Es fing damit an, daß ein Bekannter am Montag erzählte, daß er heute zum Amtsgericht müsse – als Angeklagter.
Zur Vorgeschichte: Irgendein “Scherzkeks” hatte an seinem auf der Straße geparkten Auto die HU-Plakette abgekratzt und mit einer ziemlich plumpen Fälschung versehen. Eine Angestellte im Verkehrsüberwachungsdienst hatte das bemerkt, woraufhin das Fahrzeug abgeschleppt wurde und eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung ihren Lauf nahm.
Die Einlassung des Beschuldigten, er könne sich auch nicht erklären, wie die gefälschte Plakette auf sein Kennzeichen gelangt sei, außerdem habe das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kontrolle gültige HU gehabt, das Fahrzeug bei der nächsten HU diese problemlos bestanden, und im übrigen würden die Betriebskosten des Fahrzeugs eh von seinen Eltern getragen, vermochte den Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft nicht zu beeindrucken. Es erging Strafbefehl über 90 Tagessätze.
Da mein Bekannter sich nichts vorzuwerfen hatte, legte er – nun anwaltlich vertreten – Widerspruch ein. Auch jetzt vermochte der Sachbearbeiter seine Einschätzung der Beweislage nicht zu überdenken. Es kam also zur Hauptverhandlung, die wie gesagt heute stattfand.
Zu Beginn teilte der Richter erstmal eine Tatsache mit, die möglicherweise die Besorgnis der Befangenheit erregen könnte: Der Vater des Angeklagten hatte einen Anwalt bei ihm zu Hause in NRW gefragt, ob er einen Strafverteidiger in Karlsruhe kennt, der hat dann den Richter dieses Verfahrens gefragt, der ihm ein paar Namen genannt hat, darunter den, der dann tatsächlich Verteidiger war. Wurde natürlich beiderseits als unproblematisch gesehen.
Dann wurde der Strafbefehl verlesen: Urkunde gefälscht und falsche Urkunde verwendet, um eine längere HU-Gültigkeit vorzutäuschen. Der Angeklagte hat’s natürlich weiterhin abgestritten, siehe oben.
Zu den Plaketten: Ich hab sie natürlich nicht gesehen, aber sie waren mit Tintenstrahldrucker gedruckt, unsauber ausgeschnitten hatten die falsche Farbe für das angebliche Gültigkeitsdatum. Irgendwie gab es auch noch Unstimmigkeiten wegen der Termine von HU und AU, die auch durch Nachfragen bei der DEKRA nicht vollständig ausgeräumt werden konnten. Den Fahrzeugschein hatte der Angeklagte nicht dabei.
Der Sitzungsvertreter war reichlich planlos, hatte eine äußerst lückenhafte Handakte und konnte sich aufgrund der dünnen Beweislage auch nicht erklären, warum das nicht eingestellt wurde. Folglich beantragte er in dubio pro reo Freispruch. Plädoyer des Verteidigers bestand aus einem Satz, letztes Wort des Angeklagten nicht-existent. Nach ca. 1 Minute das Urteil: Freispruch, Kosten zu Lasten der Staatskasse.
Nach insgesamt 30 Minuten war der ganze Spuk damit vorbei, und die Staatskasse um einiges ärmer.
OK, Rechtsmittelverzicht konnte die StA nicht erklären, vielleicht läuft der Sachbearbeiter, der sich schon standhaft weigerte einzustellen, ja nochmal Amok. Anzunehmen ist es nicht unbedingt.
Warum läuft sowas nicht im deutschen Gerichts-TV?