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	<title>tessarakt - das vierdimensionale B-L-O-G &#187; Recht</title>
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		<title>Die Absurdität des Parkraummarktes</title>
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		<pubDate>Sat, 21 Jan 2012 20:57:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ärgerlich]]></category>
		<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein großes Thema in der Stadtplanung etc. ist ja der angebliche Parkraummangel in den Städten, insbesondere den innenstadtnahen Bezirken. Das hat zu zweifachem Gegensteuern geführt: Die Gemeinden können für Neubauten Stellplatznachweise verlangen und tun das in der Regel auch. Die &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2012/01/21/die-absurditat-des-parkraummarktes/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein großes Thema in der Stadtplanung etc. ist ja der angebliche Parkraummangel in den Städten, insbesondere den innenstadtnahen Bezirken. Das hat zu zweifachem Gegensteuern geführt:</p>
<ul>
<li>Die Gemeinden können für Neubauten Stellplatznachweise verlangen und tun das in der Regel auch. Die Anforderung ist wohl in der Regel, jedenfalls im Geschosswohnungsbau, dass ein Stellplatz pro Wohneinheit vorhanden ist. Alternativ sind manchmal auch Ausgleichszahlungen des Bauherrn an die Gemeinde möglich.</li>
<li>Bauträger gegen wegen des vermeintlichen Parkraummangels davon aus, dass Wohnungen ohne zugehörigen Stellplatz sich nicht vernünftig absetzen lassen. Ebenso gehen Käufer, die die Wohnung hauptsächlich als Geldanlage sehen, davon aus, dass sie sich ohne Verfügbarkeit eines Stellplatzes schlechter vermieten bzw. ggf. irgendwann in der Zukunft schlechter verkaufen lässt.</li>
</ul>
<p>All diese Leute nutzen aber weder die Wohnung noch den zugehörigen Stellplatz. Und das führt dann dazu, dass die Erwägungen tatsächlich auf dem skizzierten, abstrakten Niveau bleiben. Das führt dann zu folgendem:</p>
<ul>
<li>Der Gemeinde ist es vollkommen egal, wie der Stellplatz aussieht. Jedenfalls macht sie keine weiteren Vorgaben.</li>
<li>Dem Bauträger ist es ebenfalls egal, wie der Stellplatz aussieht. Er will aber möglichst viel daran verdienen.</li>
<li>Der Käufer der Wohnung interessiert sich ebenfalls nicht sonderlich dafür. Er muss aber eh einen Stellplatz abnehmen, und möchte nicht allzu viel dafür ausgeben.</li>
</ul>
<p>Das Ergebnis ist dann eine Tiefgarage, bei denen es ein paar &#8220;Luxus&#8221;parkplätze gibt, die überwiegende Mehrzahl aber die gesetzlich und nach irgendwelchen Normen vorgesehenen Mindestmaße hat. Besonders hervorzuheben sind sog. Doppelparker, zum beispielweise <a href="http://www.woehr.de/de/produkte/parklift/402.php" title="Wöhr Parklift 402">der hier</a>.</p>
<p>Sowas haben wir auch hier in der Tiefgarage, und ich war gezwungen, einen entsprechenden Stellplatz mitzumieten. Am Anfang konnte ich den untervermieten, jetzt zahle ich seit über einem halben Jahr 30 € im Monat für einen Stellplatz, den ich nicht nutze. Nun will ich mir ein Auto anschaffen (günstig von einem Verwandten &#8230;) &#8211; und muss feststellen, dass es in diesen Doppelparker nicht reinpasst. Ich werde also 30 € im Monat für einen Stellplatz, den ich nicht nutze, bezahlen müssen, außerdem 30 € im Jahr für eine Bewohnerparkerlaubnis, und obendrein ist das Auto dann dem Wetter ausgesetzt, mit dem Ergebnis eines erhöhten Verschleißes. Dem Augenschein nach sind übrigens <em>deutlich</em> über die Hälfte der Stellplätze in den Doppelparkern nicht benutzt. Interessant wäre es, mal zu beobachten, wie viele <em>dauerhaft</em> nicht benutzt werden.</p>
<p>Im Ergebnis ist jedenfalls festzuhalten: Es wird für viel Geld eine Tiefgarage gebaut. Statt dort komfortabel nutzbare Parkplätze einzurichten, werden aufgrund regulatorischer Zwänge und einem irrationalen Verhalten der relevanten Marktteilnehmer doppelt so viele Parkplätze eingerichtet, die dafür gar nicht mehr nutzbar sind. Also eine Investitionsruine.</p>
<p>Bloß: Wie kommt es dazu eigentlich?</p>
<ul>
<li>Wurde die Nachfrage an Stellplätzen überschätzt?</li>
<li>War es vielleicht vor 10 Jahren wirklich noch nicht absehbar, dass viele Autos gar nicht in die damals installierten Parksysteme passen?</li>
<li>Haben die Beteiligten vielleicht einfach versucht, ihren Gewinn zu maximieren, ohne ausreichend nachzudenken?</li>
</ul>
<p>Oder was könnten sonst die Gründe sein, die zu so einem absurden Ergebnis führen? Und wie kann man da gegensteuern?<br />
<img src="http://vg02.met.vgwort.de/na/8bcc57c4f50842da8a1215454858dbef" width="1" height="1" alt=""></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Copyright Transfer</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2011/07/09/copyright-transfer/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Jul 2011 22:49:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Piratenpartei]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Mein Paper &#8220;The Architecture of a Secure Business-Process-Management System in Service-Oriented Environments&#8221; wurde auf der ECOWS 2011 angenommen (dort noch unter geringfügig anderem Titel). Nette Sache, gibt eine kleine Reise nach Lugano mit zwei leckeren Abendessen und hoffentlich einigen interessanten &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2011/07/09/copyright-transfer/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://dbis.ipd.uni-karlsruhe.de/1730.php">Mein Paper &#8220;The Architecture of a Secure Business-Process-Management System in Service-Oriented Environments&#8221;</a> wurde <a href="http://ecows2011.inf.usi.ch/program/accepted">auf der ECOWS 2011 angenommen</a> (dort noch unter geringfügig anderem Titel). Nette Sache, gibt eine kleine Reise nach Lugano mit zwei leckeren Abendessen und hoffentlich einigen interessanten Vorträgen.</p>
<p>Heute habe ich die Druckfassung hochgeladen. Weniger nette Sache, denn man liefert sich damit der Content-Mafia auf Gedeih und Verderben aus. Man wird gezwungen (publish or perish &#8230;), das &#8220;Copyright&#8221; (ein Konzept, dass es im deutschen Recht so nicht gibt, dazu unten mehr) auf die IEEE zu übertragen. </p>
<p>Das Ganze hat es in sich. Man überträgt <em>all rights under copyright that may exist in and to</em> dem Artikel und eventuellen Begleitmaterialien an die IEEE. Außerdem räumt man Nutzungsrechte am Vortrag ein und gibt eine Garantie ab, dass man die Rechte am Artikel besitzt. </p>
<p>Man behält sogar Rechte (wow!): Man darf Auszüge aus dem Artikel für den persönlichen Gebrauch nutzen. Außerdem gilt: &#8220;4. Although authors are permitted to re-use all or portions of the Work in other works, this does not include granting third-party requests for reprinting, republishing, or other types of re-use. The IEEE Intellectual Property Rights office must handle all such third-party requests.&#8221; Was das heißt, ist mir vollkommen schleierhaft. Darf ich das Paper nehmen, etwas auswalzen, und zu einem Kapitel in meiner Diss machen, oder darf ich das nicht? Ich glaube, das ist absichtlich so nebulös formuliert.</p>
<p>Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass dieser Vertrag nach deutschem Recht so Bestand hat. Naja, immerhin finde ich gerade keine Klausel, die eine Vergütung ausschließt. Damit gilt nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html">§ 32 UrhG</a> die angemessene Vergütung als vereinbart.</p>
<p>Ich zweifle gerade sogar daran, dass das Ding nach US-Recht, also common law, Bestand hat. Die Übertragung erfolgt bedingungslos, es fehlt also an der <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Consideration"><em>consideration</em></a>. Damit dürfte nach common law kein Vertrag vorliegen. Der Wikipedia-Artikel geht übrigens im zweiten Abschnitt explizit auf <em>licensing contracts</em> ein.</p>
<p>Mir ist übrigens noch ein netter Hack eingefallen. Beim Abrufen des Formulars wird man gefragt, ob einer der Autoren für die US-Regierung oder ein <em>crown government</em> arbeitet. In dem Fall wäre die Arbeit nämlich <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Copyright_status_of_work_by_the_U.S._government">gemeinfrei</a>, bzw. es würde <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Crown_copyright"><em>crown copyright</em></a> gelten. Ich gehe, ohne es ausprobiert zu haben, davon aus, dass die IEEE in dem Fall nicht so weitreichende Forderungen stellt. Man sollte sich also einen Angestellten der US-Regierung suchen, vielleicht den Pförtner des Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives oder so, den man auf alle seine Papers mit raufsetzt, um sie dem Zugriff der Content-Mafia zu entziehen. </p>
<p>Und noch etwas ist mir eingefallen: Es kann doch nicht sein, dass ich das einzige IEEE-Mitglied (ok, Mitglied bin ich da eh nur, weil sich das wegen Ermäßigung schon bei nur einer Konferenz lohnt &#8230;) bin, das das kritisch sieht. Wenn jemand etwas über IEEE-internen Widerstand weiß, wäre ich für Hinweise dankbar.<img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/d3db052a26aa4382a4ef5db970d89ff9" width="1" height="1" alt=""></p>
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		<title>Zensus? Schlamperei!</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2011/05/12/zensus-schlamperei/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 May 2011 18:25:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor einigen Monaten bekam ich für die Vorerhebung zur Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 einen Fragebogen zum ehemaligen Haus meiner Oma, das zu dem Zeitpunkt schon längst verkauft war &#8230; Zwar auch seltsam, aber die haben die &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2011/05/12/zensus-schlamperei/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor einigen Monaten bekam ich für die Vorerhebung zur Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 einen Fragebogen zum ehemaligen Haus meiner Oma, das zu dem Zeitpunkt schon längst verkauft war &#8230; Zwar auch seltsam, aber die haben die Daten aus den Grundsteuerämtern etc. über längere Zeit zusammengetragen usw. &#8211; von mir aus. Also die Käufer und deren Anschrift (bzw. die damalige Anschrift und den Hinweis, dass die inzwischen vermutlich in eben dem Haus, dass sie sich gekauft haben, wohnen) angegeben und zurückgeschickt. </p>
<p>Damit hätte die Sache ja eigentlich erledigt sein sollen. Ist sie aber nicht. Heute bekam ich den Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung. Wofür habe ich dann damals bitte den Bogen ausgefüllt? Nun, denke ich mir, dann haben sie den Bogen wohl nicht bearbeitet, <a href="http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/373914/Behoerdlicher-Unsinn.html?id=373896">so wie in Bremen</a>. Aber wieso kam der Bogen dann (direkt, ohne Nachsendung) an meine neue Anschrift (ich bin vor kurzem umgezogen)? Die können die eigentlich nur aus der Vorerhebung haben &#8230;</p>
<p>Da ist jetzt einiges an Papierkrieg (beispielsweise ein Auskunftsverlangen) angesagt. Bin ich eigentlich überhaupt verpflichtet, da jetzt <em>irgendetwas</em> zurückzusenden? § <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/zensg_2011/__18.html">18 Abs. 2 S. 6 Zensusgesetz 2011</a> lautet:</p>
<blockquote><p>Gehört eine nach § 10 Absatz 2 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 ermittelte auskunftspflichtige Person auf Grund eines zum Berichtszeitpunkt bei den Stellen nach § 10 Absatz 2 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 noch nicht nachvollzogenen Eigentümerwechsels nicht mehr zum Kreis der Auskunftspflichtigen nach Satz 1 und 2, hat sie dem zuständigen statistischen Amt die Namen und Anschriften der Erwerber und Erwerberinnen mitzuteilen.</p></blockquote>
<p>OK, das ist die Rechtsgrundlage &#8211; aber einmal reicht ja wohl? Oder woraus soll sich ergeben, dass ich beliebig oft, auf eigene Kosten, zur Auskunft verpflichtet bin?</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Transparenz der Krankenkassenleistungen II</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2011/04/10/transparenz-der-krankenkassenleistungen-ii/</link>
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		<pubDate>Sun, 10 Apr 2011 19:28:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor einigen Monaten hatte ich über eine Klarstellung des Gesundheitsministeriums berichtet: Bei der Beantragung der Auskunft nach § 305 Abs. 1 SGB V ist es nicht nötig, die behandelnden Ärzte zu nennen. Ich hatte dann nochmal nachgefragt, wie es ist, &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2011/04/10/transparenz-der-krankenkassenleistungen-ii/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor einigen Monaten <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2011/02/02/transparenz-der-krankenkassenleistungen/">hatte ich über eine Klarstellung des Gesundheitsministeriums berichtet</a>: Bei der Beantragung der Auskunft nach § 305 Abs. 1 SGB V ist es nicht nötig, die behandelnden Ärzte zu nennen.</p>
<p>Ich hatte dann nochmal nachgefragt, wie es ist, wenn man nicht nur &#8220;bei&#8221; der Heimat-KV Leistungen in Anspruch genommen hat. Antwort des BMG: Dann sollte man zumindest die KVen benennen.</p>
<blockquote><p>Da es in Grenzregionen der Kassenärztlichen Vereinigungen oder z. B. bei Reisen der Versicherten häufiger dazu kommen kann, dass Leistungen bei Ärztinnen oder Ärzten von zwei oder mehreren Kassenärztlichen Vereinigungen von Versicherten in Anspruch genommen werden, ist davon auszugehen, dass die von Ihnen geschilderte Konstellation keinen Einzelfall darstellt.</p>
<p>Auch in diesem Fall ist es nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit nicht erforderlich, dass der Versicherte mit dem Auskunftsersuchen die Namen und Adressen der in Anspruch genommenen Ärztinnen und Ärzte nennen muss. Jedoch ist es aufgrund des geltenden Abrechnungsverfahrens, das die Abrechnung einer Ärztin oder eines Arztes mit der für sie oder ihn zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung vorsieht, eine Information der Krankenkasse über den Ort bzw. die Kassenärztliche Vereinigung, wo die Leistungen in Anspruch genommen wurden, notwendig. Mit dieser Angabe kann die Krankenkasse die entsprechenden Kassenärztlichen Vereinigungen gezielt anschreiben und die entsprechenden Abrechnungsunterlagen anfordern.</p></blockquote>
<p>(Puh, das Gegendere macht den Text ganz schon umständlich. Und ob der Sachbearbeiter wohl ein Makro für &#8220;KV&#8221; in den verschiedenen Kasus und Numeri hat?)</p>
<p>Praktisch umsetzbar, von der Wort-für-Wort-Vereinbarkeit mit dem Gesetz bin ich noch nicht vollständig überzeugt &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kein Verkehrsverbot bei Straßenbahnschienen</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2011/03/03/kein-verkehrsverbot-bei-strasenbahnschienen/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Mar 2011 22:55:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute habe ich das Urteil im Rechtsstreit gegen die Stadt Rheinstetten wegen eines Verkehrsverbots für Radfahrer an einem Bahnübergang bekommen (Urteil des VGH Baden-Württemberg, 5 S 2285/09, PDF, ca. 2,3 MB). Ich habe, auch dank meines Anwalts Dr. Kettler, in &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2011/03/03/kein-verkehrsverbot-bei-strasenbahnschienen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute habe ich das Urteil im Rechtsstreit gegen die Stadt Rheinstetten wegen eines Verkehrsverbots für Radfahrer an einem Bahnübergang bekommen (<a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2011/03/urteil-vgh-bw-5s2285-09-geschwaerzt.pdf">Urteil des VGH Baden-Württemberg, 5 S 2285/09</a>, PDF, ca. 2,3 MB). Ich habe, auch dank meines Anwalts <a href="http://dietmar-kettler.de/">Dr. Kettler</a>, in vollem Umfang gewonnen.</p>
<p>Das Urteil war in zentralen Punkten vorgezeichnet, enthält aber durchaus interessante Passagen.</p>
<ul>
<li>Der Senat verschweigt nicht, dass sein erster Beschluss über die Ablehnung der Berufungszulassung vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde, sondern erwähnt das explizit (Seite 6).</li>
<li>Er stellt klar, dass positiv <em>festgestellt</em> werden muss, dass Angaben des Klägers über die erstmalige Betroffenheit unzutreffend sein sollen. Mutmaßungen reichen dafür nicht aus (Seite 10). Dies entspricht wohltuend der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG. Auf Verdacht kann man niemandem den Zugang zu den Gerichten verwehren.</li>
<li>Das Urteil erläutert die Anfechtungsfrist für Verkehrszeichen unter Bezug auf die jüngste Rechtsprechung des BVerwG. &#8220;Die­ser Auffassung schließt sich der Senat im Interesse einer einheitlichen Recht­sprechung nunmehr an.&#8221; (Seite 11)</li>
<li>Bei Zuständigkeitswechsel sind Widerspruch und Klage, insbesondere gegen Verkehrszeichen als Dauerverwaltungsakte, gegen die nunmehr zuständige Behörde (bzw. deren Rechtsträger) zu richten (Seite 12/13).</li>
<li>Den Streit über die Nichtigkeit der 46. StVO-Novelle wird erläutert, letztendlich kommt es darauf aber nicht an (Seite 14).</li>
<li>Es wird ausgeführt, dass sogar für Warnzeichen strenge Vorschriften gelten. Diese Maßstäbe müssen dann erst recht für Verkehrsbeschränkungen und -verbote gelten (Seite 19).</li>
</ul>
<p>An diversen Stellen gibt man mir Nachhilfe. Auf fast jedes meiner laienhaften Argumente wird irgendwie eingegangen:</p>
<ul>
<li>Der Regelungsgehalt eines Zeichen 254 sei eindeutig erkennbar (insbesondere sperrt es wohl nicht stets die gesamte Straße), Seite 14.</li>
<li>Bei Dauerverwaltungsakten kommt es auch in Bezug auf die Ermessensausübung auf die mündliche Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz an (Seite 19/20).</li>
</ul>
<p>Übrigens enthält das Urteil mindestens vier offensichtliche Schreibfehler. </p>
<ul>
<li>Seite 6: &#8220;hat der Senat nunmehr mit &#8211; dem Kläger am 26.10.2009 zugestelltem &#8211; Beschluss vom 16.10.2010 &#8211; 5 S 2142/09 &#8211; die Berufung zugelassen.&#8221;</li>
<li>Rubrum: &#8220;Rappwörthstraße&#8221; statt &#8220;Rappenwörthstraße&#8221; (die schreibt sich übrigens wirklich mit &#8220;h&#8221;, obwohl sie nach Rappenwört benannt ist &#8230;)</li>
<li>&#8220;Im Übrigen hat sie den Rechtsstreit ebenfalls teilweise in der Hauptsache für erledigt.&#8221; (Seite 9) &#8211; hier fehlt ein &#8220;erklärt&#8221;.</li>
<li>&#8220;Am 16.05.2008 hat der Kläger <strong>Klage</strong> zum Verwaltungsgericht Karlsruhe <strong>Klage</strong> erhoben.&#8221;</li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Transparenz der Krankenkassenleistungen</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2011/02/02/transparenz-der-krankenkassenleistungen/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Feb 2011 20:41:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Im letzten Sommer hatte ich § 305 Abs. 1 SGB V entdeckt, der gewissermaßen einen &#8220;Kontoauszug&#8221; für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen vorsieht: Die Krankenkassen unterrichten die Versicherten auf deren Antrag über die im jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2011/02/02/transparenz-der-krankenkassenleistungen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im letzten Sommer hatte ich<a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/305.html"> § 305 Abs. 1 SGB V</a> entdeckt, der gewissermaßen einen &#8220;Kontoauszug&#8221; für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen vorsieht:</p>
<blockquote><p>Die Krankenkassen unterrichten die Versicherten auf deren Antrag über die im jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten. Die Kassenärztlichen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen übermitteln den Krankenkassen in den Fällen des Satzes 1 die Angaben über die von den Versicherten in Anspruch genommenen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen und deren Kosten für jeden Versicherten gesondert in einer Form, die eine Kenntnisnahme durch die Krankenkassen ausschließt. Die Krankenkassen leiten die Angaben an den Versicherten weiter. Eine Mitteilung an die Leistungserbringer über die Unterrichtung des Versicherten ist nicht zulässig. Die Krankenkassen können in ihrer Satzung das Nähere über das Verfahren der Unterrichtung regeln.</p></blockquote>
<p>Also habe ich mich erkundigt, wie ich so einen Antrag stellen kann. Ich bekam daraufhin einen Anruf auf Handy vom zuständigen Sachbearbeiter, dass dafür die Angabe der behandelnden Ärzte nötig ist und das ganze einige Wochen dauert. Obwohl ich nicht so recht einsehe, wie dann noch die Kontrollfunktion dieser Unterrichtung gegeben sein soll, habe ich diese Angabe gemacht.</p>
<p>Nach dem Jahreswechsel habe ich das Gleiche für 2010 beantragt. Daraufhin kam ein Brief:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Müller,</p>
<p>vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04. Januar 2011.</p>
<p>Sie beantragen darin die Auskunft über die von Ihnen im Geschäftsjahr 2010 in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten.</p>
<p>Ihren Antrag leite ich gerne an die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KV bzw. KZV) weiter. Von dort werden uns dann Ihre Daten im verschlossenen Umschlag zur Verfügung gestellt. Diesen Umschlag leiten wir dann ohne Kenntnisnahme des Inhaltes direkt an Sie weiter.</p>
<p>Damit die KV bzw. KZV Ihre Daten ermitteln kann, werden dort allerdings die Namen und Anschriften der jeweiligen Behandler benötigt. Können Sie uns diese zur Verfügung stellen?</p>
<p>Bitte um entsprechende Information. Vielen Dank.</p>
<p>Mit freundlichem Gruß</p>
<p>&#8230;<br />
Kundenberater</p></blockquote>
<p>Auch dieses Mal habe ich das noch mitgemacht (ein Kollege allerdings nicht &#8211; mal sehen, ob und wie schnell der seine Auskunft bekommt), mich aber zugleich beim Bundesministerium für Gesundheit erkundigt. Von dort (Referat 211) kam eine sinnvolle Antwort:</p>
<blockquote><p>Ihre Anfrage hingegen richtete sich auf den Auskunftsanspruch nach § 305 Abs. 1 SGB V gegenüber den Krankenkassen über die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und das Mitwirken der Kassenärztlichen Vereinigungen dabei.</p>
<p>Nach dieser Regelung sind die Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten auf deren Antrag über die im jeweils letzten Geschäftsjahr  in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu informieren. Die Möglichkeit, das Nähere über diese Unterrichtung in ihrer Satzung zu regeln, haben einige Krankenkassen genutzt, um die Informationen über die Inanspruchnahme von ambulanten ärztlichen Leistungen dem Versicherten direkt von der Kassenärztlichen Vereinigung übermitteln zu lassen.</p>
<p>Es ist nach den gesetzlichen Regelungen nicht erforderlich, dass im Zusammenhang mit einem Auskunftsersuchen nach § 305 Abs. 1 SGB V die Benennung der im entsprechenden Zeitraum konsultierten Ärzte durch den Versicherten erfolgt. Dennoch ist es auch dem Bundesministerium für Gesundheit bekannt, dass einige Kassenärztliche Vereinigungen dieses &#8211; unter dem Hinweis auf EDV-technische Umstände- verlangen.</p>
<p>Da das Bundesministerium für Gesundheit in diesen Fällen aus aufsichtsrechtlichen Gründen leider keine Einflussmöglichkeiten hat, stelle ich Ihnen anheim, sich mit Ihren Anliegen, eine Auskunft über die in Anspruch genommenen Leistungen auch ohne Benennung der Leistungserbringer zu erhalten, an das zuständige Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg zu wenden.</p></blockquote>
<p>Das hört sich ja mal positiv an. Ich schaue jetzt erstmal, wie es meinem Kollegen läuft, und dann sehe ich nächstes Jahr weiter. Was ich noch nicht verstanden habe, ist, wie das läuft, falls man auch bei einem Arzt im Bezirk einer &#8220;fremden&#8221; KV in Behandlung war &#8230;</p>
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		<title>Bundesverwaltungsgericht zur Anfechtungsfrist</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Nov 2010 15:02:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Frist für die Anfechtung von Verkehrszeichen liegen mir jetzt vor: 3 C 32.09 und 3 C 37.09 (jeweils PDF).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Frist für die Anfechtung von Verkehrszeichen liegen mir jetzt vor: <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2010/11/3c32-u_r.pdf">3 C 32.09</a> und <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2010/11/3c37-u_r.pdf">3 C 37.09</a> (jeweils PDF).</p>
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		<title>Jahresfrist erst ab Betroffenheit</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Sep 2010 15:34:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Jahresfrist für die Anfechtung von verkehrsrechtlichen Anordnungen, die durch Verkehrszeichen bekanntgegeben werden, gilt laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von heute ab erstmaliger Betroffenheit, nicht ab Aufstellung. Dazu die Pressemitteilung: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufungsurteile der beiden Verwaltungsgerichtshöfe bestätigt, auch soweit &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/09/23/jahresfrist-erst-ab-betroffenheit/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Jahresfrist für die Anfechtung von verkehrsrechtlichen Anordnungen, die durch Verkehrszeichen bekanntgegeben werden, gilt laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von heute ab erstmaliger Betroffenheit, nicht ab Aufstellung. Dazu <a href="http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/6eaf17c07524831aa8571773eb531822,2e0d267365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133333135093a095f7472636964092d0931393535/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html">die Pressemitteilung</a>:</p>
<blockquote><p>Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufungsurteile der beiden Verwaltungsgerichtshöfe bestätigt, auch soweit sie angenommen hatten, dass die Rechtsmittelfrist gegen ein durch Verkehrszeichen bekannt gegebenes Verkehrsgebot oder -verbot nicht bereits mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens zu laufen beginnt, sondern erst dann, wenn der dagegen Rechtsschutz begehrende Verkehrsteilnehmer zum ersten Mal auf dieses Verkehrszeichen trifft.</p></blockquote>
<p>Leider steht in der Pressemitteilung noch nichts zu Prismenwendern und sonstigen variablen Schildern &#8211; aber vielleicht dann in den schriftlichen Gründen. Betrifft mich eh nicht so sehr, Radwegbenutzungspflichten werden eher selten durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen gesteuert.</p>
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		<title>Vorbehalt der Nachprüfung</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Sep 2010 17:58:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Beim Umzug sind mir auch die gesammelten Unterlagen einer im Jahr 2002 aufgelösten GbR in die Finger gekommen. Der letzte Vorgang ist ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Festsetzung [von Gewerbeeinkünften] vom 26. August 2002, der natürlich unter Vorbehalt &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/09/15/vorbehalt-der-nachprufung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beim Umzug sind mir auch die gesammelten Unterlagen einer im Jahr 2002 aufgelösten GbR in die Finger gekommen. Der letzte Vorgang ist ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Festsetzung [von Gewerbeeinkünften] vom 26. August 2002, der natürlich unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO) steht. Frage: Bis wann muss (bzw. hoffentlich: musste) ich das Zeugs aufbewahren? Würde das gerne digitalisieren und dann entsorgen.</p>
<p>Anekdote am Rande: Die Thermopapierquittungen der Deutschen Post sind noch lesbar.</p>
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		<title>Was wird aus der StVO-Novelle?</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 20:18:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem das BMVBS die Nichtigkeit der StVO-Novelle behauptet hatte (hier, hier und hier), kamen, weil eine zügige Neuverabschiedung offenbar nicht geplant war, bald Gerüchte auf, daß offenbar umfangreichere Änderungen an der ursprünglichen Novelle geplant waren, auch zum Nachteil des Fahrradverkehr &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/07/21/was-wird-aus-der-stvo-novelle/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem das BMVBS die Nichtigkeit der StVO-Novelle behauptet hatte (<a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/04/13/stvo-novelle-nichtig/">hier</a>, <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/04/14/mehr-zur-nichtigkeit-der-stvo-novelle/">hier</a> und <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/04/30/nichtig-kraft-sprachregelung/">hier</a>), kamen, weil eine zügige Neuverabschiedung offenbar nicht geplant war, bald Gerüchte auf, daß offenbar umfangreichere Änderungen an der ursprünglichen Novelle geplant waren, auch zum Nachteil des Fahrradverkehr (vgl. <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/05/06/vcd-kritisiert-schildergate/">VCD-Pressemitteilung</a> und <a href="http://umverka.de/hefte/hef210/stvo-novelle.html">Umwelt &#038; Verkehr Karlsruhe</a>). Ich forderte <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/05/05/rettet-die-stvo-novelle/">mit einer Petition an den Bundestag</a> die zügige Neuverabschiedung. Auch die Grünen haben mit einer (noch nicht bearbeiteten) Kleinen Anfrage (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/023/1702391.pdf">Drucksache 17/2391</a>, PDF) nach, was da geplant ist.</p>
<p>Zu meiner Petition hat man mir inzwischen <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2010/07/2010-07-15-petition-stvo-novelle-geschwaerzt.pdf">eine Stellungnahme des BMVBS geschickt</a> (PDF), übrigens unterschrieben vom Leiter der Abteilung Landverkehr. Was davon zu halten ist, ist mir noch nicht ganz klar &#8230; Angeblich werden die Ziele und der &#8220;Gesamtkonsens&#8221; der 46. Novelle nicht in Frage gestellt &#8230;</p>
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		<title>Rechtsbeugungspetition endgültig abgelehnt</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/07/18/rechtsbeugungspetition-endgultig-abgelehnt/</link>
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		<pubDate>Sun, 18 Jul 2010 17:49:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Sorry, dass es so lange gedauert hat. Der Vollständigkeit hier noch die Ablehnung (PDF) meiner Petition, die ich bereits im Januar erhalten habe.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry, dass es so lange gedauert hat. Der Vollständigkeit hier noch die <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2010/07/2010-01-14-pet-rechtsbeugung-ablehnung.pdf">Ablehnung</a> (PDF) <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/05/24/rechtsbeugungspetition-beschaftigt-doch-den-ausschus/">meiner Petition</a>, die ich bereits im Januar erhalten habe.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Sport in der Tagesschau</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/07/17/sport-in-der-tagesschau/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 23:11:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sport]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Neulich, während der WM, habe ich mal den Livestream der Tagesschau geschaut. Die bestand zu einem Großteil aus Sportberichterstattung, und die wiederum enthielt diverse Ausschnitte aus Fußballspielen. Jedes Mal, wenn ein Spielausschnitt gezeigt wurde, wurde der Stream unterbrochen, und es &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/07/17/sport-in-der-tagesschau/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neulich, während der WM, habe ich mal den Livestream der <a href="http://www.tagesschau.de/">Tagesschau</a> geschaut. Die bestand zu einem Großteil aus Sportberichterstattung, und die wiederum enthielt diverse Ausschnitte aus Fußballspielen. Jedes Mal, wenn ein Spielausschnitt gezeigt wurde, wurde der Stream unterbrochen, und es wurde eine Meldung angezeigt, daß der Teil aus rechtlichen Gründen nicht im Internet gezeigt werden kann. Da stellen sich mir mehrere Fragen.</p>
<p>Verwertet die FIFA die Internet-Rechte für Ausschnitte aus Sportübertragungen tatsächlich separat? Falls ja: Wieviel verdient sie damit? Falls nein: Warum nicht? Befürchtet sie, damit die Verwertbarkeit anderer Rechte, zum Beispiel der TV-Übertragungsrechte, zu verwässern? Ich kann mir nicht so recht vorstellen, was das soll &#8230;</p>
<p>Und warum unterbricht die ARD den Stream komplett? Zumindest das Audio des Moderators könnte man lassen. Die Tonspur der Spielübertragung dürfte vermutlich ebenfalls leistungsschutzrechtlich geschützt sein &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>VCD kritisiert Schildergate</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/05/06/vcd-kritisiert-schildergate/</link>
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		<pubDate>Thu, 06 May 2010 16:01:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Zur Schildergate-Affäre hat jetzt auch der VCD Stellung genommen. Hoffentlich wird diese kritische und differenzierte Stimme gehört. Der Volltext der Pressemitteilung: Rechtsunklarheiten, Bürokratismus und Personalabbau unter Ramsauer VCD: Radverkehr kommt unter die Räder Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) kritisiert Bundesverkehrsminister &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/05/06/vcd-kritisiert-schildergate/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Schildergate-Affäre hat jetzt auch der VCD <a href="http://www.vcd.org/pressemitteilung.html?&#038;no_cache=1&#038;tx_ttnews[tt_news]=724&#038;cHash=0d2683ed51a4769c3bf03fd1e68c02fc">Stellung genommen</a>. Hoffentlich wird diese kritische und differenzierte Stimme gehört.</p>
<p>Der Volltext der Pressemitteilung:</p>
<blockquote><p>Rechtsunklarheiten, Bürokratismus und Personalabbau unter Ramsauer<br />
VCD: Radverkehr kommt unter die Räder</p>
<p>Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) kritisiert Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer für die augenfällige Vernachlässigung des Fahrradverkehrs. Nach gut sechs Monaten im Amt werde immer deutlicher, dass das umweltfreundlichste Verkehrsmittel unter seiner Amtsleitung immens an Bedeutung verloren hat.</p>
<p>„Wir befürchten, dass der Radverkehr im Bundesverkehrsministerium unter die Räder kommt”, kommentiert Doris Neuschäfer vom VCD-Bundesvorstand die Entwicklungen der vergangenen Monate. „Wenn die Bundesregierung ihre ehrgeizigen Klimaschutzziele erreichen will, dürfen nicht Rechtsunsicherheit, Bürokratismus und Personalabbau den klimafreundlichen Radverkehr behindern.” Während sich vor der Umorganisation im Verkehrsministerium sieben Personen um die Förderung des Radverkehrs kümmerten, seien es jetzt nur noch drei. „Mit weniger als der Hälfte der bisherigen Manpower sollen nun die gleichen Aufgaben bewältigt werden. Eine solche Personalpolitik versetzt der Radverkehrsförderung einen schweren Schlag”, so Neuschäfer.</p>
<p>Kritik übt der VCD auch an Äußerungen des Verkehrsministers, wonach die 46. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom September 2009 aufgrund eines Formfehlers nichtig sei. Mit seinem sicherlich gut gemeinten Versuch, den Kommunen den kurzfristigen Abbau alter Verkehrsschilder zu ersparen, habe Ramsauer Unsicherheit und Verwirrung bei den Landesbehörden, den Kommunen und Verkehrsteilnehmern ausgelöst.</p>
<p>„Entscheidend und wichtig zu wissen ist, dass die neue, zum 1. September 2009 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zur StVO weiterhin gültig und anzuwenden ist”, betont Neuschäfer. Die Behörden haben also Maßnahmen für den Radverkehr auf Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift anzuordnen, soweit sie sich im Rahmen der alten StVO bewegen. Dies sei bei fast allen Vorgaben der Verwaltungsvorschrift der Fall, ausgenommen die Möglichkeit der Beschilderung von linken Radwegen mit dem Zusatzschild »Radfahrer frei«. „Darüber sind wir sehr erleichtert”, so Neuschäfer weiter, „denn die wesentlichen Neuerungen, zum Beispiel die Gleichrangigkeit von Radfahrstreifen und gebautem Radweg, sind in der Verwaltungsvorschrift geregelt.”</p>
<p>Der VCD bezweifelt zudem, ob die StVO-Novelle tatsächlich nichtig sei. „Der Verkehrsminister hat gar nicht die Kompetenz, die Nichtigkeit verbindlich für die ausführenden Behörden festzustellen”, erklärt Neuschäfer. „Letztlich legt er nur seine Rechtsauffassung dar. Man kann in diesem Fall aber auch zum Ergebnis kommen, dass die Verordnung weiterhin gültig ist.” Der VCD fordert die zuständigen Behörden daher auf, ihren Auslegungsspielraum bei dieser Frage zu nutzen. </p></blockquote>
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		</item>
		<item>
		<title>Rettet die StVO-Novelle</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/05/05/rettet-die-stvo-novelle/</link>
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		<pubDate>Wed, 05 May 2010 18:55:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 22. April 2010 hatte ich die folgende Petition eingereicht, die eigentlich selbsterklärend ist. Zur Brisanz hilft vielleicht noch ein Posting von Dietmar Kettler. Der Text: Der Deutsche Bundestag möge die Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Straßenverkehrs-Ordnung schnellstmöglich beenden. Dazu &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/05/05/rettet-die-stvo-novelle/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 22. April 2010 hatte ich die folgende Petition eingereicht, die eigentlich selbsterklärend ist. Zur Brisanz hilft vielleicht noch <a href="http://groups.google.com/group/de.soc.recht.strassenverkehr/msg/7f974757a78c251a">ein Posting von Dietmar Kettler</a>.</p>
<p>Der Text:</p>
<blockquote><p>Der Deutsche Bundestag möge die Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Straßenverkehrs-Ordnung schnellstmöglich beenden. Dazu sollte die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mit geringstmöglichen Änderungen (korrekte Eingangsformel; keine Streichung von § 53 Abs. 9 StVO [alt], stattdessen Ersetzung durch eine angemessene Übergangsfrist für die Gültigkeit der alten Verkehrszeichen) neu erlassen werden, ggf. als Gesetz unter Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang.</p></blockquote>
<p>Und die Begründung:</p>
<blockquote><p>Die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde nach einem zähen siebenjährigen Entstehungsprozess 2009 verabschiedet und sollte zum 1. September 2009 in Kraft treten. Durch ein redaktionelles Versehen wurde § 53 Abs. 9 StVO, der die Fortgeltung einiger 1992 abgeschaffter Verkehrszeichen anordnete, gestrichen. Schon dies führte zu erheblicher Rechtsunsicherheit.</p>
<p>Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) fand eine vermeintliche Lösung darin, daß die StVO-Änderung wegen einer Verletzung des Zitiergebots nichtig sei. In der Tat enthält die Eingangsformel Fehler, unter Juristen ist aber heftig umstritten, ob das die vollständige oder nur eine teilweise Nichtigkeit der Änderung zur Folge hat. Die Rechtsunsicherheit ist also eher noch größer geworden. Dies betrifft auch die neu eingeführten Verkehrszeichen, die es bei Nichtigkeit der Novelle gar nicht gibt, die also nie hätten angeordnet werden dürfen, aber trotzdem schon an einigen Stellen im Straßenraum zu finden sein dürften.</p>
<p>Das BMVBS hat angekündigt, schnellstmöglich eine Korrekturverordnung auf den Weg zu bringen, die Länder sollen dem Vernehmen nach ihre Kooperation zugesichert haben. Das wird wohl bis zum Herbst dauern. Zu befürchten ist, daß das &#8220;Gesamtpaket&#8221;, ein Konsens, dessen Entstehung sieben Jahre benötigt hat, in diesem Zusammenhang wieder aufgeschnürt wird und alle Einzelpositionen wieder auf den Verhandlungstisch kommen. In diesem Fall dürfte mit einer schnellen Bereinigung der Rechtslage nicht zu rechnen sein.</p>
<p>Die Petition fordert daher, die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wie geplant zu erlassen, mit Korrektur lediglich der offensichtlichen Formfehler, ohne neu in die inhaltliche Diskussion einzusteigen.</p></blockquote>
<p>Heute habe ich nun einen Brief des Petitionsausschusses bekommen. Das Übliche: </p>
<blockquote><p>
Betr.: Straßenverkehrswesen<br />
Bezug: Ihr Schreiben vom 22.04.2010</p>
<p>Sehr geehrter Herr Müller,</p>
<p>im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Steinke, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.</p>
<p>Von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe wird abgesehen.</p>
<p>Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits mehrere Eingaben vor. Ihre Petition wird in die hierzu eingeleitete Prüfung einbezogen und gemeinsam mit den anderen Eingaben beraten.</p>
<p>Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu den ihm vorliegenden Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.</p>
<p>Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Petitionen in diesem Beschluss nicht individuell auf Ihre Ausführungen eingegangen werden kann.</p>
<p>Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag</p></blockquote>
<p>Mehrere Eingaben zu dieser Thematik? Da bin ich ja mal sehr gespannt. Ich bezweifle vorsorglich, daß die irgendwas mit meiner Eingabe zu tun haben.</p>
<p>Jedenfalls bitte ich darum, meine Petition zu unterstützen. Das geht entweder mit einem Brief an den Bundestag, oder <a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=new">direkt online</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/05/04/tatigkeitsbericht-informationsfreiheit/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/05/04/tatigkeitsbericht-informationsfreiheit/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 04 May 2010 20:38:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=1122</guid>
		<description><![CDATA[Heute hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit seinen zweijährlichen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Auch die Tagesschau hat groß berichtet (vermutlich bald wieder offline &#8230;). Für mich ist das besonders interessant, da ich bei einem Bundesministerium gerade mehrere Anfragen laufen &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/05/04/tatigkeitsbericht-informationsfreiheit/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit <a href="http://www.bfdi.bund.de/cln_134/IFG/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2010/17_2.TB%C3%9CbergabeIFG.html?nn=411766">seinen zweijährlichen Tätigkeitsbericht vorgelegt</a>. <a href="http://www.tagesschau.de/inland/informationsfreiheit100.html">Auch die Tagesschau hat groß berichtet</a> (<a href="http://www.piratenpartei-bw.de/2010/04/23/gebuhrenzahlern-werden-inhalte-vorenthalten/">vermutlich bald wieder offline &#8230;</a>).</p>
<p>Für mich ist das besonders interessant, da ich bei einem Bundesministerium gerade mehrere Anfragen laufen habe. Selbst habe ich den Bericht noch nicht gelesen oder überflogen, aber in dem letzten standen einige interessante Dinge &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schwarzer Peter beim BMVBS</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/05/04/schwarzer-peter-beim-bmvbs/</link>
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		<pubDate>Tue, 04 May 2010 20:08:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie bereits berichtet, hält das BMVBS die letzte StVO-Novelle für nichtig. Das Bundesministerium der Justiz will mit solchen Schweinereien aber offenbar nichts zu tun haben und schiebt den Schwarzen Peter ans BMVBS. Ich hatte das BMJ gefragt: Sehr geehrte Damen &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/05/04/schwarzer-peter-beim-bmvbs/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/04/13/stvo-novelle-nichtig/">Wie bereits berichtet</a>, hält das BMVBS die letzte StVO-Novelle für nichtig. Das Bundesministerium der Justiz will mit solchen Schweinereien aber offenbar nichts zu tun haben und schiebt den Schwarzen Peter ans BMVBS. Ich hatte das BMJ gefragt:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>auf gesetze-im-internet.de ist die StVO in der Fassung der 46.<br />
Änderungsverordnung veröffentlicht.</p>
<p>Das BMVBS geht hingegen davon aus, die 46. Änderungsverordnung sei nichtig.</p>
<p>Wird das BMJ die auf gesetze-im-internet.de veröffentlichte Fassung ebenfalls anpassen?</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Jens Müller</p></blockquote>
<p>Die lapidare Antwort vom Referat ZB2:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Müller, </p>
<p>vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. April 2010.</p>
<p>Eine Nachrage bei dem für die Dokumentation zuständigen Bundesamt für Justiz ergab, dass sowohl die Bundesrechtsdatenbank als auch die Datenbank &#8220;Gesetze-im-Internet&#8221; den verkündeten Gesetzestext enthalten.</p>
<p>Eine von Ihnen erwähnten Mitteilung über die Aufhebung der &#8220;46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften&#8221; vom 13.4. 2010 liegt der Dokumentationsstelle nicht vor, sodass von dieser Seite derzeit kein Handlungsbedarf besteht.</p>
<p>Ich habe Ihre Anfrage nunmehr an das in der Sache federführend zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Referat L22 Internet und Intranet [Adresse etc.] mit der Bitte um Prüfung und ggfs. weitere Veranlassung übersandt.</p>
<p>Eine weitere Nachricht erhalten Sie von dieser Stelle.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen </p>
<p>Im Auftrag </p></blockquote>
<p>Ja was gilt denn jetzt?</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Nichtig kraft Sprachregelung</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/04/30/nichtig-kraft-sprachregelung/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Apr 2010 17:57:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Darüber, daß der Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer die letzte StVO-Novelle kurzerhand in einer Pressekonferenz als nichtig deklariert und damit das Problem mit den plötzlich ungültig gewordenen Verkehrszeichen kurzerhand beseitigt hatte, hatte ich ja schon berichtet. Die Aussagen des Herrn Ministers in &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/04/30/nichtig-kraft-sprachregelung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Darüber, daß der Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer die letzte StVO-Novelle kurzerhand in einer Pressekonferenz als nichtig deklariert und damit das Problem mit den plötzlich ungültig gewordenen Verkehrszeichen kurzerhand beseitigt hatte, <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/04/13/stvo-novelle-nichtig/">hatte ich ja schon berichtet</a>.</p>
<p>Die Aussagen des Herrn Ministers in der Pressekonferenz waren ziemlich undifferenziert &#8211; Juristen haben sich der Rechtsauffassung bei weitem nicht einstimmig angeschlossen (vgl. <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/04/14/mehr-zur-nichtigkeit-der-stvo-novelle/">mein Überblick über diverse Berichte</a>). </p>
<p>Nun hatte ich gehofft, daß wenigstens intern ein vernünftiger Überblick auch über alternative Interpretationsmöglichkeiten besteht und im Referat LA 22 ein ausführliches Rechtsgutachten erstellt wurde. Das habe ich denn auch gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz angefordert. Aber Pustekuchen:</p>
<blockquote><p>Ich weise darauf hin, dass ein Rechtsgutachten im formalen Sinne nicht<br />
existiert. Doch kann ich Ihnen Zugang zu den Unterlagen und rechtlichen<br />
Informationen gewähren, die zur Vorbereitung der Pressekonferenz des<br />
Bundesministers Dr. Ramsauer dienten. </p></blockquote>
<p><a href="http://a.nnotate.com/php/pdfnotate.php?d=2010-04-29&#038;c=7PVz3vmn">Diese &#8220;Unterlagen und rechtlichen Informationen&#8221; sind betitelt als &#8220;Sprachregelung&#8221;</a>. Meine Interpretation: Daß die StVO-Novelle nichtig sei, ist also lediglich eine Sprachregelung.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Mehr zur Nichtigkeit der StVO-Novelle</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/04/14/mehr-zur-nichtigkeit-der-stvo-novelle/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Apr 2010 15:59:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=1110</guid>
		<description><![CDATA[Gestern hatte ich berichtet, daß das BMVBS die letzte StVO-Novelle für nichtig hält. Inzwischen gibt es einige vertiefte Informationen zu dem Thema: Claus Färber hat detailliert analysiert, was an der Eingangsformel der Änderungsverordnung falsch ist. In einem etwas älteren Beitrag &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/04/14/mehr-zur-nichtigkeit-der-stvo-novelle/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern hatte ich <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/04/13/stvo-novelle-nichtig/">berichtet</a>, daß das BMVBS die letzte StVO-Novelle für nichtig hält. Inzwischen gibt es einige vertiefte Informationen zu dem Thema:</p>
<ul>
<li>Claus Färber hat <a href="http://groups.google.com/group/de.soc.recht.strassenverkehr/msg/5821368d5d8044cc">detailliert analysiert</a>, was an der Eingangsformel der Änderungsverordnung falsch ist.</li>
<li>In einem <a href="http://blog.beck.de/2009/09/30/gastkommentar-dr-frank-bokelmann-bis-zum-30-juni-1992-verwendete-verkehrszeichen-noch-gueltig">etwas älteren Beitrag von Frank Bokelmann im Beck-Blog vom 30. September 2009</a>, in dem er auf die mögliche Ungültigkeit diverser Schilder hinwies, gab es seit gestern einiges an Diskussion in den Kommentaren.</li>
<li>Weitere Diskussion gab es dann in <a href="http://blog.beck.de/2010/04/14/unwirksame-verkehrsschilder-oder-doch-nicht-oder-umdeutung">einem aktuellen Beck-Blog-Eintrag</a> (der sich zunächst nicht mit der StVO-Nichtigkeit befaßte, obwohl das Thema da schon aktuell war &#8230;).</li>
<li>Bei Ferner gab es seit gestern mehrere Beiträge zu dem Thema: <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2010/04/bundesverkehrsministerium-alte-verkehrsschilder-weiterhin-gultig/">zur PM des BMVBS</a>, <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2010/04/zitiergebot-bei-rechtsverordnungen-hier-anderung-der-strassenverkehrsordnung/">zum Zitiergebot bei Rechtsverordnungen</a> und <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2010/04/uberblick-zum-thema-ungultige-verkehrsschilder/">ein Überblick über die Rechtslage</a>.</li>
<li>Dietmar Kettler <a href="http://www.recht-für-radfahrer.de/Aktuelles.html">weist auf die unabsehbaren Folgen hin</a>.</li>
<li>Im Blog von RA Detlef Burhoff ist <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2010/04/schlamassel-wie-in-schilda-ein-paragraf-fehlt-und-tausende-verkehrszeichen-sind-ungueltig/">ein netter Überblicksartikel</a>.</li>
<li>Im Verkehrsportal gibt es <a href="http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=78418">einen elend langen Thread</a>, der sich seit gestern hauptsächlich mit der (angeblichen) Nichtigkeit der StVO-Novelle befaßt.</li>
</ul>
