Liquid Feedback und die Notwendigkeit einer Abwägung
Eigentlich sind andere Sachen in der Queue, und ich werde das hier sicher nicht so toll ausarbeiten können, wie ich gerne möchte. Insbesondere werde ich nicht den Diskussionsstand im Stil eines Related Word-Kapitels ausführlich mit Quellen darstellen können oder so. Es haben andere Leute inzwischen kluge Sachen geschrieben, so daß ich auf Zitate zurückgreifen kann.
Bei der Diskussion um LQFB wurde von den vehementen Befürwortern, u.a. den Entwicklern und dem Verantwortlichen im Bundesvorstand Christopher Lauer, immer wieder behauptet, die völlige sogenannte Transparenz, also der gläserne an LQFB teilnehmende Pirat, sei alternativlos, nur so könne die Gewähr geboten werden, daß keine Manipulationen stattfinden. Auf diese Weise wurden sämtliche Vorschläge, in LQFB mehr informationelle Selbstbestimmung umzusetzen, als undurchführbar, mit dem Prinzip von LQFB nicht vereinbar, etc., abgeblockt. Ich hatte das als Haltung einer lauten, aber doch kleinen Gruppe von Fanatikern eingeordnet und gehofft, mit der Vorstandsentscheidung von gestern abend hätte die Vernunft gesiegt. Aber wenn ich jetzt lese, welch völliges Unverständnis über diese Entscheidung (bedingt durch völlige Unkenntnis des Problems, bzw. totale Ausblendung desselben) in der Blogosphäre dominiert (beispielhaft fefe, Isotopp, Frank, maha), wird mir klar, daß die Position des vernünftigen Abwägens noch lange nicht gewonnen hat.
So, soviel zur Einleitung. Bei meiner eigenen Position brauche ich mir nicht so viel Mühe geben. Ich habe die zwar auf der Aktiven-Liste immer wieder in Diskussionen eingebracht, aber nie so kompakt dargestellt wie die beiden Stimmen, die ich jetzt zitiere.
Der erste Punkt ist: Datenschutz vs. Transparenz ist nicht schwarz oder weiß, es gibt Graustufen und eine Abwägung ist notwendig. Wer nicht weiß, was eine Abwägung ist, sollte den Wikipedia-Artikel lesen. Insbesondere die Darstellung der Abwägungsfehler ist hier relevant. Das Leugnen der Betroffenheit anderer Rechtsgüter wie der informationellen Selbstbestimmung stellt ein klassisches Abwägungsdefizit dar. Und da alle nicht passenden Argumente ausgeblendet wurden, fand irrtümlich gar keine Abwägung statt - der sog. Abwägungsausfall, der wohl schwerste Abwägungsfehler.
Diesen Punkt hat datenritter (Posting auf aktive@lists.piratenpartei.de, 6. August 2010, 11:30 Uhr) sehr schön dargestellt:
Bitte die Graustufen beachten. Ein Tool, dass direkten Einfluss auf
Entscheidungen hat MUSS (von Mitgliedern, nicht von anderen) anonym
benutzbar sein, es MUSS aber auch nachprüfbar sein. Beides geht nicht,
also ist ein solches Tool nicht möglich.Ein Tool, dass keinerlei Einfluss hat, braucht auch keine Anforderungen
zu erfüllen, auch das BDSG taugt hier nicht als Totschlagargument, denn
man kann das Einverständnis zur Veröffentlichung einholen - niemand ist
gezwungen tielzunehmen.Ein Tool, dass EIN BISSCHEN Einfluss hat, kann man irgendwo zwischen
Nachrprüfbarkeit und Datenschutz einstellen. Solange es
Umgehungsmöglichkeiten gibt (Antrag auf dem LPT, z.B. bei Verdacht auf
manipulierte Abstimmung), ist das ok.INTERESSANT ist die Frage, WIEVIEL Einfluss das Tool hat und wieviel
Datenschutz bzw. Transparenz somit notwendig ist. Werden z.B. LF-Anträge
auf dem BPT bevorzugt behandelt nur weil sie aus LF stammen, oder
entsteht ein faktischer Zwang zur Teilnahme, weil es sich als
Hauptarbeitsmedium herauskristallisiert und z.B. Leute, die
Alternativanträge stellen wollen, abschreckt, dann sind wir wieder nahe
an der erstgenannten Situation, der Datenschutz bekommt also mehr Gewicht.Anonymität bedeutet auch nicht automatisch unautorisierte Nutzung. Wenn
die Datenbank streng geheim ist, ist es weniger wichtig, was darin
gespeichert ist. Dann kommt aber das Vertrauen in die Administratoren
ins Spiel.Das sind alles keine 1/0-Entscheidungen, sondern Skalen und Regler, an
denen wir drehen können - und die jeweilige Ideologie bestimmt, wie man
die Wirkung des einen Parameters auf den anderen einschätzt, und was man
für wichtiger hält.Was man für wichtiger hält, wird sich schwerlich ändern lassen, aber bei
den Wechselwirkungen können wir die Wahrheit[TM] erkennen.
Der zweite Punkt ist ein konkreter Vorschlag, wie man informationelle Selbstbestimmung und Transparenz zum Ausgleich bringen kann. Da hat Tirsales genau das formuliert (Aktivenliste, 6. August 2010, 11:50 Uhr), was ich auch fordere:
Entweder Liquid Feedback hat keinen Einfluss - das will vermutlich niemand
der Befürworter (ich übrigens auch nicht) - dann ist die ganze
Diskussion völlig unsinnig. Oder es HAT Einfluss - dann müssen wir uns
viele Gedanken um die konkrete Ausgestaltung machen. Es gibt viele
Graubereiche zwischen 100% Transparenz und 100% Anonymität. Es gibt
Datenschutzbedenken und es gibt die (berechtigte) Frage der
Nachvollziehbarkeit von Abstimmungen. Wenn diese Fragen einfach zu
beantworten wären, wäre das Problem schon lange gelöst - aber sie sind
nicht einfach.Kurz gesagt: Wir brauchen mMn die Möglichkeit Meinungsbilder zu erheben,
in denen die einzelnen Stimmen nachvollziehbar sind (relative
Fälschungssicherheit) und gleichzeitig die abstimmenden Piraten auf Wunsch
relativ anonym mitstimmen können. Kann LQFB das?Warum plädiere ich für die möglichkeit einer relativen Anonymität?
