tessarakt – das vierdimensionale B-L-O-G

7Aug/1010

Liquid Feedback und die Notwendigkeit einer Abwägung

Eigentlich sind andere Sachen in der Queue, und ich werde das hier sicher nicht so toll ausarbeiten können, wie ich gerne möchte. Insbesondere werde ich nicht den Diskussionsstand im Stil eines Related Word-Kapitels ausführlich mit Quellen darstellen können oder so. Es haben andere Leute inzwischen kluge Sachen geschrieben, so daß ich auf Zitate zurückgreifen kann.

Bei der Diskussion um LQFB wurde von den vehementen Befürwortern, u.a. den Entwicklern und dem Verantwortlichen im Bundesvorstand Christopher Lauer, immer wieder behauptet, die völlige sogenannte Transparenz, also der gläserne an LQFB teilnehmende Pirat, sei alternativlos, nur so könne die Gewähr geboten werden, daß keine Manipulationen stattfinden. Auf diese Weise wurden sämtliche Vorschläge, in LQFB mehr informationelle Selbstbestimmung umzusetzen, als undurchführbar, mit dem Prinzip von LQFB nicht vereinbar, etc., abgeblockt. Ich hatte das als Haltung einer lauten, aber doch kleinen Gruppe von Fanatikern eingeordnet und gehofft, mit der Vorstandsentscheidung von gestern abend hätte die Vernunft gesiegt. Aber wenn ich jetzt lese, welch völliges Unverständnis über diese Entscheidung (bedingt durch völlige Unkenntnis des Problems, bzw. totale Ausblendung desselben) in der Blogosphäre dominiert (beispielhaft fefe, Isotopp, Frank, maha), wird mir klar, daß die Position des vernünftigen Abwägens noch lange nicht gewonnen hat.

So, soviel zur Einleitung. Bei meiner eigenen Position brauche ich mir nicht so viel Mühe geben. Ich habe die zwar auf der Aktiven-Liste immer wieder in Diskussionen eingebracht, aber nie so kompakt dargestellt wie die beiden Stimmen, die ich jetzt zitiere.

Der erste Punkt ist: Datenschutz vs. Transparenz ist nicht schwarz oder weiß, es gibt Graustufen und eine Abwägung ist notwendig. Wer nicht weiß, was eine Abwägung ist, sollte den Wikipedia-Artikel lesen. Insbesondere die Darstellung der Abwägungsfehler ist hier relevant. Das Leugnen der Betroffenheit anderer Rechtsgüter wie der informationellen Selbstbestimmung stellt ein klassisches Abwägungsdefizit dar. Und da alle nicht passenden Argumente ausgeblendet wurden, fand irrtümlich gar keine Abwägung statt - der sog. Abwägungsausfall, der wohl schwerste Abwägungsfehler.

Diesen Punkt hat datenritter (Posting auf aktive@lists.piratenpartei.de, 6. August 2010, 11:30 Uhr) sehr schön dargestellt:

Bitte die Graustufen beachten. Ein Tool, dass direkten Einfluss auf
Entscheidungen hat MUSS (von Mitgliedern, nicht von anderen) anonym
benutzbar sein, es MUSS aber auch nachprüfbar sein. Beides geht nicht,
also ist ein solches Tool nicht möglich.

Ein Tool, dass keinerlei Einfluss hat, braucht auch keine Anforderungen
zu erfüllen, auch das BDSG taugt hier nicht als Totschlagargument, denn
man kann das Einverständnis zur Veröffentlichung einholen - niemand ist
gezwungen tielzunehmen.

Ein Tool, dass EIN BISSCHEN Einfluss hat, kann man irgendwo zwischen
Nachrprüfbarkeit und Datenschutz einstellen. Solange es
Umgehungsmöglichkeiten gibt (Antrag auf dem LPT, z.B. bei Verdacht auf
manipulierte Abstimmung), ist das ok.

INTERESSANT ist die Frage, WIEVIEL Einfluss das Tool hat und wieviel
Datenschutz bzw. Transparenz somit notwendig ist. Werden z.B. LF-Anträge
auf dem BPT bevorzugt behandelt nur weil sie aus LF stammen, oder
entsteht ein faktischer Zwang zur Teilnahme, weil es sich als
Hauptarbeitsmedium herauskristallisiert und z.B. Leute, die
Alternativanträge stellen wollen, abschreckt, dann sind wir wieder nahe
an der erstgenannten Situation, der Datenschutz bekommt also mehr Gewicht.

Anonymität bedeutet auch nicht automatisch unautorisierte Nutzung. Wenn
die Datenbank streng geheim ist, ist es weniger wichtig, was darin
gespeichert ist. Dann kommt aber das Vertrauen in die Administratoren
ins Spiel.

Das sind alles keine 1/0-Entscheidungen, sondern Skalen und Regler, an
denen wir drehen können - und die jeweilige Ideologie bestimmt, wie man
die Wirkung des einen Parameters auf den anderen einschätzt, und was man
für wichtiger hält.

