Rechtsstaat ade?
Als der Europäische Haftbefehl 2002 von der EU verabschiedet und 2004 in Deutschland eingeführt wurde, waren die Bedenken von Juristen schon groß: Deutsche Staatsangehörige müssen sich damit Strafrechtsordnungen unterwerfen, an denen mitzuwirken sie keinerlei Möglichkeit hatten. So wird auch nulla poena sine lege ausgehebelt, wenn damit künftig ein Strafgesetz eines beliebigen Mitgliedsstaates der Europäischen Union gemeint ist. Auch das Verbot der doppelten Strafverfolgung wird ausgehebelt: Wenn es hier nicht geklappt hat, läßt man es halt die Spanier noch einmal versuchen. Der EHB ist damit schon aus rechtsstaatlichen und grundsätzlichen demokratietheoretischen Erwägungen abzulehnen.
Die unklare Rechtslage hatten die Behörden wohl auch im Blick, als sie, nachdem der spanische EHB für Mamoun Darkazanli am Dienstagabend von einem deutschen Gericht bestätigt und am Mittwoch morgen um 9:06 Uhr bei der Generalstaatsanwaltschaft eingegangen war, sofort eine Eilauslieferung anleierten.Um 19:25 hätte er fliegen sollen, um 18:33 reagierte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aber zum Glück schon mit einer einstweiligen Anordnung auf eine Verfassungsbeschwerde von 14:38, nachdem es schon um 16:15 eine Entscheidung angekündigt hatte.
Auch dieser Vorgang ist rechtsstaatlich unter aller Sau und diente offensichtlich nur dazu, Darkazanli den ihm zustehenden Zugang zu den Gerichten zu verwehren. Seit der EGMR-Entscheidung läßt sich aber erkennen, daß das BVerfG Wert darauf legt, daß deutsche Grundrechte als ultima ratio auch in Deutschland, von deutschen Gerichten, geprüft werden können.
Am Mittwoch sind die reaktionären Kräfte in diesem Lande auf die Schnauze gefallen, und das werden sie hoffentlich bei der endgültigen Entscheidung wieder tun.