Abgeltungssteuer
Ich habe gerade meine Lohnsteuerbescheinigung für 2009 bekommen und die wichtigsten Daten (relevant sind eben die Lohnsteuerbescheinigung, Spenden und Handwerkerleistungen, also der Schornsteinfeger) ins Steuerprogramm eingetragen (bzw. alles andere war schon eingetragen, ich mußte also nur noch die Lohnsteuerbescheinigung eintragen). Dann habe ich dem "Abgeltungssteuerexperten" dieses Programms seine Fragen beantwortet. Das Ergebnis: Ich brauche meine Zinserträge nicht in der Steuerbescheinigung angeben. Außerdem hat der "Steuerprüfer" herausgefunden, daß ich keine Arbeitnehmersparzulage bekomme.
Ich muß sagen: Ich mag die Abgeltungssteuer. Das erspart mir nämlich die lästige Arbeit, auf die ganzen Bankbescheinigungen zu warten, und dann die natürlich alle völlig unterschiedlichen Bescheinigungen zumindest soweit zu verstehen, daß ich die Werte ins Programm übertragen kann. Und daß ich keine Arbeitnehmersparzulage bekomme, ist ebenfalls praktisch: So brauche ich nicht auf die entsprechende Bescheinigung der Bank zu warten. Die Abgeltungssteuer war wirklich eine Vereinfachung, die tausend Mal mehr wert ist als jede alberne "Steuererklärung auf dem Bierdeckel".
Schaum vorm Mund
Der Ordnungsamtsleiter des Landkreises Neumarkt will das Urteil des BayVGH gegen die Radwegbenutzungspflicht offenbar nicht wahrhaben:
«Dann sollen sie doch auf der Straße fahren, aber sich dann nicht beschweren, wenn einer totgefahren wird», zürnt Erwin März, Leiter der Verkehrsbehörde am Landratsamt. Der sonst so ruhige Mann schäumt, wenn er auf die Forderung des ADFC angesprochen wird, die Benutzungspflicht auf Radwegen zu großen Teilen aufzuheben oder zu überprüfen.
Kein weiterer Kommentar.
PDFs der Stadt Karlsruhe
Als ich den Haushaltsplanentwurf der Stadt Karlsruhe tatsächlich mal benutzen wollte, ist mir zuerst aufgefallen, daß man offenbar den Stellenplan vergessen hat, der Teil der Haushaltssatzung ist (bzw. dessen Entwurf momentan Teil des Entwurfs derselben ist). Habe per Mail nachgefragt, mal sehen, was da als Ausrede kommt - Datenschutz oder so ...
Dann habe ich bemerkt, daß die Seitenzahlen im Inhaltsverzeichnis nicht anklickbar ist. Vernünftige PDF-Erstellungs-Programme sollten das eigentlich hinkriegen ... Als ich dann in den Dokumenteigenschaften nachgeschaut habe, wie das PDF erzeugt wurde, sah ich das hier (Anzeige im Acrobat Reader):
Anwendung: Adobe InDesign CS3 (5.0.3)
PDF erstellt mit: Adobe PDF Library 8.0
PDF-Version: 1.6 (Acrobat 7.x)
Kein Plan, ob InDesign Links unterstützt - wenn nicht, ist es unbrauchbar ... Vielleicht haben die aber auch nur das Inhaltsverzeichnis manuell erstellt, möglich ist alles.
Interessant ist in dem Zusammenhang aber vor allem die Erklärung der Stadt Karlsruhe zur Zugangseröffnung nach Art. 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg:
Die Stadt Karlsruhe nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
- [...]
- Portable Data File Version 1.3 (*.pdf)
- [...]
Die Stadt stellt also PDF in einer Version online, die sie selbst nicht akzeptieren würde - was soll das?
Vereinfachter Zuwendungsnachweis
Ich habe schonmal angefangen, ein paar Unterlagen für die Steuererklärung 2008 zusammenzustellen (es eilt nicht wirklich, bis jetzt ist noch nicht einmal die Lohnsteuerbescheinigung da). Erster Posten: Die Spenden an gemeinnützige Vereine. Es ist wirklich unglaublich, wie wenige Vereine es schaffen, einen Vereinfachten Zuwendungsnachweis online zu stellen. Wenn man den hat, braucht man für Kleinspenden nur noch den Kontoauszug, der Verein braucht also keine Bescheinigung mehr mit der Post zu schicken. Vorbildlich: VCD und Wikimedia Deutschland. Bei beiden ist das PDF auch ziemlich einfach zu finden. Bei den anderen Vereinen habe ich gestern angefragt, ob sie auch so ein PDF haben. Wenn nein, mögen sie mir doch bitte die Zuwendungsbestätigung schicken. Bis jetzt habe ich noch keine einzige Antwort bekommen.
Bleibt immer noch ein Problem: Die Zuwendungsbestätigung der Bank muß die Kontonummer enthalten - das ist seltsamerweise bei den Kontoauszügen der ING-DiBa nicht der Fall (online werden diese Daten angezeigt). Also habe ich den Kundenservice gefragt, ob man das nicht zukünftig in die Kontoauszüge aufnehmen könne. Die Antwort:
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne können Sie detailierte Überweisungbestätigungen anfordern. Die Kontoauszüge in der Postbox sind standardisiert und eine andere Darstellungsweise ist nicht möglich.
Gerne nehmen wir Ihren Auftrag telefonisch unter 0180 2 / 34 22 24 (Festnetz der Dt. Telekom - 0,06 Euro pro Anruf, ggf. abweichende Mobiltarife) entgegen. Halten Sie dabei bitte Ihre Telebanking PIN bereit. Wenn Sie am Internetbanking + Brokerage teilnehmen, können Sie uns auch einen iTAN-autorisierten Auftrag erteilen. Oder Sie schicken Ihren Auftrag - von Ihnen unterschrieben - per Post an die ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main. Nach Erhalt werden wir gleich für Sie tätig.