Was man für wichtiger hält, wird sich schwerlich ändern lassen, aber bei
den Wechselwirkungen können wir die Wahrheit[TM] erkennen.

Der zweite Punkt ist ein konkreter Vorschlag, wie man informationelle Selbstbestimmung und Transparenz zum Ausgleich bringen kann. Da hat Tirsales genau das formuliert (Aktivenliste, 6. August 2010, 11:50 Uhr), was ich auch fordere:

Entweder Liquid Feedback hat keinen Einfluss - das will vermutlich niemand
der Befürworter (ich übrigens auch nicht ;) ) - dann ist die ganze
Diskussion völlig unsinnig. Oder es HAT Einfluss - dann müssen wir uns
viele Gedanken um die konkrete Ausgestaltung machen. Es gibt viele
Graubereiche zwischen 100% Transparenz und 100% Anonymität. Es gibt
Datenschutzbedenken und es gibt die (berechtigte) Frage der
Nachvollziehbarkeit von Abstimmungen. Wenn diese Fragen einfach zu
beantworten wären, wäre das Problem schon lange gelöst - aber sie sind
nicht einfach.

Kurz gesagt: Wir brauchen mMn die Möglichkeit Meinungsbilder zu erheben,
in denen die einzelnen Stimmen nachvollziehbar sind (relative
Fälschungssicherheit) und gleichzeitig die abstimmenden Piraten auf Wunsch
relativ anonym mitstimmen können. Kann LQFB das?

Warum plädiere ich für die möglichkeit einer relativen Anonymität?
Ich lehne Überwachungskameras aus vielen Gründen ab. Einer dieser Gründe
ist, dass Beobachtung das Verhalten verändert: Wer weiß oder vermutet, dass
er beobachtet wird, verhält sich anders. Er passt sich der erwarteten
Verhaltungsweise an (bzw. der Verhaltensweise von der er dies glaubt).
Stellt einen netten Menschen vor eine Kamera - und er wird vermutlich
stottern oder sich anderweitig steif verhalten.
Ein entsprechendes Muster ist auch bei polit. Meinungsbildern zu
beobachten (man sieht das teilweise auch bei Parteitagen - es erfordert Mut
gegen eine sehr große Mehrheit zu stimmen). Gerade bei kritischen
Abstimmungen kann ein Klarnamenszwang Druck ausüben - egal ob dieser Druck
tatsächlich von außen besteht oder ob man ihn sich einbildet, egal ob die
Abstimmung wirklich kritisch ist oder ob man nur diesen Eindruck hat. Es
ist dabei auch egal ob es wirklich ein Klarname ist oder nur ein Pseudonym
von dem man glaubt, dass es einfach nachvollziehbar ist. Damit könnte ein
solcher Klarnamenszwang effektiv die Meinungsfreiheit in der Piratenpartei
gefährden. Und das ist meiner Meinung nach nicht akzeptabel - entsprechend
müssen wir mMn die Möglichkeit bieten mit "relativer Anonymität"
abzustimmen.

Jedem hier ist vermutlich klar, dass es eine absolute Fälschungssicherheit
nicht gibt, genausowenig wie es eine absolute Anonymität gibt. Beides wird
aber auch nicht benötigt - wenn man nur Zuordnung anonymer Stimmen zu einer
Person den Zugriff auf zwei getrennte Datenbanken braucht (ausgehend davon,
dass beide nicht öffentlich sind und kein Admin Zugriff auf beide hat) wäre
die Zuordnung von Stimmen schon relativ schwierig (und nicht legal
möglich). Genauso wenn man Zugriff auf Providerdaten oÄ bräuchte. Das wäre
mMn bereits ein ausreichendes Maß an Anonymität (und gleichzeitig würde es
eine relative Nachvollziehbarkeit der Stimmen erlauben).

Eine völlig andere Frage ist es, ob Piraten anonym stimmen dürfen, die in
einem Themenbereich Delegationen empfangen haben. Meiner Meinung nach
überwiegt hier wieder die Transparenz - wenn ich Pirat X meine Stimme
übertrage sollte ich die Möglichkeit haben zu überprüfen, ob er wie
gewünscht abstimmt oder ob ich meine Delegation zurückziehen soll. Bei
Vorstandsmitgliedern kann man hier schon diskutieren (Natürlich könnte man
bei einem Vorstandskandidaten schauen ob seine öffentlichen Abstimmungen
zur eigenen Politikvorstellung passen und ob er mir zu oft (oder in für
mich schwierigen Bereichen) anonym abstimmt)).

Aber: Wir müssen zumindest dem einzelnen Nicht-Amtsträger die Möglichkeit
geben seine Entscheidung ANONYM zu treffen.

In dem Moment, in dem LQFB etwas derartiges ermöglicht, habe ich keine
großen Einwände mehr dagegen (Datenschutzrechtliche Probleme lasse ich
gerne die Experten klären). Ich sehe dabei ehrlich gesagt keinen
Transparenzverlust - wer Delegationen empfängt oder wer sich stärker für
eine Sache einsetzen will muss weiterhin öffentlich arbeiten, aber wir
bieten dem einfachen Mitglied die Möglichkeit seine kritische Meinung zu
äußern. Aus genau diesem Grund (kritische Meinungen äußern) hat der
Landesvorstand Baden-Württemberg übrigens eine Privacybox.

