Thunderbird-Addons: Grundstruktur

Ich hatte ja gerade angedroht, hier mal ein Thunderbird-Addon genauer unter die Lupe zu nehmen, nämlich Quicker Filer, konkret die gerade aktuelle Version 0.5.1.

Packt man das Archiv quicker_filer-0.5.1-tb.xpi aus (mit unzip), kommen folgende Dateien zum Vorschein:

./chrome.manifest
./content
./content/common.js
./content/options.js
./content/options.xul
./content/messengercomposeoverlay.xul
./content/quickerfilerdialog.xul
./content/quickerfilerdialog.js
./content/messengeroverlay.js
./content/messengercomposeoverlay.js
./content/messengeroverlay.xul
./components
./components/quickerfilerautocomplete.js
./install.rdf

Einen Überblick, wie die Struktur so einer Extension aussehen soll, gibt diese Anleitung. Die Struktur so eines Bundles ist auch nochmal hier erläutert, wobei sich da einiges zu überschneiden scheint.

Ausgangspunkt ist jedenfalls erstmal die install.rdf, also ein Install Manifest. Im vorliegenden Fall sieht das so aus:

<?xml version="1.0"?>

<RDF xmlns="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"
     xmlns:em="http://www.mozilla.org/2004/em-rdf#">

  <Description about="urn:mozilla:install-manifest">
    <em:id>qfiler@eivind.rovik</em:id>
    <em:name>Quicker Filer</em:name>
    <em:version>0.5.1</em:version>
    <em:description>Quicker Filer [...]</em:description>
    <em:creator>Eivind Rovik</em:creator>
    <em:type>2</em:type>

    <em:optionsURL>chrome://quickerfiler/content/options.xul</em:optionsURL>

    <em:targetApplication>
      <Description>
        <em:id>{3550f703-e582-4d05-9a08-453d09bdfdc6}</em:id>
        <em:minVersion>3.0</em:minVersion>
        <em:maxVersion>5.*</em:maxVersion>
      </Description>
    </em:targetApplication>

  </Description>
</RDF>

Das “basic layout” stimmt also überein. Gehen wir die Eigenschaften mal der Reihe nach durch, erst die erforderlichen:

  • id: Hier im @-Format angegeben – das ist in der Tat deutlich anschaulicher als GUIDs …
  • version: Auch wenn man daraus durchaus eine Wissenschaft machen kann, ist es in diesem Fall recht einfach: Drei Zahlen, durch Punkte getrennt.
  • type: Hier wird es unintuitiv. “2″ steht für eine Extension – also das, worum es mir gerade auch geht.
  • targetApplication: Was hier zulässige Werte für id sind, ist auf dieser Seite aufgelistet. Thunderbird ist {3550f703-e582-4d05-9a08-453d09bdfdc6}. minVersion und maxVersion sagen aus, mit welchen Thunderbird-Versionen das Addon kompatibel ist, in diesem Fall also alle Versionen von 3.0 bis zu 5.* (das .* spielt mit dem Rapid Release Scheme wohl eh keine Rolle mehr …).
  • name: Der Name des Addons, hier also Quicker Filer.

Außerdem gibt es noch optionale Eigenschaften. Ich gehe jetzt nur auf die ein, die bei Quicker Filer gesetzt sind:

  • description: Eine einzeilige Beschreibung, die im UI (also dem Addon-Manager) angezeigt wird.
  • creator: Der Name des Entwicklers
  • optionsURL: Die chrome-URL eines Einstellungsdialogs für das Addon. Dazu in einem späteren Post mehr.

Schauen wir uns anhand der bereits genannten Seite die restlichen Dateien an:

  • chrome.manifest: Ein sog. Chrome Registration Manifest. Chrome ist alles, was zum UI der eigentlichen Anwendung gehört – bei Thunderbird also alles bis auf die angezeigten Mails, und eventuell auch angezeigte Webseiten. Im Prinzip wird dort der Aufbau des Pakets beschrieben – auf die Details werde ich in einem späteren Posting eingehen.
  • components: In diesem Verzeichnis liegen XPCOM-Komponenten – auch dazu später mehr.
  • content: Der Name dieses Verzeichnisses folgt keiner besonderen Konvention. In dem Verzeichnis liegen Teile des User-Interfaces, diese müssen aber in chrome.manifest registriert werden. Dazu also später mehr.

Damit endet der Überblick über die Struktur eines Addons und damit der erste Teil einer vermutlich längeren Serie von Postings. Zur Sicherheit noch der obligatorische Hinweis: Code-Schnipsel stammen aus Quicker Filer 0.5.1, sind Copyright (C) 2010 Eivind Rovik und stehen unter GPL (Version 3 oder jede spätere Version).

Mail-Ordner suchen

Wenn man eine große und stark verschachtelte Hierarchie von Mail-Ordnern hat, ist es nicht trivial, im Thunderbird gezielt einen davon aufzurufen oder eine Mail dorthin zu verschieben. Dieses Problem hatte ich schon vor ca. zweieinhalb Jahren und habe daraufhin damals Mozilla-Bug 479767 angelegt. Es gab ein paar andere Bugs, die das gleiche forderten, aber ansonsten passierte nichts.

… bis ich vor kurzem das Addon Quicker Filer fand. Die Beschreibung las sich gut, aber es funktionierte noch nicht mit Thunderbird 5. Eine Anfrage beim Programmierer (Eivind Rovik) löste dieses Problem aber nach wenigen Tagen. Meine Produktivität beim Wegsortieren von Mails hat das Addon tatsächlich extrem gesteigert. Leider verhindert unter Linux irgendein Problem noch, dass das simple Auswählen eines Ordner klappt. Eivind Rovik geht davon aus, dass es irgendetwas mit Ordnernamen im hiesigen Profil zu tun haben könnte (und eher nichts mit Windows vs. Linux).

Ich habe mir auch mal den Source-Code des Addons angeschaut. Es ist kompliziert genug, um diverse verschiedene Technologien zu benutzen, aber klein genug, um halbwegs überschaubar zu sein. Ich denke, ich werde es in der nächsten Zeit mal ein bisschen sezieren und die Ergebnisse hier beschreiben. Vielleicht finde ich dabei ja auch den Fehler.

Copyright Transfer

Mein Paper “The Architecture of a Secure Business-Process-Management System in Service-Oriented Environments” wurde auf der ECOWS 2011 angenommen (dort noch unter geringfügig anderem Titel). Nette Sache, gibt eine kleine Reise nach Lugano mit zwei leckeren Abendessen und hoffentlich einigen interessanten Vorträgen.