<p>In den nächsten Monaten dürfte es wohl zu den Detailfragen diverse Artikel in NZV und DAR geben &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>StVO-Novelle nichtig?</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/04/13/stvo-novelle-nichtig/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Apr 2010 12:44:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Laut einer Pressemitteilung des BMVBS ist die September 2009 (nicht) in Kraft getretene StVO-Novelle nichtig, weil das Zitiergebot verletzt wurde. Irgendwie ist mir das etwas zu dünn. Ich habe das BMVBS nach einer detaillierteren Begründung gefragt, bis dahin halte ich &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/04/13/stvo-novelle-nichtig/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Laut <a href="http://www.bmvbs.de/Presse/Pressemitteilungen-,1632.1131925/Ramsauer-Alte-Verkehrsschilder.htm?global.back=/Presse/-%2c1632%2c0/Pressemitteilungen.htm%3flink%3dbmv_liste%26link.sKategorie%3d">einer Pressemitteilung des BMVBS</a> ist die September 2009 (nicht) in Kraft getretene StVO-Novelle nichtig, weil  das Zitiergebot verletzt wurde. Irgendwie ist mir das etwas zu dünn. Ich habe das BMVBS nach einer detaillierteren Begründung gefragt, bis dahin halte ich das für einen verspäteten Aprilscherz.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sicher Radfahren als Titelthema</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/02/25/sicher-radfahren-als-titelthema/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 09:07:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=1073</guid>
		<description><![CDATA[Mein Artikel zum Thema &#8220;Mehr Sicherheit für Radfahrer &#8211; Der Steinige Weg durch die Instanzen&#8221; (Kurzfassung: &#8220;Sicher Radfahren&#8221;) ist jetzt in einer Kurzversion in der gedruckten Umwelt &#038; Verkehr Karlsruhe (Auflage: 2000 Exemplare) und in Kurz- und Langfassung auch online &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/02/25/sicher-radfahren-als-titelthema/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mein Artikel zum Thema &#8220;Mehr Sicherheit für Radfahrer &#8211; Der Steinige Weg durch die Instanzen&#8221; (Kurzfassung: &#8220;Sicher Radfahren&#8221;) ist jetzt in einer Kurzversion in der gedruckten Umwelt &#038; Verkehr Karlsruhe (Auflage: 2000 Exemplare) und <a href="http://www.umverka.de/hefte/heft110/sicherheit_radfahrer.html">in Kurz- und Langfassung auch online</a> erschienen. Hoffen wir, daß das hilft, das Thema Radwegbenutzungspflicht stärker zu thematisieren.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schornsteinfeger ohne Rechnung</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/02/10/schornsteinfeger-ohne-rechnung/</link>
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		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 13:19:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=1062</guid>
		<description><![CDATA[Heute war ein Zettel vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger an der Haustür, daß er nächste Woche kommt. Soweit kein Thema. Allerdings war noch ein handschriftlicher Vermerk drauf: &#8220;Es wird bar kassiert!&#8221;. Das wird natürlich nicht, denn die Rechnung läßt sich steuerlich nur &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/02/10/schornsteinfeger-ohne-rechnung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute war ein Zettel vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger an der Haustür, daß er nächste Woche kommt. Soweit kein Thema. Allerdings war noch ein handschriftlicher Vermerk drauf: &#8220;Es wird bar kassiert!&#8221;.</p>
<p>Das wird natürlich nicht, denn die Rechnung läßt sich steuerlich nur absetzen, wenn sie per Überweisung bezahlt wird. Daß der Schornsteinfeger keine Barzahlung verlangen kann, hat mir letztes Jahr schon die Innung bestätigt. Also habe ich angerufen, was das soll. Erstmal darf ich gändigerweise natürlich doch per Rechnung zahlen. Aber der Hinweis steht da, weil das ja sonst so ein Aufwand wäre, wenn man jedem eine Rechnung schreiben muß &#8230; Ähm, bitte was wird das denn? Umsatzsteuerhinterziehung?</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Urteil zu Toll Collect und Informationsfreiheit</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/02/03/urteil-zu-toll-collect-und-informationsfreiheit/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Feb 2010 20:33:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=1052</guid>
		<description><![CDATA[Es ist zwar schon etwas älter, aber ich bin jetzt dazu gekommen, das Urteil des VG Berlin bezüglich Akteneinsicht in die Toll-Collect-Verträge zu scannen (Urteil vom 11. Juni 2008, Az. VG 2 A 69.07). Geklagt hatte meines Wissens unter anderem &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/02/03/urteil-zu-toll-collect-und-informationsfreiheit/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist zwar schon etwas älter, aber ich bin jetzt dazu gekommen, das Urteil des VG Berlin bezüglich Akteneinsicht in die Toll-Collect-Verträge zu scannen (<a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2010/02/vg-berlin-2a-69-07.pdf">Urteil vom 11. Juni 2008, Az. VG 2 A 69.07</a>). Geklagt hatte meines Wissens unter anderem <a href="http://www.tauss-gezwitscher.de/">Jörg Tauss</a>. Die Klagen wurden überwiegend abgewiesen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Meine&#8221; Verfassungsbeschwerde von OVG zitiert</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/02/03/meine-verfassungsbeschwerde-von-ovg-zitiert/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 22:46:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie ich gerade entdeckt habe, wurde der von mir erstrittene Beschluß des BVerfG jetzt vom VG Berlin (11. Kammer, Urteil vom 9. Dezember 2009, 11 A 299.08) zitiert (Absatz 18): Das für die Zulässigkeit der Klage erforderliche Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) (vgl. &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/02/03/meine-verfassungsbeschwerde-von-ovg-zitiert/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie ich gerade entdeckt habe, wurde <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/24/verfassungsbeschwerde-erfolgreich/">der von mir erstrittene Beschluß des BVerfG</a> jetzt vom VG Berlin (11. Kammer, Urteil vom 9. Dezember 2009, 11 A 299.08) zitiert (Absatz 18):</p>
<blockquote><p>Das für die Zulässigkeit der Klage erforderliche Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2008 &#8211; 11 S 16.08 -; Beschluss vom 7. Mai 2008 &#8211; 11 S 35.08 -; Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2008 &#8211; 10 A 23.08 -) ist durchgeführt worden. Die für die Einlegung des Widerspruchs vorgesehene Frist ist eingehalten worden. Inwieweit die Aufstellung eines Verkehrszeichens als öffentliche Bekanntgabe mit der Folge einer Unanfechtbarkeit für jeden Verkehrsteilnehmer nach einem Jahr anzusehen ist und wie bei der Aufstellung eines Verkehrszeichens die Widerspruchsfrist für einen Verkehrsteilnehmer zu laufen beginnt, ist gegenwärtig äußerst umstritten (vgl. zur Darstellung des Meinungsstandes Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. September 2009 &#8211; 1 BvR 814/09, NJW 2009, 3642, 3643). Hiernach ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob eine Bekanntgabe gegenüber einem von der Regelung (Verkehrszeichen) betroffenen Verkehrsteilnehmer schon mit der Aufstellung erfolgt ist oder dann, wenn der Verkehrsteilnehmer von dem Verwaltungsakt erstmals betroffen ist, weil er sich der Regelung in Gestalt des Verkehrszeichens gegenüber sieht.</p></blockquote>
<p>War allerdings in keiner Hinsicht entscheidungserheblich.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Urteil gegen Ettlingen</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/12/11/urteil-gegen-ettlingen/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/12/11/urteil-gegen-ettlingen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 11 Dec 2009 10:20:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=1008</guid>
		<description><![CDATA[Ich hatte die Stadt Ettlingen verklagt mit dem Ziel, die Radwegbenutzungspflicht im Kreisverkehr in der Durlacher Straße aufzuheben. Nachdem das in erster Instanz nicht so toll geklappt hatte, bin ich in Berufung gegangen, die teilweise zugelassen wurde. Schon in der &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/12/11/urteil-gegen-ettlingen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hatte die <a href="http://www.ettlingen.de/">Stadt Ettlingen</a> verklagt mit dem Ziel, die Radwegbenutzungspflicht im Kreisverkehr in der Durlacher Straße aufzuheben. Nachdem das <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/14/urteil-2-k-404207-kreisverkehr-durlacher-strase-ettlingen/">in erster Instanz nicht so toll geklappt hatte</a>, bin ich in Berufung gegangen, die <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/03/17/berufung-zugelassen/">teilweise zugelassen wurde</a>. Schon in der Berufungszulassung, spätestens in der <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/30/m-gegen-stadt-ettlingen-wegen-radwegbenutzungspflicht/">mündlichen Verhandlung</a> zeichnete sich mein Sieg ab. Letzte Woche habe ich davon bereits <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/12/06/ettlingen-hat-verloren/">telefonisch erfahren</a>, <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/12/2009-12-08-urteil-vgh-bawue-5s575-09-geschwaerzt.pdf">jetzt liegt endlich das schriftliche Urteil (PDF, gut 500 kB) vor (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. November 2009, Az. 5 S 575/09)</a>.</p>
<p>Einige Kernpunkte:</p>
<ul>
<li>Der VGH hält weiter an der Bestandskraft von Verkehrszeichen nach einem Jahr fest. Allerdings sieht er unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Aufhebung.</li>
<li>Der Wunsch nach einheitlicher Verkehrsregelung im Stadtgebiet stellt keine (besonderen) örtlichen Verhältnisse dar.</li>
<li>Die streitgegenständliche Radwegbenutzungspflicht ist laut VGH offensichtlich rechtswidrig.</li>
<li>Die Argumentation der Stadt und des VG würde das Regel-Ausnahme-Verhältnis Fahrbahn-Radweg seit der 1997-Novelle ins Gegenteil verkehren.</li>
</ul>
<p>Mit ca. 10-seitigem Sachverhalt ist das Dokument ziemlich selbsterklärend. Viel Spaß beim Lesen.</p>
<p>Mal schauen, wann die Schilder tatsächlich verschwinden, und wann ich von der Stadt Ettlingen die Verfahrenskosten erstattet bekomme. Ist jedenfalls ein schönes Weihnachtsgeschenk, auch wenn es erst später kommt. Zu hoffen ist auch, daß das Regierungspräsidium Karlsruhe seine Fachaufsicht nunmehr sorgfältiger wahrnimmt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/12/11/urteil-gegen-ettlingen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ettlingen hat verloren</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/12/06/ettlingen-hat-verloren/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/12/06/ettlingen-hat-verloren/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 06 Dec 2009 11:42:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=1005</guid>
		<description><![CDATA[Nach dem Termin vor gut zwei Wochen habe ich am Freitag einfach mal beim VGH angerufen und nachgefragt, ob der Urteilstenor schon vorliegt. Ergebnis: Einen vollständigen Tenor habe ich zwar noch nicht bekommen, aber immerhin die Info, daß es sich &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/12/06/ettlingen-hat-verloren/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/30/m-gegen-stadt-ettlingen-wegen-radwegbenutzungspflicht/">Termin vor gut zwei Wochen</a> habe ich am Freitag einfach mal beim VGH angerufen und nachgefragt, ob der Urteilstenor schon vorliegt. Ergebnis: Einen vollständigen Tenor habe ich zwar noch nicht bekommen, aber immerhin die Info, daß es sich um eine stattgebende Entscheidung handelt. Ich nehme also an, daß vollständig antragsgemäß entschieden wurde und somit die Stadt Ettlingen verpflichtet wurde, die <a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/sets/72157600232188368/">Radwegbenutzungspflicht am Kreisverkehr in der Durlacher Straße</a> aufzugeben. Das schriftliche Urteil soll nächste Woche rausgehen, dann wird es hier natürlich genauere Informationen geben.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Schaum vorm Mund</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/11/26/schaum-vorm-mund/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Nov 2009 20:26:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=1003</guid>
		<description><![CDATA[Der Ordnungsamtsleiter des Landkreises Neumarkt will das Urteil des BayVGH gegen die Radwegbenutzungspflicht offenbar nicht wahrhaben: «Dann sollen sie doch auf der Straße fahren, aber sich dann nicht beschweren, wenn einer totgefahren wird», zürnt Erwin März, Leiter der Verkehrsbehörde am &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/11/26/schaum-vorm-mund/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Ordnungsamtsleiter des Landkreises Neumarkt will das <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/bayvgh-gegen-radwegbenutzungspflicht/">Urteil des BayVGH gegen die Radwegbenutzungspflicht</a> <a href="http://www.nm-online.de/artikel.asp?art=1129686&#038;kat=16">offenbar nicht wahrhaben</a>:</p>
<blockquote><p>«Dann sollen sie doch auf der Straße fahren, aber sich dann nicht beschweren, wenn einer totgefahren wird», zürnt Erwin März, Leiter der Verkehrsbehörde am Landratsamt. Der sonst so ruhige Mann schäumt, wenn er auf die Forderung des ADFC angesprochen wird, die Benutzungspflicht auf Radwegen zu großen Teilen aufzuheben oder zu überprüfen.</p></blockquote>
<p>Kein weiterer Kommentar.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>M. gegen Stadt Ettlingen wegen Radwegbenutzungspflicht</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/30/m-gegen-stadt-ettlingen-wegen-radwegbenutzungspflicht/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 11:53:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=995</guid>
		<description><![CDATA[Nachdem die Berufung gegen das Urteil 2 K 4042/07 des VG Karlsruhe zugelassen worden war, findet jetzt am 19. November 2009 um 15 Uhr mündliche Verhandlung beim VGH Baden-Württemberg statt. Leider bin ich selbst da auf Dienstreise, mein Anwalt ist &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/30/m-gegen-stadt-ettlingen-wegen-radwegbenutzungspflicht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem die Berufung gegen <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/14/urteil-2-k-404207-kreisverkehr-durlacher-strase-ettlingen/">das Urteil 2 K 4042/07 des VG Karlsruhe</a> <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/03/17/berufung-zugelassen/">zugelassen worden war</a>, <a href="http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1247236/index.html?ROOT=1153033">findet jetzt am 19. November 2009 um 15 Uhr mündliche Verhandlung beim VGH Baden-Württemberg statt</a>.</p>
<p>Leider bin ich selbst da auf Dienstreise, mein Anwalt ist aber da. Zuschauer sind natürlich erwünscht, da die Verhandlung öffentlich ist.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>VG München zum Bescheidungsantrag für die Dachauer Straße</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/30/vg-munchen-zum-bescheidungsantrag-fur-die-dachauer-strase/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 07:05:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich habe mir mal wieder ein &#8220;Radweg-Urteil&#8221; schicken lassen: Urteil der 23. Kammer des VG München vom 1. Februar 2006, M 23 K 05.1174 (PDF).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe mir mal wieder ein &#8220;Radweg-Urteil&#8221; schicken lassen: <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/10/05-01174u.pdf">Urteil der 23. Kammer des VG München vom 1. Februar 2006, M 23 K 05.1174</a> (PDF).</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Berufung gegen Rheinstetten im zweiten Anlauf zugelassen</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/30/berufung-gegen-rheinstetten-im-zweiten-anlauf-zugelassen/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 00:11:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=988</guid>
		<description><![CDATA[Im zweiten Anlauf hat der VGH Baden-Württemberg jetzt mit Beschluss vom 16. Oktober 2009, 5 S 2142/09, die Berufung gegen das Urteil des VG Karlsruhe auf die mündliche Verhandlung vom 8. Oktober 2009, 4 K 1514/08 zugelassen: Auf den Antrag &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/30/berufung-gegen-rheinstetten-im-zweiten-anlauf-zugelassen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im zweiten Anlauf hat der VGH Baden-Württemberg jetzt mit Beschluss vom 16. Oktober 2009, 5 S 2142/09, die Berufung gegen <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/07/urteil-4-k-151408-rheinstetten-karlsruher-strase/">das Urteil des VG Karlsruhe auf die mündliche Verhandlung vom 8. Oktober 2009, 4 K 1514/08</a> zugelassen:</p>
<blockquote><p>Auf den Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwal­tungsgerichts Karlsruhe vom 8. Oktober 2008 &#8211; 4 K 1514/08 &#8211; zugelassen. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.</p>
<p><strong>Gründe</strong></p>
<p>Die Berufung ist zuzulassen, da die Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 VwGO dargelegt sind (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) und auch vorliegen (§ 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO; vgl. hierzu <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/24/verfassungsbeschwerde-erfolgreich/">BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 &#8211; 1 BvR 814/09 -</a>).</p></blockquote>
<p>Damit nimmt das Berufungsverfahren gegen die Große Kreisstadt Rheinstetten wegen des Radwegs in der Karlsruher Straße seinen Lauf. Jetzt wird ersteinmal die Berufung begründet, und dann gibt es wohl irgendwann einmal eine mündliche Verhandlung.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>V-Mann 123 &#8211; das Urteil</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/v-mann-123-das-urteil/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Oct 2009 13:57:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum Thema V-Mann 123 (vgl. Blog von Wolf Wetzel) habe ich jetzt das Urteil des VG Berlin vom 8. Juli 2009, VG 1 A 10.08 (PDF). Der Tenor: VERWALTUNGSGERICHT BERLIN URTEIL Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache hat das &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/v-mann-123-das-urteil/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Thema <a href="http://wolfwetzel.wordpress.com/2009/10/10/10-10-2009-v-mann-123-ein-volltreffer-oder-ein-fantasieprodukt/">V-Mann 123 (vgl. Blog von Wolf Wetzel)</a> habe ich jetzt das <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/10/01-A-0010-08-090708-Urteil-Anonymisiert.pdf">Urteil des VG Berlin vom 8. Juli 2009, VG 1 A 10.08 (PDF)</a>.</p>
<p>Der Tenor:</p>
<blockquote><p>VERWALTUNGSGERICHT BERLIN<br />
URTEIL<br />
Im Namen des Volkes<br />
In der Verwaltungsstreitsache<br />
hat das Verwaltungsgericht Berlin, 1. Kammer, aufgrund<br />
der mündlichen Verhandlung vom 8. Juli 2009 durch<br />
den Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Dr. Rueß,<br />
den Richter am Verwaltungsgericht Marticke,<br />
die Richterin Kästle,<br />
die ehrenamtliche Richterin und<br />
den ehrenamtlichen Richter<br />
für Recht erkannt:<br />
Es wird festgestellt, dass die Anordnungen des Bundesministers des Innern vom 20.<br />
April und 20. Juli 1998 zur Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs<br />
des Klägers (Zeitraum vom 28. April bis zum 23. Oktober 1998) sowie zur Öffnung<br />
und zum Einsehen der für den Kläger bestimmten Postsendungen (Zeitraum vom 11.<br />
Mai bis zum 28. Oktober 1998) rechtswidrig waren.<br />
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.<br />
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.<br />
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H.<br />
des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung<br />
Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
</p></blockquote>
<p>Have fun.</p>
<p>UPDATE: Es scheint eine <a href="http://www.bverwg.de/media/archive/7156.pdf">relevante Zwischenentscheidung des BVerwG</a> (PDF) zu geben.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BayVGH gegen Radwegbenutzungspflicht</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/bayvgh-gegen-radwegbenutzungspflicht/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Oct 2009 12:48:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=978</guid>
		<description><![CDATA[Gerade habe ich das Urteil des 11. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 &#8211; 11 B 08.186 - (PDF) erhalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Tenor: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache *** ***** ****** &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/bayvgh-gegen-radwegbenutzungspflicht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade habe ich das <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/10/08a00186u.pdf">Urteil des 11. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 &#8211; 11 B 08.186 -</a> (PDF) erhalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.</p>
<p>Tenor:</p>
<blockquote><p>Bayerischer Verwaltungsgerichtshof<br />
Im Namen des Volkes<br />
In der Verwaltungsstreitsache<br />
*** ***** ******<br />
****** *** ***** ***********<br />
- Kläger -<br />
bevollmächtigt:<br />
Rechtsanwälte **** *** ****<br />
***************** *** ***** ********<br />
gegen<br />
Stadt Regensburg,<br />
vertreten durch den Oberbürgermeister,<br />
****** ********* ***** *** **********<br />
******** ** ***** ***********<br />
- Beklagte -<br />
beteiligt:<br />
Landesanwaltschaft Bayern als Vertreter des öffentlichen Interesses,<br />
************ *** ***** ********<br />
wegen<br />
Radwegebenutzungspflicht (Zeichen 240)<br />
hier: Berufung des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts<br />
Regensburg vom 28. November 2005,<br />
erlässt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, 11. Senat,<br />
durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof Grau,<br />
die Richterin am Verwaltungsgerichtshof Beck,<br />
den Richter am Verwaltungsgerichtshof Ertl<br />
aufgrund mündlicher Verhandlung vom 10. August 2009<br />
am 11. August 2009<br />
folgendes<br />
Urteil:<br />
I. Es werden aufgehoben<br />
1. das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 28. November<br />
2005;<br />
2. die verkehrsrechtliche Anordnung der Beklagten vom 13. Dezember<br />
2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung<br />
der Oberpfalz vom 24. September 2003;<br />
3. der Bescheid der Beklagten vom 11. Juni 2003 in der Gestalt des<br />
Widerspruchsbescheids der Regierung der Oberpfalz vom<br />
24. September 2003.<br />
II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen<br />
zu tragen.<br />
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf<br />
die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe<br />
des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger<br />
vor Vollstreckungsbeginn Sicherheit in gleicher Höhe leistet.<br />
IV. Die Revision wird zugelassen. </p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Verfassungsbeschwerde erfolgreich</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/24/verfassungsbeschwerde-erfolgreich/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/24/verfassungsbeschwerde-erfolgreich/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 10:50:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=967</guid>
		<description><![CDATA[Meine Verfassungsbeschwerde, für die es nach der Äußerung des Bundesverwaltungsgerichts schon ziemlich gut aussah, war jetzt weitestgehend erfolgreich: IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Jens Müller, [...], gegen a) den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/24/verfassungsbeschwerde-erfolgreich/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/05/24/verfassungsbeschwerde-wird-ernsthaft-bearbeitet/">Meine Verfassungsbeschwerde</a>, für die es <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/07/24/bverwg-verfassungsbeschwerde-gerechtfertigt/">nach der Äußerung des Bundesverwaltungsgerichts</a> schon ziemlich gut aussah, war jetzt weitestgehend erfolgreich:</p>
<blockquote><p>
IM NAMEN DES VOLKES</p>
<p>In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde</p>
<p>des Herrn Jens Müller,<br />
[...],</p>
<p>gegen<br />
a) den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 2. März 2009 &#8211; 5 S 3047/08 -,<br />
b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 8. Oktober 2008 &#8211; 4 K 1514/08 -</p>
<p>hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch<br />
den Präsidenten Papier<br />
und die Richter Eichberger,<br />
Masing<br />
am 10. September 2009 einstimmig beschlossen:</p>
<p>Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 2. März 2009 &#8211; 5 S 3047/08 &#8211; verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an den Verwaltungsgerichtshof <ins datetime="2009-09-24T15:16:23+00:00">Baden-Württemberg</ins> zurückverwiesen.</p>
<p>Im übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.</p>
<p>Das Land Baden-Württemberg hat dem Beschwerdeführer die Hälfte seiner notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.</p></blockquote>
<p>Alles weitere, insbesondere ein Scan des Beschlusses, folgt.</p>
<p>UPDATE: <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/09/2009-09-10-bverfg-beschluss-1bvr814-09-geschwaerzt2.pdf">Scan ist da</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/24/verfassungsbeschwerde-erfolgreich/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>15</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Vorbehalt nicht erforderlich?</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/23/vorbehalt-nicht-erforderlich/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/23/vorbehalt-nicht-erforderlich/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2009 15:45:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=964</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine erneute Verfassungsbeschwerde gegen den Lissabon-Vertrag, die insbesondere darauf abzielte, einen völkerrechtlichen Interpretationsvorbehalt zu erzwingen, abgewiesen (Pressemitteilung). Aus der Entscheidung (Absatz 9): Dabei kann die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland bei der Ratifikation des Vertrags von &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/23/vorbehalt-nicht-erforderlich/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine erneute Verfassungsbeschwerde gegen den Lissabon-Vertrag, die insbesondere darauf abzielte, einen völkerrechtlichen Interpretationsvorbehalt zu erzwingen, <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090922_2bvr213609.html">abgewiesen</a> (<a href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg09-106.html">Pressemitteilung</a>).</p>
<p>Aus der Entscheidung (Absatz 9):</p>
<blockquote><p>Dabei kann die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland bei der Ratifikation des Vertrags von Lissabon nach Art. 19 Buchstabe c des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (BGBl 1985 II S. 926) überhaupt einen völkerrechtlichen Vorbehalt anbringen dürfte, dahinstehen, da nach dem Vortrag des Beschwerdeführers jedenfalls kein verfassungsrechtlicher Bedarf für einen solchen Vorbehalt erkennbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 entschieden, dass das Zustimmungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die europäische Integration ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts über den Vertrag von Lissabon verfassungskonform realisierbar, soweit die gesetzgebenden Körperschaften ihrer Integrationsverantwortung nachkommen (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009, a.a.O., Rn. 207).</p></blockquote>
<p>Soweit von mir aus schön und gut. Aber wie sieht die verfassungskonforme Realisierung aus, &#8220;soweit&#8221; die gesetzgebenden Körperschaften ihrer Integrationsverantwortung eben nicht nachkommen, so wie in der Vergangenheit vielfach geschehen?</p>
<p>(BVerfG, 2 BvR 2136/09 vom 22.9.2009)</p>
]]></content:encoded>
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		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bayerischer VGH zur Anfechtungsfrist und zu § 45 Abs. 9 StVO</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/08/bayerischer-vgh-zur-anfechtungsfrist-und-zu-%c2%a7-45-abs-9-stvo/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/08/bayerischer-vgh-zur-anfechtungsfrist-und-zu-%c2%a7-45-abs-9-stvo/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Sep 2009 10:12:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=947</guid>
		<description><![CDATA[Das Urteil des 11. Senats des Bayerischen VGH (Az. 11 BV 08.481 und 11 BV 08.482) vom 29. Juli 2009 (PDF) ist jetzt verfügbar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig! Es geht darin um die Anfechtungsfrist bei Verkehrszeichen und um die &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/08/bayerischer-vgh-zur-anfechtungsfrist-und-zu-%c2%a7-45-abs-9-stvo/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/09/08a00481u.pdf">Urteil des 11. Senats des Bayerischen VGH (Az. 11 BV 08.481 und 11 BV 08.482) vom 29. Juli 2009</a> (PDF) ist jetzt verfügbar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig!</p>
<p>Es geht darin um die Anfechtungsfrist bei Verkehrszeichen und um die Auslegung des § 45 Abs. 9 StVO.</p>
<p><ins datetime="2009-09-09T06:16:11+00:00">UPDATE:</ins> Die Ausgangsentscheidungen (VG München, Urteile der 23. Kammer vom 14. November 2007, <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/09/0645u.pdf">M 23 K 06.4245</a> und <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/09/0646u.pdf">M 23 K 06.4246</a> sind jetzt auch verfügbar (jeweils als PDF).</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BVerwG: Verfassungsbeschwerde gerechtfertigt</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/07/24/bverwg-verfassungsbeschwerde-gerechtfertigt/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/07/24/bverwg-verfassungsbeschwerde-gerechtfertigt/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 24 Jul 2009 20:47:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Zu meiner Verfassungsbeschwerde 1 BvR 814/09 habe ich jetzt die Stellungnahme des 3. Senats der Bundesverwaltungsgerichts erhalten: BVerwG 3 St 1.09 Leipzig, den 23. Juni 2009 Äußerung zu der Anfrage des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 814/09 &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/07/24/bverwg-verfassungsbeschwerde-gerechtfertigt/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu meiner Verfassungsbeschwerde <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/05/24/verfassungsbeschwerde-wird-ernsthaft-bearbeitet/">1 BvR 814/09</a> habe ich jetzt die Stellungnahme des 3. Senats der Bundesverwaltungsgerichts erhalten:</p>
<blockquote><p>BVerwG 3 St 1.09                            Leipzig, den 23. Juni 2009</p>
<p>Äußerung<br />
zu der Anfrage des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2009<br />
- 1 BvR 814/09 -</p>
<p>Nach Ansicht des Senats hätte es sich dem Verwaltungsgerichtshof aufdrängen müssen, sowohl wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 125 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) als auch wegen Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) die Berufung zuzulassen.</p>
<p>Mit Urteil vom 9. Juni 1967 &#8211; BVerwG 7 C 18.66 &#8211; (BVerwGE 27, 181 <182 f.>) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Verkehrszeichen Verwaltungsakte in der Form der Allgemeinverfügung und keine Rechtsnormen sind, weil sie keine abstrakten Anweisungen enthalten, sondern sich auf einen konkreten Sachverhalt beziehen. Dies wurde mit Urteil vom 13. Dezember 1979 &#8211; BVerwG 7 C 46.78 &#8211; (BVerwGE 59, 221 <224 ff.>) dahin ergänzt, dass Verkehrszeichen Dauerverwaltungsakte in der Form von Allgemeinverfügungen sind, die eine konkrete örtliche Verkehrssituation betreffen und eine situtionsgebundene Verkehrsregelung zum Inhalt haben. Ein Verkehrsteilnehmer werde von diesem Verwaltungsakt erst dann betroffen, wenn er sich (erstmalig) der Regelung des Verkehrszeichens gegenübersehe; damit beginne für ihn die Anfechtungsfrist zu laufen (a.a.O. S. 226). Hiermit setzt sich das Urteil des Verwaltungsgerichts in Widerspruch.</p>
<p>Das Berufungsgericht hat angenommen, das Bundesverwaltungsgericht habe diese Rechtsprechung mit seinem Urteil vom 11. Dezember 1996 &#8211; BVerwG 11 C 15.95 &#8211; (BVerwGE 102, 316) aufgegeben. Mit dieser Begründung hätten die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VwGO nicht verneint werden dürfen. Das Urteil vom 11. Dezember 1996 betraf nur die Frage, ob ein Verkehrsteilnehmer einwenden kann, dass er das Verkehrszeichen tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen habe. Das wurde verneint; zugleich wurde ausdrücklich betont, dass dieses Urteil nicht im Widerspruch zur Aussage im Urteil vom 13. Dezember 1979 stehe, wonach ein Verkehrsteilnehmer von dem Verwaltungsakt erst dann betroffen werden, wenn er sich (erstmalig) der Regelung des Verkehrszeichens gegenübersehe (a.a.O. S. 319).</p>
<p>Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 11. Dezember 1996 die Bekanntgabevorschriften der Straßenverkehrsordnung als eine besondere Form der öffentlichen Bekanntgabe angesehen (a.a.O. S. 318). Ob daraus &#8211; in Abkehr von der vorherigen Rechtsprechung &#8211; zu folgern ist, dass die Anfechtungsfrist etwa schon mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens gegenüber allen Verkehrsteilnehmern in Gang gesetzt wird, auch wenn diese erst später von der Regelung erstmals betroffen sind, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (vgl. etwa neben dem VGH Mannheim VGH Kassel, Urteil vom 21. März 1999 &#8211; 2 UE 2346/96 &#8211; NZV 1999, 397 mit ablehnender Anm. Rinze; anders OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2006 &#8211; 12 LC 270/04 &#8211; NJW 2007, 1609) und in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bislang nicht geklärt. Der Frage kann deshalb eine grundsätzliche Bedeutung nicht abgesprochen werden.</p>
<p>Revisionsverfahren, die diese Frage aufwerfen, sind derzeit nicht anhängig.</p>
<p>[Namen der Richter]</p></blockquote>
<p>Das sieht gut aus <img src='http://blog.tessarakt.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Polizeiwillkür bei Kunstaktion in Karlsruhe</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/07/01/polizeiwillkur-bei-kunstaktion-in-karlsruhe/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Jul 2009 13:22:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Bitte bildet Euch Eure eigene Meinung: Jörg Rupp ka-news Stadtblog Karlsruhe Das Verhalten der Polizeiorgane scheint mir objektiv willkürlich und rechtsstaatswidrig zu sein.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bitte bildet Euch Eure eigene Meinung:</p>
<ul>
<li>
<a href="http://www.joergrupp.de/150/flashmob/">Jörg Rupp</a></li>
<li><a href="http://www.ka-news.de/nachrichten/karlsruhe/Karlsruhe-Bundeswehr-Flashmob-Werbetruck-Gegner;art6066,226963">ka-news</a></li>
<li><a href="http://ka.stadtblog.de/article/1410/uniformierte-solidaritaet">Stadtblog Karlsruhe</a></li>
</ul>
<p>Das Verhalten der Polizeiorgane scheint mir objektiv willkürlich und rechtsstaatswidrig zu sein.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gelber Buntstift in der Wahlkabine</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/06/07/gelber-buntstift-in-der-wahlkabine/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/06/07/gelber-buntstift-in-der-wahlkabine/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 07 Jun 2009 17:29:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerade im IRC erfahren, daß in Karlsruhe im Wahllokal 003-07 um 16 Uhr ein hellgelber Buntstift in der Wahlkabine lag. Der betreffende Wähler hat sich beschwert, dann wurde der Stift tatsächlich ausgetauscht. Das wird wohl einen Wahleinspruch geben. OK, die &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/06/07/gelber-buntstift-in-der-wahlkabine/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade im IRC erfahren, daß in Karlsruhe im Wahllokal 003-07 um 16 Uhr ein hellgelber Buntstift in der Wahlkabine lag. Der betreffende Wähler hat sich beschwert, dann wurde der Stift tatsächlich ausgetauscht.</p>
<p>Das wird wohl einen Wahleinspruch geben. OK, die Stimmen dürften halt schlechter auszuzählen, aber letztendlich erkennbar sein, aber auch dem Stift an sich sollte nachgegangen werden. Die Frage ist aber, ob in beiden Kabinen gelbe Stifte lagen. Wenn es verschiedene Farben waren, wäre das schon bedenklich. Und dann ist das Austauschen der Stifte bedenklich, weil dann noch mehr unterscheidbare Wahlzettel-Gruppen gebildet wurden &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Take-down notices und das Völkerrecht</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/06/05/take-down-notices-und-das-volkerrecht/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/06/05/take-down-notices-und-das-volkerrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 05 Jun 2009 20:39:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzkultur]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=907</guid>
		<description><![CDATA[Es begann mit einer Antwort von Frau Dr. Martina Krogmann, MdB, auf Abgeordnetenwatch. Zitat: Etwas anders sieht es mit Inhalten auf ausländischen Servern aus: Hier tritt das Bundeskriminalamt aus Achtung vor der Souveränität der Staaten als deutsche Polizeibehörde nicht direkt &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/06/05/take-down-notices-und-das-volkerrecht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es begann mit <a href="http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_martina_krogmann-650-5576--f186555.html#q186555">einer Antwort von Frau Dr. Martina Krogmann, MdB, auf Abgeordnetenwatch</a>. Zitat:</p>
<blockquote><p>
Etwas anders sieht es mit Inhalten auf ausländischen Servern aus: Hier tritt das Bundeskriminalamt aus Achtung vor der Souveränität der Staaten als deutsche Polizeibehörde nicht direkt an die in diesen Staaten ansässigen host-provider heran, sondern informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch.</p></blockquote>
<p>Daraufhin gab es dann eine <a href="http://ak-zensur.de/2009/06/bka-dienstweg.html">Pressemitteilung des AK Zensur</a>, die meines Erachtens ein ziemlicher Schnellschuß war. Zitat daraus:</p>
<blockquote><p>Krogmann zufolge können solche Seiten bei Hosting-Anbietern im Ausland nicht gelöscht werden, weil das BKA entsprechende Hinweise zunächst auf dem internationalen Dienstweg an die ausländischen Polizeibehörden weiterleitet, anstatt direkt die Provider zu benachrichtigen. Hiermit wolle das BKA Rücksicht auf die Befindlichkeiten ausländischer Behörden nehmen.</p>
<p>Wörtlich erklärte Krogmann in der Antwort bei Abgeordnetenwatch: Das BKA &#8220;informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch. Da die fraglichen Seiten oft nur einige Tage ihre Domain behalten, ist die Seite schon weitergewandert.&#8221; Die Einhaltung des Dienstweges, so Krogmann weiter, rechtfertige das BKA mit der &#8220;Achtung vor der Souveränität der Staaten&#8221;.</p>
<p>Deutsche Provider zeigen sich auf Nachfrage verwundert über diese Aussagen. &#8220;Wenn ausländische Behörden uns über strafbare Inhalte auf unseren Servern informieren, prüfen wir das genauso wie entsprechende Meldungen aus anderen Quellen&#8221;, erklärt Andreas Maurer, Pressesprecher beim Webhoster 1&#038;1. &#8220;Und dann nehmen wir die Inhalte vom Netz und erstatten gegebenenfalls selbst Strafanzeige bei den deutschen Behörden. Erst recht bei Kinderpornographie!&#8221;</p>
<p>Für den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur sind die Aussagen der Unionspolitikerin unfassbar. &#8220;Offenbar sind für das BKA bürokratische Abläufe ein höheres Gut als die Menschenwürde missbrauchter Kinder&#8221;, erklärt Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur. &#8220;Löschen statt Sperren ist möglich, aber der &#8216;Dienstweg&#8217; soll dem entgegen stehen?&#8221;</p></blockquote>
<p>(<a href="http://netzpolitik.org/2009/mangelhafte-organisation-der-polizei-verhindert-loeschen-krimineller-webseiten/">Auch auf Netzpolitik, mit langer Diskussion in den Kommentaren.</a>)</p>
<p>Natürlich kann man <a href="http://www.internet-law.de/2009/06/scheitert-die-bekampfung-der.html">die Frage stellen (so wie Internet-Law)</a>, ob die Souveränität ausländischer Staaten hier wirklich berührt ist. Und natürlich kann man fordern, daß souveräne Staaten untereinander weniger bürokratische, effizientere und effektivere Meldeverfahren vereinbaren. <a href="http://blog.coldewey.com/politik/2009/06/04/burokratie-ist-wichtiger-als-unzensiertes-internet/">Wie Jens Coldewey feststellt</a>: &#8220;Souveräne Staaten können so etwas untereinander vereinbaren&#8221;. <a href="http://twitter.com/alvar_f/status/2030175421">So hatte es offenbar auch der AK Zensur gemeint.</a> <ins datetime="2009-06-05T23:01:45+00:00">[UPDATE: Oder auch nicht, siehe Kommentar #2]</ins></p>
<p>Dann möge man das bitte aber auch so ausdrücken, und nicht in einer Weise, die so (miß-?)verstanden werden kann, als sei das Völkerrecht völlig unwichtig. Das wird dann nämlich entsprechend nachgeplappert:</p>
<ul>
<li><a href="http://blog.radiobob.de/bob/update-zensursula-bka-verhindert-kampf-gegen-kinderpornographie"><em>RADIO BOB!</em></a>: So, jetzt holen wir noch mal Luft und fassen noch mal zusammen: Das BKA nimmt Rücksicht auf verdammte Befindlichkeiten von ausländischen Behörden Futzis. Stellt sich doch die Frage, warum das BKA keine Rücksicht auf Befindlichkeiten kleiner Kinder nimmt, die von perversen Säuen vergewaltigt werden?</li>
<li><a href="http://einzyniker.blogspot.com/2009/06/organisierte-inkompetenz.html"><em>Ein Zyniker schreibt&#8230;</em></a>: Ach schön, weil dem BKA die eigene Bürokratie und die &#8220;Souveränität anderer Staaten&#8221; wichtiger ist als unsere Freiheit und das Wohl von missbrauchten Kindern, müssen wir eine staatliche Zensur Infrastruktur einrichten. So stelle ich mir stichhaltige Argumente vor. Bravo!!!</li>
<li><a href="http://blog.rebellenidyll.de/2009/06/04/das-bka-traut-sich-nicht/"><em>Rebellenidyll</em></a>: Es ist einfach unglaublich. Ich komm mir vor wie in der damaligen Serie “Polizeiinspektion 1″. Anstatt mal den formellen Dienstweg außer Acht zu lassen, kriegen wir zur Ergänzung Netzsperren aufs Auge geknallt. Hauptsache es läuft alles korrekt ab. Regeln sind da, um eingehalten zu werden.</li>
<li><a href="http://blog.markus-ritter.de/2009/06/05/und-wer-denkt-an-die-kinder/"><em>&#8230; und alle Fragen offen?</em></a>: Eine meines Erachtens völlig falsch verstandene Achtung vor der Souveränität eines Staates ist dem BKA also wichtiger als das Leiden der Kinder, das Frau von der Leyen doch immer so plakativ anprangert.</li>
</ul>
<p>Und vermutlich viele weitere Beiträge, die in die Richtung gehen &#8230;</p>
<p>Da hören Blogger und Netzaktivisten das erste Mal vom Völkerrecht, und sie stoßen dieses unverständliche und widerwärtige Gebilde von sich. Genau wie die Politiker, die nicht wissen, worum es beim Internet geht.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>VG Kassel und Hess. VGH: Verbot von Mautausweichverkehr</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/05/28/vg-kassel-und-hess-vgh-verbot-von-mautausweichverkehr/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 May 2009 21:30:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Hier folgen ein paar Entscheidungen zum Thema &#8220;Mautausweichverkehr&#8221;, die vielleicht für den einen oder anderen interessant sein könnten. Zunächst hatte das VG Kassel diverse Lkw-Verkehrsverbote aufgehoben, Urteile in den Verfahren 2 E 1327/07, 2 E 1328/07, 2 E 1622/07, 2 &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/05/28/vg-kassel-und-hess-vgh-verbot-von-mautausweichverkehr/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier folgen ein paar Entscheidungen zum Thema &#8220;Mautausweichverkehr&#8221;, die vielleicht für den einen oder anderen interessant sein könnten. Zunächst hatte das VG Kassel diverse Lkw-Verkehrsverbote aufgehoben, Urteile in den Verfahren <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/05/20080519105326-urteil2_e_1327_07anonym.pdf">2 E 1327/07</a>, <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/05/20080523102908-urteil2_e_1328_07anonym.pdf">2 E 1328/07</a>, <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/05/20080519110131-urteil2_e_1622_07anonym.pdf">2 E 1622/07</a>, <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/05/20080519105543-urteil2_e_1672_07anonym.pdf">2 E 1672/07</a> und <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/05/20080519105749-urteil2_e_1673_07anonym.pdf">2 E 1673/07</a>. Dagegen hat der Hessische VGH jeweils die Berufung zugelassen, Beschlüsse in den Zulassungsverfahren <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/05/2a1404-08z.pdf">2 A 1404/08.Z</a>, <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/05/2a1405-08z.pdf">2 A 1405/08.Z</a>, <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/05/2a1406-08z.pdf">2 A 1406/08.Z</a>, <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/05/2a1407-08z.pdf">2 A 1407/08.Z</a> und <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/05/2a1410-08z.pdf">2 A 1410/08.Z</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsbeugungspetition beschäftigt doch den Ausschuß</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/05/24/rechtsbeugungspetition-beschaftigt-doch-den-ausschus/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/05/24/rechtsbeugungspetition-beschaftigt-doch-den-ausschus/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 24 May 2009 12:43:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=893</guid>
		<description><![CDATA[Ich hatte geschrieben, daß der Ausschussdienst mein Petitionsverfahren abschließen will. Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, daß sich der Ausschuß aufgrund weiterer gleichgerichteter Eingaben doch mit dem Thema beschäftigen will. Schaumerma.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/04/05/rechtsbeugung-wird-weiter-nicht-erfolgt/">hatte geschrieben</a>, daß der Ausschussdienst mein Petitionsverfahren abschließen will. Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, daß sich der Ausschuß aufgrund weiterer gleichgerichteter Eingaben doch mit dem Thema beschäftigen will.</p>
<p>Schaumerma.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/05/24/rechtsbeugungspetition-beschaftigt-doch-den-ausschus/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Verfassungsbeschwerde wird ernsthaft bearbeitet</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/05/24/verfassungsbeschwerde-wird-ernsthaft-bearbeitet/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/05/24/verfassungsbeschwerde-wird-ernsthaft-bearbeitet/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 24 May 2009 12:39:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=891</guid>
		<description><![CDATA[Der VGH hatte meinen Berufungszulassungsantrag gegen das Urteil in der Rheinstettener Sache abgelehnt (vgl. Juris). Gegen diese Entscheidung und das Urteil des VG habe ich am 2. April 2009 Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Verfassungsbeschwerde stützt sich auf Artikel 19 Absatz 4 &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/05/24/verfassungsbeschwerde-wird-ernsthaft-bearbeitet/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der VGH hatte meinen Berufungszulassungsantrag gegen das <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/07/urteil-4-k-151408-rheinstetten-karlsruher-strase/">Urteil in der Rheinstettener Sache</a> abgelehnt (<a href="http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&#038;GerichtAuswahl=VGH+Baden-W%FCrttemberg&#038;Art=en&#038;Datum=2009&#038;nr=11347&#038;pos=0&#038;anz=32">vgl. Juris</a>). Gegen diese Entscheidung und das Urteil des VG habe ich am 2. April 2009 Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Verfassungsbeschwerde stützt sich auf Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz (Rechtsweggarantie). Punkt 1: Die Auslegung der Fristfrage verweigert mir insgesamt Rechtsschutz in der Sache. Punkt 2: Die Nichtzulassung der Berufung trotz Divergenz und besonderer rechtlicher Schwierigkeiten verweigert mir den in der VwGO vorgesehen Rechtsweg zu VGH und ggf. BVerwG. Darin könnte man auch eine Entziehung des gesetzlichen Richters sehen, habe ich aber nicht geltend gemacht.</p>
<p>Jetzt kam ein Schreiben des Berichterstatters: Die Entscheidung wurde dem Landesjustizministerium und dem Bundesverwaltungsgericht zugeleitet mit Gelegenheit zur Stellungnahme. Zitat CEN: &#8220;Dass insbesondere das BVerwG nach seiner Spruchpraxis gefragt wird, ist IMVHO ein sehr klares Indiz dafür, dass an der Vb. jedenfalls nicht nichts dran ist. Wenn sie offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre, täte man dies nicht.&#8221;</p>
<p>Schaumerma &#8230;</p>
<p>UPDATE: Schlagwörter: Jahresfrist, Widerspruchsfrist, Verkehrszeichen, Adressatentheorie</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Folter kein Staatsgeheimnis</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/04/28/folter-kein-staatsgeheimnis/</link>
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		<pubDate>Tue, 28 Apr 2009 21:02:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Regierung Obama hat heute eine entscheidende Niederlage vor dem Bundesberufungsgericht für den Neuten Gerichtsbezirk erlitten: Das (bereits offenkundige) Rendition-Programm ist nicht als solches ein Staatsgeheimnis (via Glenn Greenwald). In rejecting this radical secrecy theory, the court emphasized how the &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/04/28/folter-kein-staatsgeheimnis/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Regierung Obama hat heute eine entscheidende Niederlage vor dem Bundesberufungsgericht für den Neuten Gerichtsbezirk erlitten: Das (bereits offenkundige) <em>Rendition</em>-Programm ist nicht als solches ein Staatsgeheimnis (via <a href="http://www.salon.com/opinion/greenwald/2009/04/28/secrecy/index.html">Glenn Greenwald</a>).</p>
<blockquote><p>In rejecting this radical secrecy theory, the court emphasized how the Bush/Obama doctrine, if accepted, would essentially place the President above and beyond the rule of law[.]</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Änderungsanträge im Europaparlament</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/04/28/anderungsantrage-im-europaparlament/</link>
