Damals, als ich nach Karlsruhe zog, war es noch ganz leicht, seinen Erstwohnsitz “zu Hause” zu behalten. Es gab trotzdem kein Geschenk dafür, daß ich mich ehrlicherweise mit Hauptwohnung in Karlsruhe angemeldet habe.
Jetzt, wo mit einer großen Werbeaktion dafür geworben wird, in Karlsruhe seine Hauptwohnung anzumelden, und es dafür Geschenke gibt, wird genauer kontrolliert. Offenbar will man vermeiden, daß jemandem die Geschenke entgehen.
Folgender Fragebogen lag in der Mensa beim temporären BuS-Büro aus:
Bestimmung der Hauptwohnung (Selbsterklärung zur Anmeldung)
Name, Vorname, Geburtstag
Ich halte mich zu folgendem Zweck in Karlsruhe auf (z.B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Studium)
Zweck: __________ Dauer: ___________
An folgenden Tagen halte ich mich i.d.R. in Karlsruhe auf
( ) Mo. ( ) Di. ( ) Mi. ( ) Do. ( ) Fr.
Wochenenden
Ich verbringe jedes ______ Wochenende in meinem Heimatort
Mein Urlaub beträgt
_______ Wochen
Ich verbringe meinen Urlaub in meinem Heimatort
( ) in vollem Umfang ( ) für ______ Wochen in meinem Heimatort
Die Entfernung zwischen beiden Wohnungen beträgt ca.
___ km
Sonstige Abwesenheit (z.B. Heimfahrten unter der Woche mit Begründung)
______
Ort, Datum________
Unterschrift( ) Nebenwohnung scheint plausibel / nicht plausibel
( ) Nachweise vorl. lassen;Schreiben (KAS11) hierzu ab am ______ Wvl. 2 Monate
( ) MR-Berichtigung mittels VA, da überwiegender Aufenthalt in KA eindeutig
Auf der Rückseite dann noch
Hinweise
zum Anhörungsverfahren nach §28 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) zur Bestimmung der Hauptwohnung nach §17 Abs.2 Meldegesetz (MG) Baden-Württemberg.
mit den §§ 17, 20, 36 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 MG.
Der Ehrliche ist halt doch der Dumme.
So einen Fragebogen gab es auch schon 2004 auf dem Bürgerbüro Kaiserallee 8.