Ich lehne Überwachungskameras aus vielen Gründen ab. Einer dieser Gründe
ist, dass Beobachtung das Verhalten verändert: Wer weiß oder vermutet, dass
er beobachtet wird, verhält sich anders. Er passt sich der erwarteten
Verhaltungsweise an (bzw. der Verhaltensweise von der er dies glaubt).
Stellt einen netten Menschen vor eine Kamera - und er wird vermutlich
stottern oder sich anderweitig steif verhalten.
Ein entsprechendes Muster ist auch bei polit. Meinungsbildern zu
beobachten (man sieht das teilweise auch bei Parteitagen - es erfordert Mut
gegen eine sehr große Mehrheit zu stimmen). Gerade bei kritischen
Abstimmungen kann ein Klarnamenszwang Druck ausüben - egal ob dieser Druck
tatsächlich von außen besteht oder ob man ihn sich einbildet, egal ob die
Abstimmung wirklich kritisch ist oder ob man nur diesen Eindruck hat. Es
ist dabei auch egal ob es wirklich ein Klarname ist oder nur ein Pseudonym
von dem man glaubt, dass es einfach nachvollziehbar ist. Damit könnte ein
solcher Klarnamenszwang effektiv die Meinungsfreiheit in der Piratenpartei
gefährden. Und das ist meiner Meinung nach nicht akzeptabel - entsprechend
müssen wir mMn die Möglichkeit bieten mit "relativer Anonymität"
abzustimmen.Jedem hier ist vermutlich klar, dass es eine absolute Fälschungssicherheit
nicht gibt, genausowenig wie es eine absolute Anonymität gibt. Beides wird
aber auch nicht benötigt - wenn man nur Zuordnung anonymer Stimmen zu einer
Person den Zugriff auf zwei getrennte Datenbanken braucht (ausgehend davon,
dass beide nicht öffentlich sind und kein Admin Zugriff auf beide hat) wäre
die Zuordnung von Stimmen schon relativ schwierig (und nicht legal
möglich). Genauso wenn man Zugriff auf Providerdaten oÄ bräuchte. Das wäre
mMn bereits ein ausreichendes Maß an Anonymität (und gleichzeitig würde es
eine relative Nachvollziehbarkeit der Stimmen erlauben).Eine völlig andere Frage ist es, ob Piraten anonym stimmen dürfen, die in
einem Themenbereich Delegationen empfangen haben. Meiner Meinung nach
überwiegt hier wieder die Transparenz - wenn ich Pirat X meine Stimme
übertrage sollte ich die Möglichkeit haben zu überprüfen, ob er wie
gewünscht abstimmt oder ob ich meine Delegation zurückziehen soll. Bei
Vorstandsmitgliedern kann man hier schon diskutieren (Natürlich könnte man
bei einem Vorstandskandidaten schauen ob seine öffentlichen Abstimmungen
zur eigenen Politikvorstellung passen und ob er mir zu oft (oder in für
mich schwierigen Bereichen) anonym abstimmt)).Aber: Wir müssen zumindest dem einzelnen Nicht-Amtsträger die Möglichkeit
geben seine Entscheidung ANONYM zu treffen.In dem Moment, in dem LQFB etwas derartiges ermöglicht, habe ich keine
großen Einwände mehr dagegen (Datenschutzrechtliche Probleme lasse ich
gerne die Experten klären). Ich sehe dabei ehrlich gesagt keinen
Transparenzverlust - wer Delegationen empfängt oder wer sich stärker für
eine Sache einsetzen will muss weiterhin öffentlich arbeiten, aber wir
bieten dem einfachen Mitglied die Möglichkeit seine kritische Meinung zu
äußern. Aus genau diesem Grund (kritische Meinungen äußern) hat der
Landesvorstand Baden-Württemberg übrigens eine Privacybox.Meinungsfreiheit ist das Recht seine Meinung ohne Angst vor Konsequenzen
sagen zu können.
Das nur als kleiner Beitrag zu einer differenzierteren Debatte ...
Diskutieren und Dokumentieren – über die Strukturierung der inhaltlichen Arbeit
Bei den Piraten ist viel inhaltliche Arbeit zu leisten. Und das ist oft wirklich einfach nur Arbeit, ohne daß es da um die Festlegung von Positionen oder sonstwie um politische Willensbildung gehen würde. Beispiel: Ein Thema wie De-Mail muß von Anfang an (also sobald klar wird, daß es piratenrelevant ist, und das sollte schon nach den ersten Ankündigungen des Innenministeriums der Fall gewesen sein) kontinuierlich beobachtet werden: Was für offizielle Texte, in Gesetzgebungsverfahren und anderweitig, gibt es? Was sagen verschiedene Interessengruppen? Was schreiben die Medien? Die Informationen müssen gesammelt werden, FAQs erstellt, etc.
Gerade beim Thema De-Mail war das sehr unzureichend. Es gab zwar eine Pressemitteilung, aber Kompetenz war wohl nicht so recht verfügbar. Mich fragte eines Tages ein Parteifunktionär, der wenige Stunden später ein Interview geben sollte, wie das denn nun sei mit der Beweislast, er habe gehört, daß die immer auf den Bürger falle.