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		<pubDate>Tue, 28 Apr 2009 19:38:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Einfachheit halber, hauptsächlich für mich zum Wiederfinden, hier die Anleitung, wie man im Europäischen Parlament eingebrachte Änderungsanträge findet: vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bemühen uns laufend die Funktionalitäten der Website zu Verbessern und die in verschiedenen Datenbanken vorhandenen &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/04/28/anderungsantrage-im-europaparlament/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Einfachheit halber, hauptsächlich für mich zum Wiederfinden, hier die Anleitung, wie man im Europäischen Parlament eingebrachte Änderungsanträge findet:</p>
<blockquote><p>vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bemühen uns laufend die Funktionalitäten der Website zu Verbessern und die in verschiedenen Datenbanken vorhandenen Informationen zusammenzuführen bzw. online einfach abrufbar zu machen. Wir bereiten in diesem Zusammenhang auch eine neue Version von OEIL vor.</p>
<p>Zu Ihrer konkreten Frage:</p>
<p>Sie können alle in den Fachausschüssen eingreichten Änderungsanträge hier einsehen <a href="http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/amendments.do?language=DE">http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/amendments.do?language=DE</a></p>
<p>Während der Plenartagung des Parlaments können Sie die dem Plenum vorliegenden Änderungsanträge abrufen über<br />
<a href="http://www.europarl.europa.eu/sce/server/internet/home_page/sce_home_page_01.jsp">http://www.europarl.europa.eu/sce/server/internet/home_page/sce_home_page_01.jsp</a> (unter &#8220;Tabled Texts im oberen Menü).</p>
<p>Wir hoffen Ihne mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
 </p></blockquote>
<p>Wegen der neuen Version von <a href="http://www.europarl.europa.eu/oeil/">OEIL</a> werde ich nachhaken, ggf. nach Artikel 255 EG-Vertrag.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Maßnahme gleicher Wirkung</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/04/19/masnahme-gleicher-wirkung/</link>
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		<pubDate>Sun, 19 Apr 2009 19:00:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Deutsche Gebrauchtwagen waren in Osteuropa sehr gefragt (unterstelle ich jetzt einfach mal). Die Abwrackprämie hat zur Folge, daß Gebrauchtwagen mit einem Wert von weniger als 2500 € mehrheitlich nicht (auch ins EG-Ausland) verkauft, sondern verschrottet werden. Damit hat die Abwrackprämie &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/04/19/masnahme-gleicher-wirkung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Deutsche Gebrauchtwagen waren in Osteuropa sehr gefragt (unterstelle ich jetzt einfach mal). Die Abwrackprämie hat zur Folge, daß Gebrauchtwagen mit einem Wert von weniger als 2500 € mehrheitlich nicht (auch ins EG-Ausland) verkauft, sondern verschrottet werden.</p>
<p>Damit hat die Abwrackprämie die gleiche Wirkung wie eine mengenmäßige Ausfuhrbeschränkung. Solche Maßnahmen sind aber nach <a href="http://dejure.org/gesetze/EG/29.html">Artikel 29 des EG-Vertrages</a> verboten!</p>
<p>Wer schreibt die Beschwerde an die Kommission mit der Forderung, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten?</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Rechtsbeugung wird weiter nicht erfolgt</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/04/05/rechtsbeugung-wird-weiter-nicht-erfolgt/</link>
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		<pubDate>Sun, 05 Apr 2009 17:09:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor einiger Zeit hatte ich dem Petitionsausschuß einen Vorschlag gemacht, wie man sicherstellen kann, daß Rechtsbeugung verfolgt werden kann. Jetzt kam die Ablehnung: Sehr geehrter Herr &#8230;, der Ausschussdienst, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für den Petitionsausschuss obliegt, hat das &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/04/05/rechtsbeugung-wird-weiter-nicht-erfolgt/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/12/04/petition-offensichtlich-erfolglos/">Vor einiger Zeit</a> hatte ich dem Petitionsausschuß einen Vorschlag gemacht, wie man sicherstellen kann, daß Rechtsbeugung verfolgt werden kann.</p>
<p>Jetzt kam die Ablehnung:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrter Herr &#8230;,</p>
<p>der Ausschussdienst, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für den Petitionsausschuss obliegt, hat das von Ihnen vorgetragene Anliegen unter allen wichtigen Gesichtspunkten geprüft und in diese Prüfung die beigefügte Stellungnahme einbezogen.</p>
<p>Er ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Diese Auffassung stützt sich auf eine Abwägung Ihrer Ausführungen mit den Darlegungen des Bundesministeriums der Justiz, die nach Auffassung des Ausschussdienstes nicht zu beanstanden sind und auf die ich zur Vermeidung von Wiederholungen verweise. </p>
<p>Sofern Sie keine entscheidungserheblichen Bedenken gegen diese Bewertung vortragen, wird den Abgeordneten des Petitionsausschusses in sechs Wochen vorgeschlagen werden, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Folgen der Ausschuss und das Plenum des Deutschen Bundestages diesem Vorschlag, erhalten Sie keinen weiteren Bescheid.</p>
<p>Die lange Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Im Auftrag</p></blockquote>
<p>Die Stellungnahme:</p>
<blockquote><p>
Der Petent fordert, ein gerichtlicher Spruchkörper mit mehreren Mitgliedern müsse den Beratungsverlauf und das Abstimmungsverhalten des Einzelnen protokollieren. Das Protokoll sei zu versiegeln und im Fall eines &#8220;dringenden&#8221; Tatverdachts für eine Rechtsbeugung nach Anordnung des Ermittlungsrichters als Beweismittel zu verwenden. </p>
<p>Als Hintergrund für seine Eingabe bezieht er sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 6. Oktober 2008 (Az.: 1 Ws 504/07). Das OLG hat die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen drei Richter eines Familiansenats wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt. Die angeschuldigten Richter hatten von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Mit anderen Beweismitteln &#8211; so der Strafsenat &#8211; habe der für die Eröffnung des Hauptverfahrens erforderliche Tatverdacht nicht nachgewiesen werden können.</p>
<p>Zu der Petition nehme ich wie folgt Stellung:</p>
<p>Eine Gesetzesänderung im Sinne der Forderung des Petenten wird aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht befürwortet.</p>
<p>Das Beratungs-und Abstimmungsgeheimnis ist ein Element der durch Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten richterlichen Unabhängigkeit. Es gilt für den ehrenamtlichen wie den Berufsrichter gleichermaßen und dient dem Schutz der Rechtspflege. Auch die Dokumentation des Beratungsverlaufs und des Abstimmungsverhaltens kann die Rechtspflege schützen, wenn sie hilft, den Verdacht einer Rechtsbeugung aufzuklären. Es bedarf aber einer Abwägung zwischen dem Nutzen einer umfassenden Protokollierung jeglicher  Entscheidungsprozesse aller Kollegialgerichte in Deutschland und den damit verbundenen Gefahren für die Rechtspflege. Zwar kann durch eine Versiegelung der Protokolle grundsätzlich das Beratungsgeheimnis gewahrt werden. Jedoch besteht die Gefahr, dass die dokumentierten<br />
Beratungsergebnisse bewusst oder versehentlich zweckwidrig verwendet werden. Die Erfahrung mit anderen Datensammlungen zeigt auch, dass Forderungen nach bislang nicht absehbaren  Verwendungsmöglichkeiten erhoben werden, um die ohnehin vorhandenen Daten zu nutzen. Dadurch wird die Unbefangenheit beeinträchtigt, mit der die Richter ihre Auffassung in der Beratung kundtun sollen. Damit wäre trotz einer Versiegelung die  verfassungsrechtlich geschützte richterliche Unabhängigk it betroffen. Eine Protokollierung aller Kollegialentscheidungen mit den dargestellten Risiken stünde erkennbar außer Verhältnis zu der Zielsetzung, in sehr seltenen Fällen wie dem geschilderten Ausgangsfall die Beweislage zu verbessern.</p>
<p>Der gegen diesen Schutzzweck des Beratungsgeheimnisses -Schutz der richterlichen Unabhängigkeit -zum Teil erhobene Einwand, das Votum eines Einzelrichters sei für jedermann sichtbar, ohne dass deshalb seine Unabhängigkeit anzuzweifeln wäre, trifft -da auch ein Einzelrichter nur das Ergebnis seiner Überlegungen, nicht aber den Ablauf des Entscheidungsprozesses offen legen muss -allenfalls für das Abstimmungsgeheimnis zu. Außerdem ist zu beachten, dass die von den Kollegialgerichten zu entscheidenden Fälle typischerweise ein höheres Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit erregen und deshalb insbesondere der Druck der öffentlichen Meinung hier erheblich größer werden kann als bei Entscheidungen des Einzelrichters. Insbesondere das Abstimmungsgeheimnis dient außerdem dem Ansehen der vom Kollegium gefällten Entscheidung. Vor allem für den Verurteilten befürchtet man psychologische Schwierigkeiten, wenn er einen Schuldspruch akzeptieren müsste, zu dem es gleichzeitig eine ihn begünstigende abweichende Meinung gäbe. Die Bereitschaft, für seine Tat einzustehen, könnte dadurch vereitelt werden.</p>
<p>Eine Gesetzesänderung im Sinne der Forderung des Petenten steht zudem im Spannungsverhältnis<br />
zu grundlegenden Beschuldigtenrechten, weil der einer Straftat verdächtige Richter ebenso wie jeder andere Beschuldigte das Recht hat, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder keine Angaben zur Sache zu machen, § 136Abs. 1Satz2 i. V. m. § 55 der Strafprozessordung.</p></blockquote>
<p>Soweit erstmal die nackten Fakten.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Befreites Urteil</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/03/18/befreites-urteil/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/03/18/befreites-urteil/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2009 14:37:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Mal wieder ein befreiter Beschluß des VGH Kassel für die Öffentlichkeit (wobei deren Gebühren von 2,50 € echt fair sind &#8230;). Beschluß vom 05.03.1999, 2 TZ 4591/98 (PDF) &#8211; wobei mir gerade auffällt, daß das Ding auch in der NJW &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/03/18/befreites-urteil/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mal wieder ein befreiter Beschluß des VGH Kassel für die Öffentlichkeit (wobei deren Gebühren von 2,50 € echt fair sind &#8230;).</p>
<p><a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/03/vgh-kassel-2tz4591-98.pdf">Beschluß vom 05.03.1999, 2 TZ 4591/98</a> (PDF) &#8211; wobei mir gerade auffällt, daß das Ding auch in der NJW veröffentlicht wurde, das kam im Zitat nicht raus. Naja, was soll&#8217;s. In dieser Form ist es jedenfalls gemeinfrei.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Berufung zugelassen</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/03/17/berufung-zugelassen/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/03/17/berufung-zugelassen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2009 11:58:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Der VGH hat meine Berufung gegen ein Urteil des VG Karlsruhe wegen Radwegbenutzungspflicht in einem Minikreisel in Ettlingen teilweise zugelassen (Az.: 5 S 3146/08). b) Hinsichtlich des Verpflichtungsteils sind demgegenüber ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils nicht nur &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/03/17/berufung-zugelassen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der VGH hat meine Berufung gegen ein Urteil des VG Karlsruhe wegen Radwegbenutzungspflicht in einem Minikreisel in Ettlingen <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/03/2009-03-05-vgh-beschluss-zulassung-geschwaerzt.pdf">teilweise zugelassen</a> (Az.: 5 S 3146/08).</p>
<blockquote><p>
b) Hinsichtlich des <em>Verpflichtungs</em>teils sind demgegenüber ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils nicht nur dargetan, sondern liegen auch vor (vgl. § 124 Abs. 5 Satz 1 VwGO). Ein Erfolg der hilfsweise erhobenen Verpflichtungsklage (§§ 75 Satz 1, 42 Abs. 1 VwGO) erscheint zumindest insoweit möglich, als diese der Sache nach (zunächst) auf eine (erstmalige) ermessensfehlerfreie Entscheidung der Beklagten über ein Wiederaufgreifen des mit der beanstandeten, inzwischen unanfechtbar gewordenen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens gerichtet ist (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG bzw. § 45 Abs. 3 Satz 1 StVO). Der Kläger hat die vom Verwaltungsgericht für die Abweisung des Verpflichtungsantrags gegebene Begründung, die seinerzeit angeordnete Radwegbenutzungspflicht (mit der zugleich ein Verbot der weiteren Fahrbahnnutzung verbunden ist) sei nach Maßgabe des § 45 Abs. 1 Satz 1 u. Abs. 9 Sätze 1 u. 2 StVO nicht zu beanstanden gewesen, erfolgreich in Frage gestellt. Zu Recht wird in der Antragsbegründung auf die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO abgehoben, wonach Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs Rur angeordnet -werden -dürfen;-wenn-aufgrund der &#8220;besonderen örtlichen Verhältnisse&#8221; eine &#8220;Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt&#8221;. Dass eine solche Gefahrenlage (vgl. zu deren Voraussetzungen BVerwG, Urt. v. 05.04.2001 -3 C 23.00 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41, Beschl. v. 04.07.2007 -3 B 79.06 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 43) aufgrund der vom Verwaltungsgericht im Anschluss an die Beklagte angeführten örtlichen Verhältnisse bestanden hätte, erscheint zumal im Hinblick auf die vom Kläger herangezogenen Aussagen sachverständiger Stellen ernstlich zweifelhaft. Nach dem auch im Erlass des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 26.10.2007 in Bezug genommenen Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen-und Verkehrswesen für die Anlage von Kreisverkehrsplätzen (Ausgabe 2006) ist die Führung des Radverkehrs auf der Kreisfahrbahn bei &#8220;Minikreisverkehren&#8221; -wie er nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auch hier in Rede steht (UA, S. 9) &#8211; der Regelfall. Aufgrund des vergleichbaren Geschwindigkeitsniveaus sowie der schmalen Kreisfahrbahn sei ein Überholen der Radfahrer durch Kraftfahrer in diesen Fällen nicht zu befürchten (a.a.O., Nr. 5.2 u. 5.3). Auch bei &#8220;Kleinen Kreisverkehren&#8221; wird bis zu einer &#8211; hier nicht in Rede stehenden -Verkehrsstärke von 15.000 Kfz/24 h -noch eine Führung auf der Fahrbahn empfohlen (a.a.O., Nr. 5.2). Soweit das Verwaltungsgericht demgegenüber maßgeblich auf ein von der Beklagten erstelltes &#8220;Entwicklungskonzept innerörtliche Hauptverkehrsstraßen&#8221; verweist, das eine einheitliche Verkehrsführung für Fahrradfahrer in neu eingerichteten Kreisverkehren vorsehe, mag dies Grundlage für den Bau entsprechender Radwege sein. Ein Verbot (der weiteren Fahrbahnbenutzung) vermag dieses Konzept indessen, wie der Kläger zu Recht rügt, noch nicht zu rechtfertigen. Ebenso wenig rechtfertigt der politische Wunsch von Gemeinderat und (0ber-)Bürgermeisterin (vgl. die interne Stellungnahme des Ordnungsamts v. 16.07.2007 an das Justitiariat, 189 der Verwaltungsakten) ein solches Verbot (vgl. hierzu OVG Saarl., Urt. v. 21.05.2002 -9 W 9/02 -, VerkMitt 2003, Nr. 47).</p></blockquote>
<p>(OCR noch nicht vollständig gegengelesen)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Vereinfachter Zuwendungsnachweis</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/01/19/vereinfachter-zuwendungsnachweis/</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Jan 2009 21:38:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[spenden]]></category>
		<category><![CDATA[vereinfachter zuwendungsnachweis]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich habe schonmal angefangen, ein paar Unterlagen für die Steuererklärung 2008 zusammenzustellen (es eilt nicht wirklich, bis jetzt ist noch nicht einmal die Lohnsteuerbescheinigung da). Erster Posten: Die Spenden an gemeinnützige Vereine. Es ist wirklich unglaublich, wie wenige Vereine es &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/01/19/vereinfachter-zuwendungsnachweis/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe schonmal angefangen, ein paar Unterlagen für die Steuererklärung 2008 zusammenzustellen (es eilt nicht wirklich, bis jetzt ist noch nicht einmal die Lohnsteuerbescheinigung da). Erster Posten: Die Spenden an gemeinnützige Vereine. Es ist wirklich unglaublich, wie wenige Vereine es schaffen, einen Vereinfachten Zuwendungsnachweis online zu stellen. Wenn man den hat, braucht man für Kleinspenden nur noch den Kontoauszug, der Verein braucht also keine Bescheinigung mehr mit der Post zu schicken. Vorbildlich: <a href="http://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/redakteure/Spenden/VCD-Vereinfachter_Zuwendungsnachweis_2008.pdf">VCD</a> und <a href="http://wikimedia.de/fileadmin/wiki/images/Downloads/vereinfachter_zuwendungsnachweis.pdf">Wikimedia Deutschland</a>. Bei beiden ist das PDF auch ziemlich einfach zu finden. Bei den anderen Vereinen habe ich gestern angefragt, ob sie auch so ein PDF haben. Wenn nein, mögen sie mir doch bitte die Zuwendungsbestätigung schicken. Bis jetzt habe ich noch keine einzige Antwort bekommen.</p>
<p>Bleibt immer noch ein Problem: Die Zuwendungsbestätigung der Bank muß die Kontonummer enthalten &#8211; das ist seltsamerweise bei den Kontoauszügen der ING-DiBa nicht der Fall (online werden diese Daten angezeigt). Also habe ich den Kundenservice gefragt, ob man das nicht zukünftig in die Kontoauszüge aufnehmen könne. Die Antwort:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Müller,</p>
<p>vielen Dank für Ihre Nachricht.</p>
<p>Gerne können Sie detailierte Überweisungbestätigungen anfordern. Die Kontoauszüge in der Postbox sind standardisiert und eine andere Darstellungsweise ist nicht möglich. </p>
<p>Gerne nehmen wir Ihren Auftrag telefonisch unter 0180 2 / 34 22 24 (Festnetz der Dt. Telekom &#8211; 0,06 Euro pro Anruf, ggf. abweichende Mobiltarife) entgegen. Halten Sie dabei bitte Ihre Telebanking PIN bereit. Wenn Sie am Internetbanking + Brokerage teilnehmen, können Sie uns auch einen iTAN-autorisierten Auftrag erteilen. Oder Sie schicken Ihren Auftrag &#8211; von Ihnen unterschrieben &#8211; per Post an die ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main. Nach Erhalt werden wir gleich für Sie tätig.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p></blockquote>
<p>Auch eine Möglichkeit &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kirchenaustrittsgebühr vor dem EGMR</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/01/17/kirchenaustrittsgebuhr-vor-dem-egmr/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/01/17/kirchenaustrittsgebuhr-vor-dem-egmr/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 17 Jan 2009 14:21:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Verfassungsbeschwerde gegen Kirchenaustrittsgebühren ist ja im Juli 2008 gescheitert. Der vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e. V. unterstützte Beschwerdeführer hat aber inzwischen Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt (der Text der Beschwerde ist dort verfügbar). Spenden &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/01/17/kirchenaustrittsgebuhr-vor-dem-egmr/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Verfassungsbeschwerde gegen Kirchenaustrittsgebühren ist ja <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080702_1bvr300607.html">im Juli 2008 gescheitert</a>. Der vom <a href="http://ibka.org/">Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e. V.</a> unterstützte Beschwerdeführer <a href="http://ibka.org/presse08/kirchenaustritt-eu-gerichtshof">hat aber inzwischen Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt</a> (der Text der Beschwerde ist dort verfügbar). <a href="http://ibka.org/node/6">Spenden an den IBKA</a> sind steuerlich absetzbar.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Vertrag von Lissabon</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/01/16/vertrag-von-lissabon-2/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Jan 2009 19:57:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 10. und 11. Februar verhandelt das Bundesverfassungsgericht in diversen Verfahren gegen den Vertrag von Lissabon. Nach § 30 Abs. 1 Satz 5 BVerfGG soll das Urteil innerhalb von drei Monaten nach der mündlichen Verhandlung verkündet werden. Wäre doch toll, &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/01/16/vertrag-von-lissabon-2/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg09-002.html">Am 10. und 11. Februar verhandelt das Bundesverfassungsgericht in diversen Verfahren gegen den Vertrag von Lissabon</a>. Nach <a href="http://www.bundesrecht.juris.de/bverfgg/__30.html">§ 30 Abs. 1 Satz 5 BVerfGG</a> soll das Urteil innerhalb von drei Monaten nach der mündlichen Verhandlung verkündet werden. Wäre doch toll, wenn wir dieses undemokratische Machwerk zum 60. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes los wären &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Segeberger Zeitung</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Jan 2009 16:24:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
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		<category><![CDATA[oersdorf]]></category>
		<category><![CDATA[radweg]]></category>
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		<description><![CDATA[Nachdem in Bezug auf den Radweg Oersdorf-Winsen die Fachaufsicht aktiv geworden ist, berichtete am 5. Januar 2009 auch die Segeberger Zeitung. Der Redakteur hatte vorher mit mir telefonisch Kontakt aufgenommen, entsprechend sind auch einige Zitate von mir im Artikel. Am &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/01/09/segeberger-zeitung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem in Bezug auf den Radweg Oersdorf-Winsen <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/12/25/fachaufsicht-ist-aktiv/">die Fachaufsicht aktiv geworden ist</a>, <a href="http://media.rad-weg.nueb.de/MELDUNG/1733">berichtete am 5. Januar 2009 auch die Segeberger Zeitung</a>. Der Redakteur hatte vorher mit mir telefonisch Kontakt aufgenommen, entsprechend sind auch einige Zitate von mir im Artikel.</p>
<p>Am 8. Januar gab es dann auch schon <a href="http://media.rad-weg.nueb.de/MELDUNG/1734">den ersten Leserbrief eines Oersdorfer Lokalpolitikers</a> (Mitglied im Umweltschutz- und Wegebauausschuss. So richtig zum Thema ist der nicht, und von viel Fachkompetenz zeugt er auch nicht. Ein Leserbrief meinerseits als Antwort ist in Vorbereitung.</p>
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		<title>Neusprech im Überwachungsstaat</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/01/02/neusprech-im-uberwachungsstaat/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Jan 2009 00:48:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
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		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[25c3]]></category>
		<category><![CDATA[schäuble]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerade bin ich auf einen sehr interessanten Vortrag beim 25C3 gestoßen: Neusprech im Überwachungsstaat von Martin Haase. Am Anfang stellt er zunächst ein bißchen die Betrachtungen von Orwell &#038; Co. vor, aber dann geht es voll in medias res, und &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/01/02/neusprech-im-uberwachungsstaat/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade bin ich auf einen sehr interessanten Vortrag beim <acronym title="25. Chaos Communication Congress">25C3</acronym> gestoßen: <a href="http://events.ccc.de/congress/2008/Fahrplan/events/2860.en.html"><em>Neusprech im Überwachungsstaat</em></a> von <a href="http://events.ccc.de/congress/2008/Fahrplan/speakers/47.en.html">Martin Haase</a>.</p>
<p>Am Anfang stellt er zunächst ein bißchen die Betrachtungen von Orwell &#038; Co. vor, aber dann geht es voll <em>in medias res</em>, und zwar insbesondere darum, wie Schäuble und andere eingeführte juristische Begriffe vollkommen zweckentfremden, um damit ihren Aktionen zu rechtfertigen.</p>
<p>Unbedingt ansehen! (Das Video gibt es <a href="http://ikaria.informatik.uni-rostock.de/ad001/down/25c3/pre-release/video_h264_720x576/25c3-2839-en-cracking_the_msp430_bsl.mp4">zum Beispiel hier</a>.)</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Fachaufsicht ist aktiv</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Dec 2008 10:34:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
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		<category><![CDATA[winsen (holstein)]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem ich in Bezug auf den Radweg Oersdorf &#8211; Winsen eine Abschrift des Verwaltungsvorgangs erhalten hatte, habe ich beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Fachaufsichtsbeschwerde erhoben. Nach drei Wochen bekam ich eine Eingangsbestätigung, inzwischen zeigt die Beschwerde offenbar Wirkung. Aus &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/12/25/fachaufsicht-ist-aktiv/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem ich in Bezug auf den Radweg Oersdorf &#8211; Winsen <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/01/anordnung-einer-radwegbenutzungspflicht/">eine Abschrift des Verwaltungsvorgangs erhalten hatte</a>, habe ich beim <a href="http://www.lbv-sh.de/">Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein</a> Fachaufsichtsbeschwerde erhoben. Nach drei Wochen bekam ich eine Eingangsbestätigung, inzwischen zeigt die Beschwerde offenbar Wirkung. Aus dem <a href="http://www.winsen-holstein.de/aktuelles/53737296ba07e7901/index.html">Bürgermeisterbrief der Gemeinde Winsen (Holstein)</a>:</p>
<blockquote><p>Liebe Mitbürger,</p>
<p>zum Ausklang des Jahres möchte ich Sie noch einmal über allgemein interessierende Angelegenheiten der Gemeinde informieren.</p>
<p>Geh- und Radweg Winsen – Oersdorf<br />
Die Beschilderung des neuen Verkehrsweges „kommt nicht zur Ruhe“ (siehe auch Bürgermeisterbrief vom 19.12.07). Erstmalig wurden die blauen Gebotsschilder „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ (Verkehrszeichen 240) im Rahmen der Baumaßnahme durch die ausführende Firma angebracht. Dies geschah im Vorgriff auf die für selbstverständlich gehaltene formale Anordnung durch die „Verkehrsaufsicht“. Jedoch verlangte die „Verkehrsaufsicht“, sie wieder zu entfernen. Nachdem sich der Landrat auf Betreiben der Gemeinden Winsen und Kattendorf vor Ort von der Notwendigkeit der Beschilderung persönlich überzeugte und ihre „Anordnung“ nachfolgte, habe ich sie wieder anmontiert.</p>
<p>Die „Anordnung“ wird jetzt wieder überraschend in Frage gestellt. Der zur ministeriellen Ebene gehörende „Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr Schleswig-Holstein“, Kiel, neigt aufgrund einer privaten Eingabe dazu, die Benutzung des Radweges in das Belieben der Radfahrer zu stellen.</p>
<p>Der Gemeinderat würde sich schwer tun, einer Anordnung zum Abbau der Gebotsschilder nachzukommen. Gerade im Hinblick auf die große Zahl der minderjährigen Radfahrer darf nicht die Wahlfreiheit gelassen werden, die nur 4,50 m breite Fahrbahn oder den normgerechten Radweg zu benutzen.</p></blockquote>
<p>Die Sache dürfte also hoffentlich bald erledigt sein. Wenn das durch ist, nehme ich mir den GIK von Winsen nach Kattendorf vor &#8211; der ist nämlich genauso wenig befahren, zudem ist dort ein nicht ganz unerhebliches Gefälle, was die Zweirichtungsnutzung nicht ungefährlicher macht.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>CensorNet joins the Internet Watch Foundation</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/12/08/censornet-joins-the-internet-watch-foundation/</link>
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		<pubDate>Mon, 08 Dec 2008 19:25:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Web]]></category>
		<category><![CDATA[zensur]]></category>

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		<description><![CDATA[Das sagt ja wohl alles über die Internet Watch Foundation: Peter Robbins OBE, QPM, Chief Executive of the IWF, said: “We are delighted to welcome Censornet as a member of the Internet Watch Foundation.[...]&#8220; Übrigens auch ein Glückwunsch an die &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/12/08/censornet-joins-the-internet-watch-foundation/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.iwf.org.uk/media/news.245.htm">Das</a> sagt ja wohl alles über die Internet Watch Foundation:</p>
<blockquote><p>Peter Robbins OBE, QPM, Chief Executive of the IWF, said: “We are delighted to welcome Censornet as a member of the Internet Watch Foundation.[...]&#8220;</p></blockquote>
<p>Übrigens auch ein Glückwunsch an die WELT online, die in <a href="http://www.welt.de/webwelt/article2846842/Scorpions-loesen-Porno-Skandal-bei-Wikipedia-aus.html">ihrem Artikel</a> deutlich zeigt, was sie von <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/12/07/virgin-killer/">diesem Zensurversuch</a> hält.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Folter-Verdächtige</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/12/05/folter-verdachtige/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/12/05/folter-verdachtige/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 04 Dec 2008 23:53:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=720</guid>
		<description><![CDATA[Die ACLU listet einige Personen auf, die im Verdacht stehen, für Folter verantwortlich zu sein. Offenbar besteht die Gefahr, daß die USA endgültig von einer Strafverfolgung dieser Personen absieht. Nun ist aber jeder Staat berechtigt, Folter überall in der Welt &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/12/05/folter-verdachtige/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die ACLU listet einige <a href="http://action.aclu.org/site/PageServer?pagename=Pardon_gallery">Personen auf, die im Verdacht stehen, für Folter verantwortlich zu sein</a>.</p>
<p>Offenbar besteht die Gefahr, daß die USA endgültig von einer Strafverfolgung dieser Personen absieht.</p>
<p>Nun ist aber jeder Staat berechtigt, Folter überall in der Welt zu verfolgen:</p>
<blockquote><p>Furthermore, at the individual level, that is, that of criminal liability, it would seem that one of the consequences of the jus cogens character bestowed by the international community upon the prohibition of torture is that every State is entitled to investigate, prosecute and punish or extradite individuals accused of torture, who are present in a territory under its jurisdiction. Indeed, it would be inconsistent on the one hand to prohibit torture to such an extent as to restrict the normally unfettered treaty- making power of sovereign States, and on the other hand bar States from prosecuting and punishing those torturers who have engaged in this odious practice abroad.</p></blockquote>
<p> &#8211; Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, Urteil in der Sache Prosecutor v. Furundžija (Abs. 153 ff.)</p>
<p>Kurz:</p>
<blockquote><p>[T]he torturer has become, like the pirate and the slave trader before him, hostis humani generis, an enemy of all mankind.</p></blockquote>
<p>(United States Court of Appeals for the 2nd Circuit)</p>
<p>Ob der Generalbundesanwalt schon ermittelt? Vielleicht kommen diese Leute ja mal nach Deutschland &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Petition &#8220;offensichtlich erfolglos&#8221;</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/12/04/petition-offensichtlich-erfolglos/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/12/04/petition-offensichtlich-erfolglos/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 04 Dec 2008 22:26:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[petition]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich hatte beim Deutschen Bundestag nachgefragt, warum meine Petition gegen Rechtsbeugung nicht veröffentlicht wird. Die Antwort: Betr.: Strafprozessordnung Bezug: Ihr Schreiben vom 14.11.2008 Sehr geehrter Herr Müller, ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens. Der Ausschussdienst, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/12/04/petition-offensichtlich-erfolglos/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hatte beim Deutschen Bundestag nachgefragt, warum meine <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/09/petition-gegen-rechtsbeugung/">Petition gegen Rechtsbeugung</a> nicht veröffentlicht wird.</p>
<p>Die Antwort:</p>
<blockquote><p>Betr.: Strafprozessordnung<br />
Bezug: Ihr Schreiben vom 14.11.2008</p>
<p>Sehr geehrter Herr Müller,</p>
<p>ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens.</p>
<p>Der Ausschussdienst, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für den Petitionsausschuss obliegt, ist bei der Vorprüfung Ihrer Öffentlichen Petition zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihr Anliegen nicht von allgemeinem Interesse ist und auf der Grundlage einer rechtlichen Vorprüfung offensichtlich erfolglos bleiben wird.</p>
<p>Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass seitens des Petenten kein rechtlicher Anspruch auf Veröffentlichung besteht.</p>
<p>Zu Ihrem Vorbringen wurde zwischenzeitlich eine Prüfung eingeleitet und zunächst das zuständige Bundesministerium um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Sobald mir diese vorliegt &#8211; dies wird einige Zeit dauern &#8211; erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Im Auftrag</p>
<p>[Unterschrift]</p>
<p>($Nachname)</p></blockquote>
<p>Das spricht für sich &#8230;</p>
<p>Aber warum prüft man eigentlich noch, wenn die Petition &#8220;offensichtlich erfolglos&#8221; bleiben wird? Und wieso maßt sich ein einfacher Sachbearbeiter an, so etwas zu beurteilen?</p>
<p>Das mit dem allgemeinen Interesse ist doch auch ein Witz: Von <a href="https://epetitionen.bundestag.de/">dem sonstigen Dreck</a> ist doch kaum etwas überhaupt von Interesse &#8230;</p>
<p>Und zum Rechtsanspruch: Es besteht zumindest ein Rechtsanspruch auf willkür- und ermessensfehlerfreie Entscheidung, insbesondere aus Art. 3 GG. Und dieser Anspruch kann nach Art. 19 Abs. 4 GG natürlich auch auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Urteil: 2 K 4042/07 (Kreisverkehr Durlacher Straße, Ettlingen)</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/14/urteil-2-k-404207-kreisverkehr-durlacher-strase-ettlingen/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 Nov 2008 10:16:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Verwaltungsrechtssache gegen die Stadt Ettlingen wegen der Radwegbenutzungspflicht am Kreisverkehr in der Durlacher Straße (Az. 2 K 4042/07) gibt es jetzt in der ersten Instanz ein Urteil. Positiv: Es wird erneut bestätigt, daß die Höhe der Widerspruchsgebühr nur &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/14/urteil-2-k-404207-kreisverkehr-durlacher-strase-ettlingen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Verwaltungsrechtssache gegen die Stadt Ettlingen wegen der Radwegbenutzungspflicht am Kreisverkehr in der Durlacher Straße (Az. 2 K 4042/07) gibt es jetzt in der ersten Instanz ein <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2008/11/urteil-2k4042-07-neu-geschwaerzt.pdf">Urteil</a>.</p>
<p>Positiv:</p>
<ul>
<li>Es wird erneut bestätigt, daß die Höhe der Widerspruchsgebühr nur 25,60 € beträgt.</li>
<li>Bescheidungsanträge und -klagen auf Entfernung von Verkehrszeichen werden für zulässig gehalten.</li>
</ul>
<p>Negativ:</p>
<ul>
<li>Es wird wieder einmal die Meinung vertreten, die Widerspruchsfrist ende für <em>jedermann</em> ein Jahr nach Aufstellung des Verkehrszeichens.</li>
<li>Eine &#8220;einheitliche Verkehrsregelung&#8221; wird als zwingendes Erfordernis im Sinne von § 45 Abs. 9 StVO anerkannt.</li>
</ul>
<p>Der Kläger hat angekündigt, die Zulassung der Berufung zu beantragen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/14/urteil-2-k-404207-kreisverkehr-durlacher-strase-ettlingen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Petition gegen Rechtsbeugung</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/09/petition-gegen-rechtsbeugung/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/09/petition-gegen-rechtsbeugung/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 09 Nov 2008 14:05:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[petition]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=676</guid>
		<description><![CDATA[Unter dem 15.10.2008 hatte ich folgende öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht: Wortlaut: Es wird vorgesehen, daß gerichtliche Spruchkörper mit mehreren Mitgliedern den Beratungsverlauf und das Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitglieder protokollieren müssen. Das Protokoll ist in versiegelter Form zu den &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/09/petition-gegen-rechtsbeugung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter dem 15.10.2008 hatte ich folgende öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht:</p>
<p>Wortlaut:</p>
<blockquote><p>Es wird vorgesehen, daß gerichtliche Spruchkörper mit mehreren Mitgliedern den Beratungsverlauf und das Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitglieder protokollieren müssen. Das Protokoll ist in versiegelter Form zu den Gerichtsakten zu nehmen. Wenn dringender Tatverdacht wegen Rechtsbeugung gegen Mitglieder des Spruchkörpers besteht, kann der zuständige Ermittlungsrichter anordnen, daß das Protokoll zu entsiegeln ist und als Beweismittel verwendet werden kann.</p></blockquote>
<p>Begründung:</p>
<blockquote><p>Das OLG Naumburg hat mit Beschluß vom 6. Oktober 2008 eine Anklage wegen Rechtsbeugung gegen drei Mitglieder einer Kammer desselben Gerichts entgültig scheitern lassen. Gegenstand der Ermittlungen waren Entscheidungen im Görgülü-Fall, der bundes- und europaweit Aufsehen erregte.<br />
Grund für die Nichtzulassung der Anklage war, daß der Nachweis einer Rechtsbeugung jedenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden könne: Da alle Mitglieder des Spruchkörpers von ihrem Schweigerecht nach der StPO Gebrauch machten, ließ sich für keinen der an der Entscheidung beteiligten Richter nachweisen, daß er nicht die Entscheidung abgelehnt hatte, aber von den anderen beiden Richtern überstimmt wurde.</p>
<p>Daraus ergibt sich, daß im Bereich der Strafverfolgung von Rechtsbeugung ein erhebliches, strukturell bedingtes Vollzugsdefizit besteht. Dies führt zu einer gravierenden Lücke im Schutz der Bürger gegen rechtsstaatswidrigen Mißbrauch des Justizapparats durch einzelne Richter. Diese Schutzlücke verletzt selbst das Rechtsstaatsprinzip im Sinne des Grundgesetzes, da faire, unparteiische Verfahren nicht hinreichend gewährleistet sind.</p>
<p>Durch die geforderte gesetzliche Regelung würde eine effektive Strafverfolgung von Rechtsbeugung ermöglicht, auch wenn sie gemeinschaftlich von den Mitgliedern eines Spruchkörpers begangen wird. Die damit verbundene realistische abschreckende Wirkung würde eine unparteiische und unabhängige Rechtspflege und somit auch die Rechtsgüter der Bürger, die in den jeweiligen gerichtlichen Verfahren auf dem Spiel stehen, stärker schützen.
</p></blockquote>
<p>Mit Schreiben vom 27.10.2008 teilte mir der Petitionsausschuss folgendes mit:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrter Herrr Müller,</p>
<p>für Ihr o.a. Schreiben danke ich Ihnen.</p>
<p>Dazu teile ich Ihnen mit, dass Ihre Eingabe nicht veröffentlicht wird</p>
<p>Es ist deshalb vorgesehen, Ihre Eingabe als Petition ohne Einstellung ins Internet und ohne öffentliche Diskussion zu behandeln.</p>
<p>Nach Prüfung Ihrer Zuschrift erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Angesichts der Fülle der insgesamt hier eingehenden Petitionen und der in jedem Einzelfall erforderlichen sorgfältigen Prüfung bitte ich um Verständnis, dass die Behandlung Ihrer Eingabe längere Zeit in Anspruch nehmen kann.</p>
<p>Bitte teilen Sie zwischenzeitliche Änderungen des Sachverhalts oder Ihrer Anschrift dem Petitionsausschuss unter dem angegebenen Aktenzeichen mit.</p>
<p>Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Im Auftrag</p></blockquote>
<p>Meine Petition wurde also sozusagen zu Ausschuß erklärt. Was ich etwas unverschämt finde, ist, daß mir nicht mitgeteilt wird, warum sie nicht veröffentlicht wird. Ich sehe nicht, daß einer der Punkte aus der <a href="http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/rili.pdf">Richtlinie für öffentliche Petitionen</a> (PDF) verletzt wäre.</p>
<p>Jedenfalls: Wer dieses Anliegen unterstützen will, sollte einfach selbst eine ähnliche Petion an den Petitionsausschuß richten. Das geht <a href="http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html">auch online</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/09/petition-gegen-rechtsbeugung/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Urteil: 4 K 1514/08 (Rheinstetten, Karlsruher Straße)</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 17:30:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ärgerlich]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[radweg]]></category>
		<category><![CDATA[rheinstetten]]></category>
		<category><![CDATA[urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor einigen Wochen habe ich leider einen Rechtsstreit gegen die Stadt Rheinstetten verloren, hier das Urteil (PDF). Es ging dabei um die Zweirichtungs-Benutzungspflicht des Radwegs in der Karlsruher Straße in Rheinstetten-Forchheim. Die Teile, die die Widerspruchsgebühr betreffen, hatte ich ja &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/07/urteil-4-k-151408-rheinstetten-karlsruher-strase/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor einigen Wochen habe ich leider einen Rechtsstreit gegen die Stadt Rheinstetten verloren, <a href='http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2008/11/urteil-4k-1514-08-geschwaerzt.pdf'>hier das Urteil (PDF)</a>. Es ging dabei um die Zweirichtungs-Benutzungspflicht des Radwegs in der Karlsruher Straße in Rheinstetten-Forchheim.</p>
<p>Die Teile, die die Widerspruchsgebühr betreffen, <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/10/17/gebuhr-fur-widerspruche-gegen-verkehrszeichen/">hatte ich ja schon zitiert</a>.</p>
<p>Die Sache ist noch nicht gelaufen, mein Anwalt beantragt demnächst die Zulassung der Berufung.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/01/anordnung-einer-radwegbenutzungspflicht/</link>
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		<pubDate>Fri, 31 Oct 2008 23:24:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich habe jetzt den kompletten Vorgang (auch als PDF) der Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht zwischen Oersdorf und Winsen (erhalten nach dem Informationsfreiheitsgesetz &#8211; IFG). Äußerst interessant: Der Sachbearbeiter hat die Rechtslage die ganze Zeit vollkommen korrekt eingeschätzt, und irgendwann kam dann &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/11/01/anordnung-einer-radwegbenutzungspflicht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe jetzt den <a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/sets/72157608543318659/">kompletten Vorgang</a> (<a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2008/11/ifg-segeberg.pdf">auch als PDF</a>) der <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/01/21/neues-aus-dem-kreis-segeberg/">Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht zwischen Oersdorf und Winsen</a> (erhalten nach dem Informationsfreiheitsgesetz &#8211; IFG).</p>
<p>Äußerst interessant: Der Sachbearbeiter hat die Rechtslage die ganze Zeit vollkommen korrekt eingeschätzt, und irgendwann kam dann eine (mündliche und) <a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2989932116/sizes/l/in/set-72157608543318659/">handschriftliche Weisung des Landrats</a>, Herrn Gorrissen. Die Fachaufsichtsbeschwerde wird einfach.</p>
<p>Ich überlege aber, ob ich noch ein paar Querschläger einbauen soll.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ausgleichsmandate bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/10/18/ausgleichsmandate-bei-den-kommunalwahlen-in-schleswig-holstein/</link>
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		<pubDate>Sat, 18 Oct 2008 16:50:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei den diesjährigen Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein gab es in verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Ansichten darüber, wie die Regelung des § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3 GKWG auszulegen ist. Diese Regelung begrenzt die Zahl &#8220;weiterer Sitze&#8221; &#8211; im Kern geht &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/10/18/ausgleichsmandate-bei-den-kommunalwahlen-in-schleswig-holstein/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei den <a href="http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kommunalwahlen_Schleswig-Holstein_2008&#038;stable=1">diesjährigen Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein</a> gab es in verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Ansichten darüber, wie die Regelung des § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3 GKWG auszulegen ist. Diese Regelung begrenzt die Zahl &#8220;weiterer Sitze&#8221; &#8211; im Kern geht es darum, ob diese weiteren Sitze nur die Ausgleichs- oder auch bereits die Überhangmandate umfassen. Diese Streitfrage wird voraussichtlich noch das Verwaltungsgericht beschäftigen. Die einschlägige Vorschrift ist § 40 GKWG:</p>
<blockquote><p>§ 40<br />
Verwaltungsgerichtliche Entscheidung</p>
<p>(1) Gegen den Beschluß der Vertretung steht der Person, die den Einspruch erhoben hat, und der Person, deren Wahl für ungültig erklärt ist, sowie der Kommunalaufsichtsbehörde binnen zwei Wochen die Klage vor den Verwaltungsgerichten zu.</p>
<p>(2) Für das Wahlprüfungsverfahren vor den Verwaltungsgerichten gelten die allgemeinen Grundsätze über das verwaltungsgerichtliche Verfahren, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.</p></blockquote>
<p><a href="http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/umdrucke/3200/umdruck-16-3239.pdf">Landtagsumdruck 16/3239</a> führt die betroffenen Kreise und Gemeinden auf. Die Zahlen sind jeweils die gesetzliche Mitgliederzahl des Gremiums, die Zahl bei Einbeziehung der Überhangmandate in die &#8220;weiteren Sitze&#8221; (Ansicht der Landesregierung) sowie bei Beschränkung der &#8220;weiteren Sitze&#8221; auf Ausgleichsmandate:</p>
<ul>
<li>Kreis Herzogtum Lauenburg: 45/58/59</li>
<li>Kreis Nordfriesland: 45/58/59</li>
<li>Kreis Ostholstein: 49/64/65</li>
<li>Kreis Pinneberg: 49/58/59</li>
<li>Kreis Stormarn: 49/64/65</li>
<li>Kiel: 49/56/58</li>
<li>Lübeck: 49/58/59</li>
<li>Itzehoe: 31/41/43</li>
<li>Norderstedt: 39/48/49</li>
<li>Reinbek: 31/36/37</li>
<li>Altenholz: 19/26/28</li>
<li>Bad Segeberg: 27/32/33</li>
<li>Barmstedt: 19/26/28</li>
<li>Burg: 17/24/26</li>
<li>Wentorf b. Hamburg: 23/30/31</li>
</ul>
<p>Für diese Liste werde ich jetzt mal versuchen herauszufinden, ob die Gültigkeit der Wahl von der jeweiligen Vertretung schon bestätigt wurde und ob ggf. schon Klagen anhängig sind.</p>
<ul>
<li>Im Kreis Herzogtum Lauenburg ist bisher kein Beschluß erfolgt. Die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 30. Oktober 2008 enthält auch keinen entsprechenden Punkt.</li>
<li>Im Kreis Nordfriesland wurde die Wahl in der Sitzung des Kreistags am 11. Juli für gültig erklärt. Die Vorlage ist nicht online, aber auf der Website des Kreises ist eine Größe von 58 Sitzen angegeben.</li>
<li>Im Kreis Ostholstein ist der Wahlprüfungsausschuß in seiner Sitzung am 9. September 2008 der Rechtsauffassung des Innenministeriums nicht gefolgt und hat dem Kreistag empfohlen, zwei Einsprüchen stattzugeben und das Wahlergebnis neu bekanntzugeben. Dieser Punkt stand am 7. Oktober 2008 auf der Tagesordnung des Kreistages. Die Niederschrift ist noch nicht online. Wenn der Kreistag der Beschlußempfehlung gefolgt ist, wird das Wahlergebnis nun vom Kreiswahlausschuß neu beschlossen und sodann neu bekanntgemacht.</li>
<li>
Der Kreistag des Kreises Pinneberg hat die Wahl in seiner Sitzung am 16. Juli 2008 für gültig erklärt, Einsprüche waren keine eingelegt worden. Das festgestellte Wahlergebnis berücksichtigt Überhangmandate als weitere Sitze. &#8212; Hier wäre interessant, wem das weitere Ausgleichsmandat zugefallen wäre und warum derjenige keinen Einspruch eingelegt hat.</li>
<li>Der Kreistag des Kreises Stormarn hat die Wahl in seiner Sitzung am 26. September 2008 für gültig erklärt, Einsprüche waren keine eingelegt worden. Das festgestellte Wahlergebnis berücksichtigt Überhangmandate als weitere Sitze. &#8212; Hier wäre interessant, wem das weitere Ausgleichsmandat zugefallen wäre und warum derjenige keinen Einspruch eingelegt hat. Das Protokoll führt aus: &#8220;Der Kreistag nimmt das Schreiben des Abgeordneten Dierking zur Kenntnis.&#8221; Online ist dieses Dokument nicht.</li>
<li>In Kiel hat die Ratsversammlung am 17. Juli 2008 entschieden, &#8220;dass der in § 10 Abs. 4 S. 2 und 3 angeführte Begriff der &#8220;weiteren Sitze&#8221; nicht die in § 10 Abs. 4 S. 1 definierten &#8220;Mehrsitze&#8221; umfasst, so dass die in Kiel angewendete Verteilung von nur sechs zusätzlichen Sitzen bei drei Mehrsitzen der SPD als rechtswidrig anzusehen und eine Zuteilung eines weiteren Sitzes jeweils an die CDU-Ratsfraktion und an die Ratsfraktion Bündnis 90/GRÜNE notwendig ist. Diese Deutung wird auch in den Urteilen des OVG Schleswig von 2000 und des VG Schleswig von 2005 untermauert.&#8221; Das Ganze geht also nun seinen Weg mit Neubekanntgabe etc.</li>
<li>Die Lübecker Bürgerschaft hat am 25. September 2008 das alte Ergebnis für teilweise ungültig erklärt, woraufhin auch hier zusätzliche Ausgleichsmandate besetzt wurden.</li>
<li>[Itzehoe]</li>
<li>In Norderstedt hat die Stadtvertretung am 30. September 2008 Einsprüchen stattgegeben und das Wahlergebnis teilweise aufgehoben. Das Wahlergebnis wird jetzt neu festgestellt und bekanntgemacht.</li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Der kleine Unterschied</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/10/18/der-kleine-unterschied/</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Oct 2008 23:38:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Im taz-Interview tröstet uns der Bundesschäuble, daß es ja unseren Rechtsstaat ausmache, &#8220;dass Unschuldige wieder frei kommen.&#8221; Ein prägnanten Kommentar dazu fand ich jetzt versteckt im lawblog von &#8220;Delphinmetzger&#8221;: Mit diesem Kriterium grenzt man üblicherweise den Polizeistaat von einem Terror-Regime &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/10/18/der-kleine-unterschied/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im <a href="http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/ich-schuetze-ich-gefaehrde-sie-nicht/">taz-Interview</a> tröstet uns der Bundesschäuble, daß es ja unseren Rechtsstaat ausmache, &#8220;dass Unschuldige wieder frei kommen.&#8221;</p>
<p>Ein prägnanten Kommentar dazu fand ich jetzt <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/10/17/bilderwanderung/#comment-358615">versteckt im lawblog</a> von &#8220;Delphinmetzger&#8221;:</p>
