Streikbrecher

In Osnabrück setzt der städtische Abfallwirtschaftsbetrieb Ein-Euro-Jobber in der Müllabfuhr als Streikbrecher ein (via Indymedia). IMO ganz klar rechtswidrig.

Mir unverständlich ist aber, warum ver.di nicht einfach den Ein-Euro-Jobbern zwei Euro pro Stunde Streikgeld bezahlt. Die Koalitionsfreiheit gilt meiner Meinung nach auch für in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung beschäftigte. Das Grundgesetz beschränkt sie nämlich keineswegs auf Arbeitnehmer. Für Beamte ergibt sich die Beschränkung aus dem Grundgesetz selbst (Artikel 33 Absatz 5), für Auszubildende beispielsweise ist dieses Grundrecht selbstverständlich anerkannt.

Jedenfalls bringt es wahrscheinlich schon viel, sich einfach bei der zuständigen Stelle zu beschweren, übrigens auch ein Grundrecht.

Snowy Hydro

Als wir in den Snowy Mountains unterwegs waren, hörten wir schon mehrere Male Radiospots für das Besucherzentrum von Snowy Hydro.

Also sind wir auf dem Weg von Cooma nach Canberra (ist am oder kurz nach dem Ortsausgang von Cooma ausgeschildert) da noch vorbei. Wirklich eine sehr interessante Ausstellung. Schon beeindruckend, was die da in der Mitte des letzten Jahrhunderts umzusetzen angefangen haben (Snowy Mountains Scheme in der Wikipedia).

Spannend war auch der Bereich zum Thema Stromhandel, mit (Live?-)Anzeigen von deren Stromhandelssystem.

Screenshot eines Stromhandelssystems

Elektronischer Bundesanzeiger

Ausweislich einer Pressemitteilung des BMJ wurde gestern erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte eine Rechtsverordnung in elektronischer Form verkündet, und zwar die Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung des BMELV vom 19. Februar 2006 (via dsrm).

Finden tut man die im elektronischen Bundesanzeiger, und zwar, indem man sich jedes Mal neu durchklickt.

Direkte Links sind nämlich wegen Session-IDs nicht möglich.

Eine entsprechende Anfrage:

Guten Morgen,

gerade wollte ich ein Dokument[1] aufrufen, auf das ich mir gestern ein
Bookmark gesetzt hatte.

Ziemlich überrascht war ich, als ich folgende Meldung bekam:

Fehler

Sie haben längere Zeit keine Eingaben mehr gemacht oder es ist ein
Fehler aufgetreten.

Aus Sicherheitsgründen wurde Ihre Sitzung beendet. Bitte starten Sie die
Suche neu.

Was für Sicherheitsgründe sollen das bitte sein?

Kann man da nicht einfach eine neue Session anlegen und das gewünschte
Dokument anzeigen?

Argumente, warum dauerhafte URLs wichtig sind, gibt es z.B. hier.

Freundliche Grüße,

Jens Müller

Offenbar konnte oder wollte man das aber nicht verstehen, die Antwort war nämlich:

Sehr geehrter Herr Müller,

wenn Sie bei uns recherchieren, bewegen Sie sich in einer so genannten
“Session”. Diese ist 30 Minuten gültig, wenn Sie keine weiteren Eingaben
tätigen. Dies gilt auch für die gefundene Veröffentlichung. Setzen Sie
ein Lesezeichen, ist dies nach 30 Minuten ungültig geworden.

Mit freundlichen Grüßen

Xxxxxxx Yyyyyyyyyyyy
Stabsstelle
Planung und Entwicklung elektronischer Publikationsplattformen

Und die erste in elektronischer Form bekanntgemachte Verordnung ist dann auch selbst handwerklich von eher dürftiger Qualität. “jeweils in Verbindung mit § 79 Abs. 1, des Tierseuchengesetzes” – der erste Zeichensatzfehler gleich in der Einleitungsformel … Die Einleitung “Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:” von § 2 paßt ja für Nr. 1 noch ganz gut, für Nr. 2 bis 5 eher nicht.

Nochmal Wolfgang:

Schlimmer ist die untechnische Rechtssprache. Das hätte früher die Rechtsförmlichkeitsprüfung des BMJ nicht passiert.

Um beide Punkte werde ich mich ggf. nochmal kümmern …

Billigflieger

Ziemlich dreist finde ich ja die Art und Weise, wie dba seine Preise anzeigt:

Website von dba: Suchergebnisse mit Preisen

Grundpreis sowie “Gebühren” werden bei allen Flügen angezeigt – der Gesamtpreis nur beim gerade ausgewählten. Daß man ständig versucht, die Preise unbemerkt zu verschleiern, verstehe ich ja noch. Aber seine Kunden dann für so blöd zu halten, ist IMO schon etwas dumm-dreist …

Verschleiert dreist ist dagegen Germanwings:

Website von Germanwings: Suchergebnisse mit Preisen

Da steht halt klein, inmitten des restlichen Fließtextes, daß noch Steuern und Gebühren dazukommen …

Boykottiert Müllermilch

Ja genau, den Milchgiganten meine ich. Übrigens gehört zu dem Konzern inzwischen auch die Molkerei Weihenstephan (nicht zu verwechseln mit der Bayerischen Staatsbrauerei Weihenstephan!), von der man folglich auch keine Produkte mehr kaufen sollte.

