Studiengebührendemo

Am Freitag jährte sich zum zweiten Mal das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das den Weg freimachte für die Einführung allgemeiner Studiengebühren. Das war natürlich Anlaß für eine Demo, und trotz des kalten Wetters war eine Teilnahme natürlich Ehrensache. Eins muß ich aber sagen, auf der Demo in Stuttgart im Dezember 2005 war irgendwie mehr Stimmung.

Vielleicht lag das aber auch an den etwas überzogenen Auflagen hier in der Residenz des Rechts. Nicht laufen? Was soll denn der Schwachsinn bitteschön? Wo im Versammlunggesetz soll das stehen, bzw. woraus soll sich da bitteschön die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ergeben (ok, zur Beantwortung dieser Frage wäre es hilfreich, wenn die Veranstalter die juristischen Dokumente online stellen würden …)?

Und wenn man dann mitkriegt, daß kreative Aktionsformen unterdrückt werden sollen:

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dann kann man sich über diesen Staat langsam nur noch aufregen. Leute, wundert es Euch dann noch, wenn die Aufmerksamkeit mit weniger kreativen Aktionsformen gesucht wird?

Bei Youtube gibt es übrigens Videos mit netter Musikuntermalung von Moegneto.

Weitere Infos zur Demo:

Meine Fotos gibt’s wie immer bei Flickr.

Und auf zwei nette Videos muß ich noch aufmerksam machen: Eins von der Demo in Stuttgart, und eins in chinesischer Sprache aus Marburg.

Man sieht: Demonstrieren macht auch Spaß, also seid nächstes Mal dabei!

Verfahrensverschleppung durch die Justiz bringt nichts

Das Bundesverfasungsgerichts hat mal wieder das Recht auf effektiven Rechtsschutz gestärkt.

Es ging um ein Verfahren, in dem eine Beschwerde, also ein gerichtlicher Rechtsbehelf, fehlerhafterweise als Dienstaufsichtsbeschwerde weitergeleitet wurde, ohne die Antragstellerin zu unterrichten.

Aus der Pressemitteilung:

Mit der Verpflichtung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes und den Anforderungen eines fairen Verfahrens ist es unvereinbar, wenn Gerichte dem Betroffenen eine Entscheidung zur Sache wegen Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens versagen, nachdem sie selbst durch verfahrensfehlerhafte Behandlung des zugrunde liegenden Antrags verhindert haben, dass eine gerichtliche Entscheidung vor Erledigung zustande kam.

Aus dem Beschluß:

Kommt eine gerichtliche Entscheidung aufgrund von Verzögerungen, die der Justiz anzulasten sind, nicht vor Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens zustande, so ist zu berücksichtigen, dass das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgende Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren es den Gerichten verbietet, aus eigenen Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen Nachteile für die Verfahrensbeteiligten abzuleiten (vgl.BVerfGE 78, 123 <126>; 110, 339 <342> ). Erst recht kann es Gerichten nicht gestattet sein, Gründe für die Abweisung von Anträgen als unzulässig durch eigene verfahrensfehlerhafte Antragsbehandlung selbst herbeizuführen. Eine Rechtsordnung, die dies ermöglichte, verstieße gegen den Grundsatz, dass der Rechtsstaat rechtswidriges Vorgehen nicht begünstigen darf (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2006 – 2 BvR 669/04 -, EuGRZ 2006, S. 435 <442>).

(Absatz 14)

Dixit Jens: “Fiat lux!”

et factum est lux.

Naja, ganz so einfach war es leider nicht.

Es fing damit an, daß ich mich vor ca. zwei Wochen endlich mal aufgerafft habe, eine Deckenlampe anzuschaffen. Es ist so ein weißes rundes Teil mit drei Strahlern für immerhin knapp 20 Euro geworden. Dazu habe ich dann gleich drei Energiesparlampen (20 W von General Electric, “nackt”, also mit sichtbarer gewundener Leuchtröhre) gekauft, schließlich soll dann ja nicht ein zu hoher Energieverbrauch vom Benutzen abhalten.