<blockquote><p>Mit diesem Kriterium grenzt man üblicherweise den Polizeistaat von einem Terror-Regime ab. Wie wird Schäuble wohl einen Staat nennen, in dem Unschuldige nicht von Staats wegen ihrer Freiheit beraubt werden? Anarchie? Utopie? Grönland?</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gebühr für Widersprüche gegen Verkehrszeichen</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/10/17/gebuhr-fur-widerspruche-gegen-verkehrszeichen/</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Oct 2008 22:01:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[GebOSt]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Urteil (4 K 1514/08) jetzt klargestellt, daß die Gebühr für (erfolglose) Widersprüche gegen Verkehrszeichen 25,60 € beträgt und nicht 60 €, wie das Regierungspräsidium bisher behauptete. Aus den Gründen: Tatbestand: &#8230; Außerdem wendet [der &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/10/17/gebuhr-fur-widerspruche-gegen-verkehrszeichen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Urteil (4 K 1514/08) jetzt klargestellt, daß die Gebühr für (erfolglose) Widersprüche gegen Verkehrszeichen 25,60 € beträgt und nicht 60 €, wie das Regierungspräsidium bisher behauptete.</p>
<p>Aus den Gründen:</p>
<blockquote><p>
Tatbestand:<br />
&#8230;<br />
Außerdem wendet [der Kläger] sich gegen die Höhe der Widerspruchsgebühr von 60 €. Die GebOSt regle die Gebühren für die Amtshandlungen nach der StVO abschließend und bestimme damit auch, welche Handlungen überhaupt gebührenpflichtig sind. Die Anordnung eines Verkehrszeichens im Interesse der Allgemeinheit sei nach dieser Gebührenordnung jedoch gebührenfrei. Danach hätte nur eine Gebühr von 25,60 € festgesetzt werden dürfen.</p>
<p>[Beklagte:] Die Widerspruchsgebühr sei angemessen.</p>
<p>Entscheidungsgründe:</p>
<p>&#8230;</p>
<p>Soweit sich der Kläger gegen die im Widerspruchsbescheid festgesetzte Gebühr wendet, ist die Klage zulässig. Die Gebührenfestsetzung ist gegenüber der Entscheidung in der Hauptsache eine selbständig anfechtbare Entscheidung, welche unabhängig von der Zulässigkeit der Anfechtung der Hauptsacheentscheidung ist. Die Anfechtungsklage gegen die Gebührenfestsetzung setzt dabei nach dem Rechtsgedanken des § 79 Abs. 2 VwGO nicht die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens voraus (Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 73 Rn. 66). Lediglich die Klagefrist von einem Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids muss eingehalten werden, was hier der Fall gewesen ist. Die Klage gegen die Gebührenentscheidung ist damit zulässig.</p>
<p>Die Klage ist insofern auch teilweise begründet.<br />
Nach § 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 1 LVwVfG hat der Kläger die Kosten für einen zurückgewiesenen Widerspruch zu tragen. Die Höhe der Gebühr regelt dabei § 6a Abs. 2 StVG i.V.m. der GebOSt. Für Widerspruchsbescheide sieht Nr. 400 der Anlage zur GebOSt vor, dass die Gebühr für eine Zurückweisung des Widerspruchs gegen eine gebührenfreie Amtshandlung 25,60 € beträgt, ansonsten eine Gebühr in Höhe der Gebühr für die angefochtene Amtshandlung, mindestens jedoch 25,60 €. Daher kommt es darauf an, ob die Aufstellung eines Verkehrszeichens eine gebührenpflichtige Handlung ist oder nicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die GebOSt davon ausgeht, dass es gebührenfreie Tatbestände gibt und dass die Behörde kein Gebührenerfindungsrecht hat (BayVGH, Urt. v. 19.06.1978 &#8211; 157 XI 76 -, BayVBl 1978, 734 f.; VG München, Urt. v. 16.05.1980 &#8211; M 5105 VI 79 -, DAR 1980, 351). Demnach kann eine Gebühr vom Kläger nur verlangt werden, wenn diese in der GebOSt auch ausdrücklich vorgesehen ist. Dies ist im Falle der Aufstellung eines Verkehrszeichens als Allgemeinverfügung nicht der Fall, da hierfür kein individueller Kostenschuldner ausgemacht werden kann (zu anderen nicht gebührenpflichtigen Handlungen vgl. VG Frankfurt a.M., Urt. v. 19.07.2000 &#8211; 12 E 4296/99 -).<br />
Folglich hat die Widerspruchsbehörde zu Lasten des Klägers eine zu hohe Gebühr festgesetzt, da allenfalls eine Gebühr in Höhe von 25,60 € hätte festgesetzt werden können. Der Widerspruchsbescheid ist damit in Bezug auf die überhöhte Gebühr rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten. Die Klage ist damit insoweit begründet und der Widerspruchsbescheid aufzuheben, soweit die Gebühr von 25,60 € überschritten wird.</p>
<p>&#8230;</p></blockquote>
<p>Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat angekündigt, beim VGH Mannheim die Zulassung der Berufung zu beantragen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mündliche Verhandlung</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/10/08/mundliche-verhandlung/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/10/08/mundliche-verhandlung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 08 Oct 2008 22:18:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[In meinem Verwaltungsrechtsstreit gegen die Große Kreisstadt Rheinstetten wegen Radwegbenutzungspflicht in der Karlsruher Straße war heute mündliche Verhandlung. Die Erörterung der Sach- und Rechtslage drehte sich ausschließlich um formalrechtliche Aspekte. Insbesondere neigt das Gericht zur Zeit der Auffassung zu, die &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/10/08/mundliche-verhandlung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In meinem Verwaltungsrechtsstreit gegen die Große Kreisstadt Rheinstetten wegen Radwegbenutzungspflicht in der Karlsruher Straße war heute mündliche Verhandlung. Die Erörterung der Sach- und Rechtslage drehte sich ausschließlich um formalrechtliche Aspekte. Insbesondere neigt das Gericht zur Zeit der Auffassung zu, die Widerspruchsfrist gegen Verkehrszeichen beginne mit der Aufstellung. Sollte es diese Meinung noch ändern, wird es einen Ortstermin geben müssen.</p>
<p>Da bin ich mal gespannt. Ich rechne nach aktuellem Stand damit, daß in Kürze (zwei Monate oder so) ein abweisendes Urteil ergeht, das den Weg nach Mannheim und dann ggf. Leipzig frei macht.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>10 K 1351/06</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/07/31/10-k-135106/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/07/31/10-k-135106/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 31 Jul 2008 22:02:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=619</guid>
		<description><![CDATA[Ich habe hier noch ein weiteres Urteil des VG Stuttgart, für das ich ebenfalls teuer Geld bezahlt habe. Damit das nicht umsonst war, stelle ich es einfach mal online, falls es jemand braucht. Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (10. Kammer) vom &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/07/31/10-k-135106/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe hier noch ein weiteres Urteil des VG Stuttgart, für das ich ebenfalls teuer Geld bezahlt habe. Damit das nicht umsonst war, stelle ich es einfach mal online, falls es jemand braucht.</p>
<p>Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (10. Kammer) vom 18. Januar 2008, 10 K 1351/06. Gegenstand der Klage war eine verkehrsrechtliche Anordnung.</p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720146857/" title="img_1961 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3067/2720146857_a4fbbc9e68_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1961" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720971766/" title="img_1962 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3201/2720971766_38643deddc_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1962" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720973370/" title="img_1963 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3174/2720973370_5373aa82a6_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1963" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720975016/" title="img_1964 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3006/2720975016_9ce7ea6ba1_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1964" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720153491/" title="img_1965 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3154/2720153491_5c217086b2_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1965" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720155183/" title="img_1966 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3192/2720155183_3077afc564_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1966" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720980052/" title="img_1967 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3195/2720980052_47973f2db9_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1967" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720982194/" title="img_1968 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3093/2720982194_861d34283c_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1968" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720984164/" title="img_1969 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3193/2720984164_d7d2701d33_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1969" /></a></p>
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		<title>10 K 3614/05</title>
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		<pubDate>Thu, 31 Jul 2008 21:59:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich habe hier noch ein Urteil des VG Stuttgart, für das ich teuer Geld bezahlt habe. Damit das nicht umsonst war, stelle ich es einfach mal online, falls es jemand braucht. Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (10. Kammer) vom 18. Januar &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/07/31/10-k-361405/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe hier noch ein Urteil des VG Stuttgart, für das ich teuer Geld bezahlt habe. Damit das nicht umsonst war, stelle ich es einfach mal online, falls es jemand braucht.</p>
<p>Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (10. Kammer) vom 18. Januar 2008, 10 K 3614/05. Gegenstand der Klage war eine verkehrsrechtliche Anordnung.</p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720945326/" title="img_1946 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3006/2720945326_6c0cf6c43f_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1946" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720946716/" title="img_1947 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3213/2720946716_bda997be63_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1947" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720124261/" title="img_1948 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3067/2720124261_ffcbcedf65_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1948" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720949826/" title="img_1949 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3182/2720949826_7c914b1f9c_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1949" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720127845/" title="img_1950 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3086/2720127845_ae781ebcf8_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1950" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720129589/" title="img_1951 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3052/2720129589_c2e2b023fd_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1951" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720131173/" title="img_1952 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3076/2720131173_bbd465f592_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1952" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720132961/" title="img_1953 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3064/2720132961_84a06e860b_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1953" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720134507/" title="img_1954 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3256/2720134507_5e3eed75b9_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1954" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720136039/" title="img_1955 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3109/2720136039_949134fb10_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1955" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720137489/" title="img_1956 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3022/2720137489_0071287ff5_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1956" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720139253/" title="img_1957 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3060/2720139253_0024abdfbb_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1957" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720964230/" title="img_1958 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3256/2720964230_2ec1ef5648_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1958" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720142857/" title="img_1959 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3226/2720142857_c59bfe8d9f_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1959" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720143529/" title="img_1960 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3075/2720143529_25ef202635_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1960" /></a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Ergänzung aus Rheinstetten</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/07/31/erganzung-aus-rheinstetten/</link>
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		<pubDate>Thu, 31 Jul 2008 18:09:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Stadt Rheinstetten hat ihre Klageerwiderung jetzt noch einmal ergänzt. Hier erstmal Fotos vom Schriftsatz: (Text folgt vielleicht später.)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Stadt Rheinstetten hat ihre <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/07/23/klageerwiderung-aus-rheinstetten/">Klageerwiderung</a> jetzt noch einmal ergänzt.</p>
<p>Hier erstmal Fotos vom Schriftsatz:</p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2719629523/" title="img_1941 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3018/2719629523_6d44a3a1bb_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1941" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720455036/" title="img_1942 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3028/2720455036_729d409913_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1942" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720456704/" title="img_1943 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3028/2720456704_dd9fb9aec1_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1943" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2720457372/" title="img_1944 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3123/2720457372_765eaaf2db_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1944" /></a></p>
<p>(Text folgt vielleicht später.)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Klageerwiderung aus Rheinstetten</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/07/23/klageerwiderung-aus-rheinstetten/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/07/23/klageerwiderung-aus-rheinstetten/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 23 Jul 2008 19:58:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Stadt Rheinstetten hat jetzt auf meine Klage erwidert. Hier erstmal Fotos vom Schriftsatz: (Text folgt vielleicht später.) Bis zu einer Erwiderung werde ich wohl noch etwas Zeit brauchen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Stadt Rheinstetten hat jetzt auf meine Klage erwidert.</p>
<p>Hier erstmal Fotos vom Schriftsatz:</p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2695907519/" title="img_1915 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3026/2695907519_99725dd167_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1915" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2696724420/" title="img_1916 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3210/2696724420_e874ac5267_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1916" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2696725976/" title="img_1917 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3017/2696725976_35076895b5_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1917" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2695919697/" title="img_1918 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3056/2695919697_e61f847200_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1918" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2695913535/" title="img_1919 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3106/2695913535_923f82a453_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1919" /></a></p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/2696730190/" title="img_1920 by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3131/2696730190_fd8f56f628_b.jpg" width="683" height="1024" alt="img_1920" /></a></p>
<p>(Text folgt vielleicht später.)</p>
<p>Bis zu einer Erwiderung werde ich wohl noch etwas Zeit brauchen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/07/23/klageerwiderung-aus-rheinstetten/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
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		<title>Vertrag von Lissabon</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/05/25/vertrag-von-lissabon/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/05/25/vertrag-von-lissabon/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 25 May 2008 11:14:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=602</guid>
		<description><![CDATA[Dr. Peter Gauweiler, MdB, klagt gegen den Vertrag von Lissabon (genauer: er erhebt Verfassungsbeschwerde und Organklage gegen das deutsche Zustimmungsgesetz bzw. die Verabschiedung desselben durch den Bundestag und stellt einen Antrag auf andere Abhilfe sowie auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/05/25/vertrag-von-lissabon/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.petergauweiler.de">Dr. Peter Gauweiler, MdB</a>, klagt gegen den <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon">Vertrag von Lissabon</a> (genauer: er erhebt Verfassungsbeschwerde und Organklage gegen das deutsche Zustimmungsgesetz bzw. die Verabschiedung desselben durch den Bundestag und stellt einen Antrag auf andere Abhilfe sowie auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, um die Ausfertigung des Gesetzes sowie die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zu verhindern).</p>
<p>Die Informationen auf seiner Seite sind sehr umfangreich, so ist der komplette Schriftsatz online. Für den Anfang reicht aber erstmal die <a href="http://www.petergauweiler.de/pdf/Vertr%20Lissabon%20Gutachten%20Zusammenfassung.pdf">Zusammenfassung des Rechtsgutachtens von Prof. Murswiek</a> (PDF) (viel kürzer geht es nicht, tut mir leid &#8211; <em>there is no silver bullet</em>).</p>
<p>Wir erinnern uns: Peter Gauweiler hatte es geschafft, die Ausfertigung des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag über eine Verfassung für Europa zu verhindern. Sehr interessant ist da die Antwort der Bundesregierung (<a href="http://dip.bundestag.de/btd/16/058/1605855.pdf">Drucksache 16/5855</a>, PDF) auf eine schriftliche Frage: Der Frage, ob der Vertrag ratifiziert worden sei, wird einfach ausgewichen. Jedenfalls dürfte das Verfahren einige Aussicht auf Erfolg haben.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Klage gegen Rheinstetten</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/05/16/klage-gegen-rheinstetten/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/05/16/klage-gegen-rheinstetten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 May 2008 21:05:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=598</guid>
		<description><![CDATA[Wegen des Zweirichtungsradweges der Karlsruher Straße in Rheinstetten-Forchheim hatte ich Widerspruch gegen die Anordnung der RWBP und des Verkehrsverbots für Radfahrer eingelegt. Diesen Widerspruch hat das Regierungspräsidium Karlsruhe Ende April zurückgewiesen, wegen angeblicher Verfristung. Heute habe ich die Klage gegen &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/05/16/klage-gegen-rheinstetten/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wegen des Zweirichtungsradweges der Karlsruher Straße in Rheinstetten-Forchheim hatte ich Widerspruch gegen die Anordnung der RWBP und des Verkehrsverbots für Radfahrer eingelegt.</p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/490186275/" title="pict4220.jpg by tessarakt, on Flickr"><img src="http://farm1.static.flickr.com/190/490186275_c754314850.jpg" width="500" height="375" alt="pict4220.jpg" /></a></p>
<p>Diesen Widerspruch hat das Regierungspräsidium Karlsruhe Ende April zurückgewiesen, wegen angeblicher Verfristung.</p>
<p>Heute habe ich die Klage gegen die Große Kreisstadt Rheinstetten erhoben.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/05/16/klage-gegen-rheinstetten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>19</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Leserbriefe zum Gehwegparken</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/05/01/leserbriefe-zum-gehwegparken/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/05/01/leserbriefe-zum-gehwegparken/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 01 May 2008 15:22:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/?p=589</guid>
		<description><![CDATA[Es gibt mal wieder Neues zum Thema Gehwegparken in Karlsruhe: Am 19. April erschien in den BNN folgender Leserbrief: Wo die Kulanz der Stadt endet Kulanterweise duldet die Stadt Karlsruhe das Parken auf dem Gehweg, wenn die freie Gehwegbreite 1,20 &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/05/01/leserbriefe-zum-gehwegparken/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/10/21/duldung-eingeschrankt/">mal wieder</a> Neues zum Thema Gehwegparken in Karlsruhe:</p>
<p>Am 19. April erschien in den BNN folgender Leserbrief:</p>
<blockquote><p>Wo die Kulanz der Stadt endet</p>
<p>Kulanterweise duldet die Stadt Karlsruhe das Parken auf dem Gehweg, wenn die freie Gehwegbreite 1,20 Meter nicht unterschreitet, zum Beispiel in der verlängerten Philip-Reis-Straße (Gehwegbreite zwei Meter) hinter der neuen LBBW-Bank. Dort parken täglich ca. 15 bis 20 Fahrzeuge mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig, damit zum Beispiel Baustellen- oder Müllfahrzeuge ohne Behinderung die Straße benutzen können (natürlich auch ohne Behinderung der Fußgänger).</p>
<p>Unterschreitet jedoch nur ein einziges Fahrzeug die 1,20 Breite des Gehweges, endet die Kulanz der Stadt, und es wird nicht mehr ein Auge zugedrückt, sondern beide weit aufgemacht; denn jeder Fahrer der verkehrswidrig parkenden Fahrzeuge erfreut sich circa zwei Wochen später über Post der Stadt Karlsruhe, Bürgerservice und Sicherheit.</p>
<p>Also aufgepasst und Maßstab dabei haben, denn die Politesse misst nach (laut BuS).</p>
<p>Heidi Borger<br />
Pfaffstraße 6</p></blockquote>
<p>Bei dem Leserbrief konnte ich mich dann nicht zurückhalten. Da wird das Gehwegparken doch glatt als Wohltat dargestellt &#8230;</p>
<p>Also habe ich selbst einen geschrieben, der (nach telefonischer Rückbestätigung) am darauffolgenden Mittwoch auch gedruckt wurde. <del datetime="2008-05-01T15:01:54+00:00">Gelöschter</del> Text war in meiner Einsendung enthalten, aber nicht in der gedruckten Version, <ins datetime="2008-05-01T15:01:54+00:00">eingefügter</ins> Text ist in der Druckversion dazugekommen:</p>
<blockquote><p>
<ins datetime="2008-05-01T15:01:54+00:00">Sehr schwammig</ins></p>
<p><ins datetime="2008-05-01T15:01:54+00:00">Zum Leserbrief &#8220;Wo die Kulanz der Stadt endet&#8221; von Heidi Borger:</ins></p>
<p>Frau Borger ist der Meinung, die Stadt <del datetime="2008-05-01T15:01:54+00:00">würde</del><ins datetime="2008-05-01T15:01:54+00:00">dulde</ins> generell das Beparken von Gehwegen<del datetime="2008-05-01T15:01:54+00:00"> dulden</del>, wenn 1,20 m Restbreite verbleiben. Das ist nicht der Fall: Zusätzlich muß die Duldung &#8220;zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses erforderlich sein&#8221;. (Die Duldungsregelung wurde <del datetime="2008-05-01T15:01:54+00:00">insoweit schon vor geraumer Zeit</del> konkretisiert, die aktuelle Regelung kann auf der Website <del datetime="2008-05-01T15:01:54+00:00">von BuS</del><ins datetime="2008-05-01T15:01:54+00:00">des städtischen Amtes für Bürgerservice und Sicherheit, BuS,</ins> nachgelesen werden) Und davon kann in der Philip-Reis-Straße nun wirklich keine Rede sein. Zudem: Diese Straße wurde erst vor kurzer Zeit neu angelegt. Wenn Gehwegparken dort erwünscht wäre, hätte man das doch schon beim Bau berücksichtigt? Ich frage mich, was für ein Problem Frau Borger damit hat, dort ganz legal am rechten Fahrbahnrand zu parken, wie die <del datetime="2008-05-01T15:01:54+00:00">StVO</del><ins datetime="2008-05-01T15:01:54+00:00">Straßenverkehrsordnung</ins> es vorschreibt.</p>
<p>In der Tat ist <del datetime="2008-05-01T15:01:54+00:00">es so, daß</del> das o.g. Kriterium sehr schwammig <del datetime="2008-05-01T15:01:54+00:00">ist</del>. Es ist zu hoffen, daß <ins datetime="2008-05-01T15:01:54+00:00">das</ins> BuS sich hier bewegt und eine klare Regelung schafft, die dann auch durchgesetzt wird. Ziel sollte es sein, Gehwegparken dort, wo es erwünscht oder notwendig ist, ganz legal (zum Beispiel mit Markierungen) zu erlauben und die Duldungsregelung abzuschaffen. Daß zum Beispiel in der Südstadt Geld da war, um Bordsteine anzuschrägen, ein Eimer Farbe dann aber das Budget gesprengt hätte, ist unglaubwürdig.</p>
<p>Jens Müller<br />
Gottesauer Straße 19</p></blockquote>
<p>Insgesamt wurde da nichts sinnentstellend geändert &#8211; sehr schön.</p>
<p>Und auch der Bürgerverein ist dran, wie dieser Leserbrief vom 30. April 2008 beweist:</p>
<blockquote><p>Anwohner wollen genauere Kontrollen</p>
<p>Zum Leserbrief &#8220;Wo die Kulanz der Stadt endet&#8221;:</p>
<p>Beim monatlichen Bürgertreff der Bürger-Gesellschaft der Südstadt wurde der anwesende Herr Ried vom Amt für Bürgerservice und Sicherheit (BuS) von Anwohnern ausdrücklich um genauere Kontrollen der Parksituation entlang der neuen Grünfläche neben der Philipp-Reis-Straße bis zum Kreisel gebeten.</p>
<p>Grund: Der Gehweg ist oft so zugeparkt &#8211; weniger als 1,20 Meter &#8211; speziell im Bereich der Straßenbeleuchtung, dass mit Kinderwagen auf die Straße ausgewichen werden muss. Des weiteren liegen in nächster Nachbarschaft zwei Seniorenheime, deren Bewohner oft auf Rollstuhl, Rollatoren oder Begleitpersonen angewiesen sind. </p>
<p>Im Bereich des kleinen Kreisels wurden spezielle Bodenmarkierungen auf den Gehwegen angebracht, um diesem Personenkreis einen sicheren Übergang auf die Parkseite zu ermöglichen. Es kann nicht sein, daß dieser Gehweg dann wegen Falschparkern nicht sicher zu nutzen ist.</p>
<p>Ulrich Apenberg<br />
Luise-Riegger-Straße 8</p></blockquote>
<p>Mit dem werde ich wohl einfach mal Kontakt aufnehmen. Und ich bleibe an dem Thema dran!</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Rheinstetten übernimmt Karlsruher Duldungsregelung</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/04/26/rheinstetten-ubernimmt-karlsruher-duldungsregelung/</link>
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		<pubDate>Sat, 26 Apr 2008 11:17:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerade in Rheinstetten aktuell entdeckt: Rheinstetten übernimmt im wesentlichen die (neue) Karlsruher Regelung zur Duldung des Gehwegparkens. Hier der Text: Gehwegparken Gehwege werden von vielen Autofahrern leider als Parkplätze betrachtet und genutzt. Die für die Fußgänger freigelassene Restfläche reicht oft &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/04/26/rheinstetten-ubernimmt-karlsruher-duldungsregelung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade in <a href="http://www.rheinstetten.de/RheinstettenAktuell/index.cfm">Rheinstetten aktuell</a> entdeckt: Rheinstetten übernimmt im wesentlichen die <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/10/21/duldung-eingeschrankt/">(neue) Karlsruher Regelung</a> zur Duldung des Gehwegparkens.</p>
<p>Hier <a href="http://ga-server.duerrschnabel.com/GAOnline.nsf/4240c36873136f67c12570d200501878/f503a97cb8a100c4c1257432003f532c?OpenDocument">der Text</a>:</p>
<blockquote><p>Gehwegparken</p>
<p>Gehwege werden von vielen Autofahrern leider als Parkplätze betrachtet und genutzt. Die für die Fußgänger freigelassene Restfläche reicht oft nur noch für ein „Vorbeidrücken“ an den Fahrzeugen aus. Fußgänger mit Kinderwagen, Gehhilfen oder Rollstuhlfahrer müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Ebenso Kinder, die bis zum 8. Lebensjahr den Gehweg zum Rad fahren benutzen müssen.<br />
Nach § 12 Abs. 4 StVO ist zum Parken der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.<br />
Dies bedeutet, dass auch mit zwei Rädern nicht auf dem Gehweg geparkt werden darf.</p>
<p>An einigen engen Straßen in Rheinstetten würde beim Parken am rechten Fahrbahnrand keine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 m verbleiben, die erforderlich ist, damit Rettungsfahrzeuge durchkommen. Deshalb wird bei den Kontrollen gegen das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg nicht eingeschritten, wenn</p>
<ul>
<li>auf dem Gehweg eine Restbreite von mindestens 1,20 m für die Fußgänger frei bleibt und</li>
<li>das Parken auf dem Gehweg zur Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs erforderlich ist.</li>
</ul>
<p>Das Parken &#8220;ohne Not&#8221; auf dem Gehweg kann nicht geduldet werden!</p>
<p>Da Autofahrer auf Gehwegen teilweise ohne Rücksicht auf die Fußgänger parken ist eine Durchsetzung des Verbotes nur durch Kontrollen zu erreichen. Diese werden in den nächsten Wochen zunächst schwerpunktmäßig an stark befahrenen Straßen und an stark frequentierten Gehwegen erfolgen.<br />
Wir weisen darauf hin und appellieren an die Autofahrer den Gehweg für die Fußgänger frei zu halten.</p>
<p>Ordnungsamt</p></blockquote>
<p>Bisher gab es in Rheinstetten wohl gar keine Regelung und es wurde einfach alles geduldet. Insofern hatte die neue Karlsruher Regelung wohl tatsächlich sowas wie eine Vorbildfunktion.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Hepatitis-Impfung</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/04/22/hepatitis-impfung/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Apr 2008 20:22:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute wollte ich mir noch schnell eine Hepatitis-A-Impfung machen lassen, die dann ggf. als Satzungsleistung der TK privat abgerechnet worden wäre. (Hintergrund ist ein möglicher baldiger Wechsel in meiner Krankenversicherung, darüber mehr, wenn das Ganze abgeschlossen ist &#8211; jedenfalls wollte &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/04/22/hepatitis-impfung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute wollte ich mir noch schnell eine Hepatitis-A-Impfung machen lassen, die dann ggf. als <a href="http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/07__urlaub__reise/01__reisevorbereitung/06__impfungen/impfungen__nav.html">Satzungsleistung der TK</a> privat abgerechnet worden wäre. (Hintergrund ist ein möglicher baldiger Wechsel in meiner Krankenversicherung, darüber mehr, wenn das Ganze abgeschlossen ist &#8211; jedenfalls wollte ich vorher noch alles an Vorsorgeleistungen mitnehmen, was möglich ist).</p>
<p>Und was erfahre ich da? Inzwischen werden Hepatitis A/B von der Kasse bezahlt, also anscheinend von der StIKo für Deutschland ohne zusätzliche Indikationen empfohlen. Woran das wohl liegen mag?</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Anreden</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/04/22/anreden/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Apr 2008 19:22:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sprache]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum Thema &#8220;Anschriften und Anreden&#8221; habe ich gerade den entsprechenden Ratgeber des BMI (PDF) gefunden, der das Thema erschöpfend zu behandeln scheint. Enthalten sind zum Beispiel auch Hinweise zur Rechtslage. Einen dicken Patzer habe ich allerdings schon gefunden: &#8220;Professor&#8221; wird &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/04/22/anreden/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Thema &#8220;Anschriften und Anreden&#8221; habe ich gerade <a href="http://www.bund.de/nn_167538/Microsites/Protokoll/Anschriften-und-Anreden/Ratgeber-anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf">den entsprechenden Ratgeber des <acronym title="Bundesministerium des Innneren">BMI</acronym></a> (PDF) gefunden, der das Thema erschöpfend zu behandeln scheint.</p>
<p>Enthalten sind zum Beispiel auch Hinweise zur Rechtslage. Einen dicken Patzer habe ich allerdings schon gefunden: &#8220;Professor&#8221; wird fälschlicherweise als akademischer Grad bezeichnet.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Neues Grundrecht</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/02/27/neues-grundrecht/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 09:19:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht verkündet gerade sein Urteil zu Online-Durchsuchungen. Die Urteilsformel selbst ist schon raus: Die Online-Durchsuchung ist gekippt, die Verfassungsbeschwerden waren damit weitgehend erfolgreich. Gerade erfolgt die nähere Begründung. Zwei Leitsätze standen am Anfang, einer davon besagt: Wir haben jetzt &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/02/27/neues-grundrecht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/02/27/urteil-zu-online-durchsuchungen/">verkündet gerade</a> sein Urteil zu Online-Durchsuchungen. Die Urteilsformel selbst ist schon raus: Die Online-Durchsuchung ist gekippt, die Verfassungsbeschwerden waren damit weitgehend erfolgreich.</p>
<p>Gerade erfolgt die nähere Begründung. Zwei Leitsätze standen am Anfang, einer davon besagt: Wir haben jetzt ein neues Grundrecht, das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.</p>
<p>Die neuen Möglichkeiten von Computern für die Persönlichkeitsentfaltung scheint das Gericht sehr gut erkannt und klar herausgearbeitet haben &#8211; mehr wissen wir, wenn die Begründung vollständig ist.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Urteil zu Online-Durchsuchungen</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/02/27/urteil-zu-online-durchsuchungen/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 03:37:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute ab 10:00 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht sein erstes Urteil zu Online-Durchsuchungen verkünden. Phoenix überträgt (angeblich) live.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute ab 10:00 Uhr <a href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-013.html">wird das Bundesverfassungsgericht sein erstes Urteil zu Online-Durchsuchungen verkünden</a>.</p>
<p>Phoenix <a href="http://www.phoenix.de/vor_ort/168769.htm">überträgt (angeblich) live</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Klage gegen Fingerabdruck im Paß</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/02/23/klage-gegen-fingerabdruck-im-pas/</link>
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		<pubDate>Sat, 23 Feb 2008 11:24:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie ich gerade nach einer kurzen Suche bei heise online gefunden habe, hat tatsächlich schon jemand dagegen geklagt, daß man einen Reisepaß jetzt nur noch mit Fingerabdruck bekommt. Die umfangreiche Klageschrift (PDF) von RA Michael Schwarz ist online. Hmm, ich &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/02/23/klage-gegen-fingerabdruck-im-pas/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie ich gerade nach einer kurzen Suche <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/100594">bei heise online</a> gefunden habe, hat tatsächlich schon jemand dagegen geklagt, daß man einen Reisepaß jetzt nur noch mit Fingerabdruck bekommt.</p>
<p>Die umfangreiche <a href="http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/biometrie/klage-fingerabdruecke.pdf">Klageschrift (PDF)</a> von RA Michael Schwarz ist online.</p>
<p>Hmm, ich werde aber wohl trotzdem nicht umhin kommen, mir mindestens einen Paß mit Fingerabdrücken zu holen &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesverfassungsgericht entscheidet, wer zuständig ist</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jan 2008 11:33:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/01/30/bundesverfassungsgericht-entscheidet-wer-zustandig-ist/</guid>
		<description><![CDATA[In Sachen Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht (bzw. dessen Ausschuß gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG &#8211; &#8220;Sechser-Ausschuß&#8221;) endlich entschieden, wer zuständig ist, und zwar so, daß jeder was abbekommen hat. Das Thema Recht der Europäischen Union hat bei der Verfassungsbeschwerde &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/01/30/bundesverfassungsgericht-entscheidet-wer-zustandig-ist/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Sachen Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht (bzw. dessen Ausschuß gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG &#8211; &#8220;Sechser-Ausschuß&#8221;) endlich <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-011.html">entschieden</a>, wer zuständig ist, und zwar so, daß jeder was abbekommen hat. Das Thema <em>Recht der Europäischen Union</em> hat bei der Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat aber wohl eher eine untergeordnete Rolle gespielt, diese übernimmt der für Grundrechte zuständige Erste Senat.</p>
<p>Hoffen wir, daß die jetzt auch zügig über einstweiligen Rechtsschutz entscheiden. Es ist ja davon auszugehen, daß die jeweiligen Berichterstatter schonmal ein bißchen ins Thema eingelesen haben.</p>
<p>Mehr Berichterstattung gibt es zum Beispiel <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/102693">bei Heise</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>VGH zur Widerspruchsfrist</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/01/22/vgh-zur-widerspruchsfrist/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Jan 2008 23:03:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Beschluß vom 29. Oktober 2007 &#8211; 2 UZ 1864/06 ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel Interpretationen seines Urteils vom 31. März 1999 – 2 UE 2346/96 – entgegengetreten, wonach die Widerspruchsfrist gegen Verkehrszeichen für jedermann schon mit Aufstellung beginne. &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/01/22/vgh-zur-widerspruchsfrist/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit <a href='http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2008/01/2uz1864-06.pdf' title='Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Oktober 2007 - 2 UZ 1864/06'>Beschluß  vom 29. Oktober 2007 &#8211; 2 UZ 1864/06</a> ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel Interpretationen seines Urteils vom 31. März 1999 – 2 UE 2346/96 – entgegengetreten, wonach die Widerspruchsfrist gegen Verkehrszeichen für jedermann schon mit Aufstellung beginne. Stattdessen hat er klargestellt, daß die Frist erst mit erstmaliger Betroffenheit beginnt.</p>
<p>Da dieser Beschluss sehr wichtig und von allgemeinem Interesse ist, habe ich es hier im Volltext online gestellt.</p>
<p>UPDATE: Das <a href="http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/07/2a2307-07.pdf">Urteil vom 15. Mai 2009, 2 A 2307/07</a> (PDF) gibt es auch.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>DKMS und Datenschutz</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/12/08/dkms-und-datenschutz/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/12/08/dkms-und-datenschutz/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 08 Dec 2007 00:33:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/12/08/dkms-und-datenschutz/</guid>
		<description><![CDATA[Chris machte mich auf die Knochenmarkspender-Datei der DKMS aufmerksam &#8211; das sei doch bestimmt was für mich. Klar, wenn man mit einfachen Mitteln was Gutes tun kann, warum nicht. Allerdings teilte ich angesichts des immer realer werdenden Präventiv- und Überwachungsstaates &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/12/08/dkms-und-datenschutz/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Chris machte mich auf die <a href="http://www.dkms.de/choose.html">Knochenmarkspender-Datei der DKMS</a> aufmerksam &#8211; das sei doch bestimmt was für mich. Klar, wenn man mit einfachen Mitteln was Gutes tun kann, warum nicht.</p>
<p>Allerdings teilte ich angesichts des immer realer werdenden Präventiv- und Überwachungsstaates Schäublescher Prägung Olis Bedenken in Bezug auf Datenschutz und beschloß, mich erstmal genauer zu informieren.</p>
<p>Die <a href="http://www.dkms.de/spender/faq/index.html#irfaq_14_f57f8">FAQ der DKMS</a> enthalten dazu leider nur allgemeines Blabla:</p>
<p>6. Wie wird die Sicherheit meiner Daten gewährleistet?</p>
<blockquote><p>Datenschutz und Datensicherheit sind für die DKMS und damit für jeden Mitarbeiter oberstes Gebot. Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Spender ist uns ein besonderes Anliegen. Für die Gewährleistung des Datenschutzes gibt es bei der DKMS einen eigenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes achtet.</p>
<p>Die DKMS erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten entsprechend Ihrer Einverständniserklärung nur, soweit dies gesetzlich zulässig und notwendig ist, um geeignete Knochenmarkspender bzw. Stammzellspender zu finden.</p>
<p>Die persönlichen Daten werden ausschließlich bei der DKMS gespeichert. Lediglich die suchrelevanten Daten wie HLA-Gewebemerkmale, Alter und Geschlecht werden mit der zugewiesenen Spendernummer an nationale bzw. internationale Suchregister wie das ZKRD (Zentrales Knochenmarkspenderregister für Deutschland) weitergegeben. </p></blockquote>
<p>Die Zweckbindung wird damit schon klar &#8211; allerdings wird nicht klar, ob es auch eine gesetzliche Zweckbindung gibt oder das Ganze auch für &#8220;Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr&#8221; (also den Willkürstaat, dessen notwendige Vorstufe der Präventiv- und Überwachungsstaat ist) mißbraucht werden dürfen.</p>
<p>Auch <a href="http://www.dkms.de/no_cache/spender/foren/allgemeine-themen/index.html?tt_board_uid=9397&#038;cHash=83ae242520">im Forum</a> kommen nur Kommentare wie</p>
<blockquote><p>Die gesetzlichen Vorgaben für Dateien wie unsere sind (zum Glück) derart streng,</p></blockquote>
<p>- die Vorgaben werden nicht genannt, und vermutlich gibt es auch keine speziellen gesetzlichen Regelungen, die speziell für diese Daten eine absolute Zweckbindung festschreiben.</p>
<p>Immerhin wurde mir von der DKMS bestätigt, daß die bestimmten Gewebemerkmale nichts mit dem &#8220;genetischen Fingerabdruck&#8221; zu tun haben und auch keine Aussagen über genetisch bedingte Krankheiten erlauben. Aber daß die Gewebeprobe eine Weile aufbewahrt wird, gleicht das zum Teil aus &#8211; wenn der Staat da ran will und geht, kann er sich so immer noch den genetischen Fingerabdruck selbst herstellen.</p>
<p>Ich habe mich inzwischen registrieren lassen, aber ich bleibe an dem Thema dran. Eine absolute gesetzliche Zweckbindung halte ich für dringend notwendig und verfassungsrechtlich geboten. Dazu einige Argumente: Der Staat ist verpflichtet, daß Recht auf informationelle Selbstbestimmung angemessen zu schützen. Da je nach Sensibilität der Daten unterschiedliche Maßnahmen angemessen sind, ergibt sich daraus auch die Pflicht, ggf. sektorspezische Regelungen zu treffen &#8211; hier möglicherweise ein Verbot jeder anderen Nutzung als für Transplantationszwecke. Im übrigen geht es um staatliche Eingriffe, die es zu verhindern gilt, und die nach anderen Gesetzen (zum Beispiel StPO) möglicherweise schon bestehen. Die Schutzpflichtentheorie braucht man also gar nicht bemühen. Ein Nutzungsverbot könnte sich auch aus dem Sozialstaatsgebot und aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit von Leukämie-Patienten ergeben &#8211; in diesem werden sie eingeschränkt, wenn potentielle Spender aus Angst vor Mißbrauch ihrer genetischen Daten von einer Registrierung abgeschreckt werden.</p>
<p>Weiteres dazu demnächst.</p>
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		<title>Studiengebühren-Urteile</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/12/03/studiengebuhren-urteile/</link>
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		<pubDate>Mon, 03 Dec 2007 22:25:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Uni]]></category>

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		<description><![CDATA[Die drei Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, mit denen Klagen gegen die Studiengebührenpflicht abgewiesen wurden, liegen jetzt schriftlich vor. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, weil in allen Fällen Berufung eingelegt wurde. Das heißt dann wohl, daß die anderen Verfahren, die &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/12/03/studiengebuhren-urteile/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die drei Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, mit denen Klagen gegen die Studiengebührenpflicht abgewiesen wurden, <a href="http://www.vgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1215053/index.html?ROOT=1197412">liegen jetzt schriftlich vor</a>.</p>
<p>Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, weil in allen Fällen Berufung eingelegt wurde. Das heißt dann wohl, daß die anderen Verfahren, die ausgesetzt wurden, auch weiterhin ruhen.</p>
<p>Auch dabei: Das <a href="http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&#038;Art=en&#038;GerichtAuswahl=VG+Karlsruhe&#038;az=7%20K%203075/06">Urteil</a> in der Verwaltungsrechtssache Daniel B. gegen Universität Karlsruhe.</p>
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		<title>Duldung eingeschränkt</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Oct 2007 18:06:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Obwohl das Regierungspräsidium Karlsruhes Duldung des Gehwegparkens duldet, hat Bürgerservice und Sicherheit heimlich, still und leise eine neue Regelung dazu getroffen. Die alte Regelung lautete (bevor sie auch bei archive.org verschwindet &#8230;): Gehweg-Parken und Zweite-Reihe-Parken Allgemeine Informationen Im gesamten Stadtgebiet &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/10/21/duldung-eingeschrankt/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/03/22/regierungsprasidium-duldet-karlsruhes-duldung/">das Regierungspräsidium Karlsruhes Duldung des Gehwegparkens duldet</a>, hat Bürgerservice und Sicherheit heimlich, still und leise eine neue Regelung dazu getroffen.</p>
<p>Die <a href="http://web.archive.org/web/20070218070140/http://www1.karlsruhe.de/Stadt/BuS/stvk17.htm">alte Regelung</a> lautete (bevor sie auch bei archive.org verschwindet &#8230;): </p>
<blockquote><p>Gehweg-Parken und Zweite-Reihe-Parken</p>
<p>Allgemeine Informationen</p>
<p>Im gesamten Stadtgebiet von Karlsruhe wird das teilweise Beparken von Gehwegen geduldet &#8211; auch wenn es nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nur dort zulässig ist, wo eine entsprechende Beschilderung angebracht ist.</p>
<p>Leider werden uns in letzter Zeit verstärkt Klagen darüber vorgetragen, dass dieses geduldete Verhalten ein Ausmaß annimmt, das von den Fußgängern nicht mehr hingenommen werden kann. Vor allem für Kinder und ältere oder behinderte Fußgänger stellt die teilweise rücksichtslose Beparkung des Gehweges ein oftmals unüberwindbares Problem dar.</p>
<p>Wir möchten daher mit dieser Information dazu beitragen, dass dieses jahrelang gut funktionierende Miteinander auch zukünftig beibehalten werden kann. Mit ein wenig Rücksichtnahme dürfte dies sicherlich kein Problem sein.</p>
<p>Deshalb an die Autofahrer folgender Hinweis:</p>
<p>Gehwegparken wird nur dort geduldet, wo für Fußgänger noch mindestens 1,20 m restliche Gehwegfläche übrig bleibt und keine anderen gesetzliche Haltverbote nach der Straßenverkehrsordnung bestehen. Das Beparken des Gehweges mit allen 4 Rädern ist grundsätzlich unzulässig.</p>
<p>Immer berücksichtigt werden sollte auch das erhöhte Schutzbedürfnis, das gerade Fußgänger als schwächste Verkehrsteilnehmer haben &#8211; im Zweifelsfall daher lieber einmal auf einen &#8220;optimalen&#8221; Parkplatz verzichten und ein paar Meter weiter eine legale Abstellmöglichkeit für das Fahrzeug suchen. Die Fußgänger werden es zu schätzen wissen.</p>
<p>Aber nicht nur die Fußgänger, auch der fließende und ruhende Verkehr wird immer mehr durch illegale Parker behindert. Hier hat sich vor allem das Parken in zweiter Reihe vor Baumscheiben als besonders störend gezeigt &#8211; durch diese Unsitte wird nicht nur der fließende Verkehr unnötig behindert -was zwangsläufig auch zu Beeinträchtigungen der Anwohner durch Lärm- und Schadstoffemissionen führt-, auch die Nutzung der legalen Parkplätze ist teilweise nicht mehr möglich. Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und Anwohner kann daher das Parken in zweiter Reihe bzw. die Parkierung von Baumscheiben nur dann toleriert werden, wenn dadurch keine Beeinträchtigung anderer entsteht.</p>
<p>Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer diese Hinweise nicht zuletzt auch im eigenen Interesse zu beachten. Bedingt durch die Vielzahl der berechtigten Beschwerden aus der jüngsten Vergangenheit wird auch der Gemeindliche Vollzugsdienst in Zukunft bei den Kontrolltätigkeiten verstärkt auf die Einhaltung dieser Vorgaben achten und Verstöße ahnden.</p>
</blockquote>
<p>Die <a href="http://www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste/bus/businfo/3-gehwegparken/index_html">neue Regelung</a> (<strong>UPDATE</strong>: Link geändert, siehe unten) ist da deutlich restriktiver:</p>
<blockquote><p>Gehweg-Parken und Zweite-Reihe-Parken<br />
Nach § 12 Abs. 4 STVO ist der rechte Seitenstreifen (zum Parken), dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.</p>
<p>Dies bedeutet</p>
<p>1. Auch mit zwei Rädern darf nicht auf dem Gehweg geparkt werden.</p>
<p>2. Das Parken in zweiter Reihe ist verboten.</p>
<p>In der Praxis wird in den meisten Straßen in Karlsruhe mit zwei Rädern geparkt. Dies kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geduldet werden, da es nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht.</p>
<p>Der Schutz der Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Mütter mit Kinderwägen darf nicht vernachlässigt werden. Auch ist zu bedenken, dass Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit Fahrrädern den Gehweg benutzen müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen.</p>