Heute habe ich die Druckfassung hochgeladen. Weniger nette Sache, denn man liefert sich damit der Content-Mafia auf Gedeih und Verderben aus. Man wird gezwungen (publish or perish …), das “Copyright” (ein Konzept, dass es im deutschen Recht so nicht gibt, dazu unten mehr) auf die IEEE zu übertragen.

Das Ganze hat es in sich. Man überträgt all rights under copyright that may exist in and to dem Artikel und eventuellen Begleitmaterialien an die IEEE. Außerdem räumt man Nutzungsrechte am Vortrag ein und gibt eine Garantie ab, dass man die Rechte am Artikel besitzt.

Man behält sogar Rechte (wow!): Man darf Auszüge aus dem Artikel für den persönlichen Gebrauch nutzen. Außerdem gilt: “4. Although authors are permitted to re-use all or portions of the Work in other works, this does not include granting third-party requests for reprinting, republishing, or other types of re-use. The IEEE Intellectual Property Rights office must handle all such third-party requests.” Was das heißt, ist mir vollkommen schleierhaft. Darf ich das Paper nehmen, etwas auswalzen, und zu einem Kapitel in meiner Diss machen, oder darf ich das nicht? Ich glaube, das ist absichtlich so nebulös formuliert.

Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass dieser Vertrag nach deutschem Recht so Bestand hat. Naja, immerhin finde ich gerade keine Klausel, die eine Vergütung ausschließt. Damit gilt nach § 32 UrhG die angemessene Vergütung als vereinbart.

Ich zweifle gerade sogar daran, dass das Ding nach US-Recht, also common law, Bestand hat. Die Übertragung erfolgt bedingungslos, es fehlt also an der consideration. Damit dürfte nach common law kein Vertrag vorliegen. Der Wikipedia-Artikel geht übrigens im zweiten Abschnitt explizit auf licensing contracts ein.

Mir ist übrigens noch ein netter Hack eingefallen. Beim Abrufen des Formulars wird man gefragt, ob einer der Autoren für die US-Regierung oder ein crown government arbeitet. In dem Fall wäre die Arbeit nämlich gemeinfrei, bzw. es würde crown copyright gelten. Ich gehe, ohne es ausprobiert zu haben, davon aus, dass die IEEE in dem Fall nicht so weitreichende Forderungen stellt. Man sollte sich also einen Angestellten der US-Regierung suchen, vielleicht den Pförtner des Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives oder so, den man auf alle seine Papers mit raufsetzt, um sie dem Zugriff der Content-Mafia zu entziehen.

Und noch etwas ist mir eingefallen: Es kann doch nicht sein, dass ich das einzige IEEE-Mitglied (ok, Mitglied bin ich da eh nur, weil sich das wegen Ermäßigung schon bei nur einer Konferenz lohnt …) bin, das das kritisch sieht. Wenn jemand etwas über IEEE-internen Widerstand weiß, wäre ich für Hinweise dankbar.

Ist ja nur Frauenfußball

Da will beim DFB offenbar keiner Geld für ordentliche Typographie ausgeben. Gerade wunderte ich mich bei einigen kurzen Einstellungen, bei denen man die Namenszüge auf den Trikots der deutschen Fußballnationalmannschaft mal erkennen konnte, was denn das für eine seltsame Schriftart ist. Comic Sans MS, war meine erste Idee.

Eine kurze Google-Suche zeigte, dass das nicht nur mir unangenehm aufgefallen ist, vgl. dieser Artikel. Etwas fachkundiger äußert sich das Fontblog.

Was zur Hölle hat sich der DFB dabei gedacht? $Überschrift?

Geld gespart mit DHL

Am Donnerstagabend habe ich bei einer Online-Apotheke Medikamente bestellt (5 Fläschchen Livocab-Augentropfen). Die wurden sogar gestern morgen verschickt. Gerade eben bekomme ich dann die SMS von DHL. Ich denke mir: “Oh, das passt ja gut, ich wollte eh gerade in die Stadt, dann kann ich gleich bei der Packstation vorbei.” Aber nichts da: Die Sendung wurde in eine FILIALE (Großbuchstaben original von DHL) umgeleitet, ich kann sie dort am nächsten Werktag (haha, das ist übermorgen) ab 11 Uhr (haha, da arbeite ich) abholen.

Am Anfang war das mit der Packstation echt gut. Aber inzwischen ist das System nahezu unbrauchbar geworden. Immer häufiger landen Pakete in der Filiale, weil die Packstation voll gewesen sei. Das merkt “natürlich” (wg. schrottiger IT) erst der Zusteller vor Ort, der dann auch keinen Bock mehr hat, den Rest in einer anderen Packstation unterzubringen. Wenn ich gewusst hätte, dass das Paket (schon) heute kommt, hätte ich es ja nach Hause bestellt – aber auch auf Laufzeiten oder Liefertermine kann man sich ja nicht ansatzweise verlassen.

DHL ist durch Missmanagement gerade dabei, seinen guten Ruf bei Privatkunden gründlich zu verspielen.

Naja, jedenfalls kann ich jetzt zwei Tage keine Augentropfen verbrauchen, somit habe ich ja eigentlich Geld gespart ;-)

Allergologe

Nach dem die Pollenallergiesymptome dieses Jahr besonders schlimm waren, habe ich mit dazu breitschlagen lassen, es vielleicht doch einmal mit spezifischer Immuntherapie zu versuchen. Eine Broschüre der Techniker Krankenkasse behauptet zwar, dass diese Therapie bei mehr als vier allergieauslösenden Stoffen oder wenn die Allergie mehr als 5 Jahre besteht, nicht sinnvoll sei. Da sie dafür aber keinerlei Begründung nennt, ist das ja nicht unbedingt ernstzunehmen.

Der Wirkmechanismus der spezifischen Immuntherapie ist offenbar (erst) seit einigen Jahren halbwegs verstanden, da hatte ich eh schon mehr als 5 Jahre Pollenallergie. Insofern sind das eh ziemliche Witzbolde. Jedenfalls ist die Therapie nach den einschlägigen Leitlinien (PDF) offenbar als wirksam nachgewiesen. Also kann man es ja mal probieren.

Aber wo geht man damit eigentlich hin? Beim Allergologen war ich in Karlsruhe noch nicht, mit Empfehlungen ist es auch so eine Sache, und im Internet findet man gleich gar keine brauchbaren Informationen. Da ich keine große Lust hatte, mir da Gedanken zu machen, habe ich einfach den TK-TerminService genutzt. Ich bekam einen Termin zweieinhalb Wochen später, nämlich heute nachmittag.

