RAF-Mitglieder verklagen Zeitungen

Wie SPON berichtet, gehen mehrere Ex-RAF-Mitglieder inzwischen, teilweise gerichtlich, gegen Presseberichterstattung vor, durch die sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen.

Passend dazu ein Auszug aus dem Lebach-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

Die Ausstrahlungswirkung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Persönlichkeit läßt es jedoch nicht zu, daß die Kommunikationsmedien sich über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkt mit der Person eines Straftäters und seiner Privatsphäre befassen. Vielmehr gewinnt nach Befriedigung des aktuellen Informationsinteresses grundsätzlich sein Recht darauf, “allein gelassen zu werden”, zunehmende Bedeutung und setzt dem Wunsch der Massenmedien und einem Bedürfnis des Publikums, seinen individuellen Lebensbereich zum Gegenstand der Erörterung oder gar der Unterhaltung zu machen, Grenzen. Auch der Täter, der durch eine schwere Straftat in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten ist und die allgemeine Mißachtung erweckt hat, bleibt dennoch ein Glied dieser Gemeinschaft mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz seiner Individualität. Hat die das öffentliche Interesse veranlassende Tat mit der Strafverfolgung und strafgerichtlichen Verurteilung die im Interesse des öffentlichen Wohls gebotene gerechte Reaktion der Gemeinschaft erfahren und ist die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert worden, so lassen sich darüber hinausgehende fortgesetzte oder wiederholte Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich des Täters in der Regel nicht rechtfertigen; sie würden [...] eine erneute soziale Sanktion verhängen.

Schön, daß diese Menschen sich jetzt endlich mit vernünftigen Mitteln wirklich dafür einsetzen, daß diese Gesellschaft sich zum Besseren verändert.

Karlsruher Fahrradkalender 2007

Gerade habe ich hier den Fahrradkalender 2007 des ADFC Karlsruhe liegen.

Darin sind so einige Merkwürdigkeiten zu finden:

Schutzstreifen

Auch so genannte Schutzstreifen, d. h. durch eine unterbrochene Linie und ein weißes, in regelmäßigen Abständen auf die Fahrbahn aufgezeichnetes Sinnbild “Radfahrer” gekennzeichnete Streifen von 1,60 (mind. 1,25) m Breite am Fahrbahnradrand müssen benutzt werden. Hier ergibt sich die Benutzungspflicht schon aus dem Rechtsfahrgebot (§ 2(1), (2) StVO).

Hier hat der ADFC die süffisante Bemerkung des Gesetzgebers aus der Gesetzesbegründung übernommen. Er vergißt dabei, darauf hinzuweisen, daß man bei einer solchen Mindestbreite bei vorschriftsmäßigem Sicherheitsabstand schon mit dem Lenker über den “Schutz”streifen hinausragt. Das hindert Autofahrer natürlich nicht, mit zu geringem Seitenabstand zu überholen.

Um es mit den Worten von Bernd Sluka, wo sich auch weitere Argumente finden, zu sagen:

Schutzstreifen ändern nichts. Sie sind schlichtweg unnötig.

Und zur Benutzungspflicht stellt er fest:

Folgt man dem Gedankengang des Gesetzgebers dennoch, stellt man fest, daß ein Radfahrer, der sich an das Rechtsfahrgebot wirklich hält, auf einen Standard-Schutzstreifen gar nicht drauf paßt. Wozu dann der Streifen? Am einfachsten sollte man daher wohl so mit Schutzstreifen umgehen, als wären sie gar nicht vorhanden. Neben parkenden Autos dagegen markiert ein Schutzstreifen in der Regel genau den nicht zu befahrenden Bereich (Man stelle sich dort eine schraffierte Sperrfläsche vor).

Zu Helmen steht im Kapitel zu den Touren des ADFC:

Wir raten Ihnen bei allen Touren, auch den leichten, einen Helm zu tragen. Dieser schützt Sie vor Verletzungen, denn insbesondere Kopf- und Gesichtsverletzungen zählen zu den gefährlichsten.

Mal abgesehen davon, daß das mit dem Schutz nicht erwiesen ist: Wie soll ein Helm bitteschön vor Gesichtsverletzungen schützen? Indem man ihn sich auf die Nase schnallt?

Und zur geplanten Kaiserstraße als Fahrradstraße heißt es:

Die Radroute 3 von der Innenstadt nach Durlach bzw. Grötzingen weist u. a. folgende Mängel auf: Die Fahrspur der Kaiserstraße vom Berliner Platz bis zum Durlacher Tor ist zu eng für eine gemeinsame Nutzung durch Kraftfahrzeuge und Radfahrer.