Meinungsfreiheit ist das Recht seine Meinung ohne Angst vor Konsequenzen
sagen zu können.

Das nur als kleiner Beitrag zu einer differenzierteren Debatte ...

veröffentlicht unter: Piratenpartei, Politik 10 Kommentare
21Jul/102

Was wird aus der StVO-Novelle?

Nachdem das BMVBS die Nichtigkeit der StVO-Novelle behauptet hatte (hier, hier und hier), kamen, weil eine zügige Neuverabschiedung offenbar nicht geplant war, bald Gerüchte auf, daß offenbar umfangreichere Änderungen an der ursprünglichen Novelle geplant waren, auch zum Nachteil des Fahrradverkehr (vgl. VCD-Pressemitteilung und Umwelt & Verkehr Karlsruhe). Ich forderte mit einer Petition an den Bundestag die zügige Neuverabschiedung. Auch die Grünen haben mit einer (noch nicht bearbeiteten) Kleinen Anfrage (Drucksache 17/2391, PDF) nach, was da geplant ist.

Zu meiner Petition hat man mir inzwischen eine Stellungnahme des BMVBS geschickt (PDF), übrigens unterschrieben vom Leiter der Abteilung Landverkehr. Was davon zu halten ist, ist mir noch nicht ganz klar ... Angeblich werden die Ziele und der "Gesamtkonsens" der 46. Novelle nicht in Frage gestellt ...

veröffentlicht unter: Politik, Recht, Verkehr 2 Kommentare
18Jul/100

Rechtsbeugungspetition endgültig abgelehnt

Sorry, dass es so lange gedauert hat. Der Vollständigkeit hier noch die Ablehnung (PDF) meiner Petition, die ich bereits im Januar erhalten habe.

veröffentlicht unter: Politik, Recht keine Kommentare
17Jul/100

Aktiven-Mailingliste und Tellerspenden

"Hä? Wo ist denn der Zusammenhang?" wird sich der geneigte Leser jetzt vielleicht fragen. Nun, mit beiden Themen wird sich der Bundesvorstand der Piratenpartei in zwei Wochen auf meine Anträge hin befassen.

Zu den Anträgen in Kürze:

  • Die Aktiven-Liste soll mit Syncom auf einen NNTP-Server gespiegelt werden. Das würde die Benutzung dieser High-Traffic-Liste deutlich erleichtern und mittelfristig helfen, die Diskussionen besser zu strukturieren, indem sie leichter in thematisch passende Gruppen umgeleitet werden können. Leider gibt es Datenschutz-Fanatiker, die diese Maßnahme vehement als "Piraten-VDS" o.ä. ablehnen. Daher muss ein klarer Beschluss her, Konsens ist nicht herstellbar. Es war geplant, das auf dem Bundesparteitag beschließen zu lassen, der Beschluss ist leider der Vertagung zum Opfer gefallen.
  • Das Parteiengesetz schreibt vor, wie mit anonymen Spenden umzugehen ist und dass diese gesondert auszuweisen sind. Leider meinen einige, damit sehr lax umgehen zu können. Vom Bundesschatzmeister gab es bisher keine klare öffentliche Positionierung, daher dieser Antrag, der das fordert.

Über weitere Piraten, die diese Anträge unterstützen wollen, würde ich mich freuen.

veröffentlicht unter: Piratenpartei, Politik keine Kommentare
24Jun/103

Vermutlich ein Rennradfahrer

Mir wurde von einem Ettlinger Bürger ein Artikel der Grünen auf der Fraktionen-Seite des Ettlinger Amtsblatts zugespielt. Es geht in diesem Artikel von Stadtrat Bernhard Hiemenz (siehe PDF) zuerst um Kreisverkehre und die Schnappsidee, abgetrennte Radwege in solchen würden sicherer, wenn man ein Zusatzzeichen "Radfahrer in beiden Richtungen" (öhm, wieso eigentlich in beiden?!) anbringt. Danach kommt vollkommen zusammenhanglos folgender Text:

Um eine einheitliche Situation in Ettlingen zu erreichen ist die Ergänzung auch am "Kreisel Durlacher Straße" anzubringen. Dort hat die Stadt Ettlingen nach einer Klage und erfolgtem Urteil des VGH die Radwegbenutzungspflicht aufheben müssen. Dem Kläger, vermutlich ein Rennradfahrer, waren wohl die Sekunden zu viel, die er bei Benutzung des Radweges im Kreisverkehr verloren hätte.

Ich frage mich wirklich, was die Elektroautopartei gegen Radfahrer hat.

5Mai/102

Rettet die StVO-Novelle

Am 22. April 2010 hatte ich die folgende Petition eingereicht, die eigentlich selbsterklärend ist. Zur Brisanz hilft vielleicht noch ein Posting von Dietmar Kettler.