Das Gebäude sah nicht sonderlich modern aus, nicht sonderlich gepflegter Altbau halt. Bei der Anmeldung war alles ok, und als ich ins Wartezimmer kam, saß dort nur eine Person. Nach und nach wurde das Wartezimmer aber immer voller, und ganz selten wurde jemand aufgerufen. Ich kam trotz Termin erst nach 45 Minuten dran. Meines Erachtens eine Unverschämtheit, und vor allem ein Zeichen dafür, dass dort jemand seine Praxisorganisation nicht im Griff hat.

Das Ganze war dann in 5 Minuten vorbei. Ein 10 Jahre alter Allergietest tauge eh nichts mehr, meine Nasenscheidewand sei ziemlich schief, ob ich mich da denn nicht operieren lassen wolle, und ich bräuchte dann einen neuen Termin für einen Allergietest. Die Ärztin wollte mir einen Fragebogen (zu Allergenkontakten oder so ähnlich) mitgeben lassen, aber die waren gerade aus und nicht (rechtzeitig) nachbestellt. Haben die da keinen Kopierer oder Drucker? Noch ein Zeichen für eine extrem mangelhafte Praxisorganisation.

Jetzt habe ich dort nächsten Montag wieder einen Termin, und irgendwie schon keinen Bock mehr. Vermutlich bekomme ich dann auch diesen ominösen Fragebogen und soll mir spontan Antworten aus den Fingern saugen. Falls ich dort wieder mehr als eine Viertelstunde warten müssen sollte, war es das, dann suche ich mir halt einen anderen Arzt.

Jedenfalls ist das ein guter Anlass für Fundamentalkritik am deutschen Gesundheitssystem, namentlich am Konzept der niedergelassenen Ärzte. Eine brauchbare Qualitätssicherung ist dort überhaupt nicht möglich, anständig ausgebildetes Verwaltungspersonal dürfte auch eher Glückssache sein. Mit diesem Konzept dürfte Deutschland unter den Ländern mit staatlich organisisiertem Gesundheitssystem (und nichts anderes ist unsere GKV) ziemlich allein auf weiter Flur stehen. Wie wäre es mit Polikliniken? Und wie wäre es darüber hinaus mit brauchbaren Qualitätssicherungssystemen? Stattdessen gibt es hier die “Therapiefreiheit”, also eine Lizenz zur Stümperei.

Von der GEK fast ausgesperrt

Nein, ich war kein CityBKK-Kunde, den die Gmünder Ersatzkasse erst nicht aufnehmen wollte. Es ist viel ernster. Gerade eben war ich laufen. Meinen Wohnungsschlüssel hatte ich (zusammen mit meinem Fahrradschlüssel) an einem Schlüsselanhängerhalsband, das wohl mal ein Werbegeschenk der Gmünder Ersatzkasse war. Dieses Band war in der Innentasche meiner Laufhose. Kurz bevor ich zu Hause ankam, zog ich das Band mit dem Schlüssel aus der Tasche. Es macht pling, und ich hatte nur noch das Band und einen kaputten Anhänger in der Hand. Der Fahrradschlüssel lag auf einem Abflussgitter, der Haustürschlüssel war erst nicht zu finden. Anheben ließ sich das Gitter auch nicht, da es (anscheinend mit Sechskantschrauben) verschraubt war. Ich überlegte schon, wie ich jetzt die Nacht verbringe, als ich den Schlüssel dann links von dem Gitter doch noch wiederfand.

Wenn schon die Werbegeschenke derart minderwertig sind, möchte ich dort lieber nicht versichert sein … Ein Foto des kaputten Schlüsselanhängers folgt.:

IMG_1513

Zensus? Schlamperei!

Vor einigen Monaten bekam ich für die Vorerhebung zur Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 einen Fragebogen zum ehemaligen Haus meiner Oma, das zu dem Zeitpunkt schon längst verkauft war … Zwar auch seltsam, aber die haben die Daten aus den Grundsteuerämtern etc. über längere Zeit zusammengetragen usw. – von mir aus. Also die Käufer und deren Anschrift (bzw. die damalige Anschrift und den Hinweis, dass die inzwischen vermutlich in eben dem Haus, dass sie sich gekauft haben, wohnen) angegeben und zurückgeschickt.

Damit hätte die Sache ja eigentlich erledigt sein sollen. Ist sie aber nicht. Heute bekam ich den Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung. Wofür habe ich dann damals bitte den Bogen ausgefüllt? Nun, denke ich mir, dann haben sie den Bogen wohl nicht bearbeitet, so wie in Bremen. Aber wieso kam der Bogen dann (direkt, ohne Nachsendung) an meine neue Anschrift (ich bin vor kurzem umgezogen)? Die können die eigentlich nur aus der Vorerhebung haben …

Da ist jetzt einiges an Papierkrieg (beispielsweise ein Auskunftsverlangen) angesagt. Bin ich eigentlich überhaupt verpflichtet, da jetzt irgendetwas zurückzusenden? § 18 Abs. 2 S. 6 Zensusgesetz 2011 lautet:

Gehört eine nach § 10 Absatz 2 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 ermittelte auskunftspflichtige Person auf Grund eines zum Berichtszeitpunkt bei den Stellen nach § 10 Absatz 2 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 noch nicht nachvollzogenen Eigentümerwechsels nicht mehr zum Kreis der Auskunftspflichtigen nach Satz 1 und 2, hat sie dem zuständigen statistischen Amt die Namen und Anschriften der Erwerber und Erwerberinnen mitzuteilen.

OK, das ist die Rechtsgrundlage – aber einmal reicht ja wohl? Oder woraus soll sich ergeben, dass ich beliebig oft, auf eigene Kosten, zur Auskunft verpflichtet bin?

Begriff gesucht

Ich fange mal mit einem Beispiel an: Ein Compiler übersetzt ja ein Programm von einer Hochsprache in Maschinencode (jetzt mal ganz platt ausgedrückt). Operational gesehen ist das das Gleiche. Aber dabei geht (insbesondere, wenn man Optimierungen anwendet), Struktur verloren. Das führt dann beispielsweise dazu, dass Debugger nicht mehr richtig funktionieren (oder jedenfalls sehr viel schwerer zu schreiben sind). Wenn man das vermeidet und dafür sorgt, dass die Information aus dem Hochsprachenprogramm auch auf Maschinencodeebene verfügbar ist – wie könnte man das nennen? “Semantikerhaltende Transformation” trifft es nicht – die Semantik (im Sinne von Ausführungssemantik) bleibt ja erhalten. Vielleicht “strukturerhaltende Transformation”?

Oder vielleicht gibt es sogar Literatur, die sich mit dieser eher philosophischen Frage befasst?

Transparenz der Krankenkassenleistungen II

Vor einigen Monaten hatte ich über eine Klarstellung des Gesundheitsministeriums berichtet: Bei der Beantragung der Auskunft nach § 305 Abs. 1 SGB V ist es nicht nötig, die behandelnden Ärzte zu nennen.