Inwiefern soll es da relevant sein, ob nur Kraftfahrzeuge oder Kraftfahrzeuge und Radfahrer gemeinsam die Fahrbahn benutzen (wie es im übrigen jetzt schon der Fall ist)? Gemeint ist wohl, daß sie nicht nebeneinander fahren können. Aber wo soll da das Problem sein? Eine gemeinsame Nutzung schließt das ja nicht aus. Besser als eine Breite, bei der die Autos überholen können, aber nur in vorschriftswidriger Weise, ist es allemal.

Stellt sich nur die Frage: Wieso schreibt der ADFC solche Sachen, die den Interessen der Radfahrer sowie der Sicherheit des Straßenverkehrs insgesamt klar zuwiderlaufen?

Leider vermutlich einfach aus Ahnungslosigkeit …

62.400 repetitions make one truth

In einer Pressemitteilung polemisiert die Hannelore-Kohl-Stiftung mal wieder für eine allgemeine Helmpflicht für Fahrradfahrer.

Zitat:

Annähernd 85% der schädelhirntraumatisierten Fahrradfahrer trugen keinen Helm.

Wenn man das mit der Helmtragequote von ca. 5% vergleicht, kann man eigentlich nur zu dem Schluß kommen, daß Helmträger dreimal so häufig Unfälle mit Schädel-Hirn-Trauma erleiden wie der durchschnittliche Radfahrer.

Kai Borgolte veröffentlichte in drf seine diesbezügliche Nachfrage und die Antwort der Hannelore-Kohl-Stiftung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Text Ihrer Pressemitteilung, die auch auf Ihrer Webseite
wiedergegeben ist, wurde kuerzlich im Bonner General-Anzeiger als Leserbrief
veroeffentlicht.

Gegner einer Helmpflicht haben in Diskussionsforen vor allem die folgende
Aussage aufgegriffen: “Eine im letzten Jahr veroeffentlichte Studie zeigt, [...]
Annaehernd 85 Prozent der schaedelhirntraumatisierten Fahrradfahrer trugen
keinen Helm”. Folgende Fragen kamen auf:

- Um welche Quelle handelt es sich?

- Darf man den Umkehrschluss ziehen, dass ueber 15 % der Fahrradfahrer mit SHT
einen Helm trugen?

- Haben Sie eine Erklaerung dafuer, dass diese Quote ein Vielfaches der
Helmtragequote im Strassenverkehr betraegt?

- Ist das nicht ein deutliches Indiz gegen den Sinn von Fahrradhelmen?

Ich waere Ihnen dankbar, wenn Sie zu einer Aufklaerung beitragen koennten.

Mit freundlichen Gruessen

Subject: Ein Helm hilft, bevor wir helfen müssen!
From: “hannelore-kohl-stiftung.de”

Sehr geehrter Herr Borgolte,

vielen Dank für Ihre eMail. Ich bitte um Entschuldigung für die
verspätete Rückmeldung.
Zu Ihren Fragen:

Die Studie heißt “Schädel-Hirn-Verletzung – Epidemiologie und
Versorgung”, Herausgeber sind Eckhard Rickels, Klaus von Wild, Paul
Wenzlaff und Wolfgang J. Bock.

In den übrigen 15 % sind die Fälle zusammengefasst, bei denen der
Radfahrer einen Helm trug bzw. keine Angaben zum Helmtragen vorlagen.

Mehr als 40 Mio Deutsche fahren regelmäßig Rad, davon tragen etwa 5 % (=
2 Mio) einen Helm. Bei polizeilich erfassten Unfällen werden jährlich
mehr als 70.000 (0,2 %) Radfahrer im Straßenverkehr verletzt. Dabei
erleiden mehr als 23.000 (= 33 %) eine Schädelhirnverletzung, 19.550 (=
85 %) ohne Helm und 3.450 (= 15 %) mit Helm.

Einen Fahrradhelm zu tragen, macht Sinn, weil das Risiko, bei einem
Unfall ein SHT zu erleiden, für Radfahrer ohne Helm fünfmal so hoch ist.
Außerdem gibt es zahlreiche von Polizei und Unfallchirurgen
dokumentierte Fälle, in denen der Helm den Träger vor lebensbedrohlichen
Kopfverletzungen bewahrt hat. Ich habe Radfahrer kennengelernt, deren
Kopf bei einem Sturz dank Helm unversehrt bliebt. Und ich habe Radfahrer
kennengelernt, die durch den Aufprall des ungeschützten Kopfes eine
dauerhafte Schädigung des Zentralen Nervensystems erlitten haben.

