Nachdem die Berufung gegen das Urteil 2 K 4042/07 des VG Karlsruhe zugelassen worden war, findet jetzt am 19. November 2009 um 15 Uhr mündliche Verhandlung beim VGH Baden-Württemberg statt.
Leider bin ich selbst da auf Dienstreise, mein Anwalt ist aber da. Zuschauer sind natürlich erwünscht, da die Verhandlung öffentlich ist.