Gerade wurde ich auf eine sehr interessante Ketten-eMail aufmerksam gemacht. Um deren Verbreitung zu fördern, wie es ja wohl die Absicht des Autors gewesen sein wird, gebe ich sie hier im Vollzitat wieder (lieber Autor, falls Du was dagegen hast: Bitte bei mir melden). Ist nämlich wirklich amüsant zu lesen …

Das hier, das ist der Herr Müller. Der Herr Müller kommt aus Aretsried, das liegt in Bayern, also ganz im Süden.

Der Herr Müller ist ein Unternehmer und das, was in den Fabriken von Herrn Müller hergestellt wird, habt ihr sicher alle schon mal gesehen, wenn ihr im Supermarkt wart. Der Herr Müller stellt nämlich lauter Sachen her, die aus Milch gemacht werden. Naja, eigentlich stellen die Kühe die Milch her, aber der Herr Müller verpackt sie schön und sorgt dafür, dass sie in den Supermarkt kommen, wo ihr sie dann kaufen könnt.

Die Sachen, die der Herr Müller herstellt sind so gut, dass sogar der Herr Bohlen dafür Werbung gemacht hat. Weil der Herr Müller ein Unternehmer ist, hat er sich gedacht, er unternimmt mal was und baut eine neue Fabrik. Und zwar baut er sie in Sachsen, das ist ganz im Osten.

Eigentlich braucht niemand eine neue Milchfabrik, weil es schon viel zu viele davon gibt, und diese viel zu viele Milchprodukte produzieren, aber der Herr Müller hat sie trotzdem gebaut.

Und weil die Leute in Sachsen ganz arm sind und keine Arbeitsplätze haben, unterstützt der Staat den Bau neuer Fabriken mit Geld. Arbeitsplätze hat man nämlich im Gegensatz zu Milchprodukten nie genug. Also hat der Herr Müller einen Antrag ausgefüllt, ihn zur Post gebracht und abgeschickt.

Ein paar Tage später haben ihm dann das Land Sachsen und die Herren von der Europäischen Union in Brüssel einen Scheck über 70 Millionen Euro geschickt.

70 Millionen, das ist eine Zahl mit sieben Nullen, also ganz viel Geld. Viel mehr, als in euer Sparschwein passt.

Der Herr Müller hat also seine neue Fabrik gebaut und 158 Leute eingestellt. Hurra, Herr Müller. Nachdem die neue Fabrik von Herrn Müller nun ganz viele Milchprodukte hergestellt hat, hat er gemerkt, dass er sie gar nicht verkaufen kann, denn es gibt ja viel zu viele Fabriken und Milchprodukte.

Naja, eigentlich hat er das schon vorher gewusst, auch die Herren vom Land Sachsen und der Europäischen Union haben das gewusst, es ist nämlich kein Geheimnis. Das Geld haben sie ihm trotzdem gegeben.

Ist ja nicht ihr Geld, sondern eures. Klingt komisch, ist aber so. Also was hat er gemacht, der Herr Müller? In Niedersachsen, das ist ziemlich weit im Norden, hat der Herr Müller auch eine Fabrik. Die steht da schon seit 85 Jahren und irgendwann hatte der Herr Müller sie gekauft. Weil er jetzt die schöne neue Fabrik in Sachsen hatte, hat der Herr Müller die alte Fabrik in Niedersachsen nicht mehr gebraucht, er hat sie geschlossen und 175 Menschen haben ihre Arbeit verloren.

Wenn ihr in der Schule gut aufgepasst habt, dann habt ihr sicher schon gemerkt, dass der Herr Müller 17 Arbeitsplätze weniger geschaffen habt, als er abgebaut hat. Dafür hat er 70 Millionen Euro bekommen.

Wenn ihr jetzt die 70 Millionen durch 17 teilt, dafür könnt ihr ruhig einen Taschenrechner nehmen, dann wisst ihr, dass der Herr Müller für jeden vernichteten Arbeitsplatz über 4 Millionen Euro bekommen hat.

Da lacht er, der Herr Müller. Natürlich nur, wenn niemand hinsieht. Ansonsten guckt er ganz traurig und erzählt jedem, wie schlecht es ihm geht.

Aber der Herr Müller sitzt nicht nur rum, sondern er sorgt auch dafür, dass es ihm besser geht. Er ist nämlich sparsam, der Herr Müller.

Sicher kennt ihr die Becher, in denen früher die Milch von Herrn Müller verkauft wurden. Die schmeckt gut und es passten 500 ml rein, das ist ein halber Liter. Seit einiger Zeit verkauft der Herr Müller seine Milch aber in lustigen Flaschen, nicht mehr in Bechern. Die sind praktisch, weil man sie wieder verschließen kann und sehen hübsch aus. Allerdings sind nur noch 400 ml drin, sie kosten aber dasselbe. Da spart er was, der Herr Müller. Und sparen ist eine Tugend, das wissen wir alle.

Wenn ihr jetzt fragt, warum solche ekelhaften Schmarotzer wie der Herr Müller nicht einfach an den nächsten Baum gehängt werden, dann muss ich euch sagen, dass man so etwas einfach nicht tut.

Wenn ihr aber das nächste mal im Supermarkt seid, dann lasst doch einfach die Sachen vom Herrn Müller im Regal stehen und kauft die Sachen, die daneben stehen. Die schmecken genauso gut, sind meistens billiger und werden vielleicht von einem Unternehmer hergestellt, für den der Begriff “soziale Verantwortung” noch eine Bedeutung hat.

P.S.: Die Aussage des vorletzten Absatzes (also, daß man sowas nicht tut), unterstütze ich ausdrücklich. Die Todesstrafe ist abgeschafft (Artikel 102 GG), das gilt natürlich auch für Delikte, die wegen offenkundiger Regelungslücken leider nicht unter Subventionsbetrug fallen.

Abschuß abgeblasen

Vorgestern hat das Bundesverfassungsgericht endlich seine lang erwartete Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz getroffen.

Und dessen Abschußparagraph ist nicht nur aus Kompetenzgründen (die Voraussetzungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren sind nicht erfüllt), sondern auch wegen Verletzung des Grundrechts auf Leben und der Menschenwürdegarantie verfassungswidrig:

Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.

(3. Leitsatz)

Und daraus folgt dann (Nr. 1 des Urteilstenors):

§ 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes vom 11. Januar 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 78) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 87 a Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 2 und 3 sowie in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Den Schutzbereich des Grundrechts auf Leben erläutert das Gericht so (Rn. 85):

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet das Recht auf Leben als Freiheitsrecht (vgl. BVerfGE 89, 120 <130>). Mit diesem Recht wird die biologisch-physische Existenz jedes Menschen vom Zeitpunkt ihres Entstehens an bis zum Eintritt des Todes unabhängig von den Lebensumständen des Einzelnen, seiner körperlichen und seelischen Befindlichkeit, gegen staatliche Eingriffe geschützt. Jedes menschliche Leben ist als solches gleich wertvoll (vgl.BVerfGE 39, 1 <59>).

Und natürlich wird darin durch die gesetzliche Abschußermächtigung eingegriffen:

Die Inanspruchnahme der Ermächtigung zur unmittelbaren Einwirkung mit Waffengewalt auf ein Luftfahrzeug nach § 14 Abs. 3 LuftSiG führt praktisch immer zu dessen Absturz. Dieser wiederum hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod, also die Vernichtung des Lebens aller seiner Insassen zur Folge.

Neben vielen rein formalen Argumenten zu den Kompetenznormen des Grundgesetzes bringt das Gericht auf den Punkt, was die Bundeswehr im Inneren nicht darf (Rn. 115f.):

Darüber hinaus ist der wehrverfassungsrechtliche Rahmen des Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG vor allem deshalb überschritten, weil auch im Fall des überregionalen Katastrophennotstands ein Einsatz der Streitkräfte mit typisch militärischen Waffen von Verfassungs wegen nicht erlaubt ist.

[Unterstützung der Polizei bei Unglücksfällen] Dass diese bei einem solchen Einsatz spezifisch militärische Waffen verwenden dürfen, wie sie für eine Maßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG benötigt werden, ist dagegen nicht vorgesehen. Der Wortlaut des Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG, der den Streitkräfteeinsatz lediglich “zur Unterstützung” der Polizeikräfte der Länder, also wiederum nur bei Wahrnehmung einer Landesaufgabe, erlaubt, und der daraus ersichtliche Regelungszweck der bloßen Unterstützung der Länder durch den Bund schließen einen Einsatz mit militärtypischer Bewaffnung im Lichte des Art. 87 a Abs. 2 GG vielmehr auch bei der Bekämpfung überregionaler Katastrophennotstände aus.

Das ist es, was das Grundgesetz verhindern will: Daß der Alltag vom Militär geprägt und die Bundesrepublik ohne militärischen Angriff von uns selbst zum Kriegsgebiet gemacht wird. Nennen wir es doch einfach Grundrecht auf Frieden …

Sehr interessant und tiefgehend wird dann die Argumentation, daß auch die Menschenwürdegarantie betroffen ist (Rn. 118):

§ 14 Abs. 3 LuftSiG steht darüber hinaus im Hinblick auf die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG (aa) auch materiell mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht in Einklang, soweit er es den Streitkräften gestattet, Luftfahrzeuge abzuschießen, in denen sich Menschen als Opfer eines Angriffs auf die Sicherheit des Luftverkehrs im Sinne des § 1 LuftSiG befinden (bb).

Hier erläutert das Gericht die Bedeutung des Rechts auf Leben für die Menschenwürde (Rn. 119, 120):

Das menschliche Leben ist die vitale Basis der Menschenwürde als tragendem Konstitutionsprinzip und oberstem Verfassungswert (vgl.BVerfGE 39, 1 <42>; 72, 105 <115>; 109, 279 <311> ). Jeder Mensch besitzt als Person diese Würde, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen körperlichen oder geistigen Zustand, seine Leistungen und seinen sozialen Status (vgl.BVerfGE 87, 209 <228>; 96, 375 <399>). Sie kann keinem Menschen genommen werden. Verletzbar ist aber der Achtungsanspruch, der sich aus ihr ergibt (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>). Das gilt unabhängig auch von der voraussichtlichen Dauer des individuellen menschlichen Lebens (vgl. BVerfGE 30, 173 <194> zum Anspruch des Menschen auf Achtung seiner Würde selbst nach dem Tod).

Dem Staat ist es im Hinblick auf dieses Verhältnis von Lebensrecht und Menschenwürde einerseits untersagt, durch eigene Maßnahmen unter Verstoß gegen das Verbot der Missachtung der menschlichen Würde in das Grundrecht auf Leben einzugreifen. Andererseits ist er auch gehalten, jedes menschliche Leben zu schützen.

Zur Schutzplicht des Staates führt es dann aus (Rn. 121):

Ausgehend von der Vorstellung des Grundgesetzgebers, dass es zum Wesen des Menschen gehört, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich frei zu entfalten, und dass der Einzelne verlangen kann, in der Gemeinschaft grundsätzlich als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt zu werden (vgl.BVerfGE 45, 187 <227 f.> ), schließt es die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde vielmehr generell aus, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen (vgl.BVerfGE 27, 1 <6>); 45, 187 <228>; 96, 375 <399> ). Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt (vgl.BVerfGE 30, 1 <26>; 87, 209 <228>; 96, 375 <399> ), indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt (vgl.BVerfGE 30, 1 <26>; 109, 279 <312 f.> ). Wann eine solche Behandlung vorliegt, ist im Einzelfall mit Blick auf die spezifische Situation zu konkretisieren, in der es zum Konfliktfall kommen kann (vgl.BVerfGE 30, 1 <25>; 109, 279 <311>).

Es schildert dann die Entführungssituation, in der ein Flugzeug zur Tatwaffe umfunktioniert werden soll, und schildert, wie sie dem Staat ausgeliefert sind (Rn. 123, 124):

[...]In dieser Extremsituation, die zudem durch die räumliche Enge eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs geprägt ist, sind Passagiere und Besatzung typischerweise in einer für sie ausweglosen Lage. Sie können ihre Lebensumstände nicht mehr unabhängig von anderen selbstbestimmt beeinflussen.

Dies macht sie zum Objekt nicht nur der Täter. Auch der Staat, der in einer solchen Situation zur Abwehrmaßnahme des § 14 Abs. 3 LuftSiG greift, behandelt sie als bloße Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutze anderer. Die Ausweglosigkeit und Unentrinnbarkeit, welche die Lage der als Opfer betroffenen Flugzeuginsassen kennzeichnen, bestehen auch gegenüber denen, die den Abschuss des Luftfahrzeugs anordnen und durchführen. Flugzeugbesatzung und -passagiere können diesem Handeln des Staates auf Grund der von ihnen in keiner Weise beherrschbaren Gegebenheiten nicht ausweichen, sondern sind ihm wehr- und hilflos ausgeliefert mit der Folge, dass sie zusammen mit dem Luftfahrzeug gezielt abgeschossen und infolgedessen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit getötet werden. Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.

Den Abschuß eines Luftfahrzeugs aufgrund gesetzlicher Ermächtigung bezeichnet es als “unvorstellbar”:

Auch wenn sich im Bereich der Gefahrenabwehr Prognoseunsicherheiten vielfach nicht gänzlich vermeiden lassen, ist es unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich wie die Besatzung und die Passagiere eines entführten Luftfahrzeugs in einer für sie hoffnungslosen Lage befinden, gegebenenfalls sogar unter Inkaufnahme solcher Unwägbarkeiten vorsätzlich zu töten.

Es setzt sich dann noch mit einigen des öfteren geäußerten absurden Argumenten auseinander (Rn. 131, 132, 134):

So kann – anders als gelegentlich argumentiert wird – nicht angenommen werden, dass derjenige, der als Besatzungsmitglied oder Passagier ein Luftfahrzeug besteigt, mutmaßlich in dessen Abschuss und damit in die eigene Tötung einwilligt, falls dieses in einen Luftzwischenfall im Sinne des § 13 Abs. 1 LuftSiG verwickelt wird, der eine Abwehrmaßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG zur Folge hat. Eine solche Annahme ist ohne jeden realistischen Hintergrund und nicht mehr als eine lebensfremde Fiktion.

Auch die Einschätzung, diejenigen, die sich als Unbeteiligte an Bord eines Luftfahrzeugs aufhalten, das im Sinne des § 14 Abs. 3 LuftSiG gegen das Leben anderer Menschen eingesetzt werden soll, seien ohnehin dem Tode geweiht, vermag der mit einer Einsatzmaßnahme nach dieser Vorschrift im Regelfall verbundenen Tötung unschuldiger Menschen in einer für sie ausweglosen Lage nicht den Charakter eines Verstoßes gegen den Würdeanspruch dieser Menschen zu nehmen. Menschliches Leben und menschliche Würde genießen ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. oben unter C I, II 2 b aa). Wer dies leugnet oder in Frage stellt, verwehrt denjenigen, die sich wie die Opfer einer Flugzeugentführung in einer für sie alternativlosen Notsituation befinden, gerade die Achtung, die ihnen um ihrer menschlichen Würde willen gebührt ([...]).

Eine andere Beurteilung rechtfertigt auch nicht die Annahme, wer an Bord eines Luftfahrzeugs in der Gewalt von Personen festgehalten werde, die das Luftfahrzeug im Sinne des § 14 Abs. 3 LuftSiG als Tatwaffe gegen das Leben anderer Menschen einsetzen wollen, sei selbst Teil dieser Waffe und müsse sich als solcher behandeln lassen. Diese Auffassung bringt geradezu unverhohlen zum Ausdruck, dass die Opfer eines solchen Vorgangs nicht mehr als Menschen wahrgenommen, sondern als Teil einer Sache gesehen und damit selbst verdinglicht werden. Mit dem Menschenbild des Grundgesetzes und der Vorstellung vom Menschen als einem Wesen, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen (vgl.BVerfGE 45, 187 <227>), und das deshalb nicht zum reinen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden darf, lässt sich dies nicht vereinbaren.

Einer postulierten Pflicht des Einzelnen, sein Leben für das Staatsganze aufzuopfern, hält es zurecht entgegen, daß es vorliegend ja gar nicht “um die Abwehr von Angriffen, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind”, geht.

Schließlich hät es fest :

Schließlich lässt sich § 14 Abs. 3 LuftSiG auch nicht mit der staatlichen Schutzpflicht zugunsten derjenigen rechtfertigen, gegen deren Leben das im Sinne von § 14 Abs. 3 LuftSiG als Tatwaffe missbrauchte Luftfahrzeug eingesetzt werden soll.

Dem Staat und seinen Organen kommt bei der Erfüllung derartiger Schutzpflichten ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsbereich zu (vgl.BVerfGE 77, 170 <214>; 79, 174 <202>; 92, 26 <46> ). Anders als die Grundrechte in ihrer Funktion als subjektive Abwehrrechte sind die sich aus dem objektiven Gehalt der Grundrechte ergebenden staatlichen Schutzpflichten grundsätzlich unbestimmt (vgl.BVerfGE 96, 56 <64> ). Wie die staatlichen Organe solchen Schutzpflichten nachkommen, ist von ihnen prinzipiell in eigener Verantwortung zu entscheiden (vgl.BVerfGE 46, 160 <164>; 96, 56 <64> ). Das gilt auch für die Pflicht zum Schutz des menschlichen Lebens. [...] Die Wahl kann aber immer nur auf solche Mittel fallen, deren Einsatz mit der Verfassung in Einklang steht.

Es ist eben verfassungsrechtlich nicht zulässig, Leben gegen Leben aufzuwiegen, jedenfalls nicht, das perverse Spiel der Terroristen dadurch erst richtig aufgehen zu lassen, daß man sich auch noch an ihre Stelle begibt. Es wäre für die Terroristen doch ein viel größerer Sieg, nicht einfach nur unschuldige Menschen zu töten, sondern das gleich von dem Staat erledigen zu lassen, der für deren Schutz verantwortlich ist, und auf den bzw. dessen freiheitliche-demokratische Verfassung sie es abstrakt gesehen ja eigentlich abgesehen haben.

Zynisch können im übrigen nur noch Kommentare von Politikern wirken, die im Vorfeld des Urteils auf eine Anleitung gewartet hatten, wie sie das Grundgesetz gegebenenfalls ändern müssen. Einfach Menschenwürdegarantie und Recht auf Leben abschaffen, dann paßt das schon alles.

Wenn wir uns von Terroristen dazu bringen lassen, unsere Freiheit bereitwillig selbst aufzugeben, dann haben sie gewonnen. Und das darf nicht passieren.

Ingo Steuer

Das ist der Eiskunstlauftrainer, der sich seine Olympiateilnahme erklagen mußte, weil ihn das NOK mitfahren lassen wollte.

Peter Gauweiler bringt es heute in einem SZ-Kommentar auf den Punkt:

Was, wenn mir in diesen lichten Tagen des gesamtdeutschen Neuanfangs das Einzelschicksal des heute 39 Jahre alten Ingo Steuer vorausgesagt worden wäre? Der war damals junger Mitläufer des alten Regimes [...]. [...] Dass also unser junger Mann nach der Wiedervereinigung ein besseres Leben würde beginnen können, sogar Stabsunteroffizier der Bundeswehr werden und herausragende sportliche Leistungen für Deutschland vollbringen würde – zu dieser Vorhersage hätten wir alle im Wendejahr erleichtert gesagt: “Na also!”

Wäre uns allerdings damals vorausgesagt worden, dass dieser junge Mann [...] im Januar 2006 vom [NOK] unter öffentlicher Anprangerung [...] aus dem deutschen Olympiakader ausgestoßen würde, nicht weil er sich in den fast 16 Jahren, die seit dem Mauerfall ins Land gegangen sind, etwas hätte zuschulden kommen lassen, sondern weil die Berliner Vergangenheitsbeamten jetzt auch seine Stasi-Akte geordnet und verschlagwortet haben, und weil man im NOK es 16 Jahre nach dem Neuanfang für politisch korrekt hält, “Mannschaftsmitglieder und Betreuer auf Stasi-Kontakte prüfen zu lassen” – uns wäre dies im Morgenschein der Einheit undenkbar, unvorstellbar und absolut verrückt vorgekommen. Das ist es auch noch heute.

Seit der Wende ist fast eine Generation vergangen. In unserem Rechtsstaat verjähren in dieser Zeit selbst schwerste Straftaten [...]. Es ist ein Ausdruck höchster Solidarität, sich von den Fehlern der Vergangenheit betroffen zu fühlen. Aber Betroffensein und aktives Bewältigen ist etwas anderes, als “wir” zu sagen und anderen an die Brust zu schlagen oder ins Gesicht.

Eine Maßnahme, die wie gehabt nur getroffen wird, damit die Institution NOK gut da steht (über deren diverse Vergangenheiten auch einiges zu sagen wäre), hat kein ehrliches Bewältigungsziel, sondern einen unguten Zweck. Was hier so offensichtlich propagandistisch geschieht, ist abstoßend.

Volle Zustimmung. Abstoßend ist im übrigen nicht nur das Verhalten des NOK, sondern auch, wie sich die Fernsehnachrichten auf das Thema gestürzt haben. Aber daß auch die Tagesschau längst keine seriöse Informationsquelle mehr ist, ist ja nichts Neues. Von irgendwelchen reißerischen “Polit-Magazinen” ganz zu schweigen …

Road Trip

Wenn man schon in Australien ist, muß man natürlich auch in bißchen rumfahren. Autos sind dort leider ziemlich teuer (wie ja wohl auch in Amerika), so sind es dann nur knappe fünf Tage geworden, die immerhin ca. 200 Euro Miete gekostet haben.

Linksverkehr ist am Anfang doch sehr ungewohnt, von der Autovermietung (leicht östlich vom CBD) nach Hause (ein Stück südlich vom Hauptbahnhof) habe ich dann auch knapp eine halbe Stunde gebraucht. Schalten ist halt ein motorisch-dynamischer Stereotyp, den auf den anderen Arm zu adaptieren dauert halt eine Weile. Seltsamer Weise habe ich öfter mal den Scheibenwischer betätigt, wenn ich blinken wollte – obwohl der Blinker- und Scheibenwischerhebel auf derselben Seite sind. Kann mir vielleicht ein Neurophysiologe oder so genauer erklären?

Da das Auto, wie schon geschrieben, schon so (mit unverschämtem Unter-25-Aufschlag) teuer genug war, habe ich auf Premium Coverage oder ähnliches verzichtet. Standard Coverage hat eine Selbstbeteiligung von 2750 AUD – aber man geht ja eh davon aus, daß nichts passiert ;-)

Naja, es waren am Anfang schon viele kleine Beulen und Kratzer am Auto, die der Angestellte auch hoffentlich alle markiert hat. Daß ließ dann hoffen, daß die nicht allzu pingelig sind. Irgendwann am Anfang, wir waren nur bei trockenem Wetter auf asphaltierten Straßen unterwegs gewesen, bemerkten wir dann einen kleinen, aber doch recht deutlich sichtbaren Steinschlag. Entweder war der vorher schon da und wurde nicht eingetragen, oder es hat uns tatsächlich das vorausfahrende Fahrzeug einen kleinen Kiesel aufs Auto geschleudert. Jedenfalls ist bis jetzt keine Forderung gekommen … In den Snowy Mountains ist uns dagegen ein blauer papageiähnlicher Vogel (mit roten Federn und Schwanz) bei gut 100 km/h mitten auf die Windschutzscheibe geflogen. Zum Glück nicht mit dem Schnabel, sonst wäre die wohl wirklich hin gewesen. So ist glücklicherweise überhaupt nichts passiert. Die Viecher sind aber auch wirklich selten dämlich … Später habe ich dann übrigens noch einen Info-Flyer gesehen, was man bei verletzten Wildtieren machen soll, wie einpacken, wo anrufen, etc. Zu meiner Entlastung gehe ich einfach mal davon aus, daß das Viech nicht verletzt, sondern tot war. Wie auch die Wombats, die ständig tot am Straßenrand lagen (und vor denen auch auf den bekannten gelben Schildern gewarnt wird).

Der Hyundai Getz ist IMO überhaupt nicht zu empfehlen: Der Fahrersitz ist super unbequem, das sollte als KO-Kriterium ausreichen, wenn man mehr als 10 Minuten am Stück fahren will. Das Lenkrad war anscheinend auch nicht höhenverstellbar, so daß der Tacho nicht wirklich vernünftig erkennbar war. Und dann der Tank: Ein normaler Zapfhahn ließ sich nicht ordentlich einführen, und einrasten erst recht nicht. Toll, wenn man nach Gefühl tanken muß … Folglich hat Thrifty dann am Ende auch per Kreditkarten-Abrechnung nochmal sieben Liter überteuerten Sprit berechnet, obwohl wir eigentlich 30 km vorher vollgetankt haben. Ich vermute aber einfach mal, daß die – ebenfalls nach Gefühl – übervoll getankt haben.

Auch ansonsten ist der Service bei dem Laden etwas komisch: Keine After-Hour-Returns (angeblich), so daß ich, um nicht am späten Nachmittag schon wieder in Sydney sein zu müssen, den Wagen am Flughafen abgeben mußte. Da stand dann seltsamerweise ein Kasten, wo man für After-Hour-Returns die Schlüssel reinschmeißen sollte. Na danke. Und die Wartung kommt auch etwas kurz: Daß das Scheibenwaschwasser leer ist, darf nun wirklich nicht vorkommen. Und wir haben es tatsächlich die ganze Tour nicht geschafft, das aufzufüllen (dafür war es dann doch nicht dringend genug …).

Zur Tour an sich: Wir sind von Sydney erstmal zur Botany Bay, dann weiter in den Royal National Park, waren dort schwimmen, und sind dann weiter nach Wollongong. Am nächsten Tag haben wir uns dort einen buddhistischen Tempel angeschaut und waren dann im Jarvis Bay National Park. Dort haben wir am nächsten Tag eine Delphintour gemacht und sind dann weiter in die Snowy Mountains. Am nächsten Tag dann nach Canberra, und am Samstag zurück nach Sydney. Über einige Ziele werde ich noch näher berichten …

Die Bergstraße nach Cooma war echt nett. Ein Lookout war nach dem Busfahrer Fred Piper benannt, der an jener Stelle bei der Erfüllung seiner Pflichten umgekommen ist.

Ansonsten sind die Straßen teilweise etwas seltsam – obwohl sie eigentlich doch recht gut benutzt werden. Daran kann es also nicht liegen. Reifenteile, tote Tiere, etc. werden grundsätzlich liegen gelassen – auch auf der Autobahn. Wobei “Autobahn” – man darf da zwar 110 km/h fahren (oder waren es 120? whatever …), aber auf dem Seitenstreifen sind theoretisch Fahrräder erlaubt. Verrückt …

Jedenfalls mal ein interessantes, aber doch recht anstrengendes Erlebnis …

Übrigens: Vernünftige Straßenkarten sind nicht zu bekommen, außer am Flughafen, wie ich beim Abflug bemerkt habe. Super.

Emotionen erkennen

Die Universität des Saarlandes sucht Teilnehmer für einen Test, bei dem man Emotionen auf Fotos erkennen soll.

Mein Ergebnis, auszugsweise:

Sie haben 13 Affekte richtig erkannt.
Damit haben Sie ein besseres Ergebnis erzielt, als 12 Prozent der bisherigen Teilnehmer.
Angst 0/4 Sie haben Angst am häufigsten verwechselt mit Trauer
Verachtung 1/4 Sie haben Verachtung am häufigsten verwechselt mit Trauer
Überraschung 1/4

Naja, irgendwie ziemlicher Murks. Eigentlich bin ich ganz froh, die Merkmale irgendwelcher total affektierter Emotionen nicht zu erkennen. Wenn Leute kommunizieren wollen, dann bitte authentisch.

Allerdings hoffe ich doch irgendwie, daß man auf der Schauspielschule Emotionen besser darzustellen lernt als auf den Bildern …

Codekarten

Die Uni, insbesondere die Info-Fakultät, hat es mal wieder echt drauf: “Demnächst” soll das Schließsystem des Info-Baus mit FriCard laufen. Und da irgendjemand das dummer- und fälschlicherweise wörtlich genommen hat, werden keine neuen Codekarten für das alte Schließsystem mehr bestellt.

Und da die alten Codekarten langsam knapp werden, hat vermutlich eben jener Jemand entschieden, daß an Hiwis keine Codekarten ausgegeben werden.

Irgendwie fühle ich mich als Teilzeitbeschäftigter diskriminiert …

Achja: Der Betrag, mit dem derjenige, an den die Karte ausgegeben wurde, bei Verlust haftet, beträgt ganze 10 Euro. Also gut eine Hiwi-Arbeitsstunde. Das nennt man “an der falschen Stelle sparen”. Und daß Überbrückungsmaßnahmen, bis die FriCard tut, wie sie soll, mehr als nur vorübergehend sind, hat man ja schon an den vorläufigen Studentenausweisen im WS 2002/03 gesehen, die dann doch in normale umgetauscht wurden …

In die blauen Berge fahren wir …

Am 2. Januar war ich in den Blue Mountains. Ich wollte eigentlich ursprünglich den Zug um ca. zwanzig nach sieben nehmen, nachdem ich den dann allerdings gefunden hatte (nicht unten bei den anderen Cityrail-Zügen, sondern oben beim Fernverkehr …), hab ich ihn um ca. eine Minute verpaßt :-|

Der nächste fuhr dann eine Stunde später. Irgendwie auch so eine Tour, die man besser mit einer organisierten Bustour oder noch besser mit Mietwagen machen sollte – einmal pro Stunde ein Zug ist irgendwie etwas sehr unflexibel, vor allem, wenn man eventuell noch was anderes (auf der Strecke) als nur Katoomba sehen will …

Die Trolley-Tour, die es beim Trolley Shoppe zu kaufen gibt, lohnt absolut nicht – wenn man das Stück vom Bahnhof zum Kliff nicht laufen will, kann man auch eine Einzelkarte für den Bus kaufen. Bei der Trolley-Tour versteht man eh nichts, weil das Teil ziemlich laut klappert.

Morgens war es in Sydney am Regnen, so daß ich lange Klamotten anhatte und sogar eine Jacke im Rucksack. Vollkommen unnötig … Als ich aus ausgestiegen bin um mal ein Stück durch den Regenwald zu laufen, hatte gerade schon einige Zeit die Sonne geschienen und es war superschwül. Als ich dann die Tour mit dem Scenic Skyway (eine Seilbahn über die Schlucht) gemacht habe, war es dagegen so bewölkt, daß man nur wenige Meter weit gucken konnte. Da hat der durchsichtige Boden dann nichts gebracht. Diesen ganzen Scenic-irgendwas Kram sollte man sich übrigens sowieso lieber sparen, ist das Geld nicht wert. Dann lieber zu Fuß die Schlucht runter, ein bißchen rumlaufen und wieder hoch.

Seilbahn im Nebel

Immerhin hatte ich einen schönen Ausblick über das Tal und auf die Three Sisters, als das Wetter noch halbwegs vernünftig war.

Three Sisters

 

Lokale Variablen

Was mir gerade mal wieder bei meinem Hiwi-Job aufgefallen ist, als ich mit altem Code zu tun hatte: Viele Leute scheinen irgendwie davon auszugehen, daß lokale Variablen irgendwie teuer sind …

Entsprechend steht dann sowas wie

m.insert(obj.get(i), obj.get(i).value());

statt

Typ tmp = obj.get(i);
m.insert(tmp, tmp.value());

Lokale Variablen werden üblicherweise in Registern gehalten, nur wenn die nicht reichen, auf dem Stackframe. Zwischenergebnisse in Ausdrücken müssen ja auch irgendwo gespeichert werden, sind also im Prinzip das gleiche wie alias-freie lokale Variablen. Wenn man sich einen Datenflußgraphen anschaut, macht es daher auch überhaupt keinen Unterschied – normalerweise.

Im vorliegenden Fall liegt der Unterschied darin, daß im ersten Fall get(i) zweimal, im zweiten Fall dagegen nur einmal aufgerufen werden muß. Natürlich kann es semantische Unterschiede geben, wenn get() nicht seiteneffektfrei ist. Aber als Programmierer sollte man das wissen. Der Compiler dagegen weiß es nicht so ohne weiteres, und kann es außer in ganz trivialen Fällen auch nicht vernünftig feststellen, muß es also meist bei zwei Aufrufen belassen, die nicht durch common subexpression elimination beseitigt werden können.

Wir halten fest: Das zweite Beispiel ist besser lesbar und resultiert jedenfalls nicht in schlechterem Code als das erste.