Für mich ist es gar keine Frage mehr, ob der Helm Sinn macht. Ein guter
Helm, der richtig sitzt und unbeschädigt ist, kann Leben retten. Diese
Chance nutze ich gern.

Mit freundlichem Gruß
XXX
ZNS – Hannelore Kohl Stiftung

Keinerlei inhaltliche Stellungnahme, die irgendeinen Sinn ergeben würde, stattdessen die Wiederholung der immergleichen Propaganda. Zweiundsechzigtausendvierhundert Wiederholungen ergeben eben eine Wahrheit. Auch wenn diese Wahrheit 2+2=5 ist.

Regierungspräsidium duldet Karlsruhes Duldung

Auf meine Fachaufsichtsbeschwerde bezüglich der Duldung des Gehwegparkens in Karlsruhe habe ich heute die Antwort des Regierungspräsidiums erhalten. Tenor: Opportunitätsprinzip gilt, Ermessensspielraum wurde durch die Stadt nicht überschritten.

Hier der komplette Text:

Sehr geehrter Herr Müller,

nachdem uns die erbetenen Auskünfte bereits seit einiger Zeit vorliegen,
kommen wir heute auf die Angelegenheit zurück.

Wie die Stadt Karlsruhe berichtet, werden das teilweise Parken auf dem
Gehweg und das Parken vor Baumscheiben nur im engen Rahmen der
veröffentlichten Vorgaben der Straßenverkehrsstelle geduldet. Grundlage
dieser Entscheidung waren hierbei insbesondere die in der Vergangenheit
gewachsenen städte- und straßenbaulichen Gegebenheiten in der
Innenstadt, die vergleichbar z. T. auch in Außenbezirken vorherrschen.
In den neueren Vierteln oder Quartieren wurde den heutigen Anforderungen
des Straßenverkehrs und des Städtebaus bereits in den Planungen und
später bei den baulichen Ausführungen Rechnung getragen.

Unsererseits bestehen keine Zweifel daran, dass die Stadt Karlsruhe ihre
Entscheidung im Rahmen des Opportunitätsprinzips nach gründlicher
Prüfung und nach Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile getroffen
hat. Zumal ein Einschreiten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes in jedem
Einzelfall, der nicht den Duldungsbedingungen entspricht, zu erwarten ist.

Unter Opportunität ist die Entscheidungsfreiheit innerhalb eines
festgelegten Rahmens zu verstehen, wobei die gesetzliche Grundlage für
das Opportunitätsprinzip im Ordnungswidrigkeitenrecht in § 47 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt ist. Der Gesetzestext
lautet:
“Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen
Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig
ist, kann sie das Verfahren einstellen.”

Es besteht im Bereich der Ordnungswidrigkeiten somit keine Verpflichtung
der Verfolgungsbehörde, ein Bußgeldverfahren einzuleiten oder ein
eingeleitetes Verfahren fortzuführen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht
stellt die Frage, ob ein Verfahren eingeleitet wird, vielmehr in das
pflichtgemäße Ermessen der Verfolgungsbehörde. Diese kann nicht nur bei
unklarer Sach- oder Rechtslage von einer Verfolgung Abstand nehmen, z.
B. wenn die Aufklärung erhebliche Schwierigkeiten macht oder wenn eine
neue Vorschrift, die verletzt wurde, noch nicht bekannt ist. Sondern
auch, wenn eine Gefährdung bei einer Ordnungswidrigkeit nicht gegeben
ist oder wenn ein reiner Formalverstoß vorliegt.

Charakteristikum einer solchen Ermessensentscheidung ist, dass die
Behörde einen Spielraum für eine eigene Entscheidung hat, also ggf.
zwischen mehreren rechtlich zulässigen Varianten wählen kann. Insoweit
ist es Aufgabe der vor Ort zuständigen Behörde, die abschließende
Entscheidung und die sachgerechte Auswahl unter verschiedenen möglichen
Alternativen zu treffen. Angesichts unterschiedlicher Interessenlagen
wird es dabei nicht immer möglich sein, alle Vorstellungen und Wünsche
der Betroffenen in vollem Umfang zu erfüllen. Hierbei kann es maßgeblich
nur darauf ankommen, die verschiedenen Argumente sachgerecht zu
gewichten und eine interessengerechte Entscheidung zu treffen, auch wenn
diese nicht von allen Beteiligten gleichermaßen akzeptiert wird.

