Vertrag von Lissabon

Dr. Peter Gauweiler, MdB, klagt gegen den Vertrag von Lissabon (genauer: er erhebt Verfassungsbeschwerde und Organklage gegen das deutsche Zustimmungsgesetz bzw. die Verabschiedung desselben durch den Bundestag und stellt einen Antrag auf andere Abhilfe sowie auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, um die Ausfertigung des Gesetzes sowie die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zu verhindern).

Die Informationen auf seiner Seite sind sehr umfangreich, so ist der komplette Schriftsatz online. Für den Anfang reicht aber erstmal die Zusammenfassung des Rechtsgutachtens von Prof. Murswiek (PDF) (viel kürzer geht es nicht, tut mir leid – there is no silver bullet).

Wir erinnern uns: Peter Gauweiler hatte es geschafft, die Ausfertigung des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag über eine Verfassung für Europa zu verhindern. Sehr interessant ist da die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 16/5855, PDF) auf eine schriftliche Frage: Der Frage, ob der Vertrag ratifiziert worden sei, wird einfach ausgewichen. Jedenfalls dürfte das Verfahren einige Aussicht auf Erfolg haben.

Allianz mißachtet Tarifvertrag

Einer Pressemitteilung von UNI global union zufolge verstößt eine koreanische Tochter des Allianz-Konzern gegen geltende Tarifverträge und beantwortet gewerkschaftliche Tätigkeit mit Entlassungen.

Folgendes habe ich gerade per Webformular an die Allianz geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Medienberichten zufolge hat Ihr koreanisches Konzernunternehmen Allianz Life Korea Union (ALKU) 87 Mitarbeiter wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit entlassen und sich über einen geltenden Tarifvertrag hinweggesetzt.

Ich erwarte, daß die deutsche Konzernleitung die Einhaltung gesetzlicher Regelungen und angemessener sozialer Standards bei der koreanischen Tochter einfordert. Vor diesem Hintergrund erscheint es mir nicht zweckdienlich, daß ein Gespräch mit einer koreanischen Delegation von der deutschen Konzernleitung abgelehnt wurde.

Von ihrem weiteren Verhalten in dieser Angelegenheit werde ich es abhängig machen, ob ich bei zukünftigen Versicherungsabschlüssen Produkte der Allianz in Erwägung ziehen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Müller

Eingestürztes IKEA-Regal

Heute morgen ist bei mir, ohne jede Berührung, ein IKEA-Regal eingestürzt.

Trotz Stützkreuz am rechten Element ist es nach links weggeschert, dabei sind die Bretter von den Tragestiften gefallen, am Ende lag es nur noch auf dem Inhalt der Fächer …

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Nachdem ich die letzten Sachen rausgeräumt hatte (mein Mitbewohner hat gehalten), sind dann endgültig fast alle Bretter runtergefallen. Verletzt wurde niemand.

Unschön war, daß Bierflaschen kaputtgegangen sind, die ausgerechnet ganz oben gelagert waren. Mein zum Waschen bereitgelegtes Saunatuch, das ich zum Aufwischen verwendet habe, hatte danach einen ganz besonderen Geruch. Inzwischen ist es aber in der Wäsche.

Das Regal wird jetzt wieder aufgebaut und mit Winkeln an der Wand befestigt. Ist sowas eigentlich ein Produkthaftungsfall?

Polylux wird eingestellt

Wie die Netzeitung berichtet, wird polylux zum Jahresende eingestellt (via lawblog).

Grund: Der RBB hat kann Geld mehr. Sich dort zu beschweren, dürfte wenig zielführend sein. IMO sollte man sich lieber bei der eigenen Landesrundfunkanstalt (Intendant und Rundfunkrat) sowie beim Vorsitzenden der ARD beschweren – denn alle Landesrundfunkanstalten verantworten das Erste Deutsche Fernsehen gemeinsam.

Klage gegen Rheinstetten

Wegen des Zweirichtungsradweges der Karlsruher Straße in Rheinstetten-Forchheim hatte ich Widerspruch gegen die Anordnung der RWBP und des Verkehrsverbots für Radfahrer eingelegt.

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Diesen Widerspruch hat das Regierungspräsidium Karlsruhe Ende April zurückgewiesen, wegen angeblicher Verfristung.

Heute habe ich die Klage gegen die Große Kreisstadt Rheinstetten erhoben.

Rundfunkstaatsvertrag

Via “Mein Senf”: Die Länder wollen ARD und ZDF Sendungsarchive im Internet verbieten.