Mein Vorschlag eines Lösungsansatzes: Es muss für alle wichtigen Themen Möglichkeiten zum Diskutieren, zum Erarbeiten von Inhalten, und zum Dokumentieren der Ergebnisse geben. Zum Diskutieren eignen sich Mailinglisten und Newsgroups, zum Erarbeiten von Inhalten von mir aus Pads, und zum Diskutieren der Ergebnisse ein Bereich im Wiki. So ein Bereich im Wiki kann klein anfangen, ein kurzer Überblick und ein paar Linklisten, wie momentan bei De-Mail. In einer Newsgroup kann man dann sowohl Wünsche für größere Änderungen und Neustrukturierungen dokumentieren, als auch Anregungen von außerhalb (die dort einfach "abgekippt" werden sammeln, und Anfragen bearbeiten (wie die besagte Interview-Vorbereitung ...).
Wichtig ist, daß für ein Thema dedizierte Bereiche für alle der genannten Bedürfnisse in Bezug auf das Thema bereitstehen, und daß die Bezüge klar sind. So sollte auf der Wiki-Seite auf die Newsgroups und gerade aktive Pads verwiesen werden. In der Newsgroup könnte regelmäßig eine FAQ gepostet werden, die auch auf die Wiki-Seite hinweist. Ganz wichtig ist die thematische Abgrenzung, damit sogenannte Diskussionen nicht ins endlose abdriften. Dann werden die über das Thema informierten Leute auch mitlesen und Anfragen von weniger informierten Leuten beantworten.
Der Informationsbrei auf der Aktiven-Liste führt jedenfalls inhaltlich zu nichts. Aber meine Vision ist, daß sich aus dem Aktiven-Sync, der jetzt auf meinen Antrag beschlossen wurde, einfacher die Möglichkeit ergibt, Anfragen weiterzuleiten, und damit letztendlich mal eine thematische Strukturierung der Parteikommunikation.
Übrigens ist eine Liste für De-Mail beantragt. Falls der Antrag durchgeht, wird die natürlich auch als Newsgroup verfügbar sein. Eine Wiki-Seite gibt es, wie bereits erwähnt, ja schon. Ob die Mailing-Liste mit dem im Wiki erwähnten Konzept der Kommunikationsinfrastruktur vereinbar ist? Keine Ahnung. Mir wäre neu, daß so ein Konzept überhaupt existiert.
Wie ist Eure Meinung? Ich freue mich auf Kommentare.
Diebstahl-Mimimi bei Lidl
Gestern habe ich eingekauft. Soweit nichts Ungewöhnliches. Erst war ich beim dm und habe dort Shampoo und Duschgel gekauft. Dann war ich beim Lidl in der Postgalerie und habe dort diverse Nahrungsmittel gekauft. Die Sachen vom dm hatte ich dabei im Rucksack und den eigentlich die ganze Zeit auf dem Rücken, An der Kasse habe ich die beiden Sachen kurz ausgeräumt, um die schweren Flaschen nach ganz unten in den Rucksack packen zu können. Da fragt mich der Kassierer: "Und was ist mit den Sachen?" - Ich: "Die sind vom dm."
Und dann fragte er nach dem Kassenzettel - hatte ich natürlich nicht parat. Lidl hätte dieselben Artikel nämlich auch im Sortiment, und deshalb könnten die ohne Kassenbon ja nicht wissen, daß die nicht von dort sind. Daß die ja offensichtlich im Rucksack waren, an dem ich während des ganzen Einkaufs nicht in auch nur ansatzweise verdächtiger Form irgendetwas gemacht habe, war natürlich kein Argument.
Dann kam der Marktleiter (oder ein anderer Vorgesetzter). Verständnis hat er von mir keins bekommen für sein "Wir haben so hohe Schäden durch Diebstahl!"-Mimimi, aber er teilte mir trotzdem mit, ich solle beim nächsten Mal vor dem Betreten des Ladens Bescheid sagen, wenn ich fremde Ware dabei habe, oder den Rucksack an der Kasse aufbewahren lassen.
Das geht natürlich vollkommen an der Lebenswirklichkeit und üblichen Einkaufsgewohnheiten. Und die Prozesse bei Lidl werden es nicht verkraften, wenn das auch nur 5% der Kunden machen. Mal ganz abgesehen davon, daß die überhaupt nicht mitbekommen hätten, daß ich die Ware im Rucksack hatte, wenn ich sie nicht ganz offen rumgeräumt hätte. Denn in meinen Rucksack muß ich sie nicht schauen lassen.
Fassen wir also zusammen, wie modernes BWL Lidlscher Prägung funktioniert: 1. Der Ehrliche ist der Dumme, denn aus rechtskonformem Verhalten werden Verdachtsmomente konstruiert, während sich beim echten Bösewicht erst gar keine ergeben (es sei denn, man erwischt ihn dabei, wie er im Laden einen Artikel in die Tasche tut - aber das kriegt man ja angeblich nicht mit, sonst bräuchte man an der Kasse nicht so ein Mimimi abziehen). 2. Die Prozesse werden gnadenlos optimiert, der Kunde stört dabei nur. Für Fehlerquellen und Störungen in den Prozessen wird die Verantwortung auf andere, zum Beispiel die Kunden, abgeschoben. Daß man selbst offenbar massiv von dem SB-System profitiert, spielt keine Rolle.
Also, Fazit: Ab sofort bitte alle die Taschen an der Kasse abgeben, mal sehen, wie lange das gut geht ... Denn wie heißt es so schön: "Bedenke, worum Du bittest. Es könnte Dir gewährt werden."
Und übrigens: Zu Hause hatte ich dann plötzlich den Kassenbon in der Hand - er lag ganz unten im Rucksack.
Was wird aus der StVO-Novelle?
