Neues Grundrecht

Das Bundesverfassungsgericht verkündet gerade sein Urteil zu Online-Durchsuchungen. Die Urteilsformel selbst ist schon raus: Die Online-Durchsuchung ist gekippt, die Verfassungsbeschwerden waren damit weitgehend erfolgreich.

Gerade erfolgt die nähere Begründung. Zwei Leitsätze standen am Anfang, einer davon besagt: Wir haben jetzt ein neues Grundrecht, das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Die neuen Möglichkeiten von Computern für die Persönlichkeitsentfaltung scheint das Gericht sehr gut erkannt und klar herausgearbeitet haben – mehr wissen wir, wenn die Begründung vollständig ist.

Ratsdokumente nur eingeschränkt im Netz

Wie berichtet, sind inzwischen die Karlsruher Gemeinderatsdokumente im Netz.

Leider gilt das nicht für eine wichtige Klasse von Dokumenten, nämlich die Anlagen zu B-Plan-Vorlagen, die die Abwägungsvorschläge enthalten, denen der Gemeinderat dann letztendlich zustimmt (oder auch nicht).

Daß diese Anlagen beim B-Plan fürs Rheinhafendampfkraftwerk (Sitzung im Dezember 2007) zuerst enthalten waren, war ein Versehen. Grund dafür, daß diese Infos nicht im Netz landen, ist angeblich der Datenschutz:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Anlagen zu Bebauungsplänen (sowie teilweise andere Anlagen) nicht im Internet veröffentlicht. Es
besteht jedoch die Möglichkeit, diese Anlagen bei uns – nach telefonischer Voranmeldung (0721-133- xxxx oder – xxxx) – einzusehen.

(Es handelt sich zwar um eine öffentliche Vorlage/Anlage, jedoch unterscheidet das Datenschutzrecht zwischen einer Einsichtnahme durch die Bürgerinnen und Bürger und einer weltweiten Veröffentlichung.)

Diese Erklärung ist für mich in dieser Pauschalität ehrlich gesagt nicht nachvollziehbar.

Natürlich ist:

Stellungnahme eines Nachbarn: Der Bürger, dessen Grundstück unmittelbar an das Rheinhafendampfkraftwerk grenzt, regt an, durch eine Festsetzung im Bebauungsplan auszuschließen, daß die Vorhabenträgerin auf der Grundstücksgrenze einen Maschendrahtzaun errichtet.

datenschutzmäßig relevant.

Allgemeine Stellungnahmen der Form:

Stellungnahme eines Bürgers: “Die Errichtung weiterer Kohle-Kraftwerke widerspricht den Zielen des Kyoto-Protokolls und ist daher unzulässig.”

sind es dagegen eher nicht.

Hier sollte man IMO schon differenzieren …

Ich frage mich ja, ob andere Gemeinden, die sowas im Netz veröffentlichen, dann allesamt gegen Datenschutzrecht verstoßen.