Vor einigen Wochen habe ich leider einen Rechtsstreit gegen die Stadt Rheinstetten verloren, hier das Urteil (PDF). Es ging dabei um die Zweirichtungs-Benutzungspflicht des Radwegs in der Karlsruher Straße in Rheinstetten-Forchheim.
Die Teile, die die Widerspruchsgebühr betreffen, hatte ich ja schon zitiert.
Die Sache ist noch nicht gelaufen, mein Anwalt beantragt demnächst die Zulassung der Berufung.
[Anonymer Kommentar gelöscht - Anonymität und Inkompetenz korrelieren mir dann doch etwas zu stark.]
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WTF?
Hallo Herr Müller,
habe Sie schon geprüft, ob der Zweirichtungsradweg parallel zur Karlsruher-Straße den baulichen Mindestanforderungen an die Radwegbbreite erfüllt?
Die Beobachtung:
1)Wenn Radfahrer entgegenkommen, bleibt dem zwischen beiden Radfahreren nur ein sehr geringer Abstand.
2) Kommt zusätzlich zu 1) noch südwärts fahrender Strassenverkehr entgegen, insbesondere LKWs, so befindet sich der nordwärts fahrende Radfahrer zusätzlich extrem dicht an diesen Fahrzeugen
Kaum vorstellbar, dass dies ein den Vorgaben entsprechender Radweg ist.
Viel Erfolg mit Ihrem Anliegen!
Nachtrag:
Der vorherige Kommentar bezieht sich auf dem Streckenabschnitt der Karlsruher-Straße, der zwischen Kastenwörthstraße und Weinbrennerstrasse liegt
Nun, das tut er wohl auf der kompletten Länge nicht – in den meisten Abschnitten dürfte er nichtmal die Anforderungen für einen Einrichtungsradweg erfüllen. Von der Breite des Gehwegteils im nördlichen Abschnitt ganz zu schweigen.
Aber sie unterstellen hier, die Stadt Rheinstetten oder das RP wären daran interessiert, eine rechtmäßige Anordnungslage zu schaffen. Und die Annahme ist doch nun wirklich etwas abwegig.
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Endlich wird die Sache ernsthaft verfolgt – richtig so !
Ich habe bereits mit Schreiben vom 13.12.2000 die Stadt Rheinstetten über den Jugendgemeinderat (BNN 23.11.2000, Mängelfragebogen erwünscht) auf diese unmögliche und gefährliche Anordnung angeschrieben(einschl. Fotos) mit der Bitte um Änderung – bis heute keine Reaktion der Stadtverwaltung!