Mit freundlichen Grüßen
Auch eine Möglichkeit ...
Ratsinformationen werden genutzt
Letztes Jahr hatte ich mich darüber gefreut, daß die Dokumente zu den Gemeinderatssitzungen auch in Karlsruhe endlich im Internet zur Verfügung stehen. Heute bestätigt die StadtZeitung, daß diese Infos auch tatsächlich genutzt werden:
Bürger interessieren sich für die Arbeit der Verwaltung
(14.01.09) Das "Bürgerportal" des Gemeinderats im Internet wird ausgiebig genutzt. Unter der Adresse http://www.karlsruhe.de/gemeinderat können sich Bürgerinnen und Bürger seit einem Jahr über öffentliche Tagesordnungen der Ausschüsse informieren und Vorlagen, Anträge, Stellungnahmen sowie Protokolle von Sitzungen einsehen. Ein Service, der ankommt: Allein rund 19 000 Ratsdokumente laden Nutzer etwa im zeitlichen Umfeld einer Gemeinderatssitzung herunter.
Die Stadt hat damit für alle Interessierten die Möglichkeit geschaffen, sich umfangreich über öffentlich verhandelte Themen zu informieren. Der Zuspruch spiegelt das Interesse der Bürgerschaft an Politik und Verwaltung wider und belegt für die Stadt die Bedeutung, die transparentes Handeln für die Teilhabe am politischen Geschehen der Stadt hat. Das Informationsangebot soll in der kommenden Sitzungsperiode weiter ausgebaut werden.
Das Informationsangebot soll also weiter ausgebaut werden - das wäre wirklich toll. Vielleicht kommen dann auch so wichtige Ausschüsse wie der Planungsausschuß endlich dazu. Und vielleicht überdenkt man ja auch noch einmal die Entscheidung, die Abwägungsvorschläge zu B-Plänen u.ä. nicht online zu stellen. Das Datenschutzargument ist etwas weit hergeholt, zumal diese Unterlagen überall sonst auch veröffentlicht werden.
Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe
Am Donnerstag wurden im Stadtbauforum die Planungen für die Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans vorgestellt. Referenten waren Frau Gisela Stete vom Büro StetePlanung und Herr Dr. Thomas Novotny vom Büro Habermehl+Follmann.
Leider gibt es die Vortragsfolien nicht online, und eine Zusammenfassung kriege ich beim besten Willen nicht mehr zusammen. Daher im folgenden nur einige Kritikpunkte, die ich mir mitgeschrieben hatte.
Aus dem Vortrag von Frau Stete:
- Ziel der Planung ist, "notwendigen Kfz-Verkehr leistungsfähig abzuwickeln". Soll das zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer geschehen? Soll anderer Verkehr nicht leistungsfähig abgewickelt werden?
- Es wurde ständig zwischen den "Verkehrsarten" Radverkehr und Kfz-Verkehr unterschieden. Das ist Unsinn. Das sind zwar verschiedene Verkehrsmittel, aber keine unterschiedlichen Verkehrsarten. Beides ist fließender Fahrzeugverkehr, der in der StVO im gleichen Paragraphen (nämlich § 2) abgehandelt wird. Gerade diese Trennung in verschiedene Verkehrsarten begünstigt das Apartheidsdenken der Verkehrsteilnehmer und vergiftet das Verkehrsklima. Sie sprach außerdem von einer "Flächenaufteilung" von motorisiertem und nicht-motorisiertem Verkehr. Das suggeriert, daß diese Aufteilung im Belieben der Verkehrsplaner liegen würde. Das stimmt natürlich nicht, da Straßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
- "Sind Radverkehrsanlagen da, wo sie sein sollten?" - Viel wichtiger: Sind keine Radverkehrsanlagen da, wo keine sein sollten?
Herr Novotny verstieg sich dann noch zu der Aussage, am Entenfang würden verschiedene Verkehrsarten "miteinander ringen". Ein merkwürdiges Verständnis von Straßenverkehr, das gewisse Zweifel an seiner Eignung für diesen Beruf aufkommen läßt.
Ich habe dann nachgefragt in Bezug auf die "Verkehrsarten" und daß die Planer nicht nach Belieben Teile des fließenden Verkehrs auf unterschiedliche Flächen verteilen können. Antwort von Frau Stete: In 30-Zonen sollen Autos und Fahrräder selbstverständlich gemeinsam auf der Fahrbahn fahren. Aber bei Tempo 50 wäre das oft zu gefährlich, und es gibt Grenzwerte des FGSV. Offenbar keinerlei Ahnung von Verkehrsverwaltungsrecht. Verkehrsplanung aus dem 20. Jahrhundert ...
Zum Vortrag von Herrn Novotny hatte ich nachgefragt, ob auch die Auswirkungen von Optimierungen im Angebot auf die Nachfrage, also die Verkehrsbedürfnisse berücksichtigt werden, Stichwort "induzierter Verkehr". Er hat meine Frage wohl nicht verstanden. Seine Antwort war, im Modell würde sich unterschiedliche Attraktivität für verschiedene Verkehrsarten auf den Modal Split auswirken. Nun ja ...
Ich bin sehr gespannt, was da rauskommt. Aber vermutlich ist da eh nicht der große Wurf geplant, sondern es geht vielmehr um eine bürokratische Pflichtübung.
