Karlsruher Gemeinderatskandidaten

Die offiziellen Kandidaten für die Wahl zum Karlsruher Gemeinderat (und den Ortschaftsräten) 2009 stehen jetzt fest (PDF). Wenn ich das richtig gezählt habe, sind das 397 Kandidaten …

Und unter denen muß ich mir jetzt zwischen 16 und 48 raussuchen, die ich wählen will … Ganz schön aufwendig. Ich denke, ich werde die kommunalpolitischen Themen, die mich interessieren, zusammentragen, einen Serienbrief schreiben und an die Kandidaten schicken (kostenhalber persönlich einwerfen …).

Wichtige Themen:

  • Radverkehr: Haltung zu Sonderwegen/-streifen und Benutzungspflichten
  • Ordnung des ruhenden Verkehrs: Verfolgung von Gehwegparken und Parken an Kreuzungen
  • Transparenz der Verwaltung: Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen aller Ausschüsse
  • Haushalt: Ausfallbürgschaft für das neue KSC-Stadion über die aktuelle Beschlußlage hinaus?

Sonst noch Vorschläge? Mir fällt sicher auch noch einiges ein …

Folter kein Staatsgeheimnis

Die Regierung Obama hat heute eine entscheidende Niederlage vor dem Bundesberufungsgericht für den Neuten Gerichtsbezirk erlitten: Das (bereits offenkundige) Rendition-Programm ist nicht als solches ein Staatsgeheimnis (via Glenn Greenwald).

In rejecting this radical secrecy theory, the court emphasized how the Bush/Obama doctrine, if accepted, would essentially place the President above and beyond the rule of law[.]

Änderungsanträge im Europaparlament

Der Einfachheit halber, hauptsächlich für mich zum Wiederfinden, hier die Anleitung, wie man im Europäischen Parlament eingebrachte Änderungsanträge findet:

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bemühen uns laufend die Funktionalitäten der Website zu Verbessern und die in verschiedenen Datenbanken vorhandenen Informationen zusammenzuführen bzw. online einfach abrufbar zu machen. Wir bereiten in diesem Zusammenhang auch eine neue Version von OEIL vor.

Zu Ihrer konkreten Frage:

Sie können alle in den Fachausschüssen eingreichten Änderungsanträge hier einsehen http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/amendments.do?language=DE

Während der Plenartagung des Parlaments können Sie die dem Plenum vorliegenden Änderungsanträge abrufen über
http://www.europarl.europa.eu/sce/server/internet/home_page/sce_home_page_01.jsp (unter “Tabled Texts im oberen Menü).

Wir hoffen Ihne mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.

Wegen der neuen Version von OEIL werde ich nachhaken, ggf. nach Artikel 255 EG-Vertrag.

Kandidatenwatch

Für alle, die es noch nicht mitbekommen haben: Kandidatenwatch für die Wahl zum Europäischen Parlament 2009 ist gestartet. Die Gelegenheit, die Kandidaten zu den Themen zu befragen, die uns in Europa interessieren: Wahlrecht, Zugang zu Unterlagen (Informationsfreiheit), Vorratsdatenspeicherung, Internetzensur, Umweltabwrackprämie, europäische Hochgeschwindigkeitsbahnnetze, etc. …

Wie ich solche Fragen stellen würde:

  • Spezifisch sein. Wischiwaschi-Fragen wie “Was halten Sie von Umweltschutz?” bringen auch nur Wischiwaschi-Antworten. Die Frage muß so konkret sein, daß der Politiker sich nicht mit Textbausteinen begnügen kann, und sie sollte eine Abwägung erfordern – für etwas Gutes oder gegen etwas Schlechtes ist jeder – schwierig wird es, wenn man sich entscheiden muß. Und davor drücken sich Politiker gern.
  • Politiker auf ihre Aussagen festnageln. Quellen dafür sind zum Beispiel Reden des Politiker (zu finden in der Datenbank des entsprechenden Gremiums), alte Antworten bei Abgeordnetenwatch, Zitate in Zeitungsartikeln, etc. Wenn Politiker merken, daß die Bürger genau zuhören und sich erinnern, erzählen sie weniger Unsinn, mit dem sie vielleicht nicht Dich, aber andere hereinlegen.
  • Politiker auf ihre Taten festnageln. Also Abstimmungsverhalten, eingebrachte Anträge, etc.
  • Fragen wiederverwerten: Wenn man sich Mühe mit der Formulierung gemacht hat, kann man die Frage auch ruhig (ggf. mit kleinen Modifikationen) mehreren Politikern unterschiedlicher Parteien stellen.