Der Text:

Der Deutsche Bundestag möge die Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Straßenverkehrs-Ordnung schnellstmöglich beenden. Dazu sollte die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mit geringstmöglichen Änderungen (korrekte Eingangsformel; keine Streichung von § 53 Abs. 9 StVO [alt], stattdessen Ersetzung durch eine angemessene Übergangsfrist für die Gültigkeit der alten Verkehrszeichen) neu erlassen werden, ggf. als Gesetz unter Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang.

Und die Begründung:

Die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde nach einem zähen siebenjährigen Entstehungsprozess 2009 verabschiedet und sollte zum 1. September 2009 in Kraft treten. Durch ein redaktionelles Versehen wurde § 53 Abs. 9 StVO, der die Fortgeltung einiger 1992 abgeschaffter Verkehrszeichen anordnete, gestrichen. Schon dies führte zu erheblicher Rechtsunsicherheit.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) fand eine vermeintliche Lösung darin, daß die StVO-Änderung wegen einer Verletzung des Zitiergebots nichtig sei. In der Tat enthält die Eingangsformel Fehler, unter Juristen ist aber heftig umstritten, ob das die vollständige oder nur eine teilweise Nichtigkeit der Änderung zur Folge hat. Die Rechtsunsicherheit ist also eher noch größer geworden. Dies betrifft auch die neu eingeführten Verkehrszeichen, die es bei Nichtigkeit der Novelle gar nicht gibt, die also nie hätten angeordnet werden dürfen, aber trotzdem schon an einigen Stellen im Straßenraum zu finden sein dürften.

Das BMVBS hat angekündigt, schnellstmöglich eine Korrekturverordnung auf den Weg zu bringen, die Länder sollen dem Vernehmen nach ihre Kooperation zugesichert haben. Das wird wohl bis zum Herbst dauern. Zu befürchten ist, daß das "Gesamtpaket", ein Konsens, dessen Entstehung sieben Jahre benötigt hat, in diesem Zusammenhang wieder aufgeschnürt wird und alle Einzelpositionen wieder auf den Verhandlungstisch kommen. In diesem Fall dürfte mit einer schnellen Bereinigung der Rechtslage nicht zu rechnen sein.

Die Petition fordert daher, die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wie geplant zu erlassen, mit Korrektur lediglich der offensichtlichen Formfehler, ohne neu in die inhaltliche Diskussion einzusteigen.

Heute habe ich nun einen Brief des Petitionsausschusses bekommen. Das Übliche:

Betr.: Straßenverkehrswesen
Bezug: Ihr Schreiben vom 22.04.2010

Sehr geehrter Herr Müller,

im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Steinke, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.

Von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe wird abgesehen.

Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits mehrere Eingaben vor. Ihre Petition wird in die hierzu eingeleitete Prüfung einbezogen und gemeinsam mit den anderen Eingaben beraten.

Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu den ihm vorliegenden Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Petitionen in diesem Beschluss nicht individuell auf Ihre Ausführungen eingegangen werden kann.

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Mehrere Eingaben zu dieser Thematik? Da bin ich ja mal sehr gespannt. Ich bezweifle vorsorglich, daß die irgendwas mit meiner Eingabe zu tun haben.

Jedenfalls bitte ich darum, meine Petition zu unterstützen. Das geht entweder mit einem Brief an den Bundestag, oder direkt online.

veröffentlicht unter: Fahrrad, Politik, Recht, Verkehr 2 Kommentare
4Mai/100

Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit

Heute hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit seinen zweijährlichen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Auch die Tagesschau hat groß berichtet (vermutlich bald wieder offline ...).

Für mich ist das besonders interessant, da ich bei einem Bundesministerium gerade mehrere Anfragen laufen habe. Selbst habe ich den Bericht noch nicht gelesen oder überflogen, aber in dem letzten standen einige interessante Dinge ...

veröffentlicht unter: Politik, Recht keine Kommentare
30Apr/102

Nichtig kraft Sprachregelung

Darüber, daß der Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer die letzte StVO-Novelle kurzerhand in einer Pressekonferenz als nichtig deklariert und damit das Problem mit den plötzlich ungültig gewordenen Verkehrszeichen kurzerhand beseitigt hatte, hatte ich ja schon berichtet.

Die Aussagen des Herrn Ministers in der Pressekonferenz waren ziemlich undifferenziert - Juristen haben sich der Rechtsauffassung bei weitem nicht einstimmig angeschlossen (vgl. mein Überblick über diverse Berichte).

Nun hatte ich gehofft, daß wenigstens intern ein vernünftiger Überblick auch über alternative Interpretationsmöglichkeiten besteht und im Referat LA 22 ein ausführliches Rechtsgutachten erstellt wurde. Das habe ich denn auch gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz angefordert. Aber Pustekuchen:

Ich weise darauf hin, dass ein Rechtsgutachten im formalen Sinne nicht
existiert. Doch kann ich Ihnen Zugang zu den Unterlagen und rechtlichen
Informationen gewähren, die zur Vorbereitung der Pressekonferenz des
Bundesministers Dr. Ramsauer dienten.