Überflüssige Schilder
Ich hatte bemängelt, daß in der Karl-Wilhelm-Straße Falschparker nicht aufgeschrieben werden, weil angeblich die Fahrstreifenbegrenzung (Z. 295) nicht mehr deutlich erkennbar sei. Schlußfolgerung für mich: Entweder neu machen oder entfernen:
Es wird folgender Hinweis zu Parkverstöße / Sonstiges (z.B. zusätzliche bzw. Änderung der Beschilderung) gegeben:
Örtlichkeit: Karl-Wilhelm-Straße, Nordseite, zwischen Hölderlinstraße und alter Kinderklinik
In diesem Bereich ist das Parken verboten, weil zwischen Fahrspur und Gleisen eine durchgezogene Linie (Zeichen 295 StVO) markiert ist. Nach Auskunft einer Gemeindevollzugsbediensteten vor Ort, die an den
bewirtschafteten Parkplätzen gegenüber Kontrollen durchführte, wird hier nicht kontrolliert, weil die Markierung stellenweise beschädigt ist und damit entsprechende Bußgeldbescheide angeblich nicht gerichtsfest wären.Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Die durchgezogene Linie ist noch deutlich als solche zu erkennen. Im übrigen wäre es nach § 45 Abs. 5 StV
VO Aufgabe des Straßenbaulastträger, meines Wissens in diesem Fall der Stadt Karlsruhe, das Verkehrszeichen zu unterhalten, also die durchgezogene Linie nachzuziehen, wenn sie nicht mehr erkennbar ist. Wird die Anordnung des Zeichens 295 dagegen nicht mehr für erforderlich gehalten, wäre sie aufzuheben und die Markierung zu entfernen.Auch neben der Sperrfläche im Bereich der Einmündung Hölderlinstraße wird regelmäßig geparkt. Auch dies dürfte verboten sein.
Gestern kam die Antwort:
vielen Dank für Ihre E-Mail in vorliegender Angelegenheit.
Zur Verdeutlichung der Situation vor Ort werden die notwendigen Nachmarkierungen vorgenommen. Ebenso wird ein zusätzliches Haltverbotschild aufgestellt. Sodann können die Kontrollen wirksam durchgeführt werden.
Nun gut, wenn die das meinen ... IMO ist das zusätzliche Zeichen unzulässig, weil es dadurch überflüssig ist, daß es kein nicht ohnehin schon bestehendes Verbot enthält. Aber der Inhalt der StVO ist in Karlsruhe dank Behnle ja leider kaum bekannt.
Leserbriefe zum Gehwegparken
Es gibt mal wieder Neues zum Thema Gehwegparken in Karlsruhe:
Am 19. April erschien in den BNN folgender Leserbrief:
Wo die Kulanz der Stadt endet
Kulanterweise duldet die Stadt Karlsruhe das Parken auf dem Gehweg, wenn die freie Gehwegbreite 1,20 Meter nicht unterschreitet, zum Beispiel in der verlängerten Philip-Reis-Straße (Gehwegbreite zwei Meter) hinter der neuen LBBW-Bank. Dort parken täglich ca. 15 bis 20 Fahrzeuge mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig, damit zum Beispiel Baustellen- oder Müllfahrzeuge ohne Behinderung die Straße benutzen können (natürlich auch ohne Behinderung der Fußgänger).
Unterschreitet jedoch nur ein einziges Fahrzeug die 1,20 Breite des Gehweges, endet die Kulanz der Stadt, und es wird nicht mehr ein Auge zugedrückt, sondern beide weit aufgemacht; denn jeder Fahrer der verkehrswidrig parkenden Fahrzeuge erfreut sich circa zwei Wochen später über Post der Stadt Karlsruhe, Bürgerservice und Sicherheit.
Also aufgepasst und Maßstab dabei haben, denn die Politesse misst nach (laut BuS).
Heidi Borger
Pfaffstraße 6
Bei dem Leserbrief konnte ich mich dann nicht zurückhalten. Da wird das Gehwegparken doch glatt als Wohltat dargestellt ...
Also habe ich selbst einen geschrieben, der (nach telefonischer Rückbestätigung) am darauffolgenden Mittwoch auch gedruckt wurde. Gelöschter Text war in meiner Einsendung enthalten, aber nicht in der gedruckten Version, eingefügter Text ist in der Druckversion dazugekommen:
Sehr schwammig
Zum Leserbrief "Wo die Kulanz der Stadt endet" von Heidi Borger:
Frau Borger ist der Meinung, die Stadt
würdedulde generell das Beparken von Gehwegendulden, wenn 1,20 m Restbreite verbleiben. Das ist nicht der Fall: Zusätzlich muß die Duldung "zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses erforderlich sein". (Die Duldungsregelung wurdeinsoweit schon vor geraumer Zeitkonkretisiert, die aktuelle Regelung kann auf der Websitevon BuSdes städtischen Amtes für Bürgerservice und Sicherheit, BuS, nachgelesen werden) Und davon kann in der Philip-Reis-Straße nun wirklich keine Rede sein. Zudem: Diese Straße wurde erst vor kurzer Zeit neu angelegt. Wenn Gehwegparken dort erwünscht wäre, hätte man das doch schon beim Bau berücksichtigt? Ich frage mich, was für ein Problem Frau Borger damit hat, dort ganz legal am rechten Fahrbahnrand zu parken, wie dieStVOStraßenverkehrsordnung es vorschreibt.In der Tat ist
es so, daßdas o.g. Kriterium sehr schwammigist. Es ist zu hoffen, daß das BuS sich hier bewegt und eine klare Regelung schafft, die dann auch durchgesetzt wird. Ziel sollte es sein, Gehwegparken dort, wo es erwünscht oder notwendig ist, ganz legal (zum Beispiel mit Markierungen) zu erlauben und die Duldungsregelung abzuschaffen. Daß zum Beispiel in der Südstadt Geld da war, um Bordsteine anzuschrägen, ein Eimer Farbe dann aber das Budget gesprengt hätte, ist unglaubwürdig.Jens Müller
Gottesauer Straße 19
Insgesamt wurde da nichts sinnentstellend geändert - sehr schön.
