Einen Satz aus dieser Stellungnahme des BMJ muß ich dann doch nochmal rausgreifen:
Die Erfahrung mit anderen Datensammlungen zeigt auch, dass Forderungen nach bislang nicht absehbaren Verwendungsmöglichkeiten erhoben werden, um die ohnehin vorhandenen Daten zu nutzen.
Das hat aber bei den hier implizit referenzierten Datensammlungen (Beispiel: Lkw-Maut, Vorratsdatenspeicherung) auch niemanden von der Einführung abgehalten … Oder hat das BMJ das bei diesen Gesetzen zum Anlaß für ein Ablehnung genommen?