Nachdem das BMVBS die Nichtigkeit der StVO-Novelle behauptet hatte (hier, hier und hier), kamen, weil eine zügige Neuverabschiedung offenbar nicht geplant war, bald Gerüchte auf, daß offenbar umfangreichere Änderungen an der ursprünglichen Novelle geplant waren, auch zum Nachteil des Fahrradverkehr (vgl. VCD-Pressemitteilung und Umwelt & Verkehr Karlsruhe). Ich forderte mit einer Petition an den Bundestag die zügige Neuverabschiedung. Auch die Grünen haben mit einer (noch nicht bearbeiteten) Kleinen Anfrage (Drucksache 17/2391, PDF) nach, was da geplant ist.
Zu meiner Petition hat man mir inzwischen eine Stellungnahme des BMVBS geschickt (PDF), übrigens unterschrieben vom Leiter der Abteilung Landverkehr. Was davon zu halten ist, ist mir noch nicht ganz klar ... Angeblich werden die Ziele und der "Gesamtkonsens" der 46. Novelle nicht in Frage gestellt ...
Rechtsbeugungspetition endgültig abgelehnt
Sorry, dass es so lange gedauert hat. Der Vollständigkeit hier noch die Ablehnung (PDF) meiner Petition, die ich bereits im Januar erhalten habe.
WG-Zimmer zu vergeben
Ein Hinweis in eigener Sache:
Voraussichtlich (!) ab Oktober wird hier mein WG-Zimmer frei. Nähe Durlacher Tor, Eckzimmer mit freiem Blick dank niedriger Bebauung gegenüber, ca. 27 m² (grobe Schätzung, ich weiß gar nicht, ob wir das mal ausgemessen haben). Nach Absprache können ggf. einige Möbel (IKEA-Regale, Sofa, Kleiderschrank, evtl. auch Bett) übernommen werden. Fotos mache ich irgendwann mal, Link wegen Privatsphäre-Mimimi dann aber nur auf Anfrage. Die Miete für das Zimmer liegt incl. DSL, Strom und Gas momentan bei ca. 320 €.
Zur WG: Es gibt noch zwei weitere Zimmer in der WG. Ein Mitbewohner zieht voraussichtlich Ende Oktober aus, der andere vermietet ab Oktober für ein halbes Jahr unter und kommt danach entweder wieder oder zieht ganz aus. Ansonsten gibt es noch eine relative große Küche, einen Abstellraum und zwei Badezimmer.
Aktiven-Mailingliste und Tellerspenden
"Hä? Wo ist denn der Zusammenhang?" wird sich der geneigte Leser jetzt vielleicht fragen. Nun, mit beiden Themen wird sich der Bundesvorstand der Piratenpartei in zwei Wochen auf meine Anträge hin befassen.
Zu den Anträgen in Kürze:
- Die Aktiven-Liste soll mit Syncom auf einen NNTP-Server gespiegelt werden. Das würde die Benutzung dieser High-Traffic-Liste deutlich erleichtern und mittelfristig helfen, die Diskussionen besser zu strukturieren, indem sie leichter in thematisch passende Gruppen umgeleitet werden können. Leider gibt es Datenschutz-Fanatiker, die diese Maßnahme vehement als "Piraten-VDS" o.ä. ablehnen. Daher muss ein klarer Beschluss her, Konsens ist nicht herstellbar. Es war geplant, das auf dem Bundesparteitag beschließen zu lassen, der Beschluss ist leider der Vertagung zum Opfer gefallen.
- Das Parteiengesetz schreibt vor, wie mit anonymen Spenden umzugehen ist und dass diese gesondert auszuweisen sind. Leider meinen einige, damit sehr lax umgehen zu können. Vom Bundesschatzmeister gab es bisher keine klare öffentliche Positionierung, daher dieser Antrag, der das fordert.
Über weitere Piraten, die diese Anträge unterstützen wollen, würde ich mich freuen.
Sport in der Tagesschau
Neulich, während der WM, habe ich mal den Livestream der Tagesschau geschaut. Die bestand zu einem Großteil aus Sportberichterstattung, und die wiederum enthielt diverse Ausschnitte aus Fußballspielen. Jedes Mal, wenn ein Spielausschnitt gezeigt wurde, wurde der Stream unterbrochen, und es wurde eine Meldung angezeigt, daß der Teil aus rechtlichen Gründen nicht im Internet gezeigt werden kann. Da stellen sich mir mehrere Fragen.
Verwertet die FIFA die Internet-Rechte für Ausschnitte aus Sportübertragungen tatsächlich separat? Falls ja: Wieviel verdient sie damit? Falls nein: Warum nicht? Befürchtet sie, damit die Verwertbarkeit anderer Rechte, zum Beispiel der TV-Übertragungsrechte, zu verwässern? Ich kann mir nicht so recht vorstellen, was das soll ...
Und warum unterbricht die ARD den Stream komplett? Zumindest das Audio des Moderators könnte man lassen. Die Tonspur der Spielübertragung dürfte vermutlich ebenfalls leistungsschutzrechtlich geschützt sein ...
Ihr wollt Bürokratie? Ihr kriegt Bürokratie!
Letzte Woche hat mir mein Finanzamt per Infopost ein automatisch erstelltes Schreiben (PDF) zukommen lassen: Ich solle meine Steuererklärung abgeben.
Diese Erinnerung ist keine Fristverlängerung. Deshalb kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag (§ 152 Abgabenordnung -AO) festsetzen. Außerdem kann das Finanzamt die Abgabe der Erklärung(en) durch Auferlegung eines Zwangsgeldes (§§ 328. 255 AO) durchsetzen bzw. die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO). Sofern Sie meinen, zur Abgabe der o.a. Steuererklärung(en) nicht verpflichtet zu sein, bitte ich, dies innerhalb der vorgenannten Frist unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
Dieses Schreiben wurde nach dem Stand vom 22.06.2010 erstellt. Falls Sie die Steuererklärung(en) inzwischen unter der oben genannten Steuernummer abgegeben haben oder Ihnen Fristverlängerung geWährt worden ist, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos. Falls Sie die Steuererklärung(en) ohne eine Steuernummer oder unter einer anderen Steuernummer abgegeben haben, bitte ich dies umgehend mitzuteilen. Ein Telefonanruf genügt. Vielen Dank.
Natürlich keinerlei Info über den Grund, warum ich eine Steuererklärung abgeben müssen soll. Vermutlich kriegt das jeder, der letztes Jahr eine abgegeben hat. Gaga. Und ich soll dann aktiv werden und mich bei denen melden. Naja, wenn die Bürokratie wollen, können sie die kriegen ... Ich habe denen mal geantwortet:
mit obigem Schreiben erinnerten Sie mich an die Abgabe meiner Einkommensteuererklärung 2009. Leider führen Sie nicht aus, warum Sie der Auffassung sind, ich sei zur Abgabe dieser Steuererklärung verpflichtet. Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie solche Erinnerungen verschicken, auch wenn Sie der Ansicht sind, daß keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung vorliegt, bitte ich um Mitteilung, welche Informationen bei Ihnen in Dateien gespeichert oder in Akten vermerkt sind, aufgrund derer Sie zu dieser Annahme kommen.
Sie bitten innerhalb der vorgenannten Frist unter Angabe der Gründe mitzuteilen, sofern ich meine, zur Abgabe der Steuererklärung nicht verpflichtet zu sein. Ich teile Ihnen hiermit mit, daß ich meine, für 2009 zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht verpflichtet zu sein. Der Grund ist, daß keines der Tatbestandsmerkmale vorliegt, an die das Gesetz die Abgabepflicht knüpft.
Rein vorsorglich beantrage ich Fristverlängerung. Mir liegen noch nicht sämtliche Quittungen für Spenden an politische Parteien (Piratenpartei Deutschland (Bund), Piratenpartei Deutschland (Landesverband Sachsen), Piratenpartei Deutschland (Landesverband Mecklenburg-Vorpommern)) vor. Soweit mir bekannt, verlangt Ihre Dienststelle auch bei Beträgen unter 100 Euro solche Bestätigungen zusätzlich zum Kontoauszug. Ferner bedürfen die Erläuterungen betreffend eine Spende an eine britische Charity für mildtätige Zwecke noch weiterer Recherchen in rechtlicher Hinsicht, da der Gesetzgeber hier eine der Absetzbarkeit möglicherweise entgegenstehende Regelung getroffen hat, die aber nach hiesiger Ansicht mit Recht der Europäischen Union unvereinbar und daher nicht anwendbar ist.
Das sollte es wohl erstmal tun.
Vermutlich ein Rennradfahrer
Mir wurde von einem Ettlinger Bürger ein Artikel der Grünen auf der Fraktionen-Seite des Ettlinger Amtsblatts zugespielt. Es geht in diesem Artikel von Stadtrat Bernhard Hiemenz (siehe PDF) zuerst um Kreisverkehre und die Schnappsidee, abgetrennte Radwege in solchen würden sicherer, wenn man ein Zusatzzeichen "Radfahrer in beiden Richtungen" (öhm, wieso eigentlich in beiden?!) anbringt. Danach kommt vollkommen zusammenhanglos folgender Text:
Um eine einheitliche Situation in Ettlingen zu erreichen ist die Ergänzung auch am "Kreisel Durlacher Straße" anzubringen. Dort hat die Stadt Ettlingen nach einer Klage und erfolgtem Urteil des VGH die Radwegbenutzungspflicht aufheben müssen. Dem Kläger, vermutlich ein Rennradfahrer, waren wohl die Sekunden zu viel, die er bei Benutzung des Radweges im Kreisverkehr verloren hätte.
Ich frage mich wirklich, was die Elektroautopartei gegen Radfahrer hat.
VCD kritisiert Schildergate
Zur Schildergate-Affäre hat jetzt auch der VCD Stellung genommen. Hoffentlich wird diese kritische und differenzierte Stimme gehört.
Der Volltext der Pressemitteilung:
Rechtsunklarheiten, Bürokratismus und Personalabbau unter Ramsauer
VCD: Radverkehr kommt unter die RäderDer Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) kritisiert Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer für die augenfällige Vernachlässigung des Fahrradverkehrs. Nach gut sechs Monaten im Amt werde immer deutlicher, dass das umweltfreundlichste Verkehrsmittel unter seiner Amtsleitung immens an Bedeutung verloren hat.
„Wir befürchten, dass der Radverkehr im Bundesverkehrsministerium unter die Räder kommt”, kommentiert Doris Neuschäfer vom VCD-Bundesvorstand die Entwicklungen der vergangenen Monate. „Wenn die Bundesregierung ihre ehrgeizigen Klimaschutzziele erreichen will, dürfen nicht Rechtsunsicherheit, Bürokratismus und Personalabbau den klimafreundlichen Radverkehr behindern.” Während sich vor der Umorganisation im Verkehrsministerium sieben Personen um die Förderung des Radverkehrs kümmerten, seien es jetzt nur noch drei. „Mit weniger als der Hälfte der bisherigen Manpower sollen nun die gleichen Aufgaben bewältigt werden. Eine solche Personalpolitik versetzt der Radverkehrsförderung einen schweren Schlag”, so Neuschäfer.