Das schreit natürlich nach Protest, zu richten an:

poststelle@stm.bwl.de, direkt@bayern.de, landesredaktion@berlin.de, poststelle@mw.brandenburg.de, office@sk.bremen.de, poststelle@bwa.hamburg.de, poststelle@stk.hessen.de, poststelle@stk.mv-regierung.de, poststelle@stk.niedersachsen.de, poststelle@staatskanzlei.saarland.de, poststelle@dd.sk.sachsen.de, landesregierung@schleswig-holstein.de, poststelle@tsk.thueringen.de, Reinland-Pfalz per: http://www.stk.rlp.de/rlp/broker?uMen=504705df-4091-47fd-35a3-115f96529772

Mein Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12. Juni 2008 werden die Ministerpräsidenten den neuen Rundfunkstaatsvertrag beraten.

Im gegenwärtigen Entwurf ist vorgesehen, den Rundfunkanstalten zu untersagen, ein Sendungsarchiv öffentlich zur Verfügung zu stellen, das weiter als 7 Tage zurückreicht.

Diese geplante Regelung wäre eine Verschwendung von Gebührengeldern, eine Unverschämtheit den Gebührenzahlern und ein Rückschlag für die Informations- und Wissensgesellschaft in Deutschland.

Die Eigenproduktionen der Rundfunkanstalten werden mit erheblichem Kostenaufwand, der aus öffentlichen Mitteln, nämlich aus den Gebühren der Rundfunkteilnehmer, finanziert wird, produziert.

Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum öffentlichen Diskurs in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft.

Umso wichtiger ist es, daß diese Dokumente nicht nach einmaligem Senden verlorengehen, sondern der Öffentlichkeit auf Dauer zur Verfügung stehen.

Ich fordere Sie auf: Geben Sie dem Druck der Lobby der kommerziellen Nachrichtenindustrie nicht nach und unterzeichnen Sie den Staatsvertrag in der gegenwärtigen Fassung nicht.

Zum Schluß noch ein Beispiel, das die Absurdität der Forderung der Presseunternehmen verdeutlicht: Niemand würde auf die Idee kommen, dem Bundestag und den Landtagen zu untersagen, ihre Parlamentsdokumentation dauerhaft im Internet bereitzustellen, weil diese Unterlagen auch von kommerziellen Verlagen herausgebracht werden. Und ebenso würde niemand www.gesetze-im-internet.de verbieten, weil auch der Beck-Verlag Gesetzestexte als Taschenbücher verlegt.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Müller

Der Lidl-Bug

Gerade auf Denkspuren (via de.alt.fan.aldi) gefunden: Bei Lidl kann man die Kasse zum Absturz bringen, wenn man Waren im Wert von exakt 0,00 € kauft. Muß ich mal ausprobieren …

Eine Beispiel-Einkaufsliste findet sich unter obigem Link, aber da kann man ja ruhig kreativ sein …

Überflüssige Schilder

Ich hatte bemängelt, daß in der Karl-Wilhelm-Straße Falschparker nicht aufgeschrieben werden, weil angeblich die Fahrstreifenbegrenzung (Z. 295) nicht mehr deutlich erkennbar sei. Schlußfolgerung für mich: Entweder neu machen oder entfernen:

Es wird folgender Hinweis zu Parkverstöße / Sonstiges (z.B. zusätzliche bzw. Änderung der Beschilderung) gegeben:

Örtlichkeit: Karl-Wilhelm-Straße, Nordseite, zwischen Hölderlinstraße und alter Kinderklinik

In diesem Bereich ist das Parken verboten, weil zwischen Fahrspur und Gleisen eine durchgezogene Linie (Zeichen 295 StVO) markiert ist. Nach Auskunft einer Gemeindevollzugsbediensteten vor Ort, die an den
bewirtschafteten Parkplätzen gegenüber Kontrollen durchführte, wird hier nicht kontrolliert, weil die Markierung stellenweise beschädigt ist und damit entsprechende Bußgeldbescheide angeblich nicht gerichtsfest wären.

Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Die durchgezogene Linie ist noch deutlich als solche zu erkennen. Im übrigen wäre es nach § 45 Abs. 5 StVVO Aufgabe des Straßenbaulastträger, meines Wissens in diesem Fall der Stadt Karlsruhe, das Verkehrszeichen zu unterhalten, also die durchgezogene Linie nachzuziehen, wenn sie nicht mehr erkennbar ist. Wird die Anordnung des Zeichens 295 dagegen nicht mehr für erforderlich gehalten, wäre sie aufzuheben und die Markierung zu entfernen.