Den Anforderungen zur Ausübung des Opportunitätsprinzips im Rahmen einer
Ermessensentscheidung hat die Stadt Karlsruhe unseres Erachtens noch
ausreichend Rechnung getragen. Ein Ermessensfehlgebrauch ist nicht
offensichtlich, weshalb seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe kein
Anlass besteht, im Rahmen der Fachaufsicht tätig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

[Sachbearbeiter]

Weitere Schritte werde ich prüfen. Ich gehe allerdings davon aus, daß man dieses Problem (Mißachtung der Rechtsordnung) politisch anpacken muß.

Steuererklärung

Gestern habe ich meine Steuererklärung endgültig fertiggestellt – dieses Jahr habe ich sie zum ersten Mal mit der diebischen ELSTER erledigt.

Die Elster an sich macht es nicht unbedingt einfacher, aber wenn man eh schon eine Steuersoftware verwendet, kann man es auch gleich mitbenutzen. Und bei diesem Verfahren stellt die Finanzverwaltung auch nicht so unsinnige Forderungen wie die nach A3-Ausdrucken (ggf. bitte zusammenkleben) auf, auch wenn die wohl schon finanzgerichtlich gekippt wurden.

Aufwand ist es aber immer noch: Man muß sämtliche Bescheinigungen zusammentragen (die am Ende fehlende war zum Glück mangels Steuerabzug keine Bescheinigung) und den Kram zum Finanzamt schicken.

Wie wäre es, wenn der Inhalt der Steuerbescheinigungen wie bei der Lohnsteuer elektronisch übermittelt wird und man nur noch die Nummer angeben muß? Würde die Sache IMO deutlich vereinfachen.

Alles in allem scheint die Finanzverwaltung aber schon effizienter geworden zu sein, und für den Bürger ist es auch einfacher.

Klimaschutz

Zum Eintrag “Energieverschwendung in der Mensa” erreichte mich schon vor ein paar Tagen eine Mail von Julian Blücher, mit folgendem wesentlichen Inhalt:

[E]ine umfassende Klimaschutzstrategie kann nur lauten:

  1. auf welche Emissionen kann ich verzichten?
  2. welche kann ich reduzieren?
  3. auf welche kann / möchte ich persönlich nicht verzichten (Flugreise), bin aber bereit durch (freiwillige) Investitionen in
    Klimaschutzprojekte diese Emissionen auszugleichen?

Selbstverständlich ist die Einsparung von Energie (bzw. Energieeffizienz) grundsätzlich die sinnvollste aller Klimaschutzstrategien und vorzuziehen. Dennoch frage ich mich, wie (kosten; energie)-effizient es wäre nachträglich Fenster in die Decke zu installieren, um dann das natürliche Licht zu nutzen.

Unser Ziel war es nicht in erster Linie die „Energieverschwendung“ an der Mensa zu reduzieren, sondern eine Solaranlage zu bauen. Dafür kam das Mensadach am besten in Frage.

Die PV-Anlage stellt nur einen Tropfen auf den heissen “Klimastein” dar und hat vielmehr symbolischen Charakter. Sie erzeugt ungefähr soviel Strom wie ein 4-Personen Haushalt an Strom im Jahr benötigt.

Vielmehr möchten wir mit der digitalen Anzeigetafel (visualisiert eingespeiste Leistung sowie die eingesparte CO2 Menge) im Mensafoyer die Studies (un-)bewusst für die Thematik sensibilisieren. Darüber hinaus fördern wir mit den erwirtschafteten Erträgen andere ökologische Projekte an der Uni, die letzte Ausschreibung für Projekte und wissenschaftliche Arbeiten über 1000 € endete im Februar: www.solarfri.de

Grundsätzlich: die Solarenergie ist nicht mit konventionellen Energieträgern wettbewerbsfähig, so weit so einig. Das wird sich aber nach jetzigen Berechnungen spätestens im Jahre 2020 ändern. Vor dem Hintergrund, dass die Erde 15 000 Mal mehr Sonnenenergie erreicht, als die Menschheit derzeit verbraucht, und die Tatsache, dass die Sonne uns keine Rechnung schickt ;-) , macht es m. E. Sinn die Solarenergie mit Hilfe garantierter Abnahmepreise zunächst zu fördern. Im Übrigen ist jegliche Energie (fossile durch Photosynthese; Wind, Wasser durch das Wettergeschehen…) ohne Sonnenenergie nicht denkbar, ergo letztendlich auf die Sonne zurückzuführen.