Das fällt mir erstmal dazu ein, ich bin gespannt, was auf der Website alles für Fragen auftauchen.

Albtal etc.

Heute habe ich mal wieder eine längere Tour gemacht. Das (obere) Albtal ist zu dieser Jahreszeit ja echt wunderschön: Berghänge gefleckt in frischem Hellgrün (Laubbäume) und Dunkelgrün (Nadelbäume).

Leider haben meine Bremsbeläge vorne während der Tour schlappgemacht. Wer rechnet denn damit, daß das Bikelager mit “bald” meint “in den nächsten 30 Kilometern”. Unterwegs ist sowas nicht aufzutreiben in den ganzen Käffern … In Bad Herrenalb gibt es mehr oder weniger nur Kurbedarf …

Was für Bremsbeläge sind eigentlich für eine Shimano Deore LX M580 V-Bremse zu empfehlen? Würde mir gerne mal einen Vorrat aus dem Versandhandel hinlegen …

AK Zensur gegründet

Die Gründung des AK Zensur (Langform: Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur) ist offenbar schon recht weit gediehen, jedenfalls hat er jetzt schonmal eine Website auf einer einprägsamen Domain. Allerdings ist dort bis auf eine Pressemappe (von woanders verlinkt) noch nicht viel zu finden …

Aber eine Mailing-Liste zum Mitmachen gibt es. Spenden will momentan offenbar auch noch keiner der beteiligten Vereine haben … Mal schauen, was daraus noch wird. Die Ziele dieses AKs unterstütze ich jedenfalls voll und ganz. Da interessiert mich die Meinung irgendwelcher Volksverhetzer aus der CDU und anderen Parteien, die behaupten, Zensurgegner wären Kinderschänder, herzlich wenig.

Kritik von der ADFC-Basis

In der Ausgabe 1/2009 hatte die Radwelt meinen Leserbrief gedruckt:

Zu “Peanuts sind out”, Radwelt 6/08

Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht fehlt

* Es ist verwunderlich, dass die wohl wichtigste verkehrspolitische
Forderung des ADFC, die Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht, nicht
Teil der Berliner Agenda ist und beim Parlamentarischen Abend offenbar
nicht geltend gemacht wurde. “Peanuts sind out!” – und mit solchen
sollte sich der ADFC nicht abspeisen lassen.

Jens Müller, Karlsruhe

In der aktuellen Ausgabe 2/2009 sind nun zwei weitere kritische Leserbriefe. Der erste zum Thema Openstreetmap:

Zu Einblick: GPS, Radwelt 1/09

Kostenlose Karten nutzen

* Der Artikel ist eine schöne Übersicht zu dem Thema und das vorgestellte Buch kann ich sehr empfehlen. Man merkt dem Buch an, dass hier jemand schreibt, der bei dem Thema mit Herz und Seele dabei ist und sich wirklich gut auskennt. Aber: Man ist nicht unbedingt auf den Kauf von Kartenmaterial/Software angewiesen. Im OpenStreetMap-Projekt (www.openstreetmap.org) findet man Karten, die kostenlos und frei verfügbar sind. Das Routing mag nicht speziell für Radfahrer geeignet sein, aber im Zweifel mal wohin zu finden, funktioniert es.

H.H., Neuss

Naja, das Routing ist schon aufs Fahrrad ausgelegt – und der ADFC könnte mithelfen, daß auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Radfahrergruppen maßzuschneidern. Der Aspekt der Freiheit ist auch für den ADFC, einen gemeinnützigen Verband, äußerst relevant.

Der zweite Artikel kritisiert unsinnige Maßnahmen zur “Radverkehrsförderung”, bei denen der ADFC ja regelmäßig reflexhaft applaudiert:

Zu “Erste Ampelgriffe im Landkreis Offenbach”, Radwelt 6/08

Unsinn

* Ich hatte gehofft, dass dieser Unsinn mit den Griffen an den Ampeln vorbei ist. Es kann sich nur einer festhalten und die Griffe sind manchmal so angebracht, dass dies nur schlecht funktioniert. Manche wackeln gefährlich. Das Geld kann für wichtigere Dinge ausgegeben werden, die allen Radfahrern nutzen.

S.S., Berlin

Hier wäre zu ergänzen, daß mitten auf Fahrspuren im allgemeinen keine Masten stehen. Wo also sollte man die Haltegriffe anbringen? Bei Gelb von der Ampel aus an einem Seil absenken?!