Ich hatte dann nochmal nachgefragt, wie es ist, wenn man nicht nur “bei” der Heimat-KV Leistungen in Anspruch genommen hat. Antwort des BMG: Dann sollte man zumindest die KVen benennen.

Da es in Grenzregionen der Kassenärztlichen Vereinigungen oder z. B. bei Reisen der Versicherten häufiger dazu kommen kann, dass Leistungen bei Ärztinnen oder Ärzten von zwei oder mehreren Kassenärztlichen Vereinigungen von Versicherten in Anspruch genommen werden, ist davon auszugehen, dass die von Ihnen geschilderte Konstellation keinen Einzelfall darstellt.

Auch in diesem Fall ist es nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit nicht erforderlich, dass der Versicherte mit dem Auskunftsersuchen die Namen und Adressen der in Anspruch genommenen Ärztinnen und Ärzte nennen muss. Jedoch ist es aufgrund des geltenden Abrechnungsverfahrens, das die Abrechnung einer Ärztin oder eines Arztes mit der für sie oder ihn zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung vorsieht, eine Information der Krankenkasse über den Ort bzw. die Kassenärztliche Vereinigung, wo die Leistungen in Anspruch genommen wurden, notwendig. Mit dieser Angabe kann die Krankenkasse die entsprechenden Kassenärztlichen Vereinigungen gezielt anschreiben und die entsprechenden Abrechnungsunterlagen anfordern.

(Puh, das Gegendere macht den Text ganz schon umständlich. Und ob der Sachbearbeiter wohl ein Makro für “KV” in den verschiedenen Kasus und Numeri hat?)

Praktisch umsetzbar, von der Wort-für-Wort-Vereinbarkeit mit dem Gesetz bin ich noch nicht vollständig überzeugt …

Arbeitszuteilungsverfahren

ConsiderGegeben sei folgendes Problem:

Es existiere eine Organisation, in der Kaffee in Codezeilen (und Papers) umgewandelt wird. Der Kaffee wird von einer Kaffeemaschine produziert, die einen gewissen Wartungsaufwand hat (regelmäßiges Entkalken und Reinigen). Der Kaffeeverbrauch ist unterschiedlich (mag mit einem unterschiedlichen Ausstoß an Codezeilen (und Papers) zusammenhängen, aber ein linearer Zusammenhang lässt sich empirisch bisher nicht bestätigen).

Gesucht ist nun ein Verfahren, mit dem der Arbeitsaufwand (also vorzunehmende Wartungsarbeiten) möglichst gerecht auf die Kaffeetrinker verteilt werden kann. Informationen über den Kaffeeverbrauch liegen immer nur rückwirkend für die abgelaufene Periode vor. Es ist zu erwarten, dass innerhalb einer Abrechnungsperiode die Arbeit nicht gerecht verteilt werden kann, alleine schon, weil gar nicht alle drankommen. Es soll also periodenübergreifende Gerechtigkeit hergestellt werden.

Irgendwelche Ideen? Als erster Ansatzpunkt würde ich mit den Tassenzahlen der letzten Periode anfangen und anhand dessen eine Reihenfolge für die aktuelle Periode festlegen. Bloß wie macht man das? Kann man dafür Sitzzuteilungsverfahren missbrauchen? Also anhand der Bruchteile die Sitze für ein Parlament mit 1,2,3, vielen Sitzen ausrechnen, und der jeweils zusätzliche Sitz ist dann der n-te in der Reihe? Sollte doch eigentlich passen – das Verfahren darf bloß keine Anomalie aufweisen, dass sich bei einer Vergrößerung um einen Sitz plötzlich Verwerfungen in der Zuteilung ergeben, die mehr als den einen zusätzlichen Sitz betreffen. Welches Verfahren würden die geneigten Leser da empfehlen?

Als nächstes Problem kommt die Übertragung nicht ausgeschöpfter Bruchteile auf die nächste Periode – und da habe ich noch keinen blassen Schimmer. Wobei, im Zweifel vergrößert man das “Parlament” immer weiter, nimmt die Gesamttassenzahl und berücksichtigt die bereits erledigte Arbeit? Müsste doch passen, oder?

Kein Verkehrsverbot bei Straßenbahnschienen

Heute habe ich das Urteil im Rechtsstreit gegen die Stadt Rheinstetten wegen eines Verkehrsverbots für Radfahrer an einem Bahnübergang bekommen (Urteil des VGH Baden-Württemberg, 5 S 2285/09, PDF, ca. 2,3 MB). Ich habe, auch dank meines Anwalts Dr. Kettler, in vollem Umfang gewonnen.

Das Urteil war in zentralen Punkten vorgezeichnet, enthält aber durchaus interessante Passagen.

  • Der Senat verschweigt nicht, dass sein erster Beschluss über die Ablehnung der Berufungszulassung vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde, sondern erwähnt das explizit (Seite 6).
  • Er stellt klar, dass positiv festgestellt werden muss, dass Angaben des Klägers über die erstmalige Betroffenheit unzutreffend sein sollen. Mutmaßungen reichen dafür nicht aus (Seite 10). Dies entspricht wohltuend der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG. Auf Verdacht kann man niemandem den Zugang zu den Gerichten verwehren.
  • Das Urteil erläutert die Anfechtungsfrist für Verkehrszeichen unter Bezug auf die jüngste Rechtsprechung des BVerwG. “Die­ser Auffassung schließt sich der Senat im Interesse einer einheitlichen Recht­sprechung nunmehr an.” (Seite 11)
  • Bei Zuständigkeitswechsel sind Widerspruch und Klage, insbesondere gegen Verkehrszeichen als Dauerverwaltungsakte, gegen die nunmehr zuständige Behörde (bzw. deren Rechtsträger) zu richten (Seite 12/13).
  • Den Streit über die Nichtigkeit der 46. StVO-Novelle wird erläutert, letztendlich kommt es darauf aber nicht an (Seite 14).
  • Es wird ausgeführt, dass sogar für Warnzeichen strenge Vorschriften gelten. Diese Maßstäbe müssen dann erst recht für Verkehrsbeschränkungen und -verbote gelten (Seite 19).

An diversen Stellen gibt man mir Nachhilfe. Auf fast jedes meiner laienhaften Argumente wird irgendwie eingegangen:

  • Der Regelungsgehalt eines Zeichen 254 sei eindeutig erkennbar (insbesondere sperrt es wohl nicht stets die gesamte Straße), Seite 14.
  • Bei Dauerverwaltungsakten kommt es auch in Bezug auf die Ermessensausübung auf die mündliche Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz an (Seite 19/20).

Übrigens enthält das Urteil mindestens vier offensichtliche Schreibfehler.

