Dass die Krankenkassen in gewissem Umfang Hokuspokus wie Homöopathie bezahlen, war mir ja durchaus bekannt. Aber was dann in Ausgabe 1/2012 von TK aktuell stand, hat mich dann doch erstaunt.
Im Artikel “TK baut Leistungen weiter aus” heißt es auf Seite 6/7:
Der TK-Verwaltungsrat hat eine neue Leistung zu den alternativen Heilmethoden beschlossen. So übernimmt die TK als erste Krankenkasse ab 2012 die Kosten für nicht verschreibungspflichtige aber apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Antroposophie, Homöopathie und Phytotherapie (Pflanzenheilkunde).
Danach werden noch bestimmte Ausschlüsse genannt sowie die Erstattung (bis 100 € pro Jahr und Versichertem) erläutert.
Auf Seite 24 (“Wissen”) heißt es in einem Kasten “Alternative Heilmethoden” mit einem Vermerk “NEU”:
Homöopathie Immer mehr Menschen setzen auf Homöopathie. Weil sie möglichst schonend und angepasst an ihre besondere Konstitution behandelt werden möchten. Bei der TK ist diese Leistung inklusive. Bundesweit übernimmt die TK die Kosten für homöopathische Beratung bei besonders qualifizierten Ärzten. Dabei wird, basierend auf der individuellen Krankengeschichte und einer ungefähr 60 Minuten dauernden Erstanamnese, ein umfassender Therapieplan entwickelt. Auch Folgegespräche gehören dazu. Neu: Auch die Kosten für homöopathische Medikamente werden ab 2012 bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr von der TK übernommen (siehe auch S. 6/7).
Daran stören mich einige Sachen:
- Normale Menschen müssen nicht verschreibungspflichtige Medikamente selbst bezahlen. Eine Ausnahme gibt es jetzt für abergläubische Menschen, die gerne unwirksame Medikamente nehmen: Nur solche werden auch bezahlt, wenn sie nicht verschreibungspflichtig sind.
- Die wirre Lehre Rudolf Steiners (bekannt auch durch Waldorfschulen und Demeter-Biohöfe) wird geadelt, indem man sie als “Therapierichtung” anerkennt.
- Offenbar verblödet die Mitgliederschaft der TK immer mehr, wenn immer mehr davon auf Homöopathie setzen. Ich setze lieber auf Medizin. Wenn die nicht nötig ist, liegt kein Fall für die Solidargemeinschaft vor.
- Es wird suggeriert (nicht behauptet, wohlgemerkt!), Homöopathie sei “möglichst schonend und angepasst an ihre [=der Patienten] besondere Konstitution”. Solchen Unsinn, verlautbart von meiner Krankenkasse, möchte ich nicht mit meinen Beiträgen finanzieren. Eigentlich finanzieren das übrigens nicht nur die Mitglieder der TK, sondern alle Mitglieder der GKV über den Gesundheitsfonds!
- Es ist ja schön, wenn Ärzte die Möglichkeit bekommen, sich intensiv mit den Patienten zu befassen. Aber warum wird das nur bezahlt, wenn der fragliche Arzt ein besonders qualifizierter esoterischer Spinner ist?
Ich frage mich ernsthaft, ob solche Regelungen von Rechts wegen Bestand haben können. Hier ein paar einschlägige Vorschriften:
§ 12 Abs. 1 SGB V, Wirtschaftlichkeitsgebot:
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
§31 Abs. 1 S. 1 SGB V, Arznei- und Verbandmittel:
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind [...].
§ 34 SGB V Abs. 1 S. 1, Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen.
Da frage ich mich schon sehr, wie die TK auf die Idee kommt, diese Arzneimittel bezahlen zu dürfen. Das reißt auch der sehr allgemein gehaltene § 2 Abs. 1 SGB V wieder raus:
Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.
Dass die Qualität und Wirksamkeit von Homöopathie und Steiner-Esoterik nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht ist eh klar. Geschenkt, das sieht man vermutlich nicht so eng. Aber ich sehe nirgendwo, dass diese Arzneimittel von dem Ausschluss der Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel ausgenommen sind.
Ich werde jetzt bei der TK nachfragen und dann ggf. die Aufsichtsbehörde informieren.