Karlsruher Fahrradkalender 2007

Gerade habe ich hier den Fahrradkalender 2007 des ADFC Karlsruhe liegen.

Darin sind so einige Merkwürdigkeiten zu finden:

Schutzstreifen

Auch so genannte Schutzstreifen, d. h. durch eine unterbrochene Linie und ein weißes, in regelmäßigen Abständen auf die Fahrbahn aufgezeichnetes Sinnbild “Radfahrer” gekennzeichnete Streifen von 1,60 (mind. 1,25) m Breite am Fahrbahnradrand müssen benutzt werden. Hier ergibt sich die Benutzungspflicht schon aus dem Rechtsfahrgebot (§ 2(1), (2) StVO).

Hier hat der ADFC die süffisante Bemerkung des Gesetzgebers aus der Gesetzesbegründung übernommen. Er vergißt dabei, darauf hinzuweisen, daß man bei einer solchen Mindestbreite bei vorschriftsmäßigem Sicherheitsabstand schon mit dem Lenker über den “Schutz”streifen hinausragt. Das hindert Autofahrer natürlich nicht, mit zu geringem Seitenabstand zu überholen.

Um es mit den Worten von Bernd Sluka, wo sich auch weitere Argumente finden, zu sagen:

Schutzstreifen ändern nichts. Sie sind schlichtweg unnötig.

Und zur Benutzungspflicht stellt er fest:

Folgt man dem Gedankengang des Gesetzgebers dennoch, stellt man fest, daß ein Radfahrer, der sich an das Rechtsfahrgebot wirklich hält, auf einen Standard-Schutzstreifen gar nicht drauf paßt. Wozu dann der Streifen? Am einfachsten sollte man daher wohl so mit Schutzstreifen umgehen, als wären sie gar nicht vorhanden. Neben parkenden Autos dagegen markiert ein Schutzstreifen in der Regel genau den nicht zu befahrenden Bereich (Man stelle sich dort eine schraffierte Sperrfläsche vor).

Zu Helmen steht im Kapitel zu den Touren des ADFC:

Wir raten Ihnen bei allen Touren, auch den leichten, einen Helm zu tragen. Dieser schützt Sie vor Verletzungen, denn insbesondere Kopf- und Gesichtsverletzungen zählen zu den gefährlichsten.

Mal abgesehen davon, daß das mit dem Schutz nicht erwiesen ist: Wie soll ein Helm bitteschön vor Gesichtsverletzungen schützen? Indem man ihn sich auf die Nase schnallt?

Und zur geplanten Kaiserstraße als Fahrradstraße heißt es:

Die Radroute 3 von der Innenstadt nach Durlach bzw. Grötzingen weist u. a. folgende Mängel auf: Die Fahrspur der Kaiserstraße vom Berliner Platz bis zum Durlacher Tor ist zu eng für eine gemeinsame Nutzung durch Kraftfahrzeuge und Radfahrer.

Inwiefern soll es da relevant sein, ob nur Kraftfahrzeuge oder Kraftfahrzeuge und Radfahrer gemeinsam die Fahrbahn benutzen (wie es im übrigen jetzt schon der Fall ist)? Gemeint ist wohl, daß sie nicht nebeneinander fahren können. Aber wo soll da das Problem sein? Eine gemeinsame Nutzung schließt das ja nicht aus. Besser als eine Breite, bei der die Autos überholen können, aber nur in vorschriftswidriger Weise, ist es allemal.

Stellt sich nur die Frage: Wieso schreibt der ADFC solche Sachen, die den Interessen der Radfahrer sowie der Sicherheit des Straßenverkehrs insgesamt klar zuwiderlaufen?

Leider vermutlich einfach aus Ahnungslosigkeit …

62.400 repetitions make one truth

In einer Pressemitteilung polemisiert die Hannelore-Kohl-Stiftung mal wieder für eine allgemeine Helmpflicht für Fahrradfahrer.

Zitat:

Annähernd 85% der schädelhirntraumatisierten Fahrradfahrer trugen keinen Helm.

