tessarakt – das vierdimensionale B-L-O-G

11Dez/090

Urteil gegen Ettlingen

Ich hatte die Stadt Ettlingen verklagt mit dem Ziel, die Radwegbenutzungspflicht im Kreisverkehr in der Durlacher Straße aufzuheben. Nachdem das in erster Instanz nicht so toll geklappt hatte, bin ich in Berufung gegangen, die teilweise zugelassen wurde. Schon in der Berufungszulassung, spätestens in der mündlichen Verhandlung zeichnete sich mein Sieg ab. Letzte Woche habe ich davon bereits telefonisch erfahren, jetzt liegt endlich das schriftliche Urteil (PDF, gut 500 kB) vor (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. November 2009, Az. 5 S 575/09).

Einige Kernpunkte:

  • Der VGH hält weiter an der Bestandskraft von Verkehrszeichen nach einem Jahr fest. Allerdings sieht er unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Aufhebung.
  • Der Wunsch nach einheitlicher Verkehrsregelung im Stadtgebiet stellt keine (besonderen) örtlichen Verhältnisse dar.
  • Die streitgegenständliche Radwegbenutzungspflicht ist laut VGH offensichtlich rechtswidrig.
  • Die Argumentation der Stadt und des VG würde das Regel-Ausnahme-Verhältnis Fahrbahn-Radweg seit der 1997-Novelle ins Gegenteil verkehren.

Mit ca. 10-seitigem Sachverhalt ist das Dokument ziemlich selbsterklärend. Viel Spaß beim Lesen.

Mal schauen, wann die Schilder tatsächlich verschwinden, und wann ich von der Stadt Ettlingen die Verfahrenskosten erstattet bekomme. Ist jedenfalls ein schönes Weihnachtsgeschenk, auch wenn es erst später kommt. Zu hoffen ist auch, daß das Regierungspräsidium Karlsruhe seine Fachaufsicht nunmehr sorgfältiger wahrnimmt.

veröffentlicht unter: Fahrrad, Recht, Verkehr keine Kommentare
6Dez/091

Ettlingen hat verloren

Nach dem Termin vor gut zwei Wochen habe ich am Freitag einfach mal beim VGH angerufen und nachgefragt, ob der Urteilstenor schon vorliegt. Ergebnis: Einen vollständigen Tenor habe ich zwar noch nicht bekommen, aber immerhin die Info, daß es sich um eine stattgebende Entscheidung handelt. Ich nehme also an, daß vollständig antragsgemäß entschieden wurde und somit die Stadt Ettlingen verpflichtet wurde, die Radwegbenutzungspflicht am Kreisverkehr in der Durlacher Straße aufzugeben. Das schriftliche Urteil soll nächste Woche rausgehen, dann wird es hier natürlich genauere Informationen geben.

veröffentlicht unter: Fahrrad, Recht 1 Kommentar