Wenn jemand über die Medien ein Gerüst aus falschen Fakten aufbaut, um damit öffentlichen Druck auf den Bundestag zu erzeugen, in einer bestimmten Richtung tätig zu werden – ist das dann Nötigung von Verfassungsorganen?
Archiv für den Monat März 2009
Chili Cheese
Gestern war ich mal wieder bei Burger King, zwei 99er essen. Wenn nicht mein Vordermann schon einen Chili Cheese bestellt hätte, hätte ich gar nicht mitbekommen, daß es den wieder gibt … Auf der kleingedruckten Preisliste steht er, aber sonst gibt es keine Werbung dafür. Ist doch recht lecker das Ding, jedenfalls mal eine Abwechslung.
Befreites Urteil
Mal wieder ein befreiter Beschluß des VGH Kassel für die Öffentlichkeit (wobei deren Gebühren von 2,50 € echt fair sind …).
Beschluß vom 05.03.1999, 2 TZ 4591/98 (PDF) – wobei mir gerade auffällt, daß das Ding auch in der NJW veröffentlicht wurde, das kam im Zitat nicht raus. Naja, was soll’s. In dieser Form ist es jedenfalls gemeinfrei.
Berufung zugelassen
Der VGH hat meine Berufung gegen ein Urteil des VG Karlsruhe wegen Radwegbenutzungspflicht in einem Minikreisel in Ettlingen teilweise zugelassen (Az.: 5 S 3146/08).
b) Hinsichtlich des Verpflichtungsteils sind demgegenüber ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils nicht nur dargetan, sondern liegen auch vor (vgl. § 124 Abs. 5 Satz 1 VwGO). Ein Erfolg der hilfsweise erhobenen Verpflichtungsklage (§§ 75 Satz 1, 42 Abs. 1 VwGO) erscheint zumindest insoweit möglich, als diese der Sache nach (zunächst) auf eine (erstmalige) ermessensfehlerfreie Entscheidung der Beklagten über ein Wiederaufgreifen des mit der beanstandeten, inzwischen unanfechtbar gewordenen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens gerichtet ist (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG bzw. § 45 Abs. 3 Satz 1 StVO). Der Kläger hat die vom Verwaltungsgericht für die Abweisung des Verpflichtungsantrags gegebene Begründung, die seinerzeit angeordnete Radwegbenutzungspflicht (mit der zugleich ein Verbot der weiteren Fahrbahnnutzung verbunden ist) sei nach Maßgabe des § 45 Abs. 1 Satz 1 u. Abs. 9 Sätze 1 u. 2 StVO nicht zu beanstanden gewesen, erfolgreich in Frage gestellt. Zu Recht wird in der Antragsbegründung auf die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO abgehoben, wonach Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs Rur angeordnet -werden -dürfen;-wenn-aufgrund der “besonderen örtlichen Verhältnisse” eine “Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt”. Dass eine solche Gefahrenlage (vgl. zu deren Voraussetzungen BVerwG, Urt. v. 05.04.2001 -3 C 23.00 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41, Beschl. v. 04.07.2007 -3 B 79.06 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 43) aufgrund der vom Verwaltungsgericht im Anschluss an die Beklagte angeführten örtlichen Verhältnisse bestanden hätte, erscheint zumal im Hinblick auf die vom Kläger herangezogenen Aussagen sachverständiger Stellen ernstlich zweifelhaft. Nach dem auch im Erlass des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 26.10.2007 in Bezug genommenen Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen-und Verkehrswesen für die Anlage von Kreisverkehrsplätzen (Ausgabe 2006) ist die Führung des Radverkehrs auf der Kreisfahrbahn bei “Minikreisverkehren” -wie er nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auch hier in Rede steht (UA, S. 9) – der Regelfall. Aufgrund des vergleichbaren Geschwindigkeitsniveaus sowie der schmalen Kreisfahrbahn sei ein Überholen der Radfahrer durch Kraftfahrer in diesen Fällen nicht zu befürchten (a.a.O., Nr. 5.2 u. 5.3). Auch bei “Kleinen Kreisverkehren” wird bis zu einer – hier nicht in Rede stehenden -Verkehrsstärke von 15.000 Kfz/24 h -noch eine Führung auf der Fahrbahn empfohlen (a.a.O., Nr. 5.2). Soweit das Verwaltungsgericht demgegenüber maßgeblich auf ein von der Beklagten erstelltes “Entwicklungskonzept innerörtliche Hauptverkehrsstraßen” verweist, das eine einheitliche Verkehrsführung für Fahrradfahrer in neu eingerichteten Kreisverkehren vorsehe, mag dies Grundlage für den Bau entsprechender Radwege sein. Ein Verbot (der weiteren Fahrbahnbenutzung) vermag dieses Konzept indessen, wie der Kläger zu Recht rügt, noch nicht zu rechtfertigen. Ebenso wenig rechtfertigt der politische Wunsch von Gemeinderat und (0ber-)Bürgermeisterin (vgl. die interne Stellungnahme des Ordnungsamts v. 16.07.2007 an das Justitiariat, 189 der Verwaltungsakten) ein solches Verbot (vgl. hierzu OVG Saarl., Urt. v. 21.05.2002 -9 W 9/02 -, VerkMitt 2003, Nr. 47).