Diese "Unterlagen und rechtlichen Informationen" sind betitelt als "Sprachregelung". Meine Interpretation: Daß die StVO-Novelle nichtig sei, ist also lediglich eine Sprachregelung.

veröffentlicht unter: Fahrrad, Politik, Recht, Verkehr 2 Kommentare
25Feb/102

Sicher Radfahren als Titelthema

Mein Artikel zum Thema "Mehr Sicherheit für Radfahrer - Der Steinige Weg durch die Instanzen" (Kurzfassung: "Sicher Radfahren") ist jetzt in einer Kurzversion in der gedruckten Umwelt & Verkehr Karlsruhe (Auflage: 2000 Exemplare) und in Kurz- und Langfassung auch online erschienen. Hoffen wir, daß das hilft, das Thema Radwegbenutzungspflicht stärker zu thematisieren.

veröffentlicht unter: Fahrrad, Karlsruhe, Politik, Recht 2 Kommentare
24Feb/100

ADFC-Aktivenforum

Am Wochenende war ich beim ADFC-Aktivenforum in Oberwesel am Mittelrhein. Die Workshops dort haben relativ wenig Neuigkeitswert für informierte Zeitgenossen. Aber es ist eine gute Gelegenheit zum Netzwerken und durch Fragen und Diskussionsbeiträge dafür zu sorgen, daß die vermittelten Inhalte in die richtige Richtung gehen.

Als erstes habe ich einen Workshop zum Thema "Satzung und Gemeinnützigkeit" besucht. Es ging darum, was zu beachten ist, damit Gliederungen (insbesondere Kreisverbände) als gemeinnützig anerkannt werden. Jetzt weiß ich auch, warum man den ADFC-Mitgliedsbeitrag nicht absetzen kann: Zunächst natürlich wegen der enthaltenen nahezu wertlosen Versicherungen, aber auch, weil Vereinszweck die Förderung des Sports ist.

Der zweite Workshop war zu den neuen ERA der FGSV. Dort konnten ich und andere zumindest herausstellen, daß es für die dort enthaltenen Einsatzgrenzen zwischen Mischverkehr, Teilseparation und Vollseparation keine empirische Grundlage gibt, und daß die Kriterien für die Vollseparation nicht geeignet sind, eine Verkehrsbeschränkung mit den Anforderungen des § 45 Abs. 9 StVO zu begründen.

Der dritte Workshop schließlich war zur ADFC-Vision für 2020. Sauer aufgestoßen sind mir da die "Professionalisierung" der Arbeit (der Bundesgeschäftsstelle und dem Bundesvorstand ist es ja vielfach jetzt schon egal, was die BHV beschließt - vgl. verstärkter Einsatz für Radfahren auf der Fahrbahn und gegen Helmpflicht) und das angestrebte "Kompetenzmonopol" - mit meinem Menschenbild und meiner Vorstellung von einer pluralistischen Gesellschaft ist das nicht vereinbar. Daß Hauptamtliche die inhaltliche Arbeit an sich reißen und nach Gutdünken schalten und walten, habe ich auch woanders schon erlebt.

Ansonsten gab es ein halbwegs nettes Abendprogramm am Samstag (Vortrag über eine Deutschland-Umrundung, mit musikalischer Begleitung) und einen Vortrag zum sicheren Radfahren am Sonntagmorgen. Am Samstagmorgen wurde der ADFC-Monitor vorgestellt, und was am Freitagabend war, habe ich vergessen.

Die Mittelrheinbahn ist ganz ok - aber sauberere Toiletten als die DB hat sie auch nicht. Auf der Hinfahrt wurden wir von einem IC überholt, mit entsprechender Verzögerung, auf der Rückfahrt von zwei Güterzügen, was den Zugführer zur Ansage "Der DB sind Güterzüge offenbar wichtiger als Personenzüge." bewegte. Der Fußweg auf den Berg und wieder runter hat noch einigen Muskelkater hinterlassen ...

veröffentlicht unter: Fahrrad, Politik keine Kommentare
20Jan/100

Houses of Parliament

Heute um 7 p.m. sind wir in der City of Westminster losgezogen, um etwas zu essen und vorher noch einige Kleinigkeit zu trinken. Tom hatte dann die geniale Idee, das britische Parlament zu besuchen.

Das ganze geht ohne Voranmeldung. Sicherheitsschleusen sind natürlich zu passieren, aber es gibt keine längeren Schlangen. Ein Ausweis muß nicht vorgezeigt werden, auf dem Besucherausweis ist nur ein Foto und das Datum (und ein Strichcode).

Man kann dann durch verschiedene öffentliche Bereiche der Gebäude laufen und die Sitzungen der Commons und der Lords von der Besuchertribüne anschauen. Dafür muß man eine Erklärung unterschreiben (mit Adresse), daß man sich ordentlich benimmt.