<p>Das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg kann nur dort geduldet werden, wo dies zur Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs erforderlich ist. Insofern ist auf den baulichen Ausbauzustand und dem Querschnitt der Straße abzuheben. In älteren Stadtbezirken würde beim Parken am rechten Fahrbahnrand keine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 m verbleiben, die erforderlich ist, damit Rettungsfahrzeuge durchkommen. Die Straßenverhältnisse sind im Stadtgebiet hinsichtlich der Fahrbahnbreite unterschiedlich. Parken &#8220;ohne Not&#8221; auf dem Gehweg ist somit nicht erlaubt.</p>
<p>Sofern unter o. g. Voraussetzungen das Parken auf dem Gehweg mit zwei Rädern geduldet wird, muss für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinderwagen u. a. eine Mindestrestbreite der Gehwegfläche von 1,20 frei bleiben. Andere gesetzliche Haltverbote bleiben von dieser Regelung unberührt.</p>
<p>Unzulässig ist auf jeden Fall das Parken mit vier Rädern auf dem Gehweg.</p>
<p>Aus der genannten Vorschrift ergibt sich auch, dass das Parken in zweiter Reihe verboten ist. Diese Unsitte hat sich leider verstärkt eingebürgert. Kommt es hierbei zu Behinderungen des fließenden und ruhenden Verkehrs wird ein Verwarnungsgeld ausgesprochen. In vielen Fällen sind bei der gewählten Parkweise, insbesondere beim sog. Baumscheibenparken, die legalen Parkplätze nicht mehr benutzbar.</p></blockquote>
<p>Das ist zwar meines Erachtens immer noch rechtswidrig, aber immerhin ein Fortschritt. Von einer Umsetzung ist allerdings leider noch nichts zu merken.</p>
<p>UPDATE: Der Link hat sich, vermutlich durch eine Umstellung der Website-Struktur geändert. Die Regelung ist jetzt <a href="http://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/oa/stvk/3-gehwegparken">hier</a> zu finden. Bei einem kurzen Überfliegen sind mir keine Änderungen aufgefallen.</p>
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		<title>Nötigung im Straßenverkehr</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/06/16/notigung-im-strasenverkehr/</link>
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		<pubDate>Sat, 16 Jun 2007 17:01:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerade eben fuhr ich vom Hauptbahnhof kommend auf der Ettlinger Straße Richtung Stadtmitte. Natürlich habe ich dabei die Fahrbahn benutzt, wie von § 2 Absatz 1 Satz 1 StVO gefordert. Der Radweg auf der Ostseite der Ettlinger Straße ist nämlich &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/06/16/notigung-im-strasenverkehr/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade eben fuhr ich vom Hauptbahnhof kommend auf der Ettlinger Straße Richtung Stadtmitte. Natürlich habe ich dabei die Fahrbahn benutzt, wie von § 2 Absatz 1 Satz 1 StVO gefordert. Der Radweg auf der Ostseite der Ettlinger Straße ist nämlich nicht benutzungspflichtig. An der ersten roten Ampel stellte sich ein Auto hinter mich &#8211; soweit kein Problem. Als ich losfuhr, fing er an zu hupen, das wiederholte er an jeder Kreuzung. Irgendwann bin ich im dann davongezischt &#8211; er hat also nichtmal Zeit verloren.</p>
<p>Er ist nicht wirklich dicht aufgefahren, trotzdem kann man das unter Umständen als Nötigung sehen. Mindestens aber war es mißbräuchliche Abgabe von Schallzeichen. Ich werde daher eine entsprechende Anzeige ans Polizeirevier Karlsruhe-Marktplatz schicken.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Radweg weg!</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/04/22/radweg-weg/</link>
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		<pubDate>Sun, 22 Apr 2007 12:51:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Zwei Radwegwidersprüche hatte ich in Karlsruhe in letzter Zeit eingelegt. Den ersten habe ich am 5. März erhoben, er betraf ein kurzes Stück der Gottesauer Straße: hiermit lege ich gegen die oben angegebenen und im folgenden näher bezeichneten Anordnungen der &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/04/22/radweg-weg/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Radwegwidersprüche hatte ich in Karlsruhe in letzter Zeit eingelegt.</p>
<p>Den ersten habe ich am 5. März erhoben, er betraf ein kurzes Stück der Gottesauer Straße:</p>
<blockquote><p>hiermit lege ich gegen die oben angegebenen und im folgenden näher bezeichneten Anordnungen der Benutzungspflicht von Sonderwegen durch Zeichen 240 Widerspruch ein.</p>
<p>Der Widerspruch betrifft die Radverkehrsführung in der Gottesauer Straße Richtung Osten im äußerst westlichen Bereich dieser Straße. An der Abzweigung von der Kapellenstraße ist Zeichen 240 aufgestellt. Enden soll diese Benutzungspflicht vermutlich an der Einfahrt zum Autohaus, da zum einen der Weg danach deutlich schmaler ist, zum anderen nach § 45 Abs. 1c StVO in Tempo-30-Zonen keine Radwegbenutzungspflicht angeordnet werden darf. Am Ende wurde jedoch die Kennzeichnung, daß die Benutzungspflicht dort nicht mehr fortbesteht, vergessen. Diese Kennzeichnung ist gemäß VwV-StVO zu den Zeichen 237, 240 und 241, Nr. III. notwendig, da sich dem Beobachter das Ende des benutzungspflichtigen Radwegs nicht aus der Örtlichkeit erschließt.</p>
<p>Ich benutze diese Strecke seit meinem Umzug im April 2006 jedenfalls gelegentlich auf dem Weg von Zielen in der Südstadt, wie Hauptbahnhof, Vierordtbad oder Schauburg zu meiner Wohnung in der Gottesauer Straße, bin also von der Anordnung betroffen. Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen in Form von Verkehrszeichen sind Allgemeinverfügungen mit Dauerwirkung, gegen die der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Ich war erstmals nach meinem Umzug von der Anordnung betroffen, damit ist die Widerspruchsfrist gewahrt.</p>
<p>Nach § 2 Absatz 1 Satz 1 StVO haben Fahrzeuge, also auch Fahrräder, die Fahrbahn zu benutzen. In § 45 Absatz 9 StVO heißt es: &#8220;`Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.  Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung<br />
der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.&#8221;&#8216;</p>
<p>Das durch Zeichen 240 angeordnete Verbot für Fahrradfahrer, die Fahrbahn zu benutzen, stellt eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Eine entsprechende Gefahrenlage besteht an dieser Stelle nicht. Der vom Radweg/der Radwegfuhrt der Kapellenstraße nach rechts in die Gottesauer Straße abbiegende Fahrradfahrer ist keiner größeren Gefährdung ausgesetzt, durch von der Fahrbahn aus rechts abbiegende Kraftfahrer übersehen zu werden, als der weiter geradeaus fahrende.</p>
<p>Es entstehen darüberhinaus zusätzliche Gefahren durch zum Autohaus abbiegende oder von diesem Grundstück ausfahrende Fahrzeuge, die Radfahrer auf dem gemeinsamen Rad-/Fußweg wesentlich schlechter wahrnehmen können als auf der Fahrbahn. Wie aus dem aus der Ausfahrt heraus aufgenommenem Foto ersichtlich, wird  die Sicht auf den Rad-/Fußweg durch vor dem Autohaus stehende (Ausstellungs-)Fahrzeuge und die Reklametafel versperrt.</p>
<p>Des öfteren sind auch noch Fahrzeuge so in der Einfahrt zum Autohaus geparkt, daß sie den Blick auf den Radweg noch weiter versperren. Dies ist vor allem außerhalb der Öffnungszeiten der Fall.</p>
<p>Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu Zeichen 240 kann die Anordnung dieses Zeichens &#8220;[i]m Hinblick auf die mit der Kennzeichnung verbundene Radwegebenutzungspflicht [...] nur dann in Betracht kommen, wenn die Interessen des Radverkehrs das notwendig machen und wenn es nach den örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Verkehrsteilnehmer und der Kinder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vertretbar erscheint.&#8221;&#8216; Auch dies ist hier nicht gegeben. Interessen des Radverkehrs werden durch die Anordnung der Benutzungspflicht vielmehr mißachtet.</p>
<p>Die angegriffene straßenverkehrsrechtliche Anordnung ist damit rechtswidrig. Einerseits verstößt sie direkt gegen § 45 (9) StVO,<br />
andererseits auch gegen die dazu ergangene allgemeine Verwaltungsvorschrift, die als ermessenskonkretisierende Selbstbindung<br />
der Verwaltung unmittelbar Rechtswirkung entfaltet. Sie ist daher aufzuheben.</p>
<p>Falls ein Widerspruch nicht statthaft sein sollte, beantrage ich hilfsweise, die angegriffene Entscheidung aufzuheben und über die Sache neu zu entscheiden und dabei die Entfernung des Zeichens 240 anzuordnen.</p>
<p>Weiters beantrage ich, mir die durch den Widerspruch entstandenen Kosten (Einschreiben: 2,60 Euro) zu erstatten.</p></blockquote>
<p>Nachricht von der Stadt kam am 18. April: Ich sei zwar nicht widerspruchsberechtigt (das sehe ich anders, vgl. <a href="http://www.hamburg.adfc.de/inf-widerspruch.shtml#4">beim ADFC Hamburg</a> &#8211; aber egal), aber man habe die Beschilderung gleichwohl überprüft und den Abbau in Auftrag gegeben. Die 2,60 € wurden mir zwar nicht erstattet, aber was soll&#8217;s. Beim nächsten Mal halt ein paar Textbausteine mehr.</p>
<p>Der zweite Widerspruch betraf eine Beschilderung im Rahmen einer Baustelle in der Ettlinger Straße. Es kann ja nicht sein, daß bei Baustellen nicht wenigstens halbwegs geprüft wird, was man da aufstellt.</p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/448664867/" title="Photo Sharing"><img src="http://farm1.static.flickr.com/209/448664867_0c7429d26b.jpg" width="500" height="375" alt="pict4140.jpg" /></a></p>
<p>Mein Widerspruch vom 6. April:</p>
<blockquote><p>hiermit lege ich gegen die oben angegebenen und im folgenden näher bezeichneten Anordnungen der Benutzungspflicht von Sonderwegen durch Zeichen 240 Widerspruch ein.</p>
<p>Der Widerspruch betrifft den mit Zeichen 240 gekennzeichneten Sonderweg in der Ettlinger Straße Richtung Norden, zwischen Baumeisterstraße und Finterstraße. Normalerweise ist dort der Bogengang ein reiner Gehweg (allerdings nicht durch Verkehrszeichen gekennzeichnet) und der durch Ketten abgetrennte, durch Bordstein von der Fahrbahn getrennte Weg<br />
außerhalb des Bogengangs ist ein nicht benutzungspflichtiger anderer Radweg. Radverkehr auf der Fahrbahn ist damit zugelassen und auch sinnvoll, da auf dem Hochbordradweg weder bei über die Ketten plötzlich auf den Radweg tretenden Fußgängern noch bei Verschmutzung zum Beispiel durch Glasscherben [hier fehlt: ein Ausweichen] sinnvoll möglich ist.</p>
<p>Ich benutze daher dort stets die Fahrbahn. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Radweg der Ettlinger Straße Richtung Norden auch vorher (mindestens ab der Einmündung der Rüppurrer Straße) nicht benutzungspflichtig ist.</p>
<p>Im Rahmen einer Baumaßnahme ist nun die Auffahrt auf den &#8220;anderen&#8221; Hochbordradweg nicht möglich. Neben dem Zugang zum Bogengang wurde Zeichen 240 aufgestellt. Damit müssen jetzt Radfahrer den bisherigen Fußweg mitbenutzen.</p>
<p>Ich benutze diese Strecke gelegentlich, wenn ich von Zielen aus der Südstadt Richtung Innenstadt fahre. Da die Anordnung erst weniger als ein Jahr besteht, ist die Widerspruchsfrist nach § 58 VwGO in jedem Fall gewahrt.</p>
<p>Den Widerspruch begründe ich wie folgt:</p>
<p>Nach § 2 Absatz 1 Satz 1 StVO haben Fahrzeuge, also auch Fahrräder, die Fahrbahn zu benutzen. In § 45 Absatz 9 StVO heißt es: &#8220;Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.  Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.&#8221;</p>
<p>Das durch Zeichen 240 angeordnete Verbot für Fahrradfahrer, die Fahrbahn zu benutzen, stellt eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Eine entsprechende Gefahrenlage besteht an dieser Stelle nicht. Das dies wohl auch die Straßenverkehrsbehörde so sieht, wird schon daran deutlich, daß im restlichen, vom Verkehrsaufkommen vergleichbaren, Abschnitt der Ettlinger Straße weiter südlich keine Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer angeordnet ist. Auch in dem Abschnitt, der Gegenstand<br />
dieses Widerspruches ist, war dies bisher nicht der Fall.</p>
<p>Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu Zeichen 240 kann die Anordnung dieses Zeichens &#8220;[i]m Hinblick auf die mit der Kennzeichnung verbundene Radwegebenutzungspflicht [...] nur dann in Betracht kommen, wenn die Interessen des Radverkehrs das notwendig machen und wenn es nach den örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Verkehrsteilnehmer und der Kinder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vertretbar erscheint.&#8221; Auch dies ist hier nicht gegeben.</p>
<p>Der Bogengang ist relativ schmal, insbesondere ist am Rand der befahrbaren Fläche kein weiterer Schutzraum vorhanden, es sind auch mehrere Hauseingänge vorhanden, aus denen Fußgänger für den Radfahrer unerwartet auf den Weg treten könnten (vgl. Fotos).</p>
<p>Die angegriffene straßenverkehrsrechtliche Anordnung ist damit rechtswidrig. Einerseits verstößt sie direkt gegen § 45 (9) StVO,<br />
andererseits auch gegen die dazu ergangene allgemeine Verwaltungsvorschrift, die als ermessenskonkretisierende Selbstbindung<br />
der Verwaltung unmittelbar Rechtswirkung entfaltet. Sie ist daher aufzuheben.</p>
<p>Als Alternative schlage ich Ihnen die Beschilderung mit Zeichen 239 (Gehweg) mit Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) vor. Damit wäre Radfahrern das Benutzen der Fahrbahn auch weiterhin erlaubt und die Geschwindigkeit auf dem Sonderweg auf Schrittgeschwindigkeit beschränkt, womit der Sicherheit des Fußgängerverkehrs wenigstens ansatzweise Rechung getragen wäre.</p></blockquote>
<p>Darauf erging dann am 20. April folgender Bescheid:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Müller,</p>
<p>mit Ihrem o.a. Schreiben erheben Sie Widerspruch gegen die Benutzungspflicht des gemeinsamen Geh-/Radwegs in der Ettlinger Straße, Ostseite zwischen Baumeister- und Finterstraße.</p>
<p>Hierzu teilen wir mit, dass es sich bei der dort angebrachten Beschilderung des Z. 240 StVO um eine zeitlich befristete Maßnahme während der Dauer einer Baustelle handelt. Im Rahmen der Baustelleneinrichtung wurde bei der Entscheidung für das Verkehrszeichens an dortiger Stelle die Gesamtsituation Radverkehr Ettlinger Straße in Süd-Nord-Richtung nicht bedacht. Ihrem Vorschlag folgend wird das Z. 240 StVO ausgetauscht gegen das Z. 239 StVO mit dem Zusatz &#8220;Radfahrer frei&#8221;.</p>
<p>Die Umbeschilderung ist bereits erfolgt. Wir betrachten die Angelegenheit damit als erledigt.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>[Sachbearbeiter]</p></blockquote>
<p>Die Umbeschilderung ist tatsächlich erfolgt:</p>
<p><a href="http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/468286093/" title="Photo Sharing"><img src="http://farm1.static.flickr.com/225/468286093_75f16d3037.jpg" width="500" height="375" alt="pict4159.jpg" /></a></p>
<p>Als nächstes ist erstmal geplant, die Straßenverkehrsbehörde zu bitten, die gegenwärtige Situation in der Kapellenstraße Richtung Südwesten (dort ist der viel zu enge gemeinsame Rad-/Fußweg wegen Baustelle gegenwärtig nicht benutzbar, die Fahrbahn wird von Radfahrern offenbar gerne und konfliktfrei genutzt) zum Anlaß zu nehmen, die Benutzungspflicht nach Aufhebung der Baustelle zu überprüfen. Die Behörde ist nämlich nach der VwV zu § 2 StVO gehalten, die Benutzungspflicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu überprüfen.</p>
<p>Ansonsten gehen mir auch die Radwege aus, die ich regelmäßig benutze, aber erst seit weniger als einem Jahr. Da wäre am ehesten noch ein höchstens einen Meter breiter Zweirichtungsradweg in Rheinstetten. Wenn das neue Rad da ist, werde ich da mal hinradeln und Fotos machen.</p>
<p>Danach geht es dann wohl mit Anträgen auf Neubescheidung los, aber in die entsprechenden rechtlichen Fragen muß ich mich erstmal einlesen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Sammelklage Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/04/19/sammelklage-vorratsdatenspeicherung/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Apr 2007 20:08:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Noch diesen Sommer soll der Bundestag die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie der EG beschließen. Die Freiheit stirbt bekanntlich leise und in kleinen Schritten. Aber Rettung naht: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat bereits eine Verfassungsbeschwerde vorbereiten lassen (sehr lesenswert!), an der sich jeder &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/04/19/sammelklage-vorratsdatenspeicherung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Noch diesen Sommer soll der Bundestag die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie der EG beschließen. Die Freiheit stirbt bekanntlich leise und in kleinen Schritten.</p>
<p>Aber Rettung naht: Der <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/">Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung</a> hat bereits eine Verfassungsbeschwerde vorbereiten lassen (<a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Verfassungsbeschwerde_Vorratsdatenspeicherung.pdf">sehr lesenswert!</a>), an der sich <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/51/70/">jeder beteiligen</a> kann.</p>
<p>Dazu ist lediglich ein kurzes Formular auszufüllen und die Vollmacht an den beauftragten Rechtsanwalt zu schicken. Außer 55 Cent Porto (die reichen für drei A4-Blätter!) entstehen also garantiert keine Kosten (Spenden sind natürlich sehr erwünscht).</p>
<p>Also, wenn Euch Freiheit zumindest lumpige 55 Cent wert ist: Macht mit!</p>
]]></content:encoded>
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		<title>VG Karlsruhe verhandelt Studiengebührenklagen</title>
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		<pubDate>Sat, 07 Apr 2007 13:28:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Uni]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/04/07/vg-karlsruhe-verhandelt-studiengebuhrenklagen/</guid>
		<description><![CDATA[Mehr zufällig habe ich eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe gefunden: Am Mittwoch, den 11. Juli 2007 um 10.00 Uhr verhandelt die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe über vier Klagen betreffend Studiengebühren der Universität Karlsruhe und der Hochschule Karlsruhe. Die Verhandlung &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/04/07/vg-karlsruhe-verhandelt-studiengebuhrenklagen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mehr zufällig habe ich eine <a href="http://www.vgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1206507/index.html?ROOT=1197412">Pressemitteilung</a> des <a href="http://www.vgkarlsruhe.de/">Verwaltungsgerichts Karlsruhe</a> gefunden:</p>
<blockquote><p>Am Mittwoch, den 11. Juli 2007 um 10.00 Uhr verhandelt die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe über vier Klagen betreffend Studiengebühren der Universität Karlsruhe und der Hochschule Karlsruhe.</p>
<p>Die Verhandlung findet im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, Erdgeschoss, Sitzungssaal 1 statt und ist öffentlich (Az.: 7 K 2966/06, 7 K 3075/06, 7 K 1042/07 und 7 K 444/07).</p>
<p>Eine Verkündung der Entscheidung des Gerichts im Anschluss an die Verhandlung ist nicht vorgesehen.</p></blockquote>
<p>Meine Klage ist nicht dabei, die ruht ja. Aber wenn ich Zeit habe, werde ich trotzdem hingehen, könnte interessant werden.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>RAF-Mitglieder verklagen Zeitungen</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/03/30/raf-mitglieder-verklagen-zeitungen/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Mar 2007 23:52:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie SPON berichtet, gehen mehrere Ex-RAF-Mitglieder inzwischen, teilweise gerichtlich, gegen Presseberichterstattung vor, durch die sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen. Passend dazu ein Auszug aus dem Lebach-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die Ausstrahlungswirkung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Persönlichkeit läßt es jedoch &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/03/30/raf-mitglieder-verklagen-zeitungen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,474764,00.html">SPON</a> berichtet, gehen mehrere Ex-RAF-Mitglieder inzwischen, teilweise gerichtlich, gegen Presseberichterstattung vor, durch die sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen.</p>
<p>Passend dazu ein Auszug aus dem Lebach-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:</p>
<blockquote><p>Die Ausstrahlungswirkung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Persönlichkeit läßt es jedoch nicht zu, daß die Kommunikationsmedien sich über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkt mit der Person eines Straftäters und seiner Privatsphäre befassen. Vielmehr gewinnt nach Befriedigung des aktuellen Informationsinteresses grundsätzlich sein Recht darauf, &#8220;allein gelassen zu werden&#8221;, zunehmende Bedeutung und setzt dem Wunsch der Massenmedien und einem Bedürfnis des Publikums, seinen individuellen Lebensbereich zum Gegenstand der Erörterung oder gar der Unterhaltung zu machen, Grenzen. Auch der Täter, der durch eine schwere Straftat in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten ist und die allgemeine Mißachtung erweckt hat, bleibt dennoch ein Glied dieser Gemeinschaft mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz seiner Individualität. Hat die das öffentliche Interesse veranlassende Tat mit der Strafverfolgung und strafgerichtlichen Verurteilung die im Interesse des öffentlichen Wohls gebotene gerechte Reaktion der Gemeinschaft erfahren und ist die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert worden, so lassen sich darüber hinausgehende fortgesetzte oder wiederholte Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich des Täters in der Regel nicht rechtfertigen; sie würden [...] eine erneute soziale Sanktion verhängen.</p></blockquote>
<p>Schön, daß diese Menschen sich jetzt endlich mit <em>vernünftigen</em> Mitteln <em>wirklich</em> dafür einsetzen, daß diese Gesellschaft sich zum Besseren verändert.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Regierungspräsidium duldet Karlsruhes Duldung</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Mar 2007 18:58:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf meine Fachaufsichtsbeschwerde bezüglich der Duldung des Gehwegparkens in Karlsruhe habe ich heute die Antwort des Regierungspräsidiums erhalten. Tenor: Opportunitätsprinzip gilt, Ermessensspielraum wurde durch die Stadt nicht überschritten. Hier der komplette Text: Sehr geehrter Herr Müller, nachdem uns die erbetenen &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/03/22/regierungsprasidium-duldet-karlsruhes-duldung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf meine Fachaufsichtsbeschwerde bezüglich der <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/11/16/gehwegparken-in-karlsruhe/">Duldung des Gehwegparkens in Karlsruhe</a> habe ich heute die Antwort des Regierungspräsidiums erhalten. Tenor: Opportunitätsprinzip gilt, Ermessensspielraum wurde durch die Stadt nicht überschritten.</p>
<p>Hier der komplette Text:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Müller,</p>
<p>nachdem uns die erbetenen Auskünfte bereits seit einiger Zeit vorliegen,<br />
kommen wir heute auf die Angelegenheit zurück.</p>
<p>Wie die Stadt Karlsruhe berichtet, werden das teilweise Parken auf dem<br />
Gehweg und das Parken vor Baumscheiben nur im engen Rahmen der<br />
veröffentlichten Vorgaben der Straßenverkehrsstelle geduldet. Grundlage<br />
dieser Entscheidung waren hierbei insbesondere die in der Vergangenheit<br />
gewachsenen städte- und straßenbaulichen Gegebenheiten in der<br />
Innenstadt, die vergleichbar z. T. auch in Außenbezirken vorherrschen.<br />
In den neueren Vierteln oder Quartieren wurde den heutigen Anforderungen<br />
des Straßenverkehrs und des Städtebaus bereits in den Planungen und<br />
später bei den baulichen Ausführungen Rechnung getragen.</p>
<p>Unsererseits bestehen keine Zweifel daran, dass die Stadt Karlsruhe ihre<br />
Entscheidung im Rahmen des Opportunitätsprinzips nach gründlicher<br />
Prüfung und nach Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile getroffen<br />
hat. Zumal ein Einschreiten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes in jedem<br />
Einzelfall, der nicht den Duldungsbedingungen entspricht, zu erwarten ist.</p>
<p>Unter Opportunität ist die Entscheidungsfreiheit innerhalb eines<br />
festgelegten Rahmens zu verstehen, wobei die gesetzliche Grundlage für<br />
das Opportunitätsprinzip im Ordnungswidrigkeitenrecht in § 47 des<br />
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt ist. Der Gesetzestext<br />
lautet:<br />
&#8220;Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen<br />
Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig<br />
ist, kann sie das Verfahren einstellen.&#8221;</p>
<p>Es besteht im Bereich der Ordnungswidrigkeiten somit keine Verpflichtung<br />
der Verfolgungsbehörde, ein Bußgeldverfahren einzuleiten oder ein<br />
eingeleitetes Verfahren fortzuführen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht<br />
stellt die Frage, ob ein Verfahren eingeleitet wird, vielmehr in das<br />
pflichtgemäße Ermessen der Verfolgungsbehörde. Diese kann nicht nur bei<br />
unklarer Sach- oder Rechtslage von einer Verfolgung Abstand nehmen, z.<br />
B. wenn die Aufklärung erhebliche Schwierigkeiten macht oder wenn eine<br />
neue Vorschrift, die verletzt wurde, noch nicht bekannt ist. Sondern<br />
auch, wenn eine Gefährdung bei einer Ordnungswidrigkeit nicht gegeben<br />
ist oder wenn ein reiner Formalverstoß vorliegt.</p>
<p>Charakteristikum einer solchen Ermessensentscheidung ist, dass die<br />
Behörde einen Spielraum für eine eigene Entscheidung hat, also ggf.<br />
zwischen mehreren rechtlich zulässigen Varianten wählen kann. Insoweit<br />
ist es Aufgabe der vor Ort zuständigen Behörde, die abschließende<br />
Entscheidung und die sachgerechte Auswahl unter verschiedenen möglichen<br />
Alternativen zu treffen. Angesichts unterschiedlicher Interessenlagen<br />
wird es dabei nicht immer möglich sein, alle Vorstellungen und Wünsche<br />
der Betroffenen in vollem Umfang zu erfüllen. Hierbei kann es maßgeblich<br />
nur darauf ankommen, die verschiedenen Argumente sachgerecht zu<br />
gewichten und eine interessengerechte Entscheidung zu treffen, auch wenn<br />
diese nicht von allen Beteiligten gleichermaßen akzeptiert wird.</p>
<p>Den Anforderungen zur Ausübung des Opportunitätsprinzips im Rahmen einer<br />
Ermessensentscheidung hat die Stadt Karlsruhe unseres Erachtens noch<br />
ausreichend Rechnung getragen. Ein Ermessensfehlgebrauch ist nicht<br />
offensichtlich, weshalb seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe kein<br />
Anlass besteht, im Rahmen der Fachaufsicht tätig zu werden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>[Sachbearbeiter]</p></blockquote>
<p>Weitere Schritte werde ich prüfen. Ich gehe allerdings davon aus, daß man dieses Problem (Mißachtung der Rechtsordnung) politisch anpacken muß.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Fast umgefahren</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/03/04/fast-umgefahren/</link>
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		<pubDate>Sun, 04 Mar 2007 16:58:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern erlebt: Ich fuhr die Ettlinger Straße Richtung Norden entlang. Ich überquerte die Kreuzung &#8220;Ettlinger Tor&#8221; auf dem Schutzstreifen. Dabei überholten mich einige Autos. Als ich die Kreuzung schon fast überquert hatte, hatte mich das dritte Auto überholt. Urplötzlich zog &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/03/04/fast-umgefahren/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern erlebt: Ich fuhr die Ettlinger Straße Richtung Norden entlang. Ich überquerte die Kreuzung &#8220;Ettlinger Tor&#8221; auf dem Schutzstreifen. Dabei überholten mich einige Autos. Als ich die Kreuzung schon fast überquert hatte, hatte mich das dritte Auto überholt. Urplötzlich zog es  ohne Vorwarnung mit vielleicht ein Meter Abstand nach rechts und schnitt mich. Nur durch Bremsen und Ausweichen nach rechts konnte ich einen Zusammenstoß verhindern.</p>
<p>Auf meine Beschwerde &#8220;Was war das denn jetzt bitte?&#8221; meinten die drei südländischen Typen in dem niederländischen Fahrzeug bloß: &#8220;Hab ich dich überfahren oda was?&#8221; &#8211; &#8220;Nein aber fast.&#8221;</p>
<p>Nach einer Bemerkung über niederländische Fahrkünste (&#8220;Dreimal durch die Führerscheinprüfung gefallen, dann gibt&#8217;s das gelbe Nummernschild.&#8221;) nahm ich meine Digicam aus der Jackentasche, um das Fahrzeug festzuhalten. Als mir daraufhin Prügel angedroht wurden, nahm ich etwas Abstand und kramte stattdessen das Handy aus dem Rucksack hervor, um die Polizei zu rufen.</p>
<p>Die &#8220;Niederländer&#8221; nahmen daraufhin reißaus, stattdessen stieß ein Passant zu mir. Mein Notruf war in der Aufregung wohl etwas wirr, aber es wurde eine Streife vorbeigeschickt. Ein Motorradpolizist, den wir erst  für die erwartete Polizei hielten, nahm die Suche nach dem roten Toyota aus den NL auf. Wenig später war dann auch die geschickte Streife da, und mir begaben uns zum 100 m weiter gelegenen Polizeirevier Marktplatz. Während wir dort noch kurz warten mußten, waren auch die Fahrzeuginsassen geschnappt wurden.</p>
<p>Ich und der Zeuge gaben unsere Aussage ab, und den Fahrzeugführer erwartet jetzt ein Bußgeld. Aus Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung wurde aber wohl leider nichts. Erfüllter Tatbestand dürfte übrigens der hier sein: </p>
<blockquote><p>109612</p>
<p>Sie bogen ab, ohne einen in gleicher Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen und<br />
gefährdeten dadurch andere.</p>
<p>§ 9 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 40 BKat; § 19 OWiG</p></blockquote>
<p>Mit 40 Euro und zwei Punkten viel zu billig, wie ich finde. OK, dazu kommt dann vielleicht noch &#8220;102100 &#8211; 102100 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.&#8221;, aber das kostet bloß schlappe fünf Euro &#8230;</p>
<p>P.S.: Ein Dank und Lob an den couragierten Zeugen, der leider von Hartz IV leben muß. </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wahlprüfungsbeschwerden gegen Wahlcomputer eingereicht</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/02/25/wahlprufungsbeschwerden-gegen-wahlcomputer-eingereicht/</link>
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		<pubDate>Sun, 25 Feb 2007 17:48:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Technik]]></category>

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		<description><![CDATA[Die auch von mir unterstützte Wahlprüfungsbeschwerde gegen Wahlcomputer (PDF) wurde jetzt eingereicht. Verfahrensbevollmächtigte sind Prof. Dr. Ulrich Karpen von der Uni Hamburg und Dr. Till Jaeger von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei JBB. Die Wahlprüfungsbeschwerde fordert: 1. den Beschluss des Bundestages vom &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/02/25/wahlprufungsbeschwerden-gegen-wahlcomputer-eingereicht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/12/14/wahlprufungsbeschwerden/">auch von mir</a> unterstützte <a href="http://www.ulrichwiesner.de/wahlpruefung.html">Wahlprüfungsbeschwerde gegen Wahlcomputer</a> (<a href="http://www.ulrichwiesner.de/wp/070212_wahlpruefbeschwerde.pdf">PDF</a>) wurde jetzt eingereicht.</p>
<p>Verfahrensbevollmächtigte sind <a href="http://www.jura.uni-hamburg.de/personen/karpen/">Prof. Dr. Ulrich Karpen</a> von der Uni Hamburg und <a href="http://www.jbb.de/html/?page=anwalt_4&#038;menue=10.3.anwalt_4">Dr. Till Jaeger</a> von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei JBB.</p>
<p>Die Wahlprüfungsbeschwerde fordert:</p>
<blockquote><p>1. den Beschluss des Bundestages vom 14.12.2006 gegen den Wahleinspruch, Az.: WP 145/05, aufzuheben und<br />
2. die Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag in den Wahlkreisen [...]  für ungültig zu erklären, soweit dort Wahlgeräte eingesetzt<br />
wurden, und die Wiederholung der Wahl mit Stimmzetteln und Urnen anzuordnen.</p></blockquote>
<p>Hilfsweise wird beantragt</p>
<blockquote><p>festzustellen, dass die Verwendung von softwaregesteuerten Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist,</p></blockquote>
<p>hilfshilfsweise,</p>
<blockquote><p>festzustellen, dass der Einsatz von Wahlgeräten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, solange nicht die Transparenz der Wahl für die Öffentlichkeit, die Überprüfbarkeit der Richtigkeit des Wahlergebnisses und die Manipulationssicherheit in einer der Wahl mit Stimmzetteln und Urnen entsprechenden Weise gewährleistet ist.</p></blockquote>
<p>Das ganze wird dann detailliert auf 95 Seiten begründet und mit Hilfe vieler Anlagen untermauert.</p>
<p>Mal sehen, in wievielen Jahren darüber dann verhandelt wird &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Was Barbara Salesch und Alexander Held verschweigen</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Feb 2007 21:48:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Es fing damit an, daß ein Bekannter am Montag erzählte, daß er heute zum Amtsgericht müsse &#8211; als Angeklagter. Zur Vorgeschichte: Irgendein &#8220;Scherzkeks&#8221; hatte an seinem auf der Straße geparkten Auto die HU-Plakette abgekratzt und mit einer ziemlich plumpen Fälschung &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/02/08/was-barbara-salesch-und-alexander-held-verschweigen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es fing damit an, daß ein Bekannter am Montag erzählte, daß er heute zum Amtsgericht müsse &#8211; als Angeklagter.</p>
<p>Zur Vorgeschichte: Irgendein &#8220;Scherzkeks&#8221; hatte an seinem auf der Straße geparkten Auto die HU-Plakette abgekratzt und mit einer ziemlich plumpen Fälschung versehen. Eine Angestellte im <a href="http://www1.karlsruhe.de/Stadt/BuS/gvd00.htm">Verkehrsüberwachungsdienst</a> hatte das bemerkt, woraufhin das Fahrzeug abgeschleppt wurde und eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung ihren Lauf nahm.</p>
<p>Die Einlassung des Beschuldigten, er könne sich auch nicht erklären, wie die gefälschte Plakette auf sein Kennzeichen gelangt sei, außerdem habe das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kontrolle gültige HU gehabt, das Fahrzeug bei der nächsten HU diese problemlos bestanden, und im übrigen würden die Betriebskosten des Fahrzeugs eh von seinen Eltern getragen, vermochte den Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft nicht zu beeindrucken. Es erging <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl">Strafbefehl</a> über 90 Tagessätze.</p>
<p>Da mein Bekannter sich nichts vorzuwerfen hatte, legte er &#8211; nun anwaltlich vertreten &#8211; Widerspruch ein. Auch jetzt vermochte der Sachbearbeiter seine Einschätzung der Beweislage nicht zu überdenken. Es kam also zur Hauptverhandlung, die wie gesagt heute stattfand.</p>
<p>Zu Beginn teilte der Richter erstmal eine Tatsache mit, die <em>möglicherweise</em> die Besorgnis der Befangenheit erregen könnte: Der Vater des Angeklagten hatte einen Anwalt bei ihm zu Hause in NRW gefragt, ob er einen Strafverteidiger in Karlsruhe kennt, der hat dann den Richter dieses Verfahrens gefragt, der ihm ein paar Namen genannt hat, darunter den, der dann tatsächlich Verteidiger war. Wurde natürlich beiderseits als unproblematisch gesehen.</p>
<p>Dann wurde der Strafbefehl verlesen: Urkunde gefälscht und falsche Urkunde verwendet, um eine längere HU-Gültigkeit vorzutäuschen. Der Angeklagte hat&#8217;s natürlich weiterhin abgestritten, siehe oben.</p>
<p>Zu den Plaketten: Ich hab sie natürlich nicht gesehen, aber sie waren mit Tintenstrahldrucker gedruckt, unsauber ausgeschnitten hatten die falsche Farbe für das angebliche Gültigkeitsdatum. Irgendwie gab es auch noch Unstimmigkeiten wegen der Termine von HU und AU, die auch durch Nachfragen bei der DEKRA nicht vollständig ausgeräumt werden konnten. Den Fahrzeugschein hatte der Angeklagte nicht dabei.</p>
<p>Der Sitzungsvertreter war reichlich planlos, hatte eine äußerst lückenhafte Handakte und konnte sich aufgrund der dünnen Beweislage auch nicht erklären, warum das nicht eingestellt wurde. Folglich beantragte er in dubio pro reo Freispruch. Plädoyer des Verteidigers bestand aus einem Satz, letztes Wort des Angeklagten nicht-existent. Nach ca. 1 Minute das Urteil: Freispruch, Kosten zu Lasten der Staatskasse.</p>
<p>Nach insgesamt 30 Minuten war der ganze Spuk damit vorbei, und die Staatskasse um einiges ärmer.</p>
<p>OK, Rechtsmittelverzicht konnte die StA nicht erklären, vielleicht läuft der Sachbearbeiter, der sich schon standhaft weigerte einzustellen, ja nochmal Amok. Anzunehmen ist es nicht unbedingt.</p>
<p>Warum läuft sowas nicht im deutschen Gerichts-TV?</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Begründung gefordert</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/02/07/begrundung-gefordert/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/02/07/begrundung-gefordert/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Feb 2007 17:26:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Uni]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/02/07/begrundung-gefordert/</guid>
		<description><![CDATA[Heute habe ich (über die Anwaltskanzlei) die Eingangsbestätigung des VG Karlsruhe über meine Studiengebührenklage bekommen: Ihr Zeichen: ____________ Verwaltungsrechtssache Jens MÜLLER gegen Universität Karlsruhe wegen Studiengebühr Anlage(n): Beschluss vom 01.02.2007, Kostenhinweis Die Klageschrift vom 29.01.2007 ist hier am 30.01.2007 eingegangen. &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/02/07/begrundung-gefordert/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute habe ich (über die Anwaltskanzlei) die Eingangsbestätigung des <a href="http://www.vgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1197412/index.html">VG Karlsruhe</a> über meine <a href="Studiengebührenklage">Studiengebührenklage</a> bekommen:</p>
<blockquote><p>Ihr Zeichen: ____________</p>
<p>Verwaltungsrechtssache<br />
Jens MÜLLER<br />
gegen Universität Karlsruhe<br />
wegen Studiengebühr</p>
<p>Anlage(n): Beschluss vom 01.02.2007, Kostenhinweis</p>
<p>Die Klageschrift vom 29.01.2007 ist hier am 30.01.2007 eingegangen.</p>
<p>Die Beklagte erhielt Mehrfertigung der Klage.</p>
<p>Es wird gebeten,</p>
<ul>
<li>die Klage innerhalb von 4 Wochen zu begründen</li>
<li>künftige Schriftsätze und Anlagen in 2facher Fertigung einzureichen</li>
</ul>
<p>Der Vorsitzende</p>
<p>gez. Dr. ___</p>
<p>beglaubigt:</p>
<p>_____<br />
Gerichtsangestellte</p></blockquote>
<p>Der beiliegende Beschluß betrifft dann den vorläufigen Streitwert:</p>
<blockquote><p>In der Verwaltungsrechtssache</p>
<p>Jens MÜLLER,<br />
Gottesauer Str. 19, 76131 Karlsruhe</p>
<p>- Kläger -</p>
<p>prozessbevollmächtigt:<br />
Rechtsanwälte Dr. Held &#038; Marx,<br />
_____, ______, Az: _________</p>
<p>gegen</p>
<p>Universität Karlsruhe,<br />
vertreten durch den Rektor,<br />
Kaiserstr. 12, 76131 Karlsruhe, Ax: _________</p>
<p>- Beklagte -</p>
<p>wegen Studiengebühr</p>
<p>hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe &#8211; 7. Kammer &#8211; durch die Richterin am Verwaltungsgericht ___________ als Berichterstatterin am 01. Februar 2007 beschlossen:</p>
<p>Der Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. § 63 Abs. 1 GKG vorläufig auf 500 EUR festgesetzt.</p>
<p>Dieser Beschluss ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 GKG unanfechtbar.</p>
<p>_________</p></blockquote>
<p>Und dann ist noch ein Merkblatt dabei, daß &#8220;neuerdings&#8221; (nämlich seit 2004) eine Gerichtsgebühr für das Verfahren im Allgemeinen im voraus zu entrichten ist.</p>
<p>Also warte ich jetzt gespannt auf die Begründung der Klage &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Verfahrensverschleppung durch die Justiz bringt nichts</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/01/26/verfahrensverschleppung-durch-die-justiz-bringt-nichts/</link>
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		<pubDate>Fri, 26 Jan 2007 10:11:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/01/26/verfahrensverschleppung-durch-die-justiz-bringt-nichts/</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesverfasungsgerichts hat mal wieder das Recht auf effektiven Rechtsschutz gestärkt. Es ging um ein Verfahren, in dem eine Beschwerde, also ein gerichtlicher Rechtsbehelf, fehlerhafterweise als Dienstaufsichtsbeschwerde weitergeleitet wurde, ohne die Antragstellerin zu unterrichten. Aus der Pressemitteilung: Mit der Verpflichtung &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/01/26/verfahrensverschleppung-durch-die-justiz-bringt-nichts/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfasungsgerichts hat mal wieder das Recht auf effektiven Rechtsschutz gestärkt.</p>
<p>Es ging um ein Verfahren, in dem eine Beschwerde, also ein gerichtlicher Rechtsbehelf, fehlerhafterweise als Dienstaufsichtsbeschwerde weitergeleitet wurde, ohne die Antragstellerin zu unterrichten.</p>
<p>Aus der <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-008.html">Pressemitteilung</a>:</p>
<blockquote><p>Mit der Verpflichtung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes und den Anforderungen eines fairen Verfahrens ist es unvereinbar, wenn Gerichte dem Betroffenen eine Entscheidung zur Sache wegen Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens versagen, nachdem sie selbst durch verfahrensfehlerhafte Behandlung des zugrunde liegenden Antrags verhindert haben, dass eine gerichtliche Entscheidung vor Erledigung zustande kam.</p></blockquote>
<p>Aus dem <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20061227_2bvr080305.html">Beschluß</a>:</p>
<blockquote><p>Kommt eine gerichtliche Entscheidung aufgrund von Verzögerungen, die der Justiz anzulasten sind, nicht vor Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens zustande, so ist zu berücksichtigen, dass das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgende Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren es den Gerichten verbietet, aus eigenen Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen Nachteile für die Verfahrensbeteiligten abzuleiten (vgl.BVerfGE 78, 123 <126>; 110, 339 <342> ). Erst recht kann es Gerichten nicht gestattet sein, Gründe für die Abweisung von Anträgen als unzulässig durch eigene verfahrensfehlerhafte Antragsbehandlung selbst herbeizuführen. Eine Rechtsordnung, die dies ermöglichte, verstieße gegen den Grundsatz, dass der Rechtsstaat rechtswidriges Vorgehen nicht begünstigen darf (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2006 – 2 BvR 669/04 -, EuGRZ 2006, S. 435 <442>).</p></blockquote>
<p>(Absatz 14)</p>
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		<title>Für Solidarität und freie Bildung</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Jan 2007 17:35:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerade bin ich auf eine interessante Anti-Studiengebühren-Initiative in Hessen gestoßen: Ein Prozent der hessischen Wahlberechtigten (zu irgendeinem festgelegten Stichtag, im Moment exakt 43.308 Personen) können dort gemeinsam Verfassungsklage zum Staatsgerichtshof erheben. Die Klage, die diese Initiative in Vertretung der hoffentlich &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/01/25/fur-solidaritat-und-freie-bildung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade bin ich auf eine interessante <a href="http://www.verfassungsklage-bildung.de/">Anti-Studiengebühren-Initiative</a> in Hessen gestoßen:</p>
<p>Ein Prozent der hessischen Wahlberechtigten (zu irgendeinem festgelegten Stichtag, im Moment exakt 43.308 Personen) können dort gemeinsam Verfassungsklage zum Staatsgerichtshof erheben.</p>
<p>Die Klage, die diese Initiative in Vertretung der hoffentlich bald mindestens 43.308 hessischen Bürger erheben will, lautet:</p>
<blockquote><p>Ich stelle folgenden Antrag auf Entscheidung des Staatsgerichtshofes über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes (Art. 131 der Verfassung des Landes Hessen i.V.m. § 39 Abs. 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof):</p>
<p>Das Gesetz zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 16.10.2006 (GVBl. I S. 512) ist mit Artikel 59 der Verfassung des Landes Hessen unvereinbar und nichtig.</p></blockquote>
<p>In Artikel 59 Satz 1 heißt es nämlich:</p>
<blockquote><p>In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich.</p></blockquote>
<p>Das Prozedere zur Teilnahme ist leider etwas kompliziert, aber auf der Seite wird alles genau erklärt. Man muß das Formular ausfüllen, damit zum Gemeindevorstand (also der Gemeindeverwaltung) des Erstwohnsitzes laufen, vor den Augen des Mitarbeiters die Unterschrift leisten und Wahlberechtigung und Unterschrift von diesem bestätigen lassen. Kosten entstehen dafür übrigens keine!</p>
<p>Also, wenn Ihr in Hessen Euren Erstwohnsitz habt: Unbedingt mitmachen!</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Klage wird vorbereitet</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Jan 2007 17:26:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Uni]]></category>

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		<description><![CDATA[Update zu meinem Studiengebührenbescheid: Gestern war ich bei ver.di und habe einen Rechtsschutzantrag gestellt. Dort wurde mir mitgeteilt, daß ich mich an die Anwaltskanzlei Dr. Held &#038; Marx wenden muß, wo ich am gleichen Tag noch einen Telefontermin ausgemacht habe. &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/01/25/klage-wird-vorbereitet/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Update zu meinem <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/01/22/studiengebuhren/">Studiengebührenbescheid</a>:</p>
<p>Gestern war ich bei <a href="http://mittelbaden.verdi.de/">ver.di</a> und habe einen Rechtsschutzantrag gestellt. Dort wurde mir mitgeteilt, daß ich mich an die <a href="http://www.held-marx.de/">Anwaltskanzlei Dr. Held &#038; Marx</a> wenden muß, wo ich am gleichen Tag noch einen Telefontermin ausgemacht habe. Heute morgen hatte ich dann von ver.di die Rechtsschutzzusage im Briefkasten, und heute Nachmittag alles notwendige mit der Rechtsanwältin besprochen. Jetzt nur noch die Unterlagen einschließlich Vollmacht hinschicken, und dann wird meine Klage demnächst beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht. </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Studiengebühren</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Jan 2007 19:50:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Uni]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Da ich meinen Studiengebührenbescheid immer noch nicht erhalten hatte, habe ich letzte Woche mal beim Studienbüro nachgefragt: Betreff: Studiengebühren: noch kein Bescheid erhalten &#8211; Matrikelnummer ______ Sehr geehrte Frau ___, bis heute habe ich keinen Studiengebührenbescheid erhalten, obwohl der Versand &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/01/22/studiengebuhren/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da ich meinen Studiengebührenbescheid immer noch nicht erhalten hatte, habe ich letzte Woche mal beim Studienbüro nachgefragt:</p>
<blockquote><p>Betreff: Studiengebühren: noch kein Bescheid erhalten &#8211; Matrikelnummer ______</p>
<p>Sehr geehrte Frau ___,</p>
<p>bis heute habe ich keinen Studiengebührenbescheid erhalten, obwohl der Versand wohl mittlerweile abgeschlossen sein dürfte.</p>
<p>Eigentlich sollte ich mich darüber wohl freuen, weil die Zahlungspflicht erst durch den Bescheid entsteht. Andererseits sehe ich aber schon den Ärger kommen, wenn ich im März versuche, mich ohne Studiengebührenzahlung zurückzumelden.</p>
<p>Ich bitte daher, mir den Bescheid zuzustellen, damit ich die vorgesehenen Rechtsmittel einlegen kann.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Jens Müller</p>
<p>P.S.: Meine aktuelle Anschrift habe ich bereits im Frühjahr im Selbstbedienungssystem eingetragen. Falls es trotzdem daran liegen sollte: sie lautet Gottesauer Straße 19, 76131 Karlsruhe.</p></blockquote>
<p>Darauf kam dann keine halbe Stunde später auch eine Antwort:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Müller,<br />
der Bescheid wurde am 14.11.06 verschickt und kam mit dem Vermerk zurück:<br />
Empfänger unter der Anschrift nicht zu ermitteln.<br />
Sie können den Brief bei mir während den Öffnungzeiten abholen.<br />
Mit freundlichen Grüßen</p></blockquote>
<p>Naja, wenn&#8217;s sein muß auch das, auch wenn es eigentlich Aufgabe der Behörde ist, mir an mich gerichtete Verwaltungsakte bekanntzugeben. Daß die Post zu blöd ist, einen Brief zuzustellen, bloß weil die Hausnummer in der Zeile über der Straße steht, ist aber wirklich ein starkes Stück.</p>
<p>Also um 11:40 Richtung Studienbüro aufgemacht und erstmal zehn bis fünfzehn Minuten warten müssen. Nach ein bis zwei Minuten Suchen hatte die Sachbearbeiterin dann den Brief auch gefunden und mir ausgehändigt. Ich fragte dann nach: &#8220;Ist dann auch erfaßt, wann der mir zugestellt wurde?&#8221; Sie: &#8220;Ja, ja, das ist alles festgehalten.&#8221; &#8211; ich: &#8220;Also heute.&#8221; &#8211; sie: &#8220;Nein, Mitte November, da ist der ja mit der Post geschickt worden.&#8221; ich: &#8220;Aber da ist er mir ja offensichtlich nicht zugestellt worden, sonst hätte er ja jetzt nicht hier gelegen.&#8221; Daraufhin kam dann von ihr irgendwas von wegen, der wäre trotzdem zugegangen und von mir, daß sich da ja eh der Anwalt drum kümmern muß.</p>
<p>Immerhin hat sie mir dann noch einen &#8211; von mir selbst geschriebenen &#8211; Wisch unterschrieben und gestempelt, daß ich den Bescheid heute persönlich abgeholt habe.</p>
<p>Ich frage mich ernsthaft, wie wenig Ahnung man als Verwaltungsangestellte (gehobener Dienst?) von Verwaltungsverfahrensrecht haben darf. <a href="http://dejure.org/gesetze/LVwVfG/41.html">§ 41 Landesverwaltungsverfahrensgesetz</a> ist da doch eindeutig:</p>
<blockquote><p>§ 41<br />
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes</p>
<p>(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekanntzugeben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so kann die Bekanntgabe ihm gegenüber vorgenommen werden.</p>
<p>(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt bei der Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post, ein Verwaltungsakt, der elektronisch übermittelt wird, am dritten Tage nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.</p>
<p>(3) Ein Verwaltungsakt darf öffentlich bekanntgegeben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist. Eine Allgemeinverfügung darf auch dann öffentlich bekanntgegeben werden, wenn eine Bekanntgabe an die Beteiligten untunlich ist.</p>
<p>(4) Die öffentliche Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsaktes wird dadurch bewirkt, daß sein verfügender Teil ortsüblich bekanntgemacht wird. In der ortsüblichen Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Verwaltungsakt und seine Begründung eingesehen werden können. Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden.</p>
<p>(5) Vorschriften über die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes mittels Zustellung bleiben unberührt.