Achja, ich bilde mir einfach mal ein, daß ich da etwas ins Rollen gebracht habe …

Maßnahme gleicher Wirkung

Deutsche Gebrauchtwagen waren in Osteuropa sehr gefragt (unterstelle ich jetzt einfach mal). Die Abwrackprämie hat zur Folge, daß Gebrauchtwagen mit einem Wert von weniger als 2500 € mehrheitlich nicht (auch ins EG-Ausland) verkauft, sondern verschrottet werden.

Damit hat die Abwrackprämie die gleiche Wirkung wie eine mengenmäßige Ausfuhrbeschränkung. Solche Maßnahmen sind aber nach Artikel 29 des EG-Vertrages verboten!

Wer schreibt die Beschwerde an die Kommission mit der Forderung, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten?

Hochseilgarten

Heute war ich das erste Mal in einem Hochseilgarten (auf die Idee, daß es so etwas überhaupt gibt, hatten mich erstmals Kollegen gebracht, die das als Aktivität für den letztjährigen Institutsausflug vorgeschlagen hatten.

Der Abenteuerpark Immenstaad war eigentlich die einzige Möglichkeit, in und um Immenstaad aktiv/sportlich etwas zu unternehmen. Mein Vater hat sich bereitwillig einladen lassen und ist auch ordentlich umhergeklettert. Das nächste Mal (in Immenstaad oder in Kaltenkirchen) wird dann meine Mutter mitgeschleppt …

Eine sehr interessante Erfahrung, teilweise höllisch anstrengend, und nicht gut für die Hände – wobei, inzwischen geht es schon wieder einigermaßen.

Wenn es interessiert: Ich bin die Strecken 4, 5 und 8 geklettert.

P.S.: Wo ich jetzt zu der Kaltenkirchener Anlage das Foto sehe: Um Gottes Willen – was ist das denn? (Offenbar normalerweise eh nur für Gruppen, anscheinend für Teambuilding-Events von Unternehmen …) Dann lieber im Sommer, wenn ich mit meiner Family Urlaub im Böhmischen Wald mache … Da sollte es sowas doch eigentlich auch geben.

Reisekosten

Unsere Reisekostenstelle ist richtig schnell (ja, richtig schnell!) geworden: Auf den am Dienstag abgegeben Antrag für die Dienstreise am letzten Donnerstag habe ich bereits gestern (also nach zwei Tagen incl. Hauspostlaufzeit) die Abrechnung bekommen. Mal sehen, wie lange die Kasse für die Auszahlung braucht. Ich bin allerdings zuversichtlich, daß das sein wird, bevor die Kreditkartenzahlung von meinem Konto abgebucht wird.

Folter-Memos veröffentlicht

Das US-Justizministerium hat jetzt vier Memos veröffentlicht (nach erstem Überfliegen: mit einigen Schwärzungen, die wohl den Namen eines Verantwortlichen betreffen), mit denen das Office of Legal Counsel der CIA die Folter von Gefangenen erlaubt hat. Ein wichtiger erster Schritt, um die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen.

Update: Dieser Artikel scheint mir eine ganz gute Zusammenfassung zu sein.

Mit zweierlei Maß

Einen Satz aus dieser Stellungnahme des BMJ muß ich dann doch nochmal rausgreifen:

Die Erfahrung mit anderen Datensammlungen zeigt auch, dass Forderungen nach bislang nicht absehbaren Verwendungsmöglichkeiten erhoben werden, um die ohnehin vorhandenen Daten zu nutzen.

Das hat aber bei den hier implizit referenzierten Datensammlungen (Beispiel: Lkw-Maut, Vorratsdatenspeicherung) auch niemanden von der Einführung abgehalten … Oder hat das BMJ das bei diesen Gesetzen zum Anlaß für ein Ablehnung genommen?

Rechtsbeugung wird weiter nicht erfolgt

Vor einiger Zeit hatte ich dem Petitionsausschuß einen Vorschlag gemacht, wie man sicherstellen kann, daß Rechtsbeugung verfolgt werden kann.

Jetzt kam die Ablehnung:

Sehr geehrter Herr …,

der Ausschussdienst, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für den Petitionsausschuss obliegt, hat das von Ihnen vorgetragene Anliegen unter allen wichtigen Gesichtspunkten geprüft und in diese Prüfung die beigefügte Stellungnahme einbezogen.

Er ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Diese Auffassung stützt sich auf eine Abwägung Ihrer Ausführungen mit den Darlegungen des Bundesministeriums der Justiz, die nach Auffassung des Ausschussdienstes nicht zu beanstanden sind und auf die ich zur Vermeidung von Wiederholungen verweise.

