“Zu kurz”

Gerade mal wieder in nem Krimi: Der Bösewicht (Geiselnehmer) läßt bei der Polizei anrufen und sich ne Cessna für die Flucht bestellen. Danach wird gleich aufgelegt.

Danach bei der Polizei: “Und?” – “Zu kurz, hab ich mir schon gedacht …”

Glaubt dieses Märchen, daß Gespräche sich nur ab einer bestimmten Mindestdauer zurückverfolgen lassen, tatsächlich noch ein Krimineller? Und gibt es irgendein Geheimgesetz, das Krimiautoren verpflichtet, das so darzustellen?

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