Kritik übt der VCD auch an Äußerungen des Verkehrsministers, wonach die 46. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom September 2009 aufgrund eines Formfehlers nichtig sei. Mit seinem sicherlich gut gemeinten Versuch, den Kommunen den kurzfristigen Abbau alter Verkehrsschilder zu ersparen, habe Ramsauer Unsicherheit und Verwirrung bei den Landesbehörden, den Kommunen und Verkehrsteilnehmern ausgelöst.
„Entscheidend und wichtig zu wissen ist, dass die neue, zum 1. September 2009 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zur StVO weiterhin gültig und anzuwenden ist”, betont Neuschäfer. Die Behörden haben also Maßnahmen für den Radverkehr auf Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift anzuordnen, soweit sie sich im Rahmen der alten StVO bewegen. Dies sei bei fast allen Vorgaben der Verwaltungsvorschrift der Fall, ausgenommen die Möglichkeit der Beschilderung von linken Radwegen mit dem Zusatzschild »Radfahrer frei«. „Darüber sind wir sehr erleichtert”, so Neuschäfer weiter, „denn die wesentlichen Neuerungen, zum Beispiel die Gleichrangigkeit von Radfahrstreifen und gebautem Radweg, sind in der Verwaltungsvorschrift geregelt.”
Der VCD bezweifelt zudem, ob die StVO-Novelle tatsächlich nichtig sei. „Der Verkehrsminister hat gar nicht die Kompetenz, die Nichtigkeit verbindlich für die ausführenden Behörden festzustellen”, erklärt Neuschäfer. „Letztlich legt er nur seine Rechtsauffassung dar. Man kann in diesem Fall aber auch zum Ergebnis kommen, dass die Verordnung weiterhin gültig ist.” Der VCD fordert die zuständigen Behörden daher auf, ihren Auslegungsspielraum bei dieser Frage zu nutzen.
Rettet die StVO-Novelle
Am 22. April 2010 hatte ich die folgende Petition eingereicht, die eigentlich selbsterklärend ist. Zur Brisanz hilft vielleicht noch ein Posting von Dietmar Kettler.
Der Text:
Der Deutsche Bundestag möge die Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Straßenverkehrs-Ordnung schnellstmöglich beenden. Dazu sollte die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mit geringstmöglichen Änderungen (korrekte Eingangsformel; keine Streichung von § 53 Abs. 9 StVO [alt], stattdessen Ersetzung durch eine angemessene Übergangsfrist für die Gültigkeit der alten Verkehrszeichen) neu erlassen werden, ggf. als Gesetz unter Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang.
Und die Begründung:
Die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde nach einem zähen siebenjährigen Entstehungsprozess 2009 verabschiedet und sollte zum 1. September 2009 in Kraft treten. Durch ein redaktionelles Versehen wurde § 53 Abs. 9 StVO, der die Fortgeltung einiger 1992 abgeschaffter Verkehrszeichen anordnete, gestrichen. Schon dies führte zu erheblicher Rechtsunsicherheit.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) fand eine vermeintliche Lösung darin, daß die StVO-Änderung wegen einer Verletzung des Zitiergebots nichtig sei. In der Tat enthält die Eingangsformel Fehler, unter Juristen ist aber heftig umstritten, ob das die vollständige oder nur eine teilweise Nichtigkeit der Änderung zur Folge hat. Die Rechtsunsicherheit ist also eher noch größer geworden. Dies betrifft auch die neu eingeführten Verkehrszeichen, die es bei Nichtigkeit der Novelle gar nicht gibt, die also nie hätten angeordnet werden dürfen, aber trotzdem schon an einigen Stellen im Straßenraum zu finden sein dürften.
Das BMVBS hat angekündigt, schnellstmöglich eine Korrekturverordnung auf den Weg zu bringen, die Länder sollen dem Vernehmen nach ihre Kooperation zugesichert haben. Das wird wohl bis zum Herbst dauern. Zu befürchten ist, daß das "Gesamtpaket", ein Konsens, dessen Entstehung sieben Jahre benötigt hat, in diesem Zusammenhang wieder aufgeschnürt wird und alle Einzelpositionen wieder auf den Verhandlungstisch kommen. In diesem Fall dürfte mit einer schnellen Bereinigung der Rechtslage nicht zu rechnen sein.
Die Petition fordert daher, die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wie geplant zu erlassen, mit Korrektur lediglich der offensichtlichen Formfehler, ohne neu in die inhaltliche Diskussion einzusteigen.
Heute habe ich nun einen Brief des Petitionsausschusses bekommen. Das Übliche:
Betr.: Straßenverkehrswesen
Bezug: Ihr Schreiben vom 22.04.2010Sehr geehrter Herr Müller,
im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Steinke, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.
Von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe wird abgesehen.
Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits mehrere Eingaben vor. Ihre Petition wird in die hierzu eingeleitete Prüfung einbezogen und gemeinsam mit den anderen Eingaben beraten.
Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu den ihm vorliegenden Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Petitionen in diesem Beschluss nicht individuell auf Ihre Ausführungen eingegangen werden kann.
Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mehrere Eingaben zu dieser Thematik? Da bin ich ja mal sehr gespannt. Ich bezweifle vorsorglich, daß die irgendwas mit meiner Eingabe zu tun haben.
Jedenfalls bitte ich darum, meine Petition zu unterstützen. Das geht entweder mit einem Brief an den Bundestag, oder direkt online.
Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit
Heute hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit seinen zweijährlichen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Auch die Tagesschau hat groß berichtet (vermutlich bald wieder offline ...).
Für mich ist das besonders interessant, da ich bei einem Bundesministerium gerade mehrere Anfragen laufen habe. Selbst habe ich den Bericht noch nicht gelesen oder überflogen, aber in dem letzten standen einige interessante Dinge ...
Schwarzer Peter beim BMVBS
Wie bereits berichtet, hält das BMVBS die letzte StVO-Novelle für nichtig. Das Bundesministerium der Justiz will mit solchen Schweinereien aber offenbar nichts zu tun haben und schiebt den Schwarzen Peter ans BMVBS. Ich hatte das BMJ gefragt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf gesetze-im-internet.de ist die StVO in der Fassung der 46.