  • Seite 6: “hat der Senat nunmehr mit – dem Kläger am 26.10.2009 zugestelltem – Beschluss vom 16.10.2010 – 5 S 2142/09 – die Berufung zugelassen.”
  • Rubrum: “Rappwörthstraße” statt “Rappenwörthstraße” (die schreibt sich übrigens wirklich mit “h”, obwohl sie nach Rappenwört benannt ist …)
  • “Im Übrigen hat sie den Rechtsstreit ebenfalls teilweise in der Hauptsache für erledigt.” (Seite 9) – hier fehlt ein “erklärt”.
  • “Am 16.05.2008 hat der Kläger Klage zum Verwaltungsgericht Karlsruhe Klage erhoben.”

Transparenz der Krankenkassenleistungen

Im letzten Sommer hatte ich § 305 Abs. 1 SGB V entdeckt, der gewissermaßen einen “Kontoauszug” für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen vorsieht:

Die Krankenkassen unterrichten die Versicherten auf deren Antrag über die im jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten. Die Kassenärztlichen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen übermitteln den Krankenkassen in den Fällen des Satzes 1 die Angaben über die von den Versicherten in Anspruch genommenen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen und deren Kosten für jeden Versicherten gesondert in einer Form, die eine Kenntnisnahme durch die Krankenkassen ausschließt. Die Krankenkassen leiten die Angaben an den Versicherten weiter. Eine Mitteilung an die Leistungserbringer über die Unterrichtung des Versicherten ist nicht zulässig. Die Krankenkassen können in ihrer Satzung das Nähere über das Verfahren der Unterrichtung regeln.

Also habe ich mich erkundigt, wie ich so einen Antrag stellen kann. Ich bekam daraufhin einen Anruf auf Handy vom zuständigen Sachbearbeiter, dass dafür die Angabe der behandelnden Ärzte nötig ist und das ganze einige Wochen dauert. Obwohl ich nicht so recht einsehe, wie dann noch die Kontrollfunktion dieser Unterrichtung gegeben sein soll, habe ich diese Angabe gemacht.

Nach dem Jahreswechsel habe ich das Gleiche für 2010 beantragt. Daraufhin kam ein Brief:

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04. Januar 2011.

Sie beantragen darin die Auskunft über die von Ihnen im Geschäftsjahr 2010 in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten.

Ihren Antrag leite ich gerne an die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KV bzw. KZV) weiter. Von dort werden uns dann Ihre Daten im verschlossenen Umschlag zur Verfügung gestellt. Diesen Umschlag leiten wir dann ohne Kenntnisnahme des Inhaltes direkt an Sie weiter.

Damit die KV bzw. KZV Ihre Daten ermitteln kann, werden dort allerdings die Namen und Anschriften der jeweiligen Behandler benötigt. Können Sie uns diese zur Verfügung stellen?

Bitte um entsprechende Information. Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß


Kundenberater

Auch dieses Mal habe ich das noch mitgemacht (ein Kollege allerdings nicht – mal sehen, ob und wie schnell der seine Auskunft bekommt), mich aber zugleich beim Bundesministerium für Gesundheit erkundigt. Von dort (Referat 211) kam eine sinnvolle Antwort:

Ihre Anfrage hingegen richtete sich auf den Auskunftsanspruch nach § 305 Abs. 1 SGB V gegenüber den Krankenkassen über die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und das Mitwirken der Kassenärztlichen Vereinigungen dabei.

Nach dieser Regelung sind die Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten auf deren Antrag über die im jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu informieren. Die Möglichkeit, das Nähere über diese Unterrichtung in ihrer Satzung zu regeln, haben einige Krankenkassen genutzt, um die Informationen über die Inanspruchnahme von ambulanten ärztlichen Leistungen dem Versicherten direkt von der Kassenärztlichen Vereinigung übermitteln zu lassen.

Es ist nach den gesetzlichen Regelungen nicht erforderlich, dass im Zusammenhang mit einem Auskunftsersuchen nach § 305 Abs. 1 SGB V die Benennung der im entsprechenden Zeitraum konsultierten Ärzte durch den Versicherten erfolgt. Dennoch ist es auch dem Bundesministerium für Gesundheit bekannt, dass einige Kassenärztliche Vereinigungen dieses – unter dem Hinweis auf EDV-technische Umstände- verlangen.

Da das Bundesministerium für Gesundheit in diesen Fällen aus aufsichtsrechtlichen Gründen leider keine Einflussmöglichkeiten hat, stelle ich Ihnen anheim, sich mit Ihren Anliegen, eine Auskunft über die in Anspruch genommenen Leistungen auch ohne Benennung der Leistungserbringer zu erhalten, an das zuständige Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg zu wenden.

Das hört sich ja mal positiv an. Ich schaue jetzt erstmal, wie es meinem Kollegen läuft, und dann sehe ich nächstes Jahr weiter. Was ich noch nicht verstanden habe, ist, wie das läuft, falls man auch bei einem Arzt im Bezirk einer “fremden” KV in Behandlung war …

Dubiose Münzwerbung mit Unterstützung der Stadt Karlsruhe?

Anfang Januar erhielt ich eine Werbesendung von MDM für eine Gedenkmedaille. Nicht weiter schlimm, wenn sich nicht offenbar die Stadt Karlsruhe dort hätte mit reinziehen lassen. Hier meine Mail an die Stadt, auf die ich noch keine Antwort erhalten habe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute habe ich eine Postwurfsendung mit folgenden Merkmalen erhalten:

Der Umschlag zeigt das Wappen der Stadt mit dem Schriftzug FIDELITAS und
ein Wappen der “Staatlichen Münzen Baden-Württemberg” und dazwischen den
Text “Offizielle Ausgabe-Informationen der Stadt Karlsruhe und der
Staatlichen Münzen Baden-Württemberg” und darunter:

“An ausgewählte Bürgerinnen und Bürger der Region Karlsruhe”

Das Anschreiben zeigt einen ähnlichen Briefkopf, diesmal mit den Wappen
in Farbe. Der Briefkopf enthält weiterhin:

“Offizielle Zuteilungsstelle
———————————-
Kassenzeichen: 165/08/00964831/6

Das Schreiben enthält einen Abdruck der Unterschrift von
Oberbürgermeister Heinz Fenrich.

Der Rückumschlag enthält als Adresse:

“Staatliche Münzen Baden-Württemberg
– Offizielle Zuteilungsstelle –
MDM Münzhandelsges. Deutsche Münze
Theodor-Heuss-Straße
38097 Braunschweig”

Auf einem beiliegenden Flyer heißt es:

“Bezugs-Bestimmungen

Der Bezug der Sonderprägung >>Stadtgründung Karlsruhe<< erfolgt über
einen persönlichen Bezugsschein. Die Bürgerinnen und Bürger der Region
Karlsruhe werden gebeten, dieses Dokument zeitnah ausgefüllt zurück zu
senden."

