Verfahrensverschleppung durch die Justiz bringt nichts

Das Bundesverfasungsgerichts hat mal wieder das Recht auf effektiven Rechtsschutz gestärkt.

Es ging um ein Verfahren, in dem eine Beschwerde, also ein gerichtlicher Rechtsbehelf, fehlerhafterweise als Dienstaufsichtsbeschwerde weitergeleitet wurde, ohne die Antragstellerin zu unterrichten.

Aus der Pressemitteilung:

Mit der Verpflichtung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes und den Anforderungen eines fairen Verfahrens ist es unvereinbar, wenn Gerichte dem Betroffenen eine Entscheidung zur Sache wegen Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens versagen, nachdem sie selbst durch verfahrensfehlerhafte Behandlung des zugrunde liegenden Antrags verhindert haben, dass eine gerichtliche Entscheidung vor Erledigung zustande kam.

Aus dem Beschluß:

Kommt eine gerichtliche Entscheidung aufgrund von Verzögerungen, die der Justiz anzulasten sind, nicht vor Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens zustande, so ist zu berücksichtigen, dass das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgende Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren es den Gerichten verbietet, aus eigenen Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen Nachteile für die Verfahrensbeteiligten abzuleiten (vgl.BVerfGE 78, 123 <126>; 110, 339 <342> ). Erst recht kann es Gerichten nicht gestattet sein, Gründe für die Abweisung von Anträgen als unzulässig durch eigene verfahrensfehlerhafte Antragsbehandlung selbst herbeizuführen. Eine Rechtsordnung, die dies ermöglichte, verstieße gegen den Grundsatz, dass der Rechtsstaat rechtswidriges Vorgehen nicht begünstigen darf (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2006 – 2 BvR 669/04 -, EuGRZ 2006, S. 435 <442>).

(Absatz 14)

Dixit Jens: “Fiat lux!”

et factum est lux.

Naja, ganz so einfach war es leider nicht.

Es fing damit an, daß ich mich vor ca. zwei Wochen endlich mal aufgerafft habe, eine Deckenlampe anzuschaffen. Es ist so ein weißes rundes Teil mit drei Strahlern für immerhin knapp 20 Euro geworden. Dazu habe ich dann gleich drei Energiesparlampen (20 W von General Electric, “nackt”, also mit sichtbarer gewundener Leuchtröhre) gekauft, schließlich soll dann ja nicht ein zu hoher Energieverbrauch vom Benutzen abhalten.

Also Lampe angebracht, wofür ich mir sicherheitshalber noch einen Spannungsprüfer gekauft habe (so ein Billigteil mit Glimmlampe für 2,50 €), erstmal einfach so frei schwebend. Leuchtmittel reingeschraubt – nix. Spannung geprüft: geht. Was ich noch vergaß zu erwähnen: Beim Senkrechtstellen eines Strahlers sprang dieser aus der Halterung und hing dann nur noch an den Stromkabeln.

Das von meinem Vater empfohlene leichte Hochbiegen der Kontakte in der Fassung half auch nichts. Andere Glühbirnen liefen allerdings. Naja, bei Walmart umgetauscht, was auch problemlos ging. Und wieder das gleiche: Läuft mit Glühbirnen, läuft nicht mit Energiesparlampen. Dabei sollte ich vielleicht noch erwähnen, daß die Lampe mit doppelseitigem Klebeband an der Decke befestigt ist – das ständig abzureißen, ist teuer und die Tapete geht kaputt …

Naja, irgendwann bekam ich dann den Tipp, daß es an der Form der “Birne” liegen könnte. Und das war’s auch: die billigen sind über dem Sockel eher konvex, während Glühbirnen und glühbirnenähnliche Energiesparlampen wie Philips Softone dort konkav sind. Also die Birne aus meiner Schreibtischlampe ausprobiert: Geht. Zwei Philips Softone 20 W für je stolze 7,50 € gekauft: Geht. Jedenfalls ca. drei Stunden lang. Dann machte es *peng*, die Birne war aus und roch etwas verkohlt. Das ist jetzt schon die zweite Philips Softone, die mir am ersten Tag kaputt geht. Irgendwie haben die doch leichte Qualitätsprobleme … Naja, auch die hat Bahr umgetauscht (diesmal anstandslos, im Gegensatz zur ersten, wo man mir erzählen wollte, ich hätte die an einem Tag zu oft an und aus gemacht), und jetzt hab ich mit 54 Watt ein schön helles Zimmer.

Eine Bitte an die Politik: Wie wäre es mal mit Normen für Lampenformen? Es kann doch nicht angehen, daß die Fassungen normiert sind und es dann trotzdem nicht paßt …