Den Abgeordneten ist man insoweit gleichgestellt, daß diese auch keine bequemeren Bänke als die Zuschauer haben. Insbesondere gibt es keine Tische oder gar das, was man bei uns als "parlamentarische Bestuhlung" bezeichnen würde ... Bei den Commons gab es übrigens eine Glasscheibe vor der Zuschauertribüne, bei den Lords nicht. Bei den Lords viel sehr auf, daß das offenbar keine Berufspolitiker sind. Die erste Sprecherin dort hat ihren Redetext abgelesen.

Beide Kammern waren vergleichsweise leer, aber eine Debatte fand um ca. 19:30 Uhr noch statt. "Voll" werden beide Kammern wohl leicht: Im House of Commons ist nur (Sitz-)Platz von 400-500 von gut 600 Abgeordneten ...

Zu den Themen:

In den Commons ging es um den Constitutional Reform and Governance Bill (offenbar eine Art Lissabon-Begleitgesetz) bzw. Änderungsanträge dazu. Infos u.a. im Protokoll (PDF, ab Seite 45). An den dort aufgeführten Keith Vaz kann ich mich erinnern, allerdings gehen die Debatten doch ziemlich durcheinander ... Immerhin wird aber wohl ein Änderungsantrag nach dem anderen abgearbeitet und dann abgestimmt. Im Bundestag werden ja Gesetzesvorlagen und Änderungsanträge dazu meines Wissens immer gemeinsam beraten.

Im House of Lord war eher ein Spezialthema dran: eine Kurzdebatte zum Thema "NHS: Staff Qualifications". Infos dazu wieder im Protokoll (PDF, ab PDF-Seite 43). Die Sprecherin des House of Lords hat übrigens ein sehr nettes Sofa, hat etwas Orientalisches ... Das Sitzen darauf dürfte aber eher anstrengend sein.

veröffentlicht unter: Politik, Reisen keine Kommentare
15Jan/102

SPD Ettlingen zur Radwegbenutzungspflicht

Über das Urteil gegen Ettlingen hatten auch die Badischen Neuesten Nachrichten im Ettlinger Lokalteil berichtet. Darauf bezieht sich nun ein Artikel der SPD-Fraktion im Ettlinger Amtsblatt (PDF).

Meine Erwiderung, die ich dem Herrn Asché per E-Mail geschickt habe:

Sehr geehrter Herr Asché,

ich habe Ihren Artikel für die SPD-Fraktion im Amtsblatt der Stadt Ettlingen gelesen, in dem sie auch auf das Gerichtsverfahren um die Radverkehrsführung im Kreisverkehr in der Durlacher Straße eingehen.

Da ich der dort als egoistisch und kinderfeindlich dargestellte Kläger bin, möchte ich einige Mißverständnisse aufklären, die bei Ihnen offenbar vorliegen:

  • Sie schreiben, ich "wollte" die Verkehrsführung gerichtlich ändern lassen. Das ist nicht ganz zutreffend: Die Stadt Ettlingen wurde auch tatsächlich verurteilt, die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben.
  • Weiter schreiben Sie, der Gemeinderat habe sich bewußt für die bisherige Lösung entschieden. Sie ignorieren dabei, daß der Gemeinderat hier keinerlei Mitspracherecht hat. Über Verkehrsbeschränkungen entscheidet wie über andere Maßnahmen der Gefahrenabwehr die Verwaltung alleine. Es handelt sich nicht um politische Entscheidungen, über die irgendwelche Gremien nach Mehrheit zu befinden hätten. Was der Gemeinderat damals für politische Wünsche hatte, ist also schlicht irrelevant.
  • Wie das Gericht eindeutig entschieden hat, war die Verkehrsregelung (sogar offensichtlich) rechtswidrig, unabhängig davon, wer sie beschlossen hat.
  • Warum die neue Regelung für "die Kinder" schlechter sein soll, ist mir absolut schleierhaft. Ich gehe davon aus, daß Radfahrer auch weiterhin die Radwege benutzen dürfen -- nur dazu gezwungen werden sie eben nicht mehr. Die Kinder dürfen also weiter so fahren, wie es der Gemeinderat als sicher ansieht.
  • Sie bezeichnen mein Vorgehen gegen die Radwegbenutzungspflicht als egoistisch. Das Gegenteil ist der Fall. Mir geht es um Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und eine angemessene Berücksichtigung eines der umweltfreundlichsten Verkehrsmittel.

Ich gehe im übrigen davon aus, daß Sie das Urteil nachgelesen haben, bevor Sie Ihren Artikel geschrieben haben. Falls nicht, können Sie das unter [Link aufs PDF des Urteils] tun.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Müller

veröffentlicht unter: Fahrrad, Politik, Verkehr 2 Kommentare
15Jan/100

Maulkorb für Westerwelle?

Wie unter anderem die SZ berichtet, dürfen Journalisten auf der Pressekonferenz von Außenminister Guido Westerwelle und seinem chinesischen Kollegen nur Erklärungen anhören, aber keine Fragen stellen.