Im Briefkopf des Anschreibens werden zwar eine Handelsregisternummer und
Geschäftsführer angegeben, aber nicht die Rechtsform der MDM (GmbH?).
Das wäre aber meines Wissens in Geschäftsbriefen gesetzlich vorgeschrieben.

Insgesamt soll also offenbar der -- irreführende -- Eindruck erweckt
werden, es handle sich um ein Schreiben einer offiziellen Stelle und
nicht eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Zudem soll offenbar der
Eindruck erweckt werden, es bestehe eine Verpflichtung zur Rücksendung.

Aus Verbraucherschutzsicht, aber auch hinsichtlich der Verwässerung von
Hoheitszeichen, halte ich dies alles für äußerst bedenklich.

Ich bitte um Mitteilung, ob die Stadt Karlsruhe die Werbeaussendung
autorisiert hat (und ggf., ob in dieser Form).

Die Fraktionen und sonstigen Gruppierungen im Gemeinderat erhalten
dieses Schreiben zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Müller

Werde wohl mal nach dem Bearbeitungsstand fragen müssen …

Jahresfrist erst ab Betroffenheit

Die Jahresfrist für die Anfechtung von verkehrsrechtlichen Anordnungen, die durch Verkehrszeichen bekanntgegeben werden, gilt laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von heute ab erstmaliger Betroffenheit, nicht ab Aufstellung. Dazu die Pressemitteilung:

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufungsurteile der beiden Verwaltungsgerichtshöfe bestätigt, auch soweit sie angenommen hatten, dass die Rechtsmittelfrist gegen ein durch Verkehrszeichen bekannt gegebenes Verkehrsgebot oder -verbot nicht bereits mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens zu laufen beginnt, sondern erst dann, wenn der dagegen Rechtsschutz begehrende Verkehrsteilnehmer zum ersten Mal auf dieses Verkehrszeichen trifft.

Leider steht in der Pressemitteilung noch nichts zu Prismenwendern und sonstigen variablen Schildern – aber vielleicht dann in den schriftlichen Gründen. Betrifft mich eh nicht so sehr, Radwegbenutzungspflichten werden eher selten durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen gesteuert.

Vorbehalt der Nachprüfung

Beim Umzug sind mir auch die gesammelten Unterlagen einer im Jahr 2002 aufgelösten GbR in die Finger gekommen. Der letzte Vorgang ist ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Festsetzung [von Gewerbeeinkünften] vom 26. August 2002, der natürlich unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO) steht. Frage: Bis wann muss (bzw. hoffentlich: musste) ich das Zeugs aufbewahren? Würde das gerne digitalisieren und dann entsorgen.

Anekdote am Rande: Die Thermopapierquittungen der Deutschen Post sind noch lesbar.

Liquid Feedback und die Notwendigkeit einer Abwägung

Eigentlich sind andere Sachen in der Queue, und ich werde das hier sicher nicht so toll ausarbeiten können, wie ich gerne möchte. Insbesondere werde ich nicht den Diskussionsstand im Stil eines Related Word-Kapitels ausführlich mit Quellen darstellen können oder so. Es haben andere Leute inzwischen kluge Sachen geschrieben, so daß ich auf Zitate zurückgreifen kann.

Bei der Diskussion um LQFB wurde von den vehementen Befürwortern, u.a. den Entwicklern und dem Verantwortlichen im Bundesvorstand Christopher Lauer, immer wieder behauptet, die völlige sogenannte Transparenz, also der gläserne an LQFB teilnehmende Pirat, sei alternativlos, nur so könne die Gewähr geboten werden, daß keine Manipulationen stattfinden. Auf diese Weise wurden sämtliche Vorschläge, in LQFB mehr informationelle Selbstbestimmung umzusetzen, als undurchführbar, mit dem Prinzip von LQFB nicht vereinbar, etc., abgeblockt. Ich hatte das als Haltung einer lauten, aber doch kleinen Gruppe von Fanatikern eingeordnet und gehofft, mit der Vorstandsentscheidung von gestern abend hätte die Vernunft gesiegt. Aber wenn ich jetzt lese, welch völliges Unverständnis über diese Entscheidung (bedingt durch völlige Unkenntnis des Problems, bzw. totale Ausblendung desselben) in der Blogosphäre dominiert (beispielhaft fefe, Isotopp, Frank, maha), wird mir klar, daß die Position des vernünftigen Abwägens noch lange nicht gewonnen hat.

So, soviel zur Einleitung. Bei meiner eigenen Position brauche ich mir nicht so viel Mühe geben. Ich habe die zwar auf der Aktiven-Liste immer wieder in Diskussionen eingebracht, aber nie so kompakt dargestellt wie die beiden Stimmen, die ich jetzt zitiere.

Der erste Punkt ist: Datenschutz vs. Transparenz ist nicht schwarz oder weiß, es gibt Graustufen und eine Abwägung ist notwendig. Wer nicht weiß, was eine Abwägung ist, sollte den Wikipedia-Artikel lesen. Insbesondere die Darstellung der Abwägungsfehler ist hier relevant. Das Leugnen der Betroffenheit anderer Rechtsgüter wie der informationellen Selbstbestimmung stellt ein klassisches Abwägungsdefizit dar. Und da alle nicht passenden Argumente ausgeblendet wurden, fand irrtümlich gar keine Abwägung statt – der sog. Abwägungsausfall, der wohl schwerste Abwägungsfehler.

Diesen Punkt hat datenritter (Posting auf aktive@lists.piratenpartei.de, 6. August 2010, 11:30 Uhr) sehr schön dargestellt:

Bitte die Graustufen beachten. Ein Tool, dass direkten Einfluss auf
Entscheidungen hat MUSS (von Mitgliedern, nicht von anderen) anonym
benutzbar sein, es MUSS aber auch nachprüfbar sein. Beides geht nicht,
also ist ein solches Tool nicht möglich.

Ein Tool, dass keinerlei Einfluss hat, braucht auch keine Anforderungen
zu erfüllen, auch das BDSG taugt hier nicht als Totschlagargument, denn
man kann das Einverständnis zur Veröffentlichung einholen – niemand ist
gezwungen tielzunehmen.

Ein Tool, dass EIN BISSCHEN Einfluss hat, kann man irgendwo zwischen
Nachrprüfbarkeit und Datenschutz einstellen. Solange es
Umgehungsmöglichkeiten gibt (Antrag auf dem LPT, z.B. bei Verdacht auf
manipulierte Abstimmung), ist das ok.

