Die Karlsruher Kaiserstraße wird jetzt (also irgendwann) im Bereich zwischen Durlacher Tor und Berliner Platz (also vor der Uni) zur Fahrradstraße.
Dazu die Original-Pressemeldung der Stadt (siehe auch bei ka-news):
Kaiserstraße Ost wird für zwei Jahre Fahrradstraße
Planungsausschuss: Kaiserstraße Ost wird für zwei Jahre versuchsweise Fahrradstraße
(12.12.06) Nach ausführlicher Diskussion hat der Planungsausschuss unter Leitung von Bürgermeister Ullrich Eidenmüller in nichtöffentlicher Sitzung am vergangenen Freitag beschlossen, die beiden Fahrspuren in der Kaiserstraße Ost für zwei Jahre versuchsweise als Fahrradstraße auszuweisen.
Begonnen werden soll mit der nördlichen (Uni-) Seite. Zugrunde gelegen hatte ein Gemeinderatsantrag vom Juni, in dem die Karlsruher Liste diesen Verkehrsversuch angeregt hatte. Seit der Verkehrsverlagerung auf die Kriegsstraße Ost gilt hier sowieso bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern. Die Zahl der Autofahrer geht deshalb ständig zurück. Waren es 1995 am Berliner Platz noch rund 12 000 Autos in 14 Stunden, sind es gegenwärtig nur noch 3 500. Hier liegt zudem die zentrale Ein- und Ausfahrt der Cityroute Nord und Süd. Von der früher wichtigsten Verbindungsstraße von der Durlacher Allee zum Innenstadtring, hat sich die Kaiserstraße Ost so zur Durchgangs- und Erschließungsstraße entwickelt. Auf der Nordseite ist die Fahrbahn nur 3,5 Meter breit. Radfahrer bevorzugen deshalb den ihnen erlaubten Gehweg – allerdings auch in der nicht gestatteten Gegenrichtung. Auf der Fahrbahn fühlen sie sich vom Autoverkehr bedrängt, während sie auf einer Fahrradstraße mit den Autofahrern gleichberechtigt sind und zudem nebeneinander fahren dürfen. Auf der etwas breiteren Südseite, deren Gehweg nicht für Radler freigegeben ist, trauen sie sich eher auf die Fahrbahn, müssen sich jedoch mit vielen Parkern und Anlieferern der dortigen Geschäfte auseinandersetzen. Beide Fahrbahnen sind zu schmal, um dort gesonderte Fahrradstreifen zu markieren.
Ohne Aussprache hat der Planungsausschuss zudem [...].
Mir ist nicht ganz klar, was das Ganze bringen bzw. verändern soll: Fast denselben Zustand könnte man erreichen, indem man das Zusatzzeichen 1022-10 (“Radfahrer frei”) für den Gehweg der Nordseite entfernt. Dann dürften Radfahrer gar nicht mehr auf dem Gehweg fahren – momentan dürfen sie es in Schrittgeschwindigkeit in richtiger Fahrtrichtung.
Radfahrer bevorzugen deshalb den ihnen erlaubten Gehweg – allerdings auch in der nicht gestatteten Gegenrichtung.
wäre übrigens mit “und auch schneller als mit der zulässigen Schrittgeschwindigkeit” zu ergänzen.
Auf der Fahrbahn dürfen Radfahrer auch jetzt schon fahren – so steht es in § 2 Absatz 1 StVO:
Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Der einzige Unterschied wäre also, daß sie in der Fahrradstraße nebeneinander fahren dürfen, auch wenn dadurch andere behindert werden. Man kann sich also als schneller Fahrradfahrer schonmal darauf einstellen, in der Kaiserstraße demnächst von nebeneinander torkelnden langsamen Radfahrern behindert zu werden.
Auf der Südseite wird der (nicht freigegebene) Gehweg übrigens in weit geringerem Maße als Radfahrweg mißbraucht. OK, könnte daran liegen, daß er wesentlich schmaler ist.
Für übelste Propaganda halte ich auch den Satz:
Radfahrer bevorzugen deshalb den ihnen erlaubten Gehweg – allerdings auch in der nicht gestatteten Gegenrichtung.
Er stellt nämlich eine unzulässige Verallgemeinerung dar. Im Gegenteil gilt dies nur für solche Radfahrer, die dahingehend brainwashed wurden, daß sie kein vollwertiger Teil des Verkehrs seien.
Übrigens hatte ich die Stadtverwaltung schon im Oktober darauf hingewiesen, daß die Aufstellung von Zusatzzeichen 1022-10 meiner Meinung nach rechtswidrig ist, weil sie gegen die VwV-StVO verstößt. Die relevante Passage lautet:
Zu Zeichen 239 Fußgänger
1 I. Der Klarstellung durch das Zeichen bedarf es nur dort, wo die
Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht aus
dessen Ausgestaltung ergibt. Soll ein Seitenstreifen den
Fußgängern allein vorbehalten werden, so ist das Zeichen zu
verwenden.
