Blaue Tonne, schlaue Tonne

Die Stadt ist mit ihrem Versuch, die Blaue Tonne (für Papier) der Fa. Kühl Recycling zu verbieten, nicht durchgekommen:

Das VG Karlsruhe entschied jetzt auf einen Eilantrag (Volltext), daß Kühl seine Sammlung durchführen darf:

Wie das Verwaltungsgericht ausführte, ist die Untersagungsanordnung der Stadt Karlsruhe nicht durch das Abfallrecht gedeckt. Es bestünden keine Zweifel daran, dass die Antragstellerin nachweisen könne, von ihr eingesammeltes Altpapier werde einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt. Die Firma sei ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, der bundesweit und auch als Auftragnehmerin der Stadt Karlsruhe im Bereich der Altpapierverwertung tätig sei.

Der gewerblichen Altpapiersammlung der Antragstellerin stünden auch keine überwiegenden öffentlichen Interessen entsprechend den Zielen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes entgegen. Selbst wenn man davon ausginge, dass durch das Konzept der Antragstellerin der Stadt Karlsruhe ein erheblicher Anteil des Altpapiers und der dazugehörigen Erlöse entginge, würde dies nach den Angaben der Stadt Karlsruhe allenfalls zu einer Erhöhung der Abfallgebühren um voraussichtlich 10 € pro Jahr führen, nicht jedoch deren Funktionsfähigkeit als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gefährden.

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Ein der gewerblichen Altpapiersammlung der Antragstellerin entgegenstehendes überwiegendes öffentliches Interesse liege auch nicht darin, dass die von der Antragsgegnerin betriebene Wertstoff-Mischtonne abfallwirtschaftliche Vorteile gegenüber der von der Antragstellerin beabsichtigten sortenreinen Erfassung des Altpapiers haben könnte. Vielmehr seien beide Erfassungssysteme für eine geordnete Altpapierabfuhr und -entsorgung geeignet. Soweit bei Einführung der „Blauen Tonne“ die bislang Altpapiersammlungen durchführenden Vereine Einnahmen und Zuschüsse verlieren würden, begründe dies ebenfalls kein entgegenstehendes öffentliches Interesse. Denn die Förderung gemeinnütziger Organisationen sei kein abfallrechtlich beachtlicher Gesichtspunkt.

Endlich bekommt Karlsruhe eine brauchbare Papierentsorgung. Danke, Kühl Recycling, danke, liebes Verwaltungsgericht!

Winsens Bürgermeister jammert über Mischverkehr

Die von mir durch einfache Nachfrage beseitigte Benutzungspflicht des Radwegs von Oersdorf nach Winsen wird auch vom Winsener Bürgermeister in seinem “Bürgermeisterbrief” erwähnt:

Sie werden wahrscheinlich bemerkt haben, dass die blauen Gebotsschilder „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ (Verkehrszeichen 240) abgebaut wurden. Dies geht zurück auf eine Forderung der „Verkehrsaufsicht“ des Kreises. Sie will die Benutzung des neuen Verkehrsweges freistellen. Die Gemeinden Winsen und Oersdorf sind aber der Auffassung, dass die Benutzungspflicht im Interesse der Gefahrenabwehr für alle Verkehrsteilnehmer unverzichtbar ist. Deshalb wurde der Anordnung der „Verkehrsaufsicht“ widersprochen.

Da ärgert sich wohl jemand, daß seine Bürger doch nicht unbehelligt rasen können.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Gerade war ich bei einer “frühzeitigen” (man plant seit 10 Jahren) Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer B-Plan-Aufstellung.

In der Form, wie diese Veranstaltung ablief, ist das reine Zeitverschwendung. Es gab einen nicht sonderlich detaillierten Plan, und einige Erläuterungen. Auf konkrete Fragen wurde ausweichend geantwortet, und auf Untersuchungen verwiesen, die man aber nicht da hatte, und die im übrigen auch nicht öffentlich sind, etc.

Kurz: Die Öffentlichkeit wurde nicht beteiligt, sondern mit tröpfchenweise Infos beruhigt. Beteiligung wäre für mich, die kompletten Planunterlagen in der Rohfassung, in der sie zur Zeit halt sind, auszulegen, und dann kann man seinen Senf dazugeben, aber nicht so eine Alibiveranstaltung.