Auch neben der Sperrfläche im Bereich der Einmündung Hölderlinstraße wird regelmäßig geparkt. Auch dies dürfte verboten sein.

Gestern kam die Antwort:

vielen Dank für Ihre E-Mail in vorliegender Angelegenheit.

Zur Verdeutlichung der Situation vor Ort werden die notwendigen Nachmarkierungen vorgenommen. Ebenso wird ein zusätzliches Haltverbotschild aufgestellt. Sodann können die Kontrollen wirksam durchgeführt werden.

Nun gut, wenn die das meinen … IMO ist das zusätzliche Zeichen unzulässig, weil es dadurch überflüssig ist, daß es kein nicht ohnehin schon bestehendes Verbot enthält. Aber der Inhalt der StVO ist in Karlsruhe dank Behnle ja leider kaum bekannt.

Bergdörfertour

Gerade habe ich das erste Mal eine Tour über die Karlsruher Bergdörfer gemacht: Die Durlacher Allee entlang nach Durlach, den Turmberg hoch, hinten wieder runter, und dann am Rittnerthof durch den Wald bis zum Thomashof.

Von dort ging es dann via Kreisstraße nach Stupferich. Dort ist übrigens eine linksseitige Radwegbenutzungspflicht angeordnet – auf einer Strecke mit deutlichem Gefälle. Ich gehe davon aus, daß in die Gegenrichtung auch Benutzungspflicht besteht. Den habe ich natürlich links liegen lassen, denn lebensmüde bin ich nicht. Obendrein herrschte auf der Fahrbahn anfangs eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, bei der man als Radfahrer locker mit den Kfz mithalten kann. Von Stupferich ging es dann nach Palmbach. Den ausgeschilderten Wirtschaftsweg habe ich dann rechts liegen lassen, weil ich nicht wußte, wo er hinführt – der scheint aber wohl recht brauchbar und sogar eine Abkürzung zu sein, wie ich in Palmbach feststellte. Von Palmbach ging es dann nach Grünwettersbach, dann noch einmal hoch nach Hohenwettersbach, und dann die Tiefentalstraße bis Durlach-Aue. Da habe ich mich dann etwas verfahren, letztlich dann aber über einen Fahrradwegweiser Richtung Stadtmitte dann doch die Ottostraße gefunden. (Fürs nächste Mal: Wenn man von der Ostmarkstraße auf die Fiduciastraße kommt, nach Norden bis zum Kreisel fahren – dort geht nach Westen die Ottostraße ab.) Über die Wolfartsweierer Straße ging es dann nach Hause.

Die Daten: 26,34 km (eigentlich plus vielleicht ein km, bis ich den Tacho auf Null gestellt habe), 1:09:12 h Fahrzeit, 22,84 km/h Schnitt, 59,80 km/h max.

Leserbriefe zum Gehwegparken

Es gibt mal wieder Neues zum Thema Gehwegparken in Karlsruhe:

Am 19. April erschien in den BNN folgender Leserbrief:

Wo die Kulanz der Stadt endet

Kulanterweise duldet die Stadt Karlsruhe das Parken auf dem Gehweg, wenn die freie Gehwegbreite 1,20 Meter nicht unterschreitet, zum Beispiel in der verlängerten Philip-Reis-Straße (Gehwegbreite zwei Meter) hinter der neuen LBBW-Bank. Dort parken täglich ca. 15 bis 20 Fahrzeuge mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig, damit zum Beispiel Baustellen- oder Müllfahrzeuge ohne Behinderung die Straße benutzen können (natürlich auch ohne Behinderung der Fußgänger).

Unterschreitet jedoch nur ein einziges Fahrzeug die 1,20 Breite des Gehweges, endet die Kulanz der Stadt, und es wird nicht mehr ein Auge zugedrückt, sondern beide weit aufgemacht; denn jeder Fahrer der verkehrswidrig parkenden Fahrzeuge erfreut sich circa zwei Wochen später über Post der Stadt Karlsruhe, Bürgerservice und Sicherheit.

Also aufgepasst und Maßstab dabei haben, denn die Politesse misst nach (laut BuS).