Und auch der Bürgerverein ist dran, wie dieser Leserbrief vom 30. April 2008 beweist:
Anwohner wollen genauere Kontrollen
Zum Leserbrief "Wo die Kulanz der Stadt endet":
Beim monatlichen Bürgertreff der Bürger-Gesellschaft der Südstadt wurde der anwesende Herr Ried vom Amt für Bürgerservice und Sicherheit (BuS) von Anwohnern ausdrücklich um genauere Kontrollen der Parksituation entlang der neuen Grünfläche neben der Philipp-Reis-Straße bis zum Kreisel gebeten.
Grund: Der Gehweg ist oft so zugeparkt - weniger als 1,20 Meter - speziell im Bereich der Straßenbeleuchtung, dass mit Kinderwagen auf die Straße ausgewichen werden muss. Des weiteren liegen in nächster Nachbarschaft zwei Seniorenheime, deren Bewohner oft auf Rollstuhl, Rollatoren oder Begleitpersonen angewiesen sind.
Im Bereich des kleinen Kreisels wurden spezielle Bodenmarkierungen auf den Gehwegen angebracht, um diesem Personenkreis einen sicheren Übergang auf die Parkseite zu ermöglichen. Es kann nicht sein, daß dieser Gehweg dann wegen Falschparkern nicht sicher zu nutzen ist.
Ulrich Apenberg
Luise-Riegger-Straße 8
Mit dem werde ich wohl einfach mal Kontakt aufnehmen. Und ich bleibe an dem Thema dran!
Kaltenkirchen: Neue Website
Die Stadt Kaltenkirchen hat anscheinend seit heute eine neue Website. Bis jetzt kann ich aber nur Änderungen am Layout erkennen.
So vollende Nutzungen der Möglichkeiten von Hypertext in Form von Texten wie:
Die Stadtvertretung kommt um 18.30 Uhr zu ihrer letzten Sitzung in dieser Wahlzeit zusammen. Die Tagesordnung kann auf den Internetseiten der Stadt unter der Rubrik "Politik" nachgelesen werden.
gibt es weiterhin. Das nennt man wohl einen "manuellen Hyperlink" ...
Bleibt zu hoffen, daß es nicht bei der layouttechnischen Kosmetik bleibt, sondern auch an den Inhalten und der Aufbereitung der Inhalte etwas gemacht wird.
Ratsdokumente nur eingeschränkt im Netz
Wie berichtet, sind inzwischen die Karlsruher Gemeinderatsdokumente im Netz.
Leider gilt das nicht für eine wichtige Klasse von Dokumenten, nämlich die Anlagen zu B-Plan-Vorlagen, die die Abwägungsvorschläge enthalten, denen der Gemeinderat dann letztendlich zustimmt (oder auch nicht).
Daß diese Anlagen beim B-Plan fürs Rheinhafendampfkraftwerk (Sitzung im Dezember 2007) zuerst enthalten waren, war ein Versehen. Grund dafür, daß diese Infos nicht im Netz landen, ist angeblich der Datenschutz:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Anlagen zu Bebauungsplänen (sowie teilweise andere Anlagen) nicht im Internet veröffentlicht. Es
besteht jedoch die Möglichkeit, diese Anlagen bei uns - nach telefonischer Voranmeldung (0721-133- xxxx oder - xxxx) - einzusehen.(Es handelt sich zwar um eine öffentliche Vorlage/Anlage, jedoch unterscheidet das Datenschutzrecht zwischen einer Einsichtnahme durch die Bürgerinnen und Bürger und einer weltweiten Veröffentlichung.)
Diese Erklärung ist für mich in dieser Pauschalität ehrlich gesagt nicht nachvollziehbar.
Natürlich ist:
Stellungnahme eines Nachbarn: Der Bürger, dessen Grundstück unmittelbar an das Rheinhafendampfkraftwerk grenzt, regt an, durch eine Festsetzung im Bebauungsplan auszuschließen, daß die Vorhabenträgerin auf der Grundstücksgrenze einen Maschendrahtzaun errichtet.
datenschutzmäßig relevant.
Allgemeine Stellungnahmen der Form:
Stellungnahme eines Bürgers: "Die Errichtung weiterer Kohle-Kraftwerke widerspricht den Zielen des Kyoto-Protokolls und ist daher unzulässig."
sind es dagegen eher nicht.
Hier sollte man IMO schon differenzieren ...
Ich frage mich ja, ob andere Gemeinden, die sowas im Netz veröffentlichen, dann allesamt gegen Datenschutzrecht verstoßen.
Neues aus dem Kreis Segeberg
Wir erinnern uns: Von Oersdorf nach Winsen wurde entlang einer fast gar nicht befahrenen Straße ein Radweg gebaut und als benutzungspflichtig beschildert. Als ich mich darüber beschwerte, stellte sich heraus, daß diese Beschilderung gar nicht angeordnet und damit illegal angebracht worden war. Sie wurde entfernt.
