26Nov/095
Schaum vorm Mund
Der Ordnungsamtsleiter des Landkreises Neumarkt will das Urteil des BayVGH gegen die Radwegbenutzungspflicht offenbar nicht wahrhaben:
«Dann sollen sie doch auf der Straße fahren, aber sich dann nicht beschweren, wenn einer totgefahren wird», zürnt Erwin März, Leiter der Verkehrsbehörde am Landratsamt. Der sonst so ruhige Mann schäumt, wenn er auf die Forderung des ADFC angesprochen wird, die Benutzungspflicht auf Radwegen zu großen Teilen aufzuheben oder zu überprüfen.
Kein weiterer Kommentar.
Dezember 3rd, 2009 - 12:39
Bei dem Zeitungsartikel sträuben sich ja die Haare.
Der Leiter einer Verkehrsbehörde kann Privatmeinungen haben wie er will. Dennoch muss er sich doch an geltendes Recht halten. Als Gegner verkehrswissenschaftlicher Erkenntnisse ist er im falschen Amt.
Dezember 4th, 2009 - 10:12
Was ist denn das “geltende Recht”? Die Sache ist schließlich noch nicht rechtskräftig ausgefochten. Und die Behörde hat jedes Recht, ihre Auffassung vor Gericht vorzutragen.
Und auch moralisch hat er recht.
Dezember 4th, 2009 - 19:02
Und wieder werden hier Kommentare zensiert. Kein Wunder, daß hier eine Einheitsmeinung zu lesen ist.
Dezember 6th, 2009 - 12:36
Nö. Ich schalte bloß nicht jeden Tag Kommentare frei.
Dezember 6th, 2009 - 23:18
“Und auch moralisch hat er recht.”
Inwiefern?