</p></blockquote>
<p>Als bekanntgeben gilt der Verwaltungsakt also nur, wenn er zugegangen ist. Daß er das nicht ist, ist hier wohl offensichtlich. Wenn die Behörde ihn dann trotzdem zustellen will, bleibt ihr ja unbenommen, daß per öffentlicher Zustellung zu tun. Aber einfach einen Zugang zu fingieren, ist schon seltsam. Auch wenn das für die hinter dem Stapel Briefe stehenden Leute bedeutet, daß sie keine Studiengebühren zu zahlen haben <img src='http://blog.tessarakt.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Naja, morgen mal bei der Gewerkschaft um Rechtsschutz kümmern, und dann wird Klage erhoben.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Hamburg zur Radwegbenutzungspflicht</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/01/14/hamburg-zur-radwegbenutzungspflicht/</link>
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		<pubDate>Sun, 14 Jan 2007 16:45:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich wurde gerade durch einen Newsgroupbeitrag auf ein äußerst interessantes Dokument aus Hamburg aufmerksam: Es handelt sich um eine Drucksache der Bergedorfer Bezirksversammlung, genauer um eine Mitteilung des Bezirksamts Bergedorf der Freien und Hansestadt Hamburg, in der letzteres ersterer eine &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/01/14/hamburg-zur-radwegbenutzungspflicht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich wurde gerade durch einen Newsgroupbeitrag auf ein <a href="http://www.radwegmecker.frank-bokelmann.de/272_6_237_6.pdf">äußerst interessantes Dokument</a> aus Hamburg aufmerksam: Es handelt sich um eine Drucksache der Bergedorfer Bezirksversammlung, genauer um eine Mitteilung des Bezirksamts Bergedorf der Freien und Hansestadt Hamburg, in der letzteres ersterer eine Stellungnahme der Verkehrsdirektion zur Kenntnis gibt.</p>
<p>Und deren Inhalt kann durchaus als brisant gezeichnet werden: Eine deutsche Straßenverkehrsbehörde erkennt in bemerkenswerter Klarheit, daß Radwegbenutzungspflicht in der Regel aufgrund von § 45 Absatz 9 StVO nicht angeordnet werden darf.</p>
<p>Lesen!</p>
<p>Der <a href="http://www.radwegmecker.frank-bokelmann.de">Website von Frank Bokelmann (Radwegmecker)</a> an sich fehlt es allerdings ein bißchen an Übersichtlichkeit, und den Schreiben ein wenig an Sachlichkeit. Könnte man ggf. auch schon am Titel erkennen &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wegweiser und Verkehrsverbot</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/01/08/wegweiser-und-verkehrsverbot/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/01/08/wegweiser-und-verkehrsverbot/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Jan 2007 19:55:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Schon &#8216;ne ganze Weile ist es her, da bin ich mit dem Rad nach Leopoldshafen und zurück gefahren. Und was entdecke ich auf dem Rückweg auf der Linkenheimer Allee? Hinter der L 644, also gerade eben auf Karlsruher Stadtgebiet, steht &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/01/08/wegweiser-und-verkehrsverbot/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schon <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/11/25/katrin-in-leopoldshafen/">&#8216;ne ganze Weile ist es her</a>, da bin ich mit dem Rad nach Leopoldshafen und zurück gefahren.</p>
<p>Und was entdecke ich auf dem Rückweg auf der Linkenheimer Allee? Hinter der L 644, also gerade eben auf Karlsruher Stadtgebiet, steht ein Verkehrsverbotsschild (Zeichen 250, also für Fahrzeuge aller Art). Darunter dann noch ein grünes Schild, daß der Waldweg gesperrt ist für Kraftfahrzeuge, und jetzt kommt&#8217;s: Ein kleiner grüner Fernradwegswegweiser.</p>
<p>Also was nun? Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge, also auch Fahrräder, oder offizieller Radweg?</p>
<p>Also hab ich am 26. November das Tiefbauamt (zuständig für &#8220;Radwegemängel&#8221;) auf diese widersprüchliche Beschilderung aufmerksam gemacht und gebeten, doch ein entsprechendes Zusatzschild 1022-10 (Radfahrer frei) aufzustellen.</p>
<p>Am 29. November dann die Antwort: &#8220;Unsere Kollegen vom zuständigen Fachbereich werden sich der Beschilderung<br />
annehmen.&#8221; Zuständiger Fachbereich ist wohl die Straßenverkehrsstelle, dachte ich. Vermutlich aber falsch gedacht, denn am 18. Dezember kam eine Mail von der Forstverwaltung (Vermessung, Liegenschaften, Wohnen): &#8220;Waldwege sind grundsätzlich ab einer Breite von 2 m für Radfahren frei, deshalb kein Zusatzschild.&#8221;</p>
<p>Denen hab ich jetzt erstmal die Rechtslage erläutert:</p>
<blockquote><p>ich habe Ihre Mail zum Anlaß genommen, die einschlägigen Vorschriften<br />
herauszusuchen. In der Tat ist nach § 37 Absatz 3 Landeswaldgesetz das<br />
Radfahren im Wald insbesondere auf Straßen erlaubt, wobei das Radfahren<br />
auf Wegen unter 2 m Breite verboten ist.</p>
<p>Allerdings bleiben nach Absatz 6 die straßenverkehrsrechtlichen<br />
Vorschriften unberührt, so daß das von der Straßenverkehrsbehörde<br />
angeordnete Zeichen 250 auch für Radfahrer gilt.</p>
<p>Was mich etwas wundert, ist, daß ich die Mitteilung von Ihnen, also von<br />
Vermessung und Liegenschaften, bekommen habe, obwohl doch die<br />
Aufstellung des Zusatzzeichens &#8220;Radfahrer frei&#8221; offenbar schon<br />
angeordnet wurde, so lese ich jedenfalls die Antwort des Tiefbauamtes.<br />
Nach § 44 StVO sind für die Ausführung der StVO, also insbesondere die<br />
Anordnung der Aufstellung von Verkehrszeichen, die<br />
Straßenverkehrsbehörden sachlich zuständig.</p></blockquote>
<p>Mal sehen, was nun passiert. Die nächste Stelle dieser Art habe ich gestern schon an der Stutenseer Allee entdeckt, ebenfalls Richtung Süden hinter der L644. Dort ist zwar kein Radweg ausgeschildert, aber vermutlich war&#8217;s auch dort anders gemeint. Richtung Norden ist Fahrradverkehr dort ausdrücklich freigegeben.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Radfahrende Kaiser</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/12/17/radfahrende-kaiser/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/12/17/radfahrende-kaiser/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 17 Dec 2006 13:57:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/12/17/radfahrende-kaiser/</guid>
		<description><![CDATA[Die Karlsruher Kaiserstraße wird jetzt (also irgendwann) im Bereich zwischen Durlacher Tor und Berliner Platz (also vor der Uni) zur Fahrradstraße. Dazu die Original-Pressemeldung der Stadt (siehe auch bei ka-news): Kaiserstraße Ost wird für zwei Jahre Fahrradstraße Planungsausschuss: Kaiserstraße Ost &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/12/17/radfahrende-kaiser/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Karlsruher Kaiserstraße wird jetzt (also irgendwann) im Bereich zwischen Durlacher Tor und Berliner Platz (also vor der Uni) zur Fahrradstraße.</p>
<p>Dazu die <a href="http://www.karlsruhe.de/stadt/aktuell/nachrichten/fahrradstrasse.de?backUrl=http://www.karlsruhe.de/index_html">Original-Pressemeldung</a> der Stadt (siehe auch <a href="http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=de20061212-1672H">bei ka-news</a>):</p>
<blockquote><p>Kaiserstraße Ost wird für zwei Jahre Fahrradstraße</p>
<p>Planungsausschuss: Kaiserstraße Ost wird für zwei Jahre versuchsweise Fahrradstraße</p>
<p>(12.12.06) Nach ausführlicher Diskussion hat der Planungsausschuss unter Leitung von Bürgermeister Ullrich Eidenmüller in nichtöffentlicher Sitzung am vergangenen Freitag beschlossen, die beiden Fahrspuren in der Kaiserstraße Ost für zwei Jahre versuchsweise als Fahrradstraße auszuweisen.</p>
<p>Begonnen werden soll mit der nördlichen (Uni-) Seite. Zugrunde gelegen hatte ein Gemeinderatsantrag vom Juni, in dem die Karlsruher Liste diesen Verkehrsversuch angeregt hatte. Seit der Verkehrsverlagerung auf die Kriegsstraße Ost gilt hier sowieso bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern. Die Zahl der Autofahrer geht deshalb ständig zurück. Waren es 1995 am Berliner Platz noch rund 12 000 Autos in 14 Stunden, sind es gegenwärtig nur noch 3 500. Hier liegt zudem die zentrale Ein- und Ausfahrt der Cityroute Nord und Süd. Von der früher wichtigsten Verbindungsstraße von der Durlacher Allee zum Innenstadtring, hat sich die Kaiserstraße Ost so zur Durchgangs- und Erschließungsstraße entwickelt. Auf der Nordseite ist die Fahrbahn nur 3,5 Meter breit. Radfahrer bevorzugen deshalb den ihnen erlaubten Gehweg &#8211; allerdings auch in der nicht gestatteten Gegenrichtung. Auf der Fahrbahn fühlen sie sich vom Autoverkehr bedrängt, während sie auf einer Fahrradstraße mit den Autofahrern gleichberechtigt sind und zudem nebeneinander fahren dürfen. Auf der etwas breiteren Südseite, deren Gehweg nicht für Radler freigegeben ist, trauen sie sich eher auf die Fahrbahn, müssen sich jedoch mit vielen Parkern und Anlieferern der dortigen Geschäfte auseinandersetzen. Beide Fahrbahnen sind zu schmal, um dort gesonderte Fahrradstreifen zu markieren.</p>
<p>Ohne Aussprache hat der Planungsausschuss zudem [...].</p></blockquote>
<p>Mir ist nicht ganz klar, was das Ganze bringen bzw. verändern soll: Fast denselben Zustand könnte man erreichen, indem man das Zusatzzeichen 1022-10 (&#8220;Radfahrer frei&#8221;) für den Gehweg der Nordseite entfernt. Dann dürften Radfahrer gar nicht mehr auf dem Gehweg fahren &#8211; momentan dürfen sie es in Schrittgeschwindigkeit in richtiger Fahrtrichtung.</p>
<blockquote><p>Radfahrer bevorzugen deshalb den ihnen erlaubten Gehweg &#8211; allerdings auch in der nicht gestatteten Gegenrichtung.</p></blockquote>
<p>wäre übrigens mit &#8220;und auch schneller als mit der zulässigen Schrittgeschwindigkeit&#8221; zu ergänzen.</p>
<p>Auf der Fahrbahn dürfen Radfahrer auch jetzt schon fahren &#8211; so steht es in § 2 Absatz 1 StVO: </p>
<blockquote><p>Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.</p></blockquote>
<p>Der einzige Unterschied wäre also, daß sie in der Fahrradstraße nebeneinander fahren dürfen, auch wenn dadurch andere behindert werden. Man kann sich also als schneller Fahrradfahrer schonmal darauf einstellen, in der Kaiserstraße demnächst von nebeneinander torkelnden langsamen Radfahrern behindert zu werden.</p>
<p>Auf der Südseite wird der (nicht freigegebene) Gehweg übrigens in weit geringerem Maße als Radfahrweg mißbraucht. OK, könnte daran liegen, daß er wesentlich schmaler ist.</p>
<p>Für übelste Propaganda halte ich auch den Satz:</p>
<blockquote><p>Radfahrer bevorzugen deshalb den ihnen erlaubten Gehweg &#8211; allerdings auch in der nicht gestatteten Gegenrichtung.</p></blockquote>
<p>Er stellt nämlich eine unzulässige Verallgemeinerung dar. Im Gegenteil gilt dies nur für solche Radfahrer, die dahingehend brainwashed wurden, daß sie kein vollwertiger Teil des Verkehrs seien.</p>
<p>Übrigens hatte ich die Stadtverwaltung schon im Oktober darauf hingewiesen, daß die Aufstellung von Zusatzzeichen 1022-10 meiner Meinung nach rechtswidrig ist, weil sie gegen die VwV-StVO verstößt. Die <a href="http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_Ze239.txt">relevante Passage</a> lautet:</p>
<blockquote><p>    Zu Zeichen 239 Fußgänger</p>
<p>1   I.   Der Klarstellung durch das Zeichen bedarf es nur dort, wo die<br />
         Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht aus<br />
         dessen Ausgestaltung ergibt. Soll ein Seitenstreifen den<br />
         Fußgängern allein vorbehalten werden, so ist das Zeichen zu<br />
         verwenden.</p>
<p>2   II.  Die Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer durch<br />
         das Zeichen mit Zusatzschild 1022-10 &#8220;Radfahrer frei&#8221; ist<br />
         nicht ausgeschlossen. Damit wird dem Radverkehr ein Benut-<br />
         zungsrecht auf dem Gehweg eröffnet. Eine Benutzungspflicht<br />
         besteht dagegen nicht.</p>
<p>3   III. 1. Die Freigabe bewirkt eine teilweise Entmischung des<br />
            Fahrzeugverkehrs und eine teilweise Mischung von<br />
            Radverkehr und Fußgängern auf einer gemeinsamen<br />
            Verkehrsfläche. Es ist zu erwarten, daß von einem<br />
            solchen Benutzungsrecht vornehmlich ungeübte oder<br />
            unsichere Radfahrer Gebrauch machen werden.</p>
<p>4        2. Die Freigabe kann nur dann in Betracht kommen, wenn dem<br />
            straßenrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, die<br />
            Interessen der vorgenannten Radfahrer dies notwendig<br />
            machen und wenn die Freigabe nach den örtlichen Gegeben-<br />
            heiten und unter Berücksichtigung der Belange der Fuß-<br />
            gänger, insbesondere der älteren Menschen, der Kinder<br />
            und der radfahrenden Kinder, im Hinblick auf die<br />
            Verkehrssicherheit vertretbar erscheint.</p>
<p>5        3. Den Belangen der Fußgänger kommt dabei ein besonderes<br />
            Gewicht zu, zumal der Radverkehr nach den Erläuterungen<br />
            zu Zeichen 239 nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren darf.</p>
<p>6   IV.  Die Beschaffenheit und der Zustand des Gehweges soll dann<br />
         auch die gewöhnlichen Verkehrsbedürfnisse des Radverkehrs<br />
         (z. B. Bordsteinabsenkung an Einmündungen und Kreuzungen)<br />
         berücksichtigen. Auch sind die allgemeinen Verkehrsregeln,<br />
         insbesondere der §§ 9 und 10, aber auch des § 2 Abs. 5 Satz<br />
         1 Halbsatz 2, zu bedenken.</p>
<p>7   V.   Soweit die Freigabe in einzelnen Ausnahmefällen erforderlich<br />
         und verhältnismäßig ist, müssen die Zeichen an jeder Kreuzung<br />
         und Einmündung wiederholt werden. Von der Markierung des<br />
         Sinnbildes &#8220;Radfahrer&#8221; (§ 39 Abs. 4) auf dem Gehweg soll<br />
         abgesehen werden.</p></blockquote>
<p>Man beachte, daß im vorliegenden Fall der Gehweg auch von schnellen Radfahrern benutzt wird, die dann auch gerne mal Fußgänger zur Seite klingeln. Es herrscht reger Fußgängerverkehr, insbesondere im Bereich vom Uni-Haupteingang bis zum Kronenplatz. Den Radfahrern wird durch die Führung des Schutzstreifens am Durlacher Tor suggeriert, er müßte den Weg benutzen (das ist wohl der eigentliche Skandal daran).</p>
<p>Als Antwort bekam ich:</p>
<blockquote><p>[X] kann kurzfristig nicht umgesetzt bzw. realisiert werden.</p>
<p>Innerhalb der Verwaltung wird die Einrichtung einer &#8220;Fahrradstraße&#8221; für diesen Straßenabschnitt diskutiert. Es sind noch einige Fragen unter den Fachämtern abzustimmen bevor dies umgesetzt wird.</p></blockquote>
<p>Auf die von mir behauptete Unvereinbarkeit der Freigabe mit der VwV-StVO wurde mit keinem Wort eingegangen. So wird also in der &#8220;Residenz des Rechts&#8221; der Straßenverkehr verwaltet.</p>
<p>Fassen wir also zusammen: Hier wird mit vermutlich einigem Geldaufwand eine sinnlose Maßnahme getroffen, die im Ergebnis nur unwesentlich vom Ist-Zustand abweicht. Das Ganze ist aber in der Tat aus Sicht der Autofanatiker dringend notwendig: Man muß schließlich bei den Radfahrern die Vorstellung aufrechterhalten, daß sie nur dort fahren dürfen, wo ihnen dies mit speziellen Schildern erlaubt wird. Bevor also eine rechtswidrige Gehwegfreigabe aufgehoben wird und sich die Radfahrer dann alle zwangsläufig auf der Fahrbahn wiederfinden und merken, wie toll das doch eigentlich klappt, wird Ihnen gewissermaßen per Gnadenakt des Landgraf Behnle zugestanden, sich auf der Fahrbahn bewegen zu dürfen. Es könnte ja sonst jemand aufwachen und merken, daß er das sowieso darf.</p>
<p>Das illustriert sehr schön ein <a href="http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=pbv20061214-23B">Bericht von ka-news</a> über eine Info-Veranstaltung zu Fahrradstraßen:</p>
<blockquote><p>Eidenmüller betonte, es gehe nicht um die Bevorzugung bestimmter Verkehrsformen. Eine Gleichberechtigung bedeute einen Vorrang verschiedener Verkehrsmittel an verschiedenen Stellen. Die Entwicklung der letzten Jahre habe &#8220;eine neue Art von Radfahrer&#8221; gebracht, die mitunter sehr schnell unterwegs sei, daher gelte: &#8220;Fußgänger und Radfahrer vertragen sich nicht&#8221;. Rad und Auto müssten die Fahrbahnen gemeinsam nutzen. Die Fahrradstraße sei ein besonderes Mittel, um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Gegenseitige Rücksichtnahme sei aber in jedem Fall unverzichtbar, hob Eidenmüller hervor.</p></blockquote>
<p>Das normale Mittel wäre, ganz einfach gar keine komischen Schilder aufzustellen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Wahlprüfungsbeschwerden</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/12/14/wahlprufungsbeschwerden/</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Dec 2006 19:27:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundestag hat heute diverse Wahleinsprüche, unter anderem gegen Wahlcomputer und wegen negativen Stimmgewichten, zurückgewiesen. Weitere Infos bei Wahlrecht.de. Dagegen haben einige Einspruchführer, unter anderem Dr. Martin Fehndrich und Dr. Ulrich Wiesner, Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Damit diese zulässig sind, &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/12/14/wahlprufungsbeschwerden/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundestag hat heute diverse Wahleinsprüche, unter anderem gegen Wahlcomputer und wegen negativen Stimmgewichten, zurückgewiesen. Weitere Infos bei <a href="http://www.wahlrecht.de/wahlpruefungsbeschwerde/index.html">Wahlrecht.de</a>.</p>
<p>Dagegen haben einige Einspruchführer, unter anderem Dr. Martin Fehndrich und Dr. Ulrich Wiesner, Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Damit diese zulässig sind, benötigen sie Unterstützungsunterschriften. Wenn ihr also wahlberechtigt seid, füllt (mit möglichst vielen Bekannten) die auf der obigen Seite zu findenden Formulare aus und schickt sie an die angegebenen Adressen. Dann sind die 100 Unterschriften schnell zusammen. Danke!</p>
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		<title>Gehwegparken in Karlsruhe</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/11/16/gehwegparken-in-karlsruhe/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Nov 2006 19:04:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/11/16/gehwegparken-in-karlsruhe/</guid>
		<description><![CDATA[Folgende Mail habe ich vom Bürgerservice des Bundesverkehrsministeriums bekommen: Sehr geehrter Herr Mueller, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Oktober 2006. Nach § 12 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist zum Parken grundsätzlich der rechte Seitenstreifen zu benutzen &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/11/16/gehwegparken-in-karlsruhe/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Folgende Mail habe ich vom Bürgerservice des Bundesverkehrsministeriums bekommen:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Mueller,</p>
<p>vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Oktober 2006.</p>
<p>Nach § 12 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist zum Parken grundsätzlich der rechte Seitenstreifen zu benutzen oder sonst an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Wer auf dem Gehweg parkt, verstößt somit gegen § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO, es sei denn, das Gehwegparken ist ausdrücklich erlaubt. Die Erlaubnis auf dem Gehweg zu parken, ergibt sich entweder aus der Aufstellung des Zeichens 315 (*Parken auf Gehwegen) gemäß § 42 Abs. 4 StVO oder durch entsprechende Parkflächenmarkierungen (§ 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO). Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden sind, wenn sie das Parken auf dem Gehweg erlauben wollen, an die Vorgaben der die StVO begleitenden Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) gebunden. Nach VwV-StVO zu Nummer 7 Parkflächenmarkierungen vor Zeichen 299 (Randnummer 2) darf das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann. Außerdem sollte danach das Parken auf Gehwegen nur dort zugelassen werden, wo die Bordsteine abgeschrägt oder niedrig sind. Soweit die Rechtslage nach der StVO.</p>
<p>Sowohl die Durchführung der StVO und damit auch die Entscheidung, wo das Gehwegparken zugelassen wird, als auch deren Überwachung führen die Länder nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes (Art. 83, 84 GG) als eigene Angelegenheit aus. Dem Bund stehen insoweit keinerlei Eingriffs- oder Weisungsrechte zu. Sollten sich &#8211; wie Sie berichten &#8211; einzelne Gemeinden nicht an die Vorgaben der StVO halten, ist das sehr bedauerlich. Da für den ord-nungsgemäßen Vollzug der StVO aber &#8211; wie eben erwähnt &#8211; ausschließlich die Länder zuständig sind, bitte ich Sie, sich mit dem zuständigen Landesministerium in Verbindung zu setzen. In Baden-Württemberg ist dies das Innenministerium Baden-Württemberg, Abteilung Verkehrswesen, Hauptstätter Straße 67, 70178 Stuttgart.</p>
<p>Die Vorschriften der StVO stehen Ihnen unter anderem im Internet auf der Homepage des Bun-desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung www.bmvbs.de unter dem Link *Ver-kehr&#8221; &#8211; *Straße&#8221; &#8211; *Straßenverkehr&#8221; &#8211; *Straßenverkehrs-Ordnung&#8221; zur Verfügung.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
[Sachbearbeiterin]</p>
<p>Referat Bürgerservice und Besucherdienst<br />
Bundesministerium für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung<br />
Invalidenstr. 44<br />
10115 Berlin<br />
buergerinfo@bmvbs.bund.de<br />
Tel.: 01888-300-3060<br />
Fax: 01888-300-1942</p></blockquote>
<p>Meine Anfrage war:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>eine Großstadt in Süddeutschland verzichtet komplett darauf, das Parken<br />
auf Gehwegen zu ahnden (solange bestimmte Bedingungen eingehalten sind).</p>
<p>Zitat der Polizeibehörde:</p>
<p>&#8220;Gehweg-Parken und Zweite-Reihe-Parken<br />
<a href="http://www1.karlsruhe.de/Stadt/BuS/stvk17.htm">Allgemeine Informationen</a></p>
<p>[...]&#8221;</p>
<p>Ist ein solches generelles Nichteinschreiten Ihrer Ansicht nach zulässig? Meines Wissens findet das Opportunitätsprinzip dort seine Grenzen, wo ein Nichteinschreiten unverhältnismäßig wäre.</p>
<p>Das Nichteinschreiten der Behörde hat dazu geführt, daß die Achtung vor der Straßenverkehrsordnung allgemein sinkt. Die Verstöße beschränken sich bei weitem nicht auf den geduldeten Bereich.</p>
<p>Der Fußgänger ist auf dem ihm zugewiesenen Verkehrsraum stark eingeschränkt, Begegnungsverkehr ist zum Beispiel zumeist nicht ungehindert möglich.</p>
<p>Die Duldung dient offenbar auch nicht dazu, eine angeblich Parkraumnot zu beheben. Sie findet nämlich auch dann statt, wenn ein Parken auf der Fahrbahn zulässig wäre:</p>
<p>&#8220;Ist die Parkierung nicht vorgegeben, wird das Gehwegparken unter den veröffentlichten Voraussetzungen geduldet, auch über einer Restfahrbahnbreite von 3 Metern.&#8221; (Auskunft der Behörde an mich)</p>
<p>Ihre Auffassung zu diesem Sachverhalt würde mich sehr interessieren.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Jens Müller<br />
[...]</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Nicht versumpft bei o2</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/10/29/nicht-versumpft-bei-o2/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/10/29/nicht-versumpft-bei-o2/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 29 Oct 2006 12:03:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ärgerlich]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/10/29/nicht-versumpft-bei-o2/</guid>
		<description><![CDATA[Seit meinem letzten Post hat mir o2 noch eine &#8220;nette&#8221; SMS geschrieben: Guten Tag! Wir benötigen zum Abgleich Ihrer Daten einen dringenden Rückruf, um eine Sperre zu vermeiden: (01805) 453 345. Vielen Dank. Ihr o2 Team. Anscheinend triggern zurückgegebene Lastschriften &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/10/29/nicht-versumpft-bei-o2/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit meinem <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/10/25/0900-sumpf-2-teil/">letzten Post</a> hat mir o2 noch eine &#8220;nette&#8221; SMS geschrieben:</p>
<blockquote><p>Guten Tag! Wir benötigen zum Abgleich Ihrer Daten einen dringenden Rückruf, um eine Sperre zu vermeiden: (01805) 453 345. Vielen Dank. Ihr o2 Team.</p></blockquote>
<p>Anscheinend triggern zurückgegebene Lastschriften dort automatische solche SMS &#8230; Hab ich natürlich nicht drauf geantwortet, stattdessen weiter an dem Schreiben gefeilt &#8230;</p>
<p>Am Dienstag hat sich auch noch die Bundesnetzagentur gemeldet: o2 hätte wie alle TNBs vom Inkassoverbot Bescheid wissen müssen, man werde der Sache nachgehen.</p>
<p>An o2 ist dann folgener Brief rausgegangen:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>bereits mit Schreiben vom 20. Oktober hatte ich Einwendungen gegen zwei Verbindungen am 9. September 2006 zur Rufnummer 900 3775037 auf meiner letzten Rechnung geltend gemacht. Wegen der Vorbereitung auf eine <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/10/25/endlich-rum/">Hochschulprüfung</a> finde ich erst jetzt Zeit, diese Einwendungen ausführlicher zu begründen. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis.</p>
<p>Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, wurde der Fa. Next ID, dem Verbindungsnetzbetreiber, bei dem diese Rufnummer geschaltet ist, von der Bundesnetzagentur, Außenstelle Meschede unter dem Aktenzeichen EB91834<br />
nach § 67 Absatz 1 Satz 3 TKG untersagt, eine Rechnungslegung für Verbindungen ab dem 7. September 2006 vorzunehmen.</p>
<p>Dieses vollziehbare Rechnungslegung müssen auch Sie gegen sich gelten lassen, denn Sie nehmen insoweit nur eine im Wege des Forderungsaufkaufs erworbene Forderung wahr, die ursprünglich dem Teilnehmernetzbetreiber zustand.</p>
<p>So heißt es in einem Artikel in Ausgabe 3/2006 der Zeitschrift Multimedia und Recht (MMR 3/2006, S.~146: Rolf Bosse/Thomas Richter/Michael Schreier: Abschaffung der 0190-Rufnummern &#8211; Regulierungsbedarf bleibt: &#8220;Beim Online-Billing kauft der TNB, der für seine Anschlussinhaber Anrufe zu den betreffenden Mehrwertrufnummern zulässt, die beim Mehrwertdiensteanbieter entstandene und an den VNB abgetretene Entgeltforderung auf, wobei als Kaufpreis das Nettoentgelt nach Abzug einer Vergütung [Fußnote weggelassen, J. M.] für die Fakturierung und für die Übernahme des Delkredererisikos festgesetzt wird.&#8221;</p>
<p>Außerdem möchte ich Sie auf ein Urteil des OLG Koblenz vom 9. Februar 2006, 2 U 42/05, aufmerksam machen.</p>
<p>Die Leitsätze der MMR-Redaktion (abgedruckt in MMR 2006 Heft 9 Seite 627) dazu lauten:</p>
<ol>
<li>Ein Teilnehmernetzbetreiber hat keinen originären eigenen Anspruch auf Entgelt für einen nicht von ihm betriebenen Mehrwertdienst. Dies ergibt sich im wesentlichen aus § 15 Abs. 1 Satz 5, Abs. 3 TKV.
</li>
<li>Der Teilnehmernetzbetreiber kann den Vergütungsanspruch des Mehrwertdienstebetreibers nur auf Grund Abtretung oder Einzugsermächtigung geltend machen, die er nachweisen muß.</li>
</ol>
<p>Einen Ausdruck dieses Urteils habe ich Ihnen beigelegt.</p>
<p>Weiters könnte für Sie der Artikel <em>Inanspruchnahme von Mehrwertdiensterufnummern &#8211; Vertragsbeziehungen des Kunden zu Teilnehmernetzbetreiber und Mehrwertdiensteanbieter</em>, erschienen in MMR 2006 Heft 9 Seite 585, interessant sein. Auf weitere Ausführungen zu diesem Artikel verzichte ich hier.</p>
<p>Das Rechnungslegungsverbot habe ich als Grund für die Unberechtigtheit des Rechnungspostens bereits geltend gemacht, als ich die Richtigkeit der Rechnung unverzüglich nach Erhalt telefonisch bei Ihrem Kundenservice bestritten habe. Da dort keinerlei Bereitschaft zu erkennen war, sich mit dem Thema auseinander zu setzen, geschweige denn die Berechnung unverzüglich zu stornieren, war es gerechtfertigt, die Lastschrift unter Überweisung des unstrittigen Restbetrages zurückzugeben.</p>
<p>Wenn Sie wegen mangelhafter Kommunikation mit dem VNB, von dem Sie die (nicht bestehende) Forderung aufgekauft haben, fehlerhafte Rechnungen erstellen, liegt dies in Ihrem Verantwortungsbereich.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund finde ich auch die folgende SMS etwas befremdlich, die ich heute von Ihnen erhalten habe: &#8220;Guten Tag! Wir benötigen zum Abgleich Ihrer Daten einen dringenden Rückruf, um eine Sperre zu vermeiden: (01805) 453 345. Vielen Dank. Ihr o2 Team.&#8221;. </p>
<p>Ich werde Sie sicher nicht anrufen, da Telefongespräche über so eine komplexe Materie nicht zielführend sind, wie schon der Anruf bei Ihrem Kundenservice gezeigt hat. Außerdem werde ich sicher nicht auf meine Kosten eine 01805-Rufnummer anrufen, deren Kosten Sie im übrigen in der SMS verschwiegen haben.</p>
<p>Ich fordere Sie auf, meinen Anschluß weiterhin vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen. Sollte eine Anschlußsperre erfolgen, werde ich auf jeden Fall die entsprechenden Rechnungen um die Grundgebühr und den Mindestumsatz für die Tage kürzen, an denen mir der Anschluß nicht zur Verfügung stand. Weitergehende Schadenersatzforderungen behalte ich mir vor.</p>
<p>Die Bundesnetzagentur erhält eine Kopie dieses Schreibens.</p></blockquote>
<p>Und tata: Am Donnerstag kam ein Brief vom Kundenservice:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Müller,</p>
<p>vielen Dank für Ihr Schreiben.</p>
<p>Da wir Sie als Kunden schätzen, haben wir Ihrem Kundenkonto aus Kulanz &#8211; ohne Anerkennung einer Rechtspflicht &#8211; den Betrag von 62,50 € (brutto) gutgeschrieben.</p>
<p>Die Verrechnung dieser Gutschrift erfolgt automatisch mit der aktuellen bzw. kommenden Rechnung.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ihr Team von O2 Germany</p></blockquote>
<p>Ähm, ja. Schön, daß man dort anscheinend eingesehen hat, daß man rechtlich keinerlei Chance hat. Daß man keinen Präzedenzfall schaffen will, war natürlich zu erwarten. Hoffentlich tut die BNetzA jetzt was, um auch in allen anderen Fällen den Geldfluß zu stoppen. Überprüfung der Buchhaltung wäre zum Beispiel eine Möglichkeit. </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>0900-Sumpf, 2. Teil</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Oct 2006 07:00:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ärgerlich]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem o2 sich am Telefon überhaupt nicht einsichtig gezeigt hat, und da ich gegenüber meiner Bank verpflichtet bin, unberechtigten Lastschriften unverzüglich zu widersprechen, habe ich am Freitag die Lastschrift von o2 zurückgehen lassen und den unstreitigen Teil der Rechnung überwiesen. &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/10/25/0900-sumpf-2-teil/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem o2 sich am Telefon überhaupt nicht einsichtig gezeigt hat, und da ich gegenüber meiner Bank verpflichtet bin, unberechtigten Lastschriften <em>unverzüglich</em> zu widersprechen, habe ich am Freitag die Lastschrift von o2 zurückgehen lassen und den unstreitigen Teil der Rechnung überwiesen.</p>
<p>Die Bundesnetzagentur hat sich natürlich immer noch nicht gemeldet. Dafür habe ich jetzt zwei interessante Artikel aus <em>Multimedia und Recht</em> sowie ein Urteil des OLG Koblenz, die die Auffassung vertreten, daß die Forderung für die 0900-Nummer, die der Teilnehmernetzbetreiber auf der Rechnung geltend macht, ihm vom Verbindungsnetzbetreiber abgetreten, er mit dem Inkasso beauftragt wurde oder ähnliches.</p>
<p>Das bedeutet dann natürlich, daß er Einreden wie zum Beispiel die fehlende Geltendmachbarkeit der Forderung wegen vollziehbarem Rechnungslegungsverbot (nach §   TKG) auch gegen sich gelten lassen muß.</p>
<p>Werde mir diese Artikel jetzt durchlesen und dann o2 nochmal einen ausführlicheren Brief schreiben, CC natürlich an die Bundesnetzagentur.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>0900-Sumpf</title>
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		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/10/16/0900-sumpf/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 Oct 2006 18:57:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ärgerlich]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Fast jeder kennt sie: Automatische Anrufe auf seiner Festnetznummer (gerne auch Genion oder so, Hauptsache Festnetz), die einem mitteilen, daß man einen Geld- oder Sachpreis garantiert gewonnen habe. Um den abzurufen, soll man dann eine 0900-Nummer für 1,99 € die &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/10/16/0900-sumpf/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fast jeder kennt sie: Automatische Anrufe auf seiner Festnetznummer (gerne auch Genion oder so, Hauptsache Festnetz), die einem mitteilen, daß man einen Geld- oder Sachpreis garantiert gewonnen habe. Um den abzurufen, soll man dann eine 0900-Nummer für 1,99 € die Minute anrufen.</p>
<p>Verantwortlich dafür ist übrigens:</p>
<p>Medkom Limited<br />
Hobyar Mah. Gürün Han Kat.9</p>
<p>Hanimeli Sok. 933<br />
34112 Eminönü/Istanbul</p>
<p>TUERKEI</p>
<p>Daß das Betrug ist, sollte jedem klar sein. Es <em>lohnt</em> also nicht, die Nummer anzurufen, jedenfalls nicht in dem Sinne, daß man dann einen tollen Preis gewinnen kann. Man kann es natürlich tun, dazu mehr unten. Dazu sollte man aber nicht allzu schwache Nerven haben. Sofortmaßnahme, die jeder vornehmen kann und sollte: Mail an rufnummernspam@bnetza.de, in der man kurz und knapp schildert, wann man den Anruf bekommen hat, was ungefähr der Inhalt war und ganz wichtig: welche Nummer beworben wurde. Natürlich sollte man nicht vergessen, seine Adresse anzugeben. Das ganze dient nämlich dazu, der Behörde <em>gesicherte Kenntnis</em> über einen Mißbrauch der Rufnummer zu verschaffen, und die wird sie kaum auf Anonymlinge stützen. Ein paar Tage später bekommt man dann eine Eingangsbestätigung, und drei bis vier Wochen später in der Regel eine Mitteilung, daß die Nummer abgeschaltet wurde. Meistens wird inzwischen dann auch ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot ausgesprochen. Das ist gut, weil der Spammer dann theoretisch kein Geld an seinen illegalen Machenschaften verdienen kann. Praktisch ist es alles etwas komplizierter.</p>
<p>Wenn man die Nummer eh nicht angerufen hat, kann einem das alles ziemlich egal sein. Man hat jedenfalls seinen Beitrag dazu geleistet, dem Spammer das Handwerk zu legen. Sollte man die Nummer doch angerufen haben, braucht man natürlich das Rechnungslegungsverbot (und einen langen Atem). In dem Fall sollte man in seiner Beschwerde die BNetzA auf jeden Fall darauf hinweisen, daß sie doch bitte ein Rechnungslegungsverbot erlassen möge. Manchmal tut sie das nämlich aus unverständlichen Gründen nicht.</p>
<p>Also: Bei jeder bespammten Nummer beschwert sich ein Haufen Leute, und die Rechnungslegung wird verboten. Warum wird das dann überhaupt noch gemacht, wenn doch anscheinend kein Geld zu verdienen ist? Fazit: Es wird offensichtlich doch Geld damit verdient. Die Verbindungen werden nämlich trotz Rechnungslegungsverbot in Rechnung gestellt, und von selbst gutgeschrieben wird da schon mal gar nichts.</p>
<p>Grund genug, daran was zu ändern. Kann ja nicht angehen, daß man mit Betrug Geld verdienen kann. Und da kommen wir zur neuen Extrem-Sportart: Extreme-0900-Abzocker-Nerving.</p>
<p>Das funktioniert ungefähr so: Man ruft die bespammte Nummer an, in unerschütterlichem Vertrauen auf den Rechtsstaat und der festen Überzeug, daß besagtes Rechnungslegungsverbot erlassen wird. Und natürlich meldet man die Nummer der RegTP. Inzwischen nach wenigen Wochen (also oft noch vor der nächsten Rechnung) bekommt man dann die Mitteilung über die Sperrung, in der Regel mit folgendem Satz: &#8220;Bitte teilen Sie mir mit, falls dennoch Verbindungen auf Ihrer nächsten Telefonrechnung berechnet werden sollten.&#8221;.</p>
<p>Also hab ich die Nummer mal für 60 € angerufen. Daß sie berechnet wurde, hab ich erst durch die Lastschrift mitbekommen, weil mich die Rechnung aus unerfindlichen Gründen nicht erreicht hat (aber bei o2 kriegt man ja online Duplikate), daß sie gesperrt wurde, nur auf der Website der BNetzA, weil man mich aus unerfindlichen Gründen nicht informiert hat. Naja, wie gesagt, steht zum Glück auf der Website.</p>
<p>Also bei o2 angerufen: Die Call-Center-Agentin mußte zweimal rückfragen (&#8220;Danke, daß Sie gewartet haben!&#8221;) und erzählte mir dann, solange die Nummer geschaltet sei, müsse o2 die berechnen. Ich solle mich an die <a href="http://www.bundesnetzagentur.de/">BNetzA</a> wenden.</p>
<p>OK, das hab ich auch getan:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte Damen und herren,</p>
<p>wie ich Ihrer Website unter<br />
<a href="http://www.bundesnetzagentur.de/enid/5933a38b57226514f23727050f1d7c68,0/Ma_nahmen_gegen_Rufnummernmissbrauch__Dialer_und_Sprachtelefonie/Liste_eingeleiteter_Ma_nahmen_1cl.html">[1]</a><br />
 entnehmen konnte, wurde die Rufnummer 9003775037 mit Bescheid vom<br />
29.9.2006 zum 5.10.2006 abgeschaltet und ein Rechnungslegungs- und<br />
Inkassoverbot rückwirkend ab dem 7.9.2006 erlassen.</p>
<p>Trotzdem finde ich auf meiner o2-Rechnung vom 6.10.2006 folgende Posten:</p>
<p>Datum      Zeit        Nummer        Dauer         Betrag (excl. USt)<br />
09.09.2006 10:47:01    09003775037   00:02:35      4,4539<br />
09.09.2006 20:34:00    09003775037   00:27:37      47,6139</p>
<p>Offenbar wurde das Rechnungslegungsverbot also nicht beachtet. Ich bitte<br />
Sie, dies geeignet zu ahnden.</p>
<p>Der o2-Kundenservice, den ich gerade telefonisch kontaktiert habe, war<br />
der Meinung, daß o2 diese Nummern berechnen müsse, so lange die Nummern<br />
geschaltet und erreichbar sind. Daß das Rechnungslegungs- und<br />
Inkassoverbot nur gegenüber dem Netzbetreiber ausgesprochen wird, in<br />
dessen Netz die Nummer geschaltet ist, stellt insofern offenbar einen<br />
wesentlichen Verbraucherschutzmangel dar, insbesondere, wenn &#8211; wie in<br />
diesem Fall &#8211; die Teilnehmernetzbetreiber nicht willens sind, die<br />
Rechnungslegung solcher Verbindungen zu stornieren. Das<br />
Rechnungslegungsverbot läuft auf diese Weise offensichtlich ins Leere.</p>
<p>Es wäre nett, wenn Sie mir mitteilen könnten, in wessen Netz die Nummer<br />
geschaltet ist, damit ich meine Erstattungsansprüche gegen diesen<br />
Netzbetreiber (der gegen das Rechnungslegungsverbot verstoßen hat)<br />
geltend machen kann. In der 0900-Suchmaschine auf Ihrer Website unter<br />
<a href="http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno900.asp?USessionID=0&#038;sStartDS=1&#038;sScriptID=59&#038;ruf_nr=3775037&#038;Suche=Absenden">[2]</a><br />
ist diese Information nicht enthalten.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Jens Müller</p></blockquote>
<p>Was für ein Sumpf &#8211; kann man den bitte endlich mal trockenlegen?</p>
<p>To be continued &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Gefahrenabwehrmaßnahmen gegen Nichtstörer</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/07/28/gefahrenabwehrmasnahmen-gegen-nichtstorer/</link>
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		<pubDate>Fri, 28 Jul 2006 18:36:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine sehr prägnante Formel dazu habe ich gerade in BVerfG, 2 BvR 1295/05 vom 27.6.2006, Absatz-Nr. 17, gefunden: Denn jedenfalls ist es unvereinbar mit den Grundsätzen rechtsstaatlicher Zurechnung, wenn die Gefahr, dass bestimmte Personen sich in rechtswidriger Weise verhalten, nicht &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/07/28/gefahrenabwehrmasnahmen-gegen-nichtstorer/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine sehr prägnante Formel dazu habe ich gerade in BVerfG, <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060627_2bvr129505.html">2 BvR 1295/05 vom 27.6.2006</a>, Absatz-Nr. 17, gefunden:</p>
<blockquote><p>Denn jedenfalls ist es unvereinbar mit den Grundsätzen rechtsstaatlicher Zurechnung, wenn die Gefahr, dass bestimmte Personen sich in rechtswidriger Weise verhalten, nicht im Regelfall vorrangig diesen Personen zugerechnet und nach Möglichkeit durch ihnen gegenüber zu ergreifende Maßnahmen abgewehrt wird, sondern ohne weiteres Dritte oder gar die potentiellen Opfer des drohenden rechtswidrigen Verhaltens zum Objekt eingreifender Maßnahmen der Gefahrenabwehr gemacht werden (vgl.BVerfGE 69, 315 <360 f.> ; siehe auch, speziell zur Verlegung eines Gefangenen wegen Fehlverhaltens Dritter, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. September 2005 &#8211; 2 BvR 1651/03 &#8211; StV 2006, S. 146 f.). Rechtsstaatliche Zurechnung muss darauf ausgerichtet sein, nicht rechtswidriges, sondern rechtmäßiges Verhalten zu begünstigen (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2006, &#8211; 2 BvR 669/04 -, Rn. 63 f.; www.bverfg.de). Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn, wie im vorliegenden Fall, Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres &#8211; und in Grundrechte eingreifend &#8211; gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergiffen werden.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Nationale Symbole</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/07/09/nationale-symbole/</link>
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		<pubDate>Sun, 09 Jul 2006 15:57:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Commonwealth of Massachusetts hat eine ziemliche Menge an staatlichen Symbolen (via Blogamt). Lest es einfach selbst, sonst würdet ihr es nicht glauben. Als ich das gelesen habe, ist mir folgender Gedanke gekommen: Es wird in Deutschland ja als Recht &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/07/09/nationale-symbole/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Commonwealth of Massachusetts hat eine ziemliche Menge an <a href="http://www.mass.gov/legis/laws/mgl/gl-2-toc.htm">staatlichen Symbolen</a> (via <a href="http://blogamt.wordpress.com/2006/07/08/infoschnipsel-2/">Blogamt</a>). Lest es einfach selbst, sonst würdet ihr es nicht glauben.</p>
<p>Als ich das gelesen habe, ist mir folgender Gedanke gekommen: Es wird in Deutschland ja als Recht des Bundespräsidenten gesehen, die Symbole des Staates festzulegen (jedenfalls gilt das für die Nationalhymne). Ob das nur für &#8220;herkömmliche&#8221; staatliche Symbole gilt?</p>
<p>Wäre doch cool, wenn der <a href="http://www.bundespraesident.de/">Bundespräsident</a> die Eiche zum offiziellen Baum, den Adler zum offiziellen Vogel und den Schäferhund zum offiziellen Hund der Bundesrepublik Deutschland erklären würde &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>FIFA-Marke gelöscht</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/04/27/fifa-marke-geloscht/</link>
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		<pubDate>Thu, 27 Apr 2006 19:00:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sport]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Endlich, und rechtzeitig vor der WM: Die Löschung der Marke &#8220;Fußball WM 2006&#8243; wurde jetzt vom BGH bestätigt. Genug Geld wird die FIFA an der WM trotzdem verdienen, und der deutsche Staat eine Menge zuschießen. Warum werden solche Sportgroßereignisse eigentlich &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/04/27/fifa-marke-geloscht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Endlich, und rechtzeitig vor der WM: Die Löschung der Marke &#8220;Fußball WM 2006&#8243; <a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,413448,00.html">wurde jetzt vom BGH bestätigt</a>. Genug Geld wird die FIFA an der WM trotzdem verdienen, und der deutsche Staat eine Menge zuschießen.</p>
<p>Warum werden solche Sportgroßereignisse eigentlich immer von irgendwelchen transnationalen Konzernen wie der FIFA oder dem IOC organisiert? Kann das nicht viel besser zum Beispiel die <a href="http://www.unesco.int/">UNESCO</a> erledigen?</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Canberra</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/03/13/canberra/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/03/13/canberra/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 13 Mar 2006 19:20:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Australien 2005]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[So, leicht verspätet noch ein kurzer Bericht über Canberra. Als wir dort ankamen, regnete es gerade in Strömen &#8211; eine gute Gelegenheit, das Parlament anzuschauen, das sogar eine kostenlose Tiefgarage hat. Los ging es mit einer recht scharfen Sicherheitskontrolle (schärfer &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/03/13/canberra/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So, leicht verspätet noch ein kurzer Bericht über Canberra. Als wir dort ankamen, regnete es gerade in Strömen &#8211; eine gute Gelegenheit, das <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Australian_Parliament">Parlament</a> anzuschauen, das sogar eine kostenlose Tiefgarage hat.</p>
<p>Los ging es mit einer recht scharfen Sicherheitskontrolle (schärfer als an den meisten Flughäfen, allerdings nicht ganz so scharf wie in Frankfurt). Als wir dann drinnen waren, haben wir uns noch fix einer Führung angeschlossen, die wenige Minuten vorher begonnen hatte. War eine sehr gute Mischung aus Trivia und handfesten Informationen.</p>
<p>Sehr interessant ist zum Beispiel folgender <a href="http://scaleplus.law.gov.au/html/pasteact/1/641/0/PA000160.htm">Artikel</a> der <a href="http://scaleplus.law.gov.au/html/pasteact/1/641/top.htm">Verfassung</a>:</p>
<blockquote><p> The legislative power of the Commonwealth shall be vested in a Federal Parliament, which shall consist of the Queen, a Senate, and a House of Representatives, and which is hereinafter called The Parliament, or The Parliament of the Commonwealth.</p></blockquote>
<p>Erstmal finde ich es schon seltsam genug, die Queen als Teil des Parlaments anzusehen. Allerdings habe ich vermutlich die Bedeutung des Begriffes <em>Parlament</em> in der angelsächsischen Rechtstradition immer noch nicht vollständig begriffen.</p>
<p>Stutzig hat mich dann auch gemacht, daß tatsächlich von der Queen die Rede ist. Allerdings heißt es <a href="http://scaleplus.law.gov.au/html/pasteact/1/641/0/PA000060.htm">in der Verfassung</a> auch:</p>
<blockquote><p> The provisions of this Act referring to the Queen shall extend to Her Majesty&#8217;s heirs and successors in the sovereignty of the United Kingdom.</p></blockquote>
<p>Wieder etwas, was mich verwundert. Erstens erschließt sich mir die volle Bedeutung des Satzes nicht, aber anscheinend soll das ja irgendwie einen Verweis auf die Thronfolgeregelung des Vereinigten Königreichs darstellen.</p>
<p>Das relativiert dann auch die Aussagen im Wikipedia-Artikel über die <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Statute_of_Westminster_1931#Implications_for_succession_to_the_throne">Statute of Westminster</a>:</p>
<blockquote><p>The preamble to the Statute of Westminster sets out conventions which impact on attempts to change the rules of succession to the Crown. The second paragraph of the preamble to the Statute reads:</p>
<blockquote><p>And whereas it is meet and proper to set out by way of preamble to this Act that, inasmuch as the Crown is the symbol of the free association of the members of the British Commonwealth of Nations, and as they are united by a common allegiance to the Crown, it would be in accord with the established constitutional position of all the members of the Commonwealth in relation to one another that any alteration in the law touching the Succession to the Throne or the Royal Style and Titles shall hereafter require the assent as well of the Parliaments of all the Dominions as of the Parliament of the United Kingdom:</p></blockquote>
<p>This means, for example, that any change to the Act of Settlement&#8217;s provisions barring Roman Catholics from the throne or giving male heirs precedence over females would require the unanimous consent of the parliaments of all the other Commonwealth realms if the unity of the Crown is to be retained. The preamble does not itself contain enforceable provisions, so the preamble merely expresses a constitutional convention, albeit one fundamental to the basis of the relationship between the Commonwealth Realms. (Of course, as sovereign nations, each is free to withdraw from the arrangement, using their respective process for constitutional amendment, and no longer be united through common allegiance to the Crown.)</p></blockquote>
<p>(Zitat aus der Wikipedia, unter <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Text_of_the_GNU_Free_Documentation_License">GFDL-Lizenz</a>)</p>
<p>Australien scheint muß ja anscheinend nicht mehr gesondert seine Thronfolgeregelung ändert, auch wenn politische Vernunft wohl eine Konsultation gebietet.</p>
<p>Die Parlamentseröffnung, bei der die Königin, ggf. vertreten durch ihren Governor-General, zugegen ist, findet im <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Australian_Senate">Senat</a> statt, weil die Queen <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Australian_House_of_Representatives">das Repräsentantenhaus</a> nicht betreten darf.</p>
<p>Vom Parlamentsgebäude gibt es außerdem einen schönen Ausblick über die Stadt in alle Richtungen, insbesondere entlang der (ja dementsprechend angelegten) Hauptstraßen &#8230;</p>
<p>Danach waren wir dann auf dem Telstra Tower. Der ist zwar nicht besonders hoch, steht aber auf einem Hügel. Von da sieht man die ganze Stadt und noch mehr Grün, so groß ist die Stadt nämlich nicht. Genau genommen ist sie sogar ziemlich verschlafen. Am nächsten Tag (Samstag mittag) wollten wir zu einer im Lonely Planet empfohlenen Bar, wo es günstiges Essen geben sollte. Die war dann nicht in der Nähe der Uni, sondern <em>auf</em> dem Campus, und der war ausgestorben &#8211; klar, Anfang Januar sind Sommerferien. Und in Australien scheint es keinen Ferienbetrieb so wie hier zu geben. Das bringt das Konzept Campus-Universität (mit der Bedeutung von Campus, wie sie im internationalen Sprachgebrauch gilt) halt auch so mit sich. Entsprechend war die dann auch zu.</p>
<p>Geöffnet hatten allerdings die Museen, die wir uns angeschaut haben. Am Vormittag das <a href="http://www.nma.gov.au/">National Australian Museum</a>, am Nachmittag das <a href="http://www.awm.gov.au/">Australian War Memorial</a>.</p>
<p>Das NAM hat Ausstellungen zu so ziemlich allen Gebieten der australischen Geschichte, Kultur, Natur, etc. Die Ausstellungen sind auch super aufbereitet, aber alles anzuschauen, ist doch sehr anstrengend. Umfassend ist auch die Ausstellung von Aboriginal Art.</p>
<p>Das War Memorial ist für den deutschen Geschmack ziemlich pompös geraten. Metallplaketten mit den Namen aller Gefallenen, Mosaike, etc. Und ergänzt wird das Ganze durch ein umfassendes militärgeschichtliches Museum. Nicht so wirklich mein Steckenpferd, aber wen so etwas interessiert, wird sicher begeistert sein.</p>
<p>Und viel mehr gibt es in Canberrra dann in 24 Stunden auch nicht zu sehen &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Streikbrecher</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/02/26/streikbrecher/</link>
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		<pubDate>Sun, 26 Feb 2006 21:06:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[In Osnabrück setzt der städtische Abfallwirtschaftsbetrieb Ein-Euro-Jobber in der Müllabfuhr als Streikbrecher ein (via Indymedia). IMO ganz klar rechtswidrig. Mir unverständlich ist aber, warum ver.di nicht einfach den Ein-Euro-Jobbern zwei Euro pro Stunde Streikgeld bezahlt. Die Koalitionsfreiheit gilt meiner Meinung &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/02/26/streikbrecher/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Osnabrück setzt der städtische <a href="http://www.osnabrueck.de/verkehr/1295.html">Abfallwirtschaftsbetrieb</a> <a href="http://nds-bremen.verdi.de/presse/pressemitteilungen/showNews?id=4cd136aa-9c9e-11da-6295-000e0c66dc60">Ein-Euro-Jobber in der Müllabfuhr als Streikbrecher</a> ein (via <a href="http://de.indymedia.org/2006/02/139155.shtml">Indymedia</a>). IMO ganz klar rechtswidrig.</p>
<p>Mir unverständlich ist aber, warum ver.di nicht einfach den Ein-Euro-Jobbern<strong> zwei Euro pro Stunde</strong> Streikgeld bezahlt. Die <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/9.html">Koalitionsfreiheit</a> gilt meiner Meinung nach auch für in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung beschäftigte. Das Grundgesetz beschränkt sie nämlich keineswegs auf Arbeitnehmer. Für Beamte ergibt sich die Beschränkung aus dem Grundgesetz selbst (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/33.html">Artikel 33</a> Absatz 5), für Auszubildende beispielsweise ist dieses Grundrecht selbstverständlich anerkannt.</p>
<p>Jedenfalls bringt es wahrscheinlich schon viel, sich einfach bei der <a href="http://www.osnabrueck.de/politik/5008.html">zuständigen</a> <a href="http://www.osnabrueck.de/politik/1303.html">Stelle</a> zu beschweren, übrigens <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/17.html">auch ein Grundrecht</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Elektronischer Bundesanzeiger</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/02/23/elektronischer-bundesanzeiger/</link>
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		<pubDate>Wed, 22 Feb 2006 23:39:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Web]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/02/23/elektronischer-bundesanzeiger/</guid>