Also Lampe angebracht, wofür ich mir sicherheitshalber noch einen Spannungsprüfer gekauft habe (so ein Billigteil mit Glimmlampe für 2,50 €), erstmal einfach so frei schwebend. Leuchtmittel reingeschraubt – nix. Spannung geprüft: geht. Was ich noch vergaß zu erwähnen: Beim Senkrechtstellen eines Strahlers sprang dieser aus der Halterung und hing dann nur noch an den Stromkabeln.

Das von meinem Vater empfohlene leichte Hochbiegen der Kontakte in der Fassung half auch nichts. Andere Glühbirnen liefen allerdings. Naja, bei Walmart umgetauscht, was auch problemlos ging. Und wieder das gleiche: Läuft mit Glühbirnen, läuft nicht mit Energiesparlampen. Dabei sollte ich vielleicht noch erwähnen, daß die Lampe mit doppelseitigem Klebeband an der Decke befestigt ist – das ständig abzureißen, ist teuer und die Tapete geht kaputt …

Naja, irgendwann bekam ich dann den Tipp, daß es an der Form der “Birne” liegen könnte. Und das war’s auch: die billigen sind über dem Sockel eher konvex, während Glühbirnen und glühbirnenähnliche Energiesparlampen wie Philips Softone dort konkav sind. Also die Birne aus meiner Schreibtischlampe ausprobiert: Geht. Zwei Philips Softone 20 W für je stolze 7,50 € gekauft: Geht. Jedenfalls ca. drei Stunden lang. Dann machte es *peng*, die Birne war aus und roch etwas verkohlt. Das ist jetzt schon die zweite Philips Softone, die mir am ersten Tag kaputt geht. Irgendwie haben die doch leichte Qualitätsprobleme … Naja, auch die hat Bahr umgetauscht (diesmal anstandslos, im Gegensatz zur ersten, wo man mir erzählen wollte, ich hätte die an einem Tag zu oft an und aus gemacht), und jetzt hab ich mit 54 Watt ein schön helles Zimmer.

Eine Bitte an die Politik: Wie wäre es mal mit Normen für Lampenformen? Es kann doch nicht angehen, daß die Fassungen normiert sind und es dann trotzdem nicht paßt …

Für Solidarität und freie Bildung

Gerade bin ich auf eine interessante Anti-Studiengebühren-Initiative in Hessen gestoßen:

Ein Prozent der hessischen Wahlberechtigten (zu irgendeinem festgelegten Stichtag, im Moment exakt 43.308 Personen) können dort gemeinsam Verfassungsklage zum Staatsgerichtshof erheben.

Die Klage, die diese Initiative in Vertretung der hoffentlich bald mindestens 43.308 hessischen Bürger erheben will, lautet:

Ich stelle folgenden Antrag auf Entscheidung des Staatsgerichtshofes über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes (Art. 131 der Verfassung des Landes Hessen i.V.m. § 39 Abs. 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof):

Das Gesetz zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 16.10.2006 (GVBl. I S. 512) ist mit Artikel 59 der Verfassung des Landes Hessen unvereinbar und nichtig.

In Artikel 59 Satz 1 heißt es nämlich:

In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich.

Das Prozedere zur Teilnahme ist leider etwas kompliziert, aber auf der Seite wird alles genau erklärt. Man muß das Formular ausfüllen, damit zum Gemeindevorstand (also der Gemeindeverwaltung) des Erstwohnsitzes laufen, vor den Augen des Mitarbeiters die Unterschrift leisten und Wahlberechtigung und Unterschrift von diesem bestätigen lassen. Kosten entstehen dafür übrigens keine!

Also, wenn Ihr in Hessen Euren Erstwohnsitz habt: Unbedingt mitmachen!

Klage wird vorbereitet

Update zu meinem Studiengebührenbescheid:

Gestern war ich bei ver.di und habe einen Rechtsschutzantrag gestellt. Dort wurde mir mitgeteilt, daß ich mich an die Anwaltskanzlei Dr. Held & Marx wenden muß, wo ich am gleichen Tag noch einen Telefontermin ausgemacht habe. Heute morgen hatte ich dann von ver.di die Rechtsschutzzusage im Briefkasten, und heute Nachmittag alles notwendige mit der Rechtsanwältin besprochen. Jetzt nur noch die Unterlagen einschließlich Vollmacht hinschicken, und dann wird meine Klage demnächst beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht.