2 II. Die Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer durch
das Zeichen mit Zusatzschild 1022-10 “Radfahrer frei” ist
nicht ausgeschlossen. Damit wird dem Radverkehr ein Benut-
zungsrecht auf dem Gehweg eröffnet. Eine Benutzungspflicht
besteht dagegen nicht.
3 III. 1. Die Freigabe bewirkt eine teilweise Entmischung des
Fahrzeugverkehrs und eine teilweise Mischung von
Radverkehr und Fußgängern auf einer gemeinsamen
Verkehrsfläche. Es ist zu erwarten, daß von einem
solchen Benutzungsrecht vornehmlich ungeübte oder
unsichere Radfahrer Gebrauch machen werden.
4 2. Die Freigabe kann nur dann in Betracht kommen, wenn dem
straßenrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, die
Interessen der vorgenannten Radfahrer dies notwendig
machen und wenn die Freigabe nach den örtlichen Gegeben-
heiten und unter Berücksichtigung der Belange der Fuß-
gänger, insbesondere der älteren Menschen, der Kinder
und der radfahrenden Kinder, im Hinblick auf die
Verkehrssicherheit vertretbar erscheint.
5 3. Den Belangen der Fußgänger kommt dabei ein besonderes
Gewicht zu, zumal der Radverkehr nach den Erläuterungen
zu Zeichen 239 nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren darf.
6 IV. Die Beschaffenheit und der Zustand des Gehweges soll dann
auch die gewöhnlichen Verkehrsbedürfnisse des Radverkehrs
(z. B. Bordsteinabsenkung an Einmündungen und Kreuzungen)
berücksichtigen. Auch sind die allgemeinen Verkehrsregeln,
insbesondere der §§ 9 und 10, aber auch des § 2 Abs. 5 Satz
1 Halbsatz 2, zu bedenken.
7 V. Soweit die Freigabe in einzelnen Ausnahmefällen erforderlich
und verhältnismäßig ist, müssen die Zeichen an jeder Kreuzung
und Einmündung wiederholt werden. Von der Markierung des
Sinnbildes “Radfahrer” (§ 39 Abs. 4) auf dem Gehweg soll
abgesehen werden.
Man beachte, daß im vorliegenden Fall der Gehweg auch von schnellen Radfahrern benutzt wird, die dann auch gerne mal Fußgänger zur Seite klingeln. Es herrscht reger Fußgängerverkehr, insbesondere im Bereich vom Uni-Haupteingang bis zum Kronenplatz. Den Radfahrern wird durch die Führung des Schutzstreifens am Durlacher Tor suggeriert, er müßte den Weg benutzen (das ist wohl der eigentliche Skandal daran).
Als Antwort bekam ich:
[X] kann kurzfristig nicht umgesetzt bzw. realisiert werden.
Innerhalb der Verwaltung wird die Einrichtung einer “Fahrradstraße” für diesen Straßenabschnitt diskutiert. Es sind noch einige Fragen unter den Fachämtern abzustimmen bevor dies umgesetzt wird.
Auf die von mir behauptete Unvereinbarkeit der Freigabe mit der VwV-StVO wurde mit keinem Wort eingegangen. So wird also in der “Residenz des Rechts” der Straßenverkehr verwaltet.
Fassen wir also zusammen: Hier wird mit vermutlich einigem Geldaufwand eine sinnlose Maßnahme getroffen, die im Ergebnis nur unwesentlich vom Ist-Zustand abweicht. Das Ganze ist aber in der Tat aus Sicht der Autofanatiker dringend notwendig: Man muß schließlich bei den Radfahrern die Vorstellung aufrechterhalten, daß sie nur dort fahren dürfen, wo ihnen dies mit speziellen Schildern erlaubt wird. Bevor also eine rechtswidrige Gehwegfreigabe aufgehoben wird und sich die Radfahrer dann alle zwangsläufig auf der Fahrbahn wiederfinden und merken, wie toll das doch eigentlich klappt, wird Ihnen gewissermaßen per Gnadenakt des Landgraf Behnle zugestanden, sich auf der Fahrbahn bewegen zu dürfen. Es könnte ja sonst jemand aufwachen und merken, daß er das sowieso darf.
Das illustriert sehr schön ein Bericht von ka-news über eine Info-Veranstaltung zu Fahrradstraßen:
Eidenmüller betonte, es gehe nicht um die Bevorzugung bestimmter Verkehrsformen. Eine Gleichberechtigung bedeute einen Vorrang verschiedener Verkehrsmittel an verschiedenen Stellen. Die Entwicklung der letzten Jahre habe “eine neue Art von Radfahrer” gebracht, die mitunter sehr schnell unterwegs sei, daher gelte: “Fußgänger und Radfahrer vertragen sich nicht”. Rad und Auto müssten die Fahrbahnen gemeinsam nutzen. Die Fahrradstraße sei ein besonderes Mittel, um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Gegenseitige Rücksichtnahme sei aber in jedem Fall unverzichtbar, hob Eidenmüller hervor.
Das normale Mittel wäre, ganz einfach gar keine komischen Schilder aufzustellen.