Dabei sollte die Lösung doch ganz einfach sein: Westerwelle könnte die Fortsetzung der Pressekonferenz mit Fragestunde einfach in die deutsche Botschaft verlegen ...

veröffentlicht unter: Politik keine Kommentare
30Okt/090

M. gegen Stadt Ettlingen wegen Radwegbenutzungspflicht

Nachdem die Berufung gegen das Urteil 2 K 4042/07 des VG Karlsruhe zugelassen worden war, findet jetzt am 19. November 2009 um 15 Uhr mündliche Verhandlung beim VGH Baden-Württemberg statt.

Leider bin ich selbst da auf Dienstreise, mein Anwalt ist aber da. Zuschauer sind natürlich erwünscht, da die Verhandlung öffentlich ist.

veröffentlicht unter: Fahrrad, Politik, Recht keine Kommentare
26Okt/090

V-Mann 123 – das Urteil

Zum Thema V-Mann 123 (vgl. Blog von Wolf Wetzel) habe ich jetzt das Urteil des VG Berlin vom 8. Juli 2009, VG 1 A 10.08 (PDF).

Der Tenor:

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
URTEIL
Im Namen des Volkes
In der Verwaltungsstreitsache
hat das Verwaltungsgericht Berlin, 1. Kammer, aufgrund
der mündlichen Verhandlung vom 8. Juli 2009 durch
den Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Dr. Rueß,
den Richter am Verwaltungsgericht Marticke,
die Richterin Kästle,
die ehrenamtliche Richterin und
den ehrenamtlichen Richter
für Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass die Anordnungen des Bundesministers des Innern vom 20.
April und 20. Juli 1998 zur Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs
des Klägers (Zeitraum vom 28. April bis zum 23. Oktober 1998) sowie zur Öffnung
und zum Einsehen der für den Kläger bestimmten Postsendungen (Zeitraum vom 11.
Mai bis zum 28. Oktober 1998) rechtswidrig waren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H.
des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung
Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Have fun.

UPDATE: Es scheint eine relevante Zwischenentscheidung des BVerwG (PDF) zu geben.

veröffentlicht unter: Politik, Recht keine Kommentare
23Sep/090

Vorbehalt nicht erforderlich?

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine erneute Verfassungsbeschwerde gegen den Lissabon-Vertrag, die insbesondere darauf abzielte, einen völkerrechtlichen Interpretationsvorbehalt zu erzwingen, abgewiesen (Pressemitteilung).

Aus der Entscheidung (Absatz 9):

Dabei kann die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland bei der Ratifikation des Vertrags von Lissabon nach Art. 19 Buchstabe c des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (BGBl 1985 II S. 926) überhaupt einen völkerrechtlichen Vorbehalt anbringen dürfte, dahinstehen, da nach dem Vortrag des Beschwerdeführers jedenfalls kein verfassungsrechtlicher Bedarf für einen solchen Vorbehalt erkennbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 entschieden, dass das Zustimmungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die europäische Integration ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts über den Vertrag von Lissabon verfassungskonform realisierbar, soweit die gesetzgebenden Körperschaften ihrer Integrationsverantwortung nachkommen (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009, a.a.O., Rn. 207).

Soweit von mir aus schön und gut. Aber wie sieht die verfassungskonforme Realisierung aus, "soweit" die gesetzgebenden Körperschaften ihrer Integrationsverantwortung eben nicht nachkommen, so wie in der Vergangenheit vielfach geschehen?

(BVerfG, 2 BvR 2136/09 vom 22.9.2009)

veröffentlicht unter: Politik, Recht keine Kommentare
22Sep/094

Wahleinspruch #btw09

Die diesjährige Bundestagswahl wird sicher wieder von Wahlfehlern zuhauf begleitet sein. Falls ihr etwas habt, was ich in einem Wahleinspruch thematisieren soll, schreibt es doch bitte in die Kommentare.

veröffentlicht unter: Politik 4 Kommentare
7Jun/097

Gelber Buntstift in der Wahlkabine

Gerade im IRC erfahren, daß in Karlsruhe im Wahllokal 003-07 um 16 Uhr ein hellgelber Buntstift in der Wahlkabine lag. Der betreffende Wähler hat sich beschwert, dann wurde der Stift tatsächlich ausgetauscht.

Das wird wohl einen Wahleinspruch geben. OK, die Stimmen dürften halt schlechter auszuzählen, aber letztendlich erkennbar sein, aber auch dem Stift an sich sollte nachgegangen werden. Die Frage ist aber, ob in beiden Kabinen gelbe Stifte lagen. Wenn es verschiedene Farben waren, wäre das schon bedenklich. Und dann ist das Austauschen der Stifte bedenklich, weil dann noch mehr unterscheidbare Wahlzettel-Gruppen gebildet wurden ...

veröffentlicht unter: Politik, Recht 7 Kommentare
5Jun/094

Take-down notices und das Völkerrecht

Es begann mit einer Antwort von Frau Dr. Martina Krogmann, MdB, auf Abgeordnetenwatch. Zitat:

Etwas anders sieht es mit Inhalten auf ausländischen Servern aus: Hier tritt das Bundeskriminalamt aus Achtung vor der Souveränität der Staaten als deutsche Polizeibehörde nicht direkt an die in diesen Staaten ansässigen host-provider heran, sondern informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch.

