10 K 1351/06

Ich habe hier noch ein weiteres Urteil des VG Stuttgart, für das ich ebenfalls teuer Geld bezahlt habe. Damit das nicht umsonst war, stelle ich es einfach mal online, falls es jemand braucht.

Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (10. Kammer) vom 18. Januar 2008, 10 K 1351/06. Gegenstand der Klage war eine verkehrsrechtliche Anordnung.

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10 K 3614/05

Ich habe hier noch ein Urteil des VG Stuttgart, für das ich teuer Geld bezahlt habe. Damit das nicht umsonst war, stelle ich es einfach mal online, falls es jemand braucht.

Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (10. Kammer) vom 18. Januar 2008, 10 K 3614/05. Gegenstand der Klage war eine verkehrsrechtliche Anordnung.

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Tiles@Home

Ich hoffe doch, daß das Projekt Openstreetmap hinlänglich bekannt ist. Eine Version der Karten wird verteilt, also von vielen Leuten auf dem PC zu Hause etc., gerendet: Dieses Projekt nennt sich Tiles at Home.

Seit Anfang der Woche wurde dort ein neuer Server installiert, der endlich mit mehr als ein paar Dutzend Clients klarkommt, und die Zahl der offenen Aufträge scheint rapide anzusteigen. Wenn ihr also Openstreetmap unterstützen wollt: Mitmachen!

Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe

Am Donnerstag wurden im Stadtbauforum die Planungen für die Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans vorgestellt. Referenten waren Frau Gisela Stete vom Büro StetePlanung und Herr Dr. Thomas Novotny vom Büro Habermehl+Follmann.

Leider gibt es die Vortragsfolien nicht online, und eine Zusammenfassung kriege ich beim besten Willen nicht mehr zusammen. Daher im folgenden nur einige Kritikpunkte, die ich mir mitgeschrieben hatte.

Aus dem Vortrag von Frau Stete:

  • Ziel der Planung ist, “notwendigen Kfz-Verkehr leistungsfähig abzuwickeln”. Soll das zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer geschehen? Soll anderer Verkehr nicht leistungsfähig abgewickelt werden?
  • Es wurde ständig zwischen den “Verkehrsarten” Radverkehr und Kfz-Verkehr unterschieden. Das ist Unsinn. Das sind zwar verschiedene Verkehrsmittel, aber keine unterschiedlichen Verkehrsarten. Beides ist fließender Fahrzeugverkehr, der in der StVO im gleichen Paragraphen (nämlich § 2) abgehandelt wird. Gerade diese Trennung in verschiedene Verkehrsarten begünstigt das Apartheidsdenken der Verkehrsteilnehmer und vergiftet das Verkehrsklima. Sie sprach außerdem von einer “Flächenaufteilung” von motorisiertem und nicht-motorisiertem Verkehr. Das suggeriert, daß diese Aufteilung im Belieben der Verkehrsplaner liegen würde. Das stimmt natürlich nicht, da Straßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
  • “Sind Radverkehrsanlagen da, wo sie sein sollten?” – Viel wichtiger: Sind keine Radverkehrsanlagen da, wo keine sein sollten?

Herr Novotny verstieg sich dann noch zu der Aussage, am Entenfang würden verschiedene Verkehrsarten “miteinander ringen”. Ein merkwürdiges Verständnis von Straßenverkehr, das gewisse Zweifel an seiner Eignung für diesen Beruf aufkommen läßt.

Ich habe dann nachgefragt in Bezug auf die “Verkehrsarten” und daß die Planer nicht nach Belieben Teile des fließenden Verkehrs auf unterschiedliche Flächen verteilen können. Antwort von Frau Stete: In 30-Zonen sollen Autos und Fahrräder selbstverständlich gemeinsam auf der Fahrbahn fahren. Aber bei Tempo 50 wäre das oft zu gefährlich, und es gibt Grenzwerte des FGSV. Offenbar keinerlei Ahnung von Verkehrsverwaltungsrecht. Verkehrsplanung aus dem 20. Jahrhundert …

Zum Vortrag von Herrn Novotny hatte ich nachgefragt, ob auch die Auswirkungen von Optimierungen im Angebot auf die Nachfrage, also die Verkehrsbedürfnisse berücksichtigt werden, Stichwort “induzierter Verkehr”. Er hat meine Frage wohl nicht verstanden. Seine Antwort war, im Modell würde sich unterschiedliche Attraktivität für verschiedene Verkehrsarten auf den Modal Split auswirken. Nun ja …

Ich bin sehr gespannt, was da rauskommt. Aber vermutlich ist da eh nicht der große Wurf geplant, sondern es geht vielmehr um eine bürokratische Pflichtübung.

Privatpatient

Zur bin ich privat krankenversichert (dazu, wie es dazu kam, und wie verdammt umständlich das war, vielleicht später mehr). Jedenfalls habe ich mich im Mai das zweite Mal gegen Hepatitis A und B impfen lassen. Vor ein paar Tagen kam dann die Rechnung: 9,32 €. Berechnet wurden die Ziffern 1 und 375 GOÄ, jeweils mit Faktor 1,00. Huch? Was ist denn da passiert? Der Impfstoff allerdings ist unverschämt teuer …