Studiengebühren

Da ich meinen Studiengebührenbescheid immer noch nicht erhalten hatte, habe ich letzte Woche mal beim Studienbüro nachgefragt:

Betreff: Studiengebühren: noch kein Bescheid erhalten – Matrikelnummer ______

Sehr geehrte Frau ___,

bis heute habe ich keinen Studiengebührenbescheid erhalten, obwohl der Versand wohl mittlerweile abgeschlossen sein dürfte.

Eigentlich sollte ich mich darüber wohl freuen, weil die Zahlungspflicht erst durch den Bescheid entsteht. Andererseits sehe ich aber schon den Ärger kommen, wenn ich im März versuche, mich ohne Studiengebührenzahlung zurückzumelden.

Ich bitte daher, mir den Bescheid zuzustellen, damit ich die vorgesehenen Rechtsmittel einlegen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Müller

P.S.: Meine aktuelle Anschrift habe ich bereits im Frühjahr im Selbstbedienungssystem eingetragen. Falls es trotzdem daran liegen sollte: sie lautet Gottesauer Straße 19, 76131 Karlsruhe.

Darauf kam dann keine halbe Stunde später auch eine Antwort:

Sehr geehrter Herr Müller,
der Bescheid wurde am 14.11.06 verschickt und kam mit dem Vermerk zurück:
Empfänger unter der Anschrift nicht zu ermitteln.
Sie können den Brief bei mir während den Öffnungzeiten abholen.
Mit freundlichen Grüßen

Naja, wenn’s sein muß auch das, auch wenn es eigentlich Aufgabe der Behörde ist, mir an mich gerichtete Verwaltungsakte bekanntzugeben. Daß die Post zu blöd ist, einen Brief zuzustellen, bloß weil die Hausnummer in der Zeile über der Straße steht, ist aber wirklich ein starkes Stück.

Also um 11:40 Richtung Studienbüro aufgemacht und erstmal zehn bis fünfzehn Minuten warten müssen. Nach ein bis zwei Minuten Suchen hatte die Sachbearbeiterin dann den Brief auch gefunden und mir ausgehändigt. Ich fragte dann nach: “Ist dann auch erfaßt, wann der mir zugestellt wurde?” Sie: “Ja, ja, das ist alles festgehalten.” – ich: “Also heute.” – sie: “Nein, Mitte November, da ist der ja mit der Post geschickt worden.” ich: “Aber da ist er mir ja offensichtlich nicht zugestellt worden, sonst hätte er ja jetzt nicht hier gelegen.” Daraufhin kam dann von ihr irgendwas von wegen, der wäre trotzdem zugegangen und von mir, daß sich da ja eh der Anwalt drum kümmern muß.

Immerhin hat sie mir dann noch einen – von mir selbst geschriebenen – Wisch unterschrieben und gestempelt, daß ich den Bescheid heute persönlich abgeholt habe.

Ich frage mich ernsthaft, wie wenig Ahnung man als Verwaltungsangestellte (gehobener Dienst?) von Verwaltungsverfahrensrecht haben darf. § 41 Landesverwaltungsverfahrensgesetz ist da doch eindeutig:

§ 41
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekanntzugeben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so kann die Bekanntgabe ihm gegenüber vorgenommen werden.

(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt bei der Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post, ein Verwaltungsakt, der elektronisch übermittelt wird, am dritten Tage nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

(3) Ein Verwaltungsakt darf öffentlich bekanntgegeben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist. Eine Allgemeinverfügung darf auch dann öffentlich bekanntgegeben werden, wenn eine Bekanntgabe an die Beteiligten untunlich ist.

(4) Die öffentliche Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsaktes wird dadurch bewirkt, daß sein verfügender Teil ortsüblich bekanntgemacht wird. In der ortsüblichen Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Verwaltungsakt und seine Begründung eingesehen werden können. Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden.