Beide Gemeinden machten dagegen massiv Stimmung, zum Beispiel Winsens Bürgermeister in seinem Bürgermeisterbrief. Trotzdem sah es zunächst so aus, als ob es dabei bleibt, daß der Weg nicht benutzt werden muß. So hieß es am 26. November 2007 im Oersdorfer Finanzausschuß (Protokoll als PDF):
Die Gemeinden Oersdorf und Winsen haben bei der Verkehrsaufsicht des Kreises nochmals die Aufstellung des Verkehrszeichens 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) mit dem Hinweis beantragt, dass es sich um einen Schulweg handelt, so dass auch zukünftig keine Unfälle unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eintreten. Die Antwort: „Durch die fehlende Beschilderung ist eine Benutzung des Radweges nicht untersagt. Es handelt sich vielmehr um einen so genannten „anderen Radweg“, der von Radfahrern benutzt werden kann, aber nicht benutzt werden muss.“ Eine verkehrsrechtliche Anordnung der Schilder kann daher nicht vorgenommen werden.
Dem Druck von zwei Bürgermeistern, die, dazu noch in der Wahlkampfphase und unter Berufung auf die Kinder[TM], die Anordnung der Benutzungspflicht verlangten, hielt man dann offenbar nicht Stand. Gestern bekam ich vom Kreis folgenden Brief:
Sehr geehrter Herr Müller,
mit Schreiben v. 15.08.2007 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass die Verkehrszeichen (VZ) für die Benutzungspflicht des o.g. Radwegs nicht angeordnet wurden und der Abbau der Verkehrszeichen veranlasst wird.
Ich bitte um Kenntnisnahme, dass es aufgrund einer Entscheidung des hiesigen Behördenleiters nunmehr doch bei der vorhandenen [?! - sie war weg, als ich das letzte Mal da war] Beschilderung des o.g. Radweges bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Nun gut, dann muß sich jetzt also der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr als Fachaufsichtsbehörde damit beschäftigen.
Merkbefreite Stadträte in Ettlingen
Man schaue sich mal dieses Gemeinderats-Protokoll der Stadt Ettlingen an:
Da hat sich die Verwaltung auf eine einfach mal so ohne jede Sachkenntnis in den Raum geworfene Anfrage:
Die CDU-Fraktion stellte am 14.08.2006 den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, an welchen Kreuzungen in Ettlingen das Zeichen 720 StVO („Grünpfeil“) sinnvoll einsetzbar wäre.
die Mühe gemacht, eine ausführliche Prüfung vorzunehmen, die auf jede einzelne Kreuzung detailliert eingeht und unter Nennung der rechtlichen Gründe darstellt, warum Grünpfeile dort nicht machbar sind.
Und was machen die Stadträte? Nehmen das einfach nicht zur Kenntnis, sondern leben weiter in ihrer Traumwelt, was dann zu solchen Beiträgen führt:
- Stadtrat Dr. Ditzinger erläutert, dass er festgestellt habe, dass in Karlsruhe Radwege durch Grünpfeile gekreuzt werden und dies laut der Vorlage der Verwaltung überhaupt nicht möglich sei. - das ist natürlich vollkommener Unsinn. Was nicht erlaubt ist, sind Zweirichtungsradwege, die eigentlich innerorts eh die absolute Ausnahme sein sollten. Nichts anderes steht im Bericht der Stadt.
- Stadträtin Riedel ist verwundert darüber, dass es keinen Weg in Ettlingen gibt, Grünpfeile einzurichten. - Die Verwunderung hätte sich doch legen sollen, als sie den Bericht gelesen hat?!
- Stadtrat Siess ist der Meinung, dass der Antrag von der Verwaltung abgebügelt worden sei und es verwunderlich wäre, dass die Einrichtung von Grünpfeilen in Karlsruhe möglich ist. - auch wieder nur Gestänker.
- Stadträtin Lumpp ist der Meinung, dass dort, wo ein Wille sei auch ein Weg wäre. - leere Sprüche, nichts dahinter.
Haben die Damen und Herren eine Merkbefreiung, oder warum halten sie es für gerechtfertigt, den Inhalt des Berichts in keiner Weise zur Kenntnis zu nehmen?
Der beste Redebeitrag ist der hier:
Stadtrat Dr. Böhne lässt wissen, dass der Bericht der Verwaltung plausibel sei und auch die FDP diesen zur Kenntnis genommen habe.
Bloß - ob solch vernünftiges Verhalten wohl beim Wähler ankommt?
Peinliche Befragung
Damals, als ich nach Karlsruhe zog, war es noch ganz leicht, seinen Erstwohnsitz "zu Hause" zu behalten. Es gab trotzdem kein Geschenk dafür, daß ich mich ehrlicherweise mit Hauptwohnung in Karlsruhe angemeldet habe.
Jetzt, wo mit einer großen Werbeaktion dafür geworben wird, in Karlsruhe seine Hauptwohnung anzumelden, und es dafür Geschenke gibt, wird genauer kontrolliert. Offenbar will man vermeiden, daß jemandem die Geschenke entgehen.
Folgender Fragebogen lag in der Mensa beim temporären BuS-Büro aus:
Bestimmung der Hauptwohnung (Selbsterklärung zur Anmeldung)
Name, Vorname, Geburtstag
Ich halte mich zu folgendem Zweck in Karlsruhe auf (z.B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Studium)
Zweck: __________ Dauer: ___________
An folgenden Tagen halte ich mich i.d.R. in Karlsruhe auf
( ) Mo. ( ) Di. ( ) Mi. ( ) Do. ( ) Fr.
Wochenenden
Ich verbringe jedes ______ Wochenende in meinem Heimatort
Mein Urlaub beträgt
_______ Wochen
Ich verbringe meinen Urlaub in meinem Heimatort
( ) in vollem Umfang ( ) für ______ Wochen in meinem Heimatort
Die Entfernung zwischen beiden Wohnungen beträgt ca.