INTERESSANT ist die Frage, WIEVIEL Einfluss das Tool hat und wieviel
Datenschutz bzw. Transparenz somit notwendig ist. Werden z.B. LF-Anträge
auf dem BPT bevorzugt behandelt nur weil sie aus LF stammen, oder
entsteht ein faktischer Zwang zur Teilnahme, weil es sich als
Hauptarbeitsmedium herauskristallisiert und z.B. Leute, die
Alternativanträge stellen wollen, abschreckt, dann sind wir wieder nahe
an der erstgenannten Situation, der Datenschutz bekommt also mehr Gewicht.

Anonymität bedeutet auch nicht automatisch unautorisierte Nutzung. Wenn
die Datenbank streng geheim ist, ist es weniger wichtig, was darin
gespeichert ist. Dann kommt aber das Vertrauen in die Administratoren
ins Spiel.

Das sind alles keine 1/0-Entscheidungen, sondern Skalen und Regler, an
denen wir drehen können – und die jeweilige Ideologie bestimmt, wie man
die Wirkung des einen Parameters auf den anderen einschätzt, und was man
für wichtiger hält.

Was man für wichtiger hält, wird sich schwerlich ändern lassen, aber bei
den Wechselwirkungen können wir die Wahrheit[TM] erkennen.

Der zweite Punkt ist ein konkreter Vorschlag, wie man informationelle Selbstbestimmung und Transparenz zum Ausgleich bringen kann. Da hat Tirsales genau das formuliert (Aktivenliste, 6. August 2010, 11:50 Uhr), was ich auch fordere:

Entweder Liquid Feedback hat keinen Einfluss – das will vermutlich niemand
der Befürworter (ich übrigens auch nicht ;) ) – dann ist die ganze
Diskussion völlig unsinnig. Oder es HAT Einfluss – dann müssen wir uns
viele Gedanken um die konkrete Ausgestaltung machen. Es gibt viele
Graubereiche zwischen 100% Transparenz und 100% Anonymität. Es gibt
Datenschutzbedenken und es gibt die (berechtigte) Frage der
Nachvollziehbarkeit von Abstimmungen. Wenn diese Fragen einfach zu
beantworten wären, wäre das Problem schon lange gelöst – aber sie sind
nicht einfach.

Kurz gesagt: Wir brauchen mMn die Möglichkeit Meinungsbilder zu erheben,
in denen die einzelnen Stimmen nachvollziehbar sind (relative
Fälschungssicherheit) und gleichzeitig die abstimmenden Piraten auf Wunsch
relativ anonym mitstimmen können. Kann LQFB das?

Warum plädiere ich für die möglichkeit einer relativen Anonymität?
Ich lehne Überwachungskameras aus vielen Gründen ab. Einer dieser Gründe
ist, dass Beobachtung das Verhalten verändert: Wer weiß oder vermutet, dass
er beobachtet wird, verhält sich anders. Er passt sich der erwarteten
Verhaltungsweise an (bzw. der Verhaltensweise von der er dies glaubt).
Stellt einen netten Menschen vor eine Kamera – und er wird vermutlich
stottern oder sich anderweitig steif verhalten.
Ein entsprechendes Muster ist auch bei polit. Meinungsbildern zu
beobachten (man sieht das teilweise auch bei Parteitagen – es erfordert Mut
gegen eine sehr große Mehrheit zu stimmen). Gerade bei kritischen
Abstimmungen kann ein Klarnamenszwang Druck ausüben – egal ob dieser Druck
tatsächlich von außen besteht oder ob man ihn sich einbildet, egal ob die
Abstimmung wirklich kritisch ist oder ob man nur diesen Eindruck hat. Es
ist dabei auch egal ob es wirklich ein Klarname ist oder nur ein Pseudonym
von dem man glaubt, dass es einfach nachvollziehbar ist. Damit könnte ein
solcher Klarnamenszwang effektiv die Meinungsfreiheit in der Piratenpartei
gefährden. Und das ist meiner Meinung nach nicht akzeptabel – entsprechend
müssen wir mMn die Möglichkeit bieten mit “relativer Anonymität”
abzustimmen.

Jedem hier ist vermutlich klar, dass es eine absolute Fälschungssicherheit
nicht gibt, genausowenig wie es eine absolute Anonymität gibt. Beides wird
aber auch nicht benötigt – wenn man nur Zuordnung anonymer Stimmen zu einer
Person den Zugriff auf zwei getrennte Datenbanken braucht (ausgehend davon,
dass beide nicht öffentlich sind und kein Admin Zugriff auf beide hat) wäre
die Zuordnung von Stimmen schon relativ schwierig (und nicht legal
möglich). Genauso wenn man Zugriff auf Providerdaten oÄ bräuchte. Das wäre
mMn bereits ein ausreichendes Maß an Anonymität (und gleichzeitig würde es
eine relative Nachvollziehbarkeit der Stimmen erlauben).

Eine völlig andere Frage ist es, ob Piraten anonym stimmen dürfen, die in
einem Themenbereich Delegationen empfangen haben. Meiner Meinung nach
überwiegt hier wieder die Transparenz – wenn ich Pirat X meine Stimme
übertrage sollte ich die Möglichkeit haben zu überprüfen, ob er wie
gewünscht abstimmt oder ob ich meine Delegation zurückziehen soll. Bei
Vorstandsmitgliedern kann man hier schon diskutieren (Natürlich könnte man
bei einem Vorstandskandidaten schauen ob seine öffentlichen Abstimmungen
zur eigenen Politikvorstellung passen und ob er mir zu oft (oder in für
mich schwierigen Bereichen) anonym abstimmt)).

Aber: Wir müssen zumindest dem einzelnen Nicht-Amtsträger die Möglichkeit
geben seine Entscheidung ANONYM zu treffen.

In dem Moment, in dem LQFB etwas derartiges ermöglicht, habe ich keine
großen Einwände mehr dagegen (Datenschutzrechtliche Probleme lasse ich
gerne die Experten klären). Ich sehe dabei ehrlich gesagt keinen
Transparenzverlust – wer Delegationen empfängt oder wer sich stärker für
eine Sache einsetzen will muss weiterhin öffentlich arbeiten, aber wir
bieten dem einfachen Mitglied die Möglichkeit seine kritische Meinung zu
äußern. Aus genau diesem Grund (kritische Meinungen äußern) hat der
Landesvorstand Baden-Württemberg übrigens eine Privacybox.

Meinungsfreiheit ist das Recht seine Meinung ohne Angst vor Konsequenzen
sagen zu können.