(5) Vorschriften über die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes mittels Zustellung bleiben unberührt.

Als bekanntgeben gilt der Verwaltungsakt also nur, wenn er zugegangen ist. Daß er das nicht ist, ist hier wohl offensichtlich. Wenn die Behörde ihn dann trotzdem zustellen will, bleibt ihr ja unbenommen, daß per öffentlicher Zustellung zu tun. Aber einfach einen Zugang zu fingieren, ist schon seltsam. Auch wenn das für die hinter dem Stapel Briefe stehenden Leute bedeutet, daß sie keine Studiengebühren zu zahlen haben :-)

Naja, morgen mal bei der Gewerkschaft um Rechtsschutz kümmern, und dann wird Klage erhoben.

Strichfolgen

Für die Strichfolge in chinesischen Schriftzeichen gibt es zwar diverse Regeln, aber die sind nicht immer so ganz eindeutig, und man weiß immer noch nicht, in welche Richtung ein Strich geht, die Neigung ist nämlich je nach Font unterschiedlich ausgeprägt …

Aber zum Glück gibt es da Infos im Netz:

Einmal den Ocrat-Mirror, wo es recht viele Zeichen als animierte GIFs gibt. Allerdings fehlen leider viele traditionelle Zeichen, und die Darstellung macht die Richtung der Striche nicht unbedingt besonders deutlich erkennbar.

Die zweite Möglichkeit ist ein Windows-Programm von EuroAsiaSoftware. Wäre, denn es ist nicht nur umständlich zu bedienen (insbesondere, wenn man nur die Strichfolgen haben will), sondern stürzt bei mir auch noch ohne Anlaß ab. In der Form schlicht unbrauchbar.

Darstellung chinesischer Glyphenkomponenten

Was mir jetzt an den Abschnitten “Strichfolge der Schriftzeichen” im Lehrbuch Praktisches Chinesisch 1 aufgefallen ist: Das Gesamtzeichen und die abgebildeten Teile stimmen nicht überein.

Beispiel: 谢 (xiè – danken). Die Komponente 谢 wird noch so dargestellt wie im Gesamtzeichen, der Teil 身 aber mit weiter oben anfangendem Diagonalstrich. Schon klar, das gehört so, wenn diese Komponente alleine als Zeichen steht. Es gibt sogar eine Variante des entsprechenden traditionellen Zeichens (謝, gleich bis auf das traditionelle Sprechen-Radikal) , bei der der Strich so dargestellt wird. Aber wenn es darum geht, wie das vollständige Zeichen geschrieben wird, verwirrt es.

Erst recht seltsam wird es dann, wenn einzelne Striche vom einen Bild zum nächsten verrutschen …

Kyrill

Schon gestern abend wurde er mit einer Unwetterwarnung angekündigt: Der Orkan Kyrill.

Heute mittag war’s eigentlich noch ziemlich gemütlich, auch das Radfahren. Trotzdem stand, als ich vom Mittagessen zurückkam, die Feuerwehr beim AVG/Waldparkplatz: Ein Baum auf dem Parkplatz war umgestürzt und hatte dabei auch ein Auto unter sich begraben.

Der Kanzler der Universität hat übrigens auch eine Dienstanweisung rumgeschickt: Niemand muß am Nachmittag in der Uni bleiben, oder so ähnlich.

Gegen 16:00 Uhr kam dann eine Mail, daß der Lauftreff ausfällt :-( Dabei wär’s um 19:00 doch eigentlich noch recht gemütlich gewesen … Also bin ich stattdessen zum Walmart, Lampe umtauschen. Der Hinweg war dabei dank Rückenwind einfach. Aber ist es eigentlich normal, daß die Autos bei solchen Wetterverhältnissen trotzdem wie die Deppen weiterrasen? Im Walmart war es dann übrigens äußerst leer.

Der Rückweg war dann schon deutlich anstrengender, steil gegen den Wind zu fahren ist vor allem dann kritisch, wenn der Wind leicht dreht. Vergleichbar damit, wenn beim Segeln bei der Wende das Segel auf die andere Seite knallt.

