tessarakt – das vierdimensionale B-L-O-G

21Jul/102

Was wird aus der StVO-Novelle?

Nachdem das BMVBS die Nichtigkeit der StVO-Novelle behauptet hatte (hier, hier und hier), kamen, weil eine zügige Neuverabschiedung offenbar nicht geplant war, bald Gerüchte auf, daß offenbar umfangreichere Änderungen an der ursprünglichen Novelle geplant waren, auch zum Nachteil des Fahrradverkehr (vgl. VCD-Pressemitteilung und Umwelt & Verkehr Karlsruhe). Ich forderte mit einer Petition an den Bundestag die zügige Neuverabschiedung. Auch die Grünen haben mit einer (noch nicht bearbeiteten) Kleinen Anfrage (Drucksache 17/2391, PDF) nach, was da geplant ist.

Zu meiner Petition hat man mir inzwischen eine Stellungnahme des BMVBS geschickt (PDF), übrigens unterschrieben vom Leiter der Abteilung Landverkehr. Was davon zu halten ist, ist mir noch nicht ganz klar ... Angeblich werden die Ziele und der "Gesamtkonsens" der 46. Novelle nicht in Frage gestellt ...

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18Jul/100

Rechtsbeugungspetition endgültig abgelehnt

Sorry, dass es so lange gedauert hat. Der Vollständigkeit hier noch die Ablehnung (PDF) meiner Petition, die ich bereits im Januar erhalten habe.

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17Jul/101

Sport in der Tagesschau

Neulich, während der WM, habe ich mal den Livestream der Tagesschau geschaut. Die bestand zu einem Großteil aus Sportberichterstattung, und die wiederum enthielt diverse Ausschnitte aus Fußballspielen. Jedes Mal, wenn ein Spielausschnitt gezeigt wurde, wurde der Stream unterbrochen, und es wurde eine Meldung angezeigt, daß der Teil aus rechtlichen Gründen nicht im Internet gezeigt werden kann. Da stellen sich mir mehrere Fragen.

Verwertet die FIFA die Internet-Rechte für Ausschnitte aus Sportübertragungen tatsächlich separat? Falls ja: Wieviel verdient sie damit? Falls nein: Warum nicht? Befürchtet sie, damit die Verwertbarkeit anderer Rechte, zum Beispiel der TV-Übertragungsrechte, zu verwässern? Ich kann mir nicht so recht vorstellen, was das soll ...

Und warum unterbricht die ARD den Stream komplett? Zumindest das Audio des Moderators könnte man lassen. Die Tonspur der Spielübertragung dürfte vermutlich ebenfalls leistungsschutzrechtlich geschützt sein ...

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6Mai/100

VCD kritisiert Schildergate

Zur Schildergate-Affäre hat jetzt auch der VCD Stellung genommen. Hoffentlich wird diese kritische und differenzierte Stimme gehört.

Der Volltext der Pressemitteilung:

Rechtsunklarheiten, Bürokratismus und Personalabbau unter Ramsauer
VCD: Radverkehr kommt unter die Räder

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) kritisiert Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer für die augenfällige Vernachlässigung des Fahrradverkehrs. Nach gut sechs Monaten im Amt werde immer deutlicher, dass das umweltfreundlichste Verkehrsmittel unter seiner Amtsleitung immens an Bedeutung verloren hat.

„Wir befürchten, dass der Radverkehr im Bundesverkehrsministerium unter die Räder kommt”, kommentiert Doris Neuschäfer vom VCD-Bundesvorstand die Entwicklungen der vergangenen Monate. „Wenn die Bundesregierung ihre ehrgeizigen Klimaschutzziele erreichen will, dürfen nicht Rechtsunsicherheit, Bürokratismus und Personalabbau den klimafreundlichen Radverkehr behindern.” Während sich vor der Umorganisation im Verkehrsministerium sieben Personen um die Förderung des Radverkehrs kümmerten, seien es jetzt nur noch drei. „Mit weniger als der Hälfte der bisherigen Manpower sollen nun die gleichen Aufgaben bewältigt werden. Eine solche Personalpolitik versetzt der Radverkehrsförderung einen schweren Schlag”, so Neuschäfer.

Kritik übt der VCD auch an Äußerungen des Verkehrsministers, wonach die 46. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom September 2009 aufgrund eines Formfehlers nichtig sei. Mit seinem sicherlich gut gemeinten Versuch, den Kommunen den kurzfristigen Abbau alter Verkehrsschilder zu ersparen, habe Ramsauer Unsicherheit und Verwirrung bei den Landesbehörden, den Kommunen und Verkehrsteilnehmern ausgelöst.

