Meine Verfassungsbeschwerde, für die es nach der Äußerung des Bundesverwaltungsgerichts schon ziemlich gut aussah, war jetzt weitestgehend erfolgreich:
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
des Herrn Jens Müller,
[...],gegen
a) den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 2. März 2009 – 5 S 3047/08 -,
b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 8. Oktober 2008 – 4 K 1514/08 -hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Präsidenten Papier
und die Richter Eichberger,
Masing
am 10. September 2009 einstimmig beschlossen:Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 2. März 2009 – 5 S 3047/08 – verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückverwiesen.
Im übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Land Baden-Württemberg hat dem Beschwerdeführer die Hälfte seiner notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
Alles weitere, insbesondere ein Scan des Beschlusses, folgt.
UPDATE: Scan ist da.