Und jetzt sitze ich halt gemütlich zu Hause und beobachte die gelegentlichen Böen draußen. So eine Fensterscheibe, in der sich eine Lampe spiegelt, ist übrigens ein unangenehm genauer Indikator für Erschütterungen und Biegung der Scheibe. Wenn man das einmal erblickt hat, kriegt man den Blick nicht mehr so leicht davon gelöst …

Rheinzabern, die Zweite

Heute war ich mal wieder zum Laufen in Rheinzabern, diesmal kostengünstig als Mitfahrer bei Ingo vom Hochschullauftreff.

Strecke waren diesmal satte 15 km. Das erste Drittel ging ganz gut, das zweite zog sich doch sehr, und kurz vor der 10-km-Marke schaltete der Stoffwechsel um und es ging wieder locker-leicht. Ergebnis: 1:13:13 h. Nicht ganz so toll wie der Halbmarathon letztes Jahr, aber es wird langsam wieder.

Von Ingo hab ich dann noch den Tipp bekommen, mich ein paar Runden mehr einzulaufen. In der Tat wohl eine gute Idee, aber diesmal wollte ich den lädierten Fuß möglichst lange schonen. Ging mit strammgeschnürten Schuhen aber sehr gut.

Am Start habe ich bestimmt 30 Sekunden im Gedrängel verloren – nächstes Mal vorher weiter nach vorne drängeln …

Nach 10 km gab es übrigens einen Becher Tee oder Wasser zum Trinken – stand nicht in der Ausschreibung!

So, mal sehen, wann der Muskelkater anfängt (bei mir eher nach zwei Tagen als nach einem Tag) – vermutlich dann, wenn der vom Volleyballtraining am Freitag langsam wieder weggeht …

Hamburg zur Radwegbenutzungspflicht

Ich wurde gerade durch einen Newsgroupbeitrag auf ein äußerst interessantes Dokument aus Hamburg aufmerksam: Es handelt sich um eine Drucksache der Bergedorfer Bezirksversammlung, genauer um eine Mitteilung des Bezirksamts Bergedorf der Freien und Hansestadt Hamburg, in der letzteres ersterer eine Stellungnahme der Verkehrsdirektion zur Kenntnis gibt.

Und deren Inhalt kann durchaus als brisant gezeichnet werden: Eine deutsche Straßenverkehrsbehörde erkennt in bemerkenswerter Klarheit, daß Radwegbenutzungspflicht in der Regel aufgrund von § 45 Absatz 9 StVO nicht angeordnet werden darf.

Lesen!

Der Website von Frank Bokelmann (Radwegmecker) an sich fehlt es allerdings ein bißchen an Übersichtlichkeit, und den Schreiben ein wenig an Sachlichkeit. Könnte man ggf. auch schon am Titel erkennen …

Laufwiedereinstieg im Winter

Nachdem ich nach dem Baden-Marathon überhaupt nicht mehr zum Laufen gekommen war (Prüfung, Studienrbeitsbeginn, vollgestopfter Wochenplan im Semester …), habe ich mich ja ins kalte Wasser gestürzt und mich einfach zum KSC-Schloßparklauf angemeldet. Eigentlich hatte ich dafür zumindest ein, zwei Mal trainieren wollen, aber das war dann auch nichts. Naja, ging ja trotzdem. Also dran bleiben: Am Wochenende drauf der 1. Winterlauf in Rheinzabern. Soweit also ganz gut.

Dann kamen die Weihnachtsferien und die Form ging erstmal wieder ein bißchen runter: Zwei kleine Runden in Schleswig-Holstein gelaufen und für den Silvesterlauf in Forchheim angemeldet. Der war trotz guten Wetters eine ziemliche Quälerei. Letzte Woche habe ich aber wieder mal mit normalem Training angefangen und bin 10 km bzw. 12 km im Hardtwald gelaufen (von mir bis zum Stadion, dann die Stutenseer Allee bis zur L 644 bzw. zum Pfinz-Entlastungskanal, wieder zurück und über den Klosterweg nach Hause). Das ist eine schöne, einfach zu merkende Strecke, an die man auch leicht noch was ranhängen kann (einfach noch ein Stück am Kanal entlang). Zum Ausmessen von Strecken ist übrigens Google Earth super geeignet.