„Entscheidend und wichtig zu wissen ist, dass die neue, zum 1. September 2009 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zur StVO weiterhin gültig und anzuwenden ist”, betont Neuschäfer. Die Behörden haben also Maßnahmen für den Radverkehr auf Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift anzuordnen, soweit sie sich im Rahmen der alten StVO bewegen. Dies sei bei fast allen Vorgaben der Verwaltungsvorschrift der Fall, ausgenommen die Möglichkeit der Beschilderung von linken Radwegen mit dem Zusatzschild »Radfahrer frei«. „Darüber sind wir sehr erleichtert”, so Neuschäfer weiter, „denn die wesentlichen Neuerungen, zum Beispiel die Gleichrangigkeit von Radfahrstreifen und gebautem Radweg, sind in der Verwaltungsvorschrift geregelt.”

Der VCD bezweifelt zudem, ob die StVO-Novelle tatsächlich nichtig sei. „Der Verkehrsminister hat gar nicht die Kompetenz, die Nichtigkeit verbindlich für die ausführenden Behörden festzustellen”, erklärt Neuschäfer. „Letztlich legt er nur seine Rechtsauffassung dar. Man kann in diesem Fall aber auch zum Ergebnis kommen, dass die Verordnung weiterhin gültig ist.” Der VCD fordert die zuständigen Behörden daher auf, ihren Auslegungsspielraum bei dieser Frage zu nutzen.

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5Mai/102

Rettet die StVO-Novelle

Am 22. April 2010 hatte ich die folgende Petition eingereicht, die eigentlich selbsterklärend ist. Zur Brisanz hilft vielleicht noch ein Posting von Dietmar Kettler.

Der Text:

Der Deutsche Bundestag möge die Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Straßenverkehrs-Ordnung schnellstmöglich beenden. Dazu sollte die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mit geringstmöglichen Änderungen (korrekte Eingangsformel; keine Streichung von § 53 Abs. 9 StVO [alt], stattdessen Ersetzung durch eine angemessene Übergangsfrist für die Gültigkeit der alten Verkehrszeichen) neu erlassen werden, ggf. als Gesetz unter Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang.

Und die Begründung:

Die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde nach einem zähen siebenjährigen Entstehungsprozess 2009 verabschiedet und sollte zum 1. September 2009 in Kraft treten. Durch ein redaktionelles Versehen wurde § 53 Abs. 9 StVO, der die Fortgeltung einiger 1992 abgeschaffter Verkehrszeichen anordnete, gestrichen. Schon dies führte zu erheblicher Rechtsunsicherheit.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) fand eine vermeintliche Lösung darin, daß die StVO-Änderung wegen einer Verletzung des Zitiergebots nichtig sei. In der Tat enthält die Eingangsformel Fehler, unter Juristen ist aber heftig umstritten, ob das die vollständige oder nur eine teilweise Nichtigkeit der Änderung zur Folge hat. Die Rechtsunsicherheit ist also eher noch größer geworden. Dies betrifft auch die neu eingeführten Verkehrszeichen, die es bei Nichtigkeit der Novelle gar nicht gibt, die also nie hätten angeordnet werden dürfen, aber trotzdem schon an einigen Stellen im Straßenraum zu finden sein dürften.

Das BMVBS hat angekündigt, schnellstmöglich eine Korrekturverordnung auf den Weg zu bringen, die Länder sollen dem Vernehmen nach ihre Kooperation zugesichert haben. Das wird wohl bis zum Herbst dauern. Zu befürchten ist, daß das "Gesamtpaket", ein Konsens, dessen Entstehung sieben Jahre benötigt hat, in diesem Zusammenhang wieder aufgeschnürt wird und alle Einzelpositionen wieder auf den Verhandlungstisch kommen. In diesem Fall dürfte mit einer schnellen Bereinigung der Rechtslage nicht zu rechnen sein.

Die Petition fordert daher, die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wie geplant zu erlassen, mit Korrektur lediglich der offensichtlichen Formfehler, ohne neu in die inhaltliche Diskussion einzusteigen.

Heute habe ich nun einen Brief des Petitionsausschusses bekommen. Das Übliche:

Betr.: Straßenverkehrswesen
Bezug: Ihr Schreiben vom 22.04.2010

Sehr geehrter Herr Müller,

im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Steinke, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.

Von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe wird abgesehen.

Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits mehrere Eingaben vor. Ihre Petition wird in die hierzu eingeleitete Prüfung einbezogen und gemeinsam mit den anderen Eingaben beraten.

Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu den ihm vorliegenden Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Petitionen in diesem Beschluss nicht individuell auf Ihre Ausführungen eingegangen werden kann.

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Mehrere Eingaben zu dieser Thematik? Da bin ich ja mal sehr gespannt. Ich bezweifle vorsorglich, daß die irgendwas mit meiner Eingabe zu tun haben.

Jedenfalls bitte ich darum, meine Petition zu unterstützen. Das geht entweder mit einem Brief an den Bundestag, oder direkt online.

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4Mai/100

Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit

Heute hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit seinen zweijährlichen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Auch die Tagesschau hat groß berichtet (vermutlich bald wieder offline ...).

Für mich ist das besonders interessant, da ich bei einem Bundesministerium gerade mehrere Anfragen laufen habe. Selbst habe ich den Bericht noch nicht gelesen oder überflogen, aber in dem letzten standen einige interessante Dinge ...

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4Mai/100

Schwarzer Peter beim BMVBS

Wie bereits berichtet, hält das BMVBS die letzte StVO-Novelle für nichtig. Das Bundesministerium der Justiz will mit solchen Schweinereien aber offenbar nichts zu tun haben und schiebt den Schwarzen Peter ans BMVBS. Ich hatte das BMJ gefragt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf gesetze-im-internet.de ist die StVO in der Fassung der 46.
Änderungsverordnung veröffentlicht.

Das BMVBS geht hingegen davon aus, die 46. Änderungsverordnung sei nichtig.

Wird das BMJ die auf gesetze-im-internet.de veröffentlichte Fassung ebenfalls anpassen?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Müller

Die lapidare Antwort vom Referat ZB2:

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. April 2010.

Eine Nachrage bei dem für die Dokumentation zuständigen Bundesamt für Justiz ergab, dass sowohl die Bundesrechtsdatenbank als auch die Datenbank "Gesetze-im-Internet" den verkündeten Gesetzestext enthalten.

Eine von Ihnen erwähnten Mitteilung über die Aufhebung der "46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 13.4. 2010 liegt der Dokumentationsstelle nicht vor, sodass von dieser Seite derzeit kein Handlungsbedarf besteht.

Ich habe Ihre Anfrage nunmehr an das in der Sache federführend zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Referat L22 Internet und Intranet [Adresse etc.] mit der Bitte um Prüfung und ggfs. weitere Veranlassung übersandt.

Eine weitere Nachricht erhalten Sie von dieser Stelle.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ja was gilt denn jetzt?

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30Apr/102

Nichtig kraft Sprachregelung

Darüber, daß der Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer die letzte StVO-Novelle kurzerhand in einer Pressekonferenz als nichtig deklariert und damit das Problem mit den plötzlich ungültig gewordenen Verkehrszeichen kurzerhand beseitigt hatte, hatte ich ja schon berichtet.

Die Aussagen des Herrn Ministers in der Pressekonferenz waren ziemlich undifferenziert - Juristen haben sich der Rechtsauffassung bei weitem nicht einstimmig angeschlossen (vgl. mein Überblick über diverse Berichte).

Nun hatte ich gehofft, daß wenigstens intern ein vernünftiger Überblick auch über alternative Interpretationsmöglichkeiten besteht und im Referat LA 22 ein ausführliches Rechtsgutachten erstellt wurde. Das habe ich denn auch gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz angefordert. Aber Pustekuchen:

Ich weise darauf hin, dass ein Rechtsgutachten im formalen Sinne nicht
existiert. Doch kann ich Ihnen Zugang zu den Unterlagen und rechtlichen
Informationen gewähren, die zur Vorbereitung der Pressekonferenz des
Bundesministers Dr. Ramsauer dienten.

Diese "Unterlagen und rechtlichen Informationen" sind betitelt als "Sprachregelung". Meine Interpretation: Daß die StVO-Novelle nichtig sei, ist also lediglich eine Sprachregelung.

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14Apr/101

Mehr zur Nichtigkeit der StVO-Novelle

Gestern hatte ich berichtet, daß das BMVBS die letzte StVO-Novelle für nichtig hält. Inzwischen gibt es einige vertiefte Informationen zu dem Thema:

In den nächsten Monaten dürfte es wohl zu den Detailfragen diverse Artikel in NZV und DAR geben ...

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13Apr/103

StVO-Novelle nichtig?

