Bundesverfassungsgericht entscheidet, wer zuständig ist

In Sachen Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht (bzw. dessen Ausschuß gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG – “Sechser-Ausschuß”) endlich entschieden, wer zuständig ist, und zwar so, daß jeder was abbekommen hat. Das Thema Recht der Europäischen Union hat bei der Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat aber wohl eher eine untergeordnete Rolle gespielt, diese übernimmt der für Grundrechte zuständige Erste Senat.

Hoffen wir, daß die jetzt auch zügig über einstweiligen Rechtsschutz entscheiden. Es ist ja davon auszugehen, daß die jeweiligen Berichterstatter schonmal ein bißchen ins Thema eingelesen haben.

Mehr Berichterstattung gibt es zum Beispiel bei Heise.

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