Für mich lautet die logische Schlussfolgerung, die Sonnenenergie direkt zu nutzen!

Zum Himalayacross; wir haben es bedauert nicht mit der Transsibirischen dort hin fahren zu können (dies hätten wir einem Flug eindeutig vorgezogen). So ein Flug macht wirklich viel Dreck, und zwar so rund 2 Tonnen pro Flug und Nase. Ich persönlich habe diesen Flug als für mich „nicht-vermeidbar“ definiert. Dafür habe ich die Flüge mit www.atmosfair.de und durch den Baumsparvertrag in Panama mehr als kompensiert. Die Uni Karlsruhe sowie das Institut für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung sowie insgesamt 6 Sponsoren haben uns diese Reise ermöglicht: http://www.himalayacross.com/index.php?section=conditions

Ich denke, dass wir mit unseren Reiseberichte (über 7000 Besucher) und der Berichterstattung einige Leute auch auf die globalen Umweltprobleme, die wir in Deutschland mitverantworten, aufmerksam machen konnten.

Ok soweit so gut, gerne diskutiere ich weiter mit Dir das Thema, wenn Du magst kannst Du den Inhalt auch als „Kommentar“ in Deinen Blog fügen.

Sonnige Grüße,

Le Jules

Climate Ambassador

Daß Maßnahmen wie Verwendung natürlichen Lichts nachträglich nicht ganz einfach zu realisieren sind, ist mir inzwischen auch klargeworden. Umso wichtiger ist es, sowas gleich von Anfang an zu bedenken. Die Tage werde ich mir diesbezüglich mal die “Mensa Moltke” anschauen – vielleicht hat man beim Studentenwerk ja inzwischen mal umgedacht.

Darin, daß symbolische Maßnahmen geeignet sein können, in der Öffentlichkeit ein Problembewußtsein zu schaffen, stimme ich mit Julian sogar grundsätzlich überein. Gerade im Bereich Umweltschutz kann sowas aber auch leicht in die falsche Richtung losgehen. “Oh, schön, daß jemand was für den Klimaschutz tut.”, und ab ins Auto, daß man ja unbedingt braucht, um die Kurzstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zurückzulegen.

Deutsch-Chinesisches Wörterbuch

Ein sehr schönes Wörterbuch habe ich bei Chinaboard.de gefunden: Es hat deutlich mehr Einträge als CEDICT (von dem es auch noch eine nicht gepflegte Version sowie zwei unabhängig gepflegte Forks gibt …), und die Online-Version hat eine interessante Option: Texte mit Vokabeln annotieren. Das vereinfacht das Lernen dann doch deutlich, denke ich … Natürlich ist auch dieses Wörterbuch frei und damit auch kostenlos zum Download erhältlich.

Audi Hörsaal

Jetzt ist es wohl endgültig offiziell: Nach einem “Audi Hörsaal”-Schriftzug hinter der Glasfassade und einem neben der Leinwand wurde heute am ehemaligen Auditorium Maximum (Gebäude 30.95, ehemals Neuer Hörsaal am Forum) der Universität Karlsruhe (TH), Forschungsuniversität · gegründet 1825 auch ein neues metallenes Hinweisschild angeschraubt – stilecht mit Audi-Font.

Kann den Audi-Werbestrategen jetzt noch jemand verklickern, daß da ein Bindestrich fehlt?

Energieverschwendung in der Mensa

Wie ka-news berichtet, ist Julian von Blücher, der das Solardach der Mensa initiiert hat, jetzt Klimabotschafter.

Nachdem ich diese Meldung gelesen hatte, ist mir dann beim mittäglichen Mensaessen eine viel bessere Möglichkeit eingefallen, das Mensadach zum Klimaschutz zu verwenden: Momentan brennen dort am hellichten Tage zur Mittagszeit unzählige Deckenlichter. Auch wenn das Leuchtstoffröhren sind, dürfte sich die Leistung insgesamt auf einige Kilowatt aufsummieren. Was man da einsparen könnte, wenn man einfach Fenster in die Decke macht. Zur Mittagszeit erzielt man damit vermutlich selbst bei Bewölkung noch eine größere Helligkeit als mit den jetzigen Funzeln.