(OCR noch nicht vollständig gegengelesen)
Umgang mit Fundsachen
Gestern war ich mal wieder zum Baden im Europabad, mit zwei Freunden. Schonmal soviel: Es war nicht allzu toll. Sehr ärgerlich war allerdings, daß ich meine Schwimmbrille verloren habe. Das kam so: Nach einem Saunagang bin ich wieder ins Schwimmbad. Dort habe ich mich dann irgendwann auf eine Zwischenwand gesetzt, um meine Badehose zuzuknoten. Die Schwimmbrille habe ich dabei kurz neben mich auf besagte Zwischenwand gelegt. Dummerweise stehen diese Zwischenwände ca. 1 cm unter Wasser (vermutlich um Kalkränder und damit Kosten zu sparen …), und es gibt viele Strömungen. Fazit: Vielleicht eine halbe Minute später war die Brille weg.
Wie gesagt: Ärgerlich, aber erstmal meine Schuld. Naiv, wie ich bin, dachte ich mir, daß die Schwimmbrille ja vielleicht dann bei den Fundsachen aufgetaucht. Also am frühen Abend angerufen, wie denn das mit den Fundsachen ist. Antwort: Die landen dann an der Kasse, genaueres könne man mir auch nicht sagen, und ich solle doch vorbeikommen und nachfragen. Was ich heute vor dem Lauftreff gemacht habe. Und was ich da erlebt habe, setzt dem Ganzen echt die Krone auf: Die Kassenangestellte verschwindet erstmal mehrere Minuten im Hinterzimmer und kommt dann mit einem riesigen Karton mit Schwimmbrillen und anderem Kleinkram zurück. Ob sie mir denn sagen könne, was davon heute dazugekommen sei? Nein, das wisse sie auch nicht. Ob es denn wohl reiche, wenn ich nur die oberste Ebene durchschaue, mehr Schwimmbrillen seien ja wohl heute nicht dazugekommen? Naja, vielleicht habe ja schon jemand den ganzen Haufen durchwühlt …
So planlos wird also im Europabad mit Fundsachen, also Eigentum der eigenen Kunden, umgegangen. Da weiß man weder wo noch wann die eigentlich gefunden wurden. Dem Kassenpersonal will ich da gar keinen Vorwurf machen – aber irgendjemand in der Verwaltung muß ja eine Arbeitsanweisung aufgestellt haben, wie mit Fundsachen umgegangen wird. Diese Verplantheit paßt übrigens auch sehr gut zu dem, was wir im Bistro erlebt haben: Ersteinmal war ausgerechnet am Jubiläumstag die Kasse ausgefallen. Tja, wer billig kauft, kauft doppelt. Und dann ging es äußerst schleppend voran, obwohl soviel dann doch nicht zu tun war. Grund offenbar eine unklare Aufgabenverteilung beim Personal. Und dann war auch noch das Besteck alle, so daß Oli seinen Obatzder mit den Fingern essen mußte, nachdem seine Brezel alle war.
Bei derartigen Service- und Organisationsmängeln braucht man sich nicht wundern, wenn die Gäste ausbleiben. Aus dem Elsaß oder der Pfalz kommt für so ein Bade”erlebnis” sicher niemand nach Karlsruhe.
OSOR
Durch Zufall habe ich gerade ein Projekt gefunden, das ich noch nicht kannte: das Open Source Observatory and Repository (OSOR). Es gibt dabei um Open-Source-Software für Behörden.
Verleugnung der Schulzeit
Einen sehr nachdenklich machenden Beitrag zum Amoklauf hat das Graubrot.
Fazit: Schule ist grausam. Die meisten Jugendlichen kommen damit klar, manche halt nicht. Daß Erwachsene diesen Umstand verleugnen, ist gewiß nicht hilfreich:
die erwachsenen haben in den vergangenen tagen im fernsehen und in der zeitung mal wieder gern so getan, als hätten sie in ihrer schulzeit so etwas nicht erlebt.
aber solange die erwachsenen so tun, als hätten sie keine ahnung, was in der schule abgeht, wenn sie also verdrängen, wie es bei ihnen war und deshalb ignorieren, was ihre kinder durchmachen, solange wird sich da nichts ändern. und solange fördern erwachsene die kluft zwischen sich und den kids. wir brauchen andere schulen. aber solange es keine anderen erwachsenen gibt, werden wir sie noch nicht mal denken können.
aber ist die ganz große mehrheit auch gedanklich wirklich so weit weg von tim k., wie es den anschein haben kann zur zeit? seid ihr alle da draußen so friedliche menschen? hattet ihr in eurer jugend nie identitätskrisen und das diffuse gefühl, ihr steht irgendwie gegen die eltern, lehrer, masse, gesellschaft, welt?
ehrlich: ich hoffe ihr kennt diese emotionen. denn wer ausgrenzung, überforderung und ohnmacht plus konstruktive gegenstrategien kennt, kann hoffentlich denen ein vorbild sein, die noch nach gegenstrategien suchen.