Petition gegen Rechtsbeugung

Unter dem 15.10.2008 hatte ich folgende öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht:

Wortlaut:

Es wird vorgesehen, daß gerichtliche Spruchkörper mit mehreren Mitgliedern den Beratungsverlauf und das Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitglieder protokollieren müssen. Das Protokoll ist in versiegelter Form zu den Gerichtsakten zu nehmen. Wenn dringender Tatverdacht wegen Rechtsbeugung gegen Mitglieder des Spruchkörpers besteht, kann der zuständige Ermittlungsrichter anordnen, daß das Protokoll zu entsiegeln ist und als Beweismittel verwendet werden kann.

Begründung:

Das OLG Naumburg hat mit Beschluß vom 6. Oktober 2008 eine Anklage wegen Rechtsbeugung gegen drei Mitglieder einer Kammer desselben Gerichts entgültig scheitern lassen. Gegenstand der Ermittlungen waren Entscheidungen im Görgülü-Fall, der bundes- und europaweit Aufsehen erregte.
Grund für die Nichtzulassung der Anklage war, daß der Nachweis einer Rechtsbeugung jedenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden könne: Da alle Mitglieder des Spruchkörpers von ihrem Schweigerecht nach der StPO Gebrauch machten, ließ sich für keinen der an der Entscheidung beteiligten Richter nachweisen, daß er nicht die Entscheidung abgelehnt hatte, aber von den anderen beiden Richtern überstimmt wurde.

Daraus ergibt sich, daß im Bereich der Strafverfolgung von Rechtsbeugung ein erhebliches, strukturell bedingtes Vollzugsdefizit besteht. Dies führt zu einer gravierenden Lücke im Schutz der Bürger gegen rechtsstaatswidrigen Mißbrauch des Justizapparats durch einzelne Richter. Diese Schutzlücke verletzt selbst das Rechtsstaatsprinzip im Sinne des Grundgesetzes, da faire, unparteiische Verfahren nicht hinreichend gewährleistet sind.

Durch die geforderte gesetzliche Regelung würde eine effektive Strafverfolgung von Rechtsbeugung ermöglicht, auch wenn sie gemeinschaftlich von den Mitgliedern eines Spruchkörpers begangen wird. Die damit verbundene realistische abschreckende Wirkung würde eine unparteiische und unabhängige Rechtspflege und somit auch die Rechtsgüter der Bürger, die in den jeweiligen gerichtlichen Verfahren auf dem Spiel stehen, stärker schützen.

Mit Schreiben vom 27.10.2008 teilte mir der Petitionsausschuss folgendes mit:

Sehr geehrter Herrr Müller,

für Ihr o.a. Schreiben danke ich Ihnen.

Dazu teile ich Ihnen mit, dass Ihre Eingabe nicht veröffentlicht wird

Es ist deshalb vorgesehen, Ihre Eingabe als Petition ohne Einstellung ins Internet und ohne öffentliche Diskussion zu behandeln.

Nach Prüfung Ihrer Zuschrift erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Angesichts der Fülle der insgesamt hier eingehenden Petitionen und der in jedem Einzelfall erforderlichen sorgfältigen Prüfung bitte ich um Verständnis, dass die Behandlung Ihrer Eingabe längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bitte teilen Sie zwischenzeitliche Änderungen des Sachverhalts oder Ihrer Anschrift dem Petitionsausschuss unter dem angegebenen Aktenzeichen mit.

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Meine Petition wurde also sozusagen zu Ausschuß erklärt. Was ich etwas unverschämt finde, ist, daß mir nicht mitgeteilt wird, warum sie nicht veröffentlicht wird. Ich sehe nicht, daß einer der Punkte aus der Richtlinie für öffentliche Petitionen (PDF) verletzt wäre.

Jedenfalls: Wer dieses Anliegen unterstützen will, sollte einfach selbst eine ähnliche Petion an den Petitionsausschuß richten. Das geht auch online.