Es ist halt in den meisten Fällen billiger, eine Kilowattstunde einzusparen, als sie regenerativ zu erzeugen. Aber das ist halt nicht so öffentlichkeitswirksam, also läßt sich damit auch schlecht (Grüne) Politik machen. Da jettet man lieber nach Rußland (und von Indien wieder zurück) und bläst dabei tonnenweise CO2 in die Luft, um mit einer Radtour über den Himalaya auf die Luftverschmutzung aufmerksam zu machen. Jedem sei so ein Urlaub gegönnt, aber man möge doch bitte nicht behaupten, sich damit für den Umweltschutz einzusetzen …

Ferienangebot der Mensa

Weiß jemand, was mit der Mensa los ist? Seit dieser Woche haben mittags drei Linien plus Schnitzelbar geöffnet plus Update geöffnet, und Abendessen gibt es auch.

Hat das Studentenwerk gemerkt, daß man das Angebot bisher leicht am Bedarf vorbeigeplant hat?

Karlsruhe führt die Doppik ein

Für den Doppelhaushalt 2007/2008 hat Karlsruhe für die Gemeindefinanzen die kaufmännische Buchhaltung eingeführt. Am Entwurf des Ergebnishaushalts kann man jetzt schön sehen, wie es der badischen Metropole, Messe- und Kongreßstadt, Residenz des Rechts, Zentrum der Technologieregion etc. geht: 2007 noch gut sieben Millionen Euro “Gewinn”, 2008 dann knapp 26 Millionen Euro “Verlust”.

Das kommt halt davon, wenn man sein Geld für Prestigeprojekte wie Messehallen und Flughäfen ausgibt. Und daß Investitionsgüter wie Straßen verfallen, wenn man die Autos auf Fußwegen parken läßt, ist jetzt auch nicht so verwunderlich. Und die Ursache dafür ist vermutlich nichtmal bekannt, die Straßen gehen halt in Karlsruhe so schnell kaputt, und werden entsprechend schnell abgeschrieben.

Die künftigen Generationen wird es jedenfalls freuen – die wissen jetzt genau, wieviel Verlust ihre Vorfahren auf ihre Kosten erwirtschaftet haben.

Fast umgefahren

Gestern erlebt: Ich fuhr die Ettlinger Straße Richtung Norden entlang. Ich überquerte die Kreuzung “Ettlinger Tor” auf dem Schutzstreifen. Dabei überholten mich einige Autos. Als ich die Kreuzung schon fast überquert hatte, hatte mich das dritte Auto überholt. Urplötzlich zog es ohne Vorwarnung mit vielleicht ein Meter Abstand nach rechts und schnitt mich. Nur durch Bremsen und Ausweichen nach rechts konnte ich einen Zusammenstoß verhindern.

Auf meine Beschwerde “Was war das denn jetzt bitte?” meinten die drei südländischen Typen in dem niederländischen Fahrzeug bloß: “Hab ich dich überfahren oda was?” – “Nein aber fast.”

Nach einer Bemerkung über niederländische Fahrkünste (“Dreimal durch die Führerscheinprüfung gefallen, dann gibt’s das gelbe Nummernschild.”) nahm ich meine Digicam aus der Jackentasche, um das Fahrzeug festzuhalten. Als mir daraufhin Prügel angedroht wurden, nahm ich etwas Abstand und kramte stattdessen das Handy aus dem Rucksack hervor, um die Polizei zu rufen.

Die “Niederländer” nahmen daraufhin reißaus, stattdessen stieß ein Passant zu mir. Mein Notruf war in der Aufregung wohl etwas wirr, aber es wurde eine Streife vorbeigeschickt. Ein Motorradpolizist, den wir erst für die erwartete Polizei hielten, nahm die Suche nach dem roten Toyota aus den NL auf. Wenig später war dann auch die geschickte Streife da, und mir begaben uns zum 100 m weiter gelegenen Polizeirevier Marktplatz. Während wir dort noch kurz warten mußten, waren auch die Fahrzeuginsassen geschnappt wurden.

Ich und der Zeuge gaben unsere Aussage ab, und den Fahrzeugführer erwartet jetzt ein Bußgeld. Aus Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung wurde aber wohl leider nichts. Erfüllter Tatbestand dürfte übrigens der hier sein:

109612

Sie bogen ab, ohne einen in gleicher Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen und
gefährdeten dadurch andere.

§ 9 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 40 BKat; § 19 OWiG

Mit 40 Euro und zwei Punkten viel zu billig, wie ich finde. OK, dazu kommt dann vielleicht noch “102100 – 102100 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.”, aber das kostet bloß schlappe fünf Euro …

P.S.: Ein Dank und Lob an den couragierten Zeugen, der leider von Hartz IV leben muß.