Vor einigen Wochen habe ich leider einen Rechtsstreit gegen die Stadt Rheinstetten verloren, hier das Urteil (PDF). Es ging dabei um die Zweirichtungs-Benutzungspflicht des Radwegs in der Karlsruher Straße in Rheinstetten-Forchheim.
Die Teile, die die Widerspruchsgebühr betreffen, hatte ich ja schon zitiert.
Die Sache ist noch nicht gelaufen, mein Anwalt beantragt demnächst die Zulassung der Berufung.