Wenn man das mit der Helmtragequote von ca. 5% vergleicht, kann man eigentlich nur zu dem Schluß kommen, daß Helmträger dreimal so häufig Unfälle mit Schädel-Hirn-Trauma erleiden wie der durchschnittliche Radfahrer.

Kai Borgolte veröffentlichte in drf seine diesbezügliche Nachfrage und die Antwort der Hannelore-Kohl-Stiftung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Text Ihrer Pressemitteilung, die auch auf Ihrer Webseite
wiedergegeben ist, wurde kuerzlich im Bonner General-Anzeiger als Leserbrief
veroeffentlicht.

Gegner einer Helmpflicht haben in Diskussionsforen vor allem die folgende
Aussage aufgegriffen: “Eine im letzten Jahr veroeffentlichte Studie zeigt, [...]
Annaehernd 85 Prozent der schaedelhirntraumatisierten Fahrradfahrer trugen
keinen Helm”. Folgende Fragen kamen auf:

- Um welche Quelle handelt es sich?

- Darf man den Umkehrschluss ziehen, dass ueber 15 % der Fahrradfahrer mit SHT
einen Helm trugen?

- Haben Sie eine Erklaerung dafuer, dass diese Quote ein Vielfaches der
Helmtragequote im Strassenverkehr betraegt?

- Ist das nicht ein deutliches Indiz gegen den Sinn von Fahrradhelmen?

Ich waere Ihnen dankbar, wenn Sie zu einer Aufklaerung beitragen koennten.

Mit freundlichen Gruessen

Subject: Ein Helm hilft, bevor wir helfen müssen!
From: “hannelore-kohl-stiftung.de”

Sehr geehrter Herr Borgolte,

vielen Dank für Ihre eMail. Ich bitte um Entschuldigung für die
verspätete Rückmeldung.
Zu Ihren Fragen:

Die Studie heißt “Schädel-Hirn-Verletzung – Epidemiologie und
Versorgung”, Herausgeber sind Eckhard Rickels, Klaus von Wild, Paul
Wenzlaff und Wolfgang J. Bock.

In den übrigen 15 % sind die Fälle zusammengefasst, bei denen der
Radfahrer einen Helm trug bzw. keine Angaben zum Helmtragen vorlagen.

Mehr als 40 Mio Deutsche fahren regelmäßig Rad, davon tragen etwa 5 % (=
2 Mio) einen Helm. Bei polizeilich erfassten Unfällen werden jährlich
mehr als 70.000 (0,2 %) Radfahrer im Straßenverkehr verletzt. Dabei
erleiden mehr als 23.000 (= 33 %) eine Schädelhirnverletzung, 19.550 (=
85 %) ohne Helm und 3.450 (= 15 %) mit Helm.

Einen Fahrradhelm zu tragen, macht Sinn, weil das Risiko, bei einem
Unfall ein SHT zu erleiden, für Radfahrer ohne Helm fünfmal so hoch ist.
Außerdem gibt es zahlreiche von Polizei und Unfallchirurgen
dokumentierte Fälle, in denen der Helm den Träger vor lebensbedrohlichen
Kopfverletzungen bewahrt hat. Ich habe Radfahrer kennengelernt, deren
Kopf bei einem Sturz dank Helm unversehrt bliebt. Und ich habe Radfahrer
kennengelernt, die durch den Aufprall des ungeschützten Kopfes eine
dauerhafte Schädigung des Zentralen Nervensystems erlitten haben.

Für mich ist es gar keine Frage mehr, ob der Helm Sinn macht. Ein guter
Helm, der richtig sitzt und unbeschädigt ist, kann Leben retten. Diese
Chance nutze ich gern.

Mit freundlichem Gruß
XXX
ZNS – Hannelore Kohl Stiftung

Keinerlei inhaltliche Stellungnahme, die irgendeinen Sinn ergeben würde, stattdessen die Wiederholung der immergleichen Propaganda. Zweiundsechzigtausendvierhundert Wiederholungen ergeben eben eine Wahrheit. Auch wenn diese Wahrheit 2+2=5 ist.