Über das Urteil gegen Ettlingen hatten auch die Badischen Neuesten Nachrichten im Ettlinger Lokalteil berichtet. Darauf bezieht sich nun ein Artikel der SPD-Fraktion im Ettlinger Amtsblatt (PDF).
Meine Erwiderung, die ich dem Herrn Asché per E-Mail geschickt habe:
Sehr geehrter Herr Asché,
ich habe Ihren Artikel für die SPD-Fraktion im Amtsblatt der Stadt Ettlingen gelesen, in dem sie auch auf das Gerichtsverfahren um die Radverkehrsführung im Kreisverkehr in der Durlacher Straße eingehen.
Da ich der dort als egoistisch und kinderfeindlich dargestellte Kläger bin, möchte ich einige Mißverständnisse aufklären, die bei Ihnen offenbar vorliegen:
- Sie schreiben, ich “wollte” die Verkehrsführung gerichtlich ändern lassen. Das ist nicht ganz zutreffend: Die Stadt Ettlingen wurde auch tatsächlich verurteilt, die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben.
- Weiter schreiben Sie, der Gemeinderat habe sich bewußt für die bisherige Lösung entschieden. Sie ignorieren dabei, daß der Gemeinderat hier keinerlei Mitspracherecht hat. Über Verkehrsbeschränkungen entscheidet wie über andere Maßnahmen der Gefahrenabwehr die Verwaltung alleine. Es handelt sich nicht um politische Entscheidungen, über die irgendwelche Gremien nach Mehrheit zu befinden hätten. Was der Gemeinderat damals für politische Wünsche hatte, ist also schlicht irrelevant.
- Wie das Gericht eindeutig entschieden hat, war die Verkehrsregelung (sogar offensichtlich) rechtswidrig, unabhängig davon, wer sie beschlossen hat.
- Warum die neue Regelung für “die Kinder” schlechter sein soll, ist mir absolut schleierhaft. Ich gehe davon aus, daß Radfahrer auch weiterhin die Radwege benutzen dürfen — nur dazu gezwungen werden sie eben nicht mehr. Die Kinder dürfen also weiter so fahren, wie es der Gemeinderat als sicher ansieht.
- Sie bezeichnen mein Vorgehen gegen die Radwegbenutzungspflicht als egoistisch. Das Gegenteil ist der Fall. Mir geht es um Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und eine angemessene Berücksichtigung eines der umweltfreundlichsten Verkehrsmittel.
Ich gehe im übrigen davon aus, daß Sie das Urteil nachgelesen haben, bevor Sie Ihren Artikel geschrieben haben. Falls nicht, können Sie das unter [Link aufs PDF des Urteils] tun.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Müller