___ km
Sonstige Abwesenheit (z.B. Heimfahrten unter der Woche mit Begründung)
______
Ort, Datum________
Unterschrift( ) Nebenwohnung scheint plausibel / nicht plausibel
( ) Nachweise vorl. lassen;Schreiben (KAS11) hierzu ab am ______ Wvl. 2 Monate
( ) MR-Berichtigung mittels VA, da überwiegender Aufenthalt in KA eindeutig
Auf der Rückseite dann noch
Hinweise
zum Anhörungsverfahren nach §28 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) zur Bestimmung der Hauptwohnung nach §17 Abs.2 Meldegesetz (MG) Baden-Württemberg.
mit den §§ 17, 20, 36 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 MG.
Der Ehrliche ist halt doch der Dumme.
Duldung eingeschränkt
Obwohl das Regierungspräsidium Karlsruhes Duldung des Gehwegparkens duldet, hat Bürgerservice und Sicherheit heimlich, still und leise eine neue Regelung dazu getroffen.
Die alte Regelung lautete (bevor sie auch bei archive.org verschwindet ...):
Gehweg-Parken und Zweite-Reihe-Parken
Allgemeine Informationen
Im gesamten Stadtgebiet von Karlsruhe wird das teilweise Beparken von Gehwegen geduldet - auch wenn es nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nur dort zulässig ist, wo eine entsprechende Beschilderung angebracht ist.
Leider werden uns in letzter Zeit verstärkt Klagen darüber vorgetragen, dass dieses geduldete Verhalten ein Ausmaß annimmt, das von den Fußgängern nicht mehr hingenommen werden kann. Vor allem für Kinder und ältere oder behinderte Fußgänger stellt die teilweise rücksichtslose Beparkung des Gehweges ein oftmals unüberwindbares Problem dar.
Wir möchten daher mit dieser Information dazu beitragen, dass dieses jahrelang gut funktionierende Miteinander auch zukünftig beibehalten werden kann. Mit ein wenig Rücksichtnahme dürfte dies sicherlich kein Problem sein.
Deshalb an die Autofahrer folgender Hinweis:
Gehwegparken wird nur dort geduldet, wo für Fußgänger noch mindestens 1,20 m restliche Gehwegfläche übrig bleibt und keine anderen gesetzliche Haltverbote nach der Straßenverkehrsordnung bestehen. Das Beparken des Gehweges mit allen 4 Rädern ist grundsätzlich unzulässig.
Immer berücksichtigt werden sollte auch das erhöhte Schutzbedürfnis, das gerade Fußgänger als schwächste Verkehrsteilnehmer haben - im Zweifelsfall daher lieber einmal auf einen "optimalen" Parkplatz verzichten und ein paar Meter weiter eine legale Abstellmöglichkeit für das Fahrzeug suchen. Die Fußgänger werden es zu schätzen wissen.
Aber nicht nur die Fußgänger, auch der fließende und ruhende Verkehr wird immer mehr durch illegale Parker behindert. Hier hat sich vor allem das Parken in zweiter Reihe vor Baumscheiben als besonders störend gezeigt - durch diese Unsitte wird nicht nur der fließende Verkehr unnötig behindert -was zwangsläufig auch zu Beeinträchtigungen der Anwohner durch Lärm- und Schadstoffemissionen führt-, auch die Nutzung der legalen Parkplätze ist teilweise nicht mehr möglich. Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und Anwohner kann daher das Parken in zweiter Reihe bzw. die Parkierung von Baumscheiben nur dann toleriert werden, wenn dadurch keine Beeinträchtigung anderer entsteht.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer diese Hinweise nicht zuletzt auch im eigenen Interesse zu beachten. Bedingt durch die Vielzahl der berechtigten Beschwerden aus der jüngsten Vergangenheit wird auch der Gemeindliche Vollzugsdienst in Zukunft bei den Kontrolltätigkeiten verstärkt auf die Einhaltung dieser Vorgaben achten und Verstöße ahnden.
Die neue Regelung ist da deutlich restriktiver:
Gehweg-Parken und Zweite-Reihe-Parken
Nach § 12 Abs. 4 STVO ist der rechte Seitenstreifen (zum Parken), dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.Dies bedeutet
1. Auch mit zwei Rädern darf nicht auf dem Gehweg geparkt werden.
2. Das Parken in zweiter Reihe ist verboten.
In der Praxis wird in den meisten Straßen in Karlsruhe mit zwei Rädern geparkt. Dies kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geduldet werden, da es nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht.
Der Schutz der Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Mütter mit Kinderwägen darf nicht vernachlässigt werden. Auch ist zu bedenken, dass Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit Fahrrädern den Gehweg benutzen müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen.
Das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg kann nur dort geduldet werden, wo dies zur Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs erforderlich ist. Insofern ist auf den baulichen Ausbauzustand und dem Querschnitt der Straße abzuheben. In älteren Stadtbezirken würde beim Parken am rechten Fahrbahnrand keine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 m verbleiben, die erforderlich ist, damit Rettungsfahrzeuge durchkommen. Die Straßenverhältnisse sind im Stadtgebiet hinsichtlich der Fahrbahnbreite unterschiedlich. Parken "ohne Not" auf dem Gehweg ist somit nicht erlaubt.
Sofern unter o. g. Voraussetzungen das Parken auf dem Gehweg mit zwei Rädern geduldet wird, muss für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinderwagen u. a. eine Mindestrestbreite der Gehwegfläche von 1,20 frei bleiben. Andere gesetzliche Haltverbote bleiben von dieser Regelung unberührt.
Unzulässig ist auf jeden Fall das Parken mit vier Rädern auf dem Gehweg.