Änderungsverordnung veröffentlicht.Das BMVBS geht hingegen davon aus, die 46. Änderungsverordnung sei nichtig.
Wird das BMJ die auf gesetze-im-internet.de veröffentlichte Fassung ebenfalls anpassen?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Müller
Die lapidare Antwort vom Referat ZB2:
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. April 2010.
Eine Nachrage bei dem für die Dokumentation zuständigen Bundesamt für Justiz ergab, dass sowohl die Bundesrechtsdatenbank als auch die Datenbank "Gesetze-im-Internet" den verkündeten Gesetzestext enthalten.
Eine von Ihnen erwähnten Mitteilung über die Aufhebung der "46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 13.4. 2010 liegt der Dokumentationsstelle nicht vor, sodass von dieser Seite derzeit kein Handlungsbedarf besteht.
Ich habe Ihre Anfrage nunmehr an das in der Sache federführend zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Referat L22 Internet und Intranet [Adresse etc.] mit der Bitte um Prüfung und ggfs. weitere Veranlassung übersandt.
Eine weitere Nachricht erhalten Sie von dieser Stelle.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ja was gilt denn jetzt?
Nichtig kraft Sprachregelung
Darüber, daß der Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer die letzte StVO-Novelle kurzerhand in einer Pressekonferenz als nichtig deklariert und damit das Problem mit den plötzlich ungültig gewordenen Verkehrszeichen kurzerhand beseitigt hatte, hatte ich ja schon berichtet.
Die Aussagen des Herrn Ministers in der Pressekonferenz waren ziemlich undifferenziert - Juristen haben sich der Rechtsauffassung bei weitem nicht einstimmig angeschlossen (vgl. mein Überblick über diverse Berichte).
Nun hatte ich gehofft, daß wenigstens intern ein vernünftiger Überblick auch über alternative Interpretationsmöglichkeiten besteht und im Referat LA 22 ein ausführliches Rechtsgutachten erstellt wurde. Das habe ich denn auch gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz angefordert. Aber Pustekuchen:
Ich weise darauf hin, dass ein Rechtsgutachten im formalen Sinne nicht
existiert. Doch kann ich Ihnen Zugang zu den Unterlagen und rechtlichen
Informationen gewähren, die zur Vorbereitung der Pressekonferenz des
Bundesministers Dr. Ramsauer dienten.
Diese "Unterlagen und rechtlichen Informationen" sind betitelt als "Sprachregelung". Meine Interpretation: Daß die StVO-Novelle nichtig sei, ist also lediglich eine Sprachregelung.
Steckdosenadapter in Hongkong
Zu den Sachen, die man im Urlaub in Übersee ggf. mal dringend braucht, nicht so einfach findet und auch nicht trivial zu Hause bekommt (ok, für Hongkong wäre das drin gewesen), gehören Steckdosenadapter. In Hongkong gibt es einen Haufen Elektronikläden, aber die sind auf schnäppchenjagende Touristen ausgelegt und verkaufen solchen Kleinkrams in der Regel nicht. Einen Laden habe ich dann schlußendlich in Tsim Sha Tsui direkt am Hafen doch gefunden: Reptron Development Company Computer Equipment, Shop B2, 2/F., Star Computer City, 3 Salisbury Road, Star House, Tsim Sha Tsui, Kowloon. So, und damit kann die Quittung über 25 HKD jetzt auch in den Papierkorb ...
Mehr zur Nichtigkeit der StVO-Novelle
Gestern hatte ich berichtet, daß das BMVBS die letzte StVO-Novelle für nichtig hält. Inzwischen gibt es einige vertiefte Informationen zu dem Thema:
- Claus Färber hat detailliert analysiert, was an der Eingangsformel der Änderungsverordnung falsch ist.
- In einem etwas älteren Beitrag von Frank Bokelmann im Beck-Blog vom 30. September 2009, in dem er auf die mögliche Ungültigkeit diverser Schilder hinwies, gab es seit gestern einiges an Diskussion in den Kommentaren.
- Weitere Diskussion gab es dann in einem aktuellen Beck-Blog-Eintrag (der sich zunächst nicht mit der StVO-Nichtigkeit befaßte, obwohl das Thema da schon aktuell war ...).
- Bei Ferner gab es seit gestern mehrere Beiträge zu dem Thema: zur PM des BMVBS, zum Zitiergebot bei Rechtsverordnungen und ein Überblick über die Rechtslage.
- Dietmar Kettler weist auf die unabsehbaren Folgen hin.
- Im Blog von RA Detlef Burhoff ist ein netter Überblicksartikel.
- Im Verkehrsportal gibt es einen elend langen Thread, der sich seit gestern hauptsächlich mit der (angeblichen) Nichtigkeit der StVO-Novelle befaßt.
In den nächsten Monaten dürfte es wohl zu den Detailfragen diverse Artikel in NZV und DAR geben ...
StVO-Novelle nichtig?
Laut einer Pressemitteilung des BMVBS ist die September 2009 (nicht) in Kraft getretene StVO-Novelle nichtig, weil das Zitiergebot verletzt wurde. Irgendwie ist mir das etwas zu dünn. Ich habe das BMVBS nach einer detaillierteren Begründung gefragt, bis dahin halte ich das für einen verspäteten Aprilscherz.
Abzockversuche in China
Auf meiner Asien-Reise wurde ich in China mit einigen Abzockversuchen konfrontiert. Das kann nicht rein kulturell bedingt sein, denn in Hong Kong und Taiwan hab ich das nicht oder nicht in dem Ausmaß erlebt. Über die Gründe spekuliere ich vielleicht ein anderes Mal ...