Heidi Borger
Pfaffstraße 6

Bei dem Leserbrief konnte ich mich dann nicht zurückhalten. Da wird das Gehwegparken doch glatt als Wohltat dargestellt …

Also habe ich selbst einen geschrieben, der (nach telefonischer Rückbestätigung) am darauffolgenden Mittwoch auch gedruckt wurde. Gelöschter Text war in meiner Einsendung enthalten, aber nicht in der gedruckten Version, eingefügter Text ist in der Druckversion dazugekommen:

Sehr schwammig

Zum Leserbrief “Wo die Kulanz der Stadt endet” von Heidi Borger:

Frau Borger ist der Meinung, die Stadt würdedulde generell das Beparken von Gehwegen dulden, wenn 1,20 m Restbreite verbleiben. Das ist nicht der Fall: Zusätzlich muß die Duldung “zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses erforderlich sein”. (Die Duldungsregelung wurde insoweit schon vor geraumer Zeit konkretisiert, die aktuelle Regelung kann auf der Website von BuSdes städtischen Amtes für Bürgerservice und Sicherheit, BuS, nachgelesen werden) Und davon kann in der Philip-Reis-Straße nun wirklich keine Rede sein. Zudem: Diese Straße wurde erst vor kurzer Zeit neu angelegt. Wenn Gehwegparken dort erwünscht wäre, hätte man das doch schon beim Bau berücksichtigt? Ich frage mich, was für ein Problem Frau Borger damit hat, dort ganz legal am rechten Fahrbahnrand zu parken, wie die StVOStraßenverkehrsordnung es vorschreibt.

In der Tat ist es so, daß das o.g. Kriterium sehr schwammig ist. Es ist zu hoffen, daß das BuS sich hier bewegt und eine klare Regelung schafft, die dann auch durchgesetzt wird. Ziel sollte es sein, Gehwegparken dort, wo es erwünscht oder notwendig ist, ganz legal (zum Beispiel mit Markierungen) zu erlauben und die Duldungsregelung abzuschaffen. Daß zum Beispiel in der Südstadt Geld da war, um Bordsteine anzuschrägen, ein Eimer Farbe dann aber das Budget gesprengt hätte, ist unglaubwürdig.

Jens Müller
Gottesauer Straße 19

Insgesamt wurde da nichts sinnentstellend geändert – sehr schön.

Und auch der Bürgerverein ist dran, wie dieser Leserbrief vom 30. April 2008 beweist:

Anwohner wollen genauere Kontrollen

Zum Leserbrief “Wo die Kulanz der Stadt endet”:

Beim monatlichen Bürgertreff der Bürger-Gesellschaft der Südstadt wurde der anwesende Herr Ried vom Amt für Bürgerservice und Sicherheit (BuS) von Anwohnern ausdrücklich um genauere Kontrollen der Parksituation entlang der neuen Grünfläche neben der Philipp-Reis-Straße bis zum Kreisel gebeten.

Grund: Der Gehweg ist oft so zugeparkt – weniger als 1,20 Meter – speziell im Bereich der Straßenbeleuchtung, dass mit Kinderwagen auf die Straße ausgewichen werden muss. Des weiteren liegen in nächster Nachbarschaft zwei Seniorenheime, deren Bewohner oft auf Rollstuhl, Rollatoren oder Begleitpersonen angewiesen sind.

Im Bereich des kleinen Kreisels wurden spezielle Bodenmarkierungen auf den Gehwegen angebracht, um diesem Personenkreis einen sicheren Übergang auf die Parkseite zu ermöglichen. Es kann nicht sein, daß dieser Gehweg dann wegen Falschparkern nicht sicher zu nutzen ist.

Ulrich Apenberg
Luise-Riegger-Straße 8

Mit dem werde ich wohl einfach mal Kontakt aufnehmen. Und ich bleibe an dem Thema dran!

Kaltenkirchen: Neue Website

Die Stadt Kaltenkirchen hat anscheinend seit heute eine neue Website. Bis jetzt kann ich aber nur Änderungen am Layout erkennen.

So vollende Nutzungen der Möglichkeiten von Hypertext in Form von Texten wie:

Die Stadtvertretung kommt um 18.30 Uhr zu ihrer letzten Sitzung in dieser Wahlzeit zusammen. Die Tagesordnung kann auf den Internetseiten der Stadt unter der Rubrik “Politik” nachgelesen werden.

gibt es weiterhin. Das nennt man wohl einen “manuellen Hyperlink” …

Bleibt zu hoffen, daß es nicht bei der layouttechnischen Kosmetik bleibt, sondern auch an den Inhalten und der Aufbereitung der Inhalte etwas gemacht wird.