Gerade habe ich hier den Fahrradkalender 2007 des ADFC Karlsruhe liegen.
Darin sind so einige Merkwürdigkeiten zu finden:
Schutzstreifen
Auch so genannte Schutzstreifen, d. h. durch eine unterbrochene Linie und ein weißes, in regelmäßigen Abständen auf die Fahrbahn aufgezeichnetes Sinnbild “Radfahrer” gekennzeichnete Streifen von 1,60 (mind. 1,25) m Breite am Fahrbahnradrand müssen benutzt werden. Hier ergibt sich die Benutzungspflicht schon aus dem Rechtsfahrgebot (§ 2(1), (2) StVO).
Hier hat der ADFC die süffisante Bemerkung des Gesetzgebers aus der Gesetzesbegründung übernommen. Er vergißt dabei, darauf hinzuweisen, daß man bei einer solchen Mindestbreite bei vorschriftsmäßigem Sicherheitsabstand schon mit dem Lenker über den “Schutz”streifen hinausragt. Das hindert Autofahrer natürlich nicht, mit zu geringem Seitenabstand zu überholen.
Um es mit den Worten von Bernd Sluka, wo sich auch weitere Argumente finden, zu sagen:
Schutzstreifen ändern nichts. Sie sind schlichtweg unnötig.
Und zur Benutzungspflicht stellt er fest:
Folgt man dem Gedankengang des Gesetzgebers dennoch, stellt man fest, daß ein Radfahrer, der sich an das Rechtsfahrgebot wirklich hält, auf einen Standard-Schutzstreifen gar nicht drauf paßt. Wozu dann der Streifen? Am einfachsten sollte man daher wohl so mit Schutzstreifen umgehen, als wären sie gar nicht vorhanden. Neben parkenden Autos dagegen markiert ein Schutzstreifen in der Regel genau den nicht zu befahrenden Bereich (Man stelle sich dort eine schraffierte Sperrfläsche vor).
Zu Helmen steht im Kapitel zu den Touren des ADFC:
Wir raten Ihnen bei allen Touren, auch den leichten, einen Helm zu tragen. Dieser schützt Sie vor Verletzungen, denn insbesondere Kopf- und Gesichtsverletzungen zählen zu den gefährlichsten.
Mal abgesehen davon, daß das mit dem Schutz nicht erwiesen ist: Wie soll ein Helm bitteschön vor Gesichtsverletzungen schützen? Indem man ihn sich auf die Nase schnallt?
Und zur geplanten Kaiserstraße als Fahrradstraße heißt es:
Die Radroute 3 von der Innenstadt nach Durlach bzw. Grötzingen weist u. a. folgende Mängel auf: Die Fahrspur der Kaiserstraße vom Berliner Platz bis zum Durlacher Tor ist zu eng für eine gemeinsame Nutzung durch Kraftfahrzeuge und Radfahrer.
Inwiefern soll es da relevant sein, ob nur Kraftfahrzeuge oder Kraftfahrzeuge und Radfahrer gemeinsam die Fahrbahn benutzen (wie es im übrigen jetzt schon der Fall ist)? Gemeint ist wohl, daß sie nicht nebeneinander fahren können. Aber wo soll da das Problem sein? Eine gemeinsame Nutzung schließt das ja nicht aus. Besser als eine Breite, bei der die Autos überholen können, aber nur in vorschriftswidriger Weise, ist es allemal.
Stellt sich nur die Frage: Wieso schreibt der ADFC solche Sachen, die den Interessen der Radfahrer sowie der Sicherheit des Straßenverkehrs insgesamt klar zuwiderlaufen?
Leider vermutlich einfach aus Ahnungslosigkeit …