Sofern Sie keine entscheidungserheblichen Bedenken gegen diese Bewertung vortragen, wird den Abgeordneten des Petitionsausschusses in sechs Wochen vorgeschlagen werden, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Folgen der Ausschuss und das Plenum des Deutschen Bundestages diesem Vorschlag, erhalten Sie keinen weiteren Bescheid.

Die lange Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Die Stellungnahme:

Der Petent fordert, ein gerichtlicher Spruchkörper mit mehreren Mitgliedern müsse den Beratungsverlauf und das Abstimmungsverhalten des Einzelnen protokollieren. Das Protokoll sei zu versiegeln und im Fall eines “dringenden” Tatverdachts für eine Rechtsbeugung nach Anordnung des Ermittlungsrichters als Beweismittel zu verwenden.

Als Hintergrund für seine Eingabe bezieht er sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 6. Oktober 2008 (Az.: 1 Ws 504/07). Das OLG hat die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen drei Richter eines Familiansenats wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt. Die angeschuldigten Richter hatten von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Mit anderen Beweismitteln – so der Strafsenat – habe der für die Eröffnung des Hauptverfahrens erforderliche Tatverdacht nicht nachgewiesen werden können.

Zu der Petition nehme ich wie folgt Stellung:

Eine Gesetzesänderung im Sinne der Forderung des Petenten wird aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht befürwortet.

Das Beratungs-und Abstimmungsgeheimnis ist ein Element der durch Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten richterlichen Unabhängigkeit. Es gilt für den ehrenamtlichen wie den Berufsrichter gleichermaßen und dient dem Schutz der Rechtspflege. Auch die Dokumentation des Beratungsverlaufs und des Abstimmungsverhaltens kann die Rechtspflege schützen, wenn sie hilft, den Verdacht einer Rechtsbeugung aufzuklären. Es bedarf aber einer Abwägung zwischen dem Nutzen einer umfassenden Protokollierung jeglicher Entscheidungsprozesse aller Kollegialgerichte in Deutschland und den damit verbundenen Gefahren für die Rechtspflege. Zwar kann durch eine Versiegelung der Protokolle grundsätzlich das Beratungsgeheimnis gewahrt werden. Jedoch besteht die Gefahr, dass die dokumentierten
Beratungsergebnisse bewusst oder versehentlich zweckwidrig verwendet werden. Die Erfahrung mit anderen Datensammlungen zeigt auch, dass Forderungen nach bislang nicht absehbaren Verwendungsmöglichkeiten erhoben werden, um die ohnehin vorhandenen Daten zu nutzen. Dadurch wird die Unbefangenheit beeinträchtigt, mit der die Richter ihre Auffassung in der Beratung kundtun sollen. Damit wäre trotz einer Versiegelung die verfassungsrechtlich geschützte richterliche Unabhängigk it betroffen. Eine Protokollierung aller Kollegialentscheidungen mit den dargestellten Risiken stünde erkennbar außer Verhältnis zu der Zielsetzung, in sehr seltenen Fällen wie dem geschilderten Ausgangsfall die Beweislage zu verbessern.

Der gegen diesen Schutzzweck des Beratungsgeheimnisses -Schutz der richterlichen Unabhängigkeit -zum Teil erhobene Einwand, das Votum eines Einzelrichters sei für jedermann sichtbar, ohne dass deshalb seine Unabhängigkeit anzuzweifeln wäre, trifft -da auch ein Einzelrichter nur das Ergebnis seiner Überlegungen, nicht aber den Ablauf des Entscheidungsprozesses offen legen muss -allenfalls für das Abstimmungsgeheimnis zu. Außerdem ist zu beachten, dass die von den Kollegialgerichten zu entscheidenden Fälle typischerweise ein höheres Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit erregen und deshalb insbesondere der Druck der öffentlichen Meinung hier erheblich größer werden kann als bei Entscheidungen des Einzelrichters. Insbesondere das Abstimmungsgeheimnis dient außerdem dem Ansehen der vom Kollegium gefällten Entscheidung. Vor allem für den Verurteilten befürchtet man psychologische Schwierigkeiten, wenn er einen Schuldspruch akzeptieren müsste, zu dem es gleichzeitig eine ihn begünstigende abweichende Meinung gäbe. Die Bereitschaft, für seine Tat einzustehen, könnte dadurch vereitelt werden.

Eine Gesetzesänderung im Sinne der Forderung des Petenten steht zudem im Spannungsverhältnis
zu grundlegenden Beschuldigtenrechten, weil der einer Straftat verdächtige Richter ebenso wie jeder andere Beschuldigte das Recht hat, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder keine Angaben zur Sache zu machen, § 136Abs. 1Satz2 i. V. m. § 55 der Strafprozessordung.

Soweit erstmal die nackten Fakten.