Laut einer Pressemitteilung des BMVBS ist die September 2009 (nicht) in Kraft getretene StVO-Novelle nichtig, weil das Zitiergebot verletzt wurde. Irgendwie ist mir das etwas zu dünn. Ich habe das BMVBS nach einer detaillierteren Begründung gefragt, bis dahin halte ich das für einen verspäteten Aprilscherz.

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25Feb/102

Sicher Radfahren als Titelthema

Mein Artikel zum Thema "Mehr Sicherheit für Radfahrer - Der Steinige Weg durch die Instanzen" (Kurzfassung: "Sicher Radfahren") ist jetzt in einer Kurzversion in der gedruckten Umwelt & Verkehr Karlsruhe (Auflage: 2000 Exemplare) und in Kurz- und Langfassung auch online erschienen. Hoffen wir, daß das hilft, das Thema Radwegbenutzungspflicht stärker zu thematisieren.

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10Feb/101

Schornsteinfeger ohne Rechnung

Heute war ein Zettel vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger an der Haustür, daß er nächste Woche kommt. Soweit kein Thema. Allerdings war noch ein handschriftlicher Vermerk drauf: "Es wird bar kassiert!".

Das wird natürlich nicht, denn die Rechnung läßt sich steuerlich nur absetzen, wenn sie per Überweisung bezahlt wird. Daß der Schornsteinfeger keine Barzahlung verlangen kann, hat mir letztes Jahr schon die Innung bestätigt. Also habe ich angerufen, was das soll. Erstmal darf ich gändigerweise natürlich doch per Rechnung zahlen. Aber der Hinweis steht da, weil das ja sonst so ein Aufwand wäre, wenn man jedem eine Rechnung schreiben muß ... Ähm, bitte was wird das denn? Umsatzsteuerhinterziehung?

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3Feb/100

Urteil zu Toll Collect und Informationsfreiheit

Es ist zwar schon etwas älter, aber ich bin jetzt dazu gekommen, das Urteil des VG Berlin bezüglich Akteneinsicht in die Toll-Collect-Verträge zu scannen (Urteil vom 11. Juni 2008, Az. VG 2 A 69.07). Geklagt hatte meines Wissens unter anderem Jörg Tauss. Die Klagen wurden überwiegend abgewiesen.

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3Feb/102

“Meine” Verfassungsbeschwerde von OVG zitiert

Wie ich gerade entdeckt habe, wurde der von mir erstrittene Beschluß des BVerfG jetzt vom VG Berlin (11. Kammer, Urteil vom 9. Dezember 2009, 11 A 299.08) zitiert (Absatz 18):

Das für die Zulässigkeit der Klage erforderliche Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2008 - 11 S 16.08 -; Beschluss vom 7. Mai 2008 - 11 S 35.08 -; Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 10 A 23.08 -) ist durchgeführt worden. Die für die Einlegung des Widerspruchs vorgesehene Frist ist eingehalten worden. Inwieweit die Aufstellung eines Verkehrszeichens als öffentliche Bekanntgabe mit der Folge einer Unanfechtbarkeit für jeden Verkehrsteilnehmer nach einem Jahr anzusehen ist und wie bei der Aufstellung eines Verkehrszeichens die Widerspruchsfrist für einen Verkehrsteilnehmer zu laufen beginnt, ist gegenwärtig äußerst umstritten (vgl. zur Darstellung des Meinungsstandes Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09, NJW 2009, 3642, 3643). Hiernach ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob eine Bekanntgabe gegenüber einem von der Regelung (Verkehrszeichen) betroffenen Verkehrsteilnehmer schon mit der Aufstellung erfolgt ist oder dann, wenn der Verkehrsteilnehmer von dem Verwaltungsakt erstmals betroffen ist, weil er sich der Regelung in Gestalt des Verkehrszeichens gegenüber sieht.

War allerdings in keiner Hinsicht entscheidungserheblich.

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11Dez/090

Urteil gegen Ettlingen

Ich hatte die Stadt Ettlingen verklagt mit dem Ziel, die Radwegbenutzungspflicht im Kreisverkehr in der Durlacher Straße aufzuheben. Nachdem das in erster Instanz nicht so toll geklappt hatte, bin ich in Berufung gegangen, die teilweise zugelassen wurde. Schon in der Berufungszulassung, spätestens in der mündlichen Verhandlung zeichnete sich mein Sieg ab. Letzte Woche habe ich davon bereits telefonisch erfahren, jetzt liegt endlich das schriftliche Urteil (PDF, gut 500 kB) vor (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. November 2009, Az. 5 S 575/09).

