Nötigung im Straßenverkehr

Gerade eben fuhr ich vom Hauptbahnhof kommend auf der Ettlinger Straße Richtung Stadtmitte. Natürlich habe ich dabei die Fahrbahn benutzt, wie von § 2 Absatz 1 Satz 1 StVO gefordert. Der Radweg auf der Ostseite der Ettlinger Straße ist nämlich nicht benutzungspflichtig. An der ersten roten Ampel stellte sich ein Auto hinter mich – soweit kein Problem. Als ich losfuhr, fing er an zu hupen, das wiederholte er an jeder Kreuzung. Irgendwann bin ich im dann davongezischt – er hat also nichtmal Zeit verloren.

Er ist nicht wirklich dicht aufgefahren, trotzdem kann man das unter Umständen als Nötigung sehen. Mindestens aber war es mißbräuchliche Abgabe von Schallzeichen. Ich werde daher eine entsprechende Anzeige ans Polizeirevier Karlsruhe-Marktplatz schicken.