Aus der genannten Vorschrift ergibt sich auch, dass das Parken in zweiter Reihe verboten ist. Diese Unsitte hat sich leider verstärkt eingebürgert. Kommt es hierbei zu Behinderungen des fließenden und ruhenden Verkehrs wird ein Verwarnungsgeld ausgesprochen. In vielen Fällen sind bei der gewählten Parkweise, insbesondere beim sog. Baumscheibenparken, die legalen Parkplätze nicht mehr benutzbar.
Das ist zwar meines Erachtens immer noch rechtswidrig, aber immerhin ein Fortschritt. Von einer Umsetzung ist allerdings leider noch nichts zu merken.
Blaue Tonne, schlaue Tonne
Die Stadt ist mit ihrem Versuch, die Blaue Tonne (für Papier) der Fa. Kühl Recycling zu verbieten, nicht durchgekommen:
Das VG Karlsruhe entschied jetzt auf einen Eilantrag (Volltext), daß Kühl seine Sammlung durchführen darf:
Wie das Verwaltungsgericht ausführte, ist die Untersagungsanordnung der Stadt Karlsruhe nicht durch das Abfallrecht gedeckt. Es bestünden keine Zweifel daran, dass die Antragstellerin nachweisen könne, von ihr eingesammeltes Altpapier werde einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt. Die Firma sei ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, der bundesweit und auch als Auftragnehmerin der Stadt Karlsruhe im Bereich der Altpapierverwertung tätig sei.
Der gewerblichen Altpapiersammlung der Antragstellerin stünden auch keine überwiegenden öffentlichen Interessen entsprechend den Zielen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes entgegen. Selbst wenn man davon ausginge, dass durch das Konzept der Antragstellerin der Stadt Karlsruhe ein erheblicher Anteil des Altpapiers und der dazugehörigen Erlöse entginge, würde dies nach den Angaben der Stadt Karlsruhe allenfalls zu einer Erhöhung der Abfallgebühren um voraussichtlich 10 € pro Jahr führen, nicht jedoch deren Funktionsfähigkeit als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gefährden.
und
Ein der gewerblichen Altpapiersammlung der Antragstellerin entgegenstehendes überwiegendes öffentliches Interesse liege auch nicht darin, dass die von der Antragsgegnerin betriebene Wertstoff-Mischtonne abfallwirtschaftliche Vorteile gegenüber der von der Antragstellerin beabsichtigten sortenreinen Erfassung des Altpapiers haben könnte. Vielmehr seien beide Erfassungssysteme für eine geordnete Altpapierabfuhr und -entsorgung geeignet. Soweit bei Einführung der „Blauen Tonne“ die bislang Altpapiersammlungen durchführenden Vereine Einnahmen und Zuschüsse verlieren würden, begründe dies ebenfalls kein entgegenstehendes öffentliches Interesse. Denn die Förderung gemeinnütziger Organisationen sei kein abfallrechtlich beachtlicher Gesichtspunkt.
Endlich bekommt Karlsruhe eine brauchbare Papierentsorgung. Danke, Kühl Recycling, danke, liebes Verwaltungsgericht!
Winsens Bürgermeister jammert über Mischverkehr
Die von mir durch einfache Nachfrage beseitigte Benutzungspflicht des Radwegs von Oersdorf nach Winsen wird auch vom Winsener Bürgermeister in seinem "Bürgermeisterbrief" erwähnt:
Sie werden wahrscheinlich bemerkt haben, dass die blauen Gebotsschilder „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ (Verkehrszeichen 240) abgebaut wurden. Dies geht zurück auf eine Forderung der „Verkehrsaufsicht“ des Kreises. Sie will die Benutzung des neuen Verkehrsweges freistellen. Die Gemeinden Winsen und Oersdorf sind aber der Auffassung, dass die Benutzungspflicht im Interesse der Gefahrenabwehr für alle Verkehrsteilnehmer unverzichtbar ist. Deshalb wurde der Anordnung der „Verkehrsaufsicht“ widersprochen.
Da ärgert sich wohl jemand, daß seine Bürger doch nicht unbehelligt rasen können.
Regierungspräsidium duldet Karlsruhes Duldung
Auf meine Fachaufsichtsbeschwerde bezüglich der Duldung des Gehwegparkens in Karlsruhe habe ich heute die Antwort des Regierungspräsidiums erhalten. Tenor: Opportunitätsprinzip gilt, Ermessensspielraum wurde durch die Stadt nicht überschritten.
Hier der komplette Text:
Sehr geehrter Herr Müller,
nachdem uns die erbetenen Auskünfte bereits seit einiger Zeit vorliegen,
kommen wir heute auf die Angelegenheit zurück.Wie die Stadt Karlsruhe berichtet, werden das teilweise Parken auf dem
Gehweg und das Parken vor Baumscheiben nur im engen Rahmen der
veröffentlichten Vorgaben der Straßenverkehrsstelle geduldet. Grundlage
dieser Entscheidung waren hierbei insbesondere die in der Vergangenheit
gewachsenen städte- und straßenbaulichen Gegebenheiten in der
Innenstadt, die vergleichbar z. T. auch in Außenbezirken vorherrschen.
