Maßnahme gleicher Wirkung

Deutsche Gebrauchtwagen waren in Osteuropa sehr gefragt (unterstelle ich jetzt einfach mal). Die Abwrackprämie hat zur Folge, daß Gebrauchtwagen mit einem Wert von weniger als 2500 € mehrheitlich nicht (auch ins EG-Ausland) verkauft, sondern verschrottet werden.

Damit hat die Abwrackprämie die gleiche Wirkung wie eine mengenmäßige Ausfuhrbeschränkung. Solche Maßnahmen sind aber nach Artikel 29 des EG-Vertrages verboten!

Wer schreibt die Beschwerde an die Kommission mit der Forderung, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten?