Nicht versumpft bei o2

Seit meinem letzten Post hat mir o2 noch eine “nette” SMS geschrieben:

Guten Tag! Wir benötigen zum Abgleich Ihrer Daten einen dringenden Rückruf, um eine Sperre zu vermeiden: (01805) 453 345. Vielen Dank. Ihr o2 Team.

Anscheinend triggern zurückgegebene Lastschriften dort automatische solche SMS … Hab ich natürlich nicht drauf geantwortet, stattdessen weiter an dem Schreiben gefeilt …

Am Dienstag hat sich auch noch die Bundesnetzagentur gemeldet: o2 hätte wie alle TNBs vom Inkassoverbot Bescheid wissen müssen, man werde der Sache nachgehen.

An o2 ist dann folgener Brief rausgegangen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits mit Schreiben vom 20. Oktober hatte ich Einwendungen gegen zwei Verbindungen am 9. September 2006 zur Rufnummer 900 3775037 auf meiner letzten Rechnung geltend gemacht. Wegen der Vorbereitung auf eine Hochschulprüfung finde ich erst jetzt Zeit, diese Einwendungen ausführlicher zu begründen. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis.

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, wurde der Fa. Next ID, dem Verbindungsnetzbetreiber, bei dem diese Rufnummer geschaltet ist, von der Bundesnetzagentur, Außenstelle Meschede unter dem Aktenzeichen EB91834
nach § 67 Absatz 1 Satz 3 TKG untersagt, eine Rechnungslegung für Verbindungen ab dem 7. September 2006 vorzunehmen.

Dieses vollziehbare Rechnungslegung müssen auch Sie gegen sich gelten lassen, denn Sie nehmen insoweit nur eine im Wege des Forderungsaufkaufs erworbene Forderung wahr, die ursprünglich dem Teilnehmernetzbetreiber zustand.

So heißt es in einem Artikel in Ausgabe 3/2006 der Zeitschrift Multimedia und Recht (MMR 3/2006, S.~146: Rolf Bosse/Thomas Richter/Michael Schreier: Abschaffung der 0190-Rufnummern – Regulierungsbedarf bleibt: “Beim Online-Billing kauft der TNB, der für seine Anschlussinhaber Anrufe zu den betreffenden Mehrwertrufnummern zulässt, die beim Mehrwertdiensteanbieter entstandene und an den VNB abgetretene Entgeltforderung auf, wobei als Kaufpreis das Nettoentgelt nach Abzug einer Vergütung [Fußnote weggelassen, J. M.] für die Fakturierung und für die Übernahme des Delkredererisikos festgesetzt wird.”

Außerdem möchte ich Sie auf ein Urteil des OLG Koblenz vom 9. Februar 2006, 2 U 42/05, aufmerksam machen.

Die Leitsätze der MMR-Redaktion (abgedruckt in MMR 2006 Heft 9 Seite 627) dazu lauten:

  1. Ein Teilnehmernetzbetreiber hat keinen originären eigenen Anspruch auf Entgelt für einen nicht von ihm betriebenen Mehrwertdienst. Dies ergibt sich im wesentlichen aus § 15 Abs. 1 Satz 5, Abs. 3 TKV.
  2. Der Teilnehmernetzbetreiber kann den Vergütungsanspruch des Mehrwertdienstebetreibers nur auf Grund Abtretung oder Einzugsermächtigung geltend machen, die er nachweisen muß.

Einen Ausdruck dieses Urteils habe ich Ihnen beigelegt.

Weiters könnte für Sie der Artikel Inanspruchnahme von Mehrwertdiensterufnummern – Vertragsbeziehungen des Kunden zu Teilnehmernetzbetreiber und Mehrwertdiensteanbieter, erschienen in MMR 2006 Heft 9 Seite 585, interessant sein. Auf weitere Ausführungen zu diesem Artikel verzichte ich hier.

Das Rechnungslegungsverbot habe ich als Grund für die Unberechtigtheit des Rechnungspostens bereits geltend gemacht, als ich die Richtigkeit der Rechnung unverzüglich nach Erhalt telefonisch bei Ihrem Kundenservice bestritten habe. Da dort keinerlei Bereitschaft zu erkennen war, sich mit dem Thema auseinander zu setzen, geschweige denn die Berechnung unverzüglich zu stornieren, war es gerechtfertigt, die Lastschrift unter Überweisung des unstrittigen Restbetrages zurückzugeben.

Wenn Sie wegen mangelhafter Kommunikation mit dem VNB, von dem Sie die (nicht bestehende) Forderung aufgekauft haben, fehlerhafte Rechnungen erstellen, liegt dies in Ihrem Verantwortungsbereich.

Vor diesem Hintergrund finde ich auch die folgende SMS etwas befremdlich, die ich heute von Ihnen erhalten habe: “Guten Tag! Wir benötigen zum Abgleich Ihrer Daten einen dringenden Rückruf, um eine Sperre zu vermeiden: (01805) 453 345. Vielen Dank. Ihr o2 Team.”.

Ich werde Sie sicher nicht anrufen, da Telefongespräche über so eine komplexe Materie nicht zielführend sind, wie schon der Anruf bei Ihrem Kundenservice gezeigt hat. Außerdem werde ich sicher nicht auf meine Kosten eine 01805-Rufnummer anrufen, deren Kosten Sie im übrigen in der SMS verschwiegen haben.

Ich fordere Sie auf, meinen Anschluß weiterhin vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen. Sollte eine Anschlußsperre erfolgen, werde ich auf jeden Fall die entsprechenden Rechnungen um die Grundgebühr und den Mindestumsatz für die Tage kürzen, an denen mir der Anschluß nicht zur Verfügung stand. Weitergehende Schadenersatzforderungen behalte ich mir vor.

Die Bundesnetzagentur erhält eine Kopie dieses Schreibens.

Und tata: Am Donnerstag kam ein Brief vom Kundenservice:

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Da wir Sie als Kunden schätzen, haben wir Ihrem Kundenkonto aus Kulanz – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – den Betrag von 62,50 € (brutto) gutgeschrieben.

Die Verrechnung dieser Gutschrift erfolgt automatisch mit der aktuellen bzw. kommenden Rechnung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von O2 Germany

Ähm, ja. Schön, daß man dort anscheinend eingesehen hat, daß man rechtlich keinerlei Chance hat. Daß man keinen Präzedenzfall schaffen will, war natürlich zu erwarten. Hoffentlich tut die BNetzA jetzt was, um auch in allen anderen Fällen den Geldfluß zu stoppen. Überprüfung der Buchhaltung wäre zum Beispiel eine Möglichkeit.

0900-Sumpf, 2. Teil

Nachdem o2 sich am Telefon überhaupt nicht einsichtig gezeigt hat, und da ich gegenüber meiner Bank verpflichtet bin, unberechtigten Lastschriften unverzüglich zu widersprechen, habe ich am Freitag die Lastschrift von o2 zurückgehen lassen und den unstreitigen Teil der Rechnung überwiesen.

Die Bundesnetzagentur hat sich natürlich immer noch nicht gemeldet. Dafür habe ich jetzt zwei interessante Artikel aus Multimedia und Recht sowie ein Urteil des OLG Koblenz, die die Auffassung vertreten, daß die Forderung für die 0900-Nummer, die der Teilnehmernetzbetreiber auf der Rechnung geltend macht, ihm vom Verbindungsnetzbetreiber abgetreten, er mit dem Inkasso beauftragt wurde oder ähnliches.

Das bedeutet dann natürlich, daß er Einreden wie zum Beispiel die fehlende Geltendmachbarkeit der Forderung wegen vollziehbarem Rechnungslegungsverbot (nach § TKG) auch gegen sich gelten lassen muß.

Werde mir diese Artikel jetzt durchlesen und dann o2 nochmal einen ausführlicheren Brief schreiben, CC natürlich an die Bundesnetzagentur.

Endlich rum

Endlich habe ich meine erste Vertiefungsfachprüfun rum … 55 Minuten hat sie gedauert, und dafür, daß ich in der Prüfung supernervös war, gab’s auch noch ne passable Note.

Irgendwie ziemlich schwierig, den ganzen Stoff von mehr als zwei Monaten lernen unter beliebigen Stichworten abrufbar zu haben …

Gestern abend hab ich dann erstmal den Anfang des Prüfungsprotokolls fertig geschrieben und mir danach im Z10 zwei Bierchen gegönnt. Um 4 Uhr nachts konnte ich dann irgendwie nicht mehr schlafen, also hab ich das Protokoll fertig geschrieben und bin danach ins Fächerbad zum Frühschwimmen. Irgendwie strotze ich wieder nur so vor Tatendrang (sowas wird trotzdem nicht zum Normalfall).

Jetzt erstmal Studienarbeit, mit dem anderen Vertiefungsfach (das auch noch mal ein ordentlicher Happen wird) beschäftige ich mich dann zu gegebener Zeit.

Eliteuni

Jetzt ist es amtlich: Die Universität Karlsruhe (TH) · Forschungsuniversität · gegründet 1825 ist jetzt auch Eliteuniversität. Oder wie Julian es ausdrückte: Universität Karlsruhe (TH) · Forschungs- und Eliteuniversität · gegründet 1825 · anerkannt elitär sei 2006.

Vergessen sollte man dabei aber eins nicht: Gefördert wird dabei Spitzenforschung in einzelnen Bereichen (aus den Pressemeldungen ist noch nicht mal so wirklich klar geworden, was genau denn gefördert wird), in der Lehre wird davon wenig ankommen. Okay, man wird vielleicht für ein paar Zehntausend Euro Partys schmeißen (aka Kolloquien, Gastvorträge etc.), bei denen sich auch die Studis interessante Vorträge anhören und sich mit lecker Häppchen sattessen können.

Die Lehre wird eher leiden: Warum lehren, wenn man elitär forschen kann. Merken werden es manche dann wohl, wenn Diplomanden und Doktoranden wegbleiben. Und dann war’s das auch mit der Forschung.

0900-Sumpf

Fast jeder kennt sie: Automatische Anrufe auf seiner Festnetznummer (gerne auch Genion oder so, Hauptsache Festnetz), die einem mitteilen, daß man einen Geld- oder Sachpreis garantiert gewonnen habe. Um den abzurufen, soll man dann eine 0900-Nummer für 1,99 € die Minute anrufen.

Verantwortlich dafür ist übrigens:

Medkom Limited
Hobyar Mah. Gürün Han Kat.9

Hanimeli Sok. 933
34112 Eminönü/Istanbul

TUERKEI

Daß das Betrug ist, sollte jedem klar sein. Es lohnt also nicht, die Nummer anzurufen, jedenfalls nicht in dem Sinne, daß man dann einen tollen Preis gewinnen kann. Man kann es natürlich tun, dazu mehr unten. Dazu sollte man aber nicht allzu schwache Nerven haben. Sofortmaßnahme, die jeder vornehmen kann und sollte: Mail an rufnummernspam@bnetza.de, in der man kurz und knapp schildert, wann man den Anruf bekommen hat, was ungefähr der Inhalt war und ganz wichtig: welche Nummer beworben wurde. Natürlich sollte man nicht vergessen, seine Adresse anzugeben. Das ganze dient nämlich dazu, der Behörde gesicherte Kenntnis über einen Mißbrauch der Rufnummer zu verschaffen, und die wird sie kaum auf Anonymlinge stützen. Ein paar Tage später bekommt man dann eine Eingangsbestätigung, und drei bis vier Wochen später in der Regel eine Mitteilung, daß die Nummer abgeschaltet wurde. Meistens wird inzwischen dann auch ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot ausgesprochen. Das ist gut, weil der Spammer dann theoretisch kein Geld an seinen illegalen Machenschaften verdienen kann. Praktisch ist es alles etwas komplizierter.

Wenn man die Nummer eh nicht angerufen hat, kann einem das alles ziemlich egal sein. Man hat jedenfalls seinen Beitrag dazu geleistet, dem Spammer das Handwerk zu legen. Sollte man die Nummer doch angerufen haben, braucht man natürlich das Rechnungslegungsverbot (und einen langen Atem). In dem Fall sollte man in seiner Beschwerde die BNetzA auf jeden Fall darauf hinweisen, daß sie doch bitte ein Rechnungslegungsverbot erlassen möge. Manchmal tut sie das nämlich aus unverständlichen Gründen nicht.

Also: Bei jeder bespammten Nummer beschwert sich ein Haufen Leute, und die Rechnungslegung wird verboten. Warum wird das dann überhaupt noch gemacht, wenn doch anscheinend kein Geld zu verdienen ist? Fazit: Es wird offensichtlich doch Geld damit verdient. Die Verbindungen werden nämlich trotz Rechnungslegungsverbot in Rechnung gestellt, und von selbst gutgeschrieben wird da schon mal gar nichts.

Grund genug, daran was zu ändern. Kann ja nicht angehen, daß man mit Betrug Geld verdienen kann. Und da kommen wir zur neuen Extrem-Sportart: Extreme-0900-Abzocker-Nerving.