Das nur als kleiner Beitrag zu einer differenzierteren Debatte …

Diskutieren und Dokumentieren – über die Strukturierung der inhaltlichen Arbeit

Bei den Piraten ist viel inhaltliche Arbeit zu leisten. Und das ist oft wirklich einfach nur Arbeit, ohne daß es da um die Festlegung von Positionen oder sonstwie um politische Willensbildung gehen würde. Beispiel: Ein Thema wie De-Mail muß von Anfang an (also sobald klar wird, daß es piratenrelevant ist, und das sollte schon nach den ersten Ankündigungen des Innenministeriums der Fall gewesen sein) kontinuierlich beobachtet werden: Was für offizielle Texte, in Gesetzgebungsverfahren und anderweitig, gibt es? Was sagen verschiedene Interessengruppen? Was schreiben die Medien? Die Informationen müssen gesammelt werden, FAQs erstellt, etc.

Gerade beim Thema De-Mail war das sehr unzureichend. Es gab zwar eine Pressemitteilung, aber Kompetenz war wohl nicht so recht verfügbar. Mich fragte eines Tages ein Parteifunktionär, der wenige Stunden später ein Interview geben sollte, wie das denn nun sei mit der Beweislast, er habe gehört, daß die immer auf den Bürger falle.

Mein Vorschlag eines Lösungsansatzes: Es muss für alle wichtigen Themen Möglichkeiten zum Diskutieren, zum Erarbeiten von Inhalten, und zum Dokumentieren der Ergebnisse geben. Zum Diskutieren eignen sich Mailinglisten und Newsgroups, zum Erarbeiten von Inhalten von mir aus Pads, und zum Diskutieren der Ergebnisse ein Bereich im Wiki. So ein Bereich im Wiki kann klein anfangen, ein kurzer Überblick und ein paar Linklisten, wie momentan bei De-Mail. In einer Newsgroup kann man dann sowohl Wünsche für größere Änderungen und Neustrukturierungen dokumentieren, als auch Anregungen von außerhalb (die dort einfach “abgekippt” werden sammeln, und Anfragen bearbeiten (wie die besagte Interview-Vorbereitung …).

Wichtig ist, daß für ein Thema dedizierte Bereiche für alle der genannten Bedürfnisse in Bezug auf das Thema bereitstehen, und daß die Bezüge klar sind. So sollte auf der Wiki-Seite auf die Newsgroups und gerade aktive Pads verwiesen werden. In der Newsgroup könnte regelmäßig eine FAQ gepostet werden, die auch auf die Wiki-Seite hinweist. Ganz wichtig ist die thematische Abgrenzung, damit sogenannte Diskussionen nicht ins endlose abdriften. Dann werden die über das Thema informierten Leute auch mitlesen und Anfragen von weniger informierten Leuten beantworten.

Der Informationsbrei auf der Aktiven-Liste führt jedenfalls inhaltlich zu nichts. Aber meine Vision ist, daß sich aus dem Aktiven-Sync, der jetzt auf meinen Antrag beschlossen wurde, einfacher die Möglichkeit ergibt, Anfragen weiterzuleiten, und damit letztendlich mal eine thematische Strukturierung der Parteikommunikation.

Übrigens ist eine Liste für De-Mail beantragt. Falls der Antrag durchgeht, wird die natürlich auch als Newsgroup verfügbar sein. Eine Wiki-Seite gibt es, wie bereits erwähnt, ja schon. Ob die Mailing-Liste mit dem im Wiki erwähnten Konzept der Kommunikationsinfrastruktur vereinbar ist? Keine Ahnung. Mir wäre neu, daß so ein Konzept überhaupt existiert.

Wie ist Eure Meinung? Ich freue mich auf Kommentare.

Diebstahl-Mimimi bei Lidl

Gestern habe ich eingekauft. Soweit nichts Ungewöhnliches. Erst war ich beim dm und habe dort Shampoo und Duschgel gekauft. Dann war ich beim Lidl in der Postgalerie und habe dort diverse Nahrungsmittel gekauft. Die Sachen vom dm hatte ich dabei im Rucksack und den eigentlich die ganze Zeit auf dem Rücken, An der Kasse habe ich die beiden Sachen kurz ausgeräumt, um die schweren Flaschen nach ganz unten in den Rucksack packen zu können. Da fragt mich der Kassierer: “Und was ist mit den Sachen?” – Ich: “Die sind vom dm.”

Und dann fragte er nach dem Kassenzettel – hatte ich natürlich nicht parat. Lidl hätte dieselben Artikel nämlich auch im Sortiment, und deshalb könnten die ohne Kassenbon ja nicht wissen, daß die nicht von dort sind. Daß die ja offensichtlich im Rucksack waren, an dem ich während des ganzen Einkaufs nicht in auch nur ansatzweise verdächtiger Form irgendetwas gemacht habe, war natürlich kein Argument.

Dann kam der Marktleiter (oder ein anderer Vorgesetzter). Verständnis hat er von mir keins bekommen für sein “Wir haben so hohe Schäden durch Diebstahl!”-Mimimi, aber er teilte mir trotzdem mit, ich solle beim nächsten Mal vor dem Betreten des Ladens Bescheid sagen, wenn ich fremde Ware dabei habe, oder den Rucksack an der Kasse aufbewahren lassen.

Das geht natürlich vollkommen an der Lebenswirklichkeit und üblichen Einkaufsgewohnheiten. Und die Prozesse bei Lidl werden es nicht verkraften, wenn das auch nur 5% der Kunden machen. Mal ganz abgesehen davon, daß die überhaupt nicht mitbekommen hätten, daß ich die Ware im Rucksack hatte, wenn ich sie nicht ganz offen rumgeräumt hätte. Denn in meinen Rucksack muß ich sie nicht schauen lassen.

Fassen wir also zusammen, wie modernes BWL Lidlscher Prägung funktioniert: 1. Der Ehrliche ist der Dumme, denn aus rechtskonformem Verhalten werden Verdachtsmomente konstruiert, während sich beim echten Bösewicht erst gar keine ergeben (es sei denn, man erwischt ihn dabei, wie er im Laden einen Artikel in die Tasche tut – aber das kriegt man ja angeblich nicht mit, sonst bräuchte man an der Kasse nicht so ein Mimimi abziehen). 2. Die Prozesse werden gnadenlos optimiert, der Kunde stört dabei nur. Für Fehlerquellen und Störungen in den Prozessen wird die Verantwortung auf andere, zum Beispiel die Kunden, abgeschoben. Daß man selbst offenbar massiv von dem SB-System profitiert, spielt keine Rolle.

Also, Fazit: Ab sofort bitte alle die Taschen an der Kasse abgeben, mal sehen, wie lange das gut geht … Denn wie heißt es so schön: “Bedenke, worum Du bittest. Es könnte Dir gewährt werden.”

Und übrigens: Zu Hause hatte ich dann plötzlich den Kassenbon in der Hand – er lag ganz unten im Rucksack.