		<description><![CDATA[Ausweislich einer Pressemitteilung des BMJ wurde gestern erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte eine Rechtsverordnung in elektronischer Form verkündet, und zwar die Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung des BMELV vom 19. Februar 2006 (via dsrm). Finden tut man die im elektronischen Bundesanzeiger, und zwar, indem &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/02/23/elektronischer-bundesanzeiger/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ausweislich einer <a href="http://www.bmj.de/enid/38f69d4253444f4640dbe59e59f5021c,7bf15e707265737365617274696b656c5f6964092d0932333835093a096d795f79656172092d0932303036093a096d795f6d6f6e7468092d093032093a095f7472636964092d0932333835/Presse/Pressemitteilungen_58.html">Pressemitteilung des BMJ</a> wurde gestern erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte eine Rechtsverordnung in elektronischer Form verkündet, und zwar die Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung des BMELV vom 19. Februar 2006 (<a href="http://groups.google.com/group/de.soc.recht.misc/browse_frm/thread/990a2ecd23d4f406/97ee1fdbb4f6afcc">via dsrm</a>).</p>
<p>Finden tut man die im <a href="http://www.ebundesanzeiger.de/">elektronischen Bundesanzeiger</a>, und zwar, indem man sich jedes Mal neu durchklickt.</p>
<p><a href="https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=37410a00b38072b0f786a852ef6272c6&#038;page.navid=officiallisttoofficialdetail&#038;publication_search_official.selected=01788ead7a4a8ff8&#038;publication_search_official.destHistoryId=1">Direkte Links</a> sind nämlich wegen Session-IDs nicht möglich.</p>
<p>Eine entsprechende Anfrage:</p>
<blockquote><p>Guten Morgen,</p>
<p>gerade wollte ich ein Dokument<a href="https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=37410a00b38072b0f786a852ef6272c6&#038;page.navid=officiallisttoofficialdetail&#038;publication_search_official.selected=01788ead7a4a8ff8&#038;publication_search_official.destHistoryId=1">[1]</a> aufrufen, auf das ich mir gestern ein<br />
Bookmark gesetzt hatte.</p>
<p>Ziemlich überrascht war ich, als ich folgende Meldung bekam:</p>
<blockquote><p>Fehler</p>
<p>Sie haben längere Zeit keine Eingaben mehr gemacht oder es ist ein<br />
Fehler aufgetreten.</p>
<p>Aus Sicherheitsgründen wurde Ihre Sitzung beendet. Bitte starten Sie die<br />
Suche neu.</p></blockquote>
<p>Was für Sicherheitsgründe sollen das bitte sein?</p>
<p>Kann man da nicht einfach eine neue Session anlegen und das gewünschte<br />
Dokument anzeigen?</p>
<p>Argumente, warum dauerhafte URLs wichtig sind, gibt es z.B. <a href="http://www.useit.com/alertbox/990321.html">hier</a>.</p>
<p>Freundliche Grüße,</p>
<p>Jens Müller</p></blockquote>
<p>Offenbar konnte oder wollte man das aber nicht verstehen, die Antwort war nämlich:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Müller,</p>
<p>wenn Sie bei uns recherchieren, bewegen Sie sich in einer so genannten<br />
&#8220;Session&#8221;. Diese ist 30 Minuten gültig, wenn Sie keine weiteren Eingaben<br />
tätigen. Dies gilt auch für die gefundene Veröffentlichung. Setzen Sie<br />
ein Lesezeichen, ist dies nach 30 Minuten ungültig geworden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Xxxxxxx Yyyyyyyyyyyy<br />
Stabsstelle<br />
Planung und Entwicklung elektronischer Publikationsplattformen</p></blockquote>
<p>Und die erste in elektronischer Form bekanntgemachte Verordnung ist dann auch selbst handwerklich von eher dürftiger Qualität. &#8220;jeweils in Verbindung mit § 79 Abs. 1, des Tierseuchengesetzes&#8221; &#8211; der erste Zeichensatzfehler gleich in der Einleitungsformel &#8230; Die Einleitung &#8220;Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:&#8221; von § 2 paßt ja für Nr. 1 noch ganz gut, für Nr. 2 bis 5 eher nicht. </p>
<p>Nochmal Wolfgang:</p>
<blockquote><p>Schlimmer ist die untechnische Rechtssprache. Das hätte früher die <a href="http://www.bmj.de/rechtsfoermlichkeit/index.htm">Rechtsförmlichkeit</a>s<a href="http://www.bmj.de/rechtsfoermlichkeit/inhalt/ta1.htm">prüfung</a> des <a href="http://www.bmj.de/">BMJ</a> nicht passiert. </p></blockquote>
<p>Um beide Punkte werde ich mich ggf. nochmal kümmern &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Abschuß abgeblasen</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/02/17/abschus-abgeblasen/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2006 23:44:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Vorgestern hat das Bundesverfassungsgericht endlich seine lang erwartete Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz getroffen. Und dessen Abschußparagraph ist nicht nur aus Kompetenzgründen (die Voraussetzungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren sind nicht erfüllt), sondern auch wegen Verletzung des Grundrechts auf Leben &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/02/17/abschus-abgeblasen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vorgestern hat das Bundesverfassungsgericht endlich seine lang erwartete <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705.html">Entscheidung</a> zum Luftsicherheitsgesetz getroffen.</p>
<p>Und dessen Abschußparagraph ist nicht nur aus Kompetenzgründen (die Voraussetzungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren sind nicht erfüllt), sondern auch wegen Verletzung des Grundrechts auf Leben und der Menschenwürdegarantie verfassungswidrig:</p>
<blockquote><p>Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.</p></blockquote>
<p>(3. Leitsatz)</p>
<p>Und daraus folgt dann (Nr. 1 des Urteilstenors):</p>
<blockquote><p>§ 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes vom 11. Januar 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 78) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 87 a Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 2 und 3 sowie in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.</p></blockquote>
<p>Den Schutzbereich des Grundrechts auf Leben erläutert das Gericht so (Rn. 85):</p>
<blockquote><p>Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet das Recht auf Leben als Freiheitsrecht (vgl. BVerfGE 89, 120 &lt;130>). Mit diesem Recht wird die biologisch-physische Existenz jedes Menschen vom Zeitpunkt ihres Entstehens an bis zum Eintritt des  Todes unabhängig von den Lebensumständen des Einzelnen, seiner körperlichen und seelischen Befindlichkeit, gegen staatliche Eingriffe geschützt. Jedes menschliche Leben ist als solches gleich wertvoll (vgl.BVerfGE 39, 1 &lt;59>).</p></blockquote>
<p>Und natürlich wird darin durch die gesetzliche Abschußermächtigung eingegriffen:</p>
<blockquote><p>Die Inanspruchnahme der Ermächtigung zur unmittelbaren Einwirkung mit Waffengewalt auf ein Luftfahrzeug nach § 14 Abs. 3 LuftSiG führt praktisch immer zu dessen Absturz. Dieser wiederum hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod, also die Vernichtung des Lebens aller seiner Insassen zur Folge.</p></blockquote>
<p>Neben vielen rein formalen Argumenten zu den Kompetenznormen des Grundgesetzes bringt das Gericht auf den Punkt, was die Bundeswehr im Inneren nicht darf (Rn. 115f.):</p>
<blockquote><p>Darüber hinaus ist der wehrverfassungsrechtliche Rahmen des Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG vor allem deshalb überschritten, weil auch im Fall des überregionalen Katastrophennotstands ein Einsatz der Streitkräfte mit typisch militärischen Waffen von Verfassungs wegen nicht erlaubt ist.</p>
<p>[Unterstützung der Polizei bei Unglücksfällen] Dass diese bei einem solchen Einsatz spezifisch militärische Waffen verwenden dürfen, wie sie für eine Maßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG benötigt werden, ist dagegen nicht vorgesehen. Der Wortlaut des Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG, der den Streitkräfteeinsatz lediglich &#8220;zur Unterstützung&#8221; der Polizeikräfte der Länder, also wiederum nur bei Wahrnehmung einer Landesaufgabe, erlaubt, und der daraus ersichtliche Regelungszweck der bloßen Unterstützung der Länder durch den Bund schließen einen Einsatz mit militärtypischer Bewaffnung im Lichte des Art. 87 a Abs. 2 GG vielmehr auch bei der Bekämpfung überregionaler Katastrophennotstände aus.</p></blockquote>
<p>Das ist es, was das Grundgesetz verhindern will: Daß der Alltag vom Militär geprägt und die Bundesrepublik ohne militärischen Angriff von uns selbst zum Kriegsgebiet gemacht wird. Nennen wir es doch einfach Grundrecht auf Frieden &#8230;</p>
<p>Sehr interessant und tiefgehend wird dann die Argumentation, daß auch die Menschenwürdegarantie betroffen ist (Rn. 118):</p>
<blockquote><p>§ 14 Abs. 3 LuftSiG steht darüber hinaus im Hinblick auf die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG (aa) auch materiell mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht in Einklang, soweit er es den Streitkräften gestattet, Luftfahrzeuge abzuschießen, in denen sich Menschen als Opfer eines Angriffs auf die Sicherheit des Luftverkehrs im Sinne des § 1 LuftSiG befinden (bb).</p></blockquote>
<p>Hier erläutert das Gericht die Bedeutung des Rechts auf Leben für die Menschenwürde (Rn. 119, 120):</p>
<blockquote><p>Das menschliche Leben ist die vitale Basis der Menschenwürde als tragendem Konstitutionsprinzip und oberstem Verfassungswert (vgl.BVerfGE 39, 1 &lt;42>; 72, 105 &lt;115>; 109, 279 &lt;311> ). Jeder Mensch besitzt als Person diese Würde, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen körperlichen oder geistigen Zustand, seine Leistungen und seinen sozialen Status (vgl.BVerfGE 87, 209 &lt;228>; 96, 375 &lt;399>). Sie kann keinem Menschen genommen werden. Verletzbar ist aber der Achtungsanspruch, der sich aus ihr ergibt (vgl. BVerfGE 87, 209 &lt;228>). Das gilt unabhängig auch von der voraussichtlichen Dauer des individuellen menschlichen Lebens (vgl. BVerfGE 30, 173 &lt;194> zum Anspruch des Menschen auf Achtung seiner Würde selbst nach dem Tod).</p>
<p>Dem Staat ist es im Hinblick auf dieses Verhältnis von Lebensrecht und Menschenwürde einerseits untersagt, durch eigene Maßnahmen unter Verstoß gegen das Verbot der Missachtung der menschlichen Würde in das Grundrecht auf Leben einzugreifen. Andererseits ist er auch gehalten, jedes menschliche Leben zu schützen.</p></blockquote>
<p>Zur Schutzplicht des Staates führt es dann aus (Rn. 121):</p>
<blockquote><p>Ausgehend von der Vorstellung des Grundgesetzgebers, dass es zum Wesen des Menschen gehört, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich frei zu entfalten, und dass der Einzelne verlangen kann, in der Gemeinschaft grundsätzlich als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt zu werden (vgl.BVerfGE 45, 187 &lt;227 f.> ), schließt es die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde vielmehr generell aus, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen (vgl.BVerfGE 27, 1 &lt;6>); 45, 187 &lt;228>; 96, 375 &lt;399> ). Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt (vgl.BVerfGE 30, 1 &lt;26>; 87, 209 &lt;228>; 96, 375 &lt;399> ), indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt (vgl.BVerfGE 30, 1 &lt;26>; 109, 279 &lt;312 f.> ). Wann eine solche Behandlung vorliegt, ist im Einzelfall mit Blick auf die spezifische Situation zu konkretisieren, in der es zum Konfliktfall kommen kann (vgl.BVerfGE 30, 1 &lt;25>; 109, 279 &lt;311>).</p></blockquote>
<p>Es schildert dann die Entführungssituation, in der ein Flugzeug zur Tatwaffe umfunktioniert werden soll, und schildert, wie sie dem Staat ausgeliefert sind (Rn. 123, 124):</p>
<blockquote><p>[...]In dieser Extremsituation, die zudem durch die räumliche Enge eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs geprägt ist, sind Passagiere und Besatzung typischerweise in einer für sie ausweglosen Lage. Sie können ihre Lebensumstände nicht mehr unabhängig von anderen selbstbestimmt beeinflussen.</p>
<p>Dies macht sie zum Objekt nicht nur der Täter. Auch der Staat, der in einer solchen Situation zur Abwehrmaßnahme des § 14 Abs. 3 LuftSiG greift, behandelt sie als bloße Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutze anderer. Die Ausweglosigkeit und Unentrinnbarkeit, welche die Lage der als Opfer betroffenen Flugzeuginsassen kennzeichnen, bestehen auch gegenüber denen, die den Abschuss des Luftfahrzeugs anordnen und durchführen. Flugzeugbesatzung und -passagiere können diesem Handeln des Staates auf Grund der von ihnen in keiner Weise beherrschbaren Gegebenheiten nicht ausweichen, sondern sind ihm wehr- und hilflos ausgeliefert mit der Folge, dass sie zusammen mit dem Luftfahrzeug gezielt abgeschossen und infolgedessen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit getötet werden. Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.</p></blockquote>
<p>Den Abschuß eines Luftfahrzeugs aufgrund gesetzlicher Ermächtigung bezeichnet es als &#8220;unvorstellbar&#8221;:</p>
<blockquote><p>Auch wenn sich im Bereich der Gefahrenabwehr Prognoseunsicherheiten vielfach nicht gänzlich vermeiden lassen, ist es unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich wie die Besatzung und die Passagiere eines entführten Luftfahrzeugs in einer für sie hoffnungslosen Lage befinden, gegebenenfalls sogar unter Inkaufnahme solcher Unwägbarkeiten vorsätzlich zu töten.</p></blockquote>
<p>Es setzt sich dann noch mit einigen des öfteren geäußerten absurden Argumenten auseinander (Rn. 131, 132, 134):</p>
<blockquote><p>So kann &#8211; anders als gelegentlich argumentiert wird &#8211; nicht angenommen werden, dass derjenige, der als Besatzungsmitglied oder Passagier ein Luftfahrzeug besteigt, mutmaßlich in dessen Abschuss und damit in die eigene Tötung einwilligt, falls dieses in einen Luftzwischenfall im Sinne des § 13 Abs. 1 LuftSiG verwickelt wird, der eine Abwehrmaßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG zur Folge hat. Eine solche Annahme ist ohne jeden realistischen Hintergrund und nicht mehr als eine lebensfremde Fiktion.</p>
<p>Auch die Einschätzung, diejenigen, die sich als Unbeteiligte an Bord eines Luftfahrzeugs aufhalten, das im Sinne des § 14 Abs. 3 LuftSiG gegen das Leben anderer Menschen eingesetzt werden soll, seien ohnehin dem Tode geweiht, vermag der mit einer Einsatzmaßnahme nach dieser Vorschrift im Regelfall verbundenen Tötung unschuldiger Menschen in einer für sie ausweglosen Lage nicht den Charakter eines Verstoßes gegen den Würdeanspruch dieser Menschen zu nehmen. Menschliches Leben und menschliche Würde genießen ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. oben unter C I, II 2 b aa). Wer dies leugnet oder in Frage stellt, verwehrt denjenigen, die sich wie die Opfer einer Flugzeugentführung in einer für sie alternativlosen Notsituation befinden, gerade die Achtung, die ihnen um ihrer menschlichen Würde willen gebührt ([...]).</p>
<p>Eine andere Beurteilung rechtfertigt auch nicht die Annahme, wer an Bord eines Luftfahrzeugs in der Gewalt von Personen festgehalten werde, die das Luftfahrzeug im Sinne des § 14 Abs. 3 LuftSiG als Tatwaffe gegen das Leben anderer Menschen einsetzen wollen, sei selbst Teil dieser Waffe und müsse sich als solcher behandeln lassen. Diese Auffassung bringt geradezu unverhohlen zum Ausdruck, dass die Opfer eines solchen Vorgangs nicht mehr als Menschen wahrgenommen, sondern als Teil einer Sache gesehen und damit selbst verdinglicht werden. Mit dem Menschenbild des Grundgesetzes und der Vorstellung vom Menschen als einem Wesen, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen (vgl.BVerfGE 45, 187 &lt;227>), und das deshalb nicht zum reinen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden darf, lässt sich dies nicht vereinbaren.</p></blockquote>
<p>Einer postulierten Pflicht des Einzelnen, sein Leben für das Staatsganze aufzuopfern, hält es zurecht entgegen, daß es vorliegend ja gar nicht &#8220;um die Abwehr von Angriffen, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind&#8221;, geht.</p>
<p>Schließlich hät es fest :</p>
<blockquote><p>Schließlich lässt sich § 14 Abs. 3 LuftSiG auch nicht mit der staatlichen Schutzpflicht zugunsten derjenigen rechtfertigen, gegen deren Leben das im Sinne von § 14 Abs. 3 LuftSiG als Tatwaffe missbrauchte Luftfahrzeug eingesetzt werden soll.</p>
<p>Dem Staat und seinen Organen kommt bei der Erfüllung derartiger Schutzpflichten ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsbereich zu (vgl.BVerfGE 77, 170 &lt;214>; 79, 174 &lt;202>; 92, 26 &lt;46> ). Anders als die Grundrechte in ihrer Funktion als subjektive Abwehrrechte sind die sich aus dem objektiven Gehalt der Grundrechte ergebenden staatlichen Schutzpflichten grundsätzlich unbestimmt (vgl.BVerfGE 96, 56 &lt;64> ). Wie die staatlichen Organe solchen Schutzpflichten nachkommen, ist von ihnen prinzipiell in eigener Verantwortung zu entscheiden (vgl.BVerfGE 46, 160 &lt;164>; 96, 56 &lt;64> ). Das gilt auch für die Pflicht zum Schutz des menschlichen Lebens. [...] <strong>Die Wahl kann aber immer nur auf solche Mittel fallen, deren Einsatz mit der Verfassung in Einklang steht.</strong></p></blockquote>
<p>Es ist eben verfassungsrechtlich nicht zulässig, Leben gegen Leben aufzuwiegen, jedenfalls nicht, das perverse Spiel der Terroristen dadurch erst richtig aufgehen zu lassen, daß man sich auch noch an ihre Stelle begibt. Es wäre für die Terroristen doch ein viel größerer Sieg, nicht einfach nur unschuldige Menschen zu töten, sondern das gleich von dem Staat erledigen zu lassen, der für deren Schutz verantwortlich ist, und auf den bzw. dessen freiheitliche-demokratische Verfassung sie es abstrakt gesehen ja eigentlich abgesehen haben.</p>
<p>Zynisch können im übrigen nur noch Kommentare von Politikern wirken, die im Vorfeld des Urteils auf eine Anleitung gewartet hatten, wie sie das Grundgesetz gegebenenfalls ändern müssen. Einfach Menschenwürdegarantie und Recht auf Leben abschaffen, dann paßt das schon alles.</p>
<p>Wenn wir uns von Terroristen dazu bringen lassen, unsere Freiheit bereitwillig selbst aufzugeben, dann haben sie gewonnen. Und das darf nicht passieren.</p>
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		<title>Ingo Steuer</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/02/15/ingo-steuer/</link>
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		<pubDate>Wed, 15 Feb 2006 21:11:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sport]]></category>
		<category><![CDATA[Zitate]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/02/15/ingo-steuer/</guid>
		<description><![CDATA[Das ist der Eiskunstlauftrainer, der sich seine Olympiateilnahme erklagen mußte, weil ihn das NOK mitfahren lassen wollte. Peter Gauweiler bringt es heute in einem SZ-Kommentar auf den Punkt: Was, wenn mir in diesen lichten Tagen des gesamtdeutschen Neuanfangs das Einzelschicksal &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2006/02/15/ingo-steuer/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist der Eiskunstlauftrainer, der sich seine Olympiateilnahme erklagen mußte, weil ihn das <a href="http://www.nok.de/">NOK</a> mitfahren lassen wollte.</p>
<p><a href="http://www.peter-gauweiler.de/">Peter Gauweiler</a> bringt es heute in einem SZ-Kommentar auf den Punkt:</p>
<blockquote><p>Was, wenn mir in diesen lichten Tagen des gesamtdeutschen Neuanfangs das Einzelschicksal des heute 39 Jahre alten Ingo Steuer vorausgesagt worden wäre? Der war damals junger Mitläufer des alten Regimes [...]. [...] Dass also unser junger Mann nach der Wiedervereinigung ein besseres Leben würde beginnen können, sogar Stabsunteroffizier der Bundeswehr werden und herausragende sportliche Leistungen für Deutschland vollbringen würde &#8211; zu dieser Vorhersage hätten wir alle im Wendejahr erleichtert gesagt: &#8220;Na also!&#8221;</p>
<p>Wäre uns allerdings damals vorausgesagt worden, dass dieser junge Mann [...] im Januar 2006 vom [NOK] unter öffentlicher Anprangerung [...] aus dem deutschen Olympiakader ausgestoßen würde, nicht weil er sich in den fast 16 Jahren, die seit dem Mauerfall ins Land gegangen sind, etwas hätte zuschulden kommen lassen, sondern weil die Berliner Vergangenheitsbeamten  jetzt auch seine Stasi-Akte geordnet und verschlagwortet haben, und weil man im NOK es 16 Jahre nach dem Neuanfang für politisch korrekt hält, &#8220;Mannschaftsmitglieder und Betreuer auf Stasi-Kontakte prüfen zu lassen&#8221; &#8211; uns wäre dies im Morgenschein der Einheit undenkbar, unvorstellbar und absolut verrückt vorgekommen. Das ist es auch noch heute.</p>
<p>Seit der Wende ist fast eine Generation vergangen. In unserem Rechtsstaat verjähren in dieser Zeit selbst schwerste Straftaten [...]. Es ist ein Ausdruck höchster Solidarität, sich von den Fehlern der Vergangenheit betroffen zu fühlen. Aber Betroffensein und aktives Bewältigen ist etwas anderes, als &#8220;wir&#8221; zu sagen und anderen an die Brust zu schlagen oder ins Gesicht.</p>
<p>Eine Maßnahme, die wie gehabt nur getroffen wird, damit die Institution NOK gut da steht (über deren diverse Vergangenheiten auch einiges zu sagen wäre), hat kein ehrliches Bewältigungsziel, sondern einen unguten Zweck. Was hier so offensichtlich propagandistisch geschieht, ist abstoßend.</p></blockquote>
<p>Volle Zustimmung. Abstoßend ist im übrigen nicht nur das Verhalten des NOK, sondern auch, wie sich die Fernsehnachrichten auf das Thema gestürzt haben. Aber daß auch die Tagesschau längst keine seriöse Informationsquelle mehr ist, ist ja nichts Neues. Von irgendwelchen reißerischen &#8220;Polit-Magazinen&#8221; ganz zu schweigen &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Totalitäre Atmosphäre</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/12/07/totalitare-atmosphare/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Dec 2005 21:24:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/12/07/totalitare-atmosphare/</guid>
		<description><![CDATA[Einen interessanten Beitrag von solove habe ich in Concurring Opinions gefunden: Sein Grund, die stichprobenartigen verdachtsunabhängigen Kontrollen von U-Bahn-Fahrgästen in New York abzulehnen, ist nicht, daß sich der Staat damit auf eine totalitäre Gesellschaft zubewegt, sondern die dadurch geschaffene Atmosphäre: &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/12/07/totalitare-atmosphare/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einen interessanten Beitrag von solove habe ich <a href="http://www.concurringopinions.com/archives/2005/12/of_subways_sear.html">in <em>Concurring Opinions</em></a> gefunden:</p>
<p>Sein Grund, die stichprobenartigen verdachtsunabhängigen Kontrollen von U-Bahn-Fahrgästen in New York abzulehnen, ist nicht, daß sich der Staat damit auf eine totalitäre Gesellschaft zubewegt, sondern die dadurch geschaffene Atmosphäre:</p>
<blockquote><p>I am not arguing that we&#8217;re on a slippery slope toward totalitarianism. I am arguing that the &#8220;show of force&#8221; that Jason extols is something that totalitarian societies do, and it has effects on shaping people&#8217;s attitudes and their sense of freedom. It has &#8220;expressive&#8221; content. My argument is not that we&#8217;re going to quickly slide down the slope to Big Brother. Rather, my argument is that the searches and other displays of force Jason speaks about are similar tactics to those used in totalitarian societies. They won&#8217;t necessarily make us into such a society, but they do introduce different elements into our own society that will have some effect. Allowing police to search people as they travel about the city, without any suspicion of wrongdoing, is a significant change in the tone and tenor of life in NYC. Although this will not lead to the government&#8217;s installing telescreens into people&#8217;s homes anytime soon, the subway search policy isn&#8217;t a trivial initiative. Nor are the other displays of force Jason speaks about. They affect the very atmosphere in which we live.</p></blockquote>
<p>Er hält damit auch gegen einen <a href="http://www.concurringopinions.com/archives/2005/12/subway_searches.html">anderen Beitrag</a> in diesem Blog, der diese Kontrollen auch unabhängig von einem konkreten Sicherheitsgewinn positiv bewertet, weil sie eine Machtdemonstration gegenüber Terroristen darstellen und das Sicherheitsgefühl der Bürger erhöhen:</p>
<blockquote><p>The City has taken the view, reasonable in my opinion, that prevention is aided by demonstrating on a regular basis the power of the City’s security forces. Such a demonstration combines awe with surprise. Hercules teams appear suddenly in Times Square. Roadblocks, with heavy weaponry, are set up at the entrance to the Brooklyn Bridge. Grand Central station is in a moment filled with officers. City blocks are cordoned off, with helicopters buzzing overhead.</p>
<p>The subway searches are a part of this strategy. They are one reminder among many that the City is being secured.</p></blockquote>
<p>Das toll zu finden, ist nun wirklich etwas gaga &#8230;</p>
<p>Dazu <a href="http://www.concurringopinions.com/archives/2005/12/rational_securi.html">noch ein Beitrag</a> von solove:</p>
<blockquote><p>The very &#8220;show of force&#8221; that Jason extols has another impact he doesn&#8217;t mention &#8212; it is also a display of police power to all people. Totalitarian societies also would engage in such displays of power &#8212; as a way of programming the population for greater social control and acceptance of that way of life. Jason writes glowingly of &#8220;high-tech surveillance,&#8221; &#8220;city commando teams,&#8221; &#8220;roadblocks,&#8221; &#8220;heavy weaponry,&#8221; &#8220;ity blocks . . . cordoned off,&#8221; and &#8220;helicopters buzzing overhead.&#8221; This description evokes Orwell&#8217;s Big Brother, not New York City.</p></blockquote>
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		<title>Skandalurteil</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Dec 2005 18:09:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die zuständigen Richter (PDF, knapp 1 MB) des LG Hamburg haben heute mal wieder gezeigt, daß auch zwei juristische Staatsexamina nicht vor völliger Rechtsunkenntnis schützen. Nicht nur gegen die klaren Buchstaben des Gesetzes sondern auch gegen den erklärten Willen des &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/12/05/skandalurteil/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/landgericht/zustaendigkeiten/gvp-gesamt-lg,property=source.pdf">zuständigen Richter</a> (PDF, knapp 1 MB)  des <a href="http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/landgericht/start.html">LG Hamburg</a> haben heute mal wieder <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982">gezeigt</a>, daß auch zwei juristische Staatsexamina nicht vor völliger Rechtsunkenntnis schützen.</p>
<p>Nicht nur gegen die klaren Buchstaben des Gesetzes sondern auch gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers entschieden sie auf Betreiben von Universal Boards (nie von gehört, es sei denn, die haben was mit dem Plattenlabel zu tun) und deren Rechtsanwalt <a href="http://www.syndikus.net/">Bernhard Syndikus</a> (siehe auch <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Syndikus">Wikipedia</a>), der übrigens schon einmal wegen Raubkopien <a href="http://es-de-we.net/v4/content/2004/09/17/bernhard-syndikus-hinter-gittern/">in Untersuchungshaft saß</a> (<em>Hart aber gerecht</em>, oder so ähnlich), der Heise-Verlag sei auch für Forumsbeiträge verantwortlich, von deren rechtswidrigem Inhalt er keine Kenntnis hat.</p>
<p>Und da dem Richter wohl irgendwann die sachlichen Argumente ausgingen, wurde er halt pampig:</p>
<blockquote><p>So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass &#8220;die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen&#8221;.</p></blockquote>
<p>Eher andersrum: Es kann wohl kaum angehen, daß Heise irgendwelchen dahergelaufenen Abmahnanwälten hinterherlaufen muß. Nicht Heise hat Rechtsverletzungen begangen, sondern seine Nutzer. Der Gesetzgeber hat das erkannt, Hamburger Richter offenbar nicht. Die beschränken lieber die Meinungsäußerungsfreiheit im Internet. Mein Tipp: Nach China oder Rußland oder Kuba schicken, da gelten solche Methoden sicher als fortschrittlich. In einem Land mit freiheitlich-demokratischem Staatswesen haben solche Leute zumindest im Justizdienst jedenfalls nichts verloren.</p>
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		<title>Mammutverfahren</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/08/05/mammutverfahren/</link>
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		<pubDate>Fri, 05 Aug 2005 08:38:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[In Köln hat Stuttgart ein Mammutverfahren über die Verteilung der Gewerbesteuerzahlungen der Telekom angestoßen. Beteiligt sind bis zu 14.302 Städte und Gemeinden als Beigeladene. Verhandlungsraum wird dann womöglich die KölnArena. Die Kölner Tourismusbranche freut sich bestimmt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Köln hat Stuttgart ein Mammutverfahren über die Verteilung der Gewerbesteuerzahlungen der Telekom <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/62490">angestoßen</a>. Beteiligt sind bis zu 14.302 Städte und Gemeinden als Beigeladene.</p>
<p>Verhandlungsraum wird dann womöglich die KölnArena. Die Kölner Tourismusbranche freut sich bestimmt.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Richterschelte aus Karlsruhe</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/06/26/richterschelte-aus-karlsruhe/</link>
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		<pubDate>Sun, 26 Jun 2005 11:50:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/06/26/richterschelte-aus-karlsruhe/</guid>
		<description><![CDATA[Kleine Erinnerungsauffrischung: Herr G. hatte vergeblich versucht, ein Umgangsrecht mit seinem im August 1999 geborenen unehelichen Sohn gerichtlich zu erstreiten. Im September 2001 erhob er deshalb beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Individualbeschwerde. Mit Urteil vom 26. Februar 2004 erklärte eine &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/06/26/richterschelte-aus-karlsruhe/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kleine Erinnerungsauffrischung: Herr G. hatte vergeblich versucht, ein Umgangsrecht mit seinem im August 1999 geborenen unehelichen Sohn gerichtlich zu erstreiten.</p>
<p>Im September 2001 erhob er deshalb beim <a href="http://www.echr.coe.int/">Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte</a> Individualbeschwerde. Mit Urteil vom 26. Februar 2004 erklärte eine Kammer der Dritten Sektion des Gerichtshofs einstimmig, daß die Sorgerechtsentscheidung und der Ausschluss des Umgangsrechts eine Verletzung von Art. 8 EMRK darstellten (vgl. <a href="http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/Dokumente_auf_Deutsch/Volltext/Urteile/20040226-Goerguelue-U.asp">EGMR, No. 74969/01, Urteil vom 26. Februar 2004 – Görgülü</a>).</p>
<p>Das Amtsgericht übertrug ihm daraufhin die alleinige elterliche Sorge und ordnete ein einstweiliges Umgangsrecht an. Das Oberlandesgericht Naumburg setzte zunächst mit Beschluss vom 30. März 2004 die einstweilige Anordnung außer Vollzug und hob diese mit weiterem Beschluss vom 30. Juni 2004 auf.</p>
<p>Dagegen erhob er dann Verfassungsbeschwerde, die der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 14. Oktober 2004 <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html">entschied</a> und damit der Verfassungsbeschwerde stattgab:</p>
<blockquote><p>Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung. Sowohl die fehlende Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des Gerichtshofs als auch deren gegen vorrangiges Recht verstoßende schematische &#8220;Vollstreckung&#8221; können gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen.</p></blockquote>
<p>Danach ging die Justizposse erst richtig los. Nach der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde traf das AG Wittenberg erstmal eine vorläufige Umgangsregelung. Die Richter am OLG Naumburg fühlten sich etwas zu sicher und hoben diese Entscheidung auf. Auf eine weitere Verfassungsbeschwerde von Herrn G. hat das Bundesverfassungsgericht die Oberrichter erstmal per <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20041228_1bvr279004">einstweiliger Anordnung</a> <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/03/rechtsbeugung-in-naumburg/">zurückgepfiffen und dabei ordentlich Tacheles geredet</a>.</p>
<p>Am 10. Juni kam dann die <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20050610_1bvr279004.html">Entscheidung in der Hauptsache</a>. Bis auf ein paar Kleinigkeiten, die von rein prozessualer Bedeutung sind und auch keinen Einfluß auf die Kostenfrage hatten, wieder ein voller Erfolg für Herrn G.</p>
<p>Der juristisch interessierte Leser möge die genauen Gründe selbst nachlesen, hier nur wieder ein paar prägnante Zitate:</p>
<p>Randnummer 29:</p>
<blockquote><p>Bei dieser Sach- und Rechtslage sind die Ausführungen des Oberlandesgerichts, dass der gemäß § 620 b Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche Antrag als „zumindest konkludent“ gestellt „oder alternativ im Wege entsprechender Umdeutung der diesbezüglich gesetzessystematisch nachrangigen und daher unzulässigen Beschwerde analog § 140 BGB“ anzunehmen sei, wie schon im Beschluss vom 28. Dezember 2004 ausgeführt (BVerfG, FamRZ 2005, S. 173 &lt;174>), nicht mehr nachvollziehbar. Aus den Akten des Ausgangsverfahrens ergibt sich, dass dem Oberlandesgericht im Verfahren der Untätigkeitsbeschwerde weder ein Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts noch ein Antrag auf Abänderung der amtsgerichtlichen Umgangsregelung gemäß § 620 b Abs. 1 Satz 1 ZPO vorgelegen hat.</p></blockquote>
<p>Randnummer 32 (Hervorhebung vom Autor):</p>
<blockquote><p>Auch wenn das Oberlandesgericht die Aufhebung des Beschlusses über die Aussetzung der Vollziehung vom 8. Dezember 2004 mit einer „zwischenzeitlich gegebenen Entscheidungsreife“ der Untätigkeitsbeschwerde begründet hat,<em> drängt sich</em> &#8211; insbesondere nach der Auswertung der fachgerichtlichen Akten &#8211; <em>der Verdacht auf, dass der 14. Zivilsenat diesen Beschluss einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung entziehen wollte</em>. Anders lässt sich kaum erklären, warum das Oberlandesgericht seinen Beschluss noch an dem Tag aufgehoben hat, an dem es durch die Eingangsmitteilung des Bundesverfassungsgerichts von der Verfassungsbeschwerde und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erfahren hatte, gleichzeitig aber die amtsgerichtliche Umgangsregelung von neuem außer Kraft gesetzt hat. <em>Bezeichnenderweise hat das Oberlandesgericht das Bundesverfassungsgericht zwar umgehend von der Aufhebung seines mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschlusses unterrichtet, nicht aber von dem erneuten Umgangsrechtsausschluss.</em></p></blockquote>
<p>Randnummern 36 bis 38:</p>
<blockquote><p>(2) Das Oberlandesgericht hat die rechtlichen Bindungen grundlegend verkannt.</p>
<p>(a) Mit der angegriffenen Entscheidung hat es das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht nur nicht beachtet, sondern dessen Vorgaben in ihr Gegenteil verkehrt.</p>
<p>Anstatt auf die Anordnung und Realisierung eines Umgangsrechts hinzuwirken, hat das Oberlandesgericht außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) ein bereits (vom Amtsgericht) angeordnetes Umgangsrecht unterbunden und damit, ohne zur Entscheidung berufen zu sein, einen konventionsgemäßen Zustand aufgehoben. Zwar wäre das Oberlandesgericht bei der rechtlichen Würdigung insbesondere neuer Tatsachen, der Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen und der Einordnung des Einzelfalls in den Gesamtzusammenhang familienrechtlicher Fälle mit Bezug zum Umgangsrecht im konkreten Ergebnis nicht gebunden gewesen (vgl. BVerfG, FamRZ 2004, S. 1857 &lt;1863>). Dies kann aber nur bedeutsam werden, soweit das Gericht überhaupt eine Sachentscheidung treffen darf, was hier ersichtlich nicht der Fall war. Deshalb bedürfen die bereits im Beschluss vom 28. Dezember 2004 (vgl. BVerfG, FamRZ 2005, S. 173 &lt;175>) angestellten Erwägungen, wonach sich das Oberlandesgericht auch nicht hinreichend mit den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgeworfenen Fragen auseinander gesetzt hat, keiner weiteren Vertiefung. Es soll allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass namentlich die von den Pflegeeltern vorgetragenen, ihrer Auffassung nach gegen ein Umgangsrecht des Beschwerdeführers sprechenden Gründe eine Abweichung von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht rechtfertigen. Dies gilt vor allem für den Vortrag, die zu erwartende Adoption stehe einem Umgang entgegen. Das von den Pflegeeltern bislang gezeigte Verhalten lässt vielmehr Zweifel aufkommen, ob die von ihnen gewünschte Adoption aus Kindeswohlgesichtspunkten überhaupt angezeigt wäre.</p></blockquote>
<p>Man beachte insbesondere den Seitenhieb im letzten Satz &#8230;</p>
<p>Erstaunlich sind die äußerst schnellen Entscheidungszeiten des Bundesverfassungsgerichts (drei Entscheidungen innerhalb eines Jahres nach der ersten Verfassungsbeschwerde).</p>
<p>Der EGMR brauchte demgegenüber zweieinhalb Jahre für die Entscheidung einer einzelnen Individualbeschwerde. Dazu muß man wissen, daß Voraussetzung für ein Verfahren vor dem EGMR die Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges ist. Allerdings kann man bei Untätigkeit der innerstaatlichen Gerichte auch direkt den EGMR anrufen und gleich noch rügen, daß kein effektiver innerstaatlicher Rechtsschutz gewährt wurde. Nur wenn man sich diese Entscheidungszeiten anguckt, wird man Untätigkeit wohl erst bei fünf Jahren oder so annehmen können &#8230;</p>
<p>Durch die Überlastung des Gerichtshofes ist dieser in Fällen wie dem vorliegenden, in denen durch das Heranwachsen des Kindes mit jedem Jahr irreperabler Schaden eintritt, offensichtlich nicht mehr in der Lage, die Durchsetzung der in der Konvention garantierten Grundrechte zu gewährleisten.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist wohl auch das schnelle Durchgreifen des Bundesverfassungsgerichtes zu verstehen: Es will so seine Rolle als &#8220;Hüter der Grundrechte&#8221; betonen und so seine Bedeutung in der öffentlichen Wahrnehmung stärken.</p>
<p>Unbegreiflich bleibt aber das Handeln der Naumburger Oberrichter. Was glauben die eigentlich, wer sie sind? Die Karlsruher Verfassungsrichter haben besseres zu tun, als den Schaden zu beseitigen, den solche Pappnasen anrichten. Allein dafür sollte man ihnen eine Mißbrauchsgebühr auferlegen. Leider ist es aber nicht nur tölpelhafte Unfähigkeit, sondern offensichtlich massive Böswilligkeit, ergo Rechtsbeugung. Es ist zu hoffen, daß solche Subjekte so schnell wie möglich aus dem Justizdienst entfernt werden.</p>
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		<title>Es ist vollbracht</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2005 03:25:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Uni]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist vollbracht: Um 22:45 nach Hause gekommen, angesichts der Hitze eingeschlafen, um 3 Uhr wieder aufgewacht, dann tatsächlich an die Seminararbeit gesetzt, und nun ist sie fertig. Jetzt noch irgendwann Folien für einen 30-minütigen Vortrag dazu, dann ist das &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/06/22/es-ist-vollbracht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist vollbracht: Um 22:45 nach Hause gekommen, angesichts der Hitze eingeschlafen, um 3 Uhr wieder aufgewacht, dann tatsächlich an die Seminararbeit gesetzt, und nun ist <a href="http://www.tessarakt.de/stuff/seminararbeit.pdf">sie</a> fertig. Jetzt noch irgendwann Folien für einen 30-minütigen Vortrag dazu, dann ist das Thema durch. Endlich!</p>
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		<title>Zwischenerfolg gegen die AKN</title>
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		<pubDate>Thu, 26 May 2005 21:58:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Gericht hat jetzt einen Beschluß gefaßt, in dessen Begründung es seine Rechtsauffassung nach gegenwärtigem Sach- und Streitstand darstellt. Ich würde mal sagen: Es sieht nicht schlecht aus!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Gericht hat jetzt einen <a href="http://groups.google.de/group/de.etc.bahn.tarif+service/browse_thread/thread/74a81f5925cdc130/e3bf6499fcf44e8e?q=richter+amtsgericht+parteien+akn+eisenbahn&#038;rnum=1#e3bf6499fcf44e8e">Beschluß gefaßt</a>, in dessen Begründung es seine Rechtsauffassung nach gegenwärtigem Sach- und Streitstand darstellt. Ich würde mal sagen: Es sieht nicht schlecht aus!</p>
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		<title>Oxymoron des Tages</title>
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		<pubDate>Sat, 16 Apr 2005 08:41:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Uni]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oxymoron des Tages ist: Verwaltungs-Hiwi! Hintergrund: Am Dienstag hing im Foyer das Info-Baus an sehr prominenter Stelle eine Ausschreibung der Geschäftsführung der Fakultät für Informatik der Universität Karlsruhe (TH). Angeboten wurden zwei Hiwi-Stellen mit 30 Stunden pro Monat für &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/04/16/oxymoron-des-tages/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oxymoron des Tages ist: <strong>Verwaltungs-Hiwi</strong>!</p>
<p>Hintergrund: Am Dienstag hing im Foyer das Info-Baus an sehr prominenter Stelle eine Ausschreibung der Geschäftsführung der Fakultät für Informatik der Universität Karlsruhe (TH). Angeboten wurden zwei Hiwi-Stellen mit 30 Stunden pro Monat für &#8220;verwaltungstechnische und organisatorische Aufgaben im Bereich der Geschäftsführung&#8221;.</p>
<p>Wer Verwaltungstätigkeiten ausführt, ist aber keine wissenschaftliche Hilfskraft (im Sinne des § 3 g BAT). Vielmehr ist eine solche Stelle nach dem Wegfall des § 3 n BAT (Ausnahme für geringfügige Beschäftigungen, gekippt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs) nach Tarif zu vergüten.</p>
<p>Die Bezeichnung als &#8220;Hiwi-Stelle&#8221; dient also im vorliegenden Fall sehr wahrscheinlich dem Zweck, selbst vorhandene tarifvertragliche Regelungen zu unterlaufen und auch hier nur den vom Finanzministerium nach Gutsherrenart festgesetzten Hiwi-Lohn zahlen zu müssen.</p>
<p>Am Mittwoch, als ich von dem Aushang ein Foto machen wollte, hing er übrigens nicht mehr da &#8230;</p>
<p>Ich habe beim Geschäftsführer, Herrn Dr. Denz, mal angefragt, ob die Ausschreibung zurückgezogen wurde, und falls nein, in welche BAT-Gehaltsgruppen die Stellen eingruppiert sind.</p>
<p>Bis jetzt keine Antwort, aber ich bleibe dran!</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Verfahren gegen Jamba-Werbung</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/04/03/verfahren-gegen-jamba-werbung/</link>
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		<pubDate>Sun, 03 Apr 2005 18:52:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie die FAZ schon am 18. März berichtete, haben die Landesmedienanstalten von Hamburg und Nordrhein-Westfalen Verfahren gegen MTV2Pop und Viva eingeleitet, weil diese die erlaubten 12 Minuten Werbung pro Stunde zum Teil deutlich überschritten hatten &#8211; natürlich mit nerviger Jamba-Klingeltonwerbung. &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/04/03/verfahren-gegen-jamba-werbung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die FAZ schon am 18. März berichtete, haben die Landesmedienanstalten von Hamburg und Nordrhein-Westfalen Verfahren gegen MTV2Pop und Viva eingeleitet, weil diese die erlaubten 12 Minuten Werbung pro Stunde zum Teil deutlich überschritten hatten &#8211; natürlich mit nerviger Jamba-Klingeltonwerbung.</p>
<p>Außerdem soll auch ein möglicher Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geprüft werden. Nach diesem sind Werbespots unzulässig, die &#8220;direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche enthalten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen&#8221;.</p>
<p>Wird wirklich Zeit, daß dieser Jamba-Dreck endlich verboten wird!</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Feindstrafrecht</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/08/feindstrafrecht/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Mar 2005 22:50:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine gefährliche Idee hat der (inzwischen emeritierte) Bonner Strafrechtsprofessor Günther Jakobs vor fünf Jahren auf den Weg gebracht: Er fordert ein Feindstrafrecht für alle Feinde des Staates, von ihm so genannte Unpersonen. Damit meint er Terroristen, organisierte Kriminelle, aber auch &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/08/feindstrafrecht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine gefährliche Idee hat der (inzwischen emeritierte) Bonner Strafrechtsprofessor Günther Jakobs vor fünf Jahren auf den Weg gebracht:</p>
<p>Er fordert ein Feindstrafrecht für alle Feinde des Staates, von ihm so genannte <em>Unpersonen</em>. Damit meint er Terroristen, organisierte Kriminelle, aber auch Sexualstraftäter &#8211; allgemein alle, &#8220;die sich dauerhaft vom Recht abgewandt haben&#8221;.  Hochaktuell ist dieses Thema natürlich seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001.</p>
<p>Das &#8220;normale&#8221; Strafrecht mit seinen rechtsstaatlichen Garantien soll dagegen nur noch für jene Straftäter gelten, die die Rechtsordnung noch prinzipiell anerkennen. Beispiel: Der Neffe, der seinen Erbonkel umbringt, weil der ja gerade auf den staatlichen Schutz seiner Erbschaft vertraut.</p>
<p>Für diese absurde Forderung bringt Jakobs ein abstruses Gemenge aus rechtspraktischen und rechtsphilophischen Argumenten. So gehe es im Feindstrafrecht nicht um Normgeltung, sondern um die Bekämpfung von Gefahren. Das rechtfertigt dann auch Folter.</p>
<p>Dem Kindesmißbraucher spricht er seine Personalität ab: Dieser biete &#8220;keine hinreichende kognitive Sicherheit personalen Verhaltens&#8221;, er sei deshalb Feind und könne &#8220;nicht nur nicht erwarten, noch als Person behandelt zu werden, sondern der Staat darf ihn nicht als Person behandeln, weil er ansonsten das Recht auf Sicherheit der anderen [sic!] Personen verletzen würde&#8221;.</p>
<p>Auch auf philosophische Autoritäten beruft sich Jakobs: &#8220;Wer den Bürgervertrag verläßt, wird rechtlos.&#8221; (Fichte) und Kant, nach dem man denjenigen, der das Leben in einem &#8220;gemeinschaftlich-gesetzlichen Zustand&#8221; nicht mitmacht, &#8220;als einen Feind behandeln&#8221; könne. Er folgert daraus: &#8220;Ein Individuum, das sich nicht in einen bürgerlichen Zustand zwingen läßt, kann den Segungen des Begriffs Person nicht teilhaftig werden.&#8221; </p>
<p>Zutreffend stellt Heribert Prantl fest, daß solch ein Vokabular seit dem Ende des Nationalsozialismus nicht mehr zu hören war. Jakobs attackiert direkt fundamentale Naturrechts- und Verfassungsgrundsätze, und das unter dem Deckmantel des seriösen Wissenschaftlers. Man sollte sich vielleicht mal überlegen, von wem die größere Gefahr für die Demokratie ausgeht: Von braunen Dumpfbacken, die zu solchen Überlegungen intellektuell nicht einmal fähig sind, oder von Wissenschaftlern, deren Überlegungen keinerlei ethischen Grenzen begegnen.</p>
<p>Das Ende des Artikels trifft es:</p>
<blockquote><p>Wenn der Staat Menschen, die sich vom Recht abgewandt haben, nicht nach dem Recht behandelt, ist er kein Rechtsstaat mehr. Dann stirbt er an seiner vermeintlichen Verteidigung.</p></blockquote>
<p>(via Süddeutsche Zeitung, 5. März 2004, Feuilleton, größenteils paraphrasiert)</p>
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		<title>Hochverrat gegen den Bund</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Mar 2005 19:43:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei der Diskussion über die Rechtsfolgen des entfernten Transparents in Mainz schlägt Florian Kleinmanns jetzt schwere Geschütze vor: § 81 I Nr. 2 StGB (De-facto-Außerkraftsetzen, § 92 III Nr. 3, von Grundrechten, § 92 II Nr. 2, Nr. 6, als &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/03/hochverrat-gegen-den-bund/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Diskussion über die Rechtsfolgen des <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/01/verantwortung-abgeschoben/">entfernten Transparents in Mainz</a> schlägt <a href="http://groups.google.de/groups?selm=3cvb21pd52oab39v6d66q7d34irs824hd8%404ax.com">Florian Kleinmanns</a> jetzt schwere Geschütze vor:</p>
<blockquote><p><a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/81.html">§ 81</a> I Nr. 2 StGB (De-facto-Außerkraftsetzen, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/92.html">§ 92</a> III Nr. 3, von Grundrechten, § 92 II Nr. 2, Nr. 6, als Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung).</p></blockquote>
<p>Aber bitte nicht 100% ernstnehmen!</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Secret Service fühlte sich wie zu Hause</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Feb 2005 20:20:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[SZ online berichtet neben diversen anderen Medien über die Sicherheitsmaßnahmen beim Bush-Besuch. So bestand die Leibgarde des Präsidenten darauf, nach der Landung sowie vor dem Abflug mit dem Autokonvoi quer über zwei Start- und Landebahnen des Frankfurter Flughafens zu fahren, &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/02/27/secret-service-fuhlte-sich-wie-zu-hause/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.sueddeutsche.de/,tt5m3/panorama/artikel/498/48450/">SZ online</a> berichtet neben diversen anderen Medien über die Sicherheitsmaßnahmen beim Bush-Besuch.</p>
<blockquote><p>So bestand die Leibgarde des Präsidenten darauf, nach der Landung sowie vor dem Abflug mit dem Autokonvoi quer über zwei Start- und Landebahnen des Frankfurter Flughafens zu fahren, anstatt, wie vorgesehen, um das Rollfeld herum.</p>
<p>Dadurch fielen 150 Flüge aus. </p></blockquote>
<p>Koch hatte dem Secret Service hier anscheinend freie Hand gegeben. Etwas merkwürdig, wenn man bedenkt, daß der Secret Service auf deutschem Staatsgebiet <em>keinerlei</em> hoheitliche Befugnisse hat. Maßnahmen der deutschen (hessischen) Sicherheitsbehörden wiederum müssen sich an der Verhältnismäßigkeit im allgemeinen und dem hessischen Polizeirecht im speziellen messen lassen. Ein Blanko-Scheck für den Secret Service erfüllt solche Anforderungen wohl kaum.</p>
<p>Interessant auch, daß sich sogar der Bundeskanzler vom Secret Service rumkommandieren lassen mußte:</p>
<blockquote><p>Darüber hinaus wurde Bundeskanzler Gerhard Schröder von einem Secret-Service-Beamten per Handbewegung zunächst gehindert, sich der Gangway am Präsidentenflugzeug zu nähern.</p>
<p>Am Abend ließ ein Secret-Service-Beamter im Frankfurter Tower der Kanzlermaschine den Start mit der Begründung verweigern, Bushs Konvoi sei nur noch zehn Kilometer entfernt.</p></blockquote>
<p>Mir ist nicht ganz klar, wieso sich der Betreiber des Flugsicherungsdienstes (also die DFS) vom Secret Service Befehle erteilen läßt. Das Luftverkehrsgesetz gibt solche Kompetenzen wohl kaum her.</p>
<p>Ungeheuerlich ist auch folgender Vorfall:</p>
<blockquote><p>Die deutsche Polizei wiederum brach in Mainz eine Wohnung auf, um ein Transparent mit der Aufschrift „Not welcome, Mr. Bush!“ zu entfernen.</p></blockquote>
<p>Ein Transparent stellt wohl kaum eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar &#8211; vielmehr soll hier wohl politisch Andersdenkende (Staatsfeinde, würde man in China oder den USA vermutlich sagen) der Mund verboten werden. Ein Fall für einen Untersuchungsausschuß!</p>
<p>(siehe auch: <a href="http://blog.staude.net/archives/38-Einfach-Unglaublich..html">staude.net</a> und <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/02/26/unmoglich/">law blog</a>)</p>
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		<title>Autogramm vom Thierse</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Feb 2005 16:21:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute habe ich eine (in den Briefkasten eingelegte) förmliche Zustellung vom Präsidenten des Deutschen Bundestages bekommen, unterschrieben von Wolfgang Thierse persönlich. Inhalt: Der Deutsche Bundestag hat am 17. Februar bezüglich meines Wahleinspruches gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/02/18/autogramm-vom-thierse/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute habe ich eine (in den Briefkasten eingelegte) förmliche Zustellung vom <em>Präsidenten des Deutschen Bundestages</em> bekommen, unterschrieben von Wolfgang Thierse persönlich.</p>
<p>Inhalt: Der Deutsche Bundestag hat am 17. Februar bezüglich meines Wahleinspruches gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 13. Juni folgenden Beschluß gefaßt:</p>
<blockquote><p>Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.</p></blockquote>
<p>Wie der Beschlußempfehlung auf <a href="http://dip.bundestag.de/btd/15/047/1504750.pdf">Bundestagsdrucksache 15/4750</a> (PDF, ab Seite 5) zu entnehmen ist, erfolgte die Zurückweisung &#8220;als offensichtlich unbegründet im Sinne des § 26 Abs. 2 EuWG in Verbindung mit § 6 Abs. 1a Nr. 3 WPrfG&#8221;.</p>
<p>Trotzdem heißt es dort:</p>
<blockquote><p>Der Einspruch kann trotz eines festzustellenden Wahlfehlers und eines weiteren möglicherweise geschehenen Wahlfehlers keinen Erfolg haben.</p></blockquote>
<p>Das werte ich als vollen Erfolg, mehr war da nicht zu erwarten. Mein Ziel, die verantwortlichen Wahlorgane zu sensibilisieren, ist jedenfalls erfüllt.</p>
<p>Zu den festgestellten Wahlfehlern im einzelnen:</p>
<blockquote><p>Andererseits erscheint es aufgrund der Darstellung des Einspruchsführers als möglich, dass sich die betreffende Wählerin deshalb nicht zur Bestimmung ihrer Mutter als Hilfsperson geäußert hat, weil sie geistig dazu gar nicht in der Lage war. Träfe dies zu, so läge ein Wahlfehler vor. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu festgestellt, dass bei geistigen Gebrechen keine Hilfe zulässig ist. Ein Wähler, der des Lesens unkundig ist, muss daher -­ so das Bundesverfassungsgericht &#8211; im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und im Stande sein, die Vertrauensperson  sinnvoll auszuwählen (BVerfGE 21, S. 200/207). Ob dies der Fall ist, muss anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles entschieden werden. Dem Umstand, dass die betreffende Wählerin nicht nach § 6a EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, mag eine  gewisse Indizwirkung zukommen. Aufgrund des Vortrags des Einspruchsführers mussten sich im vorliegenden Fall jedoch Zweifel  aufdrängen, ob die betreffende Wählerin in der Lage war, den Wahlvorgang geistig zu bewältigen.</p></blockquote>