Einige Kernpunkte:

  • Der VGH hält weiter an der Bestandskraft von Verkehrszeichen nach einem Jahr fest. Allerdings sieht er unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Aufhebung.
  • Der Wunsch nach einheitlicher Verkehrsregelung im Stadtgebiet stellt keine (besonderen) örtlichen Verhältnisse dar.
  • Die streitgegenständliche Radwegbenutzungspflicht ist laut VGH offensichtlich rechtswidrig.
  • Die Argumentation der Stadt und des VG würde das Regel-Ausnahme-Verhältnis Fahrbahn-Radweg seit der 1997-Novelle ins Gegenteil verkehren.

Mit ca. 10-seitigem Sachverhalt ist das Dokument ziemlich selbsterklärend. Viel Spaß beim Lesen.

Mal schauen, wann die Schilder tatsächlich verschwinden, und wann ich von der Stadt Ettlingen die Verfahrenskosten erstattet bekomme. Ist jedenfalls ein schönes Weihnachtsgeschenk, auch wenn es erst später kommt. Zu hoffen ist auch, daß das Regierungspräsidium Karlsruhe seine Fachaufsicht nunmehr sorgfältiger wahrnimmt.

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6Dez/091

Ettlingen hat verloren

Nach dem Termin vor gut zwei Wochen habe ich am Freitag einfach mal beim VGH angerufen und nachgefragt, ob der Urteilstenor schon vorliegt. Ergebnis: Einen vollständigen Tenor habe ich zwar noch nicht bekommen, aber immerhin die Info, daß es sich um eine stattgebende Entscheidung handelt. Ich nehme also an, daß vollständig antragsgemäß entschieden wurde und somit die Stadt Ettlingen verpflichtet wurde, die Radwegbenutzungspflicht am Kreisverkehr in der Durlacher Straße aufzugeben. Das schriftliche Urteil soll nächste Woche rausgehen, dann wird es hier natürlich genauere Informationen geben.

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26Nov/095

Schaum vorm Mund

Der Ordnungsamtsleiter des Landkreises Neumarkt will das Urteil des BayVGH gegen die Radwegbenutzungspflicht offenbar nicht wahrhaben:

«Dann sollen sie doch auf der Straße fahren, aber sich dann nicht beschweren, wenn einer totgefahren wird», zürnt Erwin März, Leiter der Verkehrsbehörde am Landratsamt. Der sonst so ruhige Mann schäumt, wenn er auf die Forderung des ADFC angesprochen wird, die Benutzungspflicht auf Radwegen zu großen Teilen aufzuheben oder zu überprüfen.

Kein weiterer Kommentar.

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30Okt/090

M. gegen Stadt Ettlingen wegen Radwegbenutzungspflicht

Nachdem die Berufung gegen das Urteil 2 K 4042/07 des VG Karlsruhe zugelassen worden war, findet jetzt am 19. November 2009 um 15 Uhr mündliche Verhandlung beim VGH Baden-Württemberg statt.

Leider bin ich selbst da auf Dienstreise, mein Anwalt ist aber da. Zuschauer sind natürlich erwünscht, da die Verhandlung öffentlich ist.

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30Okt/090

VG München zum Bescheidungsantrag für die Dachauer Straße

Ich habe mir mal wieder ein "Radweg-Urteil" schicken lassen: Urteil der 23. Kammer des VG München vom 1. Februar 2006, M 23 K 05.1174 (PDF).

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30Okt/090

Berufung gegen Rheinstetten im zweiten Anlauf zugelassen

Im zweiten Anlauf hat der VGH Baden-Württemberg jetzt mit Beschluss vom 16. Oktober 2009, 5 S 2142/09, die Berufung gegen das Urteil des VG Karlsruhe auf die mündliche Verhandlung vom 8. Oktober 2009, 4 K 1514/08 zugelassen:

Auf den Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwal­tungsgerichts Karlsruhe vom 8. Oktober 2008 - 4 K 1514/08 - zugelassen. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.

Gründe

Die Berufung ist zuzulassen, da die Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 VwGO dargelegt sind (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) und auch vorliegen (§ 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO; vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -).

Damit nimmt das Berufungsverfahren gegen die Große Kreisstadt Rheinstetten wegen des Radwegs in der Karlsruher Straße seinen Lauf. Jetzt wird ersteinmal die Berufung begründet, und dann gibt es wohl irgendwann einmal eine mündliche Verhandlung.

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