Daraufhin gab es dann eine Pressemitteilung des AK Zensur, die meines Erachtens ein ziemlicher Schnellschuß war. Zitat daraus:

Krogmann zufolge können solche Seiten bei Hosting-Anbietern im Ausland nicht gelöscht werden, weil das BKA entsprechende Hinweise zunächst auf dem internationalen Dienstweg an die ausländischen Polizeibehörden weiterleitet, anstatt direkt die Provider zu benachrichtigen. Hiermit wolle das BKA Rücksicht auf die Befindlichkeiten ausländischer Behörden nehmen.

Wörtlich erklärte Krogmann in der Antwort bei Abgeordnetenwatch: Das BKA "informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch. Da die fraglichen Seiten oft nur einige Tage ihre Domain behalten, ist die Seite schon weitergewandert." Die Einhaltung des Dienstweges, so Krogmann weiter, rechtfertige das BKA mit der "Achtung vor der Souveränität der Staaten".

Deutsche Provider zeigen sich auf Nachfrage verwundert über diese Aussagen. "Wenn ausländische Behörden uns über strafbare Inhalte auf unseren Servern informieren, prüfen wir das genauso wie entsprechende Meldungen aus anderen Quellen", erklärt Andreas Maurer, Pressesprecher beim Webhoster 1&1. "Und dann nehmen wir die Inhalte vom Netz und erstatten gegebenenfalls selbst Strafanzeige bei den deutschen Behörden. Erst recht bei Kinderpornographie!"

Für den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur sind die Aussagen der Unionspolitikerin unfassbar. "Offenbar sind für das BKA bürokratische Abläufe ein höheres Gut als die Menschenwürde missbrauchter Kinder", erklärt Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur. "Löschen statt Sperren ist möglich, aber der 'Dienstweg' soll dem entgegen stehen?"

(Auch auf Netzpolitik, mit langer Diskussion in den Kommentaren.)

Natürlich kann man die Frage stellen (so wie Internet-Law), ob die Souveränität ausländischer Staaten hier wirklich berührt ist. Und natürlich kann man fordern, daß souveräne Staaten untereinander weniger bürokratische, effizientere und effektivere Meldeverfahren vereinbaren. Wie Jens Coldewey feststellt: "Souveräne Staaten können so etwas untereinander vereinbaren". So hatte es offenbar auch der AK Zensur gemeint. [UPDATE: Oder auch nicht, siehe Kommentar #2]

Dann möge man das bitte aber auch so ausdrücken, und nicht in einer Weise, die so (miß-?)verstanden werden kann, als sei das Völkerrecht völlig unwichtig. Das wird dann nämlich entsprechend nachgeplappert:

  • RADIO BOB!: So, jetzt holen wir noch mal Luft und fassen noch mal zusammen: Das BKA nimmt Rücksicht auf verdammte Befindlichkeiten von ausländischen Behörden Futzis. Stellt sich doch die Frage, warum das BKA keine Rücksicht auf Befindlichkeiten kleiner Kinder nimmt, die von perversen Säuen vergewaltigt werden?
  • Ein Zyniker schreibt...: Ach schön, weil dem BKA die eigene Bürokratie und die "Souveränität anderer Staaten" wichtiger ist als unsere Freiheit und das Wohl von missbrauchten Kindern, müssen wir eine staatliche Zensur Infrastruktur einrichten. So stelle ich mir stichhaltige Argumente vor. Bravo!!!
  • Rebellenidyll: Es ist einfach unglaublich. Ich komm mir vor wie in der damaligen Serie “Polizeiinspektion 1″. Anstatt mal den formellen Dienstweg außer Acht zu lassen, kriegen wir zur Ergänzung Netzsperren aufs Auge geknallt. Hauptsache es läuft alles korrekt ab. Regeln sind da, um eingehalten zu werden.
  • ... und alle Fragen offen?: Eine meines Erachtens völlig falsch verstandene Achtung vor der Souveränität eines Staates ist dem BKA also wichtiger als das Leiden der Kinder, das Frau von der Leyen doch immer so plakativ anprangert.

Und vermutlich viele weitere Beiträge, die in die Richtung gehen ...

Da hören Blogger und Netzaktivisten das erste Mal vom Völkerrecht, und sie stoßen dieses unverständliche und widerwärtige Gebilde von sich. Genau wie die Politiker, die nicht wissen, worum es beim Internet geht.

veröffentlicht unter: Netzkultur, Politik, Recht 4 Kommentare
24Mai/091

Rechtsbeugungspetition beschäftigt doch den Ausschuß

Ich hatte geschrieben, daß der Ausschussdienst mein Petitionsverfahren abschließen will. Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, daß sich der Ausschuß aufgrund weiterer gleichgerichteter Eingaben doch mit dem Thema beschäftigen will.

Schaumerma.

veröffentlicht unter: Politik, Recht 1 Kommentar