Das funktioniert ungefähr so: Man ruft die bespammte Nummer an, in unerschütterlichem Vertrauen auf den Rechtsstaat und der festen Überzeug, daß besagtes Rechnungslegungsverbot erlassen wird. Und natürlich meldet man die Nummer der RegTP. Inzwischen nach wenigen Wochen (also oft noch vor der nächsten Rechnung) bekommt man dann die Mitteilung über die Sperrung, in der Regel mit folgendem Satz: “Bitte teilen Sie mir mit, falls dennoch Verbindungen auf Ihrer nächsten Telefonrechnung berechnet werden sollten.”.

Also hab ich die Nummer mal für 60 € angerufen. Daß sie berechnet wurde, hab ich erst durch die Lastschrift mitbekommen, weil mich die Rechnung aus unerfindlichen Gründen nicht erreicht hat (aber bei o2 kriegt man ja online Duplikate), daß sie gesperrt wurde, nur auf der Website der BNetzA, weil man mich aus unerfindlichen Gründen nicht informiert hat. Naja, wie gesagt, steht zum Glück auf der Website.

Also bei o2 angerufen: Die Call-Center-Agentin mußte zweimal rückfragen (“Danke, daß Sie gewartet haben!”) und erzählte mir dann, solange die Nummer geschaltet sei, müsse o2 die berechnen. Ich solle mich an die BNetzA wenden.

OK, das hab ich auch getan:

Sehr geehrte Damen und herren,

wie ich Ihrer Website unter
[1]
entnehmen konnte, wurde die Rufnummer 9003775037 mit Bescheid vom
29.9.2006 zum 5.10.2006 abgeschaltet und ein Rechnungslegungs- und
Inkassoverbot rückwirkend ab dem 7.9.2006 erlassen.

Trotzdem finde ich auf meiner o2-Rechnung vom 6.10.2006 folgende Posten:

Datum Zeit Nummer Dauer Betrag (excl. USt)
09.09.2006 10:47:01 09003775037 00:02:35 4,4539
09.09.2006 20:34:00 09003775037 00:27:37 47,6139

Offenbar wurde das Rechnungslegungsverbot also nicht beachtet. Ich bitte
Sie, dies geeignet zu ahnden.

Der o2-Kundenservice, den ich gerade telefonisch kontaktiert habe, war
der Meinung, daß o2 diese Nummern berechnen müsse, so lange die Nummern
geschaltet und erreichbar sind. Daß das Rechnungslegungs- und
Inkassoverbot nur gegenüber dem Netzbetreiber ausgesprochen wird, in
dessen Netz die Nummer geschaltet ist, stellt insofern offenbar einen
wesentlichen Verbraucherschutzmangel dar, insbesondere, wenn – wie in
diesem Fall – die Teilnehmernetzbetreiber nicht willens sind, die
Rechnungslegung solcher Verbindungen zu stornieren. Das
Rechnungslegungsverbot läuft auf diese Weise offensichtlich ins Leere.

Es wäre nett, wenn Sie mir mitteilen könnten, in wessen Netz die Nummer
geschaltet ist, damit ich meine Erstattungsansprüche gegen diesen
Netzbetreiber (der gegen das Rechnungslegungsverbot verstoßen hat)
geltend machen kann. In der 0900-Suchmaschine auf Ihrer Website unter
[2]
ist diese Information nicht enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Müller

Was für ein Sumpf – kann man den bitte endlich mal trockenlegen?

To be continued …

Kreuz Ulm / Elchingen

Das Autobahnkreuz Ulm/Elchingen von A7 und A8 ist meines Erachtens ein supergelungenes Straßenbauwerk. Weitestgehend ein klassisches Kleeblatt, aber statt dem Blatt im Nordosten ist eine direkte Verbindung von der A7 aus Süden auf die A8 nach Westen angelegt (wie bei einem Malteserkreuz), vermutlich auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens.

Genau diese Verbindung sind wir ja auch gefahren, als wir aus Italien zurückkamen. Super Blick aufs die Überführungsbauwerke und die großzügigen Baumflächen dazwischen. Hat schon eine Ästhetik für sich.

Achja, wer’s bei Google Earth anschauen will: 48 27′ 43,9″ N 10 6′ 56,5″ O. Ist aber kein Vergleich zu live.

Hmm, irgendwann muß ich mir mal das Wetzlarer Kreuz (A 45/A 480) anschauen, das ist ein Malteserkreuz in Reinform, das einzige in Deutschland.