Eigentlich wollte ich ja letzte Woche schon zum Hochschullauftreff stoßen, aber irgendwie war da das Sportinstitut noch zu (auf der Hochschulsportwebsite ist dazu natürlich nichts zu finden). Naja, dann halt ab morgen, und hoffentlich hat da noch jemand im Auto Platz, um mich zum 2. Lauf der Rheinzaberner Winterlaufserie (diesmal 15 km) mitzunehmen …

Übrigens: Beim km-Spiel mache ich jetzt auch wieder mit. Einfach mal reinschauen, und ggf. auch selber mitmachen.

Wegweiser und Verkehrsverbot

Schon ‘ne ganze Weile ist es her, da bin ich mit dem Rad nach Leopoldshafen und zurück gefahren.

Und was entdecke ich auf dem Rückweg auf der Linkenheimer Allee? Hinter der L 644, also gerade eben auf Karlsruher Stadtgebiet, steht ein Verkehrsverbotsschild (Zeichen 250, also für Fahrzeuge aller Art). Darunter dann noch ein grünes Schild, daß der Waldweg gesperrt ist für Kraftfahrzeuge, und jetzt kommt’s: Ein kleiner grüner Fernradwegswegweiser.

Also was nun? Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge, also auch Fahrräder, oder offizieller Radweg?

Also hab ich am 26. November das Tiefbauamt (zuständig für “Radwegemängel”) auf diese widersprüchliche Beschilderung aufmerksam gemacht und gebeten, doch ein entsprechendes Zusatzschild 1022-10 (Radfahrer frei) aufzustellen.

Am 29. November dann die Antwort: “Unsere Kollegen vom zuständigen Fachbereich werden sich der Beschilderung
annehmen.” Zuständiger Fachbereich ist wohl die Straßenverkehrsstelle, dachte ich. Vermutlich aber falsch gedacht, denn am 18. Dezember kam eine Mail von der Forstverwaltung (Vermessung, Liegenschaften, Wohnen): “Waldwege sind grundsätzlich ab einer Breite von 2 m für Radfahren frei, deshalb kein Zusatzschild.”

Denen hab ich jetzt erstmal die Rechtslage erläutert:

ich habe Ihre Mail zum Anlaß genommen, die einschlägigen Vorschriften
herauszusuchen. In der Tat ist nach § 37 Absatz 3 Landeswaldgesetz das
Radfahren im Wald insbesondere auf Straßen erlaubt, wobei das Radfahren
auf Wegen unter 2 m Breite verboten ist.

Allerdings bleiben nach Absatz 6 die straßenverkehrsrechtlichen
Vorschriften unberührt, so daß das von der Straßenverkehrsbehörde
angeordnete Zeichen 250 auch für Radfahrer gilt.

Was mich etwas wundert, ist, daß ich die Mitteilung von Ihnen, also von
Vermessung und Liegenschaften, bekommen habe, obwohl doch die
Aufstellung des Zusatzzeichens “Radfahrer frei” offenbar schon
angeordnet wurde, so lese ich jedenfalls die Antwort des Tiefbauamtes.
Nach § 44 StVO sind für die Ausführung der StVO, also insbesondere die
Anordnung der Aufstellung von Verkehrszeichen, die
Straßenverkehrsbehörden sachlich zuständig.

Mal sehen, was nun passiert. Die nächste Stelle dieser Art habe ich gestern schon an der Stutenseer Allee entdeckt, ebenfalls Richtung Süden hinter der L644. Dort ist zwar kein Radweg ausgeschildert, aber vermutlich war’s auch dort anders gemeint. Richtung Norden ist Fahrradverkehr dort ausdrücklich freigegeben.

