Via “Mein Senf”: Die Länder wollen ARD und ZDF Sendungsarchive im Internet verbieten.
Das schreit natürlich nach Protest, zu richten an:
poststelle@stm.bwl.de, direkt@bayern.de, landesredaktion@berlin.de, poststelle@mw.brandenburg.de, office@sk.bremen.de, poststelle@bwa.hamburg.de, poststelle@stk.hessen.de, poststelle@stk.mv-regierung.de, poststelle@stk.niedersachsen.de, poststelle@staatskanzlei.saarland.de, poststelle@dd.sk.sachsen.de, landesregierung@schleswig-holstein.de, poststelle@tsk.thueringen.de, Reinland-Pfalz per: http://www.stk.rlp.de/rlp/broker?uMen=504705df-4091-47fd-35a3-115f96529772
Mein Schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 12. Juni 2008 werden die Ministerpräsidenten den neuen Rundfunkstaatsvertrag beraten.
Im gegenwärtigen Entwurf ist vorgesehen, den Rundfunkanstalten zu untersagen, ein Sendungsarchiv öffentlich zur Verfügung zu stellen, das weiter als 7 Tage zurückreicht.
Diese geplante Regelung wäre eine Verschwendung von Gebührengeldern, eine Unverschämtheit den Gebührenzahlern und ein Rückschlag für die Informations- und Wissensgesellschaft in Deutschland.
Die Eigenproduktionen der Rundfunkanstalten werden mit erheblichem Kostenaufwand, der aus öffentlichen Mitteln, nämlich aus den Gebühren der Rundfunkteilnehmer, finanziert wird, produziert.
Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum öffentlichen Diskurs in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft.
Umso wichtiger ist es, daß diese Dokumente nicht nach einmaligem Senden verlorengehen, sondern der Öffentlichkeit auf Dauer zur Verfügung stehen.
Ich fordere Sie auf: Geben Sie dem Druck der Lobby der kommerziellen Nachrichtenindustrie nicht nach und unterzeichnen Sie den Staatsvertrag in der gegenwärtigen Fassung nicht.
Zum Schluß noch ein Beispiel, das die Absurdität der Forderung der Presseunternehmen verdeutlicht: Niemand würde auf die Idee kommen, dem Bundestag und den Landtagen zu untersagen, ihre Parlamentsdokumentation dauerhaft im Internet bereitzustellen, weil diese Unterlagen auch von kommerziellen Verlagen herausgebracht werden. Und ebenso würde niemand www.gesetze-im-internet.de verbieten, weil auch der Beck-Verlag Gesetzestexte als Taschenbücher verlegt.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Müller