- Als ich von Macao aus zu Fuß die Grenze nach Zhuhai überquert hatte, wollte ich mir dort eigentlich eine Prepaid-SIM-Karte besorgen. Dort ist eine große Markthalle mit allerlei Elektronik-Kram, da sollte es so etwas doch eigentlich geben, dachte ich mir. Nun, einen halbwegs offiziell aussehenden Laden gab es schon mal nicht, das war im wesentlichen eine chaotische Ansammlung kleiner Stände. Also bin ich zum erstbesten Verkaufsstand mit Handys und habe nach einer SIM-Karte gefragt. Die war dann auch ruckzuck ausgepackt und in meinem Handy, da wußte ich weder den Preis, noch hatte ich chinesisches Geld. Also bin ich erstmal zum Geldautomaten, in Begleitung des Händlers. Der wollte dann 800 Yuan haben. Auf Nachfrage bot er mir dann eine andere Karte für 300 Yuan an. Dann stellte er sich auf die Nachfrage, ob das Ding Internet kann, im wesentlichen blöd und demonstrierte mir, daß man die Karte tatsächlich anrufen konnte. Naja, letztendlich hab ich die Karte dann wieder rausgenommen, auf den Tische geschmissen und bin zu meinem Bus nach Guangzhou. Der Originalpreis sollte laut Lonely Planet bei unter 100 Yuan RMB liegen. Leider hab ich es dann nicht mehr geschafft, in China eine SIM-Karte zu kaufen ...
- Als ich nach meiner Ankuft in Beijing aus der Endstation des Airport Express (Dongzhimen) gekommen bin, wollte ich der Einfachheit halber ein Taxi zum gebuchten Redwall Hotel nehmen (dessen Name und Adresse ich mir am Flughafen auf Chinesisch hatte aufschreiben lassen). Also zur Straße und nach Taxis Ausschau halten. Als erstes wurde ich von Rikscha-Fahrern angesprochen. Nein danke. Der Taxifahrer (bzw. eher der Macker, der das Taxi-Kartell managed) ließ sich dann die Adresse zeigen. Vorschlag: 100 Yuan. Nein, das ist dann doch irgendwie arg überteuert. Also erstmal nach links gegangen und geguckt, ob da Taxis zu kriegen sind. Das war aber wohl die falsche Richtung, es wurde noch schlimmer. Also wieder zurück, neuer Versuch. 80 Yuan, oder ich solle einen Preis vorschlagen. "No meter." Dann bin ich ein oder zwei Blocks in die andere Richtung gelaufen und habe (nach einem Einkauf bei 7Eleven) dann letztendlich ein Taxi bekommen. Der Preis für die paar km zum Hotel: 14 Yuan.
- Der Lonely Planet warnte explizit für jungen Frauen, die alleinreisende Männer zu einem Gespräch überreden, in ein Restaurant ihrer Wahl "entführen", wo diese dann mit einer Rechnung für eine Teezeremonie über 2000 Yuan konfrontiert werden. Eine Abwandlung davon hatte ich gleich nach dem Verlassen der Dongzhimen-Station: Zwei junge Frauen fragten mich, ob ich ihnen Essen kaufen könnte. Wer so gut Englisch spricht, muß vermutlich auch in China nicht verhungern ... In der Verbotenen Stadt wurde ich auch mehrmals - ebenfalls von jungen Frauen - auf "Kunstausstellungen" hingewiesen. Offenbar auch so eine Nepp-Masche.
- Am letzten Tag bin ich zur Mauer nach Simatai. Plan (laut Lonely Planet): Mit dem Bus nach Muyin downtown, von da ein Taxi, das 150 Yuan hin und zurück kosten soll. In der ersten Station in Muyin sagte mir dann jemand, hier müsse ich raus. Mir wurde erst nach dem Einsteigen erst so richtig klar, daß der offenbar gerade erst eingestiegen war (bzw. kurz in den Bus geschaut hat, ob dort Langnasen sitzen). Jedenfalls stand ich dann da in der Pampa (ein Gewerbegebiet an einer Schnellstraßenausfahrt), wo sonst nur diverse inoffizielle Taxen und ein Unterhändler für diese Taxen war. Interessante Masche ... Naja, nach ein bißchen Handeln waren es dann 300 Yuan, was soll's.
All das zeigt, daß man in China höllisch aufpassen muß, nicht übers Ohr gehauen zu werden. Ganz schön anstrengend auf die Dauer ...
Paketversand in Taiwan
Ich habe mir heute für Springscream bei Carrefour ein Zelt und einen Schlafsack gekauft. Da ich die Sachen nicht auch noch mitschleppen will (mein Trekking-Rucksack ist eh schon vollkommen überladen), wollte ich sie per Post an John Boo (der Tauchbasisinhaber in Hengchung, zum Tauchen kommt noch ein Posting ...) schicken (der das Zeug dann am Ende auch behalten kann. Aber wie? Eine Postfiliale zu finden reicht alleine nicht aus - eine war heute (Samstag) geschlossen, die am Hauptbahnhof hat keinen Paketservice. Also zur Hauptpost, ca. 500 m westlich vom Hauptbahnhof. Die hat Samstag tatsächlich bis 16:30 geöffnet. Erstmal 100 NT$ für die Box bezahlt - uff ist das teuer, dachte ich. Beim Ausfüllen hat der Postbeamte dann geholfen, und als ich die 100 NT$ Porto bezahlen wollte, brauchte ich nichts mehr zahlen - die 100 NT$ waren für Box und Porto. Das ist in der Tat günstig. Insgesamt ein ordentlicher Dienst, der über die einfache Basisleistung deutlich hinaus geht - nur etwas flächendeckender dürfte er sein, und zeitlich weniger eingeschränkt ...