Flugpreisangaben

Gerade habe ich den Lufthansa-Newsletter bekommen. Die Angebote sind nichts besonders günstiges, erstaunt hat mich aber folgendes:

Preis für Direktflüge (Hin- und Rückflug) inkl. 10 Euro Lufthansa Ticket Service Charge bei Buchung eines elektronischen Tickets (etix ®) unter www.lufthansa.com. Preisabweichungen möglich bei Ausstellung eines Papiertickets und bei Zahlung mit Kreditkarte.

Es werden jetzt also tatsächlich mal Endpreise incl. Ticketing-Entgelt angegeben. Was war daran bisher so schwer?

“Zu kurz”

Gerade mal wieder in nem Krimi: Der Bösewicht (Geiselnehmer) läßt bei der Polizei anrufen und sich ne Cessna für die Flucht bestellen. Danach wird gleich aufgelegt.

Danach bei der Polizei: “Und?” – “Zu kurz, hab ich mir schon gedacht …”

Glaubt dieses Märchen, daß Gespräche sich nur ab einer bestimmten Mindestdauer zurückverfolgen lassen, tatsächlich noch ein Krimineller? Und gibt es irgendein Geheimgesetz, das Krimiautoren verpflichtet, das so darzustellen?

Kirschkern oder Zahn?

Vorhin aß ich Schattenmorellen aus dem Konservenglas. Nachdem ich den ersten Stein entdeckt, war ich entsprechend vorsichtig – ich will mir ja nicht das Gebiß ruinieren. Trotzdem machte es plötzlich laut *knack* und ich fühlte mit der Zunge etliche Splitter. Also die Kirsche aus dem Mund genommen – da war dann sogar ein weißes Stück zu sehen.

Zu spüren war an den Zähnen zwar nichts, aber soviel Erfahrung hab ich auch nicht damit, wie sich das anfühlt, wenn Zahnschmelz abplatzt.

Es war aber dann doch alles gut: Offensichtlich war eine Kirsche mit noch nicht vollständig entwickeltem Stein dabei, der aus einer dünnen, harten Außenhülle (die zerplatzt ist) und einem weichen Kern (mit weißer, zahnschmelzähnlicher Farbe) bestand.

Wär ja eigentlich schön, wenn diese Entsteinungsanlagen noch ein wenig zuverlässiger arbeiten würden. Wobei, ganze Steine sind immer noch besser als übriggebliebene Splitter derselben …

Taiwan High Speed Rail

Wie die Taipei Times berichtete, ist zum Jahresanfang das taiwanesische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem gestartet.

Als ich in Taipeh war, war da im Hauptbahnhof eine Absperrung für die Bauarbeiten am Bahnsteig zu sehen.

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Investitionssumme sind gigantische 20 Milliarden US-Dollar für ca. 350 km, aber wohl incl. der Züge. Zum Vergleich: Die 180 km zwischen Köln und Frankfurt kosteten ca. 6 Milliarden Euro. Zum Einsatz kommt übrigens japanische Shinkansen-Technologie.

Entsprechend bewegen sich die Fahrpreise (laut einem Bericht der Taipei Times, die Website des Betreibers THSRC ist zur Zeit nicht erreichbar) mit NT$1,460 (US$45) für die Economy Class durchaus auf DB-Niveau. Verwunderlich, denn normale Eisenbahn und ÖPNV sind ziemlich billig. Und die Finanzierung ist wohl auch nicht sicher, die geplanten Bahnhöfe werden gebaut, wenn das Geld organisiert ist.

Auch ansonsten geht’s mit der Infrastruktur dort voran: Ein Hochgeschwindigkeitsanschluß für den Taiwan Taoyuan International Airport
ist geplant, ebenso ein MRT-Anschluß dieses Flughafens und ein MRT-Netz in Kaohsiung.

Und wenn man einmal nich aufpaßt, werden auch einfach so Flughäfen umbenannt: Taiwan Taoyuan International Airport (台灣桃園國際機場) hieß nämlich vorher Chiang Kai-shek International Airport (中正國際機場). Jetzt müßte man nur noch dieses pompöse Mausoleum abreißen …