In den neueren Vierteln oder Quartieren wurde den heutigen Anforderungen
des Straßenverkehrs und des Städtebaus bereits in den Planungen und
später bei den baulichen Ausführungen Rechnung getragen.Unsererseits bestehen keine Zweifel daran, dass die Stadt Karlsruhe ihre
Entscheidung im Rahmen des Opportunitätsprinzips nach gründlicher
Prüfung und nach Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile getroffen
hat. Zumal ein Einschreiten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes in jedem
Einzelfall, der nicht den Duldungsbedingungen entspricht, zu erwarten ist.Unter Opportunität ist die Entscheidungsfreiheit innerhalb eines
festgelegten Rahmens zu verstehen, wobei die gesetzliche Grundlage für
das Opportunitätsprinzip im Ordnungswidrigkeitenrecht in § 47 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt ist. Der Gesetzestext
lautet:
"Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen
Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig
ist, kann sie das Verfahren einstellen."Es besteht im Bereich der Ordnungswidrigkeiten somit keine Verpflichtung
der Verfolgungsbehörde, ein Bußgeldverfahren einzuleiten oder ein
eingeleitetes Verfahren fortzuführen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht
stellt die Frage, ob ein Verfahren eingeleitet wird, vielmehr in das
pflichtgemäße Ermessen der Verfolgungsbehörde. Diese kann nicht nur bei
unklarer Sach- oder Rechtslage von einer Verfolgung Abstand nehmen, z.
B. wenn die Aufklärung erhebliche Schwierigkeiten macht oder wenn eine
neue Vorschrift, die verletzt wurde, noch nicht bekannt ist. Sondern
auch, wenn eine Gefährdung bei einer Ordnungswidrigkeit nicht gegeben
ist oder wenn ein reiner Formalverstoß vorliegt.Charakteristikum einer solchen Ermessensentscheidung ist, dass die
Behörde einen Spielraum für eine eigene Entscheidung hat, also ggf.
zwischen mehreren rechtlich zulässigen Varianten wählen kann. Insoweit
ist es Aufgabe der vor Ort zuständigen Behörde, die abschließende
Entscheidung und die sachgerechte Auswahl unter verschiedenen möglichen
Alternativen zu treffen. Angesichts unterschiedlicher Interessenlagen
wird es dabei nicht immer möglich sein, alle Vorstellungen und Wünsche
der Betroffenen in vollem Umfang zu erfüllen. Hierbei kann es maßgeblich
nur darauf ankommen, die verschiedenen Argumente sachgerecht zu
gewichten und eine interessengerechte Entscheidung zu treffen, auch wenn
diese nicht von allen Beteiligten gleichermaßen akzeptiert wird.Den Anforderungen zur Ausübung des Opportunitätsprinzips im Rahmen einer
Ermessensentscheidung hat die Stadt Karlsruhe unseres Erachtens noch
ausreichend Rechnung getragen. Ein Ermessensfehlgebrauch ist nicht
offensichtlich, weshalb seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe kein
Anlass besteht, im Rahmen der Fachaufsicht tätig zu werden.Mit freundlichen Grüßen
[Sachbearbeiter]
Weitere Schritte werde ich prüfen. Ich gehe allerdings davon aus, daß man dieses Problem (Mißachtung der Rechtsordnung) politisch anpacken muß.
Steuererklärung
Gestern habe ich meine Steuererklärung endgültig fertiggestellt - dieses Jahr habe ich sie zum ersten Mal mit der diebischen ELSTER erledigt.
Die Elster an sich macht es nicht unbedingt einfacher, aber wenn man eh schon eine Steuersoftware verwendet, kann man es auch gleich mitbenutzen. Und bei diesem Verfahren stellt die Finanzverwaltung auch nicht so unsinnige Forderungen wie die nach A3-Ausdrucken (ggf. bitte zusammenkleben) auf, auch wenn die wohl schon finanzgerichtlich gekippt wurden.
Aufwand ist es aber immer noch: Man muß sämtliche Bescheinigungen zusammentragen (die am Ende fehlende war zum Glück mangels Steuerabzug keine Bescheinigung) und den Kram zum Finanzamt schicken.
Wie wäre es, wenn der Inhalt der Steuerbescheinigungen wie bei der Lohnsteuer elektronisch übermittelt wird und man nur noch die Nummer angeben muß? Würde die Sache IMO deutlich vereinfachen.
Alles in allem scheint die Finanzverwaltung aber schon effizienter geworden zu sein, und für den Bürger ist es auch einfacher.
Karlsruher Sheriff geht
Wie ka-news berichtet, geht der Leiter der Behörde für Bürgerservice und Sicherheit, Dieter Behnle, jetzt endlich in den Ruhestand. Anlaß genug, einen Blick zurück auf sein Werkeln und Wirken zu werfen.
So steckte Dieter Behnle hinter Kronenplatz-Zutrittsverbot per Gesichtskontrolle ("Punkverbot"), das (so das Stadtwiki) "nicht nur bei Betroffenen, sondern auch bei Bürgerrechtlern und besorgten Bürgern aus der ganzen Republik einen großen Proteststurm" auslöste. Vor dem Verwaltungsgericht kam die Stadt dann nicht darum herum, diese Verfügung kleinlaut zurückzuziehen (PDF). Trotzdem wird die Maßnahme von Behnle auch jetzt noch verteidigt:
Es war die richtige Entscheidung, auch wenn sie rechtlich bedenklich war und im Anschluss von den Juristen zerpflückt wurde. Wir mussten aber etwas wagen, die Situation war nicht mehr haltbar.
Ebenfalls auf Behnles Konto dürfte die generelle Duldung des illegalen Gehwegparkens in Karlsruhe gehen, die zur Zeit vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Ausübung der Fachaufsicht auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft wird.
Zu Behnles Behörde gehört auch die Straßenverkehrsstelle, untere Straßenverkehrsbehörde für den Stadtkreis Karlsruhe, die zum einen ziemlich unterbesetzt zu sein scheint (Antworten kriegt man erst, wenn man nach der dritten Nachfrage im Abstand von mehreren Wochen eine Dienstaufsichtsbeschwerde androht) und zum anderen so manche fragwürdige straßenverkehrsrechtliche Anordnung trifft.
Dies alles sollte man berücksichtigen, wenn man das berufliche Wirken von Herrn Behnle beurteilen will.