<blockquote><p>Ein Wahlfehler liegt vor, soweit in vier bis sechs Fällen die Stimmzettel so gefaltet waren, dass die unteren vier &#8211; jedoch ungekennzeichneten -­ Wahlvorschläge nach außen gezeigt haben. [...] Aufgrund der Faltung des letzten Abschnittes des Stimmzettels nach außen konnten andere Wählerinnen und Wähler erkennen, dass die vier dort aufgeführten Wahlvorschläge nicht angekreuzt waren. Hierdurch war die Stimmabgabe teilweise erkennbar und somit das Wahlgeheimnis verletzt. Der Wahlvorstand hätte die betreffenden Wähler nach § 49 Abs. 6 Nr. 5 EuWO zurückweisen müssen. Auf deren Verlangen hätte ihnen ­ wie vom Einspruchsführer beschrieben ­nach Vernichtung des alten, nach außen gefalteten Stimmzettels gemäß § 49 Abs. 8 EuWO ein neuer Stimmzettel ausgehändigt und ihnen Gelegenheit zur erneuten Stimmabgabe gegeben werden müssen. Der Umstand, dass der Wahlvorstand die Faltung nach außen gebilligt hat und die betreffenden Wähler auf eine weitergehende Einhaltung des Wahlgeheimnisses verzichtet haben, macht deren Stimmabgabe nicht im Nachhinein gültig. Die Vorschriften, die der Wahrung des Wahlgeheimnisses dienen, sind zwingend; weder die Wählerinnen und Wähler noch die Wahlorgane können auf deren Befolgung verzichten. Es handelt sich um Bestimmungen, die nicht nur dem Schutz des einzelnen Wahlberechtigten dienen, sondern um solche, die im öffentlichen Interesse zur Gewährleistung eines geordneten Wahlverfahrens zwingend erforderlich sind (Schreiber, Kommentar zum Bundeswahlgesetz, 7. Auflage, § 1 Rn. 26 und § 33 Rn. 3). Da es sich um einen Verstoß gegen grundlegende Wahlvorschriften handelt, ist die Stimmabgabe in den betreffenden vier bis sechs Fällen ungültig.</p></blockquote>
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		<title>Sicherheitsgefährdendes Abbilden</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/02/13/sicherheitsgefaehrdendes-abbilden/</link>
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		<pubDate>Sun, 13 Feb 2005 10:21:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Angeblich erfüllt dieses Bild vom Schießstand in Boostedt am 31. Mai 2002 möglicherweise den Tatbestand des sicherheitsgefährdenden Abbildens (§ 109g StGB). Also IMO fehlt dafür irgendwie die Gefährdung der &#8220;Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder [der] Schlagkraft der Truppe&#8221; &#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.tessarakt.de/stuff/schiessstand.jpg" alt="Schießstand in Boostedt am 31. Mai 2002" /></p>
<p>Angeblich erfüllt dieses Bild vom Schießstand in Boostedt am 31. Mai 2002 möglicherweise den Tatbestand des sicherheitsgefährdenden Abbildens (<a href="http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__109g.html">§ 109g StGB</a>).</p>
<p>Also <acronym title="In My Opinion">IMO</acronym> fehlt dafür irgendwie  die Gefährdung der &#8220;Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder [der] Schlagkraft der Truppe&#8221; &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Verfassungsbeschwerde gegen Abschußgesetz</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/02/08/verfassungsbeschwerde-gegen-abschugesetz/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Feb 2005 21:16:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir erinnern uns: Vor einiger Zeit wurde ein neues Luftsicherheitsgesetz beschlossen, das der Bundespräsident nun mit äußersten Bedenken ausgefertigt hat, wobei er gleichzeitig den Gang vors Bundesverfassungsgericht empfohlen hat. In einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung hat Dr. Theodor Schramm &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/02/08/verfassungsbeschwerde-gegen-abschugesetz/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir erinnern uns: Vor einiger Zeit wurde ein neues <a href="http://www.zeit.de/2004/29/Abschussgesetz">Luftsicherheitsgesetz</a> beschlossen, das der Bundespräsident nun mit äußersten Bedenken ausgefertigt hat, wobei er gleichzeitig den Gang vors Bundesverfassungsgericht empfohlen hat.</p>
<p>In einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung hat Dr. Theodor Schramm aus Starnberg nun mitgeteilt, daß er am 14. Januar Verfassungsbeschwerde erhoben (&#8220;eingereicht&#8221;) habe.</p>
<p>Zitat:</p>
<blockquote><p>Die staatlich verordnete Tötung von Menschen ist als erstmalige legislative Einführung des durch die höchstrichterliche Rechtsprechung verworfenen quantitativen Notstands rechtswidrig.</p></blockquote>
<p>Wünschen wir Herrn Dr. Schramm viel Erfolg hier bei uns in Karlsruhe! Wird sowas eigentlich mündlich verhandelt?</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>2010 &#8211; Die erste Nacht</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/02/01/2010-die-erste-nacht/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/02/01/2010-die-erste-nacht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 31 Jan 2005 23:08:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Kultur. Mit Recht. Karlsruhe. &#8211; so lautet das Motto der Karlsruher Kulturhauptstadtbewerbung. Ich bin zwar immer noch ziemlich skeptisch eingestellt (viele der anderen Bewerber haben es sicher genauso verdient wie Karlsruhe), aber das Motto finde ich sehr gut. Heute &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/02/01/2010-die-erste-nacht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Mit Kultur. Mit Recht. Karlsruhe.</em> &#8211; so lautet das Motto der Karlsruher Kulturhauptstadtbewerbung. Ich bin zwar immer noch ziemlich skeptisch eingestellt (viele der anderen Bewerber haben es sicher genauso verdient wie Karlsruhe), aber das Motto finde ich sehr gut.</p>
<p>Heute bin ich mal wieder bei der Website zu <a href="http://www.karlsruhe2010.de/ka_2010_2/main.php?anfrage=veranstaltungen"><em>2010 &#8211; Die erste Nacht</em></a> vorbeigesurft &#8211; und siehe da, mittlerweile steht dort ein recht umfangreiches Programm, bei dem mich einige Veranstaltungen durchaus interessieren. Etwas unschön finde ich allerdings die <a href="http://www.karlsruhe2010.de/ka_2010_2/main.php?id=244&#038;anfrage=veranstaltungen&#038;sprache=">Kabarettvorstellungen</a> mit den doch recht stolzen Preisen (die zwar im Prinzip angemessen sind, das ganze dann aber halbwegs elitär ablaufen lassen dürften &#8230;). Davon abgesehen hört sich das nämlich sehr interessant an.</p>
<p>Interessant hört sich auch der (kostenlose) <a href="http://www.karlsruhe2010.de/ka_2010_2/main.php?id=205&#038;anfrage=veranstaltungen&#038;sprache=">Vortrag</a> der <a href="http://www.freimaurer.org/lzt.karlsruhe">Karlsruher Freimaurerloge</a> an.</p>
<p>Im Bereich <a href="http://www.karlsruhe2010.de/ka_2010_2/main.php?id=215&#038;anfrage=veranstaltungen&#038;sprache=">Performance und Multimedia</a> hören sich <a href="http://www.arch.uni-karlsruhe.de/lga/bgblight">BGB light</a> und Menschenrechte international sehr interessant an, die anderen Sachen aber teilweise durchaus auch.</p>
<p>Interessante <a href="http://www.karlsruhe2010.de/ka_2010_2/main.php?id=234&#038;anfrage=veranstaltungen&#038;sprache=">Vorträge</a> gibt es auch: Zum Beispiel einen zum &#8220;Wandel des Richterbildes seit Montesqieu&#8221;.</p>
<p>Im Bereich <a href="http://www.karlsruhe2010.de/ka_2010_2/main.php?id=246&#038;anfrage=veranstaltungen&#038;sprache=">Film</a> geht es bei der <a href="http://www.filmwerkstatt-karlsruhe.de/">Filmwerkstatt</a> um Filmverbote, also Zensur. Insbesondere diese Veranstaltung trifft IMO sehr schön das Verhältnis von Recht und Kultur.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Geh sterben, Jamba!</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/31/geh-sterben-jamba/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/31/geh-sterben-jamba/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 31 Jan 2005 07:43:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem das nervige Maskottchen von Jamba schon getötet wurde, geht es jetzt Jamba selbst an den Kragen. Verbraucherschutzministerin Renate Künast will jetzt explizit ins Gesetz reinschreiben, daß Anbieter von SMS-Premium-Diensten deutlich auf die Kosten hinzuweisen haben (via Heise online). Das &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/31/geh-sterben-jamba/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem das nervige Maskottchen von Jamba <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/30/schnupper-edelstahl-sweety/">schon getötet wurde</a>, geht es jetzt Jamba selbst an den Kragen. Verbraucherschutzministerin Renate Künast will jetzt explizit ins Gesetz reinschreiben, daß Anbieter von SMS-Premium-Diensten deutlich auf die Kosten hinzuweisen haben (via <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/55727">Heise online</a>).</p>
<p>Das war zwar eigentlich eh schon klar, Preisangabenverordnung etc. pp., die Organe der Rechtspflege, wie es so schön heißt, (hier: die Staatsanwaltschaft) sahen aber bisher leider keinen Grund, die kriminelle Vereinigung Jamba (eine Gruppe von Personen, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug im besonders schweren Fall zusammengeschlossen hat), endlich auszuheben.</p>
<p>Die neuen Kennzeichnungspflichten werden dann aber hoffentlich das Ende des Jamba-Geschäftsmodells, das auf Täuschung, Betrug und nicht zuletzt Volksverdummung basiert, bedeuten.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Heise abgemahnt</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/28/heise-abgemahnt/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/28/heise-abgemahnt/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 28 Jan 2005 15:12:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Musik-Industrie, vertreten durch die Kanzlei Waldorf in München arbeitet weiter mit aller Kraft an ihrem negativen Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit. Jetzt wurde der Heise Zeitschriften Verlag abgemahnt, weil er im Rahmen der Berichterstattung von heise online einen Link auf &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/28/heise-abgemahnt/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Musik-Industrie, vertreten durch die <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/10/29/kampf-den-rechtsverdrehern/">Kanzlei Waldorf in München</a> arbeitet weiter mit aller Kraft an ihrem negativen Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit.</p>
<p>Jetzt wurde der <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/55676">Heise Zeitschriften Verlag</a> abgemahnt, weil er im Rahmen der <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/55297">Berichterstattung</a> von <a href="http://www.heise.de/">heise online</a> einen Link auf die DVD-Kopiersoftware AnyDVD des Herstellers SlySoft gesetzt hatte, deren Benutzung zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen (IMO nicht aber die Benutzung zum Kopieren ungeschützter DVDs) in Deutschland verboten ist, seit der europäische Richtliniengeber und <a href="http://www.bmj.bund.de/">Frau Zypries</a> sich diesbezüglich von der  <del datetime="2005-07-28T11:46:05-02:00">Bundesregierung</del><ins datetime="2005-07-28T11:46:05-02:00">Musikindustrie</ins> über den Tisch ziehen haben lassen.</p>
<p>So nicht, liebe Plattenfirmen. Statt der Presse einen Maulkorb verpassen zu wollen, solltet Ihr Euch mal Gedanken über folgenden Spruch machen: &#8220;Wenn man nichts zu sagen hat: Einfach mal die Fresse halten!&#8221;. Ich wiederhole es daher noch einmal: Kauft nicht von BMG, edel, EMI, Sony Music, Universal Music und Warner Music!</p>
<p><ins datetime="2005-07-28T00:26:10-02:00">UPDATE:</ins> Ich dokumentiere eine Änderung an diesem Artikel. Nach einer Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf, Scherge der oben genannten Musikunternehmen, entferne ich bis zur Klärung der Rechtslage den Link auf Slysoft.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtssystem als Standortvorteil</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/23/rechtssystem-als-standortvorteil/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/23/rechtssystem-als-standortvorteil/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 23 Jan 2005 20:25:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Mehrere Studien, zum Beispiel das World Competitiveness Yearbook 2004, sehen Deutschland im Bereich Rechtssicherheit ganz weit vorne. Zitat Thomas Straubhaar vom HWWA: Es handelt sich hierbei um ein für Investoren ganz wichtiges Kriterium, das auch als solches herausgestellt werden sollte. &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/23/rechtssystem-als-standortvorteil/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mehrere Studien, zum Beispiel das World Competitiveness Yearbook 2004, sehen Deutschland im Bereich Rechtssicherheit ganz weit vorne.</p>
<p>Zitat Thomas Straubhaar vom HWWA:</p>
<blockquote><p>Es handelt sich hierbei um ein für Investoren ganz wichtiges Kriterium, das auch als solches herausgestellt werden sollte.</p></blockquote>
<p>Zu nennen sind der effektive Rechtsschutz, schnelle Immobilientransaktionen, berechenbare und verbindliche behördliche Entscheidungen, und sogar das deutsche Steuersystem kommt recht gut weg.</p>
<p><em>Deutschland ist besser als jetzt!</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Bush darf beten</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/23/bush-darf-beten/</link>
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		<pubDate>Sun, 23 Jan 2005 13:28:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der amerikanische Atheist Michael Newdow hat eine Klage gegen US-Präsident George W. Bush verloren. Newdow wollte verhindern, daß auf der Amtseinführungsfeier von Bush gebetet wird, weil er als Atheist sich dann als Bürger zweiter Klasse fühle. Der Richter wies das &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/23/bush-darf-beten/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der amerikanische Atheist Michael Newdow hat eine Klage gegen US-Präsident George W. Bush <a href="http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/americas/4176725.stm">verloren</a>. Newdow wollte verhindern, daß auf der Amtseinführungsfeier von Bush gebetet wird, weil er als Atheist sich dann als Bürger zweiter Klasse fühle.</p>
<p>Der Richter wies das u.a. mit folgendem Argument zurück:</p>
<blockquote lang="en"><p>In addition, Mr Bush&#8217;s decision to invite clergy to the inauguration is a personal choice and one that cannot be challenged in law, the judge ruled.</p></blockquote>
<p>Irgendwie schon seltsam, daß Newdow es immer schafft, sich Verfahren rauszusuchen, bei denen er dann aus Gründen scheitert, die mit der Hauptsache nichts zu tun haben. Wir erinnern uns an den Prozeß, bei dem Newdow gegen &#8220;A nation under God&#8221; im Flaggeneid geklagt hatte. Dieses Verfahren verlor er dann vor dem U.S. Supreme Court &#8211; er hatte kein Sorgerecht für seine Tochter, in deren Namen er geklagt hatte.</p>
<p>(via <a href="http://blogs.it/0100844/2005/01/15.html#a120">Luca De Biase</a>)</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Würdeverlust durch Antidiskriminierungsgesetz</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/22/wrdeverlust-durch-antidiskriminierungsgesetz/</link>
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		<pubDate>Sat, 22 Jan 2005 20:13:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein sehr interessantes Argument in der Diskussion über das geplante Antidiskriminierungsgesetz kommt vom Verfassungsrichter Di Fabio: Die Überschätzung des Rechts kollidiert mit der Utopie von der vollendeten Gerechtigkeit, deren Herrschaft dank des Antidiskriminierungsgesetzes anbrechen soll. Auf dieses Missverhältnis hat unlängst &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/22/wrdeverlust-durch-antidiskriminierungsgesetz/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein sehr interessantes Argument in der Diskussion über das geplante Antidiskriminierungsgesetz kommt vom Verfassungsrichter Di Fabio:</p>
<blockquote><p>Die Überschätzung des Rechts kollidiert mit der Utopie von der vollendeten Gerechtigkeit, deren Herrschaft dank des Antidiskriminierungsgesetzes anbrechen soll. Auf dieses Missverhältnis hat unlängst der Verfassungsrichter Udo Di Fabio hingewiesen. Höchst ungewiss sei es, ob &#8220;die Grundrechte ein im Innern logisches, im Geltungsbereich exklusives Wertesystem sind oder sein können&#8221;. Di Fabio zufolge wird der Mensch &#8220;in seiner Würde verletzt, wenn er in einem fragmentierten System von Rechtsgruppen nach Geschlecht, Generation, Gesundheitszustand einsortiert wird&#8221;. Als Beispiel diente Di Fabio &#8220;die sich häufende Anti-Diskriminierungsgesetzgebung&#8221;.</p></blockquote>
<p>(Quelle: SZ vom Freitag, Seite 13)</p>
<p>Weiter heißt es in dem Artikel:</p>
<blockquote><p>Nicht jede Gerechtigkeit lässt sich verordnen. Toleranz, vor Gericht erstritten, ist selten noch Toleranz, eine Gaststätte, deren Zutritt man erzwingt, keine gastliche Stätte, und eine Diskothek kein Ort, an dem man tanzen möchte, wenn der Amtsrichter den Zerberus in die Schranken weisen muss. Wahre Gerechtigkeit, wußte Jacques Derrida, ist unendlich, unberechenbar und ewig zukünftig.</p></blockquote>
<p>Das ist IMO das eigentliche Problem an der ganzen Sache: Daß man &#8220;Probleme&#8221;, die unweigerlicher Ausdruck einer offenen, diversifizierten Gesellschaft sind, nun mit Mitteln des Rechts lösen will. Gleichberechtigung, die Verschiedenartigkeit nicht anerkennt, ist Gleichmacherei und verletzt die Rechte aller Beteiligten gleichermaßen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Uni Karlsruhe filterte Mails</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/19/uni-karlsruhe-filterte-mails/</link>
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		<pubDate>Wed, 19 Jan 2005 22:30:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Uni]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Karlsruhe hat jetzt entschieden, daß es strafbar sein kann, wenn eine Hochschule Mails an und von einen/m ehemaligen Mitarbeiter ohne jede Benachrichtigung filtert. Im vorliegenden Fall war ein ehemaliger Doktorand an der Uni Karlsruhe im Unfrieden aus der &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/19/uni-karlsruhe-filterte-mails/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Karlsruhe hat jetzt <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/55201">entschieden</a>, daß es strafbar sein kann, wenn eine Hochschule Mails an und von einen/m ehemaligen Mitarbeiter ohne jede Benachrichtigung filtert.</p>
<p>Im vorliegenden Fall war ein ehemaliger Doktorand an der Uni Karlsruhe im Unfrieden aus der Hochschule ausgeschieden, und irgendjemand kam sich dann mit der Mailfilterung wohl besonders schlau vor.</p>
<p>Jetzt muß die Staatsanwaltschaft ermitteln und wird den Verantwortlichen hoffentlich finden. Schon interessant, was so direkt um einen herum passiert &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Urheberrecht</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/14/urheberrecht/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 Jan 2005 12:38:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern habe ich im Feuilleton der SZ gleich zwei Artikel in Bezug aufs Copyright entdeckt. Nach 50 Jahren erlischt das Copyright auf Pop-Songs (§ 82 Urheberrechtsgesetz). Genaugenommen gilt das für die Darbietungen der ausübenden Künstler, nicht für die Songs als &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/14/urheberrecht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern habe ich im Feuilleton der SZ gleich zwei Artikel in Bezug aufs Copyright entdeckt.</p>
<p>Nach 50 Jahren erlischt das Copyright auf Pop-Songs (§ 82 Urheberrechtsgesetz). Genaugenommen gilt das für die Darbietungen der ausübenden Künstler, nicht für die Songs als solche (die Rechte daran erlöschen erst 70 Jahre nach dem Tod). <em>Status Quo</em> oder <em>U2</em> fühlen sich nun ungerecht behandelt und fordern eine längere Schutzdauer. Was bitteschön ist ungerecht daran, jetzt nicht mehr an 50 Jahre alten Aufnahmen verdienen zu können, noch dazu, wenn man genau wußte, daß der Schutz irgendwann ausläuft? Kann es nicht eher sein, daß einige Leute den Hals nicht voll genug bekommen können?</p>
<p>Der andere Artikel betrifft die Dresdner Inszenierung von &#8220;Die Weber&#8221; von Gerhart Hauptmann. Der Regisseur Volker Lösch hatte das Stück um einen &#8220;Chor der Arbeitslosen&#8221; ergänzt. Diese Bearbeitung will der <em>Verlag Felix Bloch Erben</em> nicht akzeptieren und hat die Aufführung jetzt im Hauptverfahren gerichtlich gestoppt.</p>
<p>Meines Erachtens ist es etwas seltsam, daß 112 Jahre, nachdem das Stück geschrieben wurde, die Aufführung einer bearbeiteten Fassung immer noch mit Hinweis auf das Urheberrecht untersagt werden kann. Aufwachen! Der gute Mann ist tot, der kann nichts mehr dagegen haben! Wenn der Verlag hingegen nur deshalb gegen die Aufführung vorgeht, weil er es halt kann (und sich irgendwie moralisch dazu genötigt fühlt), dann sollte man ihm diese Möglichkeit halt entziehen. Ums Geld geht es in diesem Fall ja sowieso nicht.</p>
<p>Zitat SZ:</p>
<blockquote><p>Wie bei fast allen großen Kontroversen um politische Kunst ist die<br />
öffentliche Diskussion wichtiger als ihr Auslöser. Insofern wäre es<br />
wünschenswert, dass Verlag und Theater zu einer Einigung kommen, um<br />
den Zuschauern nicht die Gelegenheit vorzuenthalten, sich selbst eine<br />
Meinung zu bilden. Wer sie daran hindern möchte, hat im Zweifel<br />
genauso wenig Vertrauen in die Demokratie wie jene Choristen, die auf<br />
der Bühne ihre Politikverdrossenheit zum Ausdruck bringen. Freiheit<br />
ist bekanntlich immer die Freiheit des Andersdenkenden.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsbeugung in Naumburg?</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/03/rechtsbeugung-in-naumburg/</link>
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		<pubDate>Sun, 02 Jan 2005 23:28:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir erinnern uns: Ein Vater hatte kein Umgangsrecht mit seinem Sohn bekommen. Daraufhin war er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen und hatte dort Recht bekommen. Dem OLG Naumburg war das vollkommen egal &#8211; es lehnte ein Umgangsrecht weiter &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/01/03/rechtsbeugung-in-naumburg/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir erinnern uns: Ein Vater hatte kein Umgangsrecht mit seinem Sohn bekommen. Daraufhin war er vor den <a href="http://www.echr.coe.int/">Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte</a> gezogen und hatte dort Recht bekommen. Dem OLG Naumburg war das vollkommen egal &#8211; es lehnte ein Umgangsrecht weiter ab, ohne sich mit der EGMR-Entscheidung zu beschäftigen. Auf seine Verfassungsbeschwerde hin entschied dann das Bundesverfassungsgericht, daß die ordentlichen Gerichte unter angemessener Berücksichtigung des EGMR-Urteils neu zu entscheiden haben.</p>
<p>Dieses Verfahren läuft zur Zeit noch, aber das Amtsgericht Wittenberg traf schonmal eine vorläufige Umgangsregelung. Ohne diesbezüglich gefragt worden oder zuständig zu sein, hob das OLG Naumburg diese auf.</p>
<p>Deshalb wurde es jetzt vom Bundesverfassungsgericht mit sehr deutlichen Worten <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20041228_1bvr279004">zurückgepfiffen</a>:</p>
<blockquote><p>Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt unter anderem dann vor, wenn sich eine Entscheidung des Gerichts bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen, also willkürlich ist (vgl.BVerfGE 3, 359 &lt;363 f.>; 29, 45 &lt;49>).</p></blockquote>
<blockquote><p>Der bisherige objektive Verfahrensablauf legt die Vermutung nahe, dass sich das Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen[.]</p></blockquote>
<blockquote><p>Bei dieser Sach- und Rechtslage sind die Ausführungen des Oberlandesgerichts, dass der gemäß § 620 b Abs. 1 ZPO erforderliche Antrag als „zumindest konkludent“ gestellt „oder alternativ im Wege entsprechender Umdeutung der diesbezüglich gesetzessystematisch nachrangigen und daher unzulässigen Beschwerde analog § 140 BGB“ anzunehmen sei, nicht mehr nachvollziehbar.</p></blockquote>
<blockquote><p>Zudem erscheint es nach dem bisherigen Verfahrensablauf als nicht ausgeschlossen, dass das Oberlandesgericht mit der angegriffenen Regelung die Vorschrift des § 620 c Satz 2 ZPO hat umgehen wollen.</p></blockquote>
<blockquote><p>Trotz der eindeutigen gesetzlichen Regelung hatte das Oberlandesgericht in jenem Beschluss nicht ansatzweise dargelegt, wieso es von der Statthaftigkeit der Beschwerde ausgegangen war. Zu einer entsprechenden Begründung hätte sich der 14. Senat umso mehr veranlasst sehen müssen, als kurz zuvor bereits der 8. Senat des Oberlandesgerichts Naumburg in demselben Umgangsrechtsverfahren ausdrücklich auf die Unzulässigkeit der Beschwerde (bezogen auf die vorangegangene einstweilige Anordnung) hingewiesen hatte[.]</p></blockquote>
<blockquote><p>Diese Vorgaben hat das Oberlandesgericht ersichtlich abermals nicht beachtet. Insbesondere hat es sich nicht ansatzweise mit der Frage auseinander gesetzt, wie der Beschwerdeführer eine Familienzusammenführung überhaupt erreichen kann, wenn ihm der Aufbau jeglicher Kontakte mit seinem Kind versagt bleibt. Auch hat es sich nicht hinreichend mit den Erwägungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte befasst, wonach es dem Kindeswohl entspreche, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten, da der Abbruch solcher Beziehungen die Trennung des Kindes von seinen Wurzeln bedeute, was nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen gerechtfertigt sei.</p></blockquote>
<p>Und damit man auch in Naumburg, insbesondere im 14. Zivilsenat des dortigen OLG, kapiert, was denn damit gemeint ist, hat das Bundesverfassungsgericht eine Kurzfassung in einen gesonderten 3. Abschnitt der Begründung geschrieben:</p>
<blockquote><p>3. Die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, dass die vom Amtsgericht getroffene Umgangsregelung Geltung beanspruche, bedeutet, dass die amtsgerichtliche Regelung für die Dauer der durch das Bundesverfassungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnung vorbehaltlich einer Änderung der Sachlage Bestand hat und von daher solange einer gerichtlichen Überprüfung durch das Oberlandesgericht entzogen ist.</p></blockquote>
<p>Was ich mich ja frage, ist, ob seitens der Mitglieder des 14. Zivilsenats Rechtsbeugung vorliegt (und wo man solche Pfeifen von Richtern herbekommt).</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Absurde Gerichtsentscheidung</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/12/01/absurde-gerichtsentscheidung/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/12/01/absurde-gerichtsentscheidung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 30 Nov 2004 23:19:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem die Auslieferung Darkazanlis vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde, arbeitet der Rechtsstaat weiter an seiner Abschaffung. Darkazanli hatte seine Freilassung beantragt, weil die Auslieferung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zehntagesfrist erfolgen können. Die Argumentation des Gerichts: Daran, daß er Verfassungsbeschwerde eingelegt habe, &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/12/01/absurde-gerichtsentscheidung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem die <a href="http://jens.unfaehig.de/blog/archiv/2004/11/27/rechtsstaat-ade/">Auslieferung Darkazanlis</a> vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde, arbeitet der Rechtsstaat weiter an seiner Abschaffung. Darkazanli hatte seine Freilassung beantragt, weil die Auslieferung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zehntagesfrist erfolgen können. Die Argumentation des Gerichts: Daran, daß er Verfassungsbeschwerde eingelegt habe, sei er doch selber schuld, nun müsse er halt auf das Urteil abwarten.</p>
<p>Öhm &#8211; wie war das mit dem Vorbehalt des Gesetzes und dem Grundsatz der Normenklarheit? Wenn im Gesetz steht: &#8220;10 Tage&#8221;, dann heißt das auch zehn Tage, und nicht &#8220;oder für die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens&#8221;.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Sex-Bilder bei Google</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/11/28/sex-bilder-bei-google/</link>
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		<pubDate>Sun, 28 Nov 2004 22:48:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Planetopia hat den ganz großen Wurf gemacht: Man hat dort rausgefunden, daß mit Google ganz ganz ganz ganz schlimme Bilder finden kann, und das bei so harmlosen Suchbegriffen wie &#8220;groupsex&#8221;. Dabei kommt dann auch ein &#8220;Internet-Professor&#8221; vom &#8220;Weltinformatikbund&#8221; zu Wort, &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/11/28/sex-bilder-bei-google/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Planetopia hat den ganz großen Wurf gemacht: Man hat dort rausgefunden, daß mit Google ganz ganz ganz ganz schlimme Bilder finden kann, und das bei so harmlosen Suchbegriffen wie &#8220;groupsex&#8221;.</p>
<p>Dabei kommt dann auch ein &#8220;Internet-Professor&#8221; vom &#8220;Weltinformatikbund&#8221; zu Wort, nämlich <a href="http://agn-www.informatik.uni-hamburg.de/people/brunnstein/eng.htm">Klaus Brunnstein</a>. Informatik-Experte soll er sein, brabbelt aber wild über Strafgesetze. Was las ich dazu in einem Chat: &#8220;Ist die Halbwelt der publicitygeilen Schaumschläger im Internet-Securitybereich um eine illustre Figur reicher?&#8221; Der Typ ist übrigens Professor für Anwendungen der Informatik (nicht: für angewandte Informatik!). Denn: &#8220;Wenn das Erstellen von Powerpoint-Präsentationen angewandte Informatik ist, dann ist es angewandte Architektur, wenn ich durch eine Tür gehe.&#8221;</p>
<p>Dann wurde noch ein x-beliebiger Anwalt interviewt, der dann irgendwann erzählte, was man sich so alles vorstellen könnte, wie die Rechtslage sei. Planetopia-Redaktion, merkt euch bitte: Das ist bei Juristen ein Anzeichen für wüsteste Spekulationen, meist über das Vertretbare weit hinaus.</p>
<p>Und noch ein Tipp: Sorgfältiger Journalismus ist es nicht, wenn man irgendwelche Leute interviewt und sie lapidar als &#8220;Experten&#8221; für irgendwas bezeichnet. Wie wäre die Angabe einer (für das Interview-Thema einschlägigen) beruflichen Position? </p>
<p>Der einzige Interviewte, der seinen gesunden Menschenverstand noch behalten hat, war ein Abteilungsleiter von Fireball, der darauf hinwies, daß man Kinder auch nicht alleine nach St. Pauli schicken würde.</p>
<p>Für alle anderen gilt: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsstaat ade?</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/11/27/rechtsstaat-ade/</link>
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		<pubDate>Sat, 27 Nov 2004 22:59:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Als der Europäische Haftbefehl 2002 von der EU verabschiedet und 2004 in Deutschland eingeführt wurde, waren die Bedenken von Juristen schon groß: Deutsche Staatsangehörige müssen sich damit Strafrechtsordnungen unterwerfen, an denen mitzuwirken sie keinerlei Möglichkeit hatten. So wird auch nulla &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/11/27/rechtsstaat-ade/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als der Europäische Haftbefehl 2002 von der EU verabschiedet und 2004 in Deutschland eingeführt wurde, waren die Bedenken von Juristen schon groß: Deutsche Staatsangehörige müssen sich damit Strafrechtsordnungen unterwerfen, an denen mitzuwirken sie keinerlei Möglichkeit hatten. So wird auch <em>nulla poena sine lege</em> ausgehebelt, wenn damit künftig ein Strafgesetz eines beliebigen Mitgliedsstaates der Europäischen Union gemeint ist. Auch das Verbot der doppelten Strafverfolgung wird ausgehebelt: Wenn es hier nicht geklappt hat, läßt man es halt die Spanier noch einmal versuchen. Der EHB ist damit schon aus rechtsstaatlichen und grundsätzlichen demokratietheoretischen Erwägungen abzulehnen.</p>
<p>Die unklare Rechtslage hatten die Behörden wohl auch im Blick, als sie, nachdem der spanische EHB für Mamoun Darkazanli am Dienstagabend von einem deutschen Gericht bestätigt und am Mittwoch morgen um 9:06 Uhr bei der Generalstaatsanwaltschaft eingegangen war, sofort eine Eilauslieferung anleierten.Um 19:25 hätte er fliegen sollen, um 18:33 reagierte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aber zum Glück schon mit einer einstweiligen Anordnung auf eine Verfassungsbeschwerde von 14:38, nachdem es schon um 16:15 eine Entscheidung angekündigt hatte.</p>
<p>Auch dieser Vorgang ist rechtsstaatlich unter aller Sau und diente offensichtlich nur dazu, Darkazanli den ihm zustehenden Zugang zu den Gerichten zu verwehren. Seit der EGMR-Entscheidung läßt sich aber erkennen, daß das BVerfG Wert darauf legt, daß deutsche Grundrechte als <em>ultima ratio</em> auch in Deutschland, von deutschen Gerichten, geprüft werden können.</p>
<p>Am Mittwoch sind die reaktionären Kräfte in diesem Lande auf die Schnauze gefallen, und das werden sie hoffentlich bei der endgültigen Entscheidung wieder tun.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BVerfG und Rockmusik</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/11/10/bverfg-und-rockmusik/</link>
		<comments>http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/11/10/bverfg-und-rockmusik/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Nov 2004 23:47:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meta]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Uni]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/11/10/bverfg-und-rockmusik/</guid>
		<description><![CDATA[Wie das zusammenpaßt? Gemach, Gemach, am Ende wird das schon klar &#8230; Heute hat der Zweite Senat im Normenkontrollverfahren zum 6. HRG-Änderungsgesetz die mündliche Verhandlung durchgeführt. Eine Stunde vorher da gewesen, irgendwann kam eine Schulklasse, ein Kiddie mit KSC-Schal. Ich &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/11/10/bverfg-und-rockmusik/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie das zusammenpaßt? Gemach, Gemach, am Ende wird das schon klar &#8230;</p>
<p>Heute hat der Zweite Senat im Normenkontrollverfahren zum 6. HRG-Änderungsgesetz die mündliche Verhandlung durchgeführt. Eine Stunde vorher da gewesen, irgendwann kam eine Schulklasse, ein Kiddie mit KSC-Schal. Ich war nah dran zu ihn zu fragen, da er sich ja bestimmt auskenne, weil im Unterricht vorbereitet und so, gegen wen der KSC denn gleich spiele?</p>
<p>Irgendwann ging es tatsächlich los, und zwar mit Eröffnungsplädoyers, 15 Minuten für vier Forschungsminister und 15 Minuten für Edelgard Bulmahn. Die ärmste schien übrigens arg nervös zu sein, man hörte es an der Atmung. Vielleicht mal Yoga oder autogenes Training ausprobieren? Baldrian-Tropfen könnten auch helfen.</p>
<p>Der Vertreter des <acronym title="Freier Zusammenschluß von StudentInnenschaften">fzs</acronym> holte sehr weit aus, wies auf soziale Gerechtigkeit, grundlegende demokratietheoretische Überlegungen und im übrigen Gott und die Welt hin. Zumindest beim ersten Punkt, Verbot von Studiengebühren, schaffte er es aber noch, den Bogen zu schlagen zu der Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und ob das 6. HRGÄndG in diese falle. Beim nächsten Punkt, verfaßte Studierendenschaften, war er gerade dabei, darzulegen, wie wichtig und wertvoll die Arbeit der bundesweiten Studierendenvertretung ist, und daß die ASten aus BaWü und Bayern sich nur unterproportional einbringen können, weil es dort keine verfaßten Studierendenschaften gibt, als er vom Vorsitzenden unterbrochen wurde. Er hätte Verständnis dafür, daß er die Gelegenheit, sich hier zu äußern, nutze, um die Arbeit der Studierendenvertretungen aufs Höchste zu loben, aber er möge doch jetzt bitte wieder auf die Frage der Gesetzgebungskompetenz zurückkommen. Hat er dann übrigens auch recht zügig, aber nicht ganz so rund, geschafft.</p>
<p>Der Prozeßvertreter der Bundesregierung, Prof. em. Denninger, wurde, nachdem er bereits <em>doppelt so lange</em> wie derjenige der Antragsteller gesprochen hatte, vom Vorsitzenden Richter gebeten, doch zum Ende zu kommen, und darauf hingewiesen, daß der Vortrag erstmal nur dazu dienen sollte, die Fragen durch das Gericht vorzubereiten, seine Kritik an der Rechtsprechung des Senats sei natürlich trotzdem interessant und hoch willkommen.</p>
<p>Irgendwie war jetzt schon klar, daß der Zeitplan (&#8220;um die Mittagszeit fertig&#8221;) nicht mehr zu halten sein würde. Es ging jetzt los mit einer lustigen Fragestunde. Edelgard machte dabei wieder einmal eine ziemlich unglückliche Figur &#8211; solch ein Geschwaller habe ich auch von Politikern schon lange nicht mehr gehört. Hätte man nicht jemanden nach Karlsruhe schicken können, der Ahnung hat?</p>
<p>Um 13:15 war dann jedenfalls Mittagspause. Noch länger wollte ich mir dieses Trauerspiel dann doch nicht antun und ging zur Demo gegen Studiengebühren und für Mitbestimmung. Die war schon von weiten zu hören, und als ich auf  dem Weg zum AKK am Archi-Bau vorbei kam, sah ich auch schon den Demonstrationszug vorbeiziehen. Also Fahrrad abgestellt und mitgelaufen.</p>
<p>Nach einiger Zeit landete ich dann hinter einem Wagen vom StuRa der TU Karl-Marx-Stadt. Gute Rockmusik und gelungene Agitation. Vom Wagen aus filmte übrigens ein Kameramann von Reuters. (Andere Frage: Interessiert sich <a href="http://www.ka-news.de/">KA-News</a> eigentlich überhaupt nicht dafür, was in Karlsruhe passiert?)</p>
<p>Nach einem kleinen Umweg kamen wir dann auf dem Marktplatz an, wo die Abschlußkundgebung stattfand. Die wichtigsten Reden (sorry, Daniel!) habe ich dann leider verpaßt, weil ich mir dringend von BK was zu essen holen mußte. Als ich wiederkam, sprach kurz darauf  eine Vertreterin des Arbeitskreis Politik und Meinungsfreiheit. Sie überraschte mit Aussagen wie &#8220;Dieses Gesetz wollen wir nicht!&#8221; (äh, doch, eigentlich gerade, dachte ich &#8230;) und Aufrufen an den Ministerpräsidenten Frankenberg (dazu lieber kein Kommentar). Was hat dieser seltsame Arbeitskreis bitte mit der Studiengebühren-Demo zu tun, will sagen: Was sind das eigentlich für merkwürdige Trittbrettfahrer?</p>
<p>Die Kundgebung endete dann ziemlich abrupt auf dem Marktplatz. Die Schlange vor dem Glühweinstand war dann doch etwas zu lang, so daß ich lieber noch mal kurz nach Hause bin, neue Socken anziehen.</p>
<p>Mal wieder ein erlebnisreicher Tag!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Kampf den Rechtsverdrehern</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/10/29/kampf-den-rechtsverdrehern/</link>
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		<pubDate>Fri, 29 Oct 2004 16:20:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Mit-Wikipedianer wurde von einer dubiosen Kanzlei Waldorf abgemahnt, weil in einem von ihm betreuten Forum mal irgendwann ein Link auf eine Website gesetzt wurde, auf der nun irgendwo gut versteckt ein Link auf irgendetwas Illegales ist. Er überlegt nun, &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/10/29/kampf-den-rechtsverdrehern/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Asb">Mit-Wikipedianer</a> wurde von einer dubiosen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzlei_Waldorf">Kanzlei Waldorf</a> abgemahnt, weil in einem von ihm betreuten Forum mal irgendwann ein Link auf eine Website gesetzt wurde, auf der nun irgendwo gut versteckt ein <em>Link</em> auf irgendetwas Illegales ist.</p>
<p>Er überlegt nun, klein beizugeben, weil er das Prozeßrisiko nicht stemmen kann. Kann das denn angehen? Nein, finde ich. Wenn 100 Leute für je 50 Prozeßkosten im unwahrscheinlichen Fall einer Niederlage bürgen, können wir schon viel erreichen. Mal sehen, was die <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Asb#Proze.C3.9Fb.C3.BCrgschaft">Diskussion</a> ergibt. </p>
<p>Bis dahin kann ich nur sagen: Kauft nicht bei BMG Records, Edel Records, EMI Music, Sony Music Entertainment, Universal Music und Warner Music Group!</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Spiegel schreibt mal wieder wirr</title>
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		<pubDate>Sun, 10 Oct 2004 21:39:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Spiegel online berichtet über die geplante Rundfunkgebühr für Internet-PCs (Primärquelle war übrigens die FAZ). Wie für den Spiegel üblich ist der Artikel von den Fakten her mal wieder ziemlich wirr und desorientierend. Mal sehen, ob die meinen Leserbrief veröffentlichen: Alles &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/10/10/spiegel-schreibt-mal-wieder-wirr/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Spiegel online</em> <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,322400,00.html">berichtet</a> über die geplante Rundfunkgebühr für Internet-PCs (Primärquelle war übrigens die <a href="http://www.faz.net/s/Rub8A25A66CA9514B9892E0074EDE4E5AFA/Doc~E77FE8F78ACA346FFA0250C6EC7130420~ATpl~Ecommon~Scontent.html">FAZ</a>).</p>
<p>Wie für den Spiegel üblich ist der Artikel von den Fakten her mal wieder ziemlich wirr und <a href="http://jens.unfaehig.de/blog/archiv/2004/10/10/spieglein-spieglein-hier-im-land/">desorientierend</a>.</p>
<p>Mal sehen, ob die meinen Leserbrief veröffentlichen:</p>
<blockquote><p>Alles sehr interessant, aber um das Ganze auch selbst beurteilen zu können, fehlt mir ein wesentliches Detail: Der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Der scheint Ihnen ja vorzuliegen, woher haben Sie sonst Ihre Infos?</p>
<p>Einen Fehler habe ich in Ihrem Text jedenfalls schon entdeckt. Sie schreiben: &#8220;Bislang gelten PCs nicht als Empfangsgeräte und müssen somit bei der GEZ nicht angemeldet werden.&#8221; Das ist falsch. Bisher sind PCs, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Internet empfangen können, von der Gebührenpflicht ausgenommen. Solche PCs, die Rundfunkprogramme über Internet empfangen können, gelten also auch schon nach bisherigem Recht als Rundfunkempfangsgeräte, damit wären sie prinzipiell auch anmeldepflichtig, was die GEZ aber bisher nicht interessiert hat, da sie ja auch kein Geld bekommen hat. Lediglich die Gebührenpflicht war ausgesetzt.</p>
<p>Ob ein PC überhaupt in der Lage ist, Rundfunkprogramme nicht zeitversetzt wiederzugeben ist wiederum eine andere Frage, die bisher nicht gerichtlich geklärt worden konnte, weil dafür kein Bedarf bestand.</p>
<p>Jedenfalls ist Rundfunkempfang über Internet nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich. Es wäre eine interessante Rechtsfrage, ob eine Gebührenerhebung in diesem Fall verfassungskonform ist, namentlich das Äquivalenzprinzip, also die gebührenrechtliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzipes, nicht verletzt. </p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		<title>Rettet das Fugen-s!</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/10/08/rettet-das-fugen-s/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 Oct 2004 22:54:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sprache]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Samstag berichtete Spiegel Online &#8220;vorab&#8221;, und am Montag der Spiegel in seiner Print-Ausgabe, daß ein Sonderschuloberlehrer aus Berlin nun offensichtlich beim Petitionsausschuß und beim Bundesministerium des Innern erreicht hat, daß das Fugen-s im Ausdruck &#8220;verfassungsgebende Gewalt&#8221; in der Präambel &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/10/08/rettet-das-fugen-s/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Samstag berichtete <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,321163,00.html">Spiegel Online</a> &#8220;vorab&#8221;, und am Montag der Spiegel in seiner Print-Ausgabe, daß ein Sonderschuloberlehrer aus Berlin nun offensichtlich beim <a href="http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a02/index.html">Petitionsausschuß</a> und beim <a href="http://www.bundesinnenministerium.de/">Bundesministerium des Innern</a> erreicht hat, daß das Fugen-s im Ausdruck &#8220;verfassungsgebende Gewalt&#8221; in der Präambel des Grundgesetzes:</p>
<blockquote><p>Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.</p>
<p>Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.</p></blockquote>
<p>bei nächster Gelegenheit gestrichen werden soll.</p>
<p>In der Newsgroup de.etc.sprache.deutsch entbrannte sogleich eine <a href="http://groups.google.com/groups?hl=de&#038;lr=&#038;threadm=877jq664zl.fsf%40jm.unfaehig.de">heftige Diskussion</a>.</p>
<p>Ergebnis: Die Lage ist keineswegs so klar, wie es der Duden-Verlag und Herr Büsing sehen, und wie das BMI jetzt &#8211; vermutlich vollkommen genervt &#8211; eingeräumt hat. Vor Verabschiedung des Grundgesetzes waren beide Varianten verbreitet, der angebliche Fehler in der Verkündung ist ein Fehler im stenographischen Protokoll, und analoge Formen sprechen für die Variante mit Fugen-s.</p>
<p>Dieser Wahnsinn muß gestoppt werden. Ich habe daher heute eine <a href="http://www.stud.uni-karlsruhe.de/~ubq9/2004-10-07-verfassungsgebend.pdf">Petition</a> an den Bundestag geschickt mit dem Ziel, die Rücknahme der Vormerkung dieser &#8220;Korrektur&#8221; zu erreichen.</p>
<p>Das Petitionsverfahren des Herrn Büsing dürfte übrigens noch nicht abgeschlossen sein, letzten Mittwoch erfolgte erst die Stellungnahme des BMI zur Petition.</p>
<p>Ich möchte Euch daher alle aufrufen, Euren Unmut über diese geplante Änderung, die über die Köpfe der Sprachgemeinschaft hinweg erfolgen soll, auszudrücken, sei es durch Kommentare in diesem Blog oder durch eigene Petitionen an den Bundestag. Hier die Anschrift:</p>
<blockquote><p>Deutscher Bundestag<br />
- Petitionsausschuß -<br />
Platz der Republik 1<br />
11011 Berlin</p></blockquote>
<p>Demnächst werde ich hier eine Unterschriftenliste veröffentlichen.</p>
<p>Setzt Euch ein, der Kampf gegen Oberlehrer und Sprachzerstörer ist noch nicht verloren!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Regierung Teufel läßt &#8216;Teufel&#8217; nicht frei</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/09/30/teufel-laesst-teufel-nicht-frei/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Sep 2004 22:18:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[In der ARD kam gerade eine Reportage über den am längsten einsitzenden Strafgefangenen der Bundesrepublik, Heinrich P. Satte 45 Jahre sitzt er jetzt fast schon hinter Gittern, und obwohl das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren feststellte, Heinrich P. habe seine Strafe &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/09/30/teufel-laesst-teufel-nicht-frei/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der ARD kam gerade eine <a href="http://www.daserste.de/doku/beitrag/290904_teufel.asp">Reportage</a> über den am längsten einsitzenden Strafgefangenen der Bundesrepublik, Heinrich P.</p>
<p>Satte 45 Jahre sitzt er jetzt fast schon hinter Gittern, und obwohl das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren feststellte, Heinrich P. habe seine Strafe längst verbüßt und eine Inhaftierung ohne Aussicht auf ein Ende verstieße gegen die Menschenwürde, passiert: <strong>nichts!</strong></p>
<p>Und das in Bruchsal, nur ca. 20 Kilometer vom <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/">Bundesverfassungsgericht</a> in Karlsruhe entfernt.</p>
<p>Die CDU präsentiert sich ja gerne als <em>wertkonservativ</em>, was man ja durchaus positiv sehen kann. Zumindest in Baden-Württemberg muß man sie wohl eher als reaktionär bezeichnen.</p>
<p>Weitere Informationen gibt es zum Beispiel <a href="http://www.brsd.de/archiv/CuS_Archiv/CuS_4_2000/Tod_hinter_deutschen_Gittern/tod_hinter_deutschen_gittern.html">hier</a>.</p>
<p>Ein kleiner Lichtblick: Der<a href="http://jens.unfaehig.de/blog/archiv/2004/09/27/freien-funk-fuer-freie-buerger/"> öffentlich-rechtliche Rundfunk</a> wird seiner Aufgabe mit dieser sehr engagierten Reportage gerecht.</p>
<p>UPDATE: Noch ein paar Quellen</p>
<ul>
<li><a href="http://www.taz.de/pt/2004/09/29/a0204.nf/text.ges,1">taz vom 29. September (Rubrik Flimmern und Rauschen)</a></li>
<li><a href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/media/381656.html">Berliner Zeitung vom 29. September</a></li>
<li><a href="http://www.epd.de/index_30663.html">Evangelischer Pressedienst</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Verwirrte Software</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/09/29/verwirrte-software/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Sep 2004 15:55:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Als ich am letzten Mittwoch meine Rückfahrt von München plante, war natürlich mal wieder Tarifexegese angesagt, man will ja nichts verschenken. Bei ansonsten gleichen Parametern (ICE München &#8211; Stuttgart) zeigte Hafas zwei verschiedene Fahrpreise, je nachdem, ob ich in München &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/09/29/verwirrte-software/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als ich am letzten Mittwoch meine Rückfahrt von <a href="http://www.muenchen.de">München</a> plante, war natürlich mal wieder Tarifexegese angesagt, man will ja nichts verschenken.</p>
<p>Bei ansonsten gleichen Parametern (ICE München &#8211; Stuttgart) zeigte Hafas zwei verschiedene Fahrpreise, je nachdem, ob ich in München Hbf oder München-Pasing von der S-Bahn in den ICE umsteigen sollte.</p>
<p>Umsteigen in Pasing war 50 Cent teurer. Was war hier los? Sind etwa nicht sämtliche S-Bahn-Stationen im Innnenbereich des <a href="http://www.mvv-muenchen.de">MVV</a> in die tarifliche Gleichstellung unter der Sammelbezeichnung <strong>München</strong> einbezogen? Und sollte es nicht ansonsten günstiger sein, wenn ich die Strecke München Hbf &#8211; München-Pasing in der (langsameren und unbequemeren) S-Bahn zurücklege?</p>
<p>Des Rätsels Lösung: Das Tarifmodul von Hafas wird durch die Tücken des Bahntarifs offenbar gründlich durcheinander gebracht und berechnet zusätzlich die längere S-Bahn-Strecke nach Kilometer-Tarif.</p>
<p>Auch nach Auskunft des Kundendialogs der <a href="http://www.bahn.de"><em>Die Bahn</em></a> ist das billigere Ticket natürlich für beide Möglichkeiten gültig.</p>
<p>Bei Gelegenheit werde ich mal beide Möglichkeiten als Online-Ticket buchen (und wieder stornieren). Täte mich schon interessieren, worin sich denn die Wegeangaben nun unterscheiden.</p>
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		</item>
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		<title>AKN weiter uneinsichtig</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/09/25/akn-weiter-uneinsichtig/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Sep 2004 22:05:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ärgerlich]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern hab ich die Klageerwiederung der AKN bekommen (Seite 1, 2). Die sind natürlich weiter total uneinsichtig. Mal sehen, was dabei rauskommt. Es stehen hier ja in der Tat einige klärungswürdige Rechtsfragen zur Debatte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern hab ich die Klageerwiederung der AKN bekommen (Seite <a href="http://www.stud.uni-karlsruhe.de/~ubq9/p9240012.jpg">1</a>, <a href="http://www.stud.uni-karlsruhe.de/~ubq9/p9240013.jpg">2</a>).</p>
<p>Die sind natürlich weiter total uneinsichtig. Mal sehen, was dabei rauskommt. Es stehen hier ja in der Tat einige klärungswürdige Rechtsfragen zur Debatte.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Auch amerikanische Richter haben zuweilen erleuchtete Momente &#8230;</title>
		<link>http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/09/22/auch-amerikanische-richter-haben-zuweilen-erleuchtete-momente/</link>
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		<pubDate>Wed, 22 Sep 2004 19:01:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Zitate]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/09/22/auch-amerikanische-richter-haben-zuweilen-erleuchtete-momente/</guid>
		<description><![CDATA[It is during our most challenging and uncertain moments that our Nations commitment to due process is most severely tested; and it is in those times that we must preserve our commitment at home to the principles for which we &#8230; <a href="http://blog.tessarakt.de/archiv/2004/09/22/auch-amerikanische-richter-haben-zuweilen-erleuchtete-momente/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>It is during our most challenging and uncertain moments that our Nations commitment to due process is most severely tested; and it is in those times that we must preserve our commitment at home to the principles for which we fight abroad.</p></blockquote>
<p>(Justice O&#8217;Connor in der Entscheidung des US Supreme Court in <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Hamdi_v._Rumsfeld">Hamdi gegen Rumsfeld</a>)</p>
<blockquote><p>These amenities have dignified the right of dissent and have honored the right to be nonconformists and the right to defy submissiveness. They have encouraged lives of high spirits rather than hushed, suffocating silence.</p></blockquote>
<p>(Papachristou v. City of Jacksonville, 405 U.S. 156, 164 (1972))</p>
<blockquote><p>That citizens can walk the streets, without explanations or formal papers, is surely among the cherished liberties that distinguish this nation from so many others. </p></blockquote>
<p>(Berufungsgericht für den District of Columbia in Gomez gegen Turner)</p>
<blockquote><p>Implicit in the term &#8216;national defense&#8217; is the notion of defending those values and ideals which set this nation apart.</p></blockquote>
<p>(US-Bezirksgericht für den südlichen Bundesstaat New York in ACLU, et. al. gegen Department of Defense, et. al.)</p>
]]></content:encoded>
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	</channel>
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