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	<title>Kommentare zu: &#8220;Meine&#8221; Verfassungsbeschwerde von OVG zitiert</title>
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		<title>Von: Jens</title>
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		<dc:creator>Jens</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Apr 2010 11:24:48 +0000</pubDate>
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		<description>Da hat mich wohl irritiert, daß es auch unter der OVG-Domain zu finden war ...</description>
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		<title>Von: Frank</title>
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		<dc:creator>Frank</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Apr 2010 18:36:04 +0000</pubDate>
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		<description>Es handelt sich um die 11. Kammer des VG Berlin (nicht 11. Senat des OVG Berlin-Brandenburg). Die Entscheidung ist in der Sache sehr interessant, da die 11. Kammer in der Vergangenheit recht &quot;schilderkritisch&quot; entschieden hat (z.B. zu den Themen Radwegbenutzungspflicht, Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Avus) und § 45 Abs. 9 StVO strikt beachtet. Da müssen die Argumente &quot;pro Umweltzone&quot; aber mächtig eingeschlagen haben. Interessant ist der zitierte Absatz eher nicht, da das Gericht zu Recht erkennt, daß der Widerspruch in jedem Fall rechtzeitig eingegangen ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es handelt sich um die 11. Kammer des VG Berlin (nicht 11. Senat des OVG Berlin-Brandenburg). Die Entscheidung ist in der Sache sehr interessant, da die 11. Kammer in der Vergangenheit recht &#8220;schilderkritisch&#8221; entschieden hat (z.B. zu den Themen Radwegbenutzungspflicht, Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Avus) und § 45 Abs. 9 StVO strikt beachtet. Da müssen die Argumente &#8220;pro Umweltzone&#8221; aber mächtig eingeschlagen haben. Interessant ist der zitierte Absatz eher nicht, da das Gericht zu Recht erkennt, daß der Widerspruch